Schriftliche Frage 52 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Situation langjährig in der Bundesrepublik Deutschland lebender ukrainischer Staatsangehöriger, insbeso…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 52 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Situation langjährig in der Bundesrepublik Deutschland lebender ukrainischer Staatsangehöriger, insbeso…
Frage 52 (Max Lucks, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie bewertet die Bundesregierung die Situation langjährig in der Bundesrepublik Deutschland lebender ukrainischer Staatsangehöriger, insbesondere ehemaliger jüdischer Kontingentflüchtlinge, die ihren beruflichen, familiären und sozialen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und infolge der Verschärfung des Mobilisierungsgesetzes (Gesetz Nummer 3633-IX) im Mai 2024 bei Auslaufen ihres ukrainischen Reisepasses keine konsularische Unterstützung durch ukrainische Auslandsvertretungen erhalten, sondern für eine Passerneuerung faktisch zur Rückkehr in die Ukraine aufgefordert werden, um sich in der App „Reserv+“ zu registrieren sowie vor Ort die formellen Voraussetzungen, wie die Beantragung eines Inlandspasses, die Eröffnung eines Bankkontos und die Anmeldung eines Wohnsitzes zu erfüllen, wodurch ihnen eine anschließende Wiederausreise nach Deutschland verwehrt werden kann, und wie schützt die Bundesregierung die von dieser Regelung betroffenen Männer im wehrpflichtigen Alter in Deutschland vor einer unverschuldeten Passlosigkeit sowie den damit verbundenen rechtlichen und alltäglichen Einschränkungen, etwa bei der Beantragung von Sozialleistungen und Krankenversicherung, der Eröffnung von Bankkonten oder der Fahrzeugzulassung, beispielsweise durch bundeseinheitliche Vorgaben zur Erteilung von Reiseausweisen für Ausländer im Falle unzumutbarer Passbeschaffung (www.anwalt.de/rechtstipps/derukrainischereisepass-in-deutschland-abgelaufen-was-koenne n-wehrpflichtige-maenner-tun-274088.html; www.proasyl.de/pressemitteilung/das-recht-zu-bl eiben-pro-asyl-und-connection-e-v-fordern-ersatz reisepaesse-fuer-ukrainische-kriegsdienstverweig erinnen/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Oktober 2026:
In Deutschland lebenden ukrainischen männlichen Staatsangehörigen im Alter von 18 bis 60 Jahren stehen konsularische Dienstleistungen nach entsprechender Registrierung in der „Reserve+“ App, als Inhaber eines biometrischen Reisepasses, oder über die Filialen des staatlichen Unternehmens „SE-Dokument“ (Standorte in Berlin, München und Köln), als Inhaber eines nicht biometrischen Reisepasses, vollumfänglich zur Verfügung. Grundsätzlich ist die Registrierung in der Reserv+App also auch aus Deutschland heraus möglich. Sollten im Nachgang der Registrierung aufgrund des jeweiligen Einzelfalls Reisen in die Ukraine notwendig sein, wird dies als zumutbar erachtet. Als zumutbar gilt nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 der Aufenthaltsverordnung auch die Erfüllung der Wehrpflicht, sofern deren Erfüllung nicht aus zwingenden Gründen unzumutbar ist. Dazu zählt auch der Registrierungsprozess für die Wehrbehörden, ohne direkt den Wehrdienst ableisten zu müssen. Darüber hinaus stellen die Länder und deren Ausländerbehörden Reiseausweise für Ausländer aus, sofern die Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall vorliegen.
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