International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH
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International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
IRAP Europe gGmbH ist tätig im Bereich Asyl und Flüchtlingsschutz, Aufenthaltsrecht und Migration und bietet unentgeltliche Rechtsberatung, rechtliche Vertretung und Interessenvertretung von Geflüchteten mit Schwerpunkt legale Zugangswege, insbesondere Familienzusammenführung an. IRAP setzt sich darüber hinaus für strukturelle Verbesserungen der Verfahren insbesondere im Bereich Familienzusammenführung und humanitäre Visa ein, durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder fachpolitische Roundtable mit Politiker:innen, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Vertreter:innen des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Interessenbereiche: Migration; Asyl und Flüchtlingsschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht
Regelungsvorhaben:
- Bericht über humanitäre Visa und Aufnahmeprogramme nach Deutschland veröffentlicht: Diese Analyse humanitärer Aufnahmeprogramme nach Deutschland legt den Schwerpunkt auf die Aufnahme im Einzelfall nach § 22 S. 1 und 2 AufenthG sowie die Aufnahme von Personengruppen auf Landes- und Bundesebene nach § 23 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG. Als Maßstab für die Bewertung werden sowohl die Rechte und Interessen der Schutzsuchenden als auch staatliche Interessen herangezogen. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse und der menschenrechtlich gebotenen Dringlichkeit humanitärer Aufnahme, enthält die Analyse sowohl Empfehlungen für mögliche Änderungen der Anwendungspraxis (kurzfristig) als auch für gesetzliche Änderungen (rechtsgestaltend).
- Keine Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte: Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags am 23. Juni 2025 zum Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigtenspricht spricht IRAP Europe sich gegen die Aussetzung aus und plädiert für die Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Vorgaben. Durch Einführung einer Stichtagsregelung sollen Personen von der Aussetzung des Familiennachzugs ausgenommen werden, denen bereits der subsidiäre Schutzstatus erteilt wurde. Auch während der Aussetzung soll effektiver Zugang zu Einzelfallüberprüfungen nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein.
- Zugang zu effektiven Einzelfallüberprüfungen beim Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte: Während der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiäre Schutzberechtigte soll es weiterhin effektiven Zugang zur Überprüfung von grund- und menschenrechtlich begründeten Familiennachzugsansprüchen in Einzelfällen geben. Personen mit subsidiären Schutz sollen Zugang zu einem Antragsverfahren haben, das transparent und rechtssicher ausgestaltet ist. Die Kriterien für humanitär oder völkerrechtlich begründete Einzelfallvisa nach §22 AufenthG müssen für den Familiennachzug an die Anforderungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 8 EMRK und Art. 6 GG angepasst werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf die zumutbare Dauer von unfreiwilligen Familientrennungen.
Relationen
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