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Migrationsbilanz für Deutschland - Kosten und Nutzen der Zuwanderung erfassen

dip / drucksache 13.10.2026 · WP 21 · 21/8549 · Antrag · Original ↗

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Migrationsbilanz für Deutschland - Kosten und Nutzen der Zuwanderung erfassen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8549 21. Wahlperiode 13.10.2026 Antrag der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Ulrike Schielke- Ziesing, Lukas Rehm, Robert Teske, Hans-Jürgen Goßner, Thomas Stephan, Carsten Becker, Jan Feser, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Adam Balten, Birgit Bessin, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Peter Boehringer, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer-Soltau, Iris Nieland, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Volker Scheurell, Lars Schieske, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Migrationsbilanz für Deutschland – Kosten und Nutzen der Zuwanderung erfassen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In Deutschland bildet die gesetzliche Sozialversicherung das Kernstück der sozialen Sicherung. Zu ihren tragenden Säulen zählen die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Alle vier sind sich selbst verwaltende Versichertengemeinschaften und sollten den Leistungsbedarf ihrer Versicherten ursprünglich aus den laufenden Beitragseinnahmen decken. Voraussetzung dafür ist eine stabile Versichertenbasis. Genau dieses Fundament gerät zunehmend ins Wanken. Bereits heute sind die Renten- und die Krankenversicherung auf erhebliche staatliche Zuschüsse in Höhe von 127,8 Mrd. Euro und 17 Mrd. Euro angewiesen.1 Verschärft durch die demografische Katastrophe rückt in der Debatte zunehmend auch die Migration in den Fokus. Unter dem Schlagwort „Sozialtourismus“ wird die Befürchtung diskutiert, dass Menschen gezielt wegen der Sozialleistungen nach Deutschland kommen. Mit wachsender Dringlichkeit zeigt sich die Destabilisierung der Kernbereiche der sozialen Sicherung in Deutschland. Wie angespannt die Lage bereits ist, zeigt sich besonders deutlich in der gesetzlichen Krankenversicherung.2 Im ersten Halbjahr 2026 standen Einnahmen von 188,9 Milliarden Euro Ausgaben von 186,3 Milliarden Euro gegenüber. Die insgesamt 93 Krankenkassen erwirtschafteten damit einen Überschuss von 2,6 Milliarden Euro. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), das die 1 https://www.vdek.com/presse/daten/c_einnahmen-ausgaben.html; https://www.ihre-vor- sorge.de/rente/nachrichten/bundeshaushalt-2026-fuenf-milliarden-euro-mehr-fuer-die- rentenversicherung 2 https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/bas-sozialleistungen-migration-fluechtlinge-kritik-100.html V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Finanzergebnisse am 4. September 2026 in Berlin vorstellte,3 geht dieser Überschuss vor allem auf die Beitragssatzanhebungen zu Jahresbeginn zurück. Während die Ausgaben bei nahezu unveränderter Versichertenzahl um rund 7,1 Prozent zunahmen, wuchsen die Einnahmen nur um rund 4,1 Prozent. Diese gegenläufige Entwicklung hält den Druck aufrecht, obwohl das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz bereits verabschiedet ist. Für das Jahr 2027 zeichnen sich daher weitere Beitragssatzerhöhungen ab.4 Zur Sicherung der Stabilität der sozialen Sicherungssysteme setzt die Bundesregierung auf eine verstärkte Zuwanderung nach Deutschland. Die empirische Realität zeigt jedoch etwas anderes.5 Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist der Anteil von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unter den Beziehern von Grundsicherungsleistungen trotz zuletzt leicht abnehmender Tendenzen weiterhin hoch und lag im Januar 2026 bei circa 46,5 Prozent. Die größte Gruppe stammt dabei aus der Ukraine, gefolgt von Syrien, Afghanistan und der Türkei. Ergänzend belegen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, dass sich Geflüchtete im Vergleich zu anderen Zuwanderungsgruppen in der Tendenz langsamer in den Arbeitsmarkt integrieren.6 Obgleich die fiskalische Stabilisierung sozialer Sicherungssysteme durch die Beitragsleistungen von Zuwanderern theoretisch möglich ist, hängt dieser Effekt in der Praxis maßgeblich davon ab, dass signifikante positive Nettoerträge erwirtschaftet werden und die Migranten nicht primär Sozialleistungen beziehen. Die im Juli 2026 aktualisierten Zahlen des dänischen Finanzministeriums zeigten, dass die Nettoeffekte von Migration auf die sozialen Sicherungssysteme den Prämissen der Bundesregierung widersprechen. So tragen die Einwanderer nach Dänemark und deren Nachkommen mit einem negativen Nettobeitrag zu den öffentlichen Finanzen bei. Dieser liegt im Jahre 2026 durchschnittlich bei 102.000 DKK (rd. 13.500 Euro) pro Kopf für Einwanderer und 151.000 DKK (rd. 20.000 Euro) pro Kopf für deren Nachkommen. Die Einwanderer aus Kuwait, Somalia und Syrien stehen für die höchsten negativen Nettobeiträge pro Kopf. So belasten Einwanderer aus Kuwait mit 223.000 DKK (rd. 29.800 Euro), Somalia mit 180.000 DKK (rd. 24.000 Euro) und Syrien mit 164.000 DKK (rd. 21.900 Euro) am stärksten die öffentlichen Finanzen Dänemarks. Bei den Nachkommen, also der 2. Generation, stehen die Länder Dschibuti, Libyen und Kuwait an erster Stelle der Länder, welche die öffentlichen Finanzen belasten. Im Einzelnen sorgt Dschibuti mit 268.000 DKK (rd. 35.800 Euro), Libyen mit 261.000 DKK (rd. 34.900 Euro) und Kuwait mit 258.000 DKK (rd. 34.500 Euro) für eine überproportionale Belastung der öffentlichen Finanzen durch negative Nettobeiträge.7 Überträgt man die dänischen Ergebnisse je Herkunftsland im Verhältnis zur Wirtschaftskraft auf die in Deutschland lebenden Staatsangehörigen der Türkei, Syriens, Afghanistans und des Irak (zusammen 3,2 Mio. Personen), ergibt sich rechnerisch ein negativer Nettobetrag von 30 bis 35 Mrd. Euro jährlich. Diese Modellrechnung ersetzt keine Erhebung, sie zeigt aber, welche Größenordnung eine solche Bilanz erreichen kann. Die Bundesregierung weigert sich jedoch seit Jahren, eine konsolidierte Erfassung und Auswertung von Daten herzustellen oder eine Studie wie Dänemark durchzuführen und die dadurch gewonnenen Ergebnisse als realistischen Maßstab für ihre politischen Entscheidungen heranzuziehen. 3 https://www.krankenkassen-direkt.de/news/GKV-Finanzentwicklung-im-1-Halbjahr-2026-Beitrags- saetze-der-Kassen-trotz-Ueberschuss-unter-Druck-1666660.html 4 https://www.krankenkassen-direkt.de/news/GKV-Finanzentwicklung-im-1-Halbjahr-2026-Beitrags- saetze-der-Kassen-trotz-Ueberschuss-unter-Druck-1666660.html 5 https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/bas-sozialleistungen-migration-fluechtlinge-kritik-100.html 6 https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/bas-sozialleistungen-migration-fluechtlinge-kritik-100.html 7 https://www.ft.dk/samling/20252/almdel/uui/spm/43/svar/2220202/3166454.pdf V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der 1. die regelmäßig fortlaufende wissenschaftsbasierte Evaluation der Auswirkungen von Zuwanderung auf die sozialen Sicherungssysteme Deutschlands kurz-, mittel- und langfristig vorsieht. Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden: a) der Beitrag von Migranten zu den sozialen Sicherungssystemen je nach Herkunftsregion analog der oben genannten dänischen Studie; b) ein Vergleich der Beiträge der verschiedenen Zuwanderergruppen mit der einheimischen Bevölkerung; c) Untersuchung der Beiträge von Einheimischen und Zuwanderern über die gesamte Lebensdauer unter Nutzung von Längsschnittstudien; d) die Darstellung sowohl der direkten Kosten der Zuwanderer für die sozialen Sicherungssysteme (Krankenbehandlung, Renten, Grundsicherungsleistungen, usw.) als auch der indirekten Kosten (Mehrkosten für Sicherheit, Bildung, Wohnraum, usw.); 2. die Bundesregierung verpflichtet, den Bundestag jährlich über den aktuellen Stand der Evaluationsergebnisse zu unterrichten und eine Studie am Beispiel Dänemarks durchzuführen, Berlin, den 13. Oktober 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Zu II. Ziffer 1 und 2. Eine Untersuchung des dänischen Finanzministeriums verdeutlicht in diesem Kontext, dass die Nettoeffekte auf den Staatshaushalt stark mit der geografischen und soziokulturellen Herkunft der Migranten korrelieren. Im Rahmen dieser Analyse wurde die Bevölkerung in vier distinkte Kategorien unterteilt. Personen dänischer Herkunft (Dansk oprindelse), Zuwanderer aus westlichen Staaten (Vestlige i alt), Migranten aus sonstigen nicht-westlichen Ländern (Øvrige ikke-vestlige) sowie Personen aus den sogenannten MENAPT-Staaten. Die empirischen Befunde für das Jahr 2019 zeigen, dass sowohl die einheimische Bevölkerung mit einem massiven Überschuss als auch westliche Zuwanderer mit einem positiven Saldo von rund 11 Milliarden DKK (ca. 1,5 Mrd. Euro) zur Entlastung der öffentlichen Finanzen Dänemarks beitragen. Die Nettoausgaben innerhalb der nicht-westlichen Zuwanderung wird primär durch die Gruppe der Migranten aus MENAPT-Staaten generiert, deren fiskalische Bilanz im selben Jahr ein negatives Ergebnis von ca. 24 Milliarden DKK (ca. 3,2 Mrd. Euro) aufweist. Die vom dänischen Finanzministerium im Jahr 2026 veröffentlichte Fortschreibung verdeutlicht diese Strukturdaten auf dem angepassten Preis- und Wohlstandsniveau. Ausgerichtet an der dänischen BIP-Entwicklung (+38,5 %) belaufen sich die hochgerechneten Kosten für die MENAPT-Gruppe rechnerisch auf insgesamt rund 33,6 Milliarden V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. DKK (ca. 4,5 Mrd. Euro), aufgeteilt in 17,8 Milliarden DKK (ca. 2,4 Mrd. Euro) für Einwanderer und 15,9 Milliarden DKK (ca. 2,1 Mrd. Euro) für deren Nachkommen.8 Eine Übertragung auf die Bundesrepublik Deutschland zeigt, wie groß die Belastungen für die Sozialversicherungsträger sind, die sich im zweistelligen Milliardenbereich bewegen. Dies belegt, dass demografisch motivierte Zuwanderung bei differenzierter Betrachtung strukturelle Risiken für die Tragfähigkeit der Sozialsysteme in sich birgt. Langfristig könnten die Sozialsysteme durch bestimmte Migrationsgruppen eher zerfallen, anstatt sich zu festigen. Folglich ist nicht das Volumen der Zuwanderung entscheidend, sondern deren qualitative Ausgestaltung. Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der sozialen Sicherungsarchitektur ist eine evidenzbasierte, transparente Evaluierung unumgänglich. Es muss verifiziert werden, inwieweit das Instrument der Zuwanderung tatsächlich zur Systemstabilisierung beiträgt. Eine solche Bilanzierung muss die fiskalischen Nettoeffekte, unterteilt in entlastende und belastende Zuwanderungsgruppen, offenlegen. Valide Daten bilden hierfür die unabdingbare Voraussetzung für jeden rationalen Diskurs. Im Unterschied zu Dänemark steht eine systematische Klärung der finanziellen Auswirkungen von Geflüchteten in der Bundesrepublik Deutschland noch aus. Dennoch lassen sich die dänischen Befunde zu den Auswirkungen auf die staatlichen Sicherungssysteme auf Deutschland anwenden. Nach dem Migrationsmonitor der Bundesanstalt für Arbeit (Februar 2026) beziehen 2,4 Millionen ausländische Bürger Regelleistungen (Bürgergeld). Dies entspricht 46 Prozent aller Regelleistungsberechtigten bundesweit (5,1 Millionen, Stand August 2026). Demgegenüber sind nur 5,8 Millionen Ausländer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Eine solch hohe Quote von Zuwanderern in der Sozialleistungsabhängigkeit führt folglich nicht zu einer Stabilisierung, sondern zu einer Destabilisierung des Sozialsystems. Der IAB-Zuwanderungsmonitor (August 2026) dokumentiert ein erhebliches Arbeitsmarktungleichgewicht. Während die Arbeitslosenquote bei deutschen Staatsangehörigen 6,4 Prozent beträgt, liegt sie für die ausländische Bevölkerung bei 13,9 Prozent und somit mehr als das Doppelte. Diese strukturelle Unterrepräsentanz auf dem Arbeitsmarkt führt zu einer Kaskadenbelastung des Sozialversicherungssystems. Mit einer SGB-II-Hilfequote von 18,8 Prozent werden Beitragszahlungen zur Gesundheitskrankenversicherung (GKV) zunehmend aus Sozialleistungen finanziert, während Leistungsauskehrungen etwa bei Krankenbehandlung während der Arbeitslosigkeit unverändert erfolgen. Die GKV-Versichertengemeinschaft und die staatlichen Zuschüsse geraten massiv unter Druck. Eine Stabilisierung ist nur durch höhere Beitragssätze der Netto-Zahler oder höhere Steuerzuschüsse zu erreichen. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit belegt ein anhaltendes Lohngefälle. Der überwiegende Teil ausländischer Arbeitnehmer erreicht bislang nicht das Entgeltniveau deutscher Staatsangehöriger, dies betrifft nicht nur Zuwanderer aus den Top-8-Asylherkunftsländern, sondern auch Personen aus der EU, den Westbalkanstaaten und Osteuropa. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 betrug der Entgeltunterschied zwischen deutschen und ausländischen Arbeitnehmern etwa 911 Euro bzw. 23 Prozent. Bei Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern fällt dieser Unterschied mit 1.274 Euro bzw. 32,3 Prozent noch deutlicher aus. Dieses strukturelle Lohngefälle wirkt sich direkt auf die künftige Rentenhöhe dieser Personengruppe aus. 37,5 Prozent bzw. 154.652 der Beschäftigten aus den Top-8- Asylherkunftsländern von insgesamt 412.437 Personen erreichen selbst nach 45 Beitragsjahren ohne Grundrentenzuschlag keine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter. Die Zuwanderung dieser Personengruppe verschärft damit langfristig die Problemlage in der Deutschen Rentenversicherung, statt zu ihrer Stabilisierung beizutragen.9 Die Armutsgefährdungsquote in Deutschland lag im Jahr 2025 bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei 32,6 Prozent10. Sie ist damit im Vergleich zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sie etwa bei 13,3 % liegt, ca. zweieinhalbmal so hoch. Bei Personen, die selbst eingewandert sind, lag sie zuletzt bei 33,5 Prozent.11 Menschen mit einer Armutsgefährdung erzielen weniger als 60 Prozent12 des mittleren Nettoeinkommens, das 2025 für Alleinstehende bei 1.446 Euro im Monat lag. 13 Das Institut für Arbeit und Qualifikation dokumentiert in seiner Studie (Mai 2025) erhebliche Unterschiede bei der Arbeitsmarktintegration. Während 65,2 Prozent der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, liegt dieser Anteil bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei 49,4 Prozent und bei Zuwanderern aus den acht zugangsstärksten Asylherkunftsländern, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien, bei nur 39,2 Prozent. Diese Daten belegen, dass Zuwanderung aus den Hauptasylherkunftsländern bislang nicht zur Stabilisierung der deutschen Sozialsysteme beiträgt. Eine systematische und kontinuierliche 8 https://www.ft.dk/samling/20252/almdel/uui/spm/43/svar/2220202/3166454.pdf 9 BT-Drs. 20/12614 10 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/436197/umfrage/armutsgefaehrdungsquote-in-deutschland-nach-migrationshintergrund/ 11 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/migrationshintergrund-armutsgefaehr- dung.html 12 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Glossar/armutsgefaehrdungsquote.html 13 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/PD26_039_63.html; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Analyse der Auswirkungen von Zuwanderung auf die Tragfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme ist daher erforderlich. Solange diese Effekte nicht wissenschaftlich geklärt sind, ist eine Reduktion der Zuwanderung geboten, um Risiken für die Stabilität der Systeme auszuschließen. 14 14 https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV30c.pdf V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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