Migrationsbilanz für Deutschland - Kosten und Nutzen der Zuwanderung erfassen
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Migrationsbilanz für Deutschland - Kosten und Nutzen der Zuwanderung erfassen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8549
21. Wahlperiode 13.10.2026
Antrag
der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Ulrike Schielke-
Ziesing, Lukas Rehm, Robert Teske, Hans-Jürgen Goßner, Thomas Stephan,
Carsten Becker, Jan Feser, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Adam Balten,
Birgit Bessin, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Peter Boehringer,
Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov,
Alexis L. Giersch, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Karsten
Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Maximilian
Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer-Soltau, Iris Nieland, Denis
Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Volker Scheurell, Lars Schieske, Dr. Paul
Schmidt, Martina Uhr, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Migrationsbilanz für Deutschland – Kosten und Nutzen der Zuwanderung erfassen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In Deutschland bildet die gesetzliche Sozialversicherung das Kernstück der
sozialen Sicherung. Zu ihren tragenden Säulen zählen die gesetzliche Kranken-,
Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Alle vier sind sich selbst
verwaltende Versichertengemeinschaften und sollten den Leistungsbedarf ihrer
Versicherten ursprünglich aus den laufenden Beitragseinnahmen decken.
Voraussetzung dafür ist eine stabile Versichertenbasis. Genau dieses Fundament gerät
zunehmend ins Wanken. Bereits heute sind die Renten- und die
Krankenversicherung auf erhebliche staatliche Zuschüsse in Höhe von 127,8 Mrd. Euro und 17
Mrd. Euro angewiesen.1 Verschärft durch die demografische Katastrophe rückt in
der Debatte zunehmend auch die Migration in den Fokus. Unter dem Schlagwort
„Sozialtourismus“ wird die Befürchtung diskutiert, dass Menschen gezielt wegen
der Sozialleistungen nach Deutschland kommen. Mit wachsender Dringlichkeit
zeigt sich die Destabilisierung der Kernbereiche der sozialen Sicherung in
Deutschland.
Wie angespannt die Lage bereits ist, zeigt sich besonders deutlich in der
gesetzlichen Krankenversicherung.2 Im ersten Halbjahr 2026 standen Einnahmen von
188,9 Milliarden Euro Ausgaben von 186,3 Milliarden Euro gegenüber. Die
insgesamt 93 Krankenkassen erwirtschafteten damit einen Überschuss von 2,6
Milliarden Euro. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), das die
1 https://www.vdek.com/presse/daten/c_einnahmen-ausgaben.html; https://www.ihre-vor-
sorge.de/rente/nachrichten/bundeshaushalt-2026-fuenf-milliarden-euro-mehr-fuer-die-
rentenversicherung
2 https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/bas-sozialleistungen-migration-fluechtlinge-kritik-100.html
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Finanzergebnisse am 4. September 2026 in Berlin vorstellte,3 geht dieser
Überschuss vor allem auf die Beitragssatzanhebungen zu Jahresbeginn zurück.
Während die Ausgaben bei nahezu unveränderter Versichertenzahl um rund 7,1
Prozent zunahmen, wuchsen die Einnahmen nur um rund 4,1 Prozent. Diese
gegenläufige Entwicklung hält den Druck aufrecht, obwohl das GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz bereits verabschiedet ist. Für das Jahr 2027 zeichnen sich daher
weitere Beitragssatzerhöhungen ab.4
Zur Sicherung der Stabilität der sozialen Sicherungssysteme setzt die
Bundesregierung auf eine verstärkte Zuwanderung nach Deutschland. Die empirische
Realität zeigt jedoch etwas anderes.5 Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist
der Anteil von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unter den Beziehern
von Grundsicherungsleistungen trotz zuletzt leicht abnehmender Tendenzen
weiterhin hoch und lag im Januar 2026 bei circa 46,5 Prozent. Die größte Gruppe
stammt dabei aus der Ukraine, gefolgt von Syrien, Afghanistan und der Türkei.
Ergänzend belegen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung,
dass sich Geflüchtete im Vergleich zu anderen Zuwanderungsgruppen in der
Tendenz langsamer in den Arbeitsmarkt integrieren.6
Obgleich die fiskalische Stabilisierung sozialer Sicherungssysteme durch die
Beitragsleistungen von Zuwanderern theoretisch möglich ist, hängt dieser Effekt in
der Praxis maßgeblich davon ab, dass signifikante positive Nettoerträge
erwirtschaftet werden und die Migranten nicht primär Sozialleistungen beziehen. Die
im Juli 2026 aktualisierten Zahlen des dänischen Finanzministeriums zeigten,
dass die Nettoeffekte von Migration auf die sozialen Sicherungssysteme den
Prämissen der Bundesregierung widersprechen. So tragen die Einwanderer nach
Dänemark und deren Nachkommen mit einem negativen Nettobeitrag zu den
öffentlichen Finanzen bei. Dieser liegt im Jahre 2026 durchschnittlich bei 102.000 DKK
(rd. 13.500 Euro) pro Kopf für Einwanderer und 151.000 DKK (rd. 20.000 Euro)
pro Kopf für deren Nachkommen. Die Einwanderer aus Kuwait, Somalia und
Syrien stehen für die höchsten negativen Nettobeiträge pro Kopf. So belasten
Einwanderer aus Kuwait mit 223.000 DKK (rd. 29.800 Euro), Somalia mit 180.000
DKK (rd. 24.000 Euro) und Syrien mit 164.000 DKK (rd. 21.900 Euro) am
stärksten die öffentlichen Finanzen Dänemarks. Bei den Nachkommen, also der 2.
Generation, stehen die Länder Dschibuti, Libyen und Kuwait an erster Stelle der
Länder, welche die öffentlichen Finanzen belasten. Im Einzelnen sorgt Dschibuti
mit 268.000 DKK (rd. 35.800 Euro), Libyen mit 261.000 DKK (rd. 34.900 Euro)
und Kuwait mit 258.000 DKK (rd. 34.500 Euro) für eine überproportionale
Belastung der öffentlichen Finanzen durch negative Nettobeiträge.7 Überträgt man
die dänischen Ergebnisse je Herkunftsland im Verhältnis zur Wirtschaftskraft auf
die in Deutschland lebenden Staatsangehörigen der Türkei, Syriens, Afghanistans
und des Irak (zusammen 3,2 Mio. Personen), ergibt sich rechnerisch ein negativer
Nettobetrag von 30 bis 35 Mrd. Euro jährlich. Diese Modellrechnung ersetzt keine
Erhebung, sie zeigt aber, welche Größenordnung eine solche Bilanz erreichen
kann. Die Bundesregierung weigert sich jedoch seit Jahren, eine konsolidierte
Erfassung und Auswertung von Daten herzustellen oder eine Studie wie
Dänemark durchzuführen und die dadurch gewonnenen Ergebnisse als realistischen
Maßstab für ihre politischen Entscheidungen heranzuziehen.
3 https://www.krankenkassen-direkt.de/news/GKV-Finanzentwicklung-im-1-Halbjahr-2026-Beitrags-
saetze-der-Kassen-trotz-Ueberschuss-unter-Druck-1666660.html
4 https://www.krankenkassen-direkt.de/news/GKV-Finanzentwicklung-im-1-Halbjahr-2026-Beitrags-
saetze-der-Kassen-trotz-Ueberschuss-unter-Druck-1666660.html
5 https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/bas-sozialleistungen-migration-fluechtlinge-kritik-100.html
6 https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/bas-sozialleistungen-migration-fluechtlinge-kritik-100.html
7 https://www.ft.dk/samling/20252/almdel/uui/spm/43/svar/2220202/3166454.pdf
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II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der
1. die regelmäßig fortlaufende wissenschaftsbasierte Evaluation der
Auswirkungen von Zuwanderung auf die sozialen Sicherungssysteme
Deutschlands kurz-, mittel- und langfristig vorsieht. Dabei sollen
folgende Kriterien berücksichtigt werden:
a) der Beitrag von Migranten zu den sozialen
Sicherungssystemen je nach Herkunftsregion analog der oben genannten
dänischen Studie;
b) ein Vergleich der Beiträge der verschiedenen
Zuwanderergruppen mit der einheimischen Bevölkerung;
c) Untersuchung der Beiträge von Einheimischen und
Zuwanderern über die gesamte Lebensdauer unter Nutzung
von Längsschnittstudien;
d) die Darstellung sowohl der direkten Kosten der
Zuwanderer für die sozialen Sicherungssysteme
(Krankenbehandlung, Renten, Grundsicherungsleistungen, usw.) als auch
der indirekten Kosten (Mehrkosten für Sicherheit,
Bildung, Wohnraum, usw.);
2. die Bundesregierung verpflichtet, den Bundestag jährlich über den
aktuellen Stand der Evaluationsergebnisse zu unterrichten und eine Studie
am Beispiel Dänemarks durchzuführen,
Berlin, den 13. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Zu II. Ziffer 1 und 2.
Eine Untersuchung des dänischen Finanzministeriums verdeutlicht in diesem Kontext, dass die Nettoeffekte auf
den Staatshaushalt stark mit der geografischen und soziokulturellen Herkunft der Migranten korrelieren. Im
Rahmen dieser Analyse wurde die Bevölkerung in vier distinkte Kategorien unterteilt. Personen dänischer Herkunft
(Dansk oprindelse), Zuwanderer aus westlichen Staaten (Vestlige i alt), Migranten aus sonstigen nicht-westlichen
Ländern (Øvrige ikke-vestlige) sowie Personen aus den sogenannten MENAPT-Staaten. Die empirischen
Befunde für das Jahr 2019 zeigen, dass sowohl die einheimische Bevölkerung mit einem massiven Überschuss als
auch westliche Zuwanderer mit einem positiven Saldo von rund 11 Milliarden DKK (ca. 1,5 Mrd. Euro) zur
Entlastung der öffentlichen Finanzen Dänemarks beitragen. Die Nettoausgaben innerhalb der nicht-westlichen
Zuwanderung wird primär durch die Gruppe der Migranten aus MENAPT-Staaten generiert, deren fiskalische
Bilanz im selben Jahr ein negatives Ergebnis von ca. 24 Milliarden DKK (ca. 3,2 Mrd. Euro) aufweist. Die vom
dänischen Finanzministerium im Jahr 2026 veröffentlichte Fortschreibung verdeutlicht diese Strukturdaten auf
dem angepassten Preis- und Wohlstandsniveau. Ausgerichtet an der dänischen BIP-Entwicklung (+38,5 %)
belaufen sich die hochgerechneten Kosten für die MENAPT-Gruppe rechnerisch auf insgesamt rund 33,6 Milliarden
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DKK (ca. 4,5 Mrd. Euro), aufgeteilt in 17,8 Milliarden DKK (ca. 2,4 Mrd. Euro) für Einwanderer und 15,9
Milliarden DKK (ca. 2,1 Mrd. Euro) für deren Nachkommen.8
Eine Übertragung auf die Bundesrepublik Deutschland zeigt, wie groß die Belastungen für die
Sozialversicherungsträger sind, die sich im zweistelligen Milliardenbereich bewegen. Dies belegt, dass demografisch motivierte
Zuwanderung bei differenzierter Betrachtung strukturelle Risiken für die Tragfähigkeit der Sozialsysteme in sich
birgt. Langfristig könnten die Sozialsysteme durch bestimmte Migrationsgruppen eher zerfallen, anstatt sich zu
festigen. Folglich ist nicht das Volumen der Zuwanderung entscheidend, sondern deren qualitative Ausgestaltung.
Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der sozialen Sicherungsarchitektur ist eine evidenzbasierte, transparente
Evaluierung unumgänglich. Es muss verifiziert werden, inwieweit das Instrument der Zuwanderung tatsächlich
zur Systemstabilisierung beiträgt. Eine solche Bilanzierung muss die fiskalischen Nettoeffekte, unterteilt in
entlastende und belastende Zuwanderungsgruppen, offenlegen. Valide Daten bilden hierfür die unabdingbare
Voraussetzung für jeden rationalen Diskurs. Im Unterschied zu Dänemark steht eine systematische Klärung der
finanziellen Auswirkungen von Geflüchteten in der Bundesrepublik Deutschland noch aus. Dennoch lassen sich
die dänischen Befunde zu den Auswirkungen auf die staatlichen Sicherungssysteme auf Deutschland anwenden.
Nach dem Migrationsmonitor der Bundesanstalt für Arbeit (Februar 2026) beziehen 2,4 Millionen ausländische
Bürger Regelleistungen (Bürgergeld). Dies entspricht 46 Prozent aller Regelleistungsberechtigten bundesweit (5,1
Millionen, Stand August 2026). Demgegenüber sind nur 5,8 Millionen Ausländer sozialversicherungspflichtig
beschäftigt. Eine solch hohe Quote von Zuwanderern in der Sozialleistungsabhängigkeit führt folglich nicht zu
einer Stabilisierung, sondern zu einer Destabilisierung des Sozialsystems. Der IAB-Zuwanderungsmonitor
(August 2026) dokumentiert ein erhebliches Arbeitsmarktungleichgewicht. Während die Arbeitslosenquote bei
deutschen Staatsangehörigen 6,4 Prozent beträgt, liegt sie für die ausländische Bevölkerung bei 13,9 Prozent und
somit mehr als das Doppelte. Diese strukturelle Unterrepräsentanz auf dem Arbeitsmarkt führt zu einer
Kaskadenbelastung des Sozialversicherungssystems. Mit einer SGB-II-Hilfequote von 18,8 Prozent werden
Beitragszahlungen zur Gesundheitskrankenversicherung (GKV) zunehmend aus Sozialleistungen finanziert, während
Leistungsauskehrungen etwa bei Krankenbehandlung während der Arbeitslosigkeit unverändert erfolgen. Die
GKV-Versichertengemeinschaft und die staatlichen Zuschüsse geraten massiv unter Druck. Eine Stabilisierung
ist nur durch höhere Beitragssätze der Netto-Zahler oder höhere Steuerzuschüsse zu erreichen. Die Statistik der
Bundesagentur für Arbeit belegt ein anhaltendes Lohngefälle. Der überwiegende Teil ausländischer Arbeitnehmer
erreicht bislang nicht das Entgeltniveau deutscher Staatsangehöriger, dies betrifft nicht nur Zuwanderer aus den
Top-8-Asylherkunftsländern, sondern auch Personen aus der EU, den Westbalkanstaaten und Osteuropa. Zum
Stichtag 31. Dezember 2023 betrug der Entgeltunterschied zwischen deutschen und ausländischen Arbeitnehmern
etwa 911 Euro bzw. 23 Prozent. Bei Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern fällt dieser Unterschied
mit 1.274 Euro bzw. 32,3 Prozent noch deutlicher aus. Dieses strukturelle Lohngefälle wirkt sich direkt auf die
künftige Rentenhöhe dieser Personengruppe aus. 37,5 Prozent bzw. 154.652 der Beschäftigten aus den Top-8-
Asylherkunftsländern von insgesamt 412.437 Personen erreichen selbst nach 45 Beitragsjahren ohne
Grundrentenzuschlag keine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter. Die Zuwanderung dieser Personengruppe
verschärft damit langfristig die Problemlage in der Deutschen Rentenversicherung, statt zu ihrer Stabilisierung
beizutragen.9 Die Armutsgefährdungsquote in Deutschland lag im Jahr 2025 bei Personen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit bei 32,6 Prozent10. Sie ist damit im Vergleich zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei
denen sie etwa bei 13,3 % liegt, ca. zweieinhalbmal so hoch. Bei Personen, die selbst eingewandert sind, lag sie
zuletzt bei 33,5 Prozent.11 Menschen mit einer Armutsgefährdung erzielen weniger als 60 Prozent12 des mittleren
Nettoeinkommens, das 2025 für Alleinstehende bei 1.446 Euro im Monat lag. 13 Das Institut für Arbeit und
Qualifikation dokumentiert in seiner Studie (Mai 2025) erhebliche Unterschiede bei der Arbeitsmarktintegration.
Während 65,2 Prozent der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt
sind, liegt dieser Anteil bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei 49,4 Prozent und bei Zuwanderern
aus den acht zugangsstärksten Asylherkunftsländern, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia
und Syrien, bei nur 39,2 Prozent. Diese Daten belegen, dass Zuwanderung aus den Hauptasylherkunftsländern
bislang nicht zur Stabilisierung der deutschen Sozialsysteme beiträgt. Eine systematische und kontinuierliche
8 https://www.ft.dk/samling/20252/almdel/uui/spm/43/svar/2220202/3166454.pdf
9 BT-Drs. 20/12614
10 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/436197/umfrage/armutsgefaehrdungsquote-in-deutschland-nach-migrationshintergrund/
11 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/migrationshintergrund-armutsgefaehr-
dung.html
12 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Glossar/armutsgefaehrdungsquote.html
13 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/PD26_039_63.html;
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Analyse der Auswirkungen von Zuwanderung auf die Tragfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme ist daher
erforderlich. Solange diese Effekte nicht wissenschaftlich geklärt sind, ist eine Reduktion der Zuwanderung
geboten, um Risiken für die Stabilität der Systeme auszuschließen. 14
14 https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV30c.pdf
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