Entschließung des Bundesrates "Stärkung des Vertrauens in das System der gesetzlichen Rentenversicherung"
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Entschließung des Bundesrates "Stärkung des Vertrauens in das System der gesetzlichen Rentenversicherung"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 599/26
13.10.26
Antrag
des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Stärkung des Vertrauens in das
System der gesetzlichen Rentenversicherung"
Freistaat Thüringen Erfurt, 13. Oktober 2026
Der Chef der Staatskanzlei
Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Thüringen hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage
beigefügte
Entschließung des Bundesrates „Stärkung des Vertrauens in das System
der gesetzlichen Rentenversicherung“
zuzuleiten.
Es wird gebeten, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf die Tagesordnung der 1069. Sitzung des Bundesrates am
16. Oktober 2026 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung
zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gruhner
Entschließung des Bundesrates „Stärkung des Vertrauens in das System der
gesetzlichen Rentenversicherung“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat würdigt die der Bundesregierung am 23. Juni 2026 übermittelten Empfehlungen
der Alterssicherungskommission als zukunftsweisend für eine langfristig nachhaltige Reform der
Alterssicherung. Gleichzeitig spricht sich der Bundesrat dafür aus, im Rahmen der Umsetzung
weiterführende Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens der Versicherten in das System der
gesetzlichen Rentenversicherung zu integrieren.
2. Der Bundesrat unterstreicht, dass die gesetzliche Rente zentraler Pfeiler der Alterssicherung in
Deutschland ist. Menschen, die über viele Jahrzehnte gearbeitet, Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung geleistet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, müssen auch
weiterhin darauf vertrauen können, dass sich diese Lebensleistung im Alter in einer angemessenen
Alterssicherung widerspiegelt.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, folgende Anliegen der Länder im Rahmen der
Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission zu berücksichtigen:
a) Für den Fall der Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte
für die rentennahen Jahrgänge ist ein zumindest fünfjähriger Vertrauens- und Bestandsschutz
vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu gewährleisten, in welchem die bestehenden
Regelungen beibehalten werden. Für die sich anschließenden Jahrgänge sollte eine
Übergangsregelung getroffen werden, welche das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente für besonders
langjährig Versicherte um eine bestimmte Monatszahl jährlich bis zum Erreichen der
Regelaltersgrenze erhöht.
b) Für die rentennahen Jahrgänge der in körperlich anstrengenden Berufsfeldern tätigen
Versicherten sollte regelhaft eine rechtzeitige individuelle Gesundheitsprüfung vorgesehen
werden zur Feststellung, ob diese weiterhin in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld
erwerbstätig sein können oder einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten sollten.
Bei einer festgestellten beruflichen Leistungseinschränkung sollte ein Rentenzugang
abschlagsfrei zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze und weitere drei Jahre vorzeitig mit
Abschlägen ermöglicht werden, sofern eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren erfüllt ist.
c) Zielgenauigkeit und Wirkung der Grundrente insbesondere für Menschen mit langjähriger
Versicherungsbiografie und niedrigen Alterseinkommen sollten durch folgende Maßnahmen
verstärkt werden:
aa) Die Zugangsvoraussetzungen und die Berechnung der Grundrente sollten mit dem Ziel
überprüft werden, langjährige Erwerbsbiografien und Lebensleistungen angemessener
anzuerkennen. Dabei sollten insbesondere strukturell bedingte
Erwerbsunterbrechungen, Zeiten unfreiwilliger Arbeitslosigkeit sowie Sorge- und Erziehungsarbeit stärker
berücksichtigt werden. Ein besonderes Augenmerk sollte auf den Erwerbsbiografien in
den ostdeutschen Ländern liegen, die durch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Umbrüche nach der deutschen Einheit geprägt sind.
bb) Die Ausgestaltung des Grundrentenzuschlags sowie die geltenden
Freibetragsregelungen sollten hinsichtlich ihrer sozialen Gerechtigkeit und Wirksamkeit überprüft und
weiterentwickelt werden. Ziel sollte sein, Menschen mit langjähriger Beitragszahlung
und niedrigen Alterseinkommen besser vor Altersarmut zu schützen und
sicherzustellen, dass sich langjährige Erwerbstätigkeit auch bei niedrigen Löhnen spürbar in der
Alterssicherung niederschlägt.
Begründung:
Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Bericht vorgelegt. Die Bundesregierung will
die Empfehlungen bis Ende 2026 als Gesamtpaket umsetzen. Mit dieser Entschließung unterstützt der
Bundesrat das Vorhaben ausdrücklich. Die Reform ist richtig und stärkt die Alterssicherung in der
Zukunft. Zugleich weist der Bundesrat auf zwei Punkte hin, die bei der gesetzlichen Ausgestaltung
berücksichtigt werden sollten.
Erstens soll die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte mit
Vertrauensschutz verbunden werden. Menschen kurz vor dem Ruhestand müssen sich auf die Regeln
verlassen können, nach denen sie geplant haben. Deshalb fordert der Bundesrat Bestandsschutz,
ausreichend lange Übergänge und eine regelhafte Härtefallregelung für rentennahe Jahrgänge in körperlich
harten Berufen.
Zweitens bittet der Bundesrat, die gesetzliche Rente als zentralen Pfeiler der Alterssicherung zu stärken
und die Grundrente weiterzuentwickeln. In Ostdeutschland sind 74 Prozent der Menschen im Alter
allein auf die gesetzliche Rente angewiesen (in Westdeutschland 47 Prozent). Die Grundrente erreicht
bislang nur einen Teil derer, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt
haben. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen bisher nicht, auch nicht die aus den Umbruchsjahren in den
neuen Ländern. Hier besteht Nachbesserungsbedarf (vgl. BR-Drs. 357/25(B)).
Drucksache 599/26 - 2 -
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