Rede von Parsa Marvi (SPD) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen …
Teil von Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 13a und 13b: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Euro.
Das Protokoll 21/102 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Parsa Marvi (SPD) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie oft müssen Menschen heute noch einen Ausweis vorzeigen, Dokumente nachreichen oder dieselben Angaben mehrfach machen? Das kostet uns alle Zeit und Nerven, die Bürgerinnen und Bürger genauso wie die Verwaltung. Wir wollen, dass der Staat einfacher wird. Die digitale Identität ist neben dem geplanten antragslosen Kindergeld eines der Vorhaben, bei denen Menschen im kommenden Jahr diesen Fortschritt unmittelbar spüren werden.
Die europäische digitale Brieftasche d-you bei uns soll es ermöglichen, sich künftig mit dem Smartphone auszuweisen und weitere Nachweise digital vorzulegen. Die Grundlage dafür ist die novellierte europäische eIDAS-Verordnung. Heute schaffen wir die ergänzenden nationalen Regeln.
Für uns als SPD ist klar: Eine solche Wallet muss den Alltag erleichtern, und sie muss die Daten der Menschen schützen. Deshalb haben wir gemeinsam mit der Union im parlamentarischen Verfahren wichtige Verbesserungen erreicht. Dabei geht es um mehr Tempo, mehr parlamentarische Kontrolle und stärkere Leitplanken für den Datenschutz. Ich will vier Dinge, die wir gegenüber dem Gesetzentwurf verändert haben, hervorheben.
Erstens: das Thema Datensparsamkeit. Unternehmen und andere Stellen, die Daten aus der Wallet abfragen wollen, müssen schon bei der Registrierung angeben, welche Daten sie nutzen wollen und abfragen möchten. Wir haben in der Gesetzesbegründung ausdrücklich klargestellt: Bereits dabei dürfen sie nur die Daten einsehen, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich erforderlich sind. Das Digitalministerium soll mit entsprechenden Hinweisen und Leitfäden bei der praktischen Umsetzung helfen und dabei auch auf Risiken der Profilbildung aufmerksam machen. Das ist aus unserer Sicht ein Erfolg für den Datenschutz.
Zweitens. Es geht um klare Grenzen, auch für Experimente. Wir finden die Experimentierklausel sinnvoll. Neue Verfahren zeitlich befristet zu erproben, ist sinnvoll. Doch Ausnahmen vom Gesetz dürfen aus unserer Sicht kein Dauerzustand werden. Deshalb haben wir mit der Koalition durchgesetzt, dass die Erprobung nur einmalig verlängert werden darf. Wir haben außerdem durchgesetzt, dass das Digitalministerium den Digitalausschuss vor solchen Ausnahmen informieren muss. Der Ausschuss erhält mindestens zwei Sitzungswochen Zeit, um dazu Stellung zu nehmen. Außerdem konkretisiert die Gesetzesbegründung die Risikoabwägung bei der Experimentierklausel. Sie erfolgt im Einvernehmen mit dem BSI und bei Bedarf auch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten.
Drittens war uns die pseudonyme Nutzung wichtig. Nicht für jeden digitalen Dienst muss der vollständige Name offengelegt werden. Die europäische eIDAS-Verordnung schreibt deshalb eine Pseudonymfunktion vor. Nach aktuellem Planungsstand wird sie zum Start der d-you-Wallet am 2. Januar noch fehlen. Das ist keine beliebige Zusatzfunktion, sondern europarechtlich vorgeschrieben. Mit unserer gemeinsamen Ausschussentschließung fordern wir deshalb, diese Bereitstellung zu priorisieren und schnellstmöglich nachzuliefern.
Viertens. Die Wallet wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie im Alltag auch etwas nützt. Deshalb verkürzen wir unter anderem die gesetzlichen Fristen zur Bereitstellung elektronischer Attributsbescheinigungen von 24 auf 12 Monate nach Verkündung des Gesetzes. Denn eine digitale Brieftasche braucht Nachweise, die man auch tatsächlich verwenden kann.
Auch ich danke meinen Kollegen, insbesondere meinem Kollegen Markus Reichel, für die konstruktiven Gespräche bei den Berichterstattergesprächen und -verhandlungen, Ralph Brinkhaus und Johannes Schätzl und natürlich auch dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung für die wertvolle Unterstützung.
Die d-you-Wallet kann ein zentraler Baustein unseres digitalen Ökosystems werden und einen echten Digitalisierungsschub auslösen: einfachere Behördengänge, weniger Bürokratie und mehr Entlastung im Alltag. Entscheidend wird sein, dass die Menschen diesen Fortschritt erleben und sich dabei auf den Schutz ihrer persönlichen Daten verlassen können. Dafür haben wir im Parlament wichtige Voraussetzungen geschaffen. Die weitere Umsetzung werden wir aufmerksam begleiten. Denn mit dem heutigen Gesetzesbeschluss beginnt die eigentliche Bewährungsprobe für das Gesetz.
Ich will es zum Abschluss noch einmal sagen: Nach § 5a Absatz 15 der europäischen eIDAS-Verordnung ist und bleibt die Nutzung der Wallet freiwillig. Es ist dort ganz hart ein Verbot der Benachteiligung festgeschrieben. Wir werben aber energisch dafür, dass die Wallet zum Einsatz kommt und breit genutzt wird. Denn sie kann einen echten Unterschied für die Menschen im Alltag machen.
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung an
- part_of_vorgang → Keine digitale Identität und Geldbörse durch die EU - Mit nationaler Lösung echte Staatsmodernisierung vorantreiben
- spoke_in ← Parsa Marvi (Rede)
- spoke_in ← Sonja Lemke (Rede)