Bericht der Bundesregierung über die im Jahr 2025 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von kinderpornografischen Inhalten im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs in digitalen Diensten
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Bericht der Bundesregierung über die im Jahr 2025 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von kinderpornografischen Inhalten im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs in digitalen Diensten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8650
21. Wahlperiode 15.10.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die im Jahr 2025 erzielten Erfolge
im Zusammenhang mit der Löschung von kinderpornografischen Inhalten
im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs in digitalen Diensten
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Vorbemerkung ................................................................................... 2
2 Erläuterungen zum Bericht und zur Statistik ................................ 2
2.1 Gegenstand und Datenbasis des Berichtes .......................................... 2
2.2 Abgrenzung zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ....................... 3
2.3 Abgrenzung zu Meldungen des National Center for
missing and exploited Children (NCMEC) ......................................... 3
3 Allgemeines Hinweisaufkommen (Anzahl der
eingegangenen und weitergeleiteten Hinweise) ............................... 3
3.1 Verfügbarkeitszeitraum im Inland gehosteter
kinderpornografischer Inhalte im Internet ........................................... 4
3.2 Verfügbarkeitszeitraum im Ausland gehosteter
kinderpornografischer Inhalte im Internet ........................................... 5
3.3 Hinweisquellen des BKA .................................................................... 7
4 Bewertung .......................................................................................... 7
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des
Bundesministeriums des Innern vom 14. Oktober 2026 gemäß Beschluss vom 1. Dezember 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/8001.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
1 Vorbemerkung
Das Internet spielt bei der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten eine besondere Rolle, weil die darüber
angebotenen Inhalte weltweit für eine unbestimmte Zahl von Nutzenden zugänglich sind. Jeder Klick, der zu einer
Missbrauchsdarstellung führt, verletzt erneut die Rechte der vom Missbrauch betroffenen Kinder
(Reviktimisierung).
Aus diesem Grund setzt die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Entschließung des Deutschen
Bundestages vom 1. Dezember 2011 (Bundestagsdrucksache 17/8001), neben der konsequenten Strafverfolgung bei der
Bekämpfung von Kinderpornografie im und über das Internet, auf das schnellstmögliche Löschen dieser Inhalte
im Internet.
Nach der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes sollte die Wirksamkeit von Löschanregungen im
Gegensatz zu Zugangserschwerungen im Rahmen einer zeitlich befristeten Evaluierungsphase belegt werden. In der
Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Dezember 2011 wird die Bundesregierung aufgefordert, dem
Deutschen Bundestag jährlich für das Vorjahr die Ergebnisse der Löschbemühungen zu übermitteln. Mit der
jährlichen Veröffentlichung kommt die Bundesregierung dieser Bitte nach.
Eine enge Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ist eine wesentliche Voraussetzung für
den Erfolg bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Netz. Daher besteht eine enge Kooperation
zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), der länderübergreifenden Stelle jugendschutz.net1, der
Beschwerdestelle des eco-Verbandes der Internetwirtschaft e. V. (eco e. V.), der Beschwerdestelle der Freiwilligen
Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM e. V.), im Weiteren als „Beschwerdestellen“ bezeichnet und
der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Die Zusammenarbeit zwischen dem BKA, den
Beschwerdestellen und der BzKJ beruht auf einer im Jahr 2007 erstmals geschlossenen und zuletzt 2025
aktualisierten Kooperationsvereinbarung.
Die Beschwerdestellen sind zudem Mitglieder der International Association of Internet Hotlines (INHOPE), dem
Dachverband derjenigen Internet-Beschwerdestellen, die weltweit operieren, Beschwerden über illegale Inhalte
im Internet entgegennehmen und sich für eine schnellstmögliche Löschung dieser Inhalte einsetzen.
2 Erläuterungen zum Bericht und zur Statistik
2.1 Gegenstand und Datenbasis des Berichtes
Wesentlicher Gegenstand dieses Berichtes ist die statistische Auswertung von Maßnahmen, die auf die
Löschungen von kinderpornografischen Inhalten im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs (StGB) in digitalen Diensten
abzielen. Datenbasis für die Erhebung sind die im Jahr 2025 bei den Beschwerdestellen sowie dem BKA
eingegangen berechtigten Hinweise auf kinderpornografische Inhalte.
Eine belastbare Aussage über die tatsächliche Anzahl von Missbrauchsabbildungen im Internet kann aus diesem
Bericht nicht abgeleitet werden. Die Statistiken dieses Berichtes treffen darüber hinaus keine Aussagen dazu, wie
viele der strafbaren Darstellungen nicht gemeldet wurden und weiterhin online verfügbar bleiben.
Kinderpornografie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Dokumentation schwerer
Straftaten. Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte sind deshalb nach § 184b des StGB mit
Strafe bedroht.
Kinderpornografisch ist ein Inhalt (§ 11 Absatz 3 StGB) dann, wenn er
⎯ sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
⎯ die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter
Körperhaltung oder
⎯ die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines
Kindes
zum Gegenstand hat. (Legaldefinition gemäß § 184b StGB).
1 Jugendschutz.net wurde 1997 als Stelle aller Bundesländer durch die Jugendminister und Jugendministerinnen gegründet und
handelt im gesetzlichen Auftrag. Die Aufgaben sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt. Seit 2003 ist die
Institution organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden und fungiert auch als gemeinsames
Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.
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2.2 Abgrenzung zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
Die PKS für die Bundesrepublik Deutschland wird vom BKA auf der Grundlage der von den 16
Landeskriminalämtern gelieferten Daten erstellt. Sie enthält die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich der mit
Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu
Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen.
Der PKS können daher keine Angaben zu den Löschbemühungen von Bund, Ländern und den nichtstaatlichen
Stellen entnommen werden.
2.3 Abgrenzung zu Meldungen des National Center for missing and exploited Children
(NCMEC)
Gleichermaßen nicht Datenbasis dieses Berichts stellen die beim BKA als kriminalpolizeiliche Zentralstelle
eingehenden Hinweise des US-amerikanischen „National Center for missing and exploited Children“ (NCMEC) dar.
Diese Hinweise beziehen sich auf in Deutschland ansässige Personen, die im Verdacht stehen, kinder- oder
jugendpornografische Inhalte zu besitzen oder zu verbreiten, oder deuten auf ein deutsches Opfer hin. Auch ihnen
können keine Angaben zu den Löschbemühungen von Bund, Ländern und den nichtstaatlichen Stellen
entnommen werden.
3 Allgemeines Hinweisaufkommen (Anzahl der eingegangenen und weitergeleiteten
Hinweise)
Im Jahr 2025 haben das BKA und die Beschwerdestellen 49.231 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im
Internet (Inland und Ausland) statistisch erfasst (2024: 31.536 Hinweise).
15.097 Hinweise bezogen sich auf einen Serverstandort im Inland (2024: 19.296) und 34.134 Hinweise bezogen
sich auf einen ausländischen Serverstandort (2024: 12.240).
Abbildung 1: Verhältnis der weitergeleiteten in- und ausländischen URLs im Jahr 2025 (nach Monaten)
49
1.221
841
3.749
48
3.533
1.761 816
421
189
73
2.396
2126
4317
6316
9366
687
698
1017 497
966
999
893
6252
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
inländische URL ausländische URL
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3.1 Verfügbarkeitszeitraum im Inland gehosteter kinderpornografischer Inhalte im Internet
Die Löschung der im Inland gehosteten kinderpornografischen Inhalte gelingt in der Regel schneller als die
Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte. Auch im eigenen Interesse zeigen Provider eine große
Kooperationsbereitschaft, inkriminiertes Material schnellstmöglich zu löschen. 28,12 Prozent (4.245 URLs) aller Inhalte im
Inland wurden spätestens nach zwei Tagen gelöscht (2024: 55,98 Prozent; 10.802 URLs). Eine Woche nach
Hinweiseingang ist die Verfügbarkeit der Inhalte deutlich reduziert (von 15.097 sind noch 924, also 6,12 Prozent
verfügbar. 2024: von 19.296 URLs 419, also 0,89 Prozent).
Die Zeitspanne von der Meldung bis zur tatsächlichen Löschung ist abhängig von der Reaktionszeit der
Beschwerdestellen bis zur Weiterleitung der Notice-and-Take-Down-Maßnahme an den zuständigen Provider und der
benötigten Zeit für die Umsetzung durch den jeweiligen Provider. 2025 betrug die durchschnittliche Zeit für die
Weiterleitung der Löschanregung durch die Beschwerdestellen 1,36 Tage (2024: 0,9), die Umsetzung der
Löschung bei den Providern benötigte durchschnittlich 4,37 (2024: 2,71) Tage.
Diese Zahlen basieren auf den Zeitpunkten der festgestellten Löschung, nicht der tatsächlichen Löschung. Die
Beschwerdestellen und das BKA überprüfen regelmäßig die Verfügbarkeit der Inhalte und ergreifen, wenn
notwendig, weitere Maßnahmen. Je nach Überprüfungsturnus wird die Löschung einzelner Inhalte gegebenenfalls
erst später festgestellt und verifiziert. Verschiebungen können auch durch Wochenend- oder Feiertage entstehen,
an welchen eine etwaig schon stattgefundene Löschung (noch) nicht vermerkt werden kann. Eine generell
langsamere Löschung durch die Provider ist dadurch nicht indiziert. Bei inländischen Hosting-Anbietern ist nach wie
vor eine schnelle Reaktion zu verzeichnen.
Abbildung 2: Gelöschte vs. noch verfügbare inländische URLs – zwei Tage nach Eingang des Hinweises
im Jahr 2025 (nach Monaten)
24
25
84
1989
22
19
637
31
234
144
46
990
25
1196
757
1760
26
3514
1124
785
187
45
27
1406
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
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gelöscht verfügbar
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Abbildung 3: Gelöschte vs. noch verfügbare inländische URLs – eine Woche nach Hinweiseingang
im Jahr 2025 (nach Monaten)
3.2 Verfügbarkeitszeitraum im Ausland gehosteter kinderpornografischer Inhalte im
Internet
Die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte ist aufgrund des komplexeren Verfahrensablaufs und der
Vielzahl an beteiligten Stellen zeitaufwendiger. Zudem haben deutsche Strafverfolgungsbehörden keinerlei
Möglichkeiten, eine Löschung im Ausland zu beschleunigen. Hier waren 60,45 Prozent (20.634 URLs) aller Inhalte nach
einer Woche gelöscht (2024: 38,7 Prozent; 4.733 URLs).
Nach vier Wochen waren bereits 95 Prozent (32.424 URLs) der Inhalte gelöscht (2024: 84,17 Prozent,
10.303 URLs). Nicht gelöschte Inhalte werden der BzKJ zwecks Durchführung des Indizierungsverfahrens
zugeleitet, sofern sie nach vier Wochen weiterhin aufrufbar sein sollten.
43
1205
764 3532
33
3528 1757
269
408 182
60
2392
6
16
77 217
15
5 4
547
13 7
13
4
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
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gelöscht verfügbar
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Abbildung 4: Verhältnis von gelöschten zu noch verfügbaren ausländischen Inhalten (URLs) im Jahr 2025
eine Woche nach Eingang des Hinweises im Monatsvergleich
Abbildung 5: Verhältnis von gelöschten zu noch verfügbaren ausländischen Inhalten im Jahr 2025 vier
Wochen nach Eingang des Hinweises im Monatsvergleich
1423 2929
3457
7976
481
377
677
258
581
498 423
1554
703 1388
2859
1390
206
321
340
239
385
501 470
4698
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
gelöscht verfügbar
1965 4130 6153 9242
599
532
877
371
784
901
684
6186
161 187 163 124
88
166
140
126
182
98
209
66
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
gelöscht verfügbar
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3.3 Hinweisquellen des BKA
Im Jahr 2025 erhielt das BKA 99,5 Prozent aller Informationen zu URLs mit kinderpornografischen Inhalten von
den inländischen Beschwerdestellen (2024: 99,2 Prozent). Diese wichtige Brückenfunktion der
Beschwerdestellen zwischen der Bevölkerung und der Polizei hat sich auch im aktuellen Betrachtungsjahr bewährt.
Generell ist anzumerken, dass das Hinweisaufkommen seit jeher erheblichen Schwankungen unterliegt und unter
anderem stark vom Meldeverhalten der in- und ausländischen Hinweisgeber, etwaigen Zufallsfunden oder
Massenhinweisen sowie der Initiative einzelner Provider bei der Überprüfung eigener Dienste oder auch dem Einsatz
von sogenannten Crawlern durch private Organisationen (NGOs) abhängt. Daher muss jederzeit mit einem
plötzlichen Anstieg oder Abfall der Hinweiseingangszahlen gerechnet werden.
Abbildung 6: Quellen, aus denen Informationen zu kinderpornografischen Inhalten dem BKA übermittelt
wurden
4 Bewertung
Die Zahl der weitergeleiteten Hinweise auf die im Ausland gehosteten kinderpornografischen URLs ist im Jahr
2025 (34.134 URLs) im Vergleich zum Vorjahr (12.240 URLs) um 178,9 Prozent gestiegen. Diese hohe
Steigerung entstand durch Massenbeschwerden zu einzelnen Domains. Die Anzahl der dem BKA gemeldeten, im Inland
physisch abgelegten, kinderpornografischen Inhalte (15.097 URLs) hat sich im Vergleich zum Vorjahr
(19.296 URLs) um 21,7 Prozent verringert.
In der Gesamtbetrachtung (Inland / Ausland) ist für das Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung des
Meldeaufkommens von insgesamt 56,1 Prozent festzustellen.
Seit Beginn der Erstellung des Berichtes zu den ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von
kinderpornografischen Inhalten im Sinne des § 184b des StGB in digitalen Diensten im Jahr 2012 ist ein fortgesetzter
Anstieg der relevanten Hinweiseingänge festzustellen.
48997
201 29 4
0
10000
20000
30000
40000
50000
60000
Beschwerdestellen Privatperson Polizei Ausland Polizei national
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Abbildung 7: Entwicklung der Hinweiseingänge seit Beginn der Erstellung des Löschberichtes
Der starke Anstieg im Jahr 2023 entstand durch die Meldungen eines sehr aktiven Imagehosters, der eine Vielzahl
von Meldungen direkt an das BKA adressierte. Auch über das INHOPE-Netzwerk ging eine hohe Zahl an
Meldungen bei den Beschwerdestellen ein, die einen Bezug zu diesem Imagehoster aufwiesen. Der Dienst wurde
Mitte 2024 eingestellt.
Trotz der sich fortsetzenden Steigerung des Gesamthinweisaufkommens konnte im Berichtsjahr erneut eine hohe
Löschquote erzielt werden.
Dieser Erfolg ist auf die stetigen Prozessoptimierungen sowohl bei den Beschwerdestellen als auch beim BKA
zurückzuführen. Bei weiter steigendem Hinweisaufkommen werden die bestehenden Prozesse weiterhin
kontinuierlich überprüft und angepasst. Die Ressourcen der Beschwerdestellen, die aus den gegebenen
Rahmenbedingungen abgeleitet werden, begrenzen die möglicherweise dafür notwendigen Maßnahmen.
5.463 4.317
2.919 3.031 2.721
5.977 5.951
7.639 6.821
11.914
15.309
54.613
31.536
49.231
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
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