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Bericht der Bundesregierung über die im Jahr 2025 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von kinderpornografischen Inhalten im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs in digitalen Diensten

dip / drucksache 15.10.2026 · WP 21 · 21/8650 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht der Bundesregierung über die im Jahr 2025 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von kinderpornografischen Inhalten im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs in digitalen Diensten Deutscher Bundestag Drucksache 21/8650 21. Wahlperiode 15.10.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die im Jahr 2025 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von kinderpornografischen Inhalten im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs in digitalen Diensten Inhal tsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkung ................................................................................... 2 2 Erläuterungen zum Bericht und zur Statistik ................................ 2 2.1 Gegenstand und Datenbasis des Berichtes .......................................... 2 2.2 Abgrenzung zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ....................... 3 2.3 Abgrenzung zu Meldungen des National Center for missing and exploited Children (NCMEC) ......................................... 3 3 Allgemeines Hinweisaufkommen (Anzahl der eingegangenen und weitergeleiteten Hinweise) ............................... 3 3.1 Verfügbarkeitszeitraum im Inland gehosteter kinderpornografischer Inhalte im Internet ........................................... 4 3.2 Verfügbarkeitszeitraum im Ausland gehosteter kinderpornografischer Inhalte im Internet ........................................... 5 3.3 Hinweisquellen des BKA .................................................................... 7 4 Bewertung .......................................................................................... 7 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums des Innern vom 14. Oktober 2026 gemäß Beschluss vom 1. Dezember 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/8001. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 1 Vorbemerkung Das Internet spielt bei der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten eine besondere Rolle, weil die darüber angebotenen Inhalte weltweit für eine unbestimmte Zahl von Nutzenden zugänglich sind. Jeder Klick, der zu einer Missbrauchsdarstellung führt, verletzt erneut die Rechte der vom Missbrauch betroffenen Kinder (Reviktimisierung). Aus diesem Grund setzt die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Dezember 2011 (Bundestagsdrucksache 17/8001), neben der konsequenten Strafverfolgung bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im und über das Internet, auf das schnellstmögliche Löschen dieser Inhalte im Internet. Nach der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes sollte die Wirksamkeit von Löschanregungen im Gegensatz zu Zugangserschwerungen im Rahmen einer zeitlich befristeten Evaluierungsphase belegt werden. In der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Dezember 2011 wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Deutschen Bundestag jährlich für das Vorjahr die Ergebnisse der Löschbemühungen zu übermitteln. Mit der jährlichen Veröffentlichung kommt die Bundesregierung dieser Bitte nach. Eine enge Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Netz. Daher besteht eine enge Kooperation zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), der länderübergreifenden Stelle jugendschutz.net1, der Beschwerdestelle des eco-Verbandes der Internetwirtschaft e. V. (eco e. V.), der Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM e. V.), im Weiteren als „Beschwerdestellen“ bezeichnet und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Die Zusammenarbeit zwischen dem BKA, den Beschwerdestellen und der BzKJ beruht auf einer im Jahr 2007 erstmals geschlossenen und zuletzt 2025 aktualisierten Kooperationsvereinbarung. Die Beschwerdestellen sind zudem Mitglieder der International Association of Internet Hotlines (INHOPE), dem Dachverband derjenigen Internet-Beschwerdestellen, die weltweit operieren, Beschwerden über illegale Inhalte im Internet entgegennehmen und sich für eine schnellstmögliche Löschung dieser Inhalte einsetzen. 2 Erläuterungen zum Bericht und zur Statistik 2.1 Gegenstand und Datenbasis des Berichtes Wesentlicher Gegenstand dieses Berichtes ist die statistische Auswertung von Maßnahmen, die auf die Löschungen von kinderpornografischen Inhalten im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs (StGB) in digitalen Diensten abzielen. Datenbasis für die Erhebung sind die im Jahr 2025 bei den Beschwerdestellen sowie dem BKA eingegangen berechtigten Hinweise auf kinderpornografische Inhalte. Eine belastbare Aussage über die tatsächliche Anzahl von Missbrauchsabbildungen im Internet kann aus diesem Bericht nicht abgeleitet werden. Die Statistiken dieses Berichtes treffen darüber hinaus keine Aussagen dazu, wie viele der strafbaren Darstellungen nicht gemeldet wurden und weiterhin online verfügbar bleiben. Kinderpornografie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Dokumentation schwerer Straftaten. Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte sind deshalb nach § 184b des StGB mit Strafe bedroht. Kinderpornografisch ist ein Inhalt (§ 11 Absatz 3 StGB) dann, wenn er ⎯ sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind), ⎯ die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder ⎯ die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand hat. (Legaldefinition gemäß § 184b StGB). 1 Jugendschutz.net wurde 1997 als Stelle aller Bundesländer durch die Jugendminister und Jugendministerinnen gegründet und handelt im gesetzlichen Auftrag. Die Aufgaben sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt. Seit 2003 ist die Institution organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden und fungiert auch als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2.2 Abgrenzung zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Die PKS für die Bundesrepublik Deutschland wird vom BKA auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Daten erstellt. Sie enthält die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen. Der PKS können daher keine Angaben zu den Löschbemühungen von Bund, Ländern und den nichtstaatlichen Stellen entnommen werden. 2.3 Abgrenzung zu Meldungen des National Center for missing and exploited Children (NCMEC) Gleichermaßen nicht Datenbasis dieses Berichts stellen die beim BKA als kriminalpolizeiliche Zentralstelle eingehenden Hinweise des US-amerikanischen „National Center for missing and exploited Children“ (NCMEC) dar. Diese Hinweise beziehen sich auf in Deutschland ansässige Personen, die im Verdacht stehen, kinder- oder jugendpornografische Inhalte zu besitzen oder zu verbreiten, oder deuten auf ein deutsches Opfer hin. Auch ihnen können keine Angaben zu den Löschbemühungen von Bund, Ländern und den nichtstaatlichen Stellen entnommen werden. 3 Allgemeines Hinweisaufkommen (Anzahl der eingegangenen und weitergeleiteten Hinweise) Im Jahr 2025 haben das BKA und die Beschwerdestellen 49.231 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im Internet (Inland und Ausland) statistisch erfasst (2024: 31.536 Hinweise). 15.097 Hinweise bezogen sich auf einen Serverstandort im Inland (2024: 19.296) und 34.134 Hinweise bezogen sich auf einen ausländischen Serverstandort (2024: 12.240). Abbildung 1: Verhältnis der weitergeleiteten in- und ausländischen URLs im Jahr 2025 (nach Monaten) 49 1.221 841 3.749 48 3.533 1.761 816 421 189 73 2.396 2126 4317 6316 9366 687 698 1017 497 966 999 893 6252 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez inländische URL ausländische URL V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 3.1 Verfügbarkeitszeitraum im Inland gehosteter kinderpornografischer Inhalte im Internet Die Löschung der im Inland gehosteten kinderpornografischen Inhalte gelingt in der Regel schneller als die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte. Auch im eigenen Interesse zeigen Provider eine große Kooperationsbereitschaft, inkriminiertes Material schnellstmöglich zu löschen. 28,12 Prozent (4.245 URLs) aller Inhalte im Inland wurden spätestens nach zwei Tagen gelöscht (2024: 55,98 Prozent; 10.802 URLs). Eine Woche nach Hinweiseingang ist die Verfügbarkeit der Inhalte deutlich reduziert (von 15.097 sind noch 924, also 6,12 Prozent verfügbar. 2024: von 19.296 URLs 419, also 0,89 Prozent). Die Zeitspanne von der Meldung bis zur tatsächlichen Löschung ist abhängig von der Reaktionszeit der Beschwerdestellen bis zur Weiterleitung der Notice-and-Take-Down-Maßnahme an den zuständigen Provider und der benötigten Zeit für die Umsetzung durch den jeweiligen Provider. 2025 betrug die durchschnittliche Zeit für die Weiterleitung der Löschanregung durch die Beschwerdestellen 1,36 Tage (2024: 0,9), die Umsetzung der Löschung bei den Providern benötigte durchschnittlich 4,37 (2024: 2,71) Tage. Diese Zahlen basieren auf den Zeitpunkten der festgestellten Löschung, nicht der tatsächlichen Löschung. Die Beschwerdestellen und das BKA überprüfen regelmäßig die Verfügbarkeit der Inhalte und ergreifen, wenn notwendig, weitere Maßnahmen. Je nach Überprüfungsturnus wird die Löschung einzelner Inhalte gegebenenfalls erst später festgestellt und verifiziert. Verschiebungen können auch durch Wochenend- oder Feiertage entstehen, an welchen eine etwaig schon stattgefundene Löschung (noch) nicht vermerkt werden kann. Eine generell langsamere Löschung durch die Provider ist dadurch nicht indiziert. Bei inländischen Hosting-Anbietern ist nach wie vor eine schnelle Reaktion zu verzeichnen. Abbildung 2: Gelöschte vs. noch verfügbare inländische URLs – zwei Tage nach Eingang des Hinweises im Jahr 2025 (nach Monaten) 24 25 84 1989 22 19 637 31 234 144 46 990 25 1196 757 1760 26 3514 1124 785 187 45 27 1406 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gelöscht verfügbar V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Abbildung 3: Gelöschte vs. noch verfügbare inländische URLs – eine Woche nach Hinweiseingang im Jahr 2025 (nach Monaten) 3.2 Verfügbarkeitszeitraum im Ausland gehosteter kinderpornografischer Inhalte im Internet Die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte ist aufgrund des komplexeren Verfahrensablaufs und der Vielzahl an beteiligten Stellen zeitaufwendiger. Zudem haben deutsche Strafverfolgungsbehörden keinerlei Möglichkeiten, eine Löschung im Ausland zu beschleunigen. Hier waren 60,45 Prozent (20.634 URLs) aller Inhalte nach einer Woche gelöscht (2024: 38,7 Prozent; 4.733 URLs). Nach vier Wochen waren bereits 95 Prozent (32.424 URLs) der Inhalte gelöscht (2024: 84,17 Prozent, 10.303 URLs). Nicht gelöschte Inhalte werden der BzKJ zwecks Durchführung des Indizierungsverfahrens zugeleitet, sofern sie nach vier Wochen weiterhin aufrufbar sein sollten. 43 1205 764 3532 33 3528 1757 269 408 182 60 2392 6 16 77 217 15 5 4 547 13 7 13 4 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gelöscht verfügbar V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Abbildung 4: Verhältnis von gelöschten zu noch verfügbaren ausländischen Inhalten (URLs) im Jahr 2025 eine Woche nach Eingang des Hinweises im Monatsvergleich Abbildung 5: Verhältnis von gelöschten zu noch verfügbaren ausländischen Inhalten im Jahr 2025 vier Wochen nach Eingang des Hinweises im Monatsvergleich 1423 2929 3457 7976 481 377 677 258 581 498 423 1554 703 1388 2859 1390 206 321 340 239 385 501 470 4698 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gelöscht verfügbar 1965 4130 6153 9242 599 532 877 371 784 901 684 6186 161 187 163 124 88 166 140 126 182 98 209 66 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gelöscht verfügbar V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 3.3 Hinweisquellen des BKA Im Jahr 2025 erhielt das BKA 99,5 Prozent aller Informationen zu URLs mit kinderpornografischen Inhalten von den inländischen Beschwerdestellen (2024: 99,2 Prozent). Diese wichtige Brückenfunktion der Beschwerdestellen zwischen der Bevölkerung und der Polizei hat sich auch im aktuellen Betrachtungsjahr bewährt. Generell ist anzumerken, dass das Hinweisaufkommen seit jeher erheblichen Schwankungen unterliegt und unter anderem stark vom Meldeverhalten der in- und ausländischen Hinweisgeber, etwaigen Zufallsfunden oder Massenhinweisen sowie der Initiative einzelner Provider bei der Überprüfung eigener Dienste oder auch dem Einsatz von sogenannten Crawlern durch private Organisationen (NGOs) abhängt. Daher muss jederzeit mit einem plötzlichen Anstieg oder Abfall der Hinweiseingangszahlen gerechnet werden. Abbildung 6: Quellen, aus denen Informationen zu kinderpornografischen Inhalten dem BKA übermittelt wurden 4 Bewertung Die Zahl der weitergeleiteten Hinweise auf die im Ausland gehosteten kinderpornografischen URLs ist im Jahr 2025 (34.134 URLs) im Vergleich zum Vorjahr (12.240 URLs) um 178,9 Prozent gestiegen. Diese hohe Steigerung entstand durch Massenbeschwerden zu einzelnen Domains. Die Anzahl der dem BKA gemeldeten, im Inland physisch abgelegten, kinderpornografischen Inhalte (15.097 URLs) hat sich im Vergleich zum Vorjahr (19.296 URLs) um 21,7 Prozent verringert. In der Gesamtbetrachtung (Inland / Ausland) ist für das Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung des Meldeaufkommens von insgesamt 56,1 Prozent festzustellen. Seit Beginn der Erstellung des Berichtes zu den ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von kinderpornografischen Inhalten im Sinne des § 184b des StGB in digitalen Diensten im Jahr 2012 ist ein fortgesetzter Anstieg der relevanten Hinweiseingänge festzustellen. 48997 201 29 4 0 10000 20000 30000 40000 50000 60000 Beschwerdestellen Privatperson Polizei Ausland Polizei national V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Abbildung 7: Entwicklung der Hinweiseingänge seit Beginn der Erstellung des Löschberichtes Der starke Anstieg im Jahr 2023 entstand durch die Meldungen eines sehr aktiven Imagehosters, der eine Vielzahl von Meldungen direkt an das BKA adressierte. Auch über das INHOPE-Netzwerk ging eine hohe Zahl an Meldungen bei den Beschwerdestellen ein, die einen Bezug zu diesem Imagehoster aufwiesen. Der Dienst wurde Mitte 2024 eingestellt. Trotz der sich fortsetzenden Steigerung des Gesamthinweisaufkommens konnte im Berichtsjahr erneut eine hohe Löschquote erzielt werden. Dieser Erfolg ist auf die stetigen Prozessoptimierungen sowohl bei den Beschwerdestellen als auch beim BKA zurückzuführen. Bei weiter steigendem Hinweisaufkommen werden die bestehenden Prozesse weiterhin kontinuierlich überprüft und angepasst. Die Ressourcen der Beschwerdestellen, die aus den gegebenen Rahmenbedingungen abgeleitet werden, begrenzen die möglicherweise dafür notwendigen Maßnahmen. 5.463 4.317 2.919 3.031 2.721 5.977 5.951 7.639 6.821 11.914 15.309 54.613 31.536 49.231 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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