DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V.
Text
DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der DBH-Fachverband ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein in Form eines bundesweiten und international aktiven Fachverbands für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. Er wird vom Bundesministerium der Justiz gefördert. In ihm sind Verbände und Vereinigungen mit ca. 6.000 Mitgliedern aus Straffälligen- und Bewährungshilfe sowie aus Täter-Opfer-Ausgleich zusammengeschlossen. Er engagiert sich seit 1951 bundesweit für eine soziale Strafrechtspflege und Kriminalpolitik. Der DBH-Fachverband ist Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) und in der Confederation of European Probation (CEP) sowie im European Forum for Restoratie Justice (EFRJ).
Der DBH-Fachverband hat sich zum Ziel gesetzt,
- die Praxis und Reform einer rechtsstaatlichen, sozialen Strafrechtspflege sowie eine humanistisch geprägte Straffälligenhilfe zu fördern,
- an der Beseitigung und Minderung von Ursachen, Erscheinungsformen und Folgeproblemen von Kriminalität zu arbeiten,
- sich für den Täter-Opfer-Ausgleich und Restorative Justice einzusetzen sowie
- die Wiedereingliederung von Strafgefangenen zu unterstützen und einen Beitrag zur Kriminalprävention zu leisten.
Dabei versteht er sich als Gesprächspartner, Brückenbauer und Meinungsbildner. So fördert er den Austausch und die Kooperation zwischen verschiedenen Akteur:innen aus Sozialer Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, aber auch zwischen Theorie und Praxis. Er setzt sich für Anliegen von Kriminal- und Sozialpolitik ein und ist überdies darauf ausgerichtet, in der Bevölkerung das Verständnis für eine soziale Strafrechtspflege und einen alternativen Umgang mit strafrechtlich relevanten Konflikten zu stärken.
Der DBH-Fachverband nimmt durch Stellungnahmen, Vorträge, Seminare und Kongresse gezielt Einfluss auf kriminal- und sozialpolitische Themen. Über seinen Internetauftritte sowie Newsletter informiert der DBH-Fachverband über nationale und internationale Themen aus Sozialer Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. Der DBH-Fachverband und seine Einrichtungen veröffentlichen mehrere Zeitschriften und Magazine
Der DBH-Fachverband bietet seit 1987 bundesweit Fort- und Weiterbildungen für die Bereiche Bewährungs- und Straffälligenhilfe sowie Täter-Opfer-Ausgleich an zu aktuellen Fragen der Sozialen Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik.
Auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung wurde das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung 1992 als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingerichtet. Das TOA-Servicebüro will aktiv dazu beitragen eine Straftat konstruktiv zu bewältigen. Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet für die Beteiligten die Gelegenheit, außergerichtlich und unter Beteiligung eines unparteiischen Dritten, eine befriedigende Regelung von Konflikten herbeizuführen.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Strafrecht
Regelungsvorhaben:
- Schaffung von Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe durch Ausbau gemeinnütziger Arbeit: Ziel des Vorhabens ist die Etablierung flächendeckender Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe und deren Abschaffung im Strafrecht.
- Recht für Betroffene von Straftaten auf Zugang zu Wiedergutmachungsdiensten: Für von Betroffene von Straftaten soll es ein Anspruch auf Zugang zu „Wiedergutmachungsdiensten“ (TOA-Fachstellen) bundesweit geben. Hierzu sind entsprechende bundesrechtliche Änderungen vorzunehmen. Das Vorhaben ergibt sich aus der Überarbeitung der EU-Opferrichtlinie 2012/29/EU: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13096-Criminal-justice-EU-rules-on-victims-rights-update-/F3436909_en
Ergänzungsvorschlag: § 155a StPO, S. 2:
In geeigneten Fällen, insbesondere bei Körperverletzungsdelikten, Bedrohung, bei Eigentums- und Vermögensdelikten, ggf. auch unter Gewaltanwendung (Raub/Erpressung), oder anderen Formen i
- Entwurf eines Gesetzes über die Statistiken der Strafrechtspflege des Bundes: Mit dem Entwurf eines Strafrechtspflegestatistikgesetz will der Gesetzgeber
aussagekräftige Daten für verschiedene Abschnitte des Strafverfahrens zur Verfügung
stellen. Der DBH-Fachverband hat zu den Ausführungen Stellung bezogen.
- Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft: Der Referentenentwurf sieht für § 146 GVG zwei neue Absätze vor. Zum einen, unter
welchen Voraussetzungen Weisungen an die Staatsanwaltschaften zulässig sind und
zum anderen, wie eine erhöhte Transparenz zu erreichen ist. Die
Transparenzregelung sieht für die Erteilung ein Textform- und Begründungserfordernis
vor. Der DBH-Fachverband nimmt hierzu entsprechend Stellung.
- Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches: Die Stellungnahme bezieht sich auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz: „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“
- Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen: Das Problem des Gesetzentwurfs liegt in einer strafrechtlichen Regelungslücke. Laut Bundesgerichtshof fallen betäubende Mittel wie „K.-o.-Tropfen“ nicht unter den Begriff der „gefährlichen Werkzeuge“ bei Sexual- und Raubdelikten. Dadurch entfallen bisher Mindeststrafen, was der Gesetzgeber mit dem Gesetzesentwurf korrigieren will.
Relationen
Keine Relationen.