Fragen zum sogenannten Startchancen-Programm
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Fragen zum sogenannten Startchancen-Programm
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8682
21. Wahlperiode 19.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz
Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Martina Kempf, Tobias
Ebenberger, Jan Feser, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel
und der Fraktion der AfD
Fragen zum sogenannten Startchancen-Programm
Im Herbst 2021 war im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart worden, im Rahmen eines
sogenannten Startchancen-Programms 4 000 allgemein- und berufsbildende
Schulen – d. h. etwa zehn Prozent der Gesamtzahl der Schulen in Deutschland
– mit einem hohen Anteil ,,sozial benachteiligter“ Schüler gesondert zu fördern
(www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-
2025.pdf, Seite 75, zuletzt abgerufen am 23. September 2026).
Im Februar 2024 einigten sich Bund und Länder nach langen und kontroversen
Verhandlungen auf die genauere Umsetzung des ,,Startchancen-Programms“:
Vom Sommer 2024 an sollen bis zum Jahr 2034 insgesamt 20 Mrd. Euro in das
Programm fließen. Die Hälfte dieser Kosten – also 10 Mrd. Euro – wird der
Bund tragen, die andere Hälfte sollen die Bundesländer übernehmen (www.han
delsblatt.com/politik/deutschland/startchancen-programm-milliardenprogram
m-soll-bildungschancen-fuer-sozial-benachteiligte-kinder-foerdern/10001207
3.html, zuletzt abgerufen am 23. September 2026).
40 Prozent der Gesamtmittel sind für eine bessere Infrastruktur der Schulen
vorgesehen, 30 Prozent sollen in sogenannte Chancenbudgets für
bedarfsgerechte Unterrichtslösungen fließen, weitere 30 Prozent der Gesamtmittel sollen
für mehr Personal – etwa Sozialarbeiter, Logopäden, Dolmetscher –
aufgebracht werden.
Die Verteilung der Bundesmittel an die Bundesländer erfolgt beim
Startchancen-Programm nicht anhand des Königsteiner Schlüssels. Stattdessen
wurde für den Infrastrukturförderungsteil des Programms ein neuer
Verteilindex gewählt, der vor allem die jeweilige Armutsgefährdung und den
Migrationsanteil der Schülerschaft gewichtet (Stuttgarter Zeitung vom 17. Februar
2024, Artikel ,,Land profitiert doppelt vom Bundesgeld“).
Die damalige Bundesbildungsministerin Frau Bettina Stark-Watzinger (FDP)
betonte, dass es sich beim Startchancen-Programm um das ,,bislang größte
Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ handele
(www.spiegel.de/panorama/bildung/startchancen-bildungsprogramm-20-milliar
den-euro-fuer-prestigeprojekt-der-ampel-a-466be18b-0b73-4b88-b3fd-170a403
791fd, zuletzt abgerufen am 23. September 2026) und gab als Ziel des
Programms an, die Anzahl derjenigen Schüler, die die Mindestanforderungen für
schulische Leistungen nicht erbringen, bis zum Jahr 2034 zu halbieren (www.h
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
andelsblatt.com/politik/deutschland/startchancen-programm-milliardenprogram
m-soll-bildungschancen-fuer-sozial-benachteiligte-kinder-foerdern/10001207
3.html, zuletzt abgerufen am 23. September 2026).
Die zwischen Bund und Ländern getroffene Vereinbarung zur Umsetzung des
Startchancen-Programms sieht vor, dass ein aus Vertretern von Bund und
Ländern bestehender ,,Lenkungskreis“ auf Staatssekretärsebene die
Programmumsetzung steuert und überwacht. Der Lenkungskreis soll mindestens zweimal
jährlich tagen (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/276258/b4e8f163f7d708ab
819383eba5dc9584/startchancenprogramm-vereinbarung-2024-2034-data.pdf,
Seite 22, zuletzt abgerufen am 24. September 2026).
Im zwischen CDU/CSU und SPD im Jahr 2025 vereinbarten Koalitionsvertrag
ist festgehalten, dass das Startchancen-Programm ,,bürokratiearm
weiterentwickel[t]“ und auf weitere Schulen ausgeweitet werden soll (www.koalitionsvertr
ag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Seite 72,
zuletzt abgerufen am 23. September 2026).
In der Plenardebatte zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr
2027 gab Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) am 10. September
2026 bekannt, dass weiterhin eine Milliarde Euro an Bundesmitteln pro Jahr für
das Startchancen-Programm zur Verfügung gestellt werden soll (https://dserver.
bundestag.de/btp/21/21093.pdf, Seite 11543, zuletzt abgerufen am 23.
September 2026).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Schulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang, Stand
Oktober 2026, insgesamt in das Startchancen-Programm aufgenommen
worden?
2. Wie viele der Schulen, die bislang, Stand Oktober 2026, in das
Startchancen-Programm aufgenommen worden sind, sind nach Kenntnis
der Bundesregierung berufsbildende Schulen?
3. Wie viele der Schulen, die bislang, Stand Oktober 2026, in das
Startchancen-Programm aufgenommen worden sind, sind nach Kenntnis
der Bundesregierung Primar- bzw. Grundschulen?
4. Wie viele der Schulen, die bislang, Stand Oktober 2026 – in das
Startchancen-Programm aufgenommen worden sind, sind nach Kenntnis
der Bundesregierung weiterführende Schulen und um welche Schularten
bzw. -formen handelt es sich jeweils (Gesamtschulen, Hauptschulen,
Realschulen Gymnasien etc.)?
5. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die genaue
Verteilung der Schulen, die bislang, Stand Oktober 2026, in das Startchancen-
Programm aufgenommen worden sind (bitte nach Bundesländern und
Schultypen aufschlüsseln)?
6. Wie viele der vorgesehenen zusätzlichen Personalstellen ,,zur Stärkung
multiprofessioneller Teams“ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/27625
8/b4e8f163f7d708ab819383eba5dc9584/startchancenprogramm-vereinbar
ung-2024-2034-data.pdf, Seite 14, zuletzt abgerufen am 24. September
2026) sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
Startchancen-Programms bislang – Stand Oktober 2026 – besetzt worden
(bitte jeweils nach Bundesland, Schulform und Profession aufschlüsseln)?
7. Hat die Bundesregierung gegenwärtig – Stand Oktober 2026 – Anzeichen
dafür, dass sich die Besetzung der im Rahmen des Startchancen-
Programms vorgesehenen zusätzlichen Personalstellen für ,,
multiprofessionelle Teams“ schwierig gestaltet bzw. gestalten wird?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
a) Wenn ja, worin liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die
diesbezüglichen Gründe?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach einer im Jahr 2025
durchgeführten repräsentativen Befragung unter Schulsozialarbeitern fast die
Hälfte der Befragten erwogen hat, das Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit,
u. a. wegen zu hohem Stressaufkommens- zu verlassen (www.gew.de/aktu
elles/detailseite/viele-wollen-den-job-wechseln, zuletzt abgerufen am
24. September 2026)?
a) Wenn ja, rechnet die Bundesregierung dennoch damit, dass die im
Rahmen des Startchancen-Programms vorgesehene großflächige
Einstellung von zusätzlichen Schulsozialarbeitern erfolgreich sein wird?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Auf welche Weise setzt die Bundesregierung ihre im Koalitionsvertrag
vereinbarte Intention, das Startchancen-Programm – das u. a. von der
Bildungsforscherin Martina Diedrich als ,,Bürokratiemonster“ bezeichnet
worden ist (www.news4teachers.de/2026/03/fahren-die-laender-das-startc
hancen-programm-vor-die-wand-kompetenz-chaos-buerokratie-irrsinn-ste
llenstreichungen-die-kritik-waechst/) – bürokratiearm weiterzuentwickeln,
gegenwärtig um?
10. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato – Stand Oktober 2026
– Schulen gegeben, die für das Startchancen-Programm vorgesehen waren
und die sich dann aus eigenem Entschluss entschieden, nicht in das
Programm mitaufgenommen zu werden (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inla
nd/zwanzig-milliarden-fuer-brennpunkt-schulen-bund-und-laender-haben-
sich-geeinigt-19491943.html, zuletzt abgerufen am 23. September 2026)?
a) Wenn ja, wie viele und was ist der Bundesregierung über die
diesbezüglichen Motive der betreffenden Schulen bekannt?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse bzw. Anhaltspunkte dafür, dass die
im Rahmen von Säule II (,,Chancenbudget“) des Startchancen-Programms
vorgesehene ,,Eröffnung von Spielräumen“ und ,,Stärkung der
Schulautonomie“ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/276258/b4e8f163f7d708ab8
19383eba5dc9584/startchancenprogramm-vereinbarung-2024-2034-dat
a.pdf, Seite 7, zuletzt abgerufen am 24. September 2026) zu
Mittelfehlverwendungen geführt hat?
a) Wenn ja, welche sind dies und wie reagiert die Bundesregierung
darauf?
b) Wenn nein, warum nicht?
12. Entstehen dem Bund durch die geplante ,,wissenschaftliche Begleitung
und Evaluation des Startchancen-Programms“ (www.bmbfsfj.bund.de/res
ource/blob/276258/b4e8f163f7d708ab819383eba5dc9584/startchancenpro
gramm-vereinbarung-2024-2034-data.pdf, Seite 11, zuletzt abgerufen am
24. September 2026) weitere Kosten, die über die 1 Mrd. Euro an
Bundesmitteln, die der Bund jährlich in das Startchancen-Programm investiert,
hinausgehen?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, warum nicht?
13. Welche Indizien bzw. Studienergebnisse hat die Bundesregierung dafür,
dass Bildungsleistungen von Schülern an Alter und Inneneinrichtungen
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
der von ihnen besuchten Schulgebäude festzumachen sind und
Bildungsunterschiede zwischen Schülern verschiedener Schulen durch bauliche
Maßnahmen an einzelnen Schulgebäuden bzw. dem Neubau von
Schulgebäuden wirksam abgebaut werden können (vgl. Artikel ,,Milliarden für
Brennpunktschulen“, in: Das Parlament, Ausgabe vom 13. April 2024,
Seite 3)?
14. Wie oft und in welchen Intervallen fanden bislang, Stand Oktober
2026,die Sitzungen des Lenkungskreises des Startchancen-Programms
(www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/276258/b4e8f163f7d708ab819383e
ba5dc9584/startchancenprogramm-vereinbarung-2024-2034-data.pdf,
Seite 22, zuletzt abgerufen am 24. September 2026) statt?
15. Welche Akteure und Personen ,,aus Politik, Wissenschaft,
Zivilgesellschaft und Praxis“ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/276258/b4e8f16
3f7d708ab819383eba5dc9584/startchancenprogramm-vereinbarung-2024-
2034-data.pdf, Seite 23, zuletzt abgerufen am 24. September 2026) hat der
Lenkungskreis des Startchancen-Programms bisher zu einem beratenden
Austausch in seine Sitzungen eingeladen?
Berlin, den 13. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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