Stand und Hindernisse eines deutsch-bosnisch-herzegowinischen Kriegsgräberabkommens sowie die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Bosnien und Herzegowina
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Stand und Hindernisse eines deutsch-bosnisch-herzegowinischen Kriegsgräberabkommens sowie die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Bosnien und Herzegowina
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8695
21. Wahlperiode 19.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Teich, Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter, Uwe Schulz,
Dr. Alexander Gauland und der Fraktion der AfD
Stand und Hindernisse eines deutsch-bosnisch-herzegowinischen
Kriegsgräberabkommens sowie die Arbeit des Volksbundes Deutsche
Kriegsgräberfürsorge in Bosnien und Herzegowina
Die Kriegsgräberfürsorge im Ausland wird im Auftrag der Bundesregierung
durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. wahrgenommen.
Nach Angaben der Bundesregierung beruhen die Tätigkeiten des Volksbundes
im Ausland auf bilateralen Kriegsgräberabkommen oder diplomatischen
Absprachen. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur
Finanzierung der Kriegsgräberfürsorge vom 14. November 2024 ist Bosnien und
Herzegowina in der Aufstellung der Staaten mit einem solchen Abkommen
oder einer entsprechenden Absprache nicht aufgeführt (https://dserver.bundesta
g.de/btd/20/137/2013777.pdf).
Die Bemühungen um eine vertragliche Grundlage reichen weit zurück. Bereits
in einer Denkschrift der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 zu einem
Kriegsgräberabkommen mit Montenegro wird ausgeführt, dass Verhandlungen mit
Bosnien und Herzegowina angelaufen seien. Noch im Jahr 2022 erklärte der
Volksbund, dass in Bosnien und Herzegowina ein Kriegsgräberabkommen
weiterhin verhandelt werden müsse. Damit ist eine abschließende bilaterale
Regelung trotz langjähriger Verhandlungen bislang nicht öffentlich dokumentiert
(vgl. Bundesrat, Drucksache 440/12 vom 2. August 2012, S. 12: https://dserver.
bundestag.de/brd/2012/0440-12.pdf; vgl. Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge, 2022: www.volksbund.de/nachrichten/volksbund-kann-arbeit-im-kosov
o-aufnehmen).
Bosnien und Herzegowina besteht nach der durch das Dayton-Abkommen
geprägten Verfassungsordnung aus den beiden Entitäten Föderation Bosnien und
Herzegowina und Republika Srpska sowie dem Sonderverwaltungsgebiet
Brčko (vgl. Das Allgemeine Rahmenabkommen für den Frieden in Bosnien
und Herzegowina: https://cdn.osce.org/sites/default/files/f/documents/e/0/1261
73.pdf). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche
staatlichen und entitätsspezifischen Zuständigkeiten für Kriegsgräber,
Exhumierungen, Umbettungen und Genehmigungen bestehen und ob
unterschiedliche Verwaltungspraktiken in den beiden Entitäten den Abschluss oder die
praktische Umsetzung eines gesamtstaatlichen Abkommens erschweren.
Trotz des fehlenden bilateralen Abkommens findet in Bosnien und
Herzegowina in begrenztem Umfang praktische Kriegsgräberarbeit statt. Der Volksbund
weist für das Jahr 2025 für Bosnien und Herzegowina 132 Kriegstote aus,
wobei es sich nach seinen Angaben ausschließlich um sogenannte
Gebeinübernahmen handelte. Dies spricht in den Augen der Fragesteller dafür, dass Überreste,
die von lokalen Stellen oder Dritten geborgen wurden, an den Volksbund über-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
geben werden konnten, während systematische eigene Exhumierungen und
Arbeiten vor Ort besonderen rechtlichen und administrativen Beschränkungen
unterliegen können (vgl. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, „Nur halb so
viele Exhumierungen wie im Vorjahr“, 26. Januar 2026: www.volksbund.de/na
chrichten/nur-halb-so-viele-exhumierungen-wie-im-vorjahr).
Auch die Gräbersuche des Volksbundes weist einzelne deutsche Kriegstote mit
Grablagen im Gebiet der heutigen Republika Srpska aus, etwa in Banja Luka.
In solchen Einträgen wird darauf hingewiesen, dass eine Überführung auf eine
vom Volksbund errichtete Kriegsgräberstätte bislang nicht erfolgt sei und der
Volksbund auf eine zukünftige Möglichkeit zur Bergung und Umbettung hoffe
(vgl. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Gräbersuche-Online, Beispiel
Banja Luka: www.volksbund.de/en/erinnern-gedenken/gravesearch-online/deta
il/a3TJy0000006KxfMAE).
Nach Auffassung der Fragesteller besteht daher ein parlamentarisches
Informationsinteresse daran, den tatsächlichen Stand der seit Jahren geführten
Verhandlungen, die Zuständigkeitsverteilung zwischen Gesamtstaat, Föderation
Bosnien und Herzegowina, der Republika Srpska und dem Brčko-Distrikt, die
konkreten administrativen Hindernisse sowie die Folgen des fehlenden
Abkommens für die Suche, Bergung, Identifizierung und würdige Bestattung deutscher
Kriegstoter zu klären. Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob und
gegebenenfalls in welchem Umfang unterschiedliche Positionen oder
Genehmigungspraxen der beiden Entitäten den Abschluss eines gesamtstaatlichen
Kriegsgräberabkommens verzögern (vgl. Bundesregierung/Bundesrat, Drucksache
440/12; Bundestagsdrucksache 0/13777; Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge, Veröffentlichungen 2022 und 2026; siehe vorstehende Nachweise).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Bosnien und Herzegowina über ein bilaterales
Kriegsgräberabkommen?
2. Seit welchem Jahr werden entsprechende Verhandlungen geführt, und
welche wesentlichen Verhandlungsrunden oder Gesprächsphasen haben
seitdem stattgefunden (bitte nach Jahr, beteiligten Stellen und
Verhandlungsgegenstand aufschlüsseln)?
3. Welche konkreten Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang verhindert, dass ein deutsch-bosnisch-herzegowinisches
Kriegsgräberabkommen abgeschlossen und in Kraft gesetzt werden konnte?
4. Liegt inzwischen ein abgestimmter oder teilweise abgestimmter Entwurf
eines solchen Abkommens vor, und wenn ja, welche Punkte sind
zwischen den Beteiligten noch ungeklärt?
5. Welche staatlichen Stellen Bosnien und Herzegowinas sind nach Kenntnis
der Bundesregierung für den Abschluss und die Umsetzung eines
Kriegsgräberabkommens zuständig?
6. Welche Zuständigkeiten liegen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung
bei
a) den Institutionen des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina,
b) der Föderation Bosnien und Herzegowina,
c) der Republika Srpska,
d) dem Brčko-Distrikt?
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7. Bestehen zwischen deutschen Stellen beziehungsweise dem Volksbund
und Behörden der Föderation Bosnien und Herzegowina gesonderte
Vereinbarungen, Verwaltungsabsprachen, Genehmigungen oder sonstige
Regelungen zur Suche, Bergung, Umbettung und Pflege deutscher
Kriegstoter, und wenn ja, welche?
8. Bestehen entsprechende Vereinbarungen, Verwaltungsabsprachen,
Genehmigungen oder sonstige Regelungen mit Behörden der Republika Srpska,
und wenn ja, welche?
9. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein
gesamtstaatliches Kriegsgräberabkommen bislang auch deshalb nicht zustande
gekommen ist, weil innerhalb der Republika Srpska erforderliche
Zustimmungen, Genehmigungen oder politische Einigungen nicht erzielt werden
konnten, und wenn ja, welche konkreten Punkte betrifft dies?
10. Wenn die Annahme in Frage 9 nach Kenntnis der Bundesregierung nicht
zutrifft, welche Stellen oder Sachfragen sind stattdessen für die
Verzögerung des Abkommens maßgeblich?
11. Welche administrativen Genehmigungen benötigt der Volksbund derzeit
für Arbeiten in der Föderation Bosnien und Herzegowina, insbesondere
für
a) Prospektionen und Grablagenerfassungen,
b) Exhumierungen,
c) Umbettungen,
d) Identifizierungsmaßnahmen,
e) die Anlage oder Pflege von Kriegsgräberstätten?
12. Welche entsprechenden Genehmigungen benötigt der Volksbund derzeit in
der Republika Srpska (vgl. Vorfrage)?
13. Unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Genehmigungsverfahren, Bearbeitungszeiten oder sonstigen administrativen
Anforderungen zwischen der Föderation Bosnien und Herzegowina und der
Republika Srpska, und wenn ja, in welcher Weise?
14. Wie viele Anträge oder Ersuchen des Volksbundes beziehungsweise
deutscher Stellen auf Genehmigung von Such-, Bergungs-, Exhumierungs-,
Umbettungs- oder Pflegearbeiten wurden seit 2015 in
a) der Föderation Bosnien und Herzegowina und
b) der Republika Srpska
gestellt, bewilligt, abgelehnt oder bislang nicht abschließend beschieden
(bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
15. Wie viele deutsche Kriegstote beziehungsweise noch ungeklärte deutsche
Grablagen sind der Bundesregierung oder dem Volksbund derzeit in
Bosnien und Herzegowina bekannt (bitte nach Föderation Bosnien und
Herzegowina, Republika Srpska und Brčko-Distrikt aufschlüsseln)?
16. Wie viele bekannte oder vermutete deutsche Kriegsgräberstätten
beziehungsweise Einzelgrablagen befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in den einzelnen Entitäten und im Brčko-Distrikt?
17. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung insbesondere über
deutsche Grablagen im Raum Banja Luka und über die Gründe, aus denen dort
bislang nicht alle bekannten deutschen Kriegstoten geborgen oder auf
zentrale Kriegsgräberstätten umgebettet werden konnten?
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18. Auf welche Fundorte und Gebiete bezogen sich die vom Volksbund für
das Jahr 2025 ausgewiesenen 132 Gebeinübernahmen aus Bosnien und
Herzegowina, und durch welche Behörden, Organisationen oder sonstigen
Stellen waren die Gebeine zuvor geborgen worden (vgl. Vorbemerkung)?
19. In welchem Umfang kann der Volksbund nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig selbst aktive Such- und Exhumierungsarbeiten in
Bosnien und Herzegowina durchführen, und in welchem Umfang ist er auf
Gebeinübernahmen durch lokale Stellen oder Dritte angewiesen?
20. Welche konkreten Auswirkungen hat das Fehlen eines bilateralen
Kriegsgräberabkommens nach Einschätzung der Bundesregierung auf
a) den dauerhaften Schutz bekannter Grablagen,
b) das Ruherecht,
c) den Zugang zu Grablagen,
d) Exhumierungen und Umbettungen,
e) die Errichtung zentraler Kriegsgräberstätten,
f) die Information von Angehörigen?
21. Sind der Bundesregierung Fälle seit 2015 bekannt, in denen deutsche
Kriegsgräber oder vermutete Grablagen in Bosnien und Herzegowina
durch Bauvorhaben, Infrastrukturmaßnahmen, private Nutzung,
Plünderung oder sonstige Eingriffe gefährdet, beschädigt oder zerstört wurden,
und wenn ja, wie viele?
22. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit 2015 mit der Regierung
Bosnien und Herzegowinas sowie mit Vertretern der Föderation Bosnien
und Herzegowina und der Republika Srpska über den Abschluss eines
Kriegsgräberabkommens geführt (bitte nach Datum beziehungsweise Jahr
und Gesprächsebene aufschlüsseln)?
23. Wurden die offenen Fragen zur Kriegsgräberfürsorge seit 2015 gegenüber
führenden Vertretern der Republika Srpska ausdrücklich angesprochen,
und wenn ja, mit welchen Reaktionen und Ergebnissen?
24. Liegen der Bundesregierung Hinweise darauf vor, dass historische oder
erinnerungspolitische Einwände gegen die Pflege deutscher Kriegsgräber
den Abschluss oder die praktische Umsetzung eines Abkommens
erschweren, und wenn ja, welche?
25. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung, bereits vor Abschluss eines gesamtstaatlichen Abkommens
durch Verwaltungsabsprachen oder Vereinbarungen mit den jeweils
zuständigen Behörden der Entitäten einen verlässlicheren Schutz und eine
systematischere Bearbeitung deutscher Grablagen zu ermöglichen?
26. Welche finanziellen Mittel des Bundes wurden seit 2015 für die
Kriegsgräberarbeit des Volksbundes in Bosnien und Herzegowina eingesetzt
(bitte nach Jahr und Verwendungszweck aufschlüsseln)?
27. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die seit
mindestens 2012 dokumentierten Verhandlungen über ein
Kriegsgräberabkommen zu einem Abschluss zu bringen?
28. Welchen zeitlichen Horizont hält die Bundesregierung für einen
Abschluss des Abkommens für realistisch, und welche noch offenen Ent-
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scheidungen auf deutscher oder bosnisch-herzegowinischer Seite sind
hierfür erforderlich?
Berlin, den 13. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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