Finanzierungsbedarf, Sanierungsstau und Umsetzung von Maßnahmen an den Bundeswasserstraßen
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Finanzierungsbedarf, Sanierungsstau und Umsetzung von Maßnahmen an den Bundeswasserstraßen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8744
21. Wahlperiode 21.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Bochmann, Wolfgang Wiehle, Steffen Janich, Alexis
Leonard Giersch, Lars Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze,
Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto
Strauß, Andreas Mayer, Carsten Becker und der Fraktion der AfD
Finanzierungsbedarf, Sanierungsstau und Umsetzung von Maßnahmen an den
Bundeswasserstraßen
Die Bundeswasserstraßen bilden einen wesentlichen Bestandteil der deutschen
Verkehrsinfrastruktur. Sie dienen der Versorgung von Industrie- und
Produktionsstandorten mit Rohstoffen und Vorprodukten, dem Personen- und
Mitarbeiterverkehr, dem Transport von Massengütern, Containern und Schwergut sowie
der Anbindung der Binnen- und Seehäfen. Ihre Funktionsfähigkeit ist damit
nach Auffassung der Fragesteller nicht nur verkehrspolitisch, sondern auch
industrie-, standort- und wirtschaftspolitisch von erheblicher Bedeutung.
In einer schriftlichen Frage bat der Abgeordnete René Bochmann um Auskunft
zum tatsächlichen jährlichen Finanzbedarf für Erhalt, Ersatz sowie Aus- und
Neubau der Bundeswasserstraßen in den Jahren 2027 bis 2030, nach
Maßnahmen, die wegen unzureichender Haushaltsmittel nicht, nur teilweise oder erst
später umgesetzt werden können, nach der Gesamtzahl der notwendigen
Maßnahmen sowie nach den elf Maßnahmen mit den höchsten Investitionssummen
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage auf
Bundestagsdrucksache 21/7980, Frage 170).
In der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für
Verkehr, Christian Hirte vom 11. September 2026 (ebd.) wird ausgeführt, dass
mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 und der mittelfristigen
Finanzplanung 2028 bis 2030 investive Titel aus dem Einzelplan 12 in das
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) verlagert und dort
gebündelt würden. Die Haushaltsmittel für die Erhaltung der
Bundeswasserstraßen könnten dadurch 2027 um 232 Mio. Euro pro Jahr erhöht werden. Zugleich
wird darauf verwiesen, dass die Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes (VVIB), Teil C – Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen“ aufgrund
dieser Verlagerung angepasst werde. Vorhaben, die nicht aufgenommen seien,
würden entsprechend der Priorisierung und der verfügbaren Haushaltsmittel
später umgesetzt (www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/draft/epl12_a
nlage.pdf).
Nach Auffassung der Fragesteller bleiben damit wesentliche Teile der
schriftlichen Frage offen. Insbesondere wird der tatsächliche Finanzbedarf für jedes
Jahr von 2027 bis 2030, eine gegebenenfalls bestehende Finanzierungslücke,
die Zahl und Benennung zurückgestellter Vorhaben sowie die elf
investitionsstärksten Einzelmaßnahmen nicht konkret dargestellt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich in der
Ausarbeitung WD 5 – 100/25 „Längenangaben zu Bundeswasserstraßen sowie
Erneuerungsbedarf an Schleusen- und Wehranlagen“ mit der
Erneuerungsnotwendigkeit der Wasserstraßeninfrastruktur befasst. Die Ausarbeitung ist eine
weitere Grundlage für die Frage, in welchem Umfang kurz- und mittelfristig
Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen erforderlich sind (www.bundestag.de/resou
rce/blob/1157044/WD-5-100-25.pdf).
Auch Verbände und Akteure des Systems Wasserstraße fordern eine langfristig
auskömmliche und überjährige Finanzierung. Die Initiative System
Wasserstraße hat im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eine Finanzierung von
mindestens 2,5 Mrd. Euro jährlich für Betrieb, Unterhalt, Ersatz und Ausbau
der Bundeswasserstraßen sowie Sonderprogramme für Schleusen und Wehre
und für Brücken in der Baulast der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
gefordert. Sie hat ferner die Aufnahme solcher Sonderprogramme in das
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität angeregt (www.lobbyregister.b
undestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/regelungsvorhabensuche/RV001
7525).
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein
erhebliches öffentliches Interesse daran, den tatsächlichen Investitionsbedarf, den
baulichen Zustand, die Finanzierung, die Priorisierung und die zeitliche
Umsetzung notwendiger Maßnahmen an den Bundeswasserstraßen transparent
darzustellen. Dies gilt insbesondere auch für die Elbe und die Umsetzung des
Gesamtkonzeptes Elbe (www.gesamtkonzept-elbe.de/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch beziffert die Bundesregierung nach aktuellem Stand für die
Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 jeweils den tatsächlichen Finanzbedarf
für Erhalt, Ersatz sowie Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen,
welche Haushaltsmittel stehen diesem Bedarf jeweils aus dem
Einzelplan 12, dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)
und gegebenenfalls weiteren Finanzierungstiteln gegenüber, und welche
Finanzierungslücke beziehungsweise Finanzierungsreserve ergibt sich
daraus jeweils (bitte tabellarisch nach Jahr und Maßnahmenart
aufschlüsseln)?
2. Von welchem jährlichen Mittelbedarf geht die Bundesregierung für eine
auskömmliche Finanzierung von Betrieb, Unterhaltung, Erhalt, Ersatz
sowie Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen aus, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus der von der Initiative System Wasserstraße
erhobenen Forderung nach einer langfristig gesicherten Finanzierungslinie von
mindestens 2,5 Mrd. Euro jährlich?
3. Wie viele Erhaltungs-, Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen an
Bundeswasserstraßen hält die Bundesregierung derzeit insgesamt für erforderlich,
und wie verteilen sich diese auf
a) Vorüberlegung,
b) Vorplanung,
c) Entwurfs- oder Genehmigungsplanung,
d) Planfeststellungs- oder sonstige Genehmigungsverfahren,
e) Ausschreibung,
f) Bau,
g) Abschluss sowie
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
h) Rückstellung aufgrund fehlender oder noch nicht gesicherter
Finanzierung
(bitte Anzahl und Investitionsvolumen je Kategorie angeben)?
4. Welche konkreten Maßnahmen an Bundeswasserstraßen können aufgrund
nicht oder nicht rechtzeitig verfügbarer Haushaltsmittel im Jahr 2027
nicht begonnen, nicht im ursprünglich vorgesehenen Umfang fortgeführt
oder nicht zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt fertiggestellt werden
(bitte vollständig mit Wasserstraße, Projektbezeichnung, zuständigem
WSA, Investitionsvolumen, ursprünglichem und aktuellem Termin sowie
Ursache der Verschiebung auflisten)?
5. Welche konkreten Vorhaben sind mit der Antwort des
Bundesministeriums für Verkehr vom 11. September 2026 auf die Schriftliche Frage
(Bundestagsdrucksache 21/7980, Frage 170) des Abgeordneten René
Bochmann gemeint, wonach Vorhaben, die nicht in das SVIK
aufgenommen werden, entsprechend der Priorisierung und der verfügbaren
Haushaltsmittel zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden (bitte sämtliche
betroffenen Vorhaben mit Investitionsvolumen und voraussichtlichem
Verschiebungszeitraum auflisten)?
6. Nach welchen fachlichen, verkehrlichen, baulichen, volkswirtschaftlichen
und haushälterischen Kriterien priorisiert die Bundesregierung die
Investitionsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen, und welche verbindlichen
Prioritäts- oder Dringlichkeitsstufen werden dabei angewandt?
7. Welche sind nach aktuellem Stand die elf Einzelmaßnahmen an
Bundeswasserstraßen mit den höchsten voraussichtlichen
Gesamtinvestitionskosten (bitte für jede Maßnahme in einer Tabelle Wasserstraße,
Projektbezeichnung, zuständiges WSA, ursprüngliche und aktuelle
Gesamtkostenschätzung, Kostensteigerung in Euro und Prozent, bis Ende 2025
verausgabte Mittel, Ansatz 2026, Ansatz 2027, Finanzplanung 2028 bis 2030,
verbleibenden Finanzierungsbedarf, ursprünglich vorgesehenen
Fertigstellungstermin, aktuellen Fertigstellungstermin und gegebenenfalls
eingetretene Verzögerung angeben)?
8. Welche aktuellen Zahlen liegen der Bundesregierung zum kurz- und
mittelfristigen Erneuerungs- beziehungsweise Handlungsbedarf der
Verkehrswasserbauwerke vor, insbesondere bei Wehranlagen, Schleusenanlagen,
Schiffshebewerken, Straßen- und Eisenbahnbrücken, Kanalbrücken,
Dükern, Dämmen und sonstigen Bauwerken, und inwieweit entsprechen
diese den in der Ausarbeitung WD 5 – 100/25 des Wissenschaftlichen
Dienstes des Deutschen Bundestages dargestellten Angaben?
9. Welche der in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 8 genannten
kurz- und mittelfristig sanierungs- oder ersatzbedürftigen Anlagen sind bis
einschließlich 2030 vollständig finanziell abgesichert und welche nicht
(bitte für jedes Bauwerk Wasserstraße, zuständiges WSA,
Bauwerkszustand beziehungsweise Dringlichkeit, voraussichtliche Gesamtkosten,
gesicherte Finanzierung, noch offenen Finanzierungsbedarf, vorgesehenen
Baubeginn und geplanten Abschluss angeben)?
10. Wie viele Schleusen, Wehre, Brücken und sonstige für die Verfügbarkeit
einer Bundeswasserstraße wesentliche Bauwerke haben ihre vorgesehene
technische Nutzungsdauer überschritten, und bei welchen dieser
Bauwerke besteht nach Einschätzung der Bundesregierung ein erhöhtes Risiko
eines ungeplanten Ausfalls oder einer längerfristigen Sperrung (bitte die
betroffenen Bauwerke und Wasserstraßen benennen)?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
11. Für welche Bundeswasserstraßen beziehungsweise Bauwerke erwartet die
Bundesregierung bei einem längerfristigen Ausfall besonders erhebliche
Auswirkungen auf Industrie, Häfen, Logistik oder Lieferketten, und
welche Vorkehrungen bestehen für solche Ausfallszenarien?
12. Welche Investitionsmaßnahmen an Elbe, Saale und den unmittelbar
angeschlossenen Bundeswasserstraßen sind für die Jahre 2027 bis 2030
vorgesehen (bitte für jede Maßnahme Projektbezeichnung, Investitionsvolumen,
Planungs- beziehungsweise Genehmigungsstand, vorgesehenen
Baubeginn, geplanten Abschluss und Finanzierungstitel angeben)?
13. Welche Haushaltsmittel sind für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes
Elbe in den Jahren 2027 bis 2030 jeweils vorgesehen, und welchen darüber
hinausgehenden Finanzbedarf sieht die Bundesregierung für die
vollständige Umsetzung der darin vorgesehenen Maßnahmen?
14. Wie viele Maßnahmen des Gesamtkonzeptes Elbe befinden sich nach
aktuellem Stand
a) in Vorüberlegung,
b) in Planung,
c) im Genehmigungsverfahren,
d) in baulicher Umsetzung und
e) sind vollständig abgeschlossen
(bitte zusätzlich die jeweiligen Maßnahmen namentlich zuordnen)?
15. Welchen aktuellen Planungs-, Genehmigungs-, Bau- und
Finanzierungsstand haben die Maßnahmen an der Elbe-Reststrecke zwischen Dömitz
und Hitzacker, welche nächsten Verfahrens- und Bauschritte sind
vorgesehen und wann rechnet die Bundesregierung mit deren vollständiger
Umsetzung?
16. Welchen aktuellen Planungs-, Genehmigungs-, Bau- und
Finanzierungsstand haben die Maßnahmen im Bereich der Erosionsstrecke der Elbe
einschließlich des Pilotprojektes Klöden, welche nächsten Verfahrens- und
Bauschritte sind vorgesehen und wann rechnet die Bundesregierung mit
deren vollständiger Umsetzung?
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von
Verbänden und Akteuren des Systems Wasserstraße vorgetragenen Kritik an
einer strukturellen Unterfinanzierung beziehungsweise fehlenden
überjährigen Planungssicherheit der Bundeswasserstraßen sowie die Forderung
nach besonderen Investitionsprogrammen für Schleusen, Wehre und
Brücken?
18. Welche zusätzlichen personellen, organisatorischen und
vergaberechtlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung bei der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes, damit bereitgestellte
Investitionsmittel für Erhaltungs-, Ersatz-, Aus- und Neubauvorhaben zeitgerecht
geplant, genehmigt, ausgeschrieben und verbaut werden können?
19. Beabsichtigt die Bundesregierung für die Bundeswasserstraßen eine
überjährige und langfristig verlässliche Finanzierungsarchitektur, etwa durch
eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, einen Fonds, einen
Infrastrukturentwicklungsplan oder ein vergleichbares Instrument einzuführen,
und wenn ja, mit welchem Finanzvolumen und ab welchem
Haushaltsjahr?
20. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den gesamten zusätzlichen
Finanzbedarf, der erforderlich wäre, um den derzeit bestehenden
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Sanierungs- und Ersatzinvestitionsrückstand an den Bundeswasserstraßen
bis zum Jahr 2035 abzubauen (bitte nach Bauwerksarten und
Wasserstraßenbereichen aufschlüsseln)?
21. Welche konkreten Auswirkungen auf Transportkapazitäten,
Zuverlässigkeit der Binnenschifffahrt, Hafenstandorte, industrielle Lieferketten und
die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland erwartet
die Bundesregierung, wenn technisch und verkehrlich notwendige
Wasserstraßenprojekte aufgrund begrenzter Haushaltsmittel zeitlich
verschoben werden müssen?
Berlin, den 28. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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