Transgender Europe, e.V. (TGEU)
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Transgender Europe, e.V. (TGEU)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Zum Zwecke der Interessenvertretung transgeschlechtlicher Menschen in Europa und unserer Mitgliedsorganisationen in Deutschland wenden wir uns an Vertreter_innen der Bundesregierung sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages um durch Briefe, Gespräche, Podienteilnahme Bewusstseinsbildung, Informationsaustausch, Unterstützung von Gesetzgebungsverfahren, Fachexpertise zu Geschlechtsidentität, Geschlechtsaudruck und Menschenrechten eine verbesserte rechtliche und tatsächliche Lebensituation von trans Menschen zu erreichen. Besonders fokussieren wir auf die Belange von trans Menschen in der Entwicklung und Umsetzung von Gesetzen, die direkt ihre Lebensrealität betreffen, z.b. das deutsche Selbstbestimmungsgesetz. Wir arbeiten aber auch auf die Einführung, Überprüfung und Verbesserung von EU-Gesetzen hin, z.b. die 5. Horizontale Richtlinie.
Interessenbereiche: Diversitätspolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- Anerkennung von trans Elternfamilien in der Reform des Abstammungsrechtsreformgesetz AbReG gemäß ihrer Geschlechtsidentität: TGEU hat sich bei einer Reform des dt. Abstammungsrechts dafür ausgsprochen die rechtliche und gelebte Realität von Familien mit trans Eltern rechtssicher anzuerkennen. Dafür haben wir dem BMJ eine Stellungnahme übersandt.
- Änderung des Passgesetzes - Möglichkeit eines Zweitpasses für nicht-binäre Personen: Wir ersuchen um eine Änderung des Passgesetzes um die Möglichkeit eines "binären" Zweitpasses für nicht-binäre Personen zu ermöglichen um deren Reisefreiheit sicherzustellen. Z.Zt können nicht-binäre Personen nur einen Reisepass in Übereinstimmung mit ihrem rechtlichen Geschlechtseintrag ("X" oder offen) erhalten, der sie in bestimmten Ländern dem Ziel von Grundrechtsverletzungen machen könnte. Die Möglichkeit zusätzlich einen Pass mit einem -frei wählbaren - binären Geschlechtseintrag ("W", "M") zu erhalten, stellt eine wichtige Schutzregelung dar. Dazu würde die Ungleichbehandlung wzischen endosex und intergeschlechtlichen nichtbinären Personen aufgehoben, da erste Gruppe bei Vorlage eines med. Attests einen binären Zweitpass erhalten können.
- Schutz des SBGG im Koalitionsvertrag von CDU und SPD: Wir ersuchen um den Erhalt des Selbstbestimmungsgesetzes auch in der zukünftigen Legislatur.
- Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen: Wir ersuchen die Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen zu verhindern, das sie das Recht auf informelle Selbstbestimmung von Menschen, die vom SBGG Gebrauch gamacht haben, beineinträchtigt. Mit der Änderungsverordnung werden frührerer und aktueller Geschlechtseintrag einer Person verknüpft und im Meldedatenregister sichtbar gemacht.
- Erhalt des Vorschlags der 5. EU Richtlinie: Wir ersuchen um den Erhalt des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung durch die EU Kommission und die Verhinderung einer verfrühten Rücknahme des Vorschlags durch die EU Kommission.
Relationen
Keine Relationen.