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TransInterQueer e.V.

lobbyregister / register_entry 05.12.2022 · Original ↗

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TransInterQueer e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung TransInterQueer ist ein soziales Zentrum und eine Selbstvertretungsorganisation von und für trans*, inter* und nicht-binäre (TIN) Menschen. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, sich politisch, kulturell und wissenschaftlich für trans*, inter* und nicht-binäre Belange in Berlin und darüber hinaus einzusetzen. TransInterQueer ist beratend zu den Themen Trans*, Inter*, Nicht-binär und Geschlecht bzw. geschlechtlicher Zuordnung tätig. Der Verein organisiert außerdem soziale und kulturelle Veranstaltungen und Strukturen. TransInterQueer nimmt politisch Einfluss durch schriftliche Stellungnahmen und Kommentare zu Gesetzen und Gesetzesvorhaben im Land Berlin, in Deutschland und der EU. Das Ziel des Vereins ist es, die Lebensrealitäten aller inter*, trans* und nicht-binären Menschen zu verbessern. Dazu gehört die Sichtbarmachung ihrer Interessen, die Umsetzung von Selbstbestimmung in Bezug auf Identität und Körper, Entpathologisierung, Entstigmatisierung sowie der Abbau von Diskriminierung. Interessenbereiche: Menschenrechte; Seniorenpolitik; Gesundheitsversorgung; Geschlechterpolitik; Asyl und Flüchtlingsschutz; Diversitätspolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Kinder- und Jugendpolitik Regelungsvorhaben: - Selbstbestimmtes Recht auf Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag: Selbstbestimmte Wahl des Vornamens und/oder des Geschlechtseintrags für Alle, insbesondere trans*, inter* und nicht-binäre Personen - Schutz vor intersex genital mutilations: Wirksames Verbot von uneingewilligten Genitaloperationen und nicht notwendigen Hormongaben an intergeschlechtlichen Kindern, Schutz der körperlichen Integrität verschärfen (§ 1631e BGB) - Adäquate medizinische Versorgung für trans*, inter* und nicht-binäre Personen: Recht auf geschlechtsaffirmierende medizinische Transitionsmaßnahmen, durch Sozialgesetzgebung gesicherte Kostenübernahme der Transitionsmaßnahmen durch Krankenkassen sowohl für binäre als auch für nicht-binäre Personen - Reform des Abstammungsrechts: Abstammungsrecht, das Lebensrealitäten queerer und inter*, trans* und nicht-binärer Eltern und Familien wiederspiegelt. Selbstbestimmte Elternbezeichnung und Eintragung der aktuellen Namen der Elternteile in Geburtenregister und Geburtsurkunde ihrer Kinder. Möglichkeit auf rechtliche Anerkennung von Mehrelternschaft und Verantwortungsgemeinschaft als Familienmodelle. - Entschädigung nach TSG und für Geschädigte von IGM vor und nach Inkrafttreten des § 1631c BGB: Entschädigung für Personen, die a) durch Regelungen des TSG ab 1981 (z.B. durch Scheidungs- oder Sterilisationszwang) geschädigt wurden, B) durch nicht-bestehende oder lückenhafte Regelungen (derzeit. § 1631c BGB) durch uneingewilligte medizinische und/oder operative Eingriffe als Säuglinge oder (Klein-)Kinder geschädigt wurden.

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Keine Relationen.