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Rede von Patricia Lips (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.

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Text

Rede von Patricia Lips (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482 Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Augenmerk vieler Menschen in diesem Land liegt ganz sicher auf den Beschlüssen des heutigen Tages, die zur Belebung und Aufrechterhaltung der Konjunktur beitragen sollen, natürlich auch ausgelöst durch die weltweite Finanzmarktkrise. Das Familienleistungsgesetz wird durch seine Entlastungswirkung in der vor uns liegenden Zeit zu einem ganz wichtigen Baustein in der weiteren Entwicklung werden. Herr Thiele, das hat nichts – ich sage dies ausdrücklich – mit schlechtem Gewissen zu tun. Wir begrüßen vor allem, dass alle darin enthaltenen Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, gerade diejenigen zu unterstützen und zu stärken, die das Fundament einer stabilen Gesellschaft bilden, nämlich die Familien. Alle Inhalte des Gesetzes sind kurzfristig umsetzbar. Sie berücksichtigen individuelle Lebensumstände, und sie sind vor allem Investitionen in die Zukunft, auch über die Finanzmarktkrise hinaus. Ich möchte es noch einmal kurz zusammenfassen: Erstens. Das Kindergeld wird gestaffelt erhöht. Dies kommt vor allem Mehrkindfamilien zugute. Davon sind rund 4,5 Millionen Kinder in unserem Land betroffen. Zweitens. Die Erhöhung des Kinderfreibetrages bewirkt eine weitere Entlastung an anderer Stelle und ergibt sich schon aus verfassungsrechtlicher Notwendigkeit. Drittens. Berufstätige Eltern, die praktische Hilfe im Alltag in Anspruch nehmen wollen, die ihnen am Ende mehr Zeit für das Zusammensein mit ihren Kindern ermöglicht, erhalten eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit ihrer Aufwendungen. Damit verbunden ist natürlich auch das Ziel, vorhandenes Potenzial bezüglich des Beschäftigungsaufbaus gerade in schwierigen Zeiten auszuschöpfen. Viertens. Ganz neu ist – wir haben es heute schon gehört – das sogenannte Schul- oder Starterpaket in Höhe von 100 Euro zu Beginn eines jeden Schuljahres für Kinder und Jugendliche aus Familien, die auf Hartz IV bzw. Sozialhilfe angewiesen sind. Es gilt bis zum 10. Schuljahr und damit bis zum Ende der gesetzlichen Schulpflicht. So weit die Vorlage. Alle genannten Punkte reihen sich nahtlos in die Erfolgsgeschichte ein, die wir in den vergangenen drei Jahren für die Kinder in diesem Land und deren Eltern auf den Weg gebracht haben. Das wollen und dürfen wir nicht vergessen. Bei allem, was darüber hinaus gefordert wird, auch in dieser Debatte und auch von uns, dürfen wir nicht Gefahr laufen, diese Leistung aus dem Blick zu verlieren. Mit dem Familienleistungsgesetz gehen wir heute einen weiteren wichtigen Schritt.

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