Rede von Patricia Lips (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.
Text
Rede von Patricia Lips (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Das Augenmerk vieler Menschen in diesem
Land liegt ganz sicher auf den Beschlüssen des heutigen
Tages, die zur Belebung und Aufrechterhaltung der
Konjunktur beitragen sollen, natürlich auch ausgelöst durch
die weltweite Finanzmarktkrise.
Das Familienleistungsgesetz wird durch seine
Entlastungswirkung in der vor uns liegenden Zeit zu einem
ganz wichtigen Baustein in der weiteren Entwicklung
werden. Herr Thiele, das hat nichts – ich sage dies
ausdrücklich – mit schlechtem Gewissen zu tun. Wir
begrüßen vor allem, dass alle darin enthaltenen Maßnahmen
darauf ausgerichtet sind, gerade diejenigen zu
unterstützen und zu stärken, die das Fundament einer stabilen
Gesellschaft bilden, nämlich die Familien.
Alle Inhalte des Gesetzes sind kurzfristig umsetzbar. Sie
berücksichtigen individuelle Lebensumstände, und sie
sind vor allem Investitionen in die Zukunft, auch über
die Finanzmarktkrise hinaus.
Ich möchte es noch einmal kurz zusammenfassen:
Erstens. Das Kindergeld wird gestaffelt erhöht. Dies
kommt vor allem Mehrkindfamilien zugute. Davon sind
rund 4,5 Millionen Kinder in unserem Land betroffen.
Zweitens. Die Erhöhung des Kinderfreibetrages
bewirkt eine weitere Entlastung an anderer Stelle und
ergibt sich schon aus verfassungsrechtlicher
Notwendigkeit.
Drittens. Berufstätige Eltern, die praktische Hilfe im
Alltag in Anspruch nehmen wollen, die ihnen am Ende
mehr Zeit für das Zusammensein mit ihren Kindern
ermöglicht, erhalten eine verbesserte steuerliche
Absetzbarkeit ihrer Aufwendungen. Damit verbunden ist
natürlich auch das Ziel, vorhandenes Potenzial bezüglich des
Beschäftigungsaufbaus gerade in schwierigen Zeiten
auszuschöpfen.
Viertens. Ganz neu ist – wir haben es heute schon
gehört – das sogenannte Schul- oder Starterpaket in Höhe
von 100 Euro zu Beginn eines jeden Schuljahres für
Kinder und Jugendliche aus Familien, die auf Hartz IV
bzw. Sozialhilfe angewiesen sind. Es gilt bis zum
10. Schuljahr und damit bis zum Ende der gesetzlichen
Schulpflicht. So weit die Vorlage.
Alle genannten Punkte reihen sich nahtlos in die
Erfolgsgeschichte ein, die wir in den vergangenen drei
Jahren für die Kinder in diesem Land und deren Eltern auf
den Weg gebracht haben. Das wollen und dürfen wir
nicht vergessen.
Bei allem, was darüber hinaus gefordert wird, auch in
dieser Debatte und auch von uns, dürfen wir nicht
Gefahr laufen, diese Leistung aus dem Blick zu verlieren.
Mit dem Familienleistungsgesetz gehen wir heute
einen weiteren wichtigen Schritt.
Relationen
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