Rede von Paul Lehrieder (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.
Text
Rede von Paul Lehrieder (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und
Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne,
insbesondere aus dem Landkreis Main-Spessart!
(Zurufe: Oh! – Wie nett! – Heiterkeit bei der
CDU/CSU)
Werte Freunde an den Fernsehern!
(Dirk Niebel [FDP]: Könnten Sie bitte auch
meine Mutter grüßen? – Heiterkeit bei der
FDP)
Dank des Familienleistungsgesetzes können Familien
mit Kindern dem neuen Jahr von heute an mit großer
Freude entgegensehen. Denn durch das
Familienleistungsgesetz erhalten sie deutlich mehr Unterstützung als
bisher. Familien sollen gestärkt und als Arbeitgeber und
Arbeitnehmer mehr als bisher gefördert werden. Mit
dem Leistungsgesetz für Familien will die Große
Koalition ihren sehr erfolgreichen Weg in der Familienpolitik
fortsetzen. Neben dem eingeführten Elterngeld, dem
verstärkten Ausbau der Kinderbetreuung für unter
Dreijährige und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag für
Geringverdiener werden auch mit dem heute zur Debattestehenden Gesetz Familien in Deutschland zukünftig
gefördert und entlastet.
Folgende Maßnahmen zur Senkung der steuerlichen
Belastung von Familien und für Investitionen in
Familien werden zum 1. Januar 2009 eingeführt: die
Erhöhung des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes – die
Vorredner haben zum Teil darauf hingewiesen –,
die Verbesserung der steuerlichen Förderung von
haushaltsnaher Beschäftigung und Dienstleistung –
Stichwort: Haushalt als Arbeitgeber – sowie pünktlich zum
neuen Schuljahr das hier bereits eingehend diskutierte
neue Schulstarterpaket für bedürftige Kinder und
Jugendliche. Die Gesamtentlastungswirkung durch das
Familienleistungsgesetz beträgt jährlich mehr als 2
Milliarden Euro.
Es sind ganz besonders die Familien mit Kindern, die
das Fundament einer stabilen Gesellschaft bilden.
Gerade sie brauchen eine sichere finanzielle Grundlage in
Form von Ausgleichszahlungen und steuerlichen
Entlastungen. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind ist
seit sechs Jahren nicht mehr erhöht worden. Seit 2002
sind die Lebenshaltungskosten jedoch merklich
gestiegen.
Eine Erhöhung des Kindergeldes wird den
finanziellen Spielraum der Familien mit Kindern in Zukunft
erweitern: Das Kindergeld wird durch dieses
Familienleistungsgesetz für das erste und zweite Kind um jeweils
10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind
um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro sowie für vierte
und weitere Kinder um 16 Euro von 179 Euro auf
195 Euro angehoben. Familien mit drei Kindern
verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr. Bei Familien mit
vier Kindern sind es sogar 624 Euro.
Diese wichtige Anhebung und gezielte Staffelung des
Kindergeldes, sehr geehrter Herr Thiele, trägt
insbesondere zur Stärkung kinderreicher Familien sowie von
Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich
bei. Sie selber – ich habe mich im Bundestagshandbuch
kundig gemacht – sind Vater von immerhin fünf
Kindern.
Sie wissen, dass mehr Kinder mehr Aufwand und mehr
Kosten als in der Einkindfamilie bedingen. Deshalb
haben wir die Staffelung vorgenommen. Vielleicht können
Sie es akzeptieren, dass eine gezielte Förderung von
Mehrkindfamilien von uns politisch gewollt und auf den
Weg gebracht worden ist.
Ein Viertel aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld
lebt in einer Familie mit drei oder mehr Kindern; das
sind 4,5 Millionen Kinder und Jugendliche. In vielen
dieser Mehrkindfamilien ist die Erwerbstätigkeit beider
Eltern oft nicht mehr möglich.
(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: So ist
es!)
Das ist nachvollziehbar. Kinderreichtum darf in diesem
Land jedoch keinesfalls zur Armut führen, sondern sollte
entsprechend gefördert und anerkannt werden. Die
geplante Kindergelderhöhung wird den betroffenen
Familien somit eine spürbare finanzielle Entlastung bringen.
Darüber hinaus wird mit dem Familienleistungsgesetz
der Kinderfreibetrag erhöht. Insgesamt werden zur
Umsetzung des zwischenzeitlich vorliegenden
Existenzminimumberichts die Freibeträge für jedes Kind von
5 808 Euro auf immerhin 6 024 Euro erhöht. Über die
Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes
wird sichergestellt, dass Familien mit Kindern wirksam
geholfen wird.
Eltern brauchen jedoch nicht nur finanzielle
Unterstützung und Erleichterungen, sondern vor allem auch
Zeit für ihre Familie sowie praktische Hilfe und
Entlastung im Alltag. Wer selbst Kinder hat, weiß, wie sehr es
oft gerade an Zeit mangelt und wie schwer es manchmal
ist, neben der Berufstätigkeit allem anderen gerecht zu
werden.
Zukunftsorientierte Familienpolitik muss daher dazu
beitragen, dass Familie und Beruf besser miteinander
vereinbart werden können. Deshalb wird mit dem
Familienleistungsgesetz die Förderung von
familienunterstützenden Dienstleistungen, wie beispielsweise Hilfe im
Haushalt oder bei der Pflege von Angehörigen, deutlich
vereinfacht. Zudem werden die Möglichkeiten erweitert,
diese Leistungen steuerlich geltend zu machen. Die
bisher in mehreren Vorschriften verstreuten Regelungen zur
steuerlichen Berücksichtigung von
Kinderbetreuungskosten werden ohne materiell-rechtliche Änderungen in
einer einzigen Vorschrift zusammengefasst.
Die Verbesserungen der steuerlichen Förderung
haushaltsnaher Dienstleistungen leisten nicht nur einen
wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und
Familie und tragen der zunehmenden
Erwerbsorientierung von Frauen Rechnung. Darüber hinaus sichern die
Förderungen Arbeitsplätze in der
Dienstleistungswirtschaft. Die Verdrängung von Schwarzarbeit durch
legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im
Haushalt führt letztendlich zu mehr Wachstum und
Beschäftigung in diesem unserem Land.
Im Rahmen des Familienleistungsgesetzes wird auch
die mit dem Koalitionspartner vereinbarte Einführung
eines Schulbedarfspaketes für Kinder aus Familien, die
auf Leistungen für den Lebensunterhalt angewiesen
sind, umgesetzt: Kinder und Jugendliche aus bedürftigen
Familien, solchen, die Leistungen nach dem SGB II oder
dem SGB XII bekommen, erhalten bis zum Abschluss
der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Beginn eines
Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro. Damit
soll über die materielle Existenzsicherung hinaus die
notwendige Ausstattung mit Schul- und
Unterrichtsmaterialien sichergestellt werden.
Jeder, der selbst Kinder im schulpflichtigen Alter hat,
weiß aus eigener Erfahrung, welch hohe Beträge für die
Anschaffung von Heften, Büchern usw. zu Beginn eines
Schuljahres anfallen.
(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr richtig!)Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Herr Kollege Lehrieder, erlauben Sie eine
Zwischenfrage der Kollegin Reinke von der Linken?
Relationen
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