polradar

Rede von Paul Lehrieder (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 3 a: Drucksache 16/9482 –.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Paul Lehrieder (CDU/CSU) – Drucksache 16/9482 Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, insbesondere aus dem Landkreis Main-Spessart! (Zurufe: Oh! – Wie nett! – Heiterkeit bei der CDU/CSU) Werte Freunde an den Fernsehern! (Dirk Niebel [FDP]: Könnten Sie bitte auch meine Mutter grüßen? – Heiterkeit bei der FDP) Dank des Familienleistungsgesetzes können Familien mit Kindern dem neuen Jahr von heute an mit großer Freude entgegensehen. Denn durch das Familienleistungsgesetz erhalten sie deutlich mehr Unterstützung als bisher. Familien sollen gestärkt und als Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr als bisher gefördert werden. Mit dem Leistungsgesetz für Familien will die Große Koalition ihren sehr erfolgreichen Weg in der Familienpolitik fortsetzen. Neben dem eingeführten Elterngeld, dem verstärkten Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag für Geringverdiener werden auch mit dem heute zur Debattestehenden Gesetz Familien in Deutschland zukünftig gefördert und entlastet. Folgende Maßnahmen zur Senkung der steuerlichen Belastung von Familien und für Investitionen in Familien werden zum 1. Januar 2009 eingeführt: die Erhöhung des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes – die Vorredner haben zum Teil darauf hingewiesen –, die Verbesserung der steuerlichen Förderung von haushaltsnaher Beschäftigung und Dienstleistung – Stichwort: Haushalt als Arbeitgeber – sowie pünktlich zum neuen Schuljahr das hier bereits eingehend diskutierte neue Schulstarterpaket für bedürftige Kinder und Jugendliche. Die Gesamtentlastungswirkung durch das Familienleistungsgesetz beträgt jährlich mehr als 2 Milliarden Euro. Es sind ganz besonders die Familien mit Kindern, die das Fundament einer stabilen Gesellschaft bilden. Gerade sie brauchen eine sichere finanzielle Grundlage in Form von Ausgleichszahlungen und steuerlichen Entlastungen. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind ist seit sechs Jahren nicht mehr erhöht worden. Seit 2002 sind die Lebenshaltungskosten jedoch merklich gestiegen. Eine Erhöhung des Kindergeldes wird den finanziellen Spielraum der Familien mit Kindern in Zukunft erweitern: Das Kindergeld wird durch dieses Familienleistungsgesetz für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro angehoben. Familien mit drei Kindern verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr. Bei Familien mit vier Kindern sind es sogar 624 Euro. Diese wichtige Anhebung und gezielte Staffelung des Kindergeldes, sehr geehrter Herr Thiele, trägt insbesondere zur Stärkung kinderreicher Familien sowie von Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich bei. Sie selber – ich habe mich im Bundestagshandbuch kundig gemacht – sind Vater von immerhin fünf Kindern. Sie wissen, dass mehr Kinder mehr Aufwand und mehr Kosten als in der Einkindfamilie bedingen. Deshalb haben wir die Staffelung vorgenommen. Vielleicht können Sie es akzeptieren, dass eine gezielte Förderung von Mehrkindfamilien von uns politisch gewollt und auf den Weg gebracht worden ist. Ein Viertel aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld lebt in einer Familie mit drei oder mehr Kindern; das sind 4,5 Millionen Kinder und Jugendliche. In vielen dieser Mehrkindfamilien ist die Erwerbstätigkeit beider Eltern oft nicht mehr möglich. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: So ist es!) Das ist nachvollziehbar. Kinderreichtum darf in diesem Land jedoch keinesfalls zur Armut führen, sondern sollte entsprechend gefördert und anerkannt werden. Die geplante Kindergelderhöhung wird den betroffenen Familien somit eine spürbare finanzielle Entlastung bringen. Darüber hinaus wird mit dem Familienleistungsgesetz der Kinderfreibetrag erhöht. Insgesamt werden zur Umsetzung des zwischenzeitlich vorliegenden Existenzminimumberichts die Freibeträge für jedes Kind von 5 808 Euro auf immerhin 6 024 Euro erhöht. Über die Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes wird sichergestellt, dass Familien mit Kindern wirksam geholfen wird. Eltern brauchen jedoch nicht nur finanzielle Unterstützung und Erleichterungen, sondern vor allem auch Zeit für ihre Familie sowie praktische Hilfe und Entlastung im Alltag. Wer selbst Kinder hat, weiß, wie sehr es oft gerade an Zeit mangelt und wie schwer es manchmal ist, neben der Berufstätigkeit allem anderen gerecht zu werden. Zukunftsorientierte Familienpolitik muss daher dazu beitragen, dass Familie und Beruf besser miteinander vereinbart werden können. Deshalb wird mit dem Familienleistungsgesetz die Förderung von familienunterstützenden Dienstleistungen, wie beispielsweise Hilfe im Haushalt oder bei der Pflege von Angehörigen, deutlich vereinfacht. Zudem werden die Möglichkeiten erweitert, diese Leistungen steuerlich geltend zu machen. Die bisher in mehreren Vorschriften verstreuten Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten werden ohne materiell-rechtliche Änderungen in einer einzigen Vorschrift zusammengefasst. Die Verbesserungen der steuerlichen Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und tragen der zunehmenden Erwerbsorientierung von Frauen Rechnung. Darüber hinaus sichern die Förderungen Arbeitsplätze in der Dienstleistungswirtschaft. Die Verdrängung von Schwarzarbeit durch legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Haushalt führt letztendlich zu mehr Wachstum und Beschäftigung in diesem unserem Land. Im Rahmen des Familienleistungsgesetzes wird auch die mit dem Koalitionspartner vereinbarte Einführung eines Schulbedarfspaketes für Kinder aus Familien, die auf Leistungen für den Lebensunterhalt angewiesen sind, umgesetzt: Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien, solchen, die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII bekommen, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Beginn eines Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro. Damit soll über die materielle Existenzsicherung hinaus die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien sichergestellt werden. Jeder, der selbst Kinder im schulpflichtigen Alter hat, weiß aus eigener Erfahrung, welch hohe Beträge für die Anschaffung von Heften, Büchern usw. zu Beginn eines Schuljahres anfallen. (Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr richtig!)Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Herr Kollege Lehrieder, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Reinke von der Linken?

Relationen