Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Plenarprotokoll 16/73
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Plenarprotokoll 16/73
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Bei dem Gesetz, über das wir jetzt debattieren,
handelt es sich tatsächlich um ein
Rentenkürzungsprogramm. Man muss es ganz klar so benennen.
Es nennt sich zwar Gesetz zur Verbesserung der
Beschäftigungschancen älterer Menschen. Aber ich frage
mich schon, wo es die Arbeitsplätze für die über 50-
Jährigen gibt. Leere Worte und schöne Plakate wie die für
die Initiative „50 plus“, Herr Minister, schaffen keine
Arbeitsplätze.
Es ist nötig, auch seniorenpolitisch hier klare Worte
zu finden. Ich bin der Auffassung, dass sich die
Bundesregierung mit mehr Mut und Fantasie an den Umbau des
gesamten Sozialversicherungssystems machen müsste,
statt ständig nur an einer Schraube zu drehen.
In 60 Prozent aller Unternehmen in Deutschland gibt es
derzeit keine Arbeitnehmer über 50 Jahre. Obwohl
gerade ältere Arbeitnehmer über Erfahrung und Wissen
verfügen, gehören sie neben den Geringqualifizierten zu
den großen Verlierern am Arbeitsmarkt.
(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Das
muss sich ändern!)
Sibylle LaurischkBereits für über 40-Jährige wird es immer schwieriger,
eine Anstellung zu finden. Hieran ändert die Erhöhung
des Renteneintrittsalters nichts.
Statistisch gesehen sind Menschen ab 55 Jahre einem
Rückgang der Erwerbsbeteiligung und einem
Zuwachs an Arbeitslosigkeit ausgesetzt, der sich ab dem
60. Lebensjahr noch einmal verschärft. Grund dafür ist
eine Arbeitsmarktpolitik, die den Trend zur
Frühverrentung gefördert hat und teilweise noch fördert. Neue
Vorgehensweisen in der Wirtschaft und in der
Personalentwicklung sind erforderlich.
Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Es ist
Heuchelei, den Renteneintritt mit 67 zu begrüßen und
gleichzeitig ältere Bewerber noch nicht einmal zu
Vorstellungsgesprächen einzuladen.
Hier muss sich sehr schnell sehr viel ändern.
Aber auch die Einstellung der Arbeitnehmer muss
sich den geänderten Zeiten anpassen. Eine wichtige
Voraussetzung für ein längeres Verbleiben im Beruf ist der
Erwerb neuer Qualifikationen und die Sicherung von
Kompetenzen, um mit der technologischen Entwicklung
Schritt halten zu können. Arbeitgeber und Betriebsräte
müssen der Weiterbildung älterer Arbeitnehmer eine
hohe Priorität einräumen.
Ich will aber Ihr Augenmerk auch auf die
frauenpolitische Problematik richten.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Jawohl! Jetzt
wird es spannend!)
Dieses Gesetz zur Verbesserung der
Beschäftigungschancen älterer Menschen geht an der Arbeitsbiografie von
Frauen geradezu zynisch vorbei.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wer 45 Erwerbsjahre – gegebenenfalls inklusive drei
Jahre Erziehungszeit pro Kind – nachweisen kann, kann
nach dem vorliegenden Gesetzentwurf schon mit 65
abschlagsfrei in Rente gehen. Davon sind aber kaum
Frauen betroffen. Denn allenfalls 4 Prozent der Frauen
werden nach den vorliegenden Erhebungen zu
denjenigen gehören, die tatsächlich schon mit 65 in Rente gehen
können.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Sie müssen also in der Regel bis zum 67. Lebensjahr
arbeiten.
Das empfinde ich als umso zynischer, als die
Anerkennung einer langen Arbeitsbiografie eben hier nicht
greift.
(Beifall bei der FDP – Peter Weiß [
Emmendingen] [CDU/CSU]: Doch!)Wenn Frauen in Rente gehen, haben sie in den meisten
Fällen eine doppelte Belastung hinter sich, nämlich ihre
Erwerbsarbeit und ihre Sorge für die Familie inklusive
der Erziehung der Kinder. Das wird hier überhaupt nicht
berücksichtigt.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Herr Brauksiepe, an dieser Stelle haben Sie das
Prinzip „Die Starken für die Schwachen“ falsch verstanden.
Vielleicht schauen Sie sich einmal den nächsten
Bundesparteitag der FDP an
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir laden ihn
ein!)
– sehr gerne –, um eine andere Sicht der Dinge zu
erleben, nicht nur die der SPD.
Wenn wir im demografischen Wandel auf dem
Arbeitsmarkt bestehen wollen, müssen wir akzeptieren,
dass Kompetenz, Kreativität und Innovationskraft auch
jenseits der Lebensmitte vorhanden sind und dass
Lernfähigkeit und persönliche Weiterentwicklung nicht mit
50 enden. Der vorliegende Gesetzentwurf wird den
Anforderungen an eine umfassende Reform der
Sozialversicherungssysteme nicht gerecht, zumal er Frauen
einseitig belastet.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)