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Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Plenarprotokoll 16/73

dip / rede 14.12.2006 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Plenarprotokoll 16/73 Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem Gesetz, über das wir jetzt debattieren, handelt es sich tatsächlich um ein Rentenkürzungsprogramm. Man muss es ganz klar so benennen. Es nennt sich zwar Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen. Aber ich frage mich schon, wo es die Arbeitsplätze für die über 50- Jährigen gibt. Leere Worte und schöne Plakate wie die für die Initiative „50 plus“, Herr Minister, schaffen keine Arbeitsplätze. Es ist nötig, auch seniorenpolitisch hier klare Worte zu finden. Ich bin der Auffassung, dass sich die Bundesregierung mit mehr Mut und Fantasie an den Umbau des gesamten Sozialversicherungssystems machen müsste, statt ständig nur an einer Schraube zu drehen. In 60 Prozent aller Unternehmen in Deutschland gibt es derzeit keine Arbeitnehmer über 50 Jahre. Obwohl gerade ältere Arbeitnehmer über Erfahrung und Wissen verfügen, gehören sie neben den Geringqualifizierten zu den großen Verlierern am Arbeitsmarkt. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Das muss sich ändern!) Sibylle LaurischkBereits für über 40-Jährige wird es immer schwieriger, eine Anstellung zu finden. Hieran ändert die Erhöhung des Renteneintrittsalters nichts. Statistisch gesehen sind Menschen ab 55 Jahre einem Rückgang der Erwerbsbeteiligung und einem Zuwachs an Arbeitslosigkeit ausgesetzt, der sich ab dem 60. Lebensjahr noch einmal verschärft. Grund dafür ist eine Arbeitsmarktpolitik, die den Trend zur Frühverrentung gefördert hat und teilweise noch fördert. Neue Vorgehensweisen in der Wirtschaft und in der Personalentwicklung sind erforderlich. Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Es ist Heuchelei, den Renteneintritt mit 67 zu begrüßen und gleichzeitig ältere Bewerber noch nicht einmal zu Vorstellungsgesprächen einzuladen. Hier muss sich sehr schnell sehr viel ändern. Aber auch die Einstellung der Arbeitnehmer muss sich den geänderten Zeiten anpassen. Eine wichtige Voraussetzung für ein längeres Verbleiben im Beruf ist der Erwerb neuer Qualifikationen und die Sicherung von Kompetenzen, um mit der technologischen Entwicklung Schritt halten zu können. Arbeitgeber und Betriebsräte müssen der Weiterbildung älterer Arbeitnehmer eine hohe Priorität einräumen. Ich will aber Ihr Augenmerk auch auf die frauenpolitische Problematik richten. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Jawohl! Jetzt wird es spannend!) Dieses Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen geht an der Arbeitsbiografie von Frauen geradezu zynisch vorbei. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wer 45 Erwerbsjahre – gegebenenfalls inklusive drei Jahre Erziehungszeit pro Kind – nachweisen kann, kann nach dem vorliegenden Gesetzentwurf schon mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Davon sind aber kaum Frauen betroffen. Denn allenfalls 4 Prozent der Frauen werden nach den vorliegenden Erhebungen zu denjenigen gehören, die tatsächlich schon mit 65 in Rente gehen können. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie müssen also in der Regel bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Das empfinde ich als umso zynischer, als die Anerkennung einer langen Arbeitsbiografie eben hier nicht greift. (Beifall bei der FDP – Peter Weiß [ Emmendingen] [CDU/CSU]: Doch!)Wenn Frauen in Rente gehen, haben sie in den meisten Fällen eine doppelte Belastung hinter sich, nämlich ihre Erwerbsarbeit und ihre Sorge für die Familie inklusive der Erziehung der Kinder. Das wird hier überhaupt nicht berücksichtigt. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Herr Brauksiepe, an dieser Stelle haben Sie das Prinzip „Die Starken für die Schwachen“ falsch verstanden. Vielleicht schauen Sie sich einmal den nächsten Bundesparteitag der FDP an (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir laden ihn ein!) – sehr gerne –, um eine andere Sicht der Dinge zu erleben, nicht nur die der SPD. Wenn wir im demografischen Wandel auf dem Arbeitsmarkt bestehen wollen, müssen wir akzeptieren, dass Kompetenz, Kreativität und Innovationskraft auch jenseits der Lebensmitte vorhanden sind und dass Lernfähigkeit und persönliche Weiterentwicklung nicht mit 50 enden. Der vorliegende Gesetzentwurf wird den Anforderungen an eine umfassende Reform der Sozialversicherungssysteme nicht gerecht, zumal er Frauen einseitig belastet. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

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