Protokoll der 199. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
Text
Protokoll der 199. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
[Plenarprotokoll 10/199
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
199. Sitzung
Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986
Inhalt:
Abwicklung der Tagesordnung 15349 B
Absetzung eines Punktes von der
Tagesordnung 15361 C
Fortsetzung der Beratung der
Beschlußempfehlung und des Berichts des
Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag des
Abgeordneten Schwenninger und der
Fraktion DIE GRÜNEN
Rüstungsexportstatistiken
- Drucksachen 10/2959, 10/4281 — . . . 15349 B
Zweite Beratung und Schlußabstimmung
des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen vom 29. März 1982 über die
Errichtung einer Europäischen Stiftung
— Drucksache 10/488 —
Beschlußempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses
— Drucksache 10/4691 —
Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 10/4692 —
Dr. Hornhues CDU/CSU 15349 D
Brück SPD 15351A
Schäfer (Mainz) FDP 15351 D
Möllemann, Staatsminister AA 15352 B
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Dritten Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über die Aufgaben des Bundes
auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt
— Drucksache 10/3661 —
Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr
— Drucksache 10/4706 —
Bohlsen CDU/CSU 15352 D
Buckpesch SPD 15353 D
Kohn FDP 15354 C
Senfft GRÜNE 15355 B
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV . 15355 D
Beratung des Antrags der Fraktion der
SPD
Eisenbahnkonzept für den
Schienenverkehr von und nach Berlin
— Drucksache 10/3901 —
Schulze (Berlin) CDU/CSU 15356 D
Heimann SPD 15358 B
Kohn FDP 15359 D
Erste Beratung des von der Fraktion der
SPD eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Einschränkung des Mißbrauchs
des Gemeinnützigkeitsrechts
— Drucksache 10/4045 —
in Verbindung mit
Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und FDP eingebrachten Ent
-
wurfs eines Gesetzes zur Änderung von
Vorschriften der gesetzlichen
Rentenversicherung (Sechstes Rentenversicherungs
-
Änderungsgesetz)
— Drucksache 10/5053 — 15360 D
Beratung der Beschlußempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Fraktion der SPD
Europäischer Rat in Athen am 6.
Dezember 1983
— Drucksachen 10/663, 10/4505 — . . . 15361 A
Beratung der Beschlußempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu
der Unterrichtung durch die
Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des
Rates über Maßnahmen gegen die
Überführung nachgeahmter Waren in den
zollrechtlich freien Verkehr
— Drucksachen 10/2849 Nr. 2, 10/4713 — 15361A
Beratung der Beschlußempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten zu der
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des
Rates über die Einreihung von Waren in
die Tarifstelle 16.02 B III b) ex 1 ex aa) (33)
des im Anhang der Verordnung (EWG)
Nr. 2672/85 der Kommission zur
Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem
Rindfleischsektor enthaltenen Schemas
— Drucksachen 10/4400 Nr. 14, 10/4714 — 15361 B
Beratung der Sammelübersicht 134 des
Petitionsausschusses über Anträge zu
Petitionen mit Statistik über die beim
Deutschen Bundestag in der Zeit vom 29. März
1983 bis 31. Dezember 1985 eingegangenen
Petitionen
— Drucksache 10/4755 — 15361 C
Erste Beratung des von der Bundesregie
rung eingebrachten Entwurfs eines Zehn
ten Gesetzes zur Änderung des Bundes
-ausbildungsförderungsgesetzes
— Drucksache 10/5025 —
Frau Odendahl SPD 15361 D
Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 15363 B
Frau Wagner GRÜNE 15365A
Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 15366 D
Neuhausen FDP 15368 A
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Frau Fuchs (Köln), Lutz, Buschfort,
Delorme, Dreßler, Egert, Fiebig, Gilges, Glombig,
Hauck, Heyenn, Jaunich, Kirschner, Frau
Dr. Lepsius, Müller (Düsseldorf), Peter
(Kassel), Reimann, Frau Schmidt
(Nürnberg), Schreiner, Sielaff, Sieler, Frau
Steinhauer, Urbaniak, Weinhofer, von der
Wiesche, Witek, Wolfram (Recklinghausen), Dr.
Vogel und der Fraktion der SPD
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von
Arbeitern und Angestellten (Zweites
Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz)
— Drucksache 10/3983 —
Frau Steinhauer SPD 15369 A
Louven CDU/CSU 15370 D
Tischer GRÜNE 15371 D
Frau Dr. Segall FDP 15372 D
Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 15373 C
Nächste Sitzung 15374 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 15375*A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 15375* B
199. Sitzung
Bonn, den 21. Februar 1986
Beginn: 10.20 Uhr
Präsident Dr. Jenninger: Meine Damen und
Herren! Die Sitzung ist eröffnet.
Ich darf Sie darüber informieren, daß zwischen
den Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP
verbindlich vereinbart worden ist, die zweite und dritte
Lesung der Gesetzentwürfe zu dem sogenannten
Paßgesetz und zum Personalausweisgesetz am
Freitag, dem 28. Februar 1986, durchzuführen. Auf
Grund dieser Vereinbarung wird vorgeschlagen, die
Entwürfe eines Paßgesetzes und eines Fünften
Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes
auf den Drucksachen 10/5059 und 10/5060 erneut in
den Ausschüssen zu beraten. Sind Sie damit
einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist
so beschlossen.
(Zuruf: Widerspruch! — Beifall bei den
GRÜNEN)
Vorgesehen ist, diese Beratungen so
abzuschließen, daß die Gesetzentwürfe am kommenden
Freitag in zweiter und dritter Lesung beraten werden
können.
Meine Damen und Herren, vorgeschlagen wird
ferner, die heutige Tagesordnung so zu gestalten,
daß wir zunächst die gestern abend nicht erledigten
Vorlagen behandeln, und zwar die
Tagesordnungspunkte 9 bis 17, anschließend dann die für heute
vorgesehene Tagesordnung. — Ich sehe, Sie sind
damit einverstanden.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Fortsetzung der Beratung der
Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses
für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu dem Antrag
des Abgeordneten Schwenninger und der
Fraktion DIE GRÜNEN
Rüstungsexportstatistiken
— Drucksachen 10/2959, 10/4281 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Jung (Düsseldorf)
Wir kommen zur Abstimmung über die
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft. Der
Ausschuß empfiehlt auf der Drucksache 10/4281,
den Antrag des Abgeordneten Schwenninger und
der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/2959
abzulehnen. Wer dieser Beschlußempfehlung zuzu
-
stimmen wünscht, den bitte ich um ein
Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? —
Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist
angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des
von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung
einer Europäischen Stiftung
— Drucksache 10/488 —
a) Beschlußempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)
— Drucksache 10/4691 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Frau Geiger
Brück
Frau Dr. Hamm-Brücher
b) Bericht des Haushaltsausschusses (8.
Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 10/4692 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Rose
Hoppe
Würtz
Kleinert (Marburg)
(Erste Beratung 33. Sitzung)
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für
die Aussprache ein Beitrag bis zu fünf Minuten für
jede Fraktion vereinbart worden. — Ich sehe
keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht?
— Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort
hat der Herr Abgeordnete Dr. Hornhues.
(Unruhe)
Dr. Hornhues (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht
gerade häufig, daß das Plenum des Bundestages
Gelegenheit hat — —
(Anhaltende Unruhe)
Präsident Dr. Jenninger: Meine Damen und
Herren, Herr Abgeordneter Hornhues, ich bitte einen
Augenblick um Entschuldigung. Die Kolleginnen,
die stehen, mögen sich entweder setzen oder den
Plenarsaal verlassen. Ich bitte um Aufmerksamkeit
für den Redner.
Dr. Hornhues (CDU/CSU): Herr Präsident, es ist
nicht gerade häufig, daß das Plenum des
Bundestages Gelegenheit hat, Aspekte der europäischen
Kulturpolitik und der bundesdeutschen auswärtigen
Kulturpolitik in Europa zu debattieren. In diesem
Zusammenhang sehe ich jedenfalls die
Europäische Stiftung, deren Errichtungsgesetz wir heute
verabschieden wollen.
Der Publizist Jürgen Altweg hat in einem Artikel
in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" im
August 1984 von einer Entdeckung der kulturellen
Dimension Europas durch die Öffentlichkeit und einer
europäischen Bewußtseinsbildung innerhalb der
Kultur gesprochen und dabei vor allen Dingen auf
das erste Treffen der EG-Kultusministerkonferenz
Ende Juni 1984 in Luxemburg — —
(Anhaltende Unruhe)
Präsident Dr. Jenninger: Meine Damen und
Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen.
Dr. Hornhues (CDU/CSU): Und er hat auf die
Aktivitäten der Kulturabteilung der Europäischen
Gemeinschaft und insbesondere auch auf die
kulturellen Aktivitäten des Europarats hingewiesen. Altweg
hat in seinem Beitrag noch einmal auf den
besonderen Sachverhalt aufmerksam gemacht, der sich mit
dem Begriff Europa verbindet. Schließlich haben
wir das Europa der Europäischen Gemeinschaft,
das Europa des Europarats als Vereinigung aller
parlamentarischen Demokratien in Europa und —
das vergaß Herr Altweg zu erwähnen — das Europa
der am KSZE-Prozeß beteiligten Staaten, die im
Herbst letzten Jahres in Budapest ihr Kulturforum
veranstalteten.
In diese politische Situation ist die deutsche
Nation eingebettet, deren kulturelles Erbe und mithin
auch Gegenwartskultur wahrlich nicht in Ost und
West zu trennen und auch nicht von den anderen
deutschsprachigen Ländern abzukoppeln ist. Für
uns bleibt deshalb auswärtige Kulturpolitik
unverzichtbarer Bestandteil unserer europäischen
Außenpolitik.
Es war naheliegend, daß man beim Stocken der
europäischen Einigungsbemühungen im EG-
Rahmen Ende der 60er Jahre erkannte, daß die Kultur
eines der wesentlichsten Elemente der
europäischen Identität darstellt und deshalb europäische
Zusammenarbeit ohne den Kulturaustausch
unvollständig bleibt und die europäische Einigung einer
kulturellen Dimension bedarf.
Die kulturelle Vielfalt in Europa wird nicht
dadurch gefährdet, wenn wir uns in Europa mehr auf
das besinnen, was uns eint, als auf das, was uns
trennt.
Wir begrüßen deshalb die Europäische Stiftung,
aber wir möchten auch vor jeglicher Euphorie
warnen. Schon das langjährige Verfahren zur
Errichtung der Stiftung, das ja mit der heutigen
Beschlußfassung hier noch nicht abgeschlossen ist, weil z. B.
auch das niederländische Parlament noch
zustimmen müßte und man dort noch große Bedenken hat,
macht deutlich, daß Realismus geboten ist.
Auch wird man kaum erwarten dürfen, die
Stiftung könne auf der kulturellen Schiene von heute
auf morgen die Europamüdigkeit abbauen, die wir
allenthalben zu beklagen haben.
Die im Beratungsverfahren ausgeräumten
strittigen Punkte geben zu der Hoffnung Anlaß, daß die
Stiftung auch die politische und kulturpolitische
Bedeutung erlangt, die ihr zugedacht ist und die wir
wünschen, vor allen Dingen aber, daß sie nichts
wiederholt und nichts doppelt, was andere
Organisationen bereits tun und erfüllen. Dabei ist für uns
wichtig, daß in die Europäische Stiftung das
Europäische Parlament eingebunden wurde und der
Europarat mitwirken kann. Die Praxis wird zeigen,
was am Ende funktioniert und was nicht.
Ich warne vor der Euphorie und allzu hohen
Erwartungen an die Stiftung auch deswegen, weil die
10 Millionen DM, die für die nächsten drei Jahre
vorgesehen sind, weniger sind, als Städte wie Moers
oder Aschaffenburg jährlich für ihre Kulturarbeit
ausgeben. Wir hoffen, daß die Finanzbehörden der
Stiftung die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
nicht versagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich
möchte in diesem Zusammenhang zum Abschluß
drei Stichworte anführen. Die Förderung des
europäischen Bewußtseins durch ein stärkeres Bewußt
-
werden des uns gemeinsam verbindenden
kulturellen Erbes in Europa wird es notwendig machen,
sich auch mit Kleinigkeiten zu beschäftigen, die
dem Kulturaustausch heute noch entgegenstehen.
Ich nenne erstens die unglaublichen
bürokratischen Hemmnisse, die dem freien Austausch der
Kulturgüter in Europa entgegenstehen. Zweitens
verweise ich auf das mühselige Bestreben der
Umsatzsteuerharmonisierung im EG-Bereich. Drittens
verweise ich auf die seltsamen Blüten, welche die
zolltarifliche Behandlung von Kunstwerken bisher
getrieben hat.
(Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]:
Sehr wahr!)
Insgesamt gesehen bin ich der Auffassung, daß
uns die kulturelle Dimension Europas hier noch
häufiger intensiver beschäftigen sollte. Die
Europäische Stiftung kann ein erster Anfang dafür sein,
mehr nicht.
(Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]:
Sehr gut!)
Mehr sollten wir von ihr nicht erwarten. Wir
fordern die Bundesregierung auf, in diesem Sinne
kritisch begleitend tätig zu sein.
Meine Damen, meine Herren, ich darf Sie im
Namen meiner Fraktion bitten zuzustimmen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Präsident Dr. Jenninger: Das Wort hat Herr
Abgeordneter Brück.
Brück (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Warum sollte das, was für Politik und
Wirtschaft schon Realität ist, nicht auch für die Kultur
getan werden, wo es um weitaus verletzlichere
Güter geht, nämlich Gedankengut?
(Beifall bei der SPD)
Entweder wird Europa eine kulturelle Einheit, oder
es gibt bald kein Europa mehr. Das sagte
Frankreichs Kulturminister Jacques Lang vor
genau einem Jahr in Hamburg. Er sprach dabei über
die Situation des europäischen Films. Aber das, was
er gesagt hat, gilt auch für die kulturelle
Zusammenarbeit insgesamt. Deshalb stimmt die SPD
-
Fraktion auch dem vorliegenden
Ratifizierungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982
über die Errichtung einer Europäischen Stiftung
zu.
(Beifall bei der SPD)
Die Errichtung einer Europäischen Stiftung
durch die Mitgliedstaaten der EG eröffnet der
Zusammenarbeit und dem Zusammenleben der
Bürger der Gemeinschaft einen neuen Bereich. Durch
die Förderung eines größeren Verständnisses für
die europäische Einigung fügt die Stiftung der
politischen und wirtschaftlichen Dimension eine
kulturelle Dimension hinzu. Bei allen kulturhistorisch
gewachsenen Unterschieden betont diese
Dimension eine europäische Kulturidentität in vielen
Bereichen des europäischen Kulturlebens. Bisher ist
viel vom Europa der Bürger geredet worden, aber
wenig ist geschehen.
(Beifall bei der SPD)
Die Europäische Stiftung kann der Gemeinschaft
mit ihrer Zusammenarbeit im Bereich der Kultur
ein menschlicheres Profil geben, denn Europa darf
kein anonymes Gebilde — regiert von Bürokraten
und Technokraten — sein, sondern ein Lebensraum
der Menschen, die ein Bedürfnis nach Kultur,
Kunst und Ästhetik haben.
(Zustimmung bei der SPD)
Es ist gut, daß die Stiftungsarbeit im Dienste
einer kulturellen Gemeinschaftsidentität stehen
muß. Das heißt: Sie fördert nur Tätigkeiten, die
über nationale Grenzen hinausgehen.
Ich finde es auch gut, daß das Erlernen von
Sprachen der Mitgliedstaaten von der Stiftung gefördert
werden soll. Zum gegenseitigen Sich-Verstehen
gehört im wahrsten, im buchstäblichsten Sinne des
Wortes, daß man sich versteht, d. h. daß man die
Sprache des anderen versteht.
(Zustimmung bei der SPD)
Ich halte es für selbstverständlich, daß auch
Spanien und Portugal, die ja nach der Unterzeichnung
des Übereinkommens EG-Mitglieder geworden
sind, dem Übereinkommen beitreten können. Ich
hoffe, daß sie es möglichst bald tun werden. Wir
Sozialdemokraten bedauern, daß die in dem
Übereinkommen zwischen den damaligen
Mitgliedstaaten der EG vorgesehene Europäische Stiftung auf
Grund Art. 235 des EWG-Vertrages nicht innerhalb
der EG gegründet worden ist.
(Zustimmung bei der SPD)
Dies ist kein Vorwurf an die Bundesregierung, denn
wir wissen, daß sie zusammen mit anderen EG-
Mitgliedstaaten für die Errichtung im Rahmen des
EWG-Vertrages eingetreten ist, daß andere
Mitgliedstaaten dies aber nicht mitgemacht haben. Es
wäre gewiß besser gewesen, wenn die Stiftung voll
in die Gemeinschaft eingebaut worden wäre. So
aber müssen wir uns mit einer Stiftung im Rahmen
eines zwischenstaatlichen Vertrages bescheiden.
Ich sage trotzdem noch einmal: Wir
Sozialdemokraten werden der Ratifizierung zustimmen.
Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordne
ten der CDU/CSU und der FDP)
Präsident Dr. Jenninger: Das Wort hat der
Abgeordnete Schäfer (Mainz).
Schäfer (Mainz) (FDP): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Nach der Turbulenz von gestern
abend tritt mit dem Thema Kultur wieder Ruhe in
diesen Saal ein. Das ist sehr erfreulich.
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt es, daß
heute nach langer Anlaufzeit die abschließende
Lesung des Gesetzentwurfs zu dem Ü bereinkommen
über die Europäische Stiftung möglich geworden
ist.
Diese Stiftung wird auch nach unserer
Auffassung dazu beitragen, daß die Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
nicht mehr ausschließlich — das haben meine
Vorredner betont — politisch und wirtschaftlich
bestimmt wird, sondern daß sie sich einer Dimension
zuwendet, die den Wert Europas seiner
Einschätzung in der Welt nach vor allem ausmacht, nämlich
der Kultur.
Meine Damen und Herren, seit der
Verabschiedung der feierlichen Deklaration von Stuttgart 1983,
die ein gemeinsames und zum Teil sogar
gemeinschaftliches Tätigwerden der EG-Kultusminister
vorsah, wird durch diese Entscheidung nunmehr
die kulturelle Zusammenarbeit durch die
Aktivitäten, die wir von dieser Stiftung erwarten,
verstärkt.
Ihrem Mandat entsprechend soll die Stiftung das
Verständnis für den Europagedanken fördern, der
Bewahrung des kulturellen Erbes Europas dienen,
zur Sprachkenntnis beitragen und menschliche
Begegnungen — insbesondere die Begegnung
Jugendlicher — fördern.
Ich bin sicher, daß die Stiftung einen wichtigen
Beitrag dazu leisten kann, den Bürgern Europas
ihre kulturelle Identität, aber auch ihre großartige
Vielfalt bewußter zu machen.
15352 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986
Schäfer (Mainz)
Meine Damen und Herren, es hat lange gedauert,
bis wir mit dieser neuen Entwicklung wenigstens
einen Schritt — Herr Brück, ich stimme Ihnen zu:
einen Schritt, der noch nicht ausreichend ist — in
eine Richtung tun, die verständlicher —, aber auch
bedauernswerterweise so lange vernachlässigt
worden ist. Allerdings reicht dieses Instrument mit
seinen verhältnismäßig geringen Mitteln noch nicht
aus. Wir müssen auch darauf achten, daß kulturelle
Aktivitäten nicht erneut möglicherweise durch eine
bürokratische Apparatur erschwert werden.
Wenn wir so lange auf den Abschluß des
Ratifizierungsprozesses warten mußten, dann hing es
damit zusammen, daß wir darauf gedrängt haben, daß
das Europäische Parlament am Stiftungsrat
beteiligt wird. Wir sind froh, daß durch die Entscheidung
der Europäischen Kommission inzwischen
sichergestellt ist, daß drei Mitglieder des Europäischen
Parlaments in den Stiftungsrat aufgenommen
werden und das Parlament selbst in Entschließungen
vom 13. November und vom 12. Dezember
vergangenen Jahres den ungehinderten Abschluß der
Ratifizierungsverfahren gefordert hat.
Es stehen jetzt neben dem Abschluß des
Verfahrens bei uns nur noch die Ratifizierungen in zwei
Ländern, nämlich den Niederlanden und Belgien,
aus, bevor das Gründungsabkommen in Kraft
treten kann. Wir hoffen, daß auch das bald der Fall
sein wird.
Wir wünschen, daß die Europäische Stiftung ihre
Arbeit so schnell wie möglich aufnimmt, um sich zu
einem effizienten Instrument der kulturellen
Zusammenarbeit in Europa zu entwickeln. Wir sind
ebenfalls der Meinung, daß die Bundesregierung
darauf achten sollte, daß diese Stiftung erfolgreich
arbeitet, bürokratisch nicht belastet wird und — als
Anfang in die richtige Richtung — weitere Schritte
folgen läßt, die die kulturelle Zusammenarbeit in
Europa ermöglichen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Präsident Dr. Jenninger: Ich erteile das Wort dem
Herrn Staatsminister beim Bundesminister des
Auswärtigen, Möllemann.
Möllemann, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen
und Kollegen! Ich danke den Sprechern der
Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP für die positive
Würdigung des Übereinkommens, die sie hier
vorgenommen haben. Das ist für die Bundesregierung
ein Ansporn, zu versuchen, die Hoffnungen zu
erfüllen, die zuletzt der Kollege Schäfer, aber auch Sie,
Herr Brück und Herr Hornhues, geäußert haben.
Wir stehen in direktem Kontakt mit den
Niederlanden und Belgien, um darauf hinzuwirken, daß
auch diese beiden befreundeten Staaten das Gesetz
zu diesem Übereinkommen schnell ratifizieren. Wir
sind mit Ihnen, meine Kolleginnen und Kollegen,
der Auffassung, daß natürlich auch Portugal und
Spanien in dieser Stiftung mitwirken sollten.
Ich danke Ihnen sehr, daß Sie alle es
ermöglichen, daß das Gesetz jetzt in Kraft treten kann.
(Beifall bei der FDP und CDU/CSU)
Präsident Dr. Jenninger: Meine Damen und
Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich
schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Ich rufe das
Gesetz mit seinen Art. 1 bis 3, Einleitung und
Überschrift auf. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem
zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben.
— Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der
Gesetzentwurf ist bei einigen Enthaltungen
angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
über die Aufgaben des Bundes auf dem
Gebiet der Binnenschiffahrt
— Drucksache 10/3661 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für
Verkehr (14. Ausschuß)
— Drucksache 10/4706 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Buckpesch
(Erste Beratung 156. Sitzung)
Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der
Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/5070 vor.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für
die Aussprache ein Beitrag von bis zu fünf Minuten
für jede Fraktion vereinbart worden. — Ich sehe
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht?
— Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort
hat der Herr Abgeordnete Bohlsen.
Bohlsen (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Mit dem
Binnenschiffahrtsaufgabengesetz sind vor 30 Jahren die Grundlagen des
Binnenschiffahrtswesens in der Bundesrepublik
Deutschland festgeschrieben worden. Es ergibt sich
jedoch, daß von Zeit zu Zeit eine Anpassung dieses
Gesetzes an die aktuellen Gegebenheiten
erforderlich ist. Dieser Notwendigkeit ist die
Bundesregierung mit dem hier zur Beratung stehenden Entwurf
eines Dritten Gesetzes über die Aufgaben des
Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt
nachgekommen. Als Antwort auf die Herausforderung
einiger Auslandsflotten, den deutschen
Binnenschifffahrtsmarkt mit unlauteren Wettbewerbspraktiken
zu gefährden, ist das Instrument der
Erlaubnispflicht für die Fahrt ausländischer Schiffe
geschaffen worden.
Künftig soll die Fahrt auf den
Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen, die nicht in einem
Schiffsregister im Geltungsbereich des Gesetzes
eingetragen sind, von einer Erlaubnis des Bundes
abhängig sein. Eine Erlaubnis ist auch dann
erforderlich, wenn Eigentümer oder Ausrüster der
Schiffe nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
sind oder ihren Wohnsitz nicht im Geltungsbereich
des Gesetzes haben.
Verkehrspolitisch unverzichtbar ist eine solche
Zugangsregelung spätestens mit Fertigstellung des
Main-Donau-Kanals. Dagegen benötigen Schiffe
der EG-Staaten, der Vertragsstaaten der
Mannheimer Rheinschiffahrtsakte sowie derjenigen
Staaten, mit denen entsprechende vertragliche
Vereinbarungen bestehen, selbstverständlich keine
Fahrerlaubnis. Der Entwicklung eines einheitlichen
europäischen Wirtschaftsmarktes wird damit auch im
Binnenschiffahrtsbereich Vorrang eingeräumt.
Empfindliche Geldbußen sanktionieren Verstöße
gegen die Erlaubnispflicht und stellen so den
Schutz der Gewerbetreibenden auf
bundesdeutschen Binnengewässern sicher.
Ein anderer Schwerpunkt des
Regierungsentwurfs kommt in der Erweiterung der
Rechtsverordnungsermächtigung für den
Bundesverkehrsminister in zwei Teilbereichen zum Ausdruck. Zum
einen wird die Rechtsgrundlage geschaffen, das
Verhalten der Beteiligten nach einem Verkehrsunfall
zu regeln, um eventuelle Haftpflichtansprüche
feststellen zu können, zum anderen werden EG-
einheitliche Richtlinien über technische Vorschriften für
Binnenschiffe umgesetzt.
Des weiteren sind die Möglichkeiten geschaffen,
den Germanischen Lloyd und Wassersportverbände
durch Rechtsverordnung damit zu beleihen, im
Auftrag des Bundes bestimmte hoheitliche
Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Sportschiffahrt
durchzuführen. Bei der Durchführung der
Beleihung empfiehlt der Sportausschuß des deutschen
Bundestages die staatliche Aufsichtstätigkeit und
die notwendige Gebührenerhebung auf ein
Mindestmaß zu beschränken. Ich meine, diesem
Anraten sollte gefolgt werden, da die Verbände auch
schon bislang — allerdings ohne Rechtsgrundlage
— auf diesen Gebieten tätig waren. Eine
übermäßige Belastung bei faktisch gleicher
Aufgabenerfüllung muß unterbleiben.
Schließlich ist im Rahmen der Novellierung des
Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes auch eine
Änderung des Gesetzes über den gewerblichen
Binnenschiffverkehr durchgeführt worden, die die
Zuständigkeit der Frachtenausschüsse für die
Entgelte von Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt
betreffen. Künftig sollen Frachtenausschüsse auch
die Lade- und Löschzeiten, als ein wesentlicher
Bestandteil der Umlaufzeit und damit des
Beförderungsentgelts, festsetzen sowie Liegegelder in
eigener Zuständigkeit beschließen. Hierin äußert sich
eine erweiterte Einbeziehung interessierter
Personengruppen in die Marktgestaltung.
Gestatten Sie mir abschließend, meine Damen
und Herren, noch kurz die Anmerkung, daß zu den
soeben aufgezählten vier inhaltlichen
Schwerpunkten des Änderungsentwurfs der Bundesregierung
zum Binnenschiffahrtsaufgabengesetz bis in die
jüngste Zeit ein reger Meinungsaustausch mit den
betroffenen Vereinigungen stattgefunden hat. Noch
in den Beratungen des Verkehrsausschusses wur
-
den zahlreiche Anpassungen vorgenommen, die es
nunmehr gerechtfertigt erscheinen lassen, dem
Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs in der
vom Verkehrsausschuß empfohlenen Fassung
anzutragen.
Es soll erwähnt werden, daß auch die
Bundesratsvorschläge von der Bundesregierung im
wesentlichen aufgenommen wurden. Insbesondere durch
den neuen § 3 Abs. 5 Nr. 2 des
Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes kann dem Anliegen des Bundesrats
Rechnung getragen werden, auch außerhalb von
Naturschutzgebieten und Nationalparks durch
Verkehrsbeschränkungen und -verbote
Beeinträchtigungen der Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes zu verhindern. Damit bieten sich
ausreichende rechtliche Möglichkeiten, den Belangen des
Schutzes von Natur und Landschaft vor
schädlichen Auswirkungen der Schiffahrt auf
Bundeswasserstraßen gerecht zu werden.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den
Entschließungsantrag der GRÜNEN ab. Wir möchten — das
ist meine Empfehlung — unsere Zustimmung zu
dem Gesetzentwurf signalisieren.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Präsident Dr. Jenninger: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Buckpesch.
Buckpesch (SPD): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und liebe Kollegen! Die fünf Minuten, die uns
bleiben, um dieses Gesetz zu begründen, stehen
natürlich in krassem Widerspruch zu der — jedenfalls
für die deutsche Binnenschiffahrt — wichtigsten
Gesetzesvorlage dieser Legislaturperiode, wenn
nicht sogar darüber hinaus. Aus diesem Grunde
kann ich nur in Kürze auf drei, wie ich meine,
wichtige Punkte eingehen.
Erster Punkt: Die sicher wichtigste Änderung —
Herr Kollege Bohlsen ist schon darauf eingegangen
— des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes bringt
§ 2, der bestimmt, daß zukünftig ausländische
Schiffe einer Erlaubnis bedürfen, wenn sie
deutsche Binnenwasserstraßen befahren wollen.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Schiffe aus
EG-Ländern, sind Schiffe aus Unterzeichnerstaaten
der revidierten Rheinschiffahrtsakte und sind
Sportfahrzeuge.
Diese Bestimmung soll der deutschen
Binnenschiffahrt Schutz vor Flotten gewähren, die nicht
den gleichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
unterworfen sind wie die deutsche
Binnenschifffahrt selbst. Für uns Sozialdemokraten darf diese
Erlaubnispflicht jedoch kein Instrument zur
Behinderung der europäischen Binnenschiffahrt werden
und damit zur Beschränkung des Handels mit
europäischen Staaten. Sie soll lediglich die Grundlage
bilden für das Zustandekommen von bilateralen
Verträgen, die die Parität in den
Verkehrsbeziehungen gewährleisten.
Wir haben in den Beratungen
Änderungsvorschläge eingebracht, die erstens jede Umgehung
15354 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986
Buckpesch
zwischenstaatlicher Vereinbarungen ausschließen
sollen und zweitens den Gestaltungsspielraum des
Bundesverkehrsministers, insbesondere bei der
Erteilung der Erlaubnis für den Drittlandverkehr,
erweitern.
Zweiter Punkt: Wir konnten uns — wie andere
auch — nicht der ersatzlosen Streichung des dritten
Satzes des § 5 des Bundeswasserstraßengesetzes
anschließen, der die Möglichkeit des Verbots bzw.
der Einschränkung des Schiffsverkehrs in
Naturschutzgebieten und Nationalparken bietet, um
dafür die Aufnahme so unbestimmter Begriffe wie
„erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung der
Ziele des Naturschutzes" in das Gesetz
aufzunehmen. So wollte es jedenfalls der Bundesrat. Wir
erwarten aber vom Bundesverkehrsminister —
auch hier unter Hinweis auf § 3 Abs. 5 S. 2 des
Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes —, daß er mit den
zuständigen Behörden alles unternimmt, um
Wasser, Natur und Landschaft zu schützen.
Dritter Punkt: Mit dem neuen § 3 a wird der
Bundesminister für Verkehr ermächtigt, juristische
Personen des privaten Rechtes — hier sind
insbesondere Sportverbände gemeint — z. B. mit
folgenden Aufgaben zu beauftragen: mit der Zuteilung
von Kennzeichen und der Registrierung von
Sportfahrzeugen, mit der Abnahme von Prüfungen und
der Erteilung von Führerscheinen für diese
Sportfahrzeuge. Damit wird eine an sich bewährte Praxis
aufgegeben, eine Praxis, die bisher durch das
Engagement des Deutschen Seglerverbandes und des
Deutschen Motoryachtverbandes geprägt wurde. In
diesem Engagement wurde das
Verantwortungsbewußtsein der Bürger, die sich in diesen
Organisationen zusammengeschlossen haben, deutlich. Sie
wollen an der Sicherheit und an der Leichtigkeit des
Verkehrs auf unseren Bundeswasserstraßen und
am Schutz des Wassers und der Landschaft
mitwirken.
Die Änderung war jedoch unumgänglich, weil
nach höchstrichterlicher Auffassung juristischen
Personen des privaten Rechtes nur dann
Verwaltungsaufgaben rechtsverbindlich übertragen
werden können, wenn diese juristischen Personen in
den Unterbau der Verwaltung eingegliedert werden.
Das setzt eben die Beleihung voraus, die § 3 a
möglich macht.
Auch wir schließen uns dem Votum des
Sportausschusses an. Wir erwarten vom Verkehrsminister,
daß er von seinem Recht der Beleihung nur in dem
Maße Gebrauch macht, wie es die Rechtssicherheit
erfordert. Das Engagement der Verbände muß
erhalten bleiben. Ihre Sachkenntnis und ihre
Erfahrung müssen weiterhin für die Bürger unseres
Landes genutzt werden können.
Wir haben den Gesetzentwurf ohne Hast, aber
zügig beraten, weil wir alle der Auffassung sind,
daß er in dieser Legislaturperiode, und zwar
möglichst bald, Gesetzeskraft erlangen muß.
Wir Sozialdemokraten wünschen der deutschen
Binnenschiffahrt mit diesem Gesetz mit dem alten
Schiffergruß „Allzeit gute Fahrt in Gottes Namen".
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten
der CDU/CSU und der FDP)
Präsident Dr. Jenninger: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Kohn.
Kohn (FDP): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den wir
heute abschließend beraten, hat vier wesentliche
Elemente.
Zum einen geht es um die Erlaubnis zur Fahrt
auf Bundeswasserstraßen für ausländische Schiffe
durch den Bundesverkehrsminister, wobei nicht
eingeschlossen, sondern von dieser Erlaubnispflicht
ausdrücklich ausgenommen die Mitgliedstaaten der
Europäischen Gemeinschaft bzw. die
Vertragsstaaten der Mannheimer Akte sind. Bisher stützt sich
die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis ja auf
Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts.
Demnach bestimmen die Staaten, ob und unter welchen
Voraussetzungen gebietsfremde Wasserfahrzeuge
in ihr Hoheitsgebiet einfahren und dort
Beförderungen ausführen dürfen. Wir schaffen jetzt eine
ausdrückliche innerstaatliche Rechtsgrundlage für
diese Erlaubnispflicht. Kriterien dabei sind das
Prinzip der Gegenseitigkeit und die
Berücksichtigung von Belangen der Bundesrepublik
Deutschland. Dies ist deshalb wichtig — ich weise
ausdrücklich darauf hin —, weil nach der Fertigstellung des
von den Liberalen ja nicht sehr geliebten Rhein
-
Main-Donau-Kanals dem Problem eines
unkontrollierten Vordringens von Binnenschiffen aus
Staatshandelsländern entgegengetreten werden muß.
Das zweite Element. Der
Bundesverkehrsminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das
Verhalten der Beteiligten nach einem
Verkehrsunfall auf einer Bundeswasserstraße zu regeln, also
Verletzten zu helfen, den Verkehr zu sichern, die
Klärung und Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche
und die Geltendmachung von
Haftpflichtansprüchen festzulegen, über die Mittel hierfür und über
die Anforderungen an Kennzeichnung und
Ausrüstung von Wasserfahrzeugen, aber auch die
Anforderungen an Besatzungsmitglieder und an
Binnenlotsen Bestimmungen zu treffen.
Das dritte Element. Wir wollen durch dieses
Gesetz juristische Personen des Privatrechts mit der
Wahrnehmung bestimmter Verwaltungsaufgaben
beauftragen. Beispielsweise sollen
Wassersportverbände künftig selber einen Sportbootführerschein
ausstellen können. Wir glauben, daß dies ein
kleiner, aber nicht ganz unwichtiger Beitrag zur
Entbürokratisierung und darüber hinaus zur Stärkung
der Selbstverwaltung des Sports ist.
Das vierte Element ist die Anpassung unseres
Rechts an eine EG-Richtlinie, wodurch dem Bund
die Abwehr von Gefahren für Leben und
Gesundheit der Personen an Bord von Schiffen als Aufgabe
übertragen wird. Kollege Bohlsen hat schon auf die
Probleme des Naturschutzes hingewiesen. Ich
versage es mir angesichts der knappen Redezeit, näher
darauf einzugehen. Ich erwähne nur noch, daß mit
diesem Gesetz eine Änderung des Bundes-
Immissionsgesetzes verbunden ist. Das ist wichtig, um
den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Beschränkung auf ein Mindestmaß
unvermeidbarer Immissionen einzugrenzen.
Insgesamt bringt der Gesetzentwurf die
Anpassung an die nationalen und internationalen
Entwicklungen der letzten Jahre. Wir sind der
Überzeugung, daß dieser Gesetzentwurf unserer
Binnenschiffahrt dient. Wir wissen natürlich, daß die
Binnenschiffer und besonders die Partikuliere in der
Bundesrepublik mit großen wirtschaftlichen
Problemen zu kämpfen haben. Wir werden in anderem
Zusammenhang noch darüber zu beraten haben.
Wir sind aber der Meinung, daß der Gesetzentwurf
ein Schritt in die richtige Richtung ist. Die
Bundestagsfraktion der Freien Demokratischen Partei
stimmt deshalb diesem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Präsident Dr. Jenninger: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Senfft.
Senfft (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Es sind zwei Gesetze, die die Aufgaben
des Bundes auf dem Gebiet der Schiffahrt regeln.
Das eine Gesetz regelt die Seeschiffahrt, das andere
die Binnenschiffahrt. In beiden Gesetzen ist in § 1
Abs. 2 festgelegt, in welchem Bereich das Gesetz
gilt. Im Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf
dem Gebiet der Seeschiffahrt heißt es: Das Gesetz
gilt auf den Seeschiffahrtsstraßen und den nach § 9
Abs. 1 Nr. 1 begrenzten Binnenwasserstraßen.
(Schulte [Menden] [GRÜNE]: Sehr interes
-
sant!)
Die in § 9 erfolgte Ermächtigung für den
Verordnungsgeber findet ihren Niederschlag in § 1 der
Seeschiffahrtsstraßenordnung. Dieser Paragraph
gibt genau an, wo die Grenzen des
Geltungsbereiches liegen, zum Beispiel auf der Elbe bis zur
Grenze des Hamburger Hafens, auf der Weser bis
zur Eisenbahnbrücke in Bremen und auf der Ems
bis zur Einfahrt des Hafens Papenburg.
Die ser klaren Abgrenzung des Geltungsbereiches
steht jedoch eine unklare Abgrenzung in dem uns
vorliegenden Gesetz über die Aufgaben des Bundes
auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt gegenüber.
Hier ist der Geltungsbereich mit dem Begriff
„Bundeswasserstraße" festgelegt worden. Im
Bundeswasserstraßengesetz heißt es hierzu in § 1 Abs. 1:
Bundeswasserstraßen nach diesem Gesetz
sind
1. die Binnenwasserstraßen des Bundes, die
dem allgemeinen Verkehr dienen; als solche
gelten die in der Anlage zum Gesetz
aufgeführten Wasserstraßen,
2. die Seewasserstraßen.
Hieraus folgt, daß das uns vorliegende Gesetz
über die Binnenschiffahrt nicht nur auf den
Binnenwasserstraßen, sondern auch auf den
Seewasserstraßen gelten würde. Hinzu kommt, daß das
Gesetz über die Küstenschiffahrt im § 2 den Betrieb
der Küstenschiffahrt mit Binnenschiffen regelt. Der
Geltungsbereich dieses Gesetzes entspricht
demnach in etwa dem Begriff der Seewasserstraßen,
regelt sich aber abweichend davon nach der Dritten
Durchführungsverordnung zum
Flaggenrechtsgesetz. Eine Novellierung dieser Vorschrift wäre im
Hinblick auf eine einheitliche Regelung der
Geltungsbereiche ebenfalls erforderlich.
Aus den von mir vorgetragenen Tatsachen ergibt
sich, daß der Begriff „Bundeswasserstraße" zur
Erreichung einer Rechtsklarheit durch den Begriff
„Binnenwasserstraße des Bundes" ersetzt werden
muß. Da Gesetze über Aufgaben des Bundes
Leitgesetze sind, denen weitere Ausführungsgesetze und
-verordnungen folgen, sollten sie eindeutig und
rechtsklar sein. Unsere Fraktion hat daher einen
entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht.
Wir bitten, diesen an den Ausschuß zu überweisen,
damit wir im Verkehrsausschuß über diese
Problematik diskutieren können. Im übrigen werden wir
uns bei der Abstimmung über den vorliegenden
Gesetzentwurf der Stimme enthalten.
Präsident Dr. Jenninger: Ich erteile dem
Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für
Verkehr, Dr. Schulte, das Wort.
Dr. Schulte, Pari. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Die Novelle des
Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes war vor allem erforderlich, um eine
klare Rechtsgrundlage für die Erteilung der
Erlaubnis zur Fahrt mit ausländischen Schiffen zu
erlangen. Das ist im Hinblick auf die Öffnung unserer
Wasserstraßen von besonderer verkehrspolitischer
Bedeutung.
Die Fahrt auf den Bundeswasserstraßen mit
Wasserfahrzeugen, die nicht in einem Schiffsregister im
Geltungsbereich des Gesetzes eingetragen sind,
werden von einer Erlaubnis des Bundes abhängig
gemacht. Hiermit wird unser Hoheitsrecht auf den
Bundeswasserstraßen erneut betont und gesetzlich
normiert. Eine Erlaubnis ist auch dann erforderlich,
wenn die Eigentümer oder Ausrüster der Schiffe
nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind
oder wenn sie ihren Wohnsitz nicht im
Geltungsbereich des Gesetzes haben.
Bisher hat der Bundesminister für Verkehr die
Entscheidungen über die Erteilung oder Versagung
einer Erlaubnis auf Grundsätze des allgemeinen
Völkerrechts gestützt. Im Interesse der
Rechtssicherheit ist es jedoch erforderlich, für die
Erlaubnispflicht eine förmliche gesetzliche Grundlage zu
schaffen.
Schiffe aus Staaten der EG, aus Vertragsstaaten
der Mannheimer Rheinschiffahrtsakte sowie aus
denjenigen Staaten, mit denen entsprechende
vertragliche Vereinbarungen bestehen, benötigen
keine Fahrerlaubnis. Für den Rhein ist bereits eine
gleichartige Regelung in Kraft getreten.
15356 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986
Parl. Staatssekretär Dr. Schulte
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im
Verlauf der Beratungen des Gesetzentwurfs hat der
Bundesrat einige Änderungen vorgeschlagen,
denen die Bundesregierung zugestimmt hat. Nicht
zugestimmt hat sie allein dem Vorschlag, durch eine
Ergänzung des § 3 klarzustellen, daß auch
außerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparks
zum Schutz von Natur und Landschaft
Beschränkungen und Verbote erlassen werden dürfen. Der
Bundesminister für Verkehr ist mit dem für den
Naturschutz zuständigen Bundesminister für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem für
den Umweltschutz zuständigen
Bundesinnenminister der Auffassung, daß dem Vorschlag des
Bundesrates hinsichtlich der Ziele des Naturschutzes
und der Landschaftspflege auf der Grundlage des
von den zuständigen Ausschüssen des Bundestages
übernommenen Textes der Regierungsvorlage in
vollem Umfang Rechnung getragen werden kann.
Der vom Bundesrat vorgeschlagenen Klarstellung
dient insbesondere die Neufassung des § 3 Abs. 5
Satz 2 des Gesetzentwurfes.
Der Innenausschuß, der Sportausschuß und der
Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages
teilen die Auffassung der Bundesregierung, daß alle
rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind, um den
Schutz von Natur und Landschaft vor schädlichen
Auswirkungen der Schiffahrt zu gewährleisten.
Auch außerhalb von Naturschutzgebieten und
Nationalparks können deshalb durch
Verkehrsbeschränkungen und durch Verkehrsverbote
Beeinträchtigungen der Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes vermieden werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
abschließend möchte ich mich im Namen der
Bundesregierung beim Berichterstatter, dem Kollegen
Buckpesch, und auch bei den Fraktionen der CDU/
CSU, der FDP und der SPD für die sachkundige
Mitarbeit bedanken.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Präsident Dr. Jenninger: Meine Damen und
Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich
schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und
Abstimmung. Ich rufe die Art. 1 bis 8, Einleitung und
Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den
aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den
bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt
dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen
Vorschriften sind angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem
Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht,
den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Wer
stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der
Gesetzentwurf ist bei einigen Enthaltungen
angenommen.
Wir kommen zu dem Entschließungsantrag der
Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/5070. Es
ist beantragt, diesen Entschließungsantrag an den
Ausschuß für Verkehr zu überweisen. Gibt es dazu
anderweitige Vorschläge? — Das ist nicht der Fall.
Dann ist die Überweisung so beschlossen.
(Straßmeir [CDU/CSU]: Wir beantragen
Ablehnung!)
— Herr Kollege, Sie hätten sich früher melden
müssen. Ich hatte gefragt, ob es dazu anderweitige
Vorschläge gibt. Wir haben bereits beschlossen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
Eisenbahnkonzept für den Schienenverkehr
von und nach Berlin
— Drucksache 10/3901 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (federführend)
Ausschuß für Verkehr
Haushaltsausschuß
Meine Damen und Herren, nach einer
Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache 30
Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen
Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? —
Das ist nicht der Fall.
(Seiters [CDU/CSU]: Herr Präsident, was
war nun vorher zu dem Antrag beschlossen
worden?)
— Herr Kollege Seiters, es ist beschlossen worden,
den Entschließungsantrag zu überweisen.
(Seiters [CDU/CSU]: Wir wollten nicht
überweisen, sondern zur Sache abstim
-
men!)
— Eine solche Mitteilung lag mir nicht vor.
(Seiters [CDU/CSU]: Es war Widerspruch
eingelegt worden! — Gegenrufe von der
SPD und den GRÜNEN: Zu spät!)
— Ich hatte gefragt, ob es anderweitige Vorschläge
gibt. Das ist nicht der Fall gewesen. Erst nachdem
ich gesagt hatte, die Überweisung sei beschlossen,
kam der Widerspruch. Ich bitte Sie also, mir das
künftig früher zu sagen; dann kann man
entsprechend verfahren.
Ich hatte den Tagesordnungspunkt 12 aufgerufen.
Das Wort zur Begründung war nicht gewünscht
worden. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat
der Herr Abgeordnete Schulze (Berlin).
Schulze (Berlin) (CDU/CSU): Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich
feststellen, daß sich die Deutschland- und
Berlinpolitik am wenigsten für die Profilierung der Parteien
gegeneinander eignet. Ein Mehr an Gemeinsamkeit
ist hier dringend geboten, und das gilt auch und
insbesondere für den Berlin-Verkehr.
(Vorsitz: Vizepräsident Westphal)
Der vorliegende Antrag der SPD weist eine Reihe
wünschbarer Verbesserungen für den
Eisenbahnverkehr zwischen dem Bundesgebiet und Berlin
auf, doch gilt auch hier die alte Weisheit, wonach
das Wünschen allein nicht hilft und oftmals mit den
realen Möglichkeiten und Notwendigkeiten kaum
in Übereinstimmung zu bringen ist.
Gleich an dieser Stelle möchte ich betonen: Die
Durchsetzbarkeit der in dem Antrag der SPD
aufgeführten Qualitätssteigerungen für den
Schienenverkehr von und nach Berlin scheitert nicht am
mangelnden Willen der Bundesregierung und auch
nicht an fehlenden Bemühungen des Senats von
Berlin. Die Bremser und Nein-Sager sind Ihnen
wesentlich besser bekannt, meine Herren von der
SPD, als uns, nämlich Ihre in jüngster Zeit allzu
hoch geschätzten Gesprächspartner von der SED
aus Ost-Berlin. Vielleicht könnten Sie über die
SED-Schiene die Bundesregierung dabei
unterstützen, den Berlin-Verkehr noch zu verbessern. Das
wäre sicher eine Möglichkeit.
Konkrete Beispiele möchte ich Ihnen jetzt hier
einmal nennen. Als kurzfristige Maßnahme zur
Komfortanhebung auf den Berlin-Strecken hat die
Bundesregierung den Einsatz des dieselbetriebenen
Intercity-Vorläufers VT 601 vorgeschlagen. Die
DDR lehnte das ab. Die Renovierung des Bahnhofs
Zoo zur 750-Jahr-Feier ist, obwohl Mittel zur
Verfügung stehen, ebenfalls am unverständlichen
Widerstand der Deutschen Reichsbahn gescheitert.
Ähnliches gilt für die Übernahme von Sondertarifen
durch die Reichsbahn. Bereits 1982 geführte
Sondierungsgespräche zur wünschenswerten
Elektrifizierung der Trassen zwischen dem Bundesgebiet
und Berlin führten deshalb zu keinem Ergebnis,
weil die DDR schon damals ein finanzielles
Kolossalgemälde malte.
Neben dem Ausbau der Autobahnen sollten auch
die Aus- und Neubauten der Bahnstrecken nach
dem Motto „Wir bauen, die zahlen" von der
Bundesrepublik finanziert werden. Da wir keine
Dukatenesel sind, hat die Bundesregierung die
Bereitstellung entsprechender Finanzmittel damals zu Recht
verweigert. Dennoch soll dieser zunächst erfolglose
Versuch nicht sang- und klanglos in den Akten
verschwinden. Deshalb bleibt die Schaffung einer
angemessenen Schienenanbindung Berlins mittel-
und langfristig ein wesentliches Ziel der
Bundesregierung und des Berliner Senats. Sie soll so
gestaltet sein, daß Berlin in das entstehende Netz von
Aus- und Neubaustrecken der Deutschen
Bundesbahn einbezogen wird. Ziel dieses Gesamtkonzeptes
ist die allseitige streckenmäßige Verbindung der
Ballungszentren unseres Landes bis zum Jahre
2000.
Ein Aus- oder Neubau der Verbindung Berlin
-
Hannover brächte als wesentliches
Qualitätsmerkmal eine um 50 % verkürzte Fahrzeit. Diese
Maßnahme wäre geeignet, das
Schienenverkehrsaufkommen im Personen- und Güterverkehr um die
Hälfte zu steigern. Wie ernst wir es mit diesen
Plänen meinen, zeigen die Vorbereitungen
vertraulicher Entscheidungsgrundlagen zu diesen Fragen
von Bundesregierung und Berliner Senat.
Vertraulich und fernab öffentlichen Getöses deshalb, weil
neben den verkehrspolitischen auch finanzielle,
berlin- und deutschlandpolitische Erwägungen
sorgfältig durchdacht sowie aufeinander
abgestimmt werden müssen.
Als Sinnbild für die europäische Dimension des
neuen Bahnkonzeptes der Deutschen Bundesbahn
— ICE — ist hier zum einen die projektierte
Schnellbahnverbindung Paris-Brüssel-Köln zu
sehen. Zum anderen sei aber jetzt schon auf die
jüngst beschlossene Eisenbahntunnelverbindung
zwischen Frankreich und England hingewiesen.
Diese westliche Verbindung, meine Damen und
Herren, bedarf langfristig der Ergänzung durch
eine entsprechende Anbindung osteuropäischer
Länder und Städte — ich nenne nur Warschau und
Moskau —, und zwar über Berlin als eine
bedeutende europäische Metropole.
Schließlich haben alle Länder ein Interesse am
Ausbau der Bahn zu einem schnellen, modernen
und umweltfreundlichen Verkehrsmittel. — So viel
erst einmal zur Langzeitperspektive.
Bereits jetzt können wir für den gültigen
Fahrplan 1985/86 auf Grund erfolgreicher
Verhandlungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und der
Deutschen Reichsbahn und auch weitere mehrere
Verbesserungen vermerken. So gelang die
Anpassung der Berlin-Züge an die Anschlußzeiten in
Hannover für die IC-Linie 2 ins Ruhrgebiet bis nach
Köln.
Die Deutsche Reichsbahn selbst hat mit der
Umstellung auf neuere Waggons begonnen, so daß
nicht mehr acht, sondern nur noch sechs Personen
in jedem Abteil fahren müssen. Dazu entfallen die
längeren Wartezeiten der Berlin-Züge an den
Obergängen Bebra und Helmstedt, weil die Kontrollen
notfalls im fahrenden Zug abgeschlossen werden.
Und nicht zu vergessen ist die im Dezember 1983
fertiggestellte Wasch- und Reinigungsanlage
Rummelsburg, so daß Reinigung und Vorheizung
gewährleistet werden können. Hinzu kommt der
Ausbau der Streckenabschnitte Wannsee-Griebnitzsee
und Potsdam-Werder. An den beiden
letztgenannten Maßnahmen — auch das sollte man wissen —
hat sich der Bund mit 89 Millionen DM beteiligt.
Für den wünschenswerten, weil zeitsparenden
Wegfall des Lokwechsels am Grenzübergang wäre
zunächst eine Änderung des Grenzübereinkommens
notwendig.
Sie sehen, meine Damen und Herren, die im
Oppositionsantrag vom 26. September letzten Jahres
aufgeführten Verbesserungsforderungen sind
bereits seit längerem Gegenstand politischer
Verhandlungen der Bundesregierung unter
Einbeziehung des Senats von Berlin zugunsten einer
modernen Schienenanbindung Berlins an das
Bundesgebiet.
Wenn ich bösartig wäre, würde ich sagen, daß der
Antrag der SPD ein Zeugnis berlinpolitischen
Nachzüglertums ist. Ich will aber Ihren Antrag,
meine Damen und Herren, so verstehen, daß Sie
damit die langjährigen Bemühungen der
Bundesregierungen und des Senats von Berlin unterstützen
wollen.
15358 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986
Schulze (Berlin)
Es bleibt letztlich festzuhalten: Wenngleich die
Situation des Berlin-Verkehrs insgesamt relativ
positiv beurteilt werden kann, ist dennoch nach
jahrelanger Priorität der Straßenverbindungen nunmehr
das Nachziehen verbesserter Bahnverbindungen
erforderlich. West-Berlin darf von der
zunehmenden Modernisierung und Attraktivität des
internationalen Eisenbahnverkehrs keinesfalls
abgekoppelt werden.
Diese Überlegungen, meine Damen und Herren,
sind von seiten der CDU/CSU-Fraktion immer
wieder bei den einschlägigen parlamentarischen
Beratungen nachdrücklich angesprochen worden. Ich
nenne als Beispiele die Diskussion um die
Verkehrserschließung, das Raumordnungsprogramm
sowie die Erörterung in der
Tourismuskommission.
Es hat sich damit wieder einmal erwiesen, daß
die Bundesregierung der SPD im Bereich
praktischer Berlin-Politik ein Stück voraus ist. Wir
werden dennoch, meine Damen und Herren, in den
Ausschüssen Gelegenheiten zu einer eingehenden
Beratung des Antrags haben und am Schluß
hoffentlich zu dem Ergebnis kommen, daß wir
gemeinsam diesen Antrag verabschieden können.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Vizepräsident Westphal: Meine Damen und
Herren, hier ist ein kleiner Fehler in der
Geschäftsordnung passiert. Das ist ein SPD-Antrag, bei dem
zuerst eigentlich ein SPD-Redner hätte sprechen
müssen. Das war aber schon geregelt. Ich denke, wir
ertragen es.
Herr Heimann, Sie sind als nächster dran.
Heimann (SPD): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Herr Schulze, Sie haben diesen Antrag
einen Nachzüglerantrag genannt — im Verhältnis
zu dem, was die Bundesregierung schon alles getan
hat. Herr Schulze, das kann schon deshalb nicht
ganz richtig sein, weil das, was Sie hier an
konkreten Verbesserungen genannt haben, schon zu
Zeiten der sozialliberalen Koalition vereinbart worden
ist. Aber wir wollen uns gar nicht streiten.
Daß die sozialdemokratische Fraktion einen
Antrag zur Verbesserung des Eisenbahnverkehrs im
Berlintransit eingebracht hat, liegt nicht an einem
verspäteten Geschenk angesichts des 150jährigen
Bestehens der Bahn im letzten Jahr, auch nicht an
einer lange entbehrten Eisenbahnromantik. Denn
genau diese Eisenbahnromantik erleben wir täglich
auf den Strecken von und nach Berlin. Wie anders
als nostalgisch lassen sich Service, Standard und
gerade die Fahrzeiten im Berlin-Verkehr per Bahn
charakterisieren? Wir erreichen dort
Geschwindigkeiten, Fahrzeiten, die wir bereits am Ende des
vergangenen Jahrhunderts erreicht hatten. Das ist die
Wirklichkeit auf der Strecke von und nach Berlin.
Wen wundert es da noch, daß der Anteil der Bahn
am Personentransit gerade 10 %, gemessen am
gesamten Berlin-Verkehr, beträgt? Das kann nicht
länger hingenommen werden. Ich glaube, wir sind
uns in dieser Feststellung einig.
Bei den bisherigen Planungen — zugegeben,
auch unter sozialdemokratischen
Bundesregierungen — wurden stets die Straßenverbindungen und
eingeschränkt auch die Wasserwege nach Berlin
vorrangig behandelt. Dies war sicher notwendig
und wichtig. Um so mehr ist es jetzt an der Zeit, an
die Bahn zu denken und ein umfassendes und
zukunftsorientiertes Konzept zu entwickeln. Ich
möchte das mit ein paar Zahlen deutlich machen.
Während in den Jahren 1972 bis 1984 rund 60%
aller Mittel für den Straßenbau aufgebracht
wurden, erhielt die Bahn lediglich 4,5%. Noch deutlicher
als die Investitionen im Berlin-Verkehr läßt die
Verteilung des Personenverkehrs zwischen dem
Bundesgebiet und Berlin-West die einsame
Schlußlichtrolle der Bahn erkennen. 1985 benutzten 26,1
Millionen Reisende die Transitwege. 72,3 %
benutzten die Straße. Lediglich 10,2 % kamen mit der
Bahn.
Das gleiche gilt für den Güterverkehr. Während
über die Straße zehn Millionen Tonnen
transportiert wurden, waren es per Schiene 2,1 Millionen
Tonnen. Das sind Zahlen aus dem Jahre 1983.
Während beim Personenverkehr insgesamt eine
stete Zunahme zu verzeichnen ist — 1984 23,9
Millionen, 1985 26,1 Millionen, also plus 9,1 % —, ist der
prozentuale Anteil der Bahn rückläufig, also genau
umgekehrt, 1984 10,5%, 1985 eben nur noch 10,2 %.
So erfreulich die Zunahme im Reiseverkehr
insgesamt auch ist, sie muß zum überwiegenden Teil
von der Straße bewältigt werden. Was das bedeutet,
merkt jeder Autofahrer, der heute nicht nur an
Wochenenden oder zu Ferienbeginn in fast
geschlossener Kolonne auf der Transitautobahn nach
Helmstedt oder in umgekehrter Richtung fahren muß.
Fragt man nach den Gründen, warum der Anteil
bei der Bahn im Berlin-Verkehr so gering ausfällt,
sind mangelnde Attraktivität und vor allem die
überlangen Fahrzeiten zu nennen. Gerade deshalb
zielt unser Antrag auf eine grundsätzliche
verkehrspolitische Veränderung zugunsten der
Schiene.
Die in dem Antrag genannten Sofortmaßnahmen
— ich brauche die Einzelpunkte hier sicher nicht zu
nennen — stellen einen ersten Schritt zur dringend
erforderlichen Steigerung der Attraktivität der
Eisenbahn dar. In dem jetzt vorliegenden Bericht des
Bundesverkehrsministers wird nur bestätigt, was
alle schon wußten: Solche Maßnahmen können nur
ein Notbehelf sein. Sie können den umfassenden
Ausbau der Strecken in keiner Weise ersetzen.
Kernpunkt ist und bleibt eine spürbare Verkürzung
der Fahrzeiten. Dies kann eben nur durch den Bau
einer neuen oder den Ausbau der vorhandenen
Eisenbahnstrecke Berlin—Hannover entsprechend
dem Standard der Neu- und Ausbaustrecken der
Deutschen Bundesbahn erreicht werden.
Nach dem Bundesverkehrswegeplan sollen bis
zum Jahre 2000 die Qualität und Leistungsfähigkeit
des Eisenbahnnetzes in einer Größenordnung von
rund 4 000 Kilometern verbessert werden, so daß
alle Ballungszentren durch erheblich verminderte
Reisezeiten einander näherrücken werden. In
diesem modernen Streckennetz sind rund 2 000
Kilometer für Hochgeschwindigkeiten von 160 bis 250
Kilometern pro Stunde vorgesehen, wobei eine
Ausbaustrecke für solche Hochgeschwindigkeiten
zwischen Hannover und der Grenze bereits in der
Planung enthalten ist.
Wichtig zu erfahren ist auch, daß parallel in der
EG-Kommission im Rahmen einer mittelfristigen
EG-Strukturpolitik u. a. über eine Achse
Niederlande-Hannover-Berlin nachgedacht wird. Herr
Schulze, Sie haben die andere Verbindung, Paris
-
Köln, genannt. Das käme dann irgendwo
zusammen. Daß es auch in der Sowjetunion Tendenzen
zur Schaffung von schnellen
Eisenbahnverbindungen geht, etwa zwischen Moskau und Leningrad,
vervollständigt das Bild eines im Entstehen
begriffenen hochmodernen und vor allem ganz Europa
einschließenden Streckennetzes der alten und
offenbar immer wieder jungen Eisenbahn.
In diesem Zusammenhang muß zu einem
Vorschlag Stellung genommen werden, den sich
jedenfalls in der Vergangenheit auch Herr Minister
Windelen und Herr Minister Riesenhuber zu eigen
gemacht hatten. Ich sage „hatten", weil ich davon
ausgehe: Das ist nicht mehr der letzte Stand. Es
handelt sich um den Vorschlag des Baus einer
Magnetschnellbahn „Transrapid" zwischen Berlin und
Hannover. Ich schließe mich der in einer Studie der
Deutschen Eisenbahn-Consulting vertretenen
Auffassung an, daß die Magnetschnellbahn kein für
den Berlin-Verkehr geeignetes Mittel ist, weil
Güterverkehr, abgesehen von kleinsten Mengen, nicht
möglich wäre, mit einem Einsatz vor dem Jahre
2000 kaum zu rechnen wäre und vor allem die
zentral wichtige Einbeziehung des Berlin-Verkehrs in
den internationalen Verkehr entfallen würde.
Insofern könnte eine Magnetschnellbahn immer nur
eine zusätzliche Maßnahme sein, was aber sicher
schon an den Kosten und dem zu erwartenden
Verkehrsaufkommen scheitern würde.
In den Überlegungen zu einer
Magnetschnellbahn kommt eine politische Mentalität zum
Ausdruck, die alles auf die Verbindung Berlin-
Bundesrepublik abstellt, eine Stichstreckenmentalität,
wobei denen, die dies vertreten, vielleicht gar nicht
klar wird, daß sie West-Berlin damit nicht nur
verkehrspolitisch zum Sackbahnhof, zur Endstation,
von der aus es dann nicht mehr weiterginge,
machten. Genau das wäre kurzsichtig, gefährlich und
entspricht außerdem schon heute Gott sei Dank
nicht mehr den politischen Realitäten.
Schon heute ist West-Berlin einer der
wichtigsten realen Verbindungsfaktoren zwischen den
beiden deutschen Staaten und damit zwangsläufig
auch zwischen den beiden großen politischen
Ordnungssystemen Europas geworden. Wer diese
Aussage für übertrieben hält, braucht sich nur zu
vergegenwärtigen, daß die übergroße Zahl aller mit der
DDR abgeschlossenen Verträge und Abmachungen
sich auf West-Berlin bezieht. Ein Projekt, das wie
eine Schnellbahnstrecke frühestens in den 90er
Jahren realisiert werden kann, muß in einer
Perspektive gedacht werden, die Europa nicht an der
Elbe enden läßt. Die wichtigste politische Aufgabe
für West-Berlin liegt darin, die Lage in der Mitte
Europas aus einem Standortnachteil wieder zu
einem Standortvorteil werden zu lassen, d. h. durch
friedlichen Interessenausgleich die geographische
Mitte wieder zu einer intensiv kommunizierenden
wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Mitte
Europas zu machen. Verkehrspolitik ist ein Mittel
dazu. Die vorgesehene Schnellbahnstrecke muß
deshalb von Anfang an als Teil der sehr viel
größeren Strecke Moskau-Warschau-Berlin-Hannover-
Köln-Paris konzipiert werden. Auch wenn wir
wissen, daß gegenwärtig für den Wirtschaftsstandort
West-Berlin vor allem die Strecke Berlin-Hannover
von Interesse ist. Berlin muß seine zentrale
europäische Verkehrslage nutzen und nicht trotz,
sondern wegen seiner besonderen politischen Situation
Ausgangspunkt für die Schaffung eines die
Grenzen überwindenden Schnellbahnnetzes der
Eisenbahn werden.
Spätestens an dieser Stelle wird klar: Bei dem
Antrag der SPD-Fraktion geht es nicht nur um
Verkehrspolitik; es geht sogar in erster Linie um
Deutschland- und Berlinpolitik. Da, wo die
Regierung ausnahmsweise einmal recht hat, sollte auch
die Opposition ihr dies ausdrücklich bestätigen.
(Sehr gut! bei der CDU/CSU)
Deshalb schließe ich mich in voller
Übereinstimmung einer Aussage an, die ich in der
Stellungnahme des Bundesverkehrsministers zu diesem
Projekt gefunden habe: Deutschlandpolitisch wäre
die Vereinbarung mit der DDR über eine
Schnellbahnverbindung zwischen Berlin und Hannover ein
langfristiges Kooperationsprojekt, das aus
werkehrlichen, technischen und überregionalen Gründen
eine langjährige, politisch stabilisierend wirkende
Zusammenarbeit zwischen den beiden deutschen
Staaten erfordert und sichert. Dieses innerdeutsche
Kooperationsprojekt hätte für den
Realisierungszeitraum eine über die beiden deutschen Staaten
hinausgehende europäische Bedeutung. Das
langfristige Ziel ist die Anbindung Berlins an ein
modernes westeuropäisches Eisenbahnnetz. — Die
vielen Fragen, die im Rahmen eines solchen Projekts
noch zu klären sind — als Beispiel nenne ich nur
die Trassenführung —, müssen — und das ist der
eigentliche Punkt, weshalb wir den Antrag hier
eingebracht haben — in einem offenen
Diskussionsprozeß, der die politische und fachliche
Öffentlichkeit einbezieht, geklärt werden. Einen solchen
Prozeß anzustoßen und zu beschleunigen, auf der
anderen Seite aber zu verhindern, daß die
Entscheidungen hinter verschlossenen Türen fallen, ist der Sinn
dieses von der SPD-Fraktion eingebrachten
Antrages. — Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsident Westphal: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Kohn.
Kohn (FDP): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Nach dem tradierten
Rollenspiel von Regierungsparteien einerseits und
Opposition andererseits würde man vielleicht von mir
erwarten, daß ich mich negativ zu diesem Antrag
der SPD äußere. Ich glaube aber, daß dies falsch
wäre; denn die Verbesserung des Verkehrs nach
Berlin ist aus unserer Sicht eine nationale Aufgabe.
Deswegen ist es wichtig, daß alle demokratischen
Kräfte hier gemeinsam einen Konsens finden. Ich
begrüße deshalb diesen SPD-Antrag als
Gelegenheit, im Ausschuß erneut über diese Themen zu
diskutieren und nach Möglichkeit auch zu
Fortschritten zu kommen.
Meine Damen und Herren, das Problem, mit dem
wir es zu tun haben, möchte ich gern an einigen
Zahlen verdeutlichen. Ich habe hier die letzten
Zahlen aus dem Jahr 1984 im Vergleich zum Vorjahr,
die vollständig vorliegen. Im Bereich des
Personenreiseverkehrs zwischen der Bundesrepublik und
West-Berlin haben wir beim
Straßenpersonenverkehr ein Wachstum von 10 %, beim Luftverkehr ein
Wachstum von 3,7 % und bei den Bahnreisenden
eine negative Entwicklung von 1,5 %, also einen
Rückgang zu verzeichnen. Was den Güterverkehr
betrifft, so haben wir — ebenfalls 1984 im Vergleich
zum Vorjahr — ein Wachstum bei den
Binnenschiffstransporten um 12 %, bei den
Straßentransporten um 3 %, beim Luftfrachtaufkommen um
3,7 %, beim Schienengüterverkehr aber einen
Rückgang um 9 % zu registrieren.
Ich glaube, diese Zahlen machen deutlich, wie
notwendig es ist, daß wir uns weiterhin um
Verbesserungen bemühen. Nun wissen wir alle, daß sich
die Bundesregierung, egal in welcher
Zusammensetzung, der Senat von Berlin und die Deutsche
Bundesbahn seit Jahren um eine Verbesserung des
Eisenbahnverkehrs nach Berlin bemüht haben. Das
Problem, mit dem wir es zu tun haben, besteht
darin, daß die sinkende Nutzung sowohl beim
Personen- als auch beim Güterverkehr mit der
mangelnden Attraktivität dieses Verkehrsmittels
zusammenhängt. Das wird natürlich besonders auffällig
und besonders deutlich vor dem Hintergrund der
markt- und kundenorientierten erfolgreichen
Politik der Deutschen Bundesbahn. Ich nenne hier nur
Stichworte wie Intercity, Nachtsprung, InterCargo
usw. All dies haben wir auf den
Verbindungsstrekken zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin
nicht. Hier muß also nachgebessert werden, trotz all
dem, was in der Vergangenheit erreicht wurde.
Ich denke hier beispielsweise daran, daß in der
Vergangenheit auf der Strecke Helmstedt-Berlin
der Ausbau der Streckenabschnitte Wannsee —
Griebnitzsee und Potsdam — Werder positiv
gelaufen ist. Ich denke an den Ausbau der Wasch- und
Reinigungsanlage Rummelsburg. Ich denke an die
Anpassung der Berlinzüge an die IC-Knotenzeiten
in Hannover — das wurde schon erwähnt —, an die
Modernisierung des Wagenparks auch bei der
Deutschen Reichsbahn.
Ich sollte auch noch den von seiten der
Deutschen Bundesbahn 1983 auf dieser Strecke
eingeführten Hausgepäck-Service erwähnen.
All dies ist positiv und muß weiter vorangetrieben
werden. Vor allem aber kommt es darauf an, daß
wir Berlin langfristig in ein modernes europäisches
Schnellbahnnetz einbeziehen. Das wurde schon von
meinen beiden Vorrednern deutlich gesagt.
Ich möchte an dieser Stelle die Bundesregierung
auffordern, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um
diese Strecke möglichst rasch auf den Standard der
Neu- und Ausbaustrecken der Deutschen
Bundesbahn zu bringen. Ich glaube, dies ist die
entscheidende Voraussetzung dafür, daß wir die
Einbeziehung in ein europäisches Schnellbahnsystem
erreichen können. Ich bin der Überzeugung, daß es
möglich sein sollte, noch in diesem Jahr von seiten der
Regierung eine Entscheidung herbeizuführen. Wir
Liberalen freuen uns jedenfalls auf die intensive
Beratung des Antrags der sozialdemokratischen
Fraktion in den beteiligten Ausschüssen. Wir haben
uns in der Vergangenheit intensiv mit dem Thema
befaßt. Ich erinnere daran, daß sich der
Verkehrsausschuß im vergangenen Jahr auf einer Sitzung in
Berlin sehr intensiv in Gegenwart des hierfür
federführenden Bundesministers mit diesem Thema
beschäftigt hat. Wir wollen hier zu Fortschritten
kommen, hoffentlich gemeinsam. Die Berliner können
sich in dieser Frage auf die Freien Demokraten
verlassen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Vizepräsident Westphal: Meine Damen und
Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich
schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt
vor, den Antrag der Fraktion der SPD auf
Drucksache 10/3901 zur federführenden Beratung an den
Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen und zur
Mitberatung an den Ausschuß für Verkehr und den
Haushaltsausschuß zu überweisen. Gibt es dazu
anderweitige Vorschläge? — Das ist nicht der Fall.
Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung und den
Zusatzpunkt 4 auf:
13. Erste Beratung des von der Fraktion der
SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Einschränkung des Mißbrauchs des
Gemeinnützigkeitsrechts
— Drucksache 10/4045 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Finanzausschuß
4. Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung von
Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung
(Sechstes Rentenversicherungs-
Änderungsgesetz — 6. RVÄndG)
— Drucksache 10/5053 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend)
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Haushaltsausschuß
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Interfraktionell und gemäß einer Vereinbarung im
Ältestenrat wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe an die
in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu
überweisen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge?
— Das ist nicht der Fall. Dann sind die
Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
14. Beratung der Beschlußempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß) zu dem
Antrag der Fraktion der SPD Europäischer
Rat in Athen am 6. Dezember 1983
— Drucksachen 10/663, 10/4505 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Pohlmeier
Brück
Schäfer (Mainz)
Der Ausschuß empfiehlt, den Antrag der SPD auf
Drucksache 10/663 wegen Zeitablaufs für erledigt
zu erklären. Wer dieser Beschlußempfehlung
zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein
Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich
der Stimme? — Bei zwei Enthaltungen ist diese
Beschlußempfehlung des Ausschusses
angenommen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 und 16 auf:
15. Beratung der Beschlußempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Wirtschaft
(9. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des
Rates über Maßnahmen gegen die
Überführung nachgeahmter Waren in den
zollrechtlich freien Verkehr
— Drucksachen 10/2849 Nr. 2, 10/4713 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Schwörer
16. Beratung der Beschlußempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß)
zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des
Rates über die Einreihung von Waren in die
Tarifstelle 16.02 B III b) ex 1 ex aa) (33) des
im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2672/
85 der Kommission zur Festsetzung der
Ausfuhrerstattungen auf dem Rindfleischsektor
enthaltenen Schemas
— Drucksachen 10/4400 Nr. 14, 10/4714 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Rode (Wietzen)
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. die
Beschlußempfehlungen sind einvernehmlich in den
Ausschüssen verabschiedet worden. Ich lasse über
die Vorlagen gemeinsam abstimmen.
(Frau Dr. Timm [SPD]: Nein! — Frau Eid
[GRÜNE]: Getrennt!)
— Wer der Beschlußempfehlung auf Drucksache
10/4713 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein
Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? —
Dann ist diese Beschlußempfehlung einstimmig
angenommen worden.
Ich rufe die Beschlußempfehlung auf Drucksache
10/4714 auf. Wer dieser Beschlußempfehlung
zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein
Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? —
Dann ist diese Beschlußempfehlung mit Mehrheit
bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen
angenommen worden.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 134 des
Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge
zu Petitionen mit Statistik über die beim
Deutschen Bundestag in der Zeit vom
29. März 1983 bis 31. Dezember 1985
eingegangenen Petitionen
— Drucksache 10/4755 —
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir
kommen zur Abstimmung. Wer der
Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zuzustimmen
wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer
stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Bei einer
Enthaltung ist die Beschlußempfehlung des
Petitionsausschusses angenommen.
Meine Damen und Herren, interfraktionell ist
vereinbart worden, Punkt 18 der Tagesordnung von
der heutigen Tagesordnung abzusetzen. — Ich sehe
und höre dazu keinen Widerspruch. Es ist so
beschlossen.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Zehnten
Gesetzes zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (10. BAföGÄndG)
— Drucksache 10/5035 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend)
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag
bis zu 10 Minuten für jede Fraktion vereinbart
worden. — Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch.
Es ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? —
Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das
Wort hat die Abgeordnete Frau Odendahl.
Frau Odendahl (SPD): Herr Präsident! Liebe
Freundinnen und Freunde der Bildungspolitik! In
der Debatte im Januar über den Bericht der
Bundesregierung betreffend Zukunftschancen hat Frau
Minister Wilms festgestellt: In der
Ausbildungsförderung wurde der Zusammenhang mit der
Familienpolitik wiederhergestellt und auf die
finanzpolitischen Möglichkeiten abgestimmt. Das BAföG steht
finanziell auf festen Füßen. — Das klingt wie eine
gute Nachricht; dennoch stehen die Studentinnen
und Studenten, die nach BAföG gefördert werden,
und die wenigen Schüler, die noch BAföG erhalten,
finanziell auf immer schwächeren Füßen oder —
bildlicher gesprochen — schlichtweg im Hemd da.
Ihre sogenannten „finanzpolitischen
Möglichkeiten" haben dazu geführt, daß die Förderung seit
1982 dramatisch zurückgegangen ist. Während
damals nämlich noch gut 37 % der Studenten BAföG
erhielten, waren es im Jahre 1985 nur noch 27 %.
Der Rückgang der BAföG-Leistungen wird noch
deutlicher, wenn man die von der Bundesregierung
eingeführte sogenannte bereinigte Statistik
zugrunde legt, die nur noch Studenten berücksichtigt,
die im Grunde bei entsprechender
Einkommenssituation Anspruch auf BAföG hätten. Die
Förderungsquote ist danach um 13 % gesunken, nämlich
von 48 % im Jahre 1982 auf nur noch 35 % im Jahre
1985.
Unbestreitbar ist auch, daß der Anteil der
Studentinnen und Studenten aus Arbeiter-,
Angestellten- und Beamtenfamilien mit kleineren
Einkommen insgesamt und besonders auffällig in der
Gruppe der nach BAföG Geförderten gesunken ist.
Diese Tendenz wird sich in den nächsten Jahren
verstärken, wenn sich Ihr BAföG-Kahlschlag im
Schülerbereich voll auswirkt und immer weniger
Kinder aus einkommensschwachen Familien allein
aus finanziellen Gründen das Abitur machen
können.
Der Abschreckungseffekt durch die Umstellung
des BAföG auf Volldarlehen hat gewirkt. Sie hat
gerade auf Studentinnen und Studenten aus
einkommensschwachen Familien abschreckend
gewirkt, die nach dem Studium bei höchst unsicheren
Berufsaussichten mit 40 000 DM Schulden aus
BAföG-Leistungen dastünden.
Nach Untersuchungen des Deutschen
Studentenwerks müssen immer mehr Studenten regelmäßig
während des Studiums arbeiten. Gespart wird
hauptsächlich am Essen; die Ausgaben dafür sind
auf 6,50 DM pro Tag zurückgegangen. Gespart
werden muß auch an Büchern, während sich die
Studenten gegen Mieterhöhungen, die in den letzten
vier Jahren über 12 % betrugen, nicht wehren
können, sondern zahlen müssen.
Weil auch in der Öffentlichkeit noch falsche
Vorstellungen über den Alltag der Studenten bestehen,
will ich an dieser Stelle noch einmal betonen, daß
im Augenblick nur etwa ein Drittel aller
geförderten Studenten die Höchstförderung von 690 DM
bekommt. Die große Gruppe, die etwa nur 300 DM aus
BAföG erhält, ist meist in einer besonders
schwierigen Lage, weil ihre Familien oft nicht in der Lage
sind, die andere Hälfte des zum Leben unbedingt
Notwendigen beizusteuern. So sieht Ihre Politik der
Chancengleichheit aus: Es gibt ein Zwei-Klassen-
Recht für Studierende. Die einen können dank des
finanziellen Hintergrundes der Eltern relativ
sorglos studieren, während die anderen um ihre tägliche
Existenz kämpfen müssen. Das sind die
Auswirkungen des kahlgeschlagenen BAföG im Rahmen der
von Ihnen so genannten „finanzpolitischen
Möglichkeiten" und der „finanziell festen Füße".
Nun hatten Sie j a versprochen, daß Sie wenn
schon nicht der Chancengleichheit, dann doch den
durch den BAföG-Kahlschlag betroffenen Familien
durch den Familienlastenausgleich wieder auf die
Füße helfen wollten. Den Offenbarungseid, Frau
Ministerin Wilms, haben Sie mit der Regelung der
Kinderfreibeträge im Rahmen Ihrer Steuerreform
zum 1. Januar dieses Jahres geleistet.
(Beifall bei der SPD)
Die Kinder der Familien mit niedrigeren
Einkommen sind Ihnen ganze 46 DM im Monat wert,
die Kinder der Familien mit hohem Einkommen
116 DM.
(Frau Dr. Timm [SPD]: So ist es!)
Der Skandal der steuerlichen Kinderfreibeträge
wiederholt sich — getreu Ihrer Grundphilosophie
— selbstverständlich auch bei den
Ausbildungsfreibeträgen in ganz ähnlichen Abstufungen. Wie
trickreich Sie auch immer argumentieren mögen: Sie
können nicht widerlegen, daß der Entlastungseffekt
durch die Steuertarifreform sowohl in diesem Jahr
als auch in der zweiten Stufe 1988 die finanziell
bessergestellten Familien begünstigt, während Ihnen
die einkommenschwächeren Familien ganze 46 DM
monatlich wert sind. Den Zusammenhang zwischen
Ausbildungsförderung und Familienpolitik haben
Sie in der Tat hergestellt, nur auf eine Art und
Weise, die jeden Sinn für soziale Gerechtigkeit
vermissen läßt und jeden gerecht Denkenden mit
Empörung erfüllt.
(Beifall des Abg. Kuhlwein [SPD])
Vor diesem Hintergrund bekräftigt die SPD-
Bundestagsfraktion ihre schon anläßlich des BAföG
-
Kahlschlags im Dezember 1982 eingenommene
Grundsatzposition auf Wiederherstellung des
Schüler-BAföG und auf Abkehr vom Volldarlehen
in der Studentenförderung. Wer es mit der
Verpflichtung, der jungen Generation Bildungschancen
einzuräumen, wirklich ernst nimmt, wird kein
besseres Instrument als die Förderung nach BAföG
entwickeln können. Vor zehn Jahren war dies ja
auch einhellige Meinung in diesem Haus.
(Beifall des Abg. Kuhlwein [SPD])
Unsere Grundsatzposition wird uns nicht
hindern, innerhalb des von Ihnen gesetzten Rahmens,
den wir derzeit noch nicht ändern können, bei der
Beratung der 10. BAföG-Novelle den Versuch zu
machen, wenigstens einige Verbesserungen zu
erreichen. Im Vorfeld waren wir ja auch erfolgreich,
wenn ich nur an die August-Regelung denke.
Ohne jetzt Einzelheiten vorgreifen zu wollen,
kündige ich für die Beratungen folgende Positionen
der SPD an: erstens die Erhöhung der
Förderungsbeträge und Elternfreibeträge über die von der
Regierung vorgeschlagenen Sätze hinaus. Die Quote
der Geförderten darf nicht weiter absinken.
(Beifall bei der SPD)
Und wenn Sie sich damit herausreden, der starke
Rückgang der Gefördertenquote sei auf eine noch
von der sozialliberalen Regierung verantwortete
Novellierung zurückzuführen, was wir bestreiten,
so hindert Sie ja gar niemand daran, daß bei heute
besserer Kassenlage zu korrigieren.
(Beifall bei der SPD)
Zweitens. Die Förderungshöchstdauer entspricht
in vielen Studiengängen nicht mehr den
tatsächlichen Gegebenheiten. Das Parlament darf sich hier
nicht drücken, sondern muß handeln.
Drittens. Nicht nur die Auszubildenden mit
Kindern, sondern auch die, die ohne Kind mit ihren
Ehepartnern im eigenen Haushalt zusammenleben,
sollen in die BAföG-Förderung einbezogen werden.
Es ist unerträglich, daß verheiratete Studentinnen
und Studenten deshalb wieder in eine Kinderrolle
gezwungen werden, weil die Nichtförderung durch
BAföG sie zwingt, wieder zu ihren Eltern zu ziehen,
die ihrerseits vielfach gar nicht mehr in der Lage
sind, ihre 30jährigen Kinder aufzunehmen.
(Günther [CDU/CSU]: Was, so lange studie
-
ren die?)
Viertens. Zu überlegen ist auch, welche
Möglichkeiten es gibt, die Schülerinnen und Schüler der
Fachoberschulen ab Klasse 11 und der
Berufsaufbauschulen in die Förderung generell
einzubeziehen.
Fünftens. Ausländische Jugendliche, die hier die
Schule besucht haben, sollen auch dann gefördert
werden, wenn ihre Eltern in ihr Ursprungsland
zurückgekehrt sind. Angesichts der Tatsache, daß sich
viele Jugendliche, die hier aufgewachsen sind, in
der Heimat ihrer Eltern nicht mehr integrieren
können, haben wir als Folge der früheren
Anwerbepolitik eine, wie ich betonen möchte, gemeinsame
soziale Verpflichtung,
(Beifall des Abg. Kuhlwein [SPD])
Sechstens. Für ein Studium im Ausland sollen
nur diejenigen Studierenden Leistungen nach dem
BAföG erhalten, die auch in der Bundesrepublik
gefördert werden. Dabei muß es eine strikte
Begrenzung der Erstattung von Studiengebühren
geben. Sonst schaffen wir vor dem Hintergrund
weitgehender BAföG-Streichungen hier ein BAföG de
Luxe. Wenn ich mir vorstelle, wie sich hier z. B. die
Studiengebühren der Stanford University auf den
ständig schrumpfendn BAföG-Topf auswirken, wird
mir speiübel, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD)
Zu überlegen sind des weiteren die besonderen
Belange behinderter Studenten. Schließlich ist die
Überlegung anzustellen, ob nicht für alle BAföG
Geförderten, die ihr Studium erfolgreich beenden,
ein Abschlag auf die Darlehensleistung gewährt
werden soll, weil wohl niemand mehr behaupten
kann, der Darlehensteilerlaß sei sinnvoll oder gar
das Gelbe vom Ei.
Zum Schluß und zusammenfassend: Die SPD
Bundestagsfraktion lehnt Ihre BAföG-Politik
insgesamt ab. Wo dennoch konkrete Verbesserungen
erreicht werden können, soll es an unserer
Mitwirkung nicht fehlen. Wir wollen damit verhindern,
daß es während Ihrer Regierung beim BAföG zur
totalen Nullösung kommt.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsident Westphal: Das Wort hat Frau Dr.
Wilms, Bundesminister für Bildung und
Wissenschaft.
Frau Dr. Wilms, Bundesminister für Bildung und
Wissenschaft: Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ich bitte um Entschuldigung, daß ich nicht
sofort mitbekommen habe, daß die Debatte verscho
ben worden war. Ich möchte ein paar Worte zur
Einbringung dieses Zehnten Änderungsgesetzes zum
Bundesausbildungsförderungsgesetz sagen. Nach
den notwendigen strukturellen Veränderungen des
BAföG in den Jahren 1982 und 1983 ist nunmehr die
finanzielle Basis für das BAföG heute so
abgesichert, daß durch dieses Zehnte Änderungsgesetz
eine Reihe von Ausbildungsförderungen spürbar
verbessert werden können.
Ich nenne vier Punkte:
Erstens. Die Förderungsparameter werden um
gut 4 % erhöht.
Zweitens. Das Studium im außereuropäischen
Ausland wird künftig in gleichem Umfang wie das
Studium in Europa gefördert.
Drittens. Die Förderung der Auslandspraktika
wird erweitert.
Viertens. Beim Darlehenseinzug wird die
Gewährung des Teilerlasses, der für die Betreuung von
Kindern eingeräumt wird, erleichtert. Diese
Maßnahme kommt insbesondere jungen Frauen zugute,
was ich hier besonders unterstreichen möchte.
Diese vier Verbesserungen als gezielte Hilfen für
Studenten und Schüler sind sozialpolitisch
angemessen und bildungspolitisch äußerst wichtig. Die
vorgesehenen Anhebungen schaffen für die Schüler
und die Studenten in dem zweijährigen
Anpassungszeitraum angesichts der wiedergewonnenen
Preisstabilität in der Bundesrepublik Deutschland
einen vollen Ausgleich für die Entwicklung der
allgemeinen Lebenshaltungskosten seit der letzten
Anpassung. Für den Studenten, der nicht bei seinen
Eltern wohnt, wird der Bedarfssatz ab Herbst 1986
einschließlich des Beitrags zur studentischen
Krankenversicherung insgesamt 823 DM monatlich
betragen. Die wirtschaftliche Situation der
Studierenden wird also angemessen verbessert.
Lassen Sie mich hier auch ein Wort zu den, wie
mir scheint, überzogenen Forderungen des
Deutschen Studentenwerks sagen. Sie sind in meinen
Augen ein Zeichen von Realitätsferne; denn das
Studentenwerk verkennt die Relation der BAföG
Leistungen zu anderen Sozialleistungen, die der
Staat, d. h. der Steuerzahler auch zu finanzieren
hat. Immerhin darf ich hier erwähnen, daß die
durchschnittliche Witwenrente aus der
Arbeiterrentenversicherung 1985 nur 700 DM monatlich betrug.
Ich denke, daß die größtenteils wirklich
überzogenen Forderungen des Studentenwerks auch im
Widerspruch zu der festgestellten Selbsteinschätzung
der Studenten stehen.
Im übrigen: Um die BAföG-Leistungen richtig
beurteilen zu können, sind ihnen auch die Leistungen
des Familienlastenausgleichs zuzurechnen.
(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)
Gemeinsam verbessern sie beide die
wirtschaftliche Lage der Familien mit Kindern in Ausbildung
und damit auch die Situation von Schülern und
Studenten. Seit ihrer Regierungsübernahme im
Oktober 1982 hat die Bundesregierung stets den engen
Zusammenhang von Ausbildungsförderung und
Familienlastenausgleich als wesentliches Element
ihrer Politik herausgestellt. Man muß die Leistungen
BAföG und Familienlastenausgleich zusammen
sehen. Es ist auch keineswegs so — das möchte ich
hier ausdrücklich sagen —, daß die Verbesserung
des Familieneinkommens durch den
Familienlastenausgleich im Wege der Kürzung der
Förderungsleistungen wieder aufgezehrt wird. Es ist
sichergestellt, daß das nicht geschieht; darauf möchte
ich ausdrücklich hinweisen.
Das Studium deutscher Studenten im Ausland,
der Wissenschaftleraustausch und die
internationale Zusammenarbeit der Hochschulen sind ein
wesentliches Element der internationalen
Hochschulbeziehungen und auch der Bildungspolitik dieser
Bundesregierung. Im Regierungsentwurf wird
deshalb vorgeschlagen, das Studium im
außereuropäischen Bereich künftig mit den gleichen Zuschlägen
zu fördern wie das Studium in Europa.
(Frau Odendahl [SPD]: 15 000-Dollar-Stu
-
dium!)
Gleichzeitig soll die Förderung von
Auslandspraktika erleichtert werden. Wir werden die mit einer
Ausbildung außerhalb Europas verbundenen
Mehrkosten bei der staatlichen Ausbildungsförderung so
berücksichtigen, daß diese Förderung in das
vorhandene Instrumentarium eingepaßt wird.
Ich möchte noch einmal bekräftigen — das wird
Sie nicht verwundern —, daß die Bundesregierung
auch weiterhin an der Darlehensförderung für
Studenten festhält. Zugleich aber halten wir an den
zahlreichen leistungsabhängigen
Erlaßmöglichkeiten fest. Die sozialen Rückzahlungsmodalitäten wie
z. B. die Zinslosigkeit des Darlehens, die
Rückzahlung innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren und
der Aufschub der Rückzahlungsverpflichtung bei
geringem Einkommen sollen durch das
Änderungsgesetz jetzt noch einmal verbessert werden. Die
Einkommensgrenzen für die Rückzahlung werden
erhöht. Zudem wird es künftig leichter möglich
sein, einen Darlehenserlaß für die Zeit der
Kinderbetreuung zu erhalten. Das ist für viele junge
Frauen ein wichtiger Punkt.
Der Bundesrat hat dem Regierungsentwurf
grundsätzlich zugestimmt. Von zwei rechtlichen
Erweiterungen, die er vorgeschlagen hat, hat die
Bundesregierung einer bereits zugestimmt. Auch die
Bundesregierung will die in der Bundesrepublik
integrierten Kinder von Ausländern — die
sogenannten Bildungsinländer —, deren Eltern in ihr
Heimatland zurückgekehrt sind, im notwendigen
Umfang in die Förderung einbeziehen. Zu dem
Beschluß des Bundesrates, neben den bereits
einbezogenen Auszubildenden, die mit mindestens einem
Kind im eigenen Haushalt leben, auch die
verheirateten Auszubildenden grundsätzlich zu fördern,
wird sich die Bundesregierung im Laufe des
Gesetzgebungsvorhabens noch äußern. Die
finanziellen Auswirkungen dieses Vorschlages müssen noch
einmal gründlich überprüft werden.
Lassen Sie mich in dem Zusammenhang sagen,
daß sicherlich manche Wünsche, die allenthalben
zur strukturellen Verbesserung des BAföG
geäußert werden, sehr sinnvoll sind. Angesichts der fi
nanziellen Möglichkeiten und angesichts der
Einbeziehung des BAFÖG auch in unser
Gesamtsozialleistungssystem, das insgesamt vom Steuerzahler
finanziert werden muß, ist manches wünschbar, aber
jetzt nicht verbesserbar.
Eine Forderung allerdings halte ich nicht für
sinnvoll — das möchte ich betonen —: Die
Westdeutsche Rektorenkonferenz hat gefordert, die
Förderungshöchstdauer zu verlängern. Das halte ich
nicht für gut. Die Bundesregierung ist vielmehr der
Auffassung — ich hoffe, daß wir hier mit der
Opposition eine gemeinsame Linie finden —, daß alles
unternommen werden muß, um die Studienzeit zu
verkürzen.
(Zustimmung bei der FDP — Kuhlwein
[SPD]: Aber doch nicht über diesen He
bel!)
Die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes,
die wir vor kurzem im Parlament beschlossen
haben, dient auch dem Zweck, die Studienzeiten zu
verkürzen. Eine Verlängerung der
Förderungshöchstdauer würde diesem bildungspolitischen Ziel
der Verkürzung der Studienzeiten geradezu
entgegenwirken, würde die Hochschulen und
möglicherweise die Studenten geradezu ermuntern, ihr
Studium weiter zu verlängern.
(Zustimmung bei der CDU/CSU und der
FDP)
Vizepräsident Westphal: Frau Minister, gestatten
Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten
Kuhlwein?
Frau Dr. Wilms, Bundesminister für Bildung und
Wissenschaft: Bitte schön.
Kuhlwein (SPD): Frau Minister Wilms, muß ich
Ihre letzte Äußerung so verstehen, daß Sie die
Studenten in erster Linie oder ausschließlich für die
lange Studiendauer verantwortlich machen?
Frau Dr. Wilms, Bundesminister für Bildung und
Wissenschaft: Nein. Ich habe gerade gesagt — Herr
Kollege, auch da sind wir, denke ich, einer
Meinung —, daß die Hochschulen alles unternehmen
sollten, um die Studienzeiten zu verkürzen. Ich bin
sehr wohl der Meinung — vielleicht mit Ihnen —,
daß die Verkürzung der Studienzeiten in erster
Linie eine Aufgabe der Hochschulen ist, d. h. es
kommt auf die Strukturierung des
Studienangebotes an. Ich hoffe, daß die Hochschulen von den
Möglichkeiten, die wir im Hochschulrahmengesetz
geboten haben, eifrig Gebrauch machen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Lassen Sie mich mit der Bemerkung schließen,
daß es nach meiner Auffassung durch diese Novelle
ermöglicht wird, den Studierenden weiter eine
gesicherte wirtschaftliche Basis zu bieten, auf der sie
ihr Studium planen, aufnehmen und zügig
durchführen können. Die Leistungen nach dem BAföG
werden für die Finanzierung der individuellen
Ausbildungskosten ihren hohen Stellenwert behalten.
Entscheidend ist, daß sich die jungen Menschen
heute auf die staatliche Ausbildungsförderung nach
dem BAföG verlassen können. Die finanzielle Basis
ist sicher, ebenso die regelmäßige Anpassung von
Bedarfssätzen und Freibeträgen. Das BAföG behält
seinen realen Wert.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Vizepräsident Westphal: Das Wort hat die
Abgeordnete Frau Wagner.
Frau Wagner (GRÜNE): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Was soll den Studentinnen und
Studenten die zehnte Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes bringen? Eine Steigerung
von 2,8 % ist angesagt. Das bedeutet 20 DM pro
Monat.
(Daweke [CDU/CSU]: Die Zahl ist schon
falsch!)
Und dies für einen Zeitraum von drei Jahren,
nämlich von 1983 bis 1986. Gleichzeitig sollen die
Freibeträge um ganze 2 % angehoben werden. Damit
wird nicht einmal die Steigerung der
Lebenshaltungskosten ausgeglichen. Dieses bedeutende
Gesetzeswerk steht also nun ins Haus.
Das Einkommen der Studenten ist zwischen 1982
und 1985 real gesunken. Doch jetzt können sie
aufatmen. Zwar wird die Inflationsrate für nicht im
Elternhaus lebende Studenten nicht einmal
ausgeglichen. Aber vielleicht rechnen die Studenten da
nicht so genau nach. Es sind ja auch nicht alle
Mathematikstudenten. Das scheint mir jedenfalls
die Hoffnung der Bundesregierung zu sein. Doch
vielleicht verrechnet sich da die Bundesregierung.
Wie sieht die soziale Lage der Studenten heute
eigentlich aus? Dafür ziehe ich einige Daten heran,
die die 11. Sozialerhebung des Deutschen
Studentenwerks von 1985 ergeben hat. Ein Viertel der
nicht im Elternhaus lebenden Studenten hatte
monatlich weniger als 700 DM zum Leben. Diese
finanzielle Knappheit führt dazu, daß an einer Stelle
gespart wird, wo die Studenten die Auswirkung
nicht sofort spüren, nämlich bei der Ernährung. Die
gesundheitlichen Spätfolgen werden aber eines
Tages spürbar. Und das merken dann nicht nur die
Studenten selber, sondern die Gesellschaft wird für
die gesundheitlichen Spätfolgen aufkommen
müssen. 1982 gaben die Studenten für die Ernährung
noch 212 DM im Monat aus. 1985 waren es nur noch
203 DM. Mehr mußte für die Miete ausgegeben
werden, nämlich bis zu 12 %. Dies ist ein Posten, den die
Studenten selber am wenigsten beeinflussen
können.
Die Studiumfinanzierung durch Elternhaus und/
oder eigenen Verdienst nimmt ständig zu. 53 % der
Studierenden sind zumindest gelegentlich
erwerbstätig. Wen wundert es da, daß sich die Studienzeiten
weiter verlängern? Die Zahl derer, die BAföG als
Haupteinnahmequelle bezeichnen, ist
zurückgegangen. Die Quote der geförderten Studentinnen und
Studenten ist von 1982 bis 1985 um 10 % gesunken.
Obwohl die Zahl der erwerbstätigen Studenten
weiter steigt, bringt der Job unter den erschwerten
Bedingungen des Arbeitsmarkts immer weniger ein.
Auch das ist ein Ergebnis, und zwar ein sehr
unerfreuliches, der 11. Sozialerhebung.
Die soziale Herkunft der Studierenden hat sich
in den letzten drei Jahren ebenfalls verändert.
Studierende aus Arbeiterfamilien und Angestellten-
und Beamtenfamilien aus dem mittleren und
einfachen Dienst sind weniger vertreten. Dem
gegenüber hat sich die Zahl der Studierenden von Eltern
in gehobenen Positionen oder von Beamten im
höheren Dienst deutlich erhöht. Die Zahl der
Arbeiterkinder ist erstmals rückläufig, auch wenn sie
absolut von allen Herkunftsfamilien noch den größten
Teil stellt. Man sollte sich dabei allerdings vor
Augen führen, daß das BAföG ursprünglich vor allem
für diese Zielgruppe verabschiedet wurde.
Angesichts einer insgesamt gesunkenen
Förderquote von verbesserter Hilfe zu sprechen, wie es die
Bundesregierung tut, ist mehr als zynisch.
Noch ein Wort zu der rückläufigen Zahl der
Geförderten. Diese ist, wie gesagt, in den letzten drei
Jahren um 10 % zurückgegangen. Das ist ein in der
ganzen Geschichte des BAföG seit 1971 bisher nicht
dagewesener Rückgang.
Diesen erschreckenden Rückgang will die
Regierung verdecken, indem sie mit anderen Zahlen
operiert. Die sogenannte Gefördertenquote soll
bereinigt werden. Das heißt, die Regierung legt nicht
mehr die Zahl aller Immatrikulierten zugrunde,
sondern zieht die Zahl der Studenten ab, die nicht
im Erststudium sind, die das 30. Lebensjahr
vollendet haben, die an wissenschaftlichen Hochschulen
nur bis zum 8. Semester und an Fachhochschulen
nur bis zum 7. Semester studieren. Auf Grund
dieser Ausgrenzungen ergibt sich für die Regierung
eine Gefördertenquote von 35 %, während nach den
Berechnungen des Deutschen Studentenwerks, das
alle Immatrikulierten berücksichtigt, nur noch 25 %
der Studierenden gefördert werden. Trotz dieser
Zahlenakrobatik bleibt der Rückgang der Zahl der
geförderten Studierenden erschreckend.
Die Regierung macht sich die Begründung zu
leicht: Die SPD ist schuld, hat sie doch im Jahr 1981
das 7. Änderungsgesetz erlassen, nach dem einige
BAföG-Leistungen zusammengestrichen wurden.
Den größten Einschnitt in das BAföG, nämlich
die unter dieser Regierung im Jahr 1983
durchgeführte Umstellung auf Volldarlehen, erwähnt die
Bundesregierung allerdings nicht bzw. sie tut ihn
als unerheblich ab. Diese Umstellung schreckt
junge Leute vom Studium ab.
(Günther [CDU/CSU]: Warum denn?)
Denn was sind das für Zukunftsaussichten für
einen jungen Akademiker oder eine junge
Akademikerin, mit zirka 40 000 DM Schulden ins
Berufsleben zu gehen? Da hilft es auch wenig, wenn in dem
hier zur Debatte stehenden 10. Änderungsgesetz
der Freibetrag für die Rückzahlung des Darlehens
um 85 DM erhöht werden soll.
Wie unsozial diese Bundesregierung mit den
Studenten und Studentinnen umgeht, zeigt ein
Vergleich zwischen der zur Debatte stehenden BAföG
-
Erhöhung um knapp 3% und den Sozialhilfesätzen.
15366 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986
Frau Wagner
Es ist festzustellen, daß in den letzten Jahren in für
Studenten und Studentinnen wichtigen Bereichen
Teuerungen eingetreten sind, die zum Teil
erheblich sind, wie etwa bei den Mieten, den Fahrpreisen
beim öffentlichen Personennahverkehr und bei den
Stromkosten.
Beim Wohngeld ist die Benachteiligung von
Studierenden ebenfalls gravierend, wie ich an einem
Beispiel deutlich machen möchte. Ein Studierender
erhält bei einer Kaltmiete von 235 DM den
maximalen Unterkunftskostenzuschuß als Teil des BAföG
in Höhe von 75 DM. Dieser Zuschuß wird heute als
Darlehen gezahlt. Wäre der Studierende Mieter mit
Wohngeldanspruch, bekäme er 102 DM
Mietzuschuß.
Was will die Bundesregierung also mit dieser
Gesetzesänderung erreichen? Sie muß der leidigen
Pflicht nachkommen, die ihr das
Bundesausbildungsförderungsgesetz auferlegt, nämlich die Sätze
alle zwei Jahre anzupassen. Das erledigt sie mit
dem geringsten Aufwand, der möglich ist. Denn
Bildungsförderung ist Ordnungspolitik. Die Zahl der
Studierenden soll zurückgehen, damit sich auch die
kritischen Geister an den Hochschulen allmählich
davonmachen. Die Bildungsförderung gehört zu
dem Teil der Staatsausgaben, bei dem die
Staatsfinanzen konsolidiert werden sollen.
Diese Gesetzesnovelle packt deshalb die
drängenden Probleme in der Ausbildungsförderung in
keiner Weise an. Diese Probleme liegen in dem
völlig unzureichenden Umfang der Förderung, der
nicht einmal das Existenzminimum deckt, in der
hohen Verschuldung, in der mangelnden Förderung
bis zum Examen, in der fehlenden Förderung
während des Zweitstudiums oder des
Ergänzungsstudiums, in der kaum noch vorhandenen Förderung in
Härtefällen, um nur einige zu nennen.
Die GRÜNEN fordern deshalb eine grundlegende
Änderung des BAföG, die folgende Punkte umfaßt.
Erstens. Wir fordern eine elternunabhängige
Förderung. Jeder Student und jede Studentin sollen
so studieren können, daß sie ein von den Eltern
unbeeinflußtes Leben und Studium führen können.
Denn schließlich handelt es sich hier um
erwachsene Männer und Frauen.
Zweitens. Die Förderungshöchstdauer muß um
zirka zwei Semester erhöht werden, da die
Studiengänge bis zum Abschluß durchschnittlich zwei
Semester länger dauern als die jetzige
Förderungshöchstdauer. Oft ist es heute auch so, daß die
Förderung gerade in den Examenssemestern aufhört,
was zu erheblichen Härten führt.
Drittens. Die Höhe der Förderung muß sich an
einer Existenzsicherung orientieren, die zum
Lebensunterhalt ausreicht. Das Deutsche
Studentenwerk hat jüngst den Minimalsatz von 974 DM
monatlich errechnet. Das bedeutet, daß zur Zeit ein
Satz von zirka 1 000 DM notwendig wäre.
Viertens. Die Förderung sollte auch bei einem
Fachrichtungswechsel und bei einem Zweitstudium
gewährleistet werden. Beim Fachrichtungswechsel
sollte die Förderung neu berechnet werden, wenn
die Studierenden nach dem zweiten Semester auf
Grund einer Neuorientierung ein anderes Fach
studieren. Ein Zweitstudium könnte gegebenenfalls
über ein Volldarlehen finanziert werden.
Fünftens. Es sollte wieder ein Zuschußanteil
eingeführt werden. Hier wären verschiedene Modelle
denkbar, etwa eine Regelung mit 50 % Darlehen und
50% Zuschuß.
Sechstens. Bei einer existenzsichernden Höhe
des BAföG würde auch der ungerechte
Wohngeldanteil wegfallen, weil er nun in der Gesamthöhe, die
ja zum Teil Zuschuß wäre, eingeschlossen wäre.
Siebtens. Für die Ausländer sollte BAföG auch
dann gewährt werden, wenn die Eltern in den
letzten drei Jahren in ihr Heimatland zurückkehren.
Für diejenigen Ausländer, die das deutsche
Bildungssystem durchlaufen und den deutschen
Hochschulzugang erworben haben, sollten die gleichen
Förderungsmöglichkeiten gelten wie für Deutsche.
Ich denke etwa an die Förderung von
Auslandsstudien und Auslandspraktika.
Hiermit ist die Richtung für eine
Ausbildungsförderung aufgezeigt, die allen jungen Menschen, die
es wollen, ein Studium ermöglicht, und zwar
unabhängig von der Herkunft der Eltern und auch nicht
abhängig von den finanziellen Voraussetzungen,
auch nicht von denen am Arbeitsmarkt, damit diese
jungen Menschen in der Weise studieren können,
daß sie sich Wissen aneignen können, das nicht nur
auf eine reine Faktenvermittlung in der
kürzestmöglichen Zeit ausgerichtet ist,
(Tatge [GRÜNE]: Sehr richtig!)
sondern auch Zeit für kritisches Denken läßt.
Danke schön.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Westphal: Das Wort hat der
Abgeordnete von Waldburg -Zeil.
Graf von Waldburg -Zeil (CDU/CSU): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es
gibt Gesetze, die sozusagen große Gesetze sind,
Jahrhundertwerke,
(Vogelsang [SPD]: Sein sollen!)
deren besonderer Wert darin liegt, daß man sie
möglichst 50 Jahre nicht novelliert. Es gibt andere
Gesetze, die sind sehr viel bescheidener; das sind
die Leistungsgesetze. Deren besonderer Wert liegt
darin, daß man sie pünktlich, genau und
berechenbar novelliert.
(Daweke [CDU/CSU]: Sehr gut!)
Ich glaube, das wäre der erste Punkt, den wir alle
ohne Unterschied dankbar registrieren sollten: daß
die letzten beiden Male die Novellierung pünktlich,
exakt und präzise vorgenommen worden ist — im
Unterschied zu den vorangegangenen BAföG-
Novellierungen, die eben nicht immer so pünktlich
gewesen sind.
Ein zweites ist sicher ebensowenig umstritten:
Der Wert der Leistungen bleibt; er konnte der
Entwicklung angepaßt werden. Um 4 % werden die Be-
Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986 15367
Graf von Waldburg-Zeil
darfssätze angehoben. Es sind nicht nur, wie Sie,
Frau Wagner, gesagt haben, 2,8 %. Hinzu kommt
nämlich noch das Wohngeld nach der
Härteregelung; es sind also 4 %. Um je 2 % werden die
Freibeträge für 1986 und 1987 angehoben.
Wichtig ist auch hier die Verläßlichkeit. Die
Finanzkonsolidierung hat es möglich gemacht,
Steigerungen bei gleichem Berechtigtenkreis zu
garantieren — nicht wie die siebente Novelle, die ja noch
unter einem sozialdemokratischen Minister
gefertigt wurde, die den Berechtigtenkreis wesentlich
reduzieren mußte, was ich natürlich nicht kritisiere,
denn Sie mußten damals sparen, und wir mußten
später sparen; ich erinnere aber daran, weil wir ein
bißchen die Legende zerstreuen sollten, es sei hier
nur von einer Seite gespart worden. Sie haben
damals vom „sozialen Kern" gesprochen, der erhalten
werden sollte. Genau das ist mittlerweile erreicht
worden. Der soziale Kern ist erhalten worden, und
nun kann im gleichen Berechtigtenkreis
weitergefördert werden.
Erfreulich ist schließlich, daß die Novelle auch
einen gewissen Gestaltungsspielraum schafft. Das
bildungspolitische Anliegen, auch im Ausland
studieren zu können, wo zu den Lebenshaltungskosten
vielfach hohe Studiengebühren hinzukommen, ist
stärker als bisher berücksichtigt, weil das Studium
im außereuropäischen Ausland in Zukunft im
gleichen Umfang gefördert werden wird wie bisher
das Studium in Europa und weil auch die
Förderung der vielfach verlangten und erwünschten
Auslandspraktika — dieser Wunsch ist ja oft an
uns herangetragen worden — erweitert werden
konnte.
Es versteht sich von selbst, daß sich auch diese
Novelle darum bemüht, Verwaltungsvorgänge zu
vereinfachen, sie für die Betroffenen verstehbarer
und berechenbarer zu machen, so z. B. bei der
Gewährung des Darlehensteilerlasses bei der
Betreuung von Kindern.
Neben diesen Punkten, die wohl schwerlich der
Kritik zu unterziehen sind, gibt es
selbstverständlich zusätzliche Wünsche und Anregungen. Da sind
zum einen natürlich immer die Wünsche der
Betroffenen, die gerne mehr haben wollen. Die Aufgabe
des Gesetzes ist es aber, anzugleichen, und ist es
nicht, große Geschenke zu verteilen.
(Lachen bei der SPD)
Da sind des weiteren Anregungen, die besondere
Problemfelder ansprechen. Beide Kolleginnen, Frau
Odendal und Frau Wagner, haben eine Reihe sol
-cher Wünsche geäußert, zum Beispiel die
Erweiterung der Förderung der Postgraduierten, die
aufzugreifen die Bundesregierung ja bereits angekündigt
hat, Verbesserungen, von zwei Vorrednerinnen
bereits genannt, bei den Kindern von ausländischen
Eltern, die im Zuge des
Rückkehrförderungsprogrammes in die Heimat zurückgekehrt sind, deren
Kinder sich aber bei uns zu hause, integriert fühlen
und ihre Ausbildung hier in der Bundesrepublik
Deutschland zu vollenden wünschen. Auch hier ist,
wenn ich das recht sehe, im Grunde genommen das
Einverständnis bereits signalisiert. Im Bereich der
behinderten Studenten gibt es Anregungen, die in
den Ausschußberatungen noch sehr genau zu
prüfen sein werden, um Ausbildungs- und
Behindertenförderung richtig aufeinander abzustimmen, nicht
aber zum Schaden der Betroffenen möglicherweise
zu vermengen.
Was aber wäre eine BAföG-Debatte im
Bundestag, wenn nicht aus bildungspolitischen
Herzenstiefen grundsätzliche Fragen immer wieder
ausgegraben würden. Auch das ist legitim. Es geht eben in
der Politik nicht nur darum, schneller oder
langsamer Leistungsvoraussetzungen zu realisieren, mehr
oder weniger zu zahlen und unbürokratischere
Modalitäten zu finden. Es geht auch um die immer
wieder gestellte Frage: Bildungspolitik wohin? Die
Opposition und nicht nur sie, auch Rektoren und
Studenten fordern: weg von der
Darlehensfinanzierung, zurück zu mehr oder hin gar zu nur noch
Zuschuß. Die Koalition tut gut daran, dabei zu
bleiben, keine Privilegierung der akademischen
Ausbildung vor der beruflichen, keine Bevorzugung der
Studenten vor den nachbildungswilligen
Berufstätigen,
(Beifall bei der CDU/CSU)
Solidarität desjenigen, der auch vom Steuergeld
Gleichaltriger Abschlüsse erwirbt, mit deren Hilfe
sich höhere Einkommen realisieren lassen.
Natürlich nehmen wir das Argument der
sozialdemokratischen Opposition ernst, es könne durch
unbegründete Darlehensangst gerade in Schichten,
in denen es bisher wenig Akademiker gab, eine Art
Abschreckungseffekt entstehen. Auch hier muß
man aber in seinem Urteil sehr vorsichtig sein. Sind
Mädchen wirklich abgeschreckt worden? Die ersten
statistischen Zahlen des Wintersemesters 1985
sprechen eine ganz und gar andere Sprache.
Rückgang der Ersteinschreibungen ja, aber die der
männlichen Bewerber sind wesentlich stärker, sind
um 8 % zurückgegangen, während die der
weiblichen Bewerber nur um 4% zurückgegangen sind.
Aber die Zahl der Studentenanfänger schrumpft bei
noch starken Jahrgängen. Ist das kein bedenkliches
Zeichen? Wenn wir der Motivation nachgehen,
bestimmt nicht im Sinne reduzierter
Chancengleichheit. Die Studienberechtigten sehen eben mehr
Chancen in einem in Bälde erreichbaren Beruf als
in einem chancenlosen Studium.
Eines muß allerdings unerläßliche
bildungspolitische Konsequenz sein — ich sage das seit
Jahren —: die Chancen der Weiterbildung konsequent
zu verbessern, den sich abzeichnenden Knick für
Andrang an die Hochschulen hierfür ebenso zu
nutzen wie die Möglichkeiten der neuen Medien.
Und noch eines zu den Perspektiven. Die
Chancengerechtigkeit ist heute auch von der Seite her
gefährdet — heute habe ich wieder einen solchen
Brief in der Post gefunden, und immer wieder be
kommt man solche Briefe — , daß kinderreiche
Familien, die im Einkommen knapp über den Tr ans
-
ferleistungen und über der Möglichkeit liegen. Aus
bildungsförderung zu erhalten, sich immer schwe
rer tun, ihre Kinder noch studieren zu lassen. Ich
danke Ihnen, Frau Minister Wilms, besonders d
afür, daß Sie den Forschungsauftrag zum
Bildungssparen gegeben haben und damit, glaube ich, eine
Türe aufgestoßen haben, die auf einen Lösungsweg
führt: Darlehenszugang für alle bei einer
entsprechenden Vorsorge.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vizepräsident Westphal: Das Wort hat der
Abgeordnete Neuhausen.
Neuhausen (FDP): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich
die Tatsache, daß mit der Vorlage des Entwurfs
eines 10. Gesetzes zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes weitere Verbesserungen
im Bereich der Bildungsförderung vorgeschlagen
werden, ausdrücklich begrüßen. Es geht darin nicht
nur — das wurde erwähnt — um diese allerdings
wichtigste turnusmäßige Anpassung der
Bedarfssätze und Elternfreibeträge; es geht außerdem,
wenn auch im kleinen Rahmen, um strukturelle
Verbesserungen. Deshalb darf man auch diese
Gesetzesvorlage — wie Sie es auch kritisch tun; ich tue
es positiv — bildungspolitisch nicht isoliert
betrachten. Sie schließt nicht zuletzt an das 9. BAföG-
Änderungsgesetz an, in dem ebenfalls ein zwar
begrenzter, aber doch gewichtiger Schritt zur Verbesserung
der individuellen Förderung und zur Ausräumung
erkannter Härten und Unstimmigkeiten getan
wurde. Wem es um die Sache geht, nämlich unter
gegebenen auch finanzpolitischen Voraussetzungen
notwendige Verbesserungen zu erreichen, der weiß
solche Schritte zu würdigen.
Ich halte für eine solche wichtige strukturelle
Verbesserung die Ausweitung der Förderung von
Auslandsstudien und begrüße es, daß künftig für
geförderte Studenten auch bei einem Studium im
außereuropäischen Ausland, wie bisher nur in
Europa, über den Inlandsbedarf hinaus Reisekosten,
Auslandszuschläge und Studiengebühren gewährt
werden können. Diese in der öffentlichen
Diskussion und jetzt auch hier wieder leider oft nicht
genügend gewürdigte und bewertete Neuregelung
hat ja durchaus Signalcharakter. Sie unterstreicht,
wie es in der Begründung des Entwurfs heißt, „daß
Beziehungen zu außereuropäischen Ländern auf
technologischem, wirtschaftlichem oder
kulturellem Gebiet angeknüpft oder weiterentwickelt
werden" sollen. Auch der Bedeutung der
Auslandspraktika soll durch eine Erweiterung ihrer Förderung
Rechnung getragen werden.
Meine Damen und Herren, zu den
Bestimmungen, die beim Vollzug des Gesetzes erkannte Härten
oder Unbilligkeiten bereinigen sollen, gehört die
Änderung der Vorschriften über den
Darlehenserlaß — das wurde erwähnt —, konkreter: den
sogenannten Kinderteilerlaß. Jetzt wird die Regelung —
ich begrüße das sehr — stärker objektiviert. Denn
hierbei handelt es sich um einen Punkt, dessen
bisherige Regelung zu Zweifelsfällen und auch Härten
geführt hat, weil es schwierig ist, festzustellen —
das wird in der Begründung erwähnt —, ob ein
durch Darlehen Geförderter, der wegen Kinderbe
-
treuung einen Erlaßantrag stellt, deshalb nicht
erwerbstätig sein kann, weil er das Kind betreut, oder
ob er das Kind deshalb betreut, weil er erwerbslos
ist. Es gibt viele Fälle, bei denen verschiedene
Gründe so zusammenfließen, daß eine einfache
Kausalbeziehung nicht belegt werden kann. Diesem
bisher unbefriedigenden Zustand wird jetzt
dadurch Rechnung getragen, daß künftig der Erlaß
gewährt werden kann, wenn die objektiven
Kriterien — geringes Einkommen, Kindererziehung oder
Kinderbetreuung und keine oder unwesentliche
Erwerbstätigkeit — erfüllt werden.
Es gibt eine Reihe weiterer, mehr technischer,
aber doch wichtiger Veränderungen, die hier
darzustellen zu weit führen würde. Sie werden wie die
grundsätzlichen Fragen, die soeben nachdrücklich
berührt wurden, bei den Ausschußberatungen zu
behandeln sein.
Meine Damen und Herren, ich möchte nicht
verschweigen, daß aus meiner Sicht im strukturellen
Bereich weitere Verbesserungen erwägenswert
wären. Ich halte z. B. die Unterscheidung zwischen
unabhängig von ihrer Unterbringung, sei es auswärts,
sei es zu Hause, zu fördernden Kollegiaten oder
Schülern von Abendgymnasien einerseits und
Schülern von Berufsaufbauschulen und
Fachoberschulen andererseits, die eine berufliche
Ausbildung voraussetzen und deren Besuch nur bei
auswärtiger Unterbringung zu fördern ist, nach wie vor
für problematisch. Ich will das hier nicht vertiefen,
sondern rechne das zu den Merkposten, an die man
sich auch über diese zehnte Novelle hinaus
erinnern sollte. Damit soll natürlich keine später
unerfüllbare Hoffnung geweckt werden. Aber das ist
doch ein Hinweis für weitere Überlegungen, wobei
man, wie zum Anfang erwähnt, sich der
finanzpolitischen Voraussetzungen bewußt sein muß. Deshalb
versage ich es mir hier, auch auf mir persönlich
außerdem wichtige Punkte einzugehen, die deshalb
aber nicht vergessen sind.
Das gilt auch für von anderer betroffener und
sachverständiger Seite aufgeworfene Probleme. Ich
hielte es aber für unverantwortlich, den Anschein
zu erwecken, es sei möglich, sie im Rahmen des
10. BAföG-Änderungsgesetzes für jedermann
befriedigend zu lösen. Zwischen Wunsch und
politischer Realisierungschance — das ist nur realistisch
— liegt bekanntlich ein größerer Abstand,
besonders wenn Finanzen mit im Spiel oder
ausschlaggebend sind.
Meine Damen und Herren, damit komme ich zum
Kernstück der Novelle, zur Anhebung der
Bedarfssätze und der Freibeträge. Ich möchte die Zahlen,
weil sie so oft genannt worden sind, hier nicht
wiederholen. Aber ich meine, nach dem, was hier
gesagt worden ist, darf nicht vergessen werden, daß
mit der Anhebung der Bedarfssätze und
Elternfreibeträge im Entwurf einer Dritten Verordnung zur
Änderung der Härteverordnung vorgesehen ist, den
Zuschlag für nachgewiesene höhere Mietkosten
nach oben anzupassen. Es handelt sich um ein
Gesamtpaket.
Es gibt zum Umfang und zu den Einzelheiten
dieser vorgeschlagenen Gesamtanpassung im Vorfeld
der Beratungen — sie wurden erwähnt — kritische
oder ergänzende Stellungnahmen und
Forderungen. Aber heute geht es darum, zu würdigen, daß
Anpassungen erfolgen sollen, und auch darum,
dafür zu sorgen, daß sie zum rechten Zeitpunkt in
Kraft treten können, über Vergleichsdaten und
Vergleichskriterien — ich sage das nicht obenhin,
sondern in ernsthafter Würdigung mancher
Argumente — kann man immer und lange streiten. Vor
allem die Opposition kann den Streit mit Anträgen
beleben, die allerdings — das zeigt doch der
Rückblick auf frühere Zeiten, in die ich mich einschließe
— nicht gestellt würden, wenn die Opposition an
der Regierung wäre. Als einen der Merkposten aus
früherer Zeit trage ich seitdem immer eine
Zeitungsmeldung aus dem Februar 1982 mit mir
herum, in der es heißt:
Bundeskanzler Schmidt hält es für
erwägenswert, die BAföG-Zahlungen für Studenten
völlig auf Darlehensbasis umzustellen. Es wäre
nicht verkehrt, darüber ernsthaft
nachzudenken, erklärte Schmidt in Bonn vor der
Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen.
Ich habe damals dem Kanzler nicht zustimmen
können und habe auch heute noch meine
Bedenken. Aber das ist ja nicht der Punkt der heutigen
Debatte. Eine erste Lesung ist nicht der richtige
Zeitpunkt und nicht der rechte Ort, eine detaillierte
abschließende Stellungnahme abzugeben. Das wird
jedenfalls von seiten des Parlaments nach unserem
gewachsenen Selbstverständnis erst nach den
Ausschußberatungen möglich und sinnvoll sein, vor
allem, Ernst Kastning, angesichts der Tatsache, daß
noch eine Sachverständigenanhörung stattfinden
wird.
Auf jeden Fall gilt für heute — und das sage ich
mit Überzeugung —: Wieder wird ein Schritt in die
richtige Richtung getan. Das ist nachdrücklich zu
begrüßen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Vizepräsident Westphal: Meine Damen und
Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich
schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der
Bundesregierung auf Drucksache 10/5025 an die in
der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu
überweisen. Gibt es andere Vorschläge? — Das ist
nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so
beschlossen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Frau Fuchs (Köln), Lutz, Buschfort, Delorme,
Dreßler, Egert, Fiebig, Gilges, Glombig,
Hauck, Heyenn, Jaunich, Kirschner, Frau Dr.
Lepsius, Müller (Düsseldorf), Peter (Kassel),
Reimann, Frau Schmidt (Nürnberg),
Schreiner, Sielaff, Sieler, Frau Steinhauer,
Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Witek,
Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der
Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der
Kündigungsfristen von Arbeitern und
Angestellten (Zweites
Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz)
— Drucksache 10/3983 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend)
Rechtsausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Meine Damen und Herren, nach einer
Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache 30
Minuten vorgesehen. — Kein Widerspruch. Dann ist
das so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? —
Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das
Wort hat die Abgeordnete Frau Steinhauer.
Frau Steinhauer (SPD): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Herren und Damen! In den letzten
Wochen war viel von gesetzlichem
Handlungsbedarf die Rede. Erst in der letzten Woche hat uns die
Bundesregierung klarzumachen versucht, daß der
Gesetzgeber beim § 116 des
Arbeitsförderungsgesetzes handeln müsse und die gerichtliche Klärung
nicht abwarten dürfe. Heute, meine Herren und
Damen, geht es wieder um die Frage des gesetzlichen
Handlungsbedarfs. Aber heute ist dieser
Handlungsbedarf nicht nur eine vorgeschobene
Behauptung, sondern heute besteht er tatsächlich.
Wir Sozialdemokraten haben mit unserem
Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der
Kündigungsfristen ein Thema aufgegriffen, das seit dem
16. November 1982 einer gesetzlichen Klärung
bedarf. Seit diesem Tag ist klar, daß die
unterschiedliche Berechnung der verlängerten
Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte mit dem
Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes nicht zu
vereinbaren ist. Wer jedoch geglaubt hatte, daß die
Bundesregierung daraus die notwendigen
Konsequenzen ziehen würde, sieht sich arg getäuscht. Nein,
der Handlungsbedarf scheint für die
Bundesregierung nur da zu bestehen, wo es um die Schwächung
der Gewerkschaften geht. Wo aber die Stärkung
von Arbeitnehmerrechten gefragt ist, geht sie auf
Tauchstation und verweist auf anhängige
Gerichtsverfahren.
Die abwartende Haltung der Bundesregierung ist
nicht länger tragbar. Auch das
Bundesarbeitsgericht hat am 28. Februar 1985 unmißverständlich
klargemacht, daß die Entscheidung des
Gesetzgebers gefragt ist. Es hat alle anhängigen Verfahren,
in denen es auf die Berechnung der verlängerten
Kündigungsfristen ankommt, bis zu einer
gesetzlichen Neuregelung ausgesetzt. Meine Herren und
Damen von der Koalition, wer diese vom
Bundesarbeitsgericht angemahnte Neuregelung weiter
hinauszögert, handelt unverantwortlich.
Wir Sozialdemokraten halten es für unerträglich,
daß Arbeitsgerichtsprozesse auf Jahre ausgesetzt
bleiben sollen, und ausgerechnet
Kündigungsschutzprozesse, in denen Klarheit noch
notwendiger ist als in anderen Prozessen. Unser
Gesetzentwurf greift deshalb die vom Bundesverfassungsge-
15370 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Februar 1986
Frau Steinhauer
richt beanstandete Regelung auf. Wir wollen die
verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter und
Angestellte einheitlich berechnen. Wir sind ohnehin
für einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff.
(Zustimmung bei der SPD und des Abg.
Tischer [GRÜNE])
Für uns ist es völlig untragbar, einem Arbeiter bis
zum 40. Lebensjahr jede verlängerte
Kündigungsfrist zu versagen, sie aber einem Angestellten mit
gleicher Beschäftigungsdauer bereits mit 30 Jahren
zu geben. Diese Unterscheidung mag in eine Welt
des 19. Jahrhunderts passen. Ich jedenfalls bedaure,
daß die Abschaffung der unterschiedlichen
Behandlung von Arbeitern und Angestellten im
Kündigungsrecht im Ersten
Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz nicht vollständig beseitigt wurde. In das
ausgehende 20. Jahrhundert paßt jedenfalls eine solche
Unterscheidung nicht mehr.
Wir Sozialdemokraten wollen es nicht nur bei
dieser eng umgrenzten Korrektur belassen, wir halten
die bestehenden Unterschiede im Kündigungsrecht
zwischen Arbeitern und Angestellten insgesamt für
ein überholtes historisches Relikt. Es gibt keinen
einzigen sachlichen Grund, heute noch den
Arbeitern kürzere gesetzliche Kündigungsfristen als den
Angestellten zuzubilligen. Wer daran festhält, will
die letzten Reste einer Klassengesellschaft unter
den Arbeitnehmern bewahren. Dies mag in eine
berufsständisch gegliederte Gesellschaft passen; zu
einer modernen Industriegesellschaft paßt es gewiß
nicht.
(Louven [CDU/CSU]: Seit wann haben Sie
diese Erkenntnis?)
— Ich habe schon vor einigen Jahren Anfragen
gestellt, Herr Louven. Aber hier war man nie zum
Handeln bereit.
Wir sehen auch bei der generellen Angleichung
der Kündigungsfristen von Arbeitern und
Angestellten einen drängenden Handlungsbedarf.
Immer mehr Juristen bezweifeln, daß die bestehenden
Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten
noch mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Auch
das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hält die
Regelung für verfassungswidrig und hat deshalb
das Bundesverfassungsgericht angerufen. Wer die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
16. November 1982 aufmerksam liest, kann
überhaupt keinen Zweifel daran haben, wie das
Verfassungsgericht über diesen neuen Vorlagebeschluß
entscheiden wird.
Was das Gericht dort zur unterschiedlichen
Berechnung der Kündigungsfristen ausgeführt hat,
gilt gleichermaßen für die unterschiedliche Dauer
der Kündigungsfristen. Das Gericht will gerade
nicht mehr akzeptieren, daß der Status des
Arbeitnehmers als Anknüpfungspunkt für
unterschiedliche Kündigungsfristen genommen wird. Ich kann
nur nachdrücklich unterstreichen, was die
Verfassungsrichter aufgeschrieben haben: Die historisch
gewachsene Unterscheidung zwischen Arbeitern
und Angestellten kann eine unterschiedliche
Behandlung vor dem Grundgesetz nicht mehr
rechtfertigen. Und mit dem Bundesverfassungsgericht
füge ich noch weiter hinzu: Weder Unterschiede in
der beruflichen Mobilität noch in der Bindung an
den Betrieb geben irgendeinen sachlichen Grund,
um Arbeitern kürzere gesetzliche
Kündigungsfristen einzuräumen als Angestellten. Nein, daran gibt
es überhaupt nichts zu deuteln. Die noch
bestehenden Unterschiede zwischen Arbeitern und
Angestellten sind ein historisches Relikt, das wir
schnellstens beseitigen müssen.
Ich fordere Sie, meine Herren und Damen von
der Koalition, deshalb auf, das Problem nicht länger
auf die lange Bank zu schieben, wie dies die
Bundesregierung möchte und das auch bei Antworten
auf verschiedene Anfragen ja immer getan hat.
Auf Grund der Urteile des Verfassungsgerichts,
des Bundesarbeitsgerichts und des
Landesarbeitsgerichts Niedersachsen müssen wir jetzt handeln.
Unsere Initiative soll dazu der Anstoß sein. Ich
hoffe, Sie sind wie in anderen Fällen auch mal hier
bereit, schneller zu beraten, daß Sie nicht Eile nur
bei anderen Dingen haben.
Lassen Sie mich abschließend noch die
„Süddeutsche Zeitung" vom 11. Oktober 1985 zitieren. Es
heißt dort:
Nichts spricht dafür, die unterschiedliche
Behandlung von Arbeitern und Angestellten bei
den Kündigungsfristen aufrechtzuerhalten. In
einer modernen Industrienation, die die letzten
Reste der Klassengesellschaft abstreift, sollte
der Unterschied zwischen Arbeitern und
Angestellten allmählich verschwinden. Die
gesellschaftliche und berufliche Mobilität, die ein
funktionierendes Bildungswesen und eine sich
stetig wandelnde Berufswelt erfordern und
hervorbringen, sollte keine künstlichen
Unterscheidungen konservieren, die in der
kasernierten Arbeitswelt des ausgehenden 19.
Jahrhunderts zufällig entstanden sind.
Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Tischer
[GRÜNE])
Vizepräsident Westphal: Das Wort hat der
Abgeordnete Louven.
Louven (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Wenn ich mir die
Liste der 28 Unterzeichner dieses Gesetzentwurfs
ansehe und dabei würdige und feststelle, daß von
diesen 28 nur die Kollegin Steinhauer hier im Saal
ist, dann frage ich mich im Ernst, Frau Steinhauer,
wie ernst Sie den Handlungsbedarf in dieser Frage
sehen.
(Günther [CDU/CSU]: Sehr gut! — Zurufe
von der SPD)
— Nun bleiben Sie nur ruhig! — Da ich hoffe, daß
die restlichen 27 dennoch wissen wollen, wie die
CDU hierzu denkt, möchte ich dazu einige
Anmerkungen machen.
(Zuruf des Abg. Tischer [GRÜNE])
In dieser Diskussion geht es darum, ob es noch
gerechtfertigt ist, unterschiedliche Kündigungsfrist
bei Arbeitern und Angestellten zu haben. Dabei
wissen wir alle, daß die gesetzliche und
tarifpolitische Entwicklung inzwischen zu einer sehr
weitgehenden Angleichung der Arbeiter an die
Angestellten geführt hat. Nicht nur das Bürgerliche
Gesetzbuch und das Angestelltenkündigungsschutzgesetz
sehen unterschiedliche Fristen vor; vielmehr haben
auch die Tarifverträge weitaus überwiegend
unterschiedliche Kündigungsfristen bei Arbeitern und
Angestellten festgeschrieben.
(Günther [CDU/CSU]: Mit Zustimmung der
Gewerkschaften!)
Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von
der SPD, würde nicht nur geltendes Recht ändern,
sondern auch zu einem tiefen Eingriff in unsere
tarifvertragliche Wirklichkeit führen. Das geltende
Recht regelt sowohl die Grundkündigungsfristen
als auch die entsprechend der Dauer der
Betriebszugehörigkeit verlängerten Kündigungsfristen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 1982
bisher nur — ich betone: nur — entschieden, daß
die unterschiedliche Berechnung der
Beschäftigungsdauer bei Angestellten und Arbeitern
verfassungswidrig sei. Das Bundesverfassungsgericht hat
dabei ausdrücklich offen gelassen, ob auch die
unterschiedliche Dauer der Grundkündigungsfristen
und der verlängerten Kündigungsfristen
verfassungswidrig ist.
Alle drei Fragen stehen in einem engen
Zusammenhang und können nach unserer Auffassung
nicht isoliert werden. Dem
Bundesverfassungsgericht liegen noch mehrere Vorlagebeschlüsse von
Arbeitsgerichten vor, wobei zu entscheiden sein
wird, ob die unterschiedlichen
Grundkündigungsfristen und die entsprechend der Beschäftigungsdauer
verlängerten Kündigungsfristen verfassungswidrig
sind.
Wir halten es daher für sinnvoll, nunmehr
unmittelbar vor den Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts in diesen Fragen eine umfassende
Neuregelung anzustreben, zumal wir von diesen
Urteilen wertvolle Hinweise für eine Neugestaltung
des Kündigungsrechts erwarten.
Sie, meine Damen und Herren von der
Opposition, schlagen in Ihrem Gesetzentwurf eine
Anhebung der Kündigungsfristen der Arbeiter auf das
für Angestellte geltende Niveau vor, teilweise gehen
Sie noch darüber hinaus. Hierbei haben Sie
offensichtlich nicht bedacht, daß dies für eine Vielzahl
von kleineren und mittleren Betrieben zu
erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen kann.
Arbeiter sind immer noch überwiegend in der
Produktion beschäftigt, und hier werden aus
wirtschaftlichen Gründen vielfach kurzfristig
technische und betriebsorganisatorische Veränderungen
nötig.
(Günther [CDU/CSU]: Wie am Südbahnhof!
— Heiterkeit)
Die von Ihnen vorgeschlagenen
Kündigungsfristen würden den notwendigen Umstellungen
entgegenstehen, zumindest aber zu erheblichen finan
-
ziellen Belastungen der Unternehmen führen
müssen.
(Zuruf der Abg. Frau Steinhauer [SPD])
Ein weiterer Punkt erscheint mir in diesem
Zusammenhang wichtig. Eine Reihe gesetzlicher
Vorschriften im Arbeitsrecht haben heute mehr als in
früheren Jahren der Vollbeschäftigung negativen
Einfluß auf die Beschäftigungslage. Dies ist eine
Beobachtung nicht nur hier bei uns in der
Bundesrepublik, sondern auch in anderen europäischen
Ländern. Es ist nicht uninteressant, Frau
Steinhauer, daß Länder wie Frankreich und Spanien, die
Ihnen politisch ja näherstehen als uns,
gesetzgeberische Konsequenzen daraus gezogen haben. Für
das Einstellungsverhalten der Arbeitgeber ist das
Kündigungsrecht und der Kündigungsschutz von
besonderer Bedeutung. Eine Ausdehnung des
Kündigungsschutzes, wie von Ihnen vorgeschlagen,
kann zur Folge haben, daß sich die Betriebe
veranlaßt sehen, bei der Einstellung von Arbeitern
künftig sehr zurückhaltend zu sein. Wir sind daher der
Auffassung, daß die Änderung von
Kündigungsfristen nur nach einer sehr gründlichen Prüfung und
vorsichtig vorgenommen werden darf. Gerade dafür
scheint es uns — ich wiederhole es — nicht nur
hilfreich, sondern auch unverzichtbar zu sein, den
verfassungsrechtlichen Handlungsspielraum des
Gesetzgebers für eine Änderung der
Kündigungsfristen zu kennen.
Dem Interesse von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern täten wir, so glaube ich, keinen guten Dienst,
wenn wir die Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache nicht abwarten
würden. Wir sollten nicht ohne Not überhastet eine
gesetzliche Änderung des Kündigungsschutzes
beschließen, die viele Arbeitgeber in wirtschaftliche
Schwierigkeiten bringt und nur den Arbeitern
nutzt, die einen Arbeitsplatz haben, sich aber für
diejenigen, die arbeitslos draußen stehen, eher
hinderlich auswirken muß.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich
komme zum Schluß. Wir stimmen mit Ihnen, meine
Damen und Herren Kollegen von der SPD, überein,
daß die derzeitigen gesetzlichen Unterschiede für
Arbeiter und Angestellte nicht mehr der
Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte entsprechen. Wir
sind daher bereit, in der nächsten Legislaturperiode
ohne Zeitdruck
(Tischer [GRÜNE]: Jetzt ist doch Zeit!)
und nach Vorliegen der Urteile die Beratung über
eine ausgewogene Lösung aufzunehmen.
Ihr Gesetzentwurf auf Drucksache 10/3983 kann
derzeit nicht unsere Zustimmung finden. Einer
Überweisung stimmen wir jedoch zu.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Vizepräsident Westphal: Das Wort hat der
Abgeordnete Tischer.
Tischer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorweg sagen,
daß die Fraktion der GRÜNEN den Kern des
Gesetzentwurfs der SPD, den die Frau Kollegin
Steinhauer gerade vorgestellt hat, begrüßt. Wir finden, er
ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Nun zu dem, was Sie, lieber Kollege Louven,
gerade vorgetragen haben. Ich fand die Einführung
Ihrer Rede arrogant. Sie haben gesagt, von den
Unterzeichnern des Gesetzentwurfs seien zu wenige
anwesend. Wenn ich richtig sehe, dann sind
mittlerweile nur noch acht Mitglieder Ihrer Fraktion
anwesend.
(Louven [CDU/CSU]: Das ist auch nicht un
-
ser Gesetzentwurf! — Bohl [CDU/CSU]:
Von Ihrer Fraktion ist nur noch einer an
wesend!)
— Sie hätten dabei aber etwas lernen können. Ich
erinnere an die Formulierungen zu § 116 AFG. Sie
hätten sich einmal darüber informieren können,
was in den Betrieben läuft.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es — diesen Tenor
unterstützen wir —, einen Schlußstrich unter die
unterschiedliche Behandlung in den Betrieben zu
ziehen: Hier die Angestellten im weißen Kittel und
mit Krawatte, die nicht stempeln müssen, und da
der Arbeiter im „blauen Anton", der pünktlich seine
Stempeluhr zu drücken hat. Wenn er eine halbe
Minute zu spät kommt
(Günther [CDU/CSU]: Das ist doch abge
schafft!)
— dies ist noch nicht abgeschafft; schauen Sie in
die Betriebe —, dann wird eine halbe Stunde
abgezogen. Das ist die Realität in den Betrieben.
Diese Unterschiede werden im
Kündigungsschutzgesetz gesetzlich verankert. Arbeiter darf
man binnen zwei Wochen feuern, für Angestellte
gibt es eine andere Regelung. Sie haben
angekündigt, Sie wollten in der nächsten Legislaturperiode
eine Änderung vornehmen, obwohl Sie ja nicht
wissen, ob Sie dann noch auf der Regierungsbank
sitzen.
(Louven [CDU/CSU]: Aber Sie wissen
nicht, ob Sie dann noch im Bundestag sit
zen!)
Wie eine solche Änderung aussehen kann, kann
sich so langsam jeder Arbeitnehmer und jede
Arbeitnehmerin an der Werkbank ausmalen. Dann
werden die Kündigungsfristen der Angestellten an
die der Arbeiter angepaßt. So könnte Ihre Planung
eventuell aussehen. Unsere Planung ist umgekehrt.
Die Kündigungsfristen für Arbeiter werden
ausgeweitet. Das ist das Gute an diesem Antrag.
Allerdings gibt es auch eine Kritik an dem
Antrag der SPD anzubringen. Wir finden es schade,
daß verschiedene andere Punkte nicht
angesprochen worden sind. Wir haben z. B. das Problem mit
Beschäftigten in Tendenzbetrieben, wir haben das
Problem mit Kündigungsfristen für Behinderte,
und wir haben in verschiedenen anderen
Berufsbereichen das Problem, daß man Menschen wie auf
einem Sklavenmarkt heuern und feuern kann.
(Widerspruch bei der CDU/CSU)
In Ulm gibt es, um ein konkretes Beispiel zu nen
nen, den Industriefahrer Hans-Jürgen Korf. Weil er
die Ablehnung des § 116 AFG unterstützt hat und
weil er die Belegschaft bei der Firma Programma in
Gerstetten unterstützt hat, die nichts anders als die
Einhaltung der Tarifverträge wollte, wird er von der
Evangelischen Akademie in Bad Boll gefeuert mit
der schwerwiegenden Begründung — jedenfalls
meint die Akademieleitung, es als schwerwiegend
ansehen zu müssen —, daß er der Tendenz des
Betriebes, also der Evangelischen Landeskirche,
nicht entsprochen habe.
Diesen Vorgängen muß ein Riegel vorgeschoben
werden. Wir halten es für richtig, wenn in diesem
Punkt auch die Einsicht der SPD noch ein bißchen
besser zu Papier gebracht wird und auch die
anderen Problembereiche angesprochen werden. Die
Fraktion DIE GRÜNEN wird zu diesen
Problembereichen zusätzliche Anträge in die
Ausschußberatungen mit einbringen,
(Günther [CDU/CSU]: Dann müssen Sie
aber auch kommen, dann müssen Sie aber
auch da sein!)
um diesen SPD-Entwurf zu ergänzen, damit diese
Problembereiche in der Öffentlichkeit besser
diskutiert werden. Die realen Vorschläge, die von uns
eingebracht und die Ihnen dann zur Abstimmung
vorgelegt werden, werden nachvollziehbar sein.
(Bohl [CDU/CSU]: Warum fehlen Sie im
Ausschuß immer?)
— Ach, Herr Bohl, Sie schwätzen doch einen
Quatsch daher.
(Widerspruch bei der CDU/CSU)
Wie wollen denn Sie kontrollieren, ob ich im
Ausschuß bin? Schauen Sie sich einmal die Protokolle
an, dann sehen Sie ganz genau, wer im Ausschuß ist
und wer nicht. —
(Louven [CDU/CSU]: Sie doch so gut wie
nie!)
Wir fordern Sie auf, diese Gesetzesinitiative mit
zu unterstützen, um das Problem der
Kündigungsfristen in den Betrieben zu lösen. Wir fordern Sie
auch auf, nicht auf die nächste Legislaturperiode zu
verweisen, wie Sie, Herr Kollege Louven, es
gemacht haben, sondern jetzt, wo erstens
Handlungsbedarf seitens des Bundesverfassungsgerichts
gegeben ist und zweitens auch eine konkrete
Gesetzesinitiative vorliegt, Hand anzulegen und diesen
Gesetzentwurf mitzutragen und zu verabschieden.
Vielen Dank.
Vizepräsident Westphal: Das Wort hat Frau Dr.
Segall.
Frau Dr. Segall (FDP): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Derzeit vollziehen sich in der
Arbeitswelt erhebliche Veränderungen. Die neuen
Technologien in Produktion und Verwaltung haben
traditionelle Berufsbilder wesentlich verändert.
Sicherlich bewirkt dies auch Veränderungen in der
Struktur der Arbeitnehmerschaft. Wir bewegen uns,
so scheint es — und dies beobachten manche
Gewerkschaften mit Sorge —, auf eine
Angestelltengesellschaft hin. Diese Entwicklung ist aber im Fluß.
Man sollte sich daher davor hüten, bestehende
Unterschiede voreilig zu verwischen und sachgerechte
Differenzierungen ohne Grund aufzugeben.
Auf der anderen Seite ist es natürlich notwendig
— und dies geschieht auch immer wieder —, daß
geprüft wird, ob überkommene Regelungen noch
der veränderten Wirklichkeit gerecht werden. So
hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem
Beschluß vom 16. November 1982 eindeutig
klargestellt, daß es mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes
nicht vereinbar ist, wenn bei der Berechnung der
für die verlängerten Kündigungsfristen
maßgeblichen Beschäftigungsdauer zwischen Arbeitern und
Angestellten differenziert wird. Mit anderen
Worten: Es verstößt gegen Art. 3, wenn bei Arbeitern
Zeiten vor Vollendung des 35. Lebensjahres nicht
berücksichtigt werden, während bei Angestellten
bereits Zeiten nach Vollendung des 25.
Lebensjahres mitgerechnet werden. Auf Grund dieser
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat das
Bundesarbeitsgericht im Frühjahr vergangenen
Jahres alle Verfahren ausgesetzt, in denen es für
die Berücksichtigung der Kündigungsfrist auf das
Lebensalter des Arbeiters ankommt. Insofern
besteht in der Tat Handlungsbedarf.
Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD geht
aber — wie so oft — darüber hinaus. Während das
Bundesverfassungsgericht ausdrücklich noch
offengelassen hat, ob und — gegebenenfalls — in
welchem Umfang unterschiedliche Kündigungsfristen
für Arbeiter und Angestellte mit dem
Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren sind, stellt der SPD-
Entwurf eine derartige Vereinheitlichung in einem
kühnen Schritt her. Es stellt sich jedoch die Frage
— und dies wird sehr sorgfältig zu prüfen sein —,
ob eine weitergehende Vereinheitlichung derzeit
geboten ist. Zurückhaltung ist hier um so eher
geboten, als — so munkeln jedenfalls Auguren — mit
einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu dieser weitergehenden Problematik noch in
diesem Jahr zu rechnen sein wird. Da uns die SPD im
Zusammenhang mit dem § 116 des
Arbeitsförderungsgesetzes, wo eine Entscheidung in absehbarer
Zukunft nicht zu erwarten ist, ermahnt, ja
gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere denen des
Bundesverfassungsgerichts, nicht vorzugreifen, sollten
wir die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts in der Tat erst einmal abwarten. Denn schon
das Urteil aus dem Jahre 1982 enthält eine Reihe
von Anhaltspunkten, z. B. Differenzierung nach der
Funktion, die sehr sorgfältiger Prüfung bedürfen.
(Tischer [GRÜNE]: Wie beim § 116! Bloß
reagieren Sie da anders!)
Darüber hinaus hat die FDP auch Bedenken gegen
die im Gesetzentwurf der SPD vorgesehene
Verlängerung der Mindestkündigungsfristen, soweit sie
über geltendes Gesetz hinausgehen.
Zusammenfassend ist festzuhalten: In einem
Teilbereich besteht Handlungsbedarf, doch sollte
eine zusammenfassende Regelung erst dann in
Angriff genommen werden, wenn Karlsruhe
gesprochen hat. Schnellschüsse wie der SPD-Gesetzent
-
wurf helfen in dieser diffizilen Materie nicht
weiter.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU —
Tischer [GRÜNE]: Nichtssagendes Ge
schwätz!)
Vizepräsident Westphal: Das Wort hat der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung, Herr Vogt.
Vogt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Der Sachverhalt, um
den es hier geht, ist uns seit langem bekannt. Frau
Kollegin Steinhauer, ich wundere mich, daß Sie erst
nunmehr, so wenige Monate vor dem Ende der
Legislaturperiode, einen Gesetzentwurf zur
Vereinheitlichung dieser Kündigungsfristen vorlegen;
denn Sie beziehen sich in Ihrem Gesetzesantrag im
wesentlichen auf die bereits im Jahre 1977
gemachten Vorschläge der Arbeitsgesetzbuchkommission
sowie auf die Zielsetzung, ein einheitliches
Arbeitsvertragsrecht für Arbeiter und Angestellte zu
schaffen.
(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)
Hierüber kann man sicherlich nachdenken und
sprechen; aber während Ihrer Regierungszeit
haben weder Sie noch der aus Ihren Reihen
kommende Arbeitsminister Vorschläge für ein
einheitliches Kündigungsschutzrecht für Arbeiter und
Angestellte vorgelegt. Damals, als Sie noch
Regierungsverantwortung trugen, waren Ihnen ganz
offensichtlich die damit verbundenen Probleme,
insbesondere die Auswirkungen auf die Angestellten
und — ich füge hinzu — ihre Verbände, doch wohl
zu schwierig.
Ich wundere mich außerdem, daß Sie nach dem
Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom
November 1982 so lange gebraucht haben, den
Entwurf vorzulegen; offenbar halten auch Sie die
Angelegenheit nicht für eilbedürftig.
(Zurufe von der SPD)
Frau Kollegin Steinhauer, Sie spielen auf den
Handlungsbedarf in bezug auf den § 116 des
Arbeitsförderungsgesetzes an. Ich hoffe, wir stimmen
in dem Punkt überein: Hier gibt es natürlich einige
kleine Unterschiede, die nach Erich Kästner
hochleben sollen, nämlich z. B. den kleinen Unterschied,
daß in der Frage des § 116 des
Arbeitsförderungsgesetzes bis jetzt noch nicht einmal die Sozialgerichte
in erster Instanz eine Entscheidung getroffen
haben, geschweige denn das Bundessozialgericht. Erst
recht liegt dieses Problem auch noch nicht beim
Bundesverfassungsgericht. Dagegen haben wir zu
den unterschiedlichen Kündigungsfristen schon ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, und zwei
weitere Verfahren stehen an. Deshalb ist es klug
und sinnvoll, diese Verfahren erst einmal
abzuwarten.
(Lachen und Zurufe von der SPD)
In der Sache ist eine weitere Vereinheitlichung
der Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte
unvermeidlich. Wir sind dazu gezwungen, weil das
Bundesverfassungsgericht schon 1982 die geltende
gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt
hat, wenn auch in einem weniger wichtigen Punkt.
Wir wollen aber keine isolierte Änderung dieses
Teilbereiches. Auch die Dauer der
Grundkündigungsfristen muß in eine Gesamtregelung
einbezogen werden, und gerade auch hierzu wären die
Abwägungen und Erkenntnisse des
Bundesverfassungsgerichts nützlich, dem schon seit längerer Zeit
die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur
verfassungsrechtlichen Überprüfung vorliegen.
Der Kollege Louven hat in seinem Beitrag schon
deutlich gemacht, daß auch Tarifvertragsparteien,
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, mit
Rücksicht auf die betrieblichen Notwendigkeiten
bei der Vereinheitlichung der Kündigungsfristen
sehr sorgfältig vorgehen, um auf der einen Seite
den Interessen der Betriebe, auf der anderen Seite
aber auch den Interessen der Arbeitnehmer gerecht
zu werden.
Es geht bei einer künftigen gesetzlichen
Regelung darum, zwischen dem Schutzbedürfnis des
einzelnen Arbeitnehmers und den wirtschaftlichen
Interessen der Betriebe abzuwägen, zugleich aber
darauf zu achten, daß nicht als unerwünschte
Nebenwirkung die Arbeitgeber bei der Einstellung von
Arbeitskräften zu größerer Zurückhaltung
veranlaßt werden. Um hier aber zu einer angemessenen
Lösung zu kommen, möchten wir zunächst den
verfassungsrechtlichen Handlungsspielraum kennen.
Ich bedanke mich.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP —
Frau Steinhauer [SPD]: Alles zu Lasten der
Arbeitnehmer!)
Vizepräsident Westphal: Weitere Wortmeldungen
liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 10/3983 an die in der Tagesordnung
aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie
damit einverstanden? — Ich sehe, daß keine
anderen Vorschläge gemacht werden. Dann ist die
Überweisung so beschlossen.
Damit sind wir am Schluß unserer heutigen
Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen
Bundestags auf Mittwoch, den 26. Februar 1986,
13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung: 12.46 Uhr)
Deutscher Bundestag - 10.Wahlperiode - 199. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Januar 1986 15375*
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Frau Dr. Adam-Schwaetzer 21. 2.
Dr. Ahrens ** 21. 2.
Dr. Apel 21. 2.
Bahr 21. 2.
Böhm (Melsungen) 21. 2.
Dr. Dollinger 21. 2.
Dr. Enders * 21. 2.
Erhard (Bad Schwalbach) 21. 2.
Ertl 21. 2.
Dr. Faltlhauser 21. 2.
Feilcke 21. 2.
Fischer (Hamburg) 21. 2.
Gansel 21. 2.
Gattermann 21. 2.
Frau Geiger 21. 2.
Dr. Glotz 21. 2.
Haar 21. 2.
Hoppe 21. 2.
Jaunich 21. 2.
Dr. Jens 21. 2.
Jung (Düsseldorf) 21. 2.
Jungmann 21. 2.
Kalisch 21. 2.
Kiechle 21. 2.
Klose 21. 2.
Dr. Kreile 21. 2.
Lamers 21. 2.
Frau Dr. Lepsius 21. 2.
Marschewski 21. 2.
Dr. Meyer zu Bentrup 21. 2.
Müller (Düsseldorf) 21. 2.
Repnik 21. 2.
Reuschenbach 21. 2.
Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 2.
Schmidt (Hamburg-Neustadt) 21. 2.
Schmidt (Hamburg) 21. 2.
Schulhoff 21.2.
Seesing 21. 2.
Spranger 21. 2.
Stockleben 21. 2.
Dr. Voss 21. 2.
Werner (Dierstorf) 21. 2.
Dr. Wieczorek 21. 2.
Frau Zeitler 21. 2.
Zink 21. 2.
Frau Zutt 21. 2.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. Januar 1986
beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen
Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen:
Erstes Gesetz zur Bereinigung des
Verwaltungsverfahrensrechts
Erstes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
Neuntes Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes
(9. HHÄndG)
Gesetz zur Änderung unterhaltsrechtlicher,
verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften (UÄndG)
Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im
Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer
Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären
Versorgung psychisch Kranker
Gesetz zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko
über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom
19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens
Gesetz zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik
über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem
Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des
Abkommens
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. Januar 1986 ferner
beschlossen, zu den nachstehenden Gesetzen zu verlangen, daß
der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 des
Grundgesetzes einberufen wird:
Erstes Rechtsbereinigungsgesetz
Strafrechtsänderungsgesetz - Strafaussetzung zur
Bewährung - (... StrÄndG)
Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes
Die Schreiben des Präsidenten des Bundesrates sind als
Drucksachen 10/4999, 10/5000 und 10/5001 verteilt.
Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftordnung
die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der
Versammlung der Westeuropäischen Union über den zweiten
Teil der 31. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung
der Westeuropäischen Union vom 2. bis 5. Dezember 1985 in
Paris (Drucksache 10/4698)
zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend)
Verteidigungsausschuß
Ausschuß für Forschung und Technologie
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der
Bundesregierung zum Thema: „Öffentliche Vorverurteilung" und
„faires Verfahren" (Drucksache 10/4608)
zuständig: Rechtsausschuß
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige
Ausgabe bei Kap. 25 02 Tit. 642 01 - Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz - im Haushaltsjahr 1985 - (Drucksache
10/4948)
zuständig: Haushaltsausschuß
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines
Gesetzes über das Baugesetzbuch
hier: Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 10/5027)
zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und
Städtebau (federführend)
Innenausschuß
Rechtsausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
Ausschuß für Verkehr
Haushaltsausschuß
Unterrichtung durch das Europäische Parlament:
Entschließung zu Entschädigungsleistungen für ehemalige
Sklavenarbeiter der deutschen Industrie (Drucksache 10/4996)
zuständig: Finanzausschuß
Unterrichtung durch das Europäische Parlament:
Entschließung zu einem europäischen Patentübereinkommen
(Drucksache 10/4997)
zuständig: Rechtsausschuß (federführend)
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Forschung und Technologie
Nichtaufhebbare Fünfundneunzigste Verordnung zur
Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz
- (Drucksache 10/5040)
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die
nachstehende Vorlage überwiesen:
Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil
-
Zolltarifs (Nr. 7/85 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents
1985 für Bananen) (Drucksache 10/5024)
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der
Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 5. Juni
1986 vorzulegen
Die Unterzeichner des Antrages betr. Ankauf der Majdanek-
Prozeß-Dokumentation — Drucksache 10/3153 — haben mitgeteilt,
daß sie ihren Antrag zurückziehen.
Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 19. Februar
1986 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betr. Großversuch Tempolimit
— Drucksache 10/4385 — zurückziehen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer
Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung
über die nachstehende Vorlage absieht:
Unterrichtung durch das Europäische Parlament:
Entschließung zur Reaktion der Gemeinschaft auf das Versäumnis
einiger Mitglieder der Internationalen Walfangkommission,
den Beschluß der IWC über die Beendigung des
kommerziellen Walfangs Folge zu leisten (Drucksache 10/3428)
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt,
daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3
Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen
absieht:
Unterrichtung durch das Europäische Parlament:
Entschließung zur politischen Situation in Sri Lanka (Drucksache
10/3605)
Unterrichtung durch das Europäische Parlament:
Entschließung zur Exekution von Mohammad Munir und der
drohenden Hinrichtung weiterer Oppositionspolitiker in Indonesien
(Drucksache 10/3606)
Unterrichtung durch das Europäische Parlament:
Entschließung zum Schicksal der politischen Gefangenen in
Indonesien (Drucksache 10/3937)
Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der
Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht:
Unterrichtung durch das Europäische Parlament:
Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen
Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung
über die koordinierte Entwicklung von automatisierten
Verwaltungsverfahren (C.D.-Projekt) (Drucksache 10/4464)
Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche
Zusammenarbeit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG
Vorlage zur Kenntnis genommen hat:
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag einer
Entscheidung des Rates zur Festlegung allgemeiner
Leitlinien für die finanzielle und technische Hilfe zugunsten der
nichtassoziierten Entwicklungsländer für das Jahr 1986 —
KOM (85) 559 endg. — Rats-Dok. Nr. 9966/85 (Drucksache
10/4400 Nr. 19)
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernähung, Landwirtschaft
und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden
EG-Vorlagen zu
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (G-SIG: 10020347)
- part_of_vorgang → Europäischer Rat in Athen am 6. Dezember 1983 (G-SIG: 10000757)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. März 1982 über die Errichtung einer Europäischen Stiftung (G-SIG: 10020101)
- part_of_vorgang → Rüstungsexportstatistiken (G-SIG: 10002299) (Beratung)