Schriftliche Frage 23 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Ausmaß, die Erscheinungsformen und die Entwicklung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Ju…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 23 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Ausmaß, die Erscheinungsformen und die Entwicklung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Ju…
Frage 23 (Denise Loop, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Ausmaß, die Erscheinungsformen und die Entwicklung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Jugendlichen- und jungen Paarbeziehungen („Teen-Dating-Violence“: www.tagesspiegel.de/b erlin/bezirke/neukollner-projekt-teen-dating-viole nce-wie-viel-kontrolle-in-beziehungen-ist-norma l-13353130.html) in Deutschland vor, und wenn ja, welche, und wird die Bundesregierung Maßnahmen zur Früherkennung und Bekämpfung von „Teen-Dating-Violence“ ergreifen, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Oktober 2026:
Zu der Frage der vorliegenden Erkenntnisse antwortet die Bundesregierung wie folgt: Das Phänomen „Teen-Dating-Violence“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht als solches erfasst. Gewalt in jugendlichen bzw. jungen Paarbeziehungen kann über die PKS anhand von ausgewählten Straftaten mit Zahlen jugendlicher/junger Opfer in einer Opfer- Tatverdächtigen-Beziehung „Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften“ nur näherungsweise dargestellt werden (siehe Anlage). Eindeutig auswertbar ist dabei nur das Alter der Opfer. Nicht eindeutig festgestellt werden kann hingegen, ob auch die tatverdächtige Person, mit der das Opfer in der partnerschaftlichen Beziehung stand, jugendlich bzw. jung war. Hintergrund ist, dass in der PKS keine statistische Verbindung zwischen einem einzelnen Opfer und einem bestimmten Tatverdächtigen hergestellt werden kann. Dies ist dann relevant, wenn zu einem Fall mehrere Tatverdächtige unterschiedlichen Alters erfasst sind. Die Opfer- Tatverdächtigen-Beziehung wird nur als Opferdatum (auch zu unaufgeklärten Fällen ohne identifizierte Tatverdächtige) erfasst. Ein Beispiel: Zu einem Fall von Gewaltkriminalität an einer 17-Jährigen in einer partnerschaftlichen Beziehung zu einem 18-jährigen Tatverdächtigen wurde neben dem Opfer sowohl ein 18-jähriger als auch ein 25-jähriger Tatverdächtiger erfasst. Die PKS gibt keine Auskunft darüber, ob das Opfer mit der jüngeren oder älteren tatverdächtigen Person in einer „nichtehelichen partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft“ stand. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erhebt seit 1998 im Rahmen der repräsentativen Wiederholungsbefragung „Jugendsexualität“ Daten u. a. zu sexualisierten Gewalterfahrungen junger Menschen. Im Rahmen einer Sonderauswertung, deren Ergebnisse im Jahr 2027 veröffentlicht werden sollen, werden Gewalterfahrungen durch Gleichaltrige sowie Geschlechterunterschiede vertiefend in den Blick genommen. Die Datenerhebung erfolgte im ersten Halbjahr 2025. Erste Daten sind bereits veröffentlich: Dinger, L., Schäfer-Pels, A., Scharmanski, S. (2026). Sexualisierte Gewalterfahrungen, Bystander-Perspektiven und Disclosure junger Menschen – Ergebnisse aus der 10. Welle der Jugendsexualitätsstudie. Bundesgesundheitsblatt https://doi.org/10.1007/s0010 3-026-04212-y. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu verschiedenen Formen digitaler Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor, die sich auch auf den Kontext partnerschaftliche Gewalt in Jugendlichen- und jungen Paarbeziehungen beziehen. Digitale Übergriffe in diesem Kontext umfassen beispielsweise verbale Belästigung, sog. missbräuchliches Sexting, sog. Sextortion oder die sog. Loverboy- Methode. Eine umfassende, bundesweit repräsentative und speziell auf digitale Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen ausgerichtete Datenlage ist jedoch nicht gegeben. Internationale wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen auf, dass technologievermittelte sexuelle Grenzverletzungen zu einem festen Bestandteil bei sexualisierter Gewalt in Paarbeziehungen Jugendlicher geworden sind. Digitale Übergriffe zwischen Partnern treten dabei selten isoliert auf, sondern stehen im engen Zusammenhang mit Gewalt im traditionellen Sinne und allgemeinen Beziehungskonflikten. Die Wahrnehmung und Ausübung digitaler Gewalt unterliegen dabei deutlichen Geschlechtsunterschieden. Internationale Studien verdeutlichen, dass männliche Jugendliche Grenzverletzungen wie das nicht-einvernehmliche Weiterleiten intimer Bilder häufig verharmlosen und als argloses Vergnügen einstufen. Weibliche Jugendliche berichten hingegen häufig von einer hohen psychischen Belastung. Zu der Frage der Maßnahmen antwortet die Bundesregierung wie folgt: Durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderte Angebote bieten Maßnahmen zu Früherkennung und Bekämpfung von Online-Gefährdungsphänomenen einschließlich der sog. Teen-Dating-Violence an. Beispielsweise genannt seien hier die Online-Beratung von JUUUUPORT oder der Elternratgeber SCHAU HIN! Zudem wird der Themenschwerpunkt der gemeinsamen Kampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg“ mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) ab Herbst 2026 „Sexuelle Gewalt im digitalen Raum“ sein. Darüber hinaus gilt es jedoch auch, Anbieter von Online-Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen. Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene, wie der im September 2026 von der EU- Kommission vorgelegte Vorschlag für den EU KIDS Act, können insbesondere dazu beitragen, dass die Prävention und Bekämpfung von Online- Gefährdungen strukturell auf den Plattformen selbst gestärkt werden. Im Rahmen des Diskursformates „Zukunftswerkstatt“ der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ) im Mai 2026 beschäftigen sich 170 Expertinnen und Experten mit dem Thema. Die BzKJ führt das Diskursformat im Sinne eines koordinierten Dialogs zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes (§ 17a Absatz 2 Nummer 1 JuSchG) durch. Hierbei wurden Vertiefungs- und Handlungsbedarfe konkretisiert und zugleich Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes eruiert. Zudem wurden am 14. Oktober 2026 auf Grundlage der Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ Eckpunkte der Bundesregierung für einen verbesserten Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen, die unter anderem die Stärkung digitaler Kompetenzen sowie kindgerechte Melde- und Unterstützungsangebote vorsehen. Diese Maßnahmen dienen auch einem besseren Schutz und einer besseren Sensibilisierung und Befähigung gegen partnerschaftliche digitale Gewalt. Ferner hat das BMBFSFJ ein Interessenbekundungsverfahren für Modellprojekte zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt durchgeführt. Im Förderaufruf wurden vier Förderschwerpunkte definiert, darunter der Schwerpunkt „1) Maßnahmen der Gewaltprävention im Bereich der (frühkindlichen) Bildung bzw. des (vor-)schulischen Umfeldes“. Unter Förderschwerpunkt 1) konnten auch Vorhaben zur Prävention von sog. Teen-Dating-Violence eingereicht werden. Informationen zu den geförderten Projekten wird das BMBFSFJ nach deren Projektstart (frühstens ab 1. Dezember 2026) öffentlich kommunizieren. Zudem plant das BIÖG für 2027 das Thema Teen-Dating-Violence verstärkt in seine Informationsangebote zur Sexualaufklärung für Jugendliche und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu integrieren, u. a. im Rahmen des Jugendportals loveline.de, des Fachkräfteportals bildung.loveline.de wie auch im Rahmen von Influencer-Kampagnen sowie durch Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz. Zusammen mit der UBSKM setzt das BMBFSFJ in diesem Jahr außerdem die seit 2022 bestehende Aufklärungs- und Aktivierungskampagne zur sexualisierten Gewalt an Kindern mit dem Fokus auf digitale sexualisierte Gewalt gegen Jugendliche fort. Hierbei werden auch Ausbeutungsformen, wie beispielsweise „Taschengeldtreffen“ oder auch die sogenannte Loverboy Methode thematisiert. Bereits im Jahr 2025 hatte die Kinderrechtsorganisation ECPAT Deutschland e. V. eine Sensibilisierungskampgange auf TikTok und Instagramm im Rahmen einer Förderung des BMBFSFJ realisiert. Die Kampagne hat Informationen zur sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen im digitalen Raum und den vorgenannten Ausbeutungsformen zur Verfügung gestellt. Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) hat diverse Informations- und Hilfsangebote veröffentlicht, die sich unter anderem mit dem ausgewiesenen Themenfeld der „geschlechtsspezifischen Gewalt in Jugendlichen und jungen Paarbeziehungen“ befassen: • Die Seite www.polizeifuerdich.de/ fungiert als zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche. • Das Portal www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/junge-leute/ bietet Hinweise für die Sicherheit von jungen Menschen in allen Lebenslagen. Bezüglich der Bekämpfungsansätze der Länderpolizeien, die für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten dieser Art vorrangig zuständig sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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