polradar

Erklärung von Manuel Höferlin (FDP) – Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung …

dip / rede 20.10.2023 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 132. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 30: Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Erklärung von Manuel Höferlin (FDP) – Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung … Stellen Sie sich einmal vor, Sie bekommen keine Post mehr von deutschen Behörden – zumindest nicht mehr aus Papier in Ihren Briefkasten! Nun stellen Sie sich vor, Sie müssen für eine Baugenehmigung keine Aktenordner mehr anlegen und in den Schrank stellen! Und dann stellen Sie sich vor, jeden Bescheid und jede Genehmigung können Sie bequem von zu Hause über ihren Computer abrufen und speichern. Genau das wollen wir möglich machen. Mit dem vorliegenden Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften machen wir einen großen Schritt hin zu einer bürgerfreundlicheren, digitalen Verwaltung. Das ist nicht nur richtig; das ist auch dringend notwendig! Wir modernisieren und wir digitalisieren die Verwaltung. Denn unsere heutige moderne Kommunikation verläuft überwiegend digital. Daher ist es höchste Zeit, dass sie auch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden digital verläuft. Deshalb schaffen wir mit dem heutigen Gesetz weitere Möglichkeiten, auf elektronischem Wege mit den Verwaltungen im Land zu kommunizieren. Dafür bauen wir schrittweise Schriftformerfordernisse ab, und zwar nicht nur mit diesem Gesetz für die Verwaltung. Auch das Bürokratieentlastungsgesetz schafft parallel Schriftformerfordernisse zwischen Bürgerinnen und Bürgern ab und macht die elektronische Form zur Regel. Das bringt Tempo in die Digitalisierung Deutschlands. In Zukunft werden Bürgerinnen und Bürger Originalbescheide in digitaler Form erhalten. Das wird möglich mit dem qualifizierten elektronischen Behördensiegel, das den Bürgerinnen und Bürgern das lästige Aufbewahren von Bescheiden in Papierform erspart. Zudem ist es sicher und modern. Für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in unserem Land schaffen wir die Möglichkeit, über das besondere elektronische Anwaltspostfach mit der Behörde zu kommunizieren. Die Coronapandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, dass wir eine modernere Verwaltung brauchen, gerade in Krisenzeiten. Sie hat aber auch gezeigt, dass wir fähig sind, uns schnell anzupassen und digitale Verfahren zügig einzuführen; das muss an dieser Stelle auch einmal gesagt sein! Das, was sich an digitalen Verfahren in der Coronapandemie bewährt hat, übernehmen wir nun dauerhaft. Die Öffentlichkeitsbeteiligungen über das Internet werden wir beibehalten, damit Bürgerinnen und Bürger bequem von zu Hause aus Dokumente einsehen können. Erörterungen, Konsultationen und mündliche Verhandlungen: In all diesen Verfahren haben sich Video- und Telefonkonferenzen bewährt. Diese Möglichkeiten wollen wir beibehalten! Denn was sich bewährt hat und unser Land vorangebracht hat, müssen wir auch aus dem Krisenmodus in den Alltag übernehmen. Es ist aber auch wichtig, dass wir die Menschen in unserem Land mitnehmen, die mit der Digitalisierung weniger vertraut sind. Daher schaffen wir barrierefreie Räume und werden auch in Zukunft sicherstellen, dass alle die gleichen Möglichkeiten haben. Das ist zentral für die Akzeptanz und den Erfolg digitaler Transformation. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer digitalen Verwaltung. Ich freue mich, dass wir diesen Baustein mit dem heutigen Tage einsetzen können. Lassen Sie uns gemeinsam die Digitalisierung in Deutschland weiterhin voranbringen!

Relationen