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Erklärung von Dunja Kreiser (SPD) – Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung …

dip / rede 20.10.2023 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 132. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 30: Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von Dunja Kreiser (SPD) – Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung … Das Planungssicherstellungsgesetz wurde zu Beginn der Covid-19-Pandemie im Mai 2020 als wichtiges Instrument auf den Weg gebracht, um Planungs- und Genehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub digital durchzuführen. Das Gesetz schaffte Lösungswege für Verfahrensschritte, vor allem für wichtige Infrastrukturvorhaben, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte persönlich anwesend sein müssten. Öffentlichkeitsbeteiligung wurde zum Beispiel auf eine Onlinebeteiligung umgestellt. Unumgängliche Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen können via Onlinedialog, Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden. Ich denke, das ist absolut zeitgemäß und notwendig heute. Die Bürgerinnen und Bürger können sich früh, barrierearm und ohne weite Wege in die Verwaltung oder Behörde informieren und werden beteiligt. Und wir halten unsere nationalen Klimaschutzziele ein, fördern den Ausbau des ÖPNV, Projekte im Netzausbau und den Bau neuer Energieanlagen. Das Gesetz wurde sehr positiv aufgenommen und hat sich als geeignetes Instrument bewährt. Darum nehmen wir es dauerhaft auf, und zwar dahin, wo es hingehört, nämlich in die Verwaltungsverfahrensgesetzgebung. Bis jetzt lief das Plansicherstellungsgesetz parallel; es ist an der Zeit, hier die Gesetzgebung zusammenzuziehen. Denn wir wollen staatliches Handeln langfristig schneller, effektiver und besser machen. Das Gesetz wurde umfassend evaluiert, also detailliert wissenschaftlich aufgearbeitet. Die gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Änderungen der Verwaltungsverfahrensgesetzgebung ein, und wir schreiben damit den Digitalisierungsschub der Verwaltung fort. Dieses Gesetz trägt natürlich nur einen Teil dazu bei: Gerade darf ich als Berichterstatterin auch das Onlinezugangsgesetz bearbeiten, das wir hoffentlich zum Ende dieses Jahres beschließen können; der nächste Schub für unsere Verwaltungsdigitalisierung. Mit der erneuten Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes, die wir mit in das Gesetz aufgenommen haben, geben wir den Ländern Zeit für die Anpassung in ihre Verwaltungsverfahrensgesetze und haben das Problem der „juristischen Sekunde“ gelöst. Eine technische Anpassung, ganz konkret: Länder mit Verwaltungsverfahrensgesetzen als Vollregelung können ihre Gesetze erst entsprechend anpassen, wenn der endgültige Wortlaut des Fünften Verwaltungsverfahrensgesetzes feststeht; das heißt mit dessen Verkündung. Um bis dahin eine Regelungslücke zu schließen, wird das Planungssicherstellungsgesetz noch einmal um ein Jahr verlängert werden. Ursprünglich sollte auf Wunsch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Entfristung der Beschäftigungsduldung mit aufgenommen werden, eine Regelung, die etwa 2 000 Menschen betrifft. Diese haben wir mit der angenommenen Änderung herausgenommen. Doch natürlich wird auch hier zeitnah eine Lösung gefunden werden; das ist sicher. Es wurde im Vorfeld die Sorge geäußert, dass die digitale Auslegung von Dokumenten Gefahren für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mit sich bringen könne. Dieser Sorge wurde Rechnung getragen, wie wiederholt durch das Bundesinnenministerium in der Sitzung des Innenausschusses vorgetragen wurde und im Gesetz selbstverständlich ablesbar ist. Der Bundestag, dem dieses Gesetz auch zur Abstimmung vorgelegt wird, hat angeregt, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die 9. Bundesimmissionsschutzverordnung gesondert geregelt werden. Eine vernünftige Lösung, so auch durchaus von mehreren verschiedenen Verbänden gewünscht. Manchmal ist es einfach sinnvoller, eine Sonderregelung zu finden und nicht mit einem Gesetz über alle Regelungen zu rollen. Am Montag dieser Woche konnten wir im Rahmen einer öffentlichen Anhörung noch einmal detailliert über einzelne Punkte sprechen. Da ja bereits angesprochen: Der letzte dann auch beschlossene Änderungsantrag kam erst als Tischvorlage in den gestrigen Innenausschuss. Das soll sicher nicht zur Regel werden. Doch alle werden mir zustimmen: Das ist auch in den vergangenen Jahren bereits das eine oder andere Mal vorgekommen. Und: Die Änderungen haben nicht weitere Punkte mit in das Gesetz aufgenommen, nein, es gab kleinere Anpassungen. Mit den Änderungen haben wir ein schmaleres Gesetz als in vorigen Entwürfen vorgesehen. Nichtsdestotrotz: Die Regel sollte es sicher nicht werden. Das Gesetzgebungsvorhaben muss zügig abgeschlossen werden, damit die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes ohne Unterbrechung weitergeführt werden können. Mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 werden sich die übertragenen Regelungen nahtlos in das Verwaltungsverfahrensgesetz anschließen. Ich werbe also herzlich für die Zustimmung zu diesem guten Gesetz.

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