Erklärung von Emilia Fester (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …
Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 7: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Emilia Fester (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten …
In den vergangenen drei Jahren haben wir im Plenum des Deutschen Bundestags schon mehrfach die Themen Migration und Asyl debattiert. In meinen Augen ging es dabei leider viel zu oft nicht um das Wohl der Menschen, die bei uns Schutz und Zuflucht vor Krieg und Hunger suchen, sondern um Verschärfungen im Asylrecht, die es diesen Menschen noch schwerer machten, als sie es ohnehin schon hatten. Ich habe mich daher schon in der Vergangenheit entschieden, den entsprechenden Gesetzesentwürfen nicht zuzustimmen, und werde dies auch heute wieder nicht tun.
Das vorliegende Gesetz zur „Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems” sorgt in meinen Augen für unverhältnismäßige Härten, die auch durch die – durchaus sehr relevanten – grünen Erfolge in den Verhandlungen des parlamentarischen Verfahrens nicht ausreichend entschärft werden konnten.
Einen Leistungsausschluss wie hier vorgesehen sehe ich grundsätzlich kritisch. Die eklatanten Leistungsstreichungen sind in meinen Augen unzumutbar. Ein existenzsicherndes Minimum an Unterhalt sollte niemandem verwehrt werden. Für mich als Kinder- und Jugendpolitikerin wiegen bei der Beurteilung des Gesetzes aber die Auswirkungen auf Minderjährige noch einmal besonders schwer.
Im endgültigen Entwurf sind Kinder nun zwar richtigerweise von Leistungskürzungen ausgeschlossen, nicht jedoch ihre Eltern. Diese Regelung kann in der Praxis eine erhebliche Unsicherheit für betroffene Kinder und Jugendliche schaffen. Kinder sind in hohem Maße abhängig von der Sicherheit ihrer Familie und den Bedingungen, unter denen sie leben. Deshalb müssen insbesondere Kinder und ihre Familien grundsätzlich von Leistungskürzungen ausgenommen werden. Die Folgen des aktuellen Gesetzesentwurfs für die einzelnen Lebensbereiche der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien bergen erhebliche Risiken für das Kindeswohl und die kindliche Entwicklung, zumal die UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 3 Absatz 2 „Wohl des Kindes“ die Vertragsstaaten verpflichtet, dem Kind Schutz und Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind. Das Recht des jungen Menschen auf „Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (Paragraf 1 Absatz 1 SGB VIII) kann unter diesen Bedingungen nicht mehr sichergestellt werden. Das halte ich für untragbar. Der Vorrang des Kindeswohls muss greifen.
Die möglichen Konsequenzen nach Straftaten unter dem Jugendstrafrecht sind ein weiterer Punkt, der kritisch betrachtet werden muss. Die Schwellen, ab denen Freiheits- und Jugendstrafen ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen, sollen mit diesem Gesetzesentwurf bei bestimmten Taten auf sechs Monate abgesenkt werden. § 54 Absatz 1 AufenthG sah ursprünglich zur Begründung eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses eine Schwelle von zwei Jahren vor. Die (wiederholte) Absenkung dieser Schwelle ist insgesamt nicht nachvollziehbar. Bei Straftaten, auf die das Jugendstrafrecht angewandt wird, scheint die Absenkung der Strafschwelle zu einer Ausweisung allerdings besonders drastisch. Freiheits- oder Jugendstrafen von drei bis sechs Monaten sind grundsätzlich keine Sanktionen für schwere Straftaten. Das Jugendstrafrecht wird zudem oftmals mit einem pädagogischen Ansatz angewandt, ergo sollte eine sechsmonatige Strafe auf keinen Fall zu einer Abschiebung führen können.
Ebenso nehme ich zur Kenntnis, dass unter anderem die National Coalition Deutschland, UNICEF sowie das Deutsche Kinderhilfswerk in offenen Briefen erhebliche Bedenken aus kinderrechtlicher Perspektive geäußert haben und uns Abgeordnete aufgerufen haben, dem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen.
Auch wenn der Titel es impliziert, führt dieses Gesetz nicht dazu, dass das Asylsystem oder die innere Sicherheit gestärkt würden. Vielmehr stellt es eine weitere Asylrechtsverschärfung mit unzumutbaren Härten dar und treibt die Spaltung der Gesellschaft weiter voran.
All diese Aspekte machen es mir nicht möglich, dem Gesetz zuzustimmen. Wir dürfen Menschen, die bei uns Asyl, also Schutz, suchen, nicht durch unser Handeln in akute Gefahr bringen.