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Erklärung von Linda Teuteberg (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO

dip / rede 18.10.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 195. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von Linda Teuteberg (FDP) – Erklärungen nach § 31 GO Eine konsequente Zeitenwende in der Migrations- und Integrationspolitik ist überfällig und eine Schicksalsfrage für die Selbstbehauptung liberaler Demokratien. Zu einer seriösen Debatte über Migration gehört auch, die legitimen Interessen des Aufnahmelandes und Europas insgesamt, die eigene innere Sicherheit und Liberalität zu bewahren, endlich anzuerkennen und Integrationsbereitschaft nicht für selbstverständlich zu halten. Notwendig ist ein Paradigmenwechsel statt ein Weiter-so beim deutschen Sonderweg in der Migrationspolitik. Zurückweisungen, die diesen Namen verdienen, sind möglich und geboten. Dublin III wurde gerade mit dem Ziel geschaffen, eine europäische Binnenmigration von Asylbewerbern zu verhindern. Diesem Grundsatz ist wieder Geltung zu verschaffen, und Artikel 72 AEUV stellt im Grundsatz eine überzeugende Argumentationslinie bereit. Deren Voraussetzungen sind denen der Rechtmäßigkeit der Ausweitung temporärer Binnengrenzkontrollen ähnlich, die die Bundesregierung als gegeben ansieht: eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit. Dabei ist die Gesamtbelastung Deutschlands durch jahrelang hohe Zahlen zu berücksichtigen. Deutschland ist unverändert Hauptzielland für illegale Migration. Die meisten der Antragsteller sind illegal aus anderen EU-Mitgliedstaaten weitergereist. Der Status quo ist eine Überforderung unseres Landes und geprägt durch Missachtung geltender Regeln durch andere EU-Staaten einerseits und durch Deutschland gesetzte Signale und Alleingänge andererseits. Notwendig ist das klare Signal, dass Migranten, die in einem anderen EU-Land Schutz und ein Asylverfahren bekommen können, diese gemäß dem Dublin-Verfahren auch dort bekommen müssen und daher nicht in Deutschland aufgenommen werden. Wir brauchen ein hinreichend starkes Gegensignal zum geradezu unpolitisch unbedingten deutschen Sonderweg 2015. Dieser Alleingang hatte und hat gravierende Folgen für Europa, die in der deutschen Debatte meist ignoriert werden. Zur Gewaltenteilung gehört auch, dass der Gesetzgeber politische Richtungsentscheidungen trifft und Gesellschaft und Rechtsprechung unmissverständlich wissen lässt, dass der politische Wille zu Kontrolle und Begrenzung von Migration besteht. Wenn und weil von Deutschland zu Recht viel erwartet wird in Europa, ist es zutiefst im europäischen Interesse, dass der größte Staat in seiner Mitte auch in Zukunft stabil demokratisch regiert wird. Voraussetzung für Europa und Deutschland als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sind funktionierende, stabile und akzeptierte Gemeinwesen, die diese Prinzipien schützen können. Ausnahmslos alle europäischen Gesellschaften fühlen sich von einer unbegrenzten und ungesteuerten Migration überfordert. Deutschland muss endlich vom Bremser zum Treiber und Ermöglicher der nötigen konsequenten Weichenstellungen auf europäischer Ebene werden. Eintreten für verstärkten Außengrenzschutz, Vorprüfungen in Drittstaaten, Ausweitung statt Einschränkung des Prinzips der sicheren Drittstatten usw. Würde erst einmal die Botschaft ankommen, dass nicht jeder nach Europa einreisen und bleiben kann und bestehende Hebel dazu konsequent genutzt werden, veränderte sich auch die Verhandlungssituation mit Transit- und Herkunftsländern. Europa muss Flüchtlinge und Grenzen schützen können. Jede demokratische Partei und insbesondere jede Regierungspartei steht in der Verantwortung, ihren Beitrag zur Befriedung und Lösung dieser Existenzfrage für die Handlungsfähigkeit der offenen Gesellschaft und liberalen Demokratie zu leisten. Die FDP sollte hier weiter treibende Kraft bleiben. Nicht nur Schengen ist geltendes Recht, auch Dublin muss wieder eingehalten werden. Dafür werbe ich mit Nachdruck. Eine Befriedung der Debatte über das so wichtige und komplexe Thema Migration setzt voraus, die Begrenzung des Zuzugs als legitimes, rechtsstaatlich zu verfolgendes Ziel anzuerkennen. Der Konsens darüber gehört zu einem modernen Einwanderungsland, das zwischen verschiedenen Formen der Migration konsequent unterscheidet und sein geltendes Recht auch konsequent anwendet. Ein modernes Einwanderungsland weiß beides zu verbinden: Willkommenskultur für Menschen, die wir auf unseren Arbeitsmarkt einladen, und für die Menschen, die unseres Schutzes bedürfen mit dem Anspruch, Migration nicht nur zu verwalten, sondern zu gestalten und rechtsstaatliche Möglichkeiten zur Steuerung und Begrenzung zu nutzen. Dass dieses wichtige Anliegen trotz einiger Schritte in die richtige Richtung im migrationspolitischen Teil nicht auch mit der nötigen Konsequenz, Zurückweisungen vorzusehen, verwirklicht und zudem unnötigerweise mit waffenrechtlichen und Befugnisfragen verknüpft wird, veranlasst mich dazu, mit Enthaltung zu stimmen. Die Debatte um Messer als Tatmittel und entsprechende Verbotszonen bleibt Kosmetik an Symptomen. Der ganze Rechtsstaat ist eine Verbrechensverbotszone, und Körperverletzung und Tötung sind mit und ohne Messer längst strafbar. Inwieweit gleichwohl einige zusätzliche Kontrollmöglichkeiten und Befugnisse sinnvoll sind, könnte getrennt vom notwendigen überfälligen Signal und Instrument der Zurückweisung in der Migrationspolitik mit mehr Ruhe beraten und beschlossen werden. Für dieses deutliche migrationspolitische Signal werbe ich seit Jahren, was auch in einem Antrag meiner Fraktion (Drucksache 19/2765) vom 14. Juni 2018 in folgender Position zum Ausdruck kam: „Um langfristig offene Binnengrenzen zu erhalten, muss kurzfristig Schutzsuchenden, für die nach dem Regelverfahren der Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union zuständig ist, die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert werden. Andernfalls gibt es für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine Veranlassung, die Außengrenzen künftig gemeinsam wirksam zu kontrollieren.“ Ich achte und praktiziere regelmäßig die parlamentarische Gepflogenheit, nicht mit wechselnden Mehrheiten zu agieren. Die Unionsfraktion hatte nach denselben Gepflogenheiten gegen den eben zitierten Antrag gestimmt. Den Ankündigungen zu weitreichenden gemeinsamen Änderungen des Rechtsrahmens in der Migrationspolitik, die nicht entlang Koalitionen erfolgen müssten, sollten nach vielen Ankündigungen endlich Entscheidungen folgen. Wegen der besonderen Bedeutung dieses Signals und seiner Dringlichkeit stimme ich deshalb dem Änderungsantrag für Zurückweisungen aus oben genannten inhaltlichen Überzeugungen zu. Robuste Handlungsfähigkeit darf kein Monopol derjenigen sein, die mit dem demokratischen Rechtsstaat nichts im Sinn haben. Riskieren wir, dass der demokratische Rechtsstaat wieder mit mehr Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit verbunden wird.

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