Doctors for Choice Germany e.V.
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Doctors for Choice Germany e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Doctors for Choice Germany e.V. (DfC) ist ein 2019 gegründetes deutschlandweites Netzwerk von Ärzt*innen und Menschen aus anderen Gesundheitsberufen, die sich für reproduktive Gesundheit und Gerechtigkeit einsetzen.
Wir fordern Politik, Ärzt*innenschaft und Gesellschaft auf, sich aktiv für die Überwindung bestehender Hürden und Zugangsbarrieren im Bereich der reproduktiven Gesundheit einzusetzen. Momentan fokussieren wir uns vor allem auf den Schwangerschaftsabbruch. In diesem Bereich bestehen in Deutschland besonders viele Zugangsbarrieren, welche die psychische und physische Gesundheit unzähliger Menschen unnötig gefährden.
Die Vereinsarbeit besteht u.a. aus Online-Fortbildungen, Projektarbeit, der Beteiligung an Aufklärungskampagnen und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Interessenvertretung des Vereins findet auf unterschiedlichem Wege statt: so wird vor allem über Kampagnen, Bündnisarbeit und Petitionen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Social Media und öffentlichen Veranstaltungen zur Meinungsbildung der allgemeinen Öffentlichkeit, Fachgemeinschaft sowie der Politik und Politiker*innen beigetragen. Auch im direkten Kontakt mit Politiker*innen und politischen Gremien und in öffentlichen Anhörungen findet die Interessenvertretung von DfC Germany e.V. statt.
Interessenbereiche: Geschlechterpolitik; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung; Arzneimittel
Regelungsvorhaben:
- Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs: Der Verein setzt sich konkret für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (und damit Abschaffung des § 218-219 StGB) - welches zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsabkommen (CEDAW-Konvention), die Deutschland unterzeichnet hat, notwendig ist. Dabei arbeitet der Verein daran, öffentlich zum Thema aufzuklären, und diese Position öffentlich z.B. im Rahmen der Pressearbeit oder bei Veranstaltungen zu argumentieren, Wahlprüfsteine zum Thema während Bundestags- und Landtagswahlen einzureichen. Bei der durch die Regierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung zur Überprüfung der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs hat der Verein 2023 eine Stellungnahme eingereicht.
- Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zur Verbesserung der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen: Der Verein fordert die Streichung des §12 SchKG. Wie in anderen Bereichen der Medizin auch, sollen Ärzt*innen eine Behandlung, die für die Gesundheit ihrer Patient*innen notwendig ist, für die sie ausgebildet wurden und die nur sie durchführen dürfen, nicht aus Gründen der persönlichen Moral ablehnen dürfen. Insbesondere Kliniken, die öffentliche Gelder erhalten, sollten Schwangerschaftsabbrüche durchführen und sich damit ihrer Verantwortung stellen, den Versorgungsauftrag der Länder sicherzustellen. Der Verein setzt sich auch für weitere konkrete Änderungen des SchKG ein, die auf Landesebene zu einer Verbesserung der Versorgung führen würden. Hier sind Änderungen im §13 und in den jeweiligen Landesgesetzen notwendig.
- Streichung des Sondervertriebsweg für Mifegyne und MisoOne: Der Verein setzt sich für die Streichung des §47a AMG Sondervertriebsweg ein. Medikamente für den Schwangerschaftsabbruch sind reguläre verschreibungspflichtige Medikamente, deren Wirksamkeit und Sicherheit belegt ist und so behandelt werden sollten. Die Streichung des Sondervertriebswegs würde Hürden in der Beschaffung der Medikamente minimieren und könnte die Bereitschaft von v.a. niedergelassenen Ärzt*innen erhöhen, die medikamentöse Methode in ihrer Praxis anzubieten. Die Abschaffung des Sondervertriebswegs würde auch eine erheblich Verbesserung der Versorgung bei Fehlgeburten bedeuten, da durch einen vereinfachten Zugang zu den Medikamenten mehr niedergelassene Gynäkolog*innen die Möglichkeit hätten, diese Medikamente zur Behandlung einer sogenannten „Missed Abortion“ zu verschreiben.
- Ausweitung der Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzliche Krankenversicherung: Der Schwangerschaftsabbruch soll in allen Indikationen eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversorgung werden und vollständig übernommen werden. Außerdem muss die Vergütung des Schwangerschaftsabbruchs so angepasst werden, dass ein kostendeckendes Arbeiten für die durchführenden Ärzt*innen möglich ist. Hierzu setzt sich der Verein für die Streichung des §218 StGB sowie nachfolgenden Änderungen im §19 SchKG und §24b SGB V.
- Ausweitung der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung: Da zur Prävention von ungewollten Schwangerschaften insbesondere der Zugang zur sicheren und kostenfreie Verhütung für alle benötigt, setzt der Verein sich für die Erweiterung der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln nach §24a SGB V über das 22. Lebensjahr hinaus ein. Verhütungsmittel müssen unabhängig vom Alter eine Kassenleistung werden. Die Sterilisation als endgültige Verhütungsmethode sollte für alle entschiedenen und informierten Personen – unabhängig vom Geschlecht – zur Verfügung stehen. Eine ausführliche ärztliche Aufklärung über Vor- und Nachteile der verschiedenen Verhütungsmethoden muss ausreichend von den gesetzlichen Krankenkassen entlohnt werden.
Relationen
Keine Relationen.