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Deutsches Studierendenwerk

lobbyregister / register_entry 09.03.2022 · Original ↗

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Deutsches Studierendenwerk Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) ist der bundesweite Verband der Studenten- und Studierendenwerke, mit Sitz in Berlin. Unsere Mitglieder sind als Anstalten des öffentlichen Rechts nach den jeweiligen Regelungen der Länder für die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden an deutschen Hochschulen zuständig. Die Studenten- und Studierendenwerke sind gemeinnützige Einrichtungen, die nach kaufmännischen Grundsätzen arbeiten. Das Deutsche Studierendenwerk unterstützt sie auf überregionaler Ebene. Wir informieren und beraten die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger über die Arbeit unserer Mitglieder und wirken bei der Gestaltung der sozialen Rahmenbedingungen des Studiums mit. Im Rahmen unserer Arbeit finden regelmäßig Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie auf verschiedenen Ebenen innerhalb der Bundesregierung statt. Wir geben zu unterschiedlichen Regelungsvorhaben Stellungnahmen ab und treten als Expert*innen in öffentlichen Anhörungen auf. Auch in Experten-Gremien wie dem Beirat des Deutschlandstipendiums wirkt der Vorstand des Deutschen Studierendenwerks mit. Interessenbereiche: Diversitätspolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Rechte von Menschen mit Behinderung; Hochschulbildung; Wohnen; Verkehrspolitik; Familienpolitik; Allgemeine Energiepolitik; EU-Gesetzgebung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Recht" Regelungsvorhaben: - Verbesserungen beim BAföG: Die Bundesregierung plant eine BAföG-Reform. Konkret fordern wir: Die geplanten Umsetzungszeiträume sind vorzuziehen und alle Reformschritte so schnell wie möglich anzugehen. Die Studierenden brauchen die höhere Wohnkostenpauschale jetzt, genauso wie die Anpassung des Grundbedarfs an die Grundsicherung. Sollte in den BAföG-Ämtern bei der Umsetzung der 30. BAföG-Novelle, wie heute abzusehen, erheblicher Mehraufwand entstehen, muss dieser kompensiert werden. - Inklusion im Wissenschaftsbereich stärken: Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) nimmt als Träger der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) zum Referentenentwurf Stellung. Die Stellungnahme beschränkt sich ausdrücklich auf die Einschätzung möglicher inklusionspolitischer Auswirkungen und Potenziale der Gesetzesnovelle. Die bestehenden Schutzmechanismen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren so weiterentwickelt werden, dass behinderungs- und krankheitsbedingte Nachteile in wissenschaftlichen Qualifizierungsphasen wirksam ausgeglichen und gleichberechtigte Qualifizierungschancen gestärkt werden. - Verbesserungen für Studierendenwerke bei der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung: Bei der Neufassung des UVgO fordert das DSW im § 2 mehrere Anpassungen für die Studierendenwerke in Absatz 2 und 3. Hier geht es um die Wertgrenze von 50.000 € und die Bekanntmachung ab 25.000 €, wir fordern eine Wertgrenze von min. 100.000 € für Direktaufträge sowie eine Erhöhung der Bekanntmachungsgrenze auf min. 50.000 €. - Ausnahme von Verpflichtung zur Annahme von Bargeld für Verpflegungseinrichtungen von Studierendenwerken: Die Verpflichtung zur Annahme von Bargeld für Verpflegungseinrichtungen von Studierendenwerken erhebliche organisatorische, personelle und finanzielle Belastungen mit sich bringen wird, möchten wir die Bundesregierung nachdrücklich bitten, auf die Europäische Kommission dahingehend einzuwirken, die im Verordnungsvorschlag (2023/0208 COD) vorgesehene Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Ausnahmen durch delegierte Rechtsakte zu nutzen und eine ausdrückliche Ausnahme für Mensen und Cafeterien an/in Universitäten und Hochschulen vorzusehen.

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