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GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

lobbyregister / register_entry 20.01.2022 · Original ↗

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GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Tätigkeit: Berufsverband Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW) ist Deutschlands Spitzen- und Dachorganisation in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Der GdW vertritt bundesweit und auf europäischer Ebene Wohnungsunternehmen, die über 13 Millionen Menschen in Deutschland ein Zuhause bieten: fair, bezahlbar und sicher – und das seit teilweise schon über 150 Jahren. Der GdW ist Spitzenverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes und bekam in dieser Funktion das Prüfungsrecht nach § 63a Genossenschaftsgesetz verliehen. Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben überreicht der GdW Stellungnahmen, Positionspapiere oder Gutachten an Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung auf nationaler oder europäischer Ebene und tauscht sich mit diesen in den unterschiedlichsten Formaten aus. Der GdW ist für Politik und Verwaltung fachlicher Ansprechpartner und wird in dieser Funktion unter anderem zu Anhörungen des Deutschen Bundestages, Diskussionsrunden oder Fachkreisen eingeladen. Interessenbereiche: Energienetze; Immissionsschutz; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Bank- und Finanzwesen; Zivilrecht; Integration; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; EU-Binnenmarkt; Migration; Rechtspolitik; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Verbraucherschutz; Ländlicher Raum; Entwicklungspolitik; Öffentliches Recht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kleine und mittlere Unternehmen; EU-Gesetzgebung; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Wohnen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Berufliche Bildung Regelungsvorhaben: - Novelle des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG): Der GdW setzt sich für eine Novelle des CO2KostAufG ein. Die bisherigen die Vermieter überproportional benachteiligenden Regelungen zur CO2-Aufteilung sollten angepasst werden. Zudem bedarf es einer transparenteren Berechnung der CO2-Kosten. - Anpassungen des Gesetzentwurfs zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (BauGB-Novelle) zur Förderung des Bezahlbaren Wohnungsbaus: Der GdW setzt sich dafür ein, dass die Schaffung von Wohnraum in Mangelgebieten künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft wird und durch die Übertragung des Rechtsgedankens von § 2 EEG 2023 auf das Baurecht die bisherige Schutzgüterabwägung im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsverfahrens entfällt. Darüber hinaus sollten Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren maximal beschleunigt sowie das Umwandlungsverbot des § 250 BauGB und Einzelfallerfordernisse im BauGB abgeschafft werden. - Anpassung des Gesetzentwurfs zum TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NaBeG): Der GdW fordert eine Anpassung des Gesetzentwurfs zum TK-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK-NaBeG). Notwendig sind ein vollständiger Wegfall der „Konzernregelung“ des § 149 Abs. 5 S. 2 TKG, eine Weiterentwicklung des Glasfaserbereitstellungsentgeltes des § 72 TKG in eine ernsthafte Finanzierungsalternative, eine Konkretisierung unklarer Rechtsbegriffe und Zuständigkeitsregelungen sowie eine Entfristung dieser Regelung. Die Streichung der Konzernregelung entspricht verfassungsrechtlichen Anforderungen und dem europäischen Gigabit-Infrastructure-Act (GIA). - Anpassung der Regelungsentwürfe des BMWK zur Beschleunigung von Netzanschlüssen (EnWG und EEG 2023): Zur Beschleunigung von Netzanschlüssen setzt sich der GdW für den Aufbau einer gemeinsamen Internetplattform zur Einführung digitaler Prozesse beim Netzanschluss und zur Überprüfung von Netzanschlusskapazitäten sowie übermittelter Unterlagen im Frühstadium, der Schaffung eines Anreizsystem zur Fristwahrung sowie einer Übertragung der Mechanismen zur Netzauskunft aus § 17a ENWG auf die unteren Netzebenen ein. - Input zum BMWK-Projekt Gebäude-Sanierungs-Kompass: Der GdW macht diverse Vorschläge, um die Klimaschutzziele zu erreichen: Folgenabschätzungen für Gesetze ergänzen, Paradigmenwechsel hin zu erneuerbarer Energie bei rationeller Energieverwendung, Indexierung der zulässigen Mieterhöhung in § 559 BGB, Abkehr von weiteren Veränderungen bei den Effizienzstandards im Neubau und Bestand, breitenwirksame Umsetzung der EPBD in nationales Recht, Novelle der AVBFernwärmeV und der WärmelieferV, verlässliche Förderung. - Anpassung der Zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm): Der GdW setzt sich für eine Flexibilisierung und Änderung der "TA-Lärm“ ein, um bei Heranrücken von Wohnbebauung in urbanen Gebieten, in Kern- und Mischgebieten sowie in allgemeinen und dörflichen Wohngebieten an gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuscheinwirkung vergleichbar genutzte Gebiete durch in der Nacht erhöhte Immissionsrichtwerte zu ermöglichen und dadurch zusätzliche Flächen für bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. - Langfristige Sicherung von Bezahlbaren Wohnraum als Mittel des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (Positionspapier zur Bundestagswahl 2025): Der GdW setzt sich dafür ein, dass dem Thema Wohnraum in der nächsten Legislaturperiode mehr Gewicht zukommt, sowohl bezüglich einer Transformation des Bestands durch klima- und generationengerechten Umbau als auch bezüglich der Schaffung von mehr Neubau. Dafür bedarf es einer Anpassung der Finanz- und Fördersituation, einer Transformation des Mietrechts, einer Dynamisierung des Wohngelds sowie einer Überarbeitung der EU-Taxonomie. Der Schaffung bezahlbaren Wohnraums muss „überragendes öffentliches Interesse“ zugewiesen werden, der Klimaschutz im Gebäudebereich muss sich auf CO2-Reduktion fokussieren. Gleichzeitig müssen etwaige bzw. geplante Verschärfungen des Mietrechts und des GEG-Standards zurückgenommen werden und auf zusätzliche Belastungen in der EPBD-Umsetzung verzichtet werden. - Anpassung des Referentenentwurfs zur Änderung der AVB-FernwärmeV: Der GdW begrüßt den Entwurf zur Änderung der AVB-FernwärmeV, tritt dabei jedoch für eine Nachschärfung der Änderungen in den Bereichen Transparenz, Verbraucherschutz sowie Preisregulierungen ein. Zusätzlich wird die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Fernwärme und einer behördlichen Preisaufsicht, die Schaffung einer verpflichtenden Transparenzplattform sowie die Prüfung einer Price-Cap-Regulierung angeregt.

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