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Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist eine evangelische Hilfsorganisation mit über 1,1 Millionen Fördermitgliedern. Mehr als 44.000 ehrenamtliche und 35.000 hauptamtliche Mitarbeitende bilden das Herz unserer engagierten Organisation. Die Johanniter bringen sich nicht nur im klassischen Rettungsdienst ein, sondern auch in einer Vielzahl anderer sozialer und karitativer Bereiche. Von Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Hilfsorganisation bis hin zu Kindertagesstätten und in der Hospizarbeit sind wir überall helfend und unterstützend dabei. Wir Johanniter wenden uns als Sprachrohr für unsere Mitarbeitenden und für die uns in unseren Diensten anvertrauten Personen an die Politik. Wir bringen uns mit Stellungnahmen, Positionspapieren, in Anhörungen und im direkten Austausch mit politischen Partnern und Abgeordneten ein. Ziel unserer politischen Arbeit ist, die Politik auf aktuelle wie strukturelle Herausforderungen in der Sozial- und Gesundheitspolitik hinzuweisen. Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Pflege; Seniorenpolitik; Entwicklungspolitik; Integration; Vorschulische Bildung; Gesundheitsversorgung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Kinder- und Jugendpolitik; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Hochschulbildung Regelungsvorhaben: - Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes: Neugestaltung des Rettungsdienstes und der Reform der Notfallversorgung mit dem Ziel, die Kompetenzen im Rettungsdienst zu steigern, Doppelstrukturen abzubauen und Bagatelleinsätze zu verringern. - Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel der Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die JUH plädiert für einheitliche und präzise Fachtermini. Zudem sind einheitliche Anforderungen an institutionelle Kinderschutzkonzepte festzulegen. Auch sollte die Finanzierung des Kinderschutzes bundeseinheitlich gesetzt werden. Ressourcen sowohl für die gesamtgesellschaftlichen Kinderschutzmaßnahmen als auch für den Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhilfe müssen entsprechend bereitgestellt sein. - Bevölkerungsschutz: Bundesweite Helfendengleichstellung umsetzen: Unsere Helfenden sind in ganz Deutschland im Einsatz. Wir setzen uns daher für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung u. a. für Freistellung, Ausgleichsansprüche, Ersatzleistungen und soziale Absicherung der Helfenden der anerkannten Hilfsorganisationen in allen Einsatzsituationen analog zu den Regelungen für das Technische Hilfswerk und die Feuerwehren ein. Diese beinhaltet insbesondere die umfassende Freistellung der Helfenden für Ausbildung, Übungen und Einsätze auch unterhalb eines erklärten Katastrophenfalls. Das schafft Rechtssicherheit für die Helfenden, die Hilfsorganisationen und die Arbeitgeber. - Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz): Einführung bundesweit einheitlicher pädagogischer Qualitätsstandards, die durch qualifizierte Fachberatung und Profilfachstellen für die Themen Sprache, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Inklusion oder Kinderschutz gesichert werden. - Ganzheitliche Reform der Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung gilt es, generationengerecht und zukunftsfest neuzugestalten. Hierfür setzen wir uns für die Einführung einer Pflegevollversicherung ein. Pflegeleistungen sollten unabhängig vom Wohnort der Pflegebedürftigen erbracht werden. Zudem sollten pflegende Angehörige gestärkt und die Potenziale der Digitalisierung weiter vorantreiben und stärker genutzt werden. Die JUH begleitet den Reformprozess zur Pflegeversicherung eng. - Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe: Anlässlich der Koalitionsverhandlungen wurde von mehreren Organisationen das Thesenpapier „Empfehlungen zur humanitären Hilfe“ erarbeitet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die deutsche humanitäre Hilfe zu stärken und hierfür eine bedarfsorientierte, prinzipientreue und verlässliche humanitären Finanzierung sicherzustellen. Humanitäre und anderen internationale Maßnahmen sollen eng abgestimmt und gleichzeitig die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der humanitären Hilfe bewahrt werden. - Gesetzesentwurf zur Einbeziehung der Jugendarbeit in die Erfüllung des Ganztagsrechtsanspruchs in den Schulferien: Der Gesetzentwurf des BMBFSFJ zielt darauf ab, den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch während der Schulferien zu gewährleisten, in dem Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen während der Schulferien auch durch Angebote der Jugendarbeit erfüllt werden kann. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich. Die vorgesehene ausdrückliche Anerkennung von Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII als rechtsanspruchserfüllend wird als Chance verstanden, die Bedeutung der Jugendarbeit im Zusammenspiel von schulischer und außerschulischer Bildung zu stärken. Der eigenständige Charakter der Jugendarbeit sollte dabei jedoch erhalten bleiben. - Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens: Der Gesetzentwurf stellt die besondere Schutzbedürftigkeit von Personen in den Vordergrund, die im Dienste des Gemeinwohls stehen, darunter zahlreiche Ehrenamtliche. Durch Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) soll die besondere Verwerflichkeit von Gewalt gegen Personen, die für das Gemeinwohl tätig sind, herausgestellt und so ein rechtspolitisches Signal zur Stärkung des Schutzes dieser Personengruppen gesetzt werden. - Darlegung der Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Durch den Gesetzentwurf soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesichert und die Beitragssätze stabilisiert werden. Dafür werden in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems Kürzungen vorgeschlagen. Aus Sicht der JUH verkennt der vorliegende Entwurf die Versorgungsrealität der Notfallversorgung, im Fahrdienst sowie in der Pflege und birgt ein erhebliches Risiko der Unterfinanzierung. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen gelingt nur, wenn Effizienzreserven gehoben werden, ohne die operative Leistungsfähigkeit dieser Bereiche zu destabilisieren. Die im Entwurf vorgesehene Mechanik setzt derzeit zu stark auf Vergütungsbegrenzung und berücksichtigt die realen Kosten- und Sicherstellungsstrukturen dieser Versorgungsbereiche nicht ausreichend. - Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung: Die Johanniter begrüßen das Ziel des Entwurfs, den Betäubungsmittelverkehr zu digitalisieren und zu entbürokratisieren. Zugleich entfaltet sich die im Entwurf hervorgehobene Entlastung nahezu vollständig bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken. Der Rettungsdienst profitiert hiervon nur am Rande, während die für ihn zentralen Pflichten weitgehend unverändert fortbestehen. Die nachfolgenden Punkte zielen darauf, diese Lücke zu schließen und Auslegungsunsicherheiten zu beseitigen.

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