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Sozialverband Deutschland e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Sozialverband Deutschland e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) ist ein bundesweit aktiver gemeinnütziger Sozialverband. Er hat über 600.000 Mitglieder in seinen Landes-, Kreis- und Ortverbänden. Der SoVD ist parteipolitisch neutral sowie finanziell unabhängig. Als sozialpolitische Interessenvertretung setzt sich der SoVD für die Belange aller Bürger*innen in Deutschland ein. Sein Ziel ist es, soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit zu stärken und damit einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) bringt sich aktiv in die Gestaltung der deutschen Sozialpolitik ein – unter anderem durch Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren, Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern, Mitwirkung in fachlichen Gremien sowie durch eine umfassende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und Kampagnen. Interessenbereiche: Pflege; Arbeitslosenversicherung; Grundsicherung; Seniorenpolitik; Gesundheitsversorgung; Kinder- und Jugendpolitik; Wohnen; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Arbeitsmarkt; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Krankenversicherung; Familienpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung Regelungsvorhaben: - Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz: Das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz sichert das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent und bauch ein Generationenkapital auf, um zukünftige Beitragssatzsteigerungen abzufedern. Die Bundesregierung will damit Vertrauen in die gesetzliche Rente stärken und das System langfristig stabilisieren. Der SoVD wirbt dafür, jeden zusätzlichen Euro direkt in die gesetzliche Rentenversicherung zu investieren, um damit die gesetzliche Rente für alle zu stärken und sie für die Zukunft fit zu machen. - Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz: Das Krankenhausversorungsverbesserungsgesetz soll die Versorgunungsqualität in Krankenhäusern erhöhen und die Vergütungsstrukturen reformieren. die Bundesregierung will damit bessere Behandlungen, flächendeckende Versorgung und mehr Effizienz erreichen. Der SoVD setzt sich dafür ein, die Qualität und Zugänglichkeit der Krankenhausversorgung für alle Bürger*innen zu erhöhen. Durch eine Stärkung des KHVG können unter anderem eine bessere Versorgungssicherheit, mehr Transparenz im Gesundheitssystem und eine gerechtere Verteilung von Ressourcen erreicht werden. - Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz soll die Versorgung vor Ort verbessern und regionale Strukturen stärken. Die Bundesregierung will damit bessere Zugänge, mehr Effizienz und eine patientenorientierte Versorgung erreichen. Der SoVD unterstüzt die Verbesserung des GVSG, damit die psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche verbessert und die Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel bei schwerbinderten Menschen vereinfacht werden. Zudem erhöht das Gesetz die Transparenz und fördert den Qualitätswettbewerb zwischen den Pflege- und Krankenkassen. - Kindergrundsicherung: Die Kindergrundsicherung fasst familienpolitische Leistungen zusammen, um Kinderarmut zu bekämpfen. Die Bundesregierung will damit Familien entlasten und gleiche Chancen für Kinder schaffen. Der SoVD setzt sich dafür ein, die Chancengleichheit für alle Kindern zu fördern. - Pflegestudiumstärkungsgesetz: Der Entwurf des Gesetzes soll die Pflegeausbildung stärken, die Hochschulen fördern und die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse erleichtern. Die Bundesregierung möchte damit mehr Pflegekräfte ausbildet, Fachkräfte schnell integriert werden. Zudem soll die Versorgungssicherheit verbessert werden. - GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Der Gesetzentwurf soll die Finanzen der GKV sichern und starke Beitragserhöhungen verhindern. Die Bundesregierung möchte damit Beiträge stabil halten und die Versorgung langfristig sichern. - Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz: Der Entwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes soll die Lieferengpässe vor allem bei patentfreien Arzneimitteln bekämpfen und die Versorgung mit Kinderarzneimitteln verbessern. Die Bundesregierung möchte damit die Versorgungssicherheit stärken, Engpässe frühzeitig erkennen und die medizinische Versorgung insbesondere für Kinder stabilisieren. - Pflegeunterstützungsund -entlastungsgesetz - PUEG: Der Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes soll Pflegekräfte, Angehörige und Pflegebedürftige entlasten. Die Bundesregierung möchte damit die Pflege stärken, Arbeitsbedingungen verbessern und Versorgung sichern. - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): Der Entwurf verankert die Unabhängige Patientenberatung Deutschland als Stiftung für eine dauerhafte, unabhängige Beratung. Die Bundesregierung möchte damit Patienten besser informieren, ihre Gesundheitskompetenz stärken und die Beratung sichern. - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz): Der Entwurf führt das Bürgergeld ein, um die Grundsicherung zu modernisieren und bessere Förderung zu bieten. Die Bundesregierung möchte damit Leistungsbeziehende unterstützen und die Integration in Arbeit erleichtern. - Triage: Der Entwurf ändert das Infektionsschutzgesetz, um Regelungen für besondere Lagen wir medizinische Engpässe zu schaffen. Die Bundesdesregierung möchte damit den Gesundheitsschutz schaffen und faire Entscheidungen bei Knappheit ermöglichen. - Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende: Der Entwurf sieht eine Energiepreispauschale für Renter*innen und Versorungsempfänger*innen vor und erweitert den Übergangsbereich. Die Bundesregierung möchte damit Belastungen durch Energiepreise abmildern und sozial schwache Gruppe entlasten. - Gesetzes zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung: Der Entwurf soll die Zahlungsfähigkeit der Rentenversicherung sichern. Die Bundesregierung möchte damit finanzielle Stabilität gewährleisten und Einnahmeschwankungen abfedern. - Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten Bestandsverbesserungsgesetz: Der Entwurf passten die Renten 2022 an und verbessert die Leistungen für bestehende Erwerbsminderungsrenter*innen, unter anderem durch Zuschläge für Betroffene. Die Bundesregierung möchte damit bestehende Nachteile ausgleichen, die Renten dynamisch an Lohnentwicklungen anpassen und ein verlässliches Alterseinskommen sichern. - Reintegration in das Erwerbsleben verbessern Durch Lotsen positive Efekte für den Arbeitsmarkt unddie Sozialversicherungen nutzen: Der Entwurf zielt darauf ab, die Reintegration in das Erwerbsleben zu verbessern und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitsnehmenden zu stärken. Die Bundesregierung möchte damit positive Effekte für den Arbeitsmarkt nutzen und die Sozialversicherungen entlasten. - Reform der Notfallversorgung: Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung soll die Akteure der Akut- und Notfallversorgung besser vernetzen, Patient*innen schneller in die richtige Versorgungsebene steuern und die Notfallstrukturen effizienter machen. Die Bundesregierung möchte damit überlastete Notaufnahmen entlasten, die Vorsorgung verbessern und eine stärker patientenorientierte, koordinierte Notfallversorung schaffen, - Einsichtnahme in die Patientenakte: Der Gesetzentwurf soll Patient*innen ein besseres Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte geben und die digitale Bereitstellung von medizinischen Daten erleichtern. Die Bundesregierung möchte damit Transparenz, Eigenverantwortung und eine bessere medizinische Versorgung der Patient*innen fördern. - KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz: Der Gesetzentwurf soll die Qualität der Kindertagsbetreuung verbessern und die Teilhabe für alle Kinder bundesweit stärken. Die Bundesregierung möchte damit gleiche Bildungs- und Betreuungsstandards schaffen, Fachkräfte gewinnen und Familien entlasten. - Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG): Der Entwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes soll die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv gestalten, indem Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen im SGB VIII zusammengeführt und individuell gefördert werden. Die Bundesregierung möchte damit die gleichberechtigte Teilhabe, umfassende Förderung und ein inklusives Sozialleistungssystem für alle Kinder und Jugendlichen schaffen. - Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes: Die Zweite Verodnung zur Fortschreibung des Wohngeldes passt das Wohngeld zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Mietentwicklung an, damit die Kaufkraft der Leistung erhalten bleibt und weniger Haushalte "aus dem Wohngeld herauswachsen". Die Bundesregierung möchte damit die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes sichern, mehr Anspruchsberechtigte erreichen und eine gerechte Entlastung bei Wohnkosten gewährleisten. - Pflegekompetenzgesetz (PKG): Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Pflegekompetenz soll Pflegefachpersonen mehr Befugnisse und Fachkompetenzen geben und die Versorgung entbürokratisieren, damit sie ihre Fähigkeiten besser in der Akut- und Langzeitpflege einsetzen können. Die Bundesregierung möchte damit die Pflege stärken, Arbeitsbedingungen verbessern und den Herausforderungen durch demografischen Wandel und Fachkräftemangel begegnen. - Krankenhausreformanpassungsgesetz: Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform soll die ursprüngliche Krankenhausreform praxisgerechter gestalten, indem z.B. Ausnahmen, Kooperationsmöglichkeiten und Qualitäts- sowie Leistungsgruppenregelungen angepasst werden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Bundesregierung möchte damit mehr Flexibilität, Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit vor Ort schaffen sowie die Qualität und Effizienz der Krankenhausversorgung erhalten und verbessern. - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten: Der Entwurf soll das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent stabil halten und die Kindererziehungszeiten für alle Kinder gleich anrechnen, damit Eltern unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes mehr Rentenpunkte erhalten. Die Bundesregierung möchte damit die finanzielle Absicherung im Alter stärken, Gerechtigkeit für Erziehende schaffen und die gesetzliche Rentenversicherung verlässlich machen. - Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung: die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung regelt, wie der Transformationsfonds im Krankenhausbereich verwaltet und Fördermittel für Umstrukturierungs- und Modernisierungsprojekte verteilt werden sollen, um die Krankenhauslandschaft an aktuelle Anforderungen anzupassen. Die Bundesregierung möchte damit die Umsetzung der Krankenhausreform unterstützen, Investitionen in zukunftsfähige Versorgungsstrukturen gezielt fördern und die Qualität sowie Effizienz der Versorgung stärken. - 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz: Der Entwurf soll die betriebliche Altersversorgung weiter ausbauen und für mehr Beschäftigte, insbesondere in kleinen Unternehmen und mit geringem Einkommen, zugänglich machen, indem rechtliche Rahmenbedingungen und Beteiligungsmöglichkeiten verbessert werden. Die Bundesregierung möchte damit die Betriebsrente als Ergänzung zur gesetzlichen Rente stärken, Verbreitungslücken schließen und mehr Beschäftigte für eine zusätzliche Altersvorsorge gewinnen. - Reform der Notfallversorgung: Der Gesetzentwurf soll die Notfall- und Akutversorgung besser vernetzen, Patient*innen schneller in die richtige Versorgungsebene leiten und sektorenübergreifend effizienter gestalten, indem etwas Notdienst, Notaufnahmen und Rettungsdienste stärker abgestimmt werden. die Bundesregierung möchte damit Überlastungen reduzieren, die Versorgung für Notfälle verbessern und die Strukturen langfristig effizienter und patientenorientierter machen. - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze: Der Entwurf nimmt umfangreiche Änderungen am SGB II und weiteren Sozialgesetzbüchern vor, um Rechtswidersprüche infolge der Bürgergeld-Reform zu beseitigen und Anpassungen in anderen Gesetzen vorzunehmen, etwa bei der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung sowie klarstellenden Regelungen im Sozialhilfe- und Rentenrecht. Die Bundesregierung möchte damit Rechtsklarheit schaffen, widersprüchliche Regelungen harmonisieren und die Sozialgesetzbücher systematisch anpassen. - Altersvorsorgereformgesetz: Der Gesetzentwurf soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend modernisieren, indem neue, kostengünstige und renditestärkere Versorgungsprodukte wie zertifizierte Altersvorsorgedepots zugelassen werden und die Förderung einfacher und transparenter gestaltet wird. Die Bundesregierung möchte damit bereitere Teile der Bevölkerung zur privaten Vorsorge motivieren, den Lebensstandard im Alter besser zu sichern und die Attraktivität der ergänzenden Altersvorsorge zu steigern. - Behindertengleichstellungsgesetz: Der Entwurf soll das Behindertengleichstellungsgesetz anpassen, um Barrieren im Alltag weiter abzubauen, die digitale Zugänglichkeit zu verbessern und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen konsequenter zu verhindern. Die Bundesregierung möchte damit Chancengleichheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen stärken sowie den Schutz vor Benachteiligungen rechtlich klarer und wirksamer gestalten.

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