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Angriffe auf Pressefreiheit und Medienschaffende in den Jahren 2024 und 2025 (Antwort zu Drs. 21/3739)

dip / drucksache 03.02.2026 · WP 21 · 21/3973 · Antwort · Original ↗

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Angriffe auf Pressefreiheit und Medienschaffende in den Jahren 2024 und 2025 (Antwort zu Drs. 21/3739) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3973 21. Wahlperiode 03.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Anne- Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3739 – Angriffe auf Pressefreiheit und Medienschaffende in den Jahren 2024 und 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2024 hat sich die Zahl der tätlichen Angriffe auf Medienschaffende in Deutschland laut Reporter ohne Grenzen (Reporters sans frontières – RSF) mehr als verdoppelt (vgl. www.reporter-ohne-grenzen.de/artikel/pressemitteil ungen/37/ubergriffe-auf-journalisten-verdoppelt). Die extreme Rechte wird als größte Gefahr eingestuft. AfD-Erfolge, wie in Sachsen und Thüringen, mobilisieren nach Ansicht der Fragestellenden rechtsextreme Gewalt, inklusive Schikanen, Bedrohungen und Attacken bei Protesten oder Veranstaltungen. Das European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF) und RSF betonen, dass dies die freie Berichterstattung in Ostdeutschland erschwert und zur Abhängigkeit von Polizeischutz führt (vgl. www.mdr.de/nachrichten/deutschlan d/gesellschaft/angriffe-auf-journalisten-pressefreiheit-rechtsextremismus-10 0.html). Zudem führen rechte Attacken nach Ansicht der Fragestellenden zu Selbstzensur, insbesondere in Regionen mit AfD-Stärke, wo Journalistinnen und Journalisten Pfefferspray oder Eskorten brauchen (vgl. www.zeit.de/gesell schaft/zeitgeschehen/2025-11/rechtsextremismus-journalisten-angriffe-behoe rden). Im World Press Freedom Index 2025 fiel Deutschland von Platz 10 auf 11 (vgl. https://rsf.org/en/index). Darüber hinaus warnt der achte KEK- Konzentrationsbericht (KEK = Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) 2025 vor neuen Gefahren durch Social Media, Künstliche Intelligenz (KI) und Plattformen, die klassische Medien verdrängen und Meinungsvielfalt untergraben (vgl. www.kek-online.de/publikationen/medienkonz entrationsberichte/achter-konzentrationsbericht-2025/).  1. Wie viele Straf- und Gewalttaten gegen Pressevertreterinnen und Pressevertreter sowie Medienschaffende wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom 1. April 2024 bis zum 30. November 2025 erfasst (bitte nach Jahr, Art der Tat, Bundesland und Politisch motivierter Kriminalität [PMK] mit Phänomenbereich aufschlüsseln)? Mit Stichtag 31. Dezember 2025 wurden durch die Länder im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) für den Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 30. November 2025 insgesamt 818 Straftaten mit dem Oberangriffsziel (OAZ) Medien an das Bundeskrimi- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nalamt (BKA) gemeldet. Bei 89 dieser Fälle handelt es sich um Gewaltstraftaten. Die Aufschlüsselung nach Phänomenbereichen und Bundesländern sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Tatzeit: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 24 11 30 0 8 73 Brandstiftungen 1 0 1 0 0 2 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 Gefährlicher Eingriff 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 Raub 1 0 0 0 0 1 Erpressung 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 13 0 0 13 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 26 11 44 0 8 89 Sachbeschädigungen 11 7 13 1 11 43 Nötigung/Bedrohung 11 31 21 7 31 101 Propagandadelikte 2 27 14 2 2 47 Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 2 31 13 2 5 53 Verst gg. VersG 1 10 0 0 13 24 Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 25 127 48 19 242 461 Gesamtsumme 78 244 153 31 312 818 Tatzeit: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Ländern BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Summe Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 0 36 0 4 0 1 0 2 1 4 1 0 0 16 6 2 73 Brandstiftungen 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gefährlicher Eingriff 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Erpressung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 0 51 0 4 0 1 0 2 2 4 1 0 0 16 6 2 89 Tatzeit: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Ländern BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Summe Sachbeschädigungen 0 19 2 2 2 2 6 0 6 0 0 0 0 4 0 0 43 Nötigung/ Bedrohung 4 38 4 11 1 3 3 1 2 13 1 2 2 8 2 6 101 Propagandadelikte 1 13 6 4 0 6 2 1 4 3 0 0 4 2 1 0 47 Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 2 16 10 3 0 0 3 1 4 5 3 1 1 3 1 0 53 Verst gg. VersG 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 0 0 24 Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 6 269 16 40 1 16 9 5 20 30 7 3 1 27 2 9 461 Gesamtsumme 13 406 40 64 4 28 23 10 38 55 12 6 8 82 12 17 818  2. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Bekannt bzw. Unbekannt wurden in diesem Zusammenhang eingeleitet (bitte nach Jahr, Tatvorwurf, Bundesland und Aufklärungsquote aufschlüsseln)?  3. Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung daraufhin eingeleitet (bitte nach Jahr, Art der Tat und Bundesland aufschlüsseln)? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Bei den insoweit einschlägigen Statistischen Berichten „Staatsanwaltschaft“ und „Strafgerichte“, die jährlich durch das Statistische Bundesamt herausgegeben werden, handelt es sich um Verfahrensstatistiken, deren Durchführung auf bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen der Länder basieren und die keine personenbezogenen Merkmale oder Daten zu den Opfern von Straftaten (Pressevertretende und Medienschaffende) erfassen. Eine automatisierte Auswertung zu Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren ist im KPMD-PMK nicht möglich, da im KPMD-PMK lediglich Fallzahlen erfasst werden. Fallzahlen und Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren sind nicht deckungsgleich. Zu einem Lebenssachverhalt (Fall) können mehrere Ermittlungsverfahren/Strafverfahren eingeleitet werden. Auf der anderen Seite können mehre Lebenssachverhalte in einem Ermittlungsverfahren/Strafverfahren ausermittelt werden.  4. Wie viele Straf- und Gewalttaten gegen Medienschaffende ereigneten sich vom 1. April 2024 bis zum 30. November 2025 auf Kundgebungen bzw. Demonstrationen (bitte nach Straftatbestand und Bundesland auflisten)? Mit Stichtag 31. Dezember 2025 sind für den Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 30. November 2025 insgesamt 211 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und im Zusammenhang mit Demonstrationen in der Fallzahlendatei „Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten“ (LAPOS) erfasst. Bei 73 dieser Fälle handelt es sich um Gewaltstraftaten. Die Aufschlüsselung nach Phänomenbereichen und Bundesländern sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Tatzeit: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Demo: JA, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 22 6 26 0 7 61 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 0 0 Erpressung 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 12 0 0 12 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 22 6 38 0 7 73 Sachbeschädigungen 2 0 4 0 1 7 Nötigung/Bedrohung 8 9 6 1 6 30 Propagandadelikte 1 1 8 1 0 11 Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 0 0 1 0 0 1 Verst gg. VersG 1 10 0 0 13 24 Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 9 14 23 4 15 65 Gesamtsumme 43 40 80 6 42 211 TZ: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Demo: JA, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Ländern BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Summe Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 0 33 0 4 0 0 0 1 0 2 1 0 0 14 5 1 61 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Erpressung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 0 45 0 4 0 0 0 1 0 2 1 0 0 14 5 1 73 Sachbeschädigungen 0 5 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 7 Nötigung/ Bedrohung 2 10 0 2 0 1 0 0 0 5 0 0 1 4 1 4 30 TZ: 01.04.2024 – 30.11.2025, OAZ Medien, Demo: JA, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Ländern BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Summe Propagandadelikte 0 9 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 11 Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Verst gg. VersG 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 0 0 24 Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 0 41 0 1 0 0 1 0 3 5 0 0 0 12 0 2 65 Gesamtsumme 2 110 2 8 0 1 1 1 4 13 1 0 1 53 7 7 211  5. Wie viele Straftaten gegen Medienschaffende wurden in der PMK- Statistik 2024/2025 im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität erfasst (bitte nach Propagandadelikten, Körperverletzungen und Internet-Straftaten aufschlüsseln)? Mit dem Stichtag 31. Januar 2025 sind für das Jahr 2024 insgesamt 423 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ in LAPOS erfasst. Mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 sind für das Jahr 2025 insgesamt 504 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ in LAPOS erfasst. Die erwünschte Aufschlüsselung der Fallzahlen ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Internet-Straftaten wird in Frage 6 beantwortet. TZ: 2024, OAZ Medien, Stichtag: 31.01.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 12 1 19 0 7 39 Brandstiftungen 1 0 1 0 0 2 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 1 1 Raub 2 0 0 0 1 3 Erpressung 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 1 0 0 0 0 1 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 16 1 20 0 9 46 Sachbeschädigungen 7 4 8 1 12 32 Nötigung/Bedrohung 4 13 12 5 29 63 Propagandadelikte 1 18 4 0 3 26 Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 0 21 6 2 2 31 Verst gg. VersG 1 16 0 0 25 42 Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 15 37 22 14 95 183 Gesamtsumme 44 110 72 22 175 423 TZ: 2025, OAZ Medien, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 14 9 12 0 3 38 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 0 0 Erpressung 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 13 0 0 13 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 14 9 25 0 3 51 Sachbeschädigungen 5 4 6 0 4 19 Nötigung/Bedrohung 7 20 12 2 17 58 Propagandadelikte 1 14 12 2 1 30 Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 1 10 8 0 3 22 Verst gg. VersG 0 0 0 0 0 0 Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 15 104 28 6 171 324 Gesamtsumme 43 161 91 10 199 504  6. Wie viele Hasspostings oder Internet-PMK gegen Medienschaffende wurden 2024/2025 erfasst, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung? Mit Stichtag 31. Januar 2025 sind für das Jahr 2024 insgesamt 217 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und dem Untertatmittel (UTM) „Internet“ in LAPOS erfasst. Mit dem Stichtag 31. Januar 2025 sind für das Jahr 2024 insgesamt 131 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und dem UTM „Hassposting“ in LAPOS erfasst. Mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 sind für das Jahr 2025 insgesamt 333 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und dem UTM „Internet“ in LAPOS erfasst. Mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 sind für das Jahr 2025 insgesamt 246 Straftaten mit dem OAZ „Medien“ und dem UTM „Hassposting“ in LAPOS erfasst. Die Fallzahlen des UTM „Hassposting“ stellen eine Teilmenge des UTM „Internet“ dar und sind somit in den Fallzahlen des UTM „Internet“ enthalten. Eine genaue Aufschlüsselung der erbetenen Fallzahlen ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Tatzeit: 2024, OAZ Medien, UTM Internet, Stichtag: 31.01.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 0 0 0 0 0 0 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 Tatzeit: 2024, OAZ Medien, UTM Internet, Stichtag: 31.01.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 0 0 Erpressung 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 0 0 0 0 0 0 Sachbeschädigungen 0 0 0 0 0 0 Nötigung/Bedrohung 1 5 4 4 16 30 Propagandadelikte 0 10 4 0 3 17 Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 0 17 6 2 2 27 Verst gg. VersG 0 0 0 0 1 1 Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 11 22 11 13 85 142 Gesamtsumme 12 54 25 19 107 217 Tatzeit: 2025, OAZ Medien, UTM Internet, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 0 0 0 0 0 0 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 0 0 Erpressung 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 0 0 0 0 0 0 Sachbeschädigungen 0 0 0 0 0 0 Nötigung/Bedrohung 1 13 5 1 12 32 Propagandadelikte 0 9 2 0 1 12 Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 1 8 6 0 3 18 Verst gg. VersG 0 0 0 0 0 0 Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 6 94 9 3 159 271 Gesamtsumme 8 124 22 4 175 333 Tatzeit: 2024, OAZ Medien, UTM Hassposting, Stichtag: 31.01.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 0 0 0 0 0 0 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 0 0 Erpressung 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 0 0 0 0 0 0 Sachbeschädigungen 0 0 0 0 0 0 Nötigung/Bedrohung 0 2 1 3 2 8 Propagandadelikte 0 8 4 0 2 14 Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 0 13 5 2 1 21 Verst gg. VersG 0 0 0 0 1 1 Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 7 11 5 3 61 87 Gesamtsumme 7 34 15 8 67 131 Tatzeit: 2025, OAZ Medien, UTM Hassposting, Stichtag: 31.12.2025 Deliktskategorien nach Phänomenbereichen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 0 0 0 0 0 0 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 0 0 Erpressung 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 0 0 0 0 0 0 Sachbeschädigungen 0 0 0 0 0 0 Nötigung/Bedrohung 0 6 1 1 7 15 Propagandadelikte 0 6 2 0 1 9 Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 0 4 4 0 2 10 Verst gg. VersG 0 0 0 0 0 0 Verst gg. WaffG 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 2 74 3 0 133 212 Gesamtsumme 2 90 10 1 143 246  7. Welche Maßnahmen ergriffen Bundes- und Landespolizeien zur Vermeidung von Übergriffen durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gegen Medienschaffende (bitte Dienstaufsichtsbeschwerden seit April 2024 mit Sanktionen nach Datum, Ort und Art auflisten)?  8. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit April 2024 gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wegen der Nichtverfolgung von Straftaten gegeben, die im Zusammenhang mit Straf- und Gewalttaten gegen Medienschaffende erfolgten und wie viele davon hatten Sanktionen zur Folge (bitte nach Datum, Bundesland, Ort und Art der Sanktionierung aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine auswertbaren Erkenntnisse vor. Im erfragten Zeitraum liegen keine Dienstaufsichtsbeschwerden im Sinne der in den Fragestellungen angegebenen Thematiken vor.  9. Inwieweit hat sich die Bundesregierung für eine spezifische Kategorie „Straftaten gegen Medienschaffende“ in polizeilichen bzw. justiziellen Statistiken eingesetzt (z. B. via Innenministerkonferenz [IMK[ bzw. Justizministerkonferenz [JuMiKo]), plant sie dies, und wenn nein, warum nicht? Politisch motivierte Angriffe auf Medien werden seit dem 1. Januar 2019 mit dem OAZ „Medien“ im KPMD-PMK abgebildet. Bis zum 31. Dezember 2018 wurden Straftaten gegen Medien mittels des UTF „Gegen Medien“ erfasst. Eine adäquate Abbildung zur Verfolgung der Entwicklung von PMK-Straftaten gegen Medienschaffende ist im KPMD-PMK folglich durch einen eigenen Katalogwert ständig gegeben. Die Aufnahme einer Kategorie in die Statistiken der Strafrechtspflege, die Rückschlüsse auf den Umfang und die Aufklärungsrate von Straftaten gegen eine Berufsgruppe (hier Medienschaffende) zulässt, wäre ein Bruch in der Systematik der Erhebung der Strafrechtspflegestatistiken und war kein Thema der Justizministerkonferenz (JuMiKo) und wird von der Bundesregierung in diesem Kontext auch nicht forciert. Auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die Strafrechtspflege und damit auch die Statistiken der Strafrechtspflege wird hingewiesen. 10. Wie viele Anträge auf Auskunftssperren im Melderegister (§ 51 des Bundesmeldegesetzes – BMG) stellten Medienschaffende seit April 2024, wie viele wurden bestätigt, und welche Ablehnungsgründe gab es (bitte nach Monat und Bundesland aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 11. Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 353d des Strafgesetzbuchs (StGB; verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit April 2024 gegen Medienschaffende eingeleitet, und mit welchem Ausgang? Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. Die Angaben in diesen Statistiken lassen sich nach Sachgebieten differenzieren. Eine Auswertung nach einzelnen Delikten ist nicht möglich. Eine automatisierte Auswertung zu Ermittlungsverfahren nach § 353d des Strafgesetzbuchs (StGB) ist im KPMD-PMK nicht möglich, da im KPMD- PMK lediglich Fallzahlen erfasst werden. Fallzahlen und Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren sind nicht deckungsgleich. Zu einem Lebenssachverhalt (Fall) können mehrere Ermittlungsverfahren/ Strafverfahren eingeleitet werden. Auf der anderen Seite können mehre Lebenssachverhalte in einem Ermittlungsverfahren/Strafverfahren ausermittelt werden. Hilfsweise werden alle erfassten Fälle des § 353d StGB zugeliefert. Für den Zeitraum seit dem 1. April 2024 bis zum Abfragedatum 23. Januar 2025 sind insgesamt sieben Fälle bekannt. Informationen dazu, ob es sich bei den betroffenen Personen um Medienschaffende handelte, liegen nicht vor, da betroffene Personen in der Fallzahlenanwendung LAPOS systembedingt anonymisiert werden und Rückschlüsse somit nicht möglich sind. Eine Aufschlüsselung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Deliktskategorien nach Phänomenbereichen Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe Verstöße gg. § 353d StGB3d StGB 3 1 0 0 3 7 In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Berichtsjahr 2024 zu PKS-Schlüssel 655010 „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ 73 Fälle mit insgesamt 69 Tatverdächtigen erfasst. Die Aufklärungsquote lag bei 86,3 Prozent. Informationen dazu, ob es sich bei den hier tatverdächtigen Personen um Medienschaffende handelte, liegen nicht vor. 12. Welche Projekte zum Schutz bedrohter Medienschaffender förderte die Bundesregierung von April 2024 bis November 2025, mit welchen Mitteln, und mit wie vielen erreichten Personen? Die Bundesregierung unterstützt vor allem über das Journalistenschutzprogramm Hannah-Arendt-Initiative (HAI) bedrohte Medienschaffende weltweit. Die HAI ist ein von der Bundesregierung in enger Abstimmung zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gemeinsam geführtes und von zivilgesellschaftlichen Organisationen (Netzwerkpartner) umgesetztes Programm zur Unterstützung und zum Schutz von bedrohten Journalistinnen und Journalisten – sowohl im Ausland (in den Herkunftsländern und in der Region) als auch im Exil in Deutschland. Im Haushaltsjahr 2024 betrug das Fördervolumen 9,1 Mio. Euro (6 Mio. Euro Ausland / 3,1 Mio. Euro Inland). Es profitierten über 400 Medienschaffende und zusätzlich 62 Medienorganisationen von der Programmlinie Inland des BKM, umgesetzt durch den European Fund for Journalism in Exile (JX Fund), von der Programmlinie Ausland des AA profitierten über 2 700 Medienschaffende, umgesetzt durch Media in Cooperation in Transition (MiCT), European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF) und Deutsche Welle Akademie. Im Haushaltsjahr 2025 betrug das Fördervolumen 8 Mio. Euro (6 Mio. Euro Ausland / 2 Mio. Euro Inland). In den ersten drei Quartalen 2025 profitierten 112 Medienschaffende und zusätzlich 109 Medienorganisationen von der Programmlinie Inland des BKM, von der Programmlinie Ausland des AA profitierten über 1 280 Medienschaffende und 117 Medienorganisationen. Für das vierte Quartal 2025 liegen noch keine konsolidierten Zahlen vor. Darüber hinaus wurde ECPMF in 2024 mit 150.000 Euro und in 2025 mit 175.000 Euro von BKM gefördert. Mit dem Programm „Perspektiven im Exil“ wurden 2024 insgesamt 115 Medienschaffende erreicht, in 2025 wurden 69 Medienschaffende erreicht. 13. Welche Fortbildungen zu Pressefreiheit bzw. Schutz von Medienschaffenden erhielten Exekutivorgane (insbesondere Polizei), mit welchen Bundesmitteln und Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahlen? Der Schutz von Medienschaffenden liegt im Bereich der schutzpolizeilichen Aufgaben und damit insbesondere im Verantwortungsbereich der Landespolizeibehörden. Die Thematik „Angriffe auf Pressefreiheit und Medienschaffende“ ist Bestandteil der Aus- und Fortbildung innerhalb der Bundespolizei und des BKA. Eine detaillierte Darstellung der einzelnen Unterrichtung, den Teilnehmern sowie deren Bundesmittel ist nicht möglich, da die Schulungen in diesem Zusammenhang fächer- und laufbahnübergreifend vermittelt werden. 14. Wie viele Ransomware-, Distributed-Denial-of-Service(DDoS)- oder Hackerangriffe gegen Medienschaffende bzw. Redaktionen wurden in diesem Zeitraum polizeilich erfasst (bitte nach Bundeskriminalamt(BKA)- Bundeslagebild Cybercrime 2024/2025 und PMK-Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Das Bundeslagebild Cybercrime umfasst kein statistisches Material bzgl. Cyberangriffe gegen Medienschaffende/Redaktionen. Die für das Bundeslagebild genutzten Daten der PKS erlauben ferner keine Aufschlüsselung nach Art des Geschädigten. Eine dezidierte Auflistung der polizeilich erfassten Cyberangriffe mit angefragtem Kontext liegt daher nicht vor. Mit dem Stichtag 31. Januar 2025 sind in LAPOS für das Jahr 2024 zwei Fälle mit dem OAZ „Medien“ und dem UTF „Cybercrime“ erfasst. Mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 ist in LAPOS für das Jahr 2025 ein Fall mit dem OAZ „Medien“ und dem UTF „Cybercrime“ erfasst. 15. Wie viele Fälle von Spyware-Einsatz (z. B. Paragon-Staatstrojaner) oder digitaler Überwachung gegen Medienschaffende sind der Bundesregierung seit April 2024 bekannt, und welche Ermittlungen laufen (bitte nach Bundesland und Betroffenengruppen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 16. Welche Mittel wurden unter Haushaltstitel 684 15 („Stärkung der Medienkompetenz sowie Schutz journalistischer Arbeit“) 2024 und 2025 ausgegeben, und für welche Projekte (bitte mit Beträgen, Anzahl erreichter Medienschaffender und Erfolgsindikatoren auflisten)? Die in 2024 unter dem Haushaltstitel eingestellten Mittel i. H. v. 300.000 Euro dienten der Unterlegung früherer Verpflichtungsermächtigungen, darüber hinaus standen im Haushaltsansatz 2024 keine Mittel für den Schutz und die strukturelle Förderung journalistischer Arbeit zur Verfügung. In 2025 wurden keine Mittel verausgabt. 17. Welche Bundesmittel flossen 2024 und 2025 in die DJV-Meldestelle (DJV = Deutscher Journalisten-Verband) oder ECPMF-Projekte zum Schutz von Medienschaffenden, und wie viele Fälle wurden bearbeitet? Bezüglich der Förderung des ECPMF durch den BKM wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Die Meldestelle des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) wird nicht durch Bundesmitteln gefördert. 18. Wie viele Gesprächsanfragen von Organisationen wie RSF, DJV, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) oder ECPMF zum Journalistenschutz erreichten das Bundesministerium des Innern (BMI) bzw. den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seit April 2024 (bitte mit Datum, Ergebnis und Abweisungsgründen auflisten)? Die Bundesregierung führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. 19. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss der nach Ansicht der Fragesteller schwindenden Medienvielfalt (z. B. KEK-Bericht) auf die Pressefreiheit, und welche Gegenmaßnahmen plant sie (bitte auflisten)? 20. Erachtet die Bundesregierung einen jährlichen Lagebericht zur Pressefreiheit in Deutschland für notwendig, und wenn ja, wann erscheint der erste? Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Medienvielfalt und Pressefreiheit sind eine der Grundfesten in einer demokratischen, pluralistischen Gesellschaft. Die Bundesregierung wendet sich grundsätzlich gegen jeden Versuch diese einzuschränken. Hierzu gehört auch, dass Journalisten bei der Ausübung ihrer Arbeit wirksam geschützt werden. Die Bundesregierung setzt sich im dualen Mediensystem sowohl für einen pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für faire Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen für private Medien ein. Hierbei soll auch auf europäischer Ebene eine stärkere Verantwortung großer Tech-Plattformen und KI-Anbieter in den Blick genommen werden. Die Erstellung eines weiteren Lageberichts über den Stand der Pressefreiheit in Deutschland ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich. Der Beitrag der Bundesregierung für den von der Europäischen Kommission zu erstellenden Rechtsstaatsbericht enthält bereits regelmäßig Aussagen zum Stand der Pressefreiheit in Deutschland. Zudem registriert das ECPMF in der Datenbank „Mapping Media Freedom“ Angriffe auf die Pressefreiheit und informiert auch darüber. Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen erstellt mit der Rangliste der Pressefreiheit einen Bericht mit ähnlicher Zielrichtung. 21. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung bis Ende der Legislaturperiode, um den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (2025–2029) zur Sicherheit von Medienschaffenden umzusetzen? Die Sicherheit von Journalisten spielt für Bund und Länder eine unverändert große Rolle. Medien können nur dort unabhängig und frei berichten, wo die Sicherheit von Journalisten gewährleistet ist. Die Staatsanwaltschaften der Länder sind, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Den über die Plattform des Europarats zur Stärkung des Schutzes von Journalismus und der Sicherheit von Journalisten eingehenden Meldungen gehen die Länder konsequent nach und treffen nach Ermittlung des Sachverhalts die erforderlichen Maßnahmen. Durch die Polizei werden daneben insbesondere alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten bei Versammlungen zu gewährleisten. Hierbei geben die bundesweit gültigen „Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung“ wichtige Rahmenbedingungen für ein kooperatives Zusammenwirken zwischen Polizei und Medien vor. Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (sog. Anti-SLAPP-Richtlinie) beschlossen. Dieser sieht Regelungen vor, damit missbräuchliche Verfahren gegen kritische Meinungsäußerungen oder Berichterstattungen durch die Gerichte schnellstmöglich abgeschlossen und unbegründete Klagen schnell abgewiesen werden können. So soll erreicht werden, dass der einschüchternde Effekt für Betroffene möglichst gering ausfällt. Niemand soll durch missbräuchliche Klagen davon abgehalten werden, von der grundrechtlich verbürgten Meinungs- und Pressefreiheit Gebrauch zu machen. Der Regierungsentwurf ist hier abrufbar: www.b mjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Anti-SLAPP.html. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer Fortentwicklung der Auskunftssystematik im Meldewesen und wird hierbei auch die besondere Rolle der Presse- und Medienschaffenden berücksichtigen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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