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Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.)

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Selbstverständnis und Ziele Der VBIO ist das Dach der biowissenschaftlichen Fachgesellschaften und seiner Landesverbände. Ziel ist es die Interessen aller biowissenschaftlichen und biomedizinischen Disziplinen effektiv zu vertreten. Gemäß § 2 der Satzung ist Zweck des Verbandes die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Erziehung im Bereich der Biowissenschaften und angrenzender Disziplinen im Dienste der Allgemeinheit. Ziele im Sinne des Lobbyregistergesetzes In den Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes fallende Tätigkeiten betreffen gemäß § 3 der Satzung: 2. Förderung und Pflege der Forschung und Lehre in den Biowissenschaften und ihrer Didaktik 3. Förderung des Biologieunterrichts an allen Schulformen und außerschulischen Bildungseinrichtunge 5. Förderung der biologieorientierten Aus-, Fort- und Weiterbildung 6. Förderung des Verständnisses der Biowissenschaften und ihrer Anwendungen in der Öffentlichkeit 8. Förderung der organismischen und ökosystembezogenen Biologie, des Schutzes der biologischen Vielfalt sowie des wissenschaftlich fundierten Natur- und Umweltschutzes 9. Beratung und Zusammenarbeit mit Gesetzgebungs- und Verwaltungsorganen sowie Institutionen der Forschungsförderung im Sinne der vorgenannten Zwecke Beispiele: In der Vergangenheit war der VBIO unter anderem in folgenden Themenfeldern aktiv: Bedeutung der Grundlagenforschung, Tierversuche, Neue Züchtungsmethoden, Naturschutz, „Access and Benefit Sharing“ bzw. Nagoya Protokoll, Klimawandel und Klimawandelanpassung Instrumente: Der VBIO veranstaltet - auch gemeinsam mit anderen - Fachgespräche und erstellt Pressemitteilungen, Stellungnahmen bzw. Positionspapiere. Er übermittelt diese im Rahmen von Verbändeanhörungen oder sendet sie direkt an Abgeordnete des Bundestages bzw. an die zuständigen Ministerien. Gemeinsam mit DPG, DVGeo, GDCh und DMV veranstaltet der VBIO Parlamentarische Abende zu naturwissenschaftlichen Themen. Interessenbereiche: Schulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Klimaschutz; Tierschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Berufliche Bildung; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Umwelt" Regelungsvorhaben: - Wissenschaftszeitvertragsgesetz - Einbringen der speziellen Sichtweisen/Herausforderungen einer experimentell arbeitenden Wissenschaft: Keine Öffnung im Rahmen von Tarifverträgen Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer für Postdocs. Mehr Flexibilität bei der Befristung studienbegleitender Beschäftigung - Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels- Verbotsgesetzes: Gesetzliche Klarstellung, dass bei für Forschungszwecke gezüchteten Tieren ein vernünftiger Grund für das Töten von Versuchstieren auch dann vorliegt, wenn diese nicht im Versuch verwendet werden können und wenn alle Möglichkeiten, diese Tiere auf andere Weise zu nutzen (Kaskadenregelung), ausgeschöpft sind. - Gefährdete biowissenschaftlichen Datenbanken erhalten: Die Bundesregierung soll sich (ggf. zusammen mit weiteren Partnern - auch auf der europäischen Ebene) für den langfristigen Erhalt der für die biowissenschaftliche Forschung zentralen Datenbanken einsetzen, die durch die Streichungen beim US-NIH verursacht werden. - Ratifikationsgesetz zum BBNJ-Übereinkommen: Züguige Ratifikation des Übereinkommens wird begrüßt. Alle darunter anfallenden Regelungen (insbesondere Umsetzungsgesetz Drucksache 21/3543) müssen so umgesetzt werden, dass wissenschaftliche Untersuchungen auf Hoher See weiterhin rechtssicher möglich sind. Auf die Angemessenheit der Dokumentationsverpflichtungen ist - gerade auch in Hinblick auf weniger strikte Handhabung in anderen Ländern - zu achten. - Ausführungsgesetz zum BBNJ-Übereinkommen: Auch im Kontext des Ratifizierungsgesetzes (BR-Drucksache 783/25): Sicherstellen das die wissenschaftliche Erforschung der Hohen See und der genetischen Ressourcen in Deutschland/von deutschen Schiffen weiterhin möglich bleibt und die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen auch im Vergleich zu Regelungen anderen Staaten verhältnismäßig bleiben. Rechssicherheit. Vermeidung unterschieldicher Standards/Definitionen zu "Nutzung" und "Digitalen Sequenzinformationen" in unterschiedlichen internationalen Kontexten (z. B. Saatgutvertrag, Nagoya-Protokoll...) - Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung: Für die Flächen, deren Schutz im überragenden öffentlichen Interesse liegt, besteht keien Rechtssicherheit, da weitreichende Ausnahmeregelungen für die Landes- und Bündnisverteidigung sowie für verschiedene Infrastrukturvorhaben bestehen, die bereits durch andere Gesetze als überragend eingestuft sind, z.B. Energie, Verkehr, Wasserstoff und Bau. Die Lockerung des Naturraumbezugs bei Kompensation birgt die Gefahr, dass lokale Biodiversitätsverluste nicht immer ortsnah ausgeglichen werden und es damit lokal zu Nettoverlusten kommt. - UVP - Anpassungsgesetz: Standards der UVP nicht weiter absenken (z. B. in Hinblick auf die Anhebung der Schwellenwerte für die zwingende UVP oder auf Ausnahmen von der standortbezogenen Vorprüfung bei Änderungsvorhaben). Datenerhebung beibehalten um Vergleichswerte (Baseline) zu sichern.

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