polradar

Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) bündelt die fachlichen und wirtschaftlichen Interessen der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie und bringt diese in politische und administrative Entscheidungsprozesse auf Bundesebene ein. Hierzu sucht er den direkten Austausch mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Bundesministerien und nachgeordneten Behörden, erstellt Fach- und Positionspapiere, verschickt gezielte Anschreiben, veranstaltet eigene Fach- und Dialogforen und beteiligt sich an Anhörungen. Er nimmt insbesondere Stellung zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung, etwa in den Bereichen Beschaffungswesen, Cyber- und Informationssicherheit, Außenwirtschafts- und Exportkontrolle sowie Maßnahmen des Bürokratieabbaus, und unterstützt den Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Industrie durch Fachveranstaltungen mit Einladung politischer Entscheidungsträger. Interessenbereiche: Institutionelle Fragen der EU; Rüstungsangelegenheiten; Extremismusbekämpfung; Verteidigungspolitik; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Parlamentarisches Verfahren; Kriminalitätsbekämpfung; Außenwirtschaft; Bundeswehrangelegenheiten; Außenpolitik; Terrorismusbekämpfung; Industriepolitik; Cybersicherheit; Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung Regelungsvorhaben: - Versorgungs- und Lieferkettenresilienz bei Rüstungsvorhaben im Sinne einer Resilienzwirtschaft: Steigerung der Versorgungssicherheit und Lieferkettenresilienz für Auftraggeber und Auftragnehmer bei militärischen Beschaffungsvorhaben sowie eine Beschleunigung der Bearbeitungszeit von rüstungs-relevanten Prüf- und Genehmigungsverfahren. Die hierfür relevanten Gesetze und Verordnungen sollen auf entsprechenden Überarbeitungsbedarf überprüft werden: Bundesimmissionsschutzgesetz, Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, u.a. Wirtschaftssicherstellungsverordnung, Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Bundeshaushaltsgesetz, Bundeshaushaltsordnung, Sustainable Finance Disclosure Regulation (2019/2088), EU REACH-Verordnung (1907/2006), EU POP-Verordnung (2019/1021). - Einführung eines Maßnahmenkatalogs zum Bevölkerungsschutz/Zivil- und Katastrophenschutz: Mit dem „Maßnahmenkatalog zum nationalen Neustart für die Resilienz im Bevölkerungsschutz / Zivil- und Katastrophenschutz“ zeigt der BDSV konkrete Handlungsleitlinien auf, um einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz zu verfolgen. Zur Verbesserung des Zivilschutzes in Deutschland sollen entsprechende finanzielle Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. - Änderung des Aussenwirtschaftsgesetzes: Für die deutsche Investitionsprüfung sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen das Außenwirtschaftsgesetz („AWG“) und die Außenwirtschaftsverordnung („AWV“). Wir halten es im Bereich der sektorspezifischen Prüfung gem. §§ 60 ff. AWV seitens des BMWK für geboten, den Zusammenhang zwischen dem Strategiepapier vom 12.Februar 2020 und der aktuellen Rechtslage bei der Investitionsprüfung auch unter dem Gesichtspunkt der Eingriffe in das Grundrecht gemäß Art. 14 GG und der daran anknüpfenden Verhältnismäßigkeits-Prüfung nochmals zu betrachten. Hierbei regen wir an, den Katalog der Schlüsseltechnologien gemäß dem Strategiepapier zu Stärkung der nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Hinblick auf das Investitionsschutzinteresse entsprechend zu erweitern. - Veränderung des KRITIS Dachgesetz: Bei der Umsetzung der KRITIS-Richtlinie in nationales Recht wird eine Einbeziehung der Industrie gefordert. - Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG): Veränderung von Teilaspekten des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG). - Vorschläge zur Evaluierung des Waffenrechts: Die SVI in Deutschland ist Teil der nationalen Sicherheitsarchitektur. Die Unternehmen unterliegen strikten Genehmigungs- und Nebenpflichten aus verschiedenen Rechtsvorschriften. Genehmigungen z.B. nach den Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG), denen des Waffengesetzes (WaffG) oder Sprengstoffgesetzes (SprengG) und des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) werden erst bei Nachweis bestimmter Voraussetzungen erteilt. Die Genehmigungspflichten stellen in Verbindung mit den Nebenpflichten und Kontrollen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden die staatliche Kontrolle sicher, ebenso den Schutz der Sicherheit und öffentliche Ordnung. Ziel der Vorschläge ist eine Entbürokratisierung und Präzisierung der bestehenden Vorschriften zum Vorteil der Unternehmen wie auch der Verwaltung. - Ausgestaltung des ECF mit Fokus auf Verteidigungsindustrie (MFR 2028-2034): Ziel der Interessenvertretung ist es, die Positionen der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zur konkreten Ausgestaltung des Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) einzubringen. Schwerpunkte sind unter anderem: - ausreichende Budgetierung und Planungssicherheit für Verteidigungsmaßnahmen - Beibehaltung des Exzellenzprinzips bei der Mittelvergabe - klare europäische Präferenzkriterien - angemessene Governance unter Einbindung der Mitgliedstaaten - Stärkung von Forschung und Entwicklung sowie Schutz geistigen Eigentums - Förderung gemeinsamer Beschaffung, industrieller Kapazitäten und Lieferkettenresilienz - Einbindung von Partnerstaaten unter definierten Bedingungen. - Schaffung eines eigenständigen Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes für die SVI: Schaffung eines eigenständigen SVI-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Verteidigungsindustrielle Vorhaben, insbesondere zur Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Instandhaltung und Versorgung verteidigungswichtiger Güter, sollen verbindlich priorisiert, Verfahren rechtssicher gestrafft und Hemmnisse in einschlägigen Fachgesetzen abgebaut werden. Ziel ist es, den industriellen Kapazitätsaufbau zu unterstützen und die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sowie die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und der EU zu stärken. - Organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen der Geheimschutzbetreuung des Bundes: Gegenstand der Interessenvertretung sind die organisatorischen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Geheimschutzbetreuung des Bundes. Ziel ist die Sicherstellung leistungsfähiger und effizienter Geheimschutzstrukturen zur Unterstützung der nationalen und europäischen Sicherheitsvorsorge sowie der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Im Fokus stehen die Auswirkungen geplanter Umstrukturierungen und haushaltsbedingter Einsparmaßnahmen auf die Leistungsfähigkeit der Geheimschutzbetreuung, die Durchführung sicherheitsrelevanter Verfahren, die Zusammenarbeit mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowie die Wahrnehmung internationaler Sicherheitsaufgaben. - Änderung der KrWaffGenV zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Kriegswaffentransporte und europäische Rüstungskooperationen: Die Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffGenV) soll zusätzliche allgemeine Genehmigungstatbestände für Einfuhren, Verbringungen, Transporte sowie Vermittlungs- und Überlassungsgeschäfte schaffen. Der BDSV setzt sich für eine rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der Verfahren für Unternehmen, Streitkräfte und öffentliche Beschaffungsstellen innerhalb der EU und des NATO-Raums ein. Regelungslücken bei Rücklieferungen, Erprobungs-, Instandsetzungs- und Entwicklungsprozessen sollen geschlossen, industrielle Transporte vereinfacht sowie europäische Rüstungskooperationen erleichtert werden. - Erhöhung der Haushaltsmittel für das Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP): Die unterzeichnenden Wirtschaftsverbände setzen sich im parlamentarischen Verfahren für eine Erhöhung der Haushaltsmittel des Auslandsmesseprogramms des Bundes (AMP) von 44 auf 49 Mio. Euro ein. Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, insbesondere des Mittelstands, durch eine stärkere Außenwirtschaftsförderung zu sichern. Begründet wird dies mit der hohen Hebelwirkung des Programms für Exportumsätze, Beschäftigung und internationale Marktpräsenz deutscher Unternehmen. Die vorgesehenen Kürzungen im Haushaltsentwurf 2027 sollen zurückgenommen und der Etat entsprechend angehoben werden.

Relationen

Keine Relationen.