Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI)
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Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) repräsentiert eine strategisch wichtige High-Tech-Branche, in der Deutschland und Europa eine global führende Rolle einnehmen.
Die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie verleiht dem Wirtschaftsstandort Deutschland in vielfältiger Hinsicht nachhaltigen Schub als Job-, Umsatz- und Technologiemotor. Sie ist einer der zentralen Schlüssel zur Lösung dringlicher gesellschaftlicher Herausforderungen.
Mit 305 Mitgliedern vertritt der BDLI die Interessen einer Branche, die sich durch internationale Technologieführerschaft und weltweiten Erfolg auszeichnet. Die deutsche Luft-und Raumfahrtindustrie ist nicht nur Lebensader und Impulsgeber der Wirtschaft, sondern auch wichtiger Arbeitgeber für überwiegend hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Mit 130.000 direkt Beschäftigten bündelt sie nahezu alle strategischen Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts und generiert ein jährliches Umsatzvolumen von gegenwärtig 62 Milliarden Euro (alle Angaben für 2025).
Zu den primären Aufgaben des BDLI gehören die Kommunikation mit politischen Institutionen, Behörden, Verbänden und ausländischen Vertretungen in Deutschland sowie verschiedenste Mitglieder-Serviceleistungen im In- und Ausland. Der Verband ist darüber hinaus Markeninhaber der ILA Berlin, die alle zwei Jahre am BER stattfindet.
Interessenbereiche: Rüstungsangelegenheiten; Öffentliches Recht; Kleine und mittlere Unternehmen; Klimaschutz; Erneuerbare Energien; Cybersicherheit; Verkehrspolitik; Sonstige Interessenbereiche; Außenwirtschaft; Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Gesetzgebung; Fossile Energien; EU-Binnenmarkt; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Industriepolitik; Parlamentarisches Verfahren; Bundeswehrangelegenheiten; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Internationale Beziehungen; Luft- und Raumfahrt; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verteidigungspolitik; Berufliche Bildung
Regelungsvorhaben:
- Nationales Weltraumgesetz: Der BDLI fordert die Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen der dt. RF-Industrie durch klare Genehmigungs- und Haftungsregelungen sowie Erleichterung im Bereich Export von Raumfahrt-Gütern durch Abstimmung des Weltraumgesetz mit dem AWG, AWV und KrWaffKontrG geschaffen werden. Der Umgang mit geistigem Eigentum sollte bei Erfindungen während einer Mission, die Registrierung von Weltraumgegenständen, die Vermeidung und Rückholung von Weltraumschrott und Abbau von Bodenschätzen auf Himmelskörpern thematisiert werden. Außerdem sollte das Verhältnis des Weltraumgesetzes zum Satellitendatensicherheitsgesetz klargestellt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der dt. Industrie im internationalen Vergleich darf keinen Schaden nehmen. Auch das EU Space Law ist in dem Zusammenhang von Bedeutung.
- Weltraumsicherheitsstrategie - Beibehaltung: Als Umsetzungsdokument der Nat. Sicherheitsstrategie sollen aus der Weltraumsicherheitsstrategie (WSS) die sicherheits- und verteidigungspol. Aspekte der Weltraumnutzung abgeleitet werden. Die WSS steht parallel und komplementär zur Raumfahrtstrategie der Bundesregierung sowie zur im März 2023 veröffentlichten EU Space Strategy for Security and Defence.
Zielsetzung der WSS sind vier sicherheits- und verteidigungspolitische Handlungslinien für die Weltraumnutzung:
(1) Gesamtgesellschaftliche Resilienzsteigerung
(2) Stärkung militärischer Handlungsfähigkeit durch Weltraumnutzung
(3) Schutz und Verteidigung im Weltraum und
(4) Stärkung der internationalen Ordnung im Weltraum.
Sie soll zu erhöhter Transparenz und Vertrauen in der intern. Weltraumsicherheitspolitik beitragen.
- Satellitendatensicherheitsgesetz - Änderung: Der BDLI fordert eine Aktualisierung des im Jahr 2007 in Kraft getretenen Satellitendatensicherheitsgesetzes (SatDaSiG ) auch in Hinblick auf das sich in der Ressortabstimmung befindliche nationale Weltraumgesetz. Die Gesetzgebung verfolgt zwei Hauptziele: (1) zum einen die Förderung der Nutzung und Kommerzialisierung von Erdfernerkundungsdaten, (2) zum anderen die Wahrung der sicherheits- und außenpolitischen Interessen Deutschlands. Die Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR RA) ermittelt im Zuge der laufenden Evaluierung der Gesetzgebung, ob das Gesetz bzw. die Rechtsverordnung wie beabsichtigt wirken können oder ob Anpassungen vorgenommen werden müssen.
- Arbeitszeitgesetz - Änderung: Unser Ziel ist es, den durch die europäischen Direktiven gegebenen Gestaltungsspielraum zum Vorteil für Beschäftigte und Unternehmen zu nutzen, ohne dass die Arbeitnehmerschutzfunktion des deutschen Arbeitszeitgesetzes eingeschränkt wird
- Haushaltsgesetz 2025: Anhebung des Einzelplan 14 auf 2% des BIP („NATO-Forderung“)
- Verhinderung des Rüstungsexportkontrollgesetzes (REKG): Die Koalitionspartner im 20. Dt Bundestag -SPD, FDP, B90/Die Grünen- haben im Koalitionsvertrag vereinbart, sich für ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG) einzusetzen. Hierzu liegen bislang lediglich nicht in der BReg abgestimmte Eckpunkte des BMWK als Grundlage für einen Referentenentwurf vor. Prioritäres Ziel des BDLI ist, ein solches Gesetz zu verhindern, da bereits heute alle rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung einer restriktiven Exportkontrolle vorliegen. Als verantwortungsvolle Branche begrüßen wir eine konsequente u. entsprechend umsichtige deutsche Rüstungsexportkontrollpolitik. Im Kontext europ. Rüstungskooperation gilt es nun, nicht durch einen nationalen Sonderweg die Harmonisierung von Rüstungsexportkontrolle mit unseren europ. Partnern zu erschweren.
- Arbeitskreis Klimaneutrale Luftfahrt des BMDV/BMWK der Arbeitsgruppe Technologie Unterarbeitsgruppe Enabler: Bereitstellung von angemessenen Fördermitteln für klimaneutrale Luftfahrt
- Arbeitskreis Klimaneutrale Luftfahrt des BMDV/BMWK der Arbeitsgruppe Technologie Unterarbeitsgruppe Quick Wins: Bereitstellung von angemessenen Fördermitteln für klimaneutrale Luftfahrt
- Arbeitskreis Klimaneutrale Luftfahrt des BMDV/BMWK der Unterarbeitsgruppe 3 Technologie Enabler (Förderung): Bereitstellung von angemessenen Fördermitteln für klimaneutrale Luftfahrt
- BMDV/BMWK Arbeitskreis klimaneutrale Luftfahrt Arbeitsgruppe 2 (AG2) TECHNOLOGIE: Ziel der Arbeitsgruppe Technologie ist das Herausstellen der wesentlichen Technologien zur klimaneutralen
Luftfahrt und, was es braucht, um diese beschleunigt umzusetzen.
- AAM-ROADMAP AUS DEUTSCHLAND FÜR DEUTSCHLAND: In den vergangenen Jahren hat sich Deutschland zum globalen Technologieführer im Bereich der Advanced oder Innovative Air Mobility (AAM/IAM) für senkrechtstartende Elektroflugzeuge entwickelt.
eVTOL (electric Vertical Take-Off and Landing Aircraft) bieten die Möglichkeit, sowohl Metropol- als
auch ländliche Regionen unabhängig von bestehenden bodengebundenen Verkehrsinfrastrukturen
schnell, sicher, nachhaltig und bezahlbar miteinander zu verbinden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 13. Mai 2020 den Aktionsplan der Bundesregierung für unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte vorgelegt. Gemäß diesem Aktionsplan sind für eVTOL entsprechende Ziele definiert worden-
- Bundeshaushalt 2025 (EPL 09): Verstetigung der Mittel für das LuFo KLIMA der Bundesregierung auf Niveau 2024: Zur Erreichung einer klimaverträglichen und wettbewerbsfähigen Transformation der Luftfahrt sowie der Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland, setzt sich BDLI e.V. für eine Verstetigung der Haushaltsmittel für das Luftfahrtforschungsprogramm Klima (LuFo Klima) der Bundesregierung ein.
- PFAS Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen: - PFAS risikobasiert, verantwortungsvoll beschränken & einsetzen
- PFAS werden in Produkten und Herstellungsprozessen bei hoher Leistungsanforderungen unter extr. Umgebungsbedingungen eingesetzt - gilt insb. für Luft- & Raumfahrt, deren Produkte strengsten Sicherheitsanforderungen unterliegen, höchste Leistungsanforderungen unter extremen Betriebsbedingungen, hochkomplex & langlebig: Ersatzteile müssen Jahrzehnte entspr. ursprgl. Konstruktion verfügbar sein. Keine Alternativen, Industrie ist angewiesen auf Teile.
- aktuelles Dossier sollte zurückgezogen & schrittweise neu eingereicht werden. Prioritäten auf, Emissionen, Exposition der Stoffe sowie ihren Anwendungen. Aktuelle pauschale Regulierungsansatz bei PFAS, wie im REACH Beschränkungsdossier von 2023 dargelegt, nicht zielführend
- (CBAM) VERORDNUNG (EU) 2023/956 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems: Ziel von CBAM, Carbon Leakage zu verhindern, ist grds. richtig. In praktischen CBAM-Umsetzung zeigen sich erhebliche bürokratische Aufwände insb. für KMU ohne adäquaten Gegennutzen. Es bedarf des Abbaus dieser Hindernisse, um Schäden für die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen abzuwenden.
BDLI-Vorschläge zur Reduktion des Aufwandes für CBAM dauerhaft zulässige Verwendung von Standardwerten der EU-Kommission: Grenze zur CO2-deklarationsfreien Einfuhr anheben von 150 EUR auf 5.000 EUR je Sendung konzerneinheitliches CBAM Reporting ermöglichen.
Die Anzahl der Pflichtdatenfelder sollte so weit wie möglich reduziert werden.
Keine Erweiterung des CBAM Anwendungsbereiches unter den aktuell geltenden bürokratischen Randbedingungen.
- Abbau von Bürokratie und Überregulierung zugunsten der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie: Wenn Europa wirtschaftlich und militärisch stärker werden will, darf Bürokratie nicht zur Bremse werden. Gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie macht der BDLI e.V. daher konkrete, pragmatische Vorschläge, welche bürokratischen Vorschriften geändert werden müssen, damit Investitionen schnell und effektiv in europäische Fähigkeiten fließen – statt in endlosen Verwaltungsprozessen zu versickern.
- Luftverkehrsteuer: Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG): Luftverkehrsteuer abschaffen oder auf Niveau von 2011 reduzieren: Die nationale Luftverkehrssteuer sollte abgeschafft werden, um Investitionsmittel für Klimaschutzmaßnahmen freizusetzen und den Luftverkehrsstandort Deutschland zu stärken. Wenn keine Abschaffung erfolgt, muss die Luftverkehrsteuer zumindest gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 12. Dezember 2024 auf das Niveau von 2011 zurückgeführt werden.
- Abschaffung nationale PtL-Quote Luftverkehr: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Die deutsche PtL-Quote für den Luftverkehr in im §37a Absatz 4a BImSchG verzerrt den Wettbewerb und ist nach dem Beschluss der höherrangigen ReFuelEU Aviation aus Sicht der Europäischen Kommission europarechtswidrig. Entsprechend muss die Quote abgeschafft werden. Aus der Abschaffung resultierende Nachteile für Projekte müssen kompensiert werden, um Vertrauen in die regulatorischen Rahmenbedingungen zu erhalten.
- Aufbau Wasserstoffökosystem: Die Luftfahrtindustrie arbeite an der Entwicklung der nächsten Generation emissionsärmerer, wasserstoffbetriebener Luftfahrzeuge, die das Potenzial haben, eine zentrale Rolle bei der Dekarbonisierung der Branche einzunehmen. Voraussetzung für die Inbetriebnahme eines Wasserstoffflugzeugs ist ein vorhandenes Wasserstoffökosystem für die Luftfahrt. Bereits heute muss mit der Planung und des Aufbaus des Ökosystems begonnen werden, das die Produktion von (grünem) Wasserstoff in erheblichen Mengen zu wett[1]bewerbsfähigen Preisen, den Transport und die Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur an Flughäfen umfasst. Die Anbindung der Flughäfen an das Wasserstoffkernnetz sowie die finanzielle Unterstützung der Luftverkehrsbranche beim Aufbau eines Wasserstoffökosystems müssen sichergestellt werden
- Hochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe im Rahmen der ReFuelEU Aviation (Verordnung (EU) 2023/2405) sicherstellen: Die ReFuelEU Aviation setzt ab 2025 Quoten für nachhaltige Flugturbinenkraftstoffe an EU-Flughäfen fest. Das gegenwärtige Design der ReFuelEU Aviation verteuert einseitig Flugverbindungen über europäische Drehkreuze und setzt Anreize zur Umgehung europäischer Klimaschutzinstrumente. Die Einführung einer europäischen, reisezielbezogenen und zweckgebundenen Klimaabgabe stellt eine Möglichkeit dar, Wettbewerbsverzerrungen zulasten europäischer Fluggesellschaften auszugleichen, Carbon Leakage zu reduzieren und den Hochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe abzusichern. Alternative Instrumente wie eine Klimaausgleichsgebühr sollten geprüft werden. Außerdem ist eine pragmatische Ausgestaltung der Inverkehrbringung durch flexible Einsatz- und Anrechnungsmöglichkeiten (Book & Claim) erforderlich.
- Forschungsförderung in der Luftfahrt: Haushaltsgesetz 2025: Deutschland sollte die Entwicklung klimaverträglicher Luftfahrzeuge bis 2030 jährlich mit nationalen Fördermitteln von mind. 400 Mio. Euro unterstützen.
- Vorschläge für ein regulatorisches Rüstungsbeschleunigungspaket: Für den Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. (BDLI) ist ein zentrales Anliegen, die absehbar zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schnellstmöglich in eine verbesserte Ausrüstung für die Bundeswehr umzusetzen. Dazu gehören auch regulatorische Beschleunigungsmaßnahmen. Uns geht es darum, regulatorische Stellschrauben aufzuzeigen, die zu einer Rüstungsbeschleunigung beitragen können. Die enthaltenen Vorschläge knüpfen an die Nationale Sicherheits-und Verteidigungsindustriestrategie vom 04.12.2024 und die im Koalitionsvertrag vom 05.05.2025 angekündigten Gesetzesvorhaben an.
- Bundeshaushalt 2025 (EPL 14): Zuteilung der Mittel für Bereich militärische Luftfahrt: Für den Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. (BDLI) ist ein zentrales Anliegen, die steigenden, für den EPL 14 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Forschung & Technologie sowie eine verbesserte Ausrüstung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr im Bereich der militärischen Luft- und Raumfahrt umzusetzen.
- Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG): Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben am 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr vorgelegt. Ziel ist es, vergaberechtliche und genehmigungsrechtliche Verfahren im Verteidigungsbereich zu vereinfachen und zu beschleunigen.
- EU Space Act: Der Versuch der EU-Kommission, mit dem EU Space Act ein einheitliches Weltraumgesetz zu schaffen, ist ein richtiger Schritt. Der aktuelle Entwurf braucht jedoch dringend Nachbesserungen. Wir dürfen keine Doppelstrukturen und Bürokratie aufbauen, die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit ausbremsen. Außerdem muss es Mindeststandards über Ländergrenzen hinweg geben, die für alle Marktakteure gleichermaßen gelten.
Die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen der Zuständigkeiten zwischen ESA und europäischer Kommission gehen zu weit. Die bewerte Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und ESA muss unverändert bleiben.
- Luftfahrtstrategie der Bundesregierung: KV "Verantwortung für D" (21. Legislatur) kündigt LF-Strategie an, die Fragen der ziv & mil. LF-Industrie & Stärkung des Luftverkehrsstandortes zusammendenkt. BDLI begrüßt Entwurf der LF-Strategie der BReg. Ziel, D zu einer international führenden LF(industrie)nation zu machen, ist richtig. BDLI teilt Einschätzung, dass LF-Ind. hohe Bedeutung für Ds Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit & technolog. Souveränität hat. Wichtig: klare Würdigung der starken mittelständischen Zulieferindustrie. Strategie beschreibt die richtigen Handlungsfelder & setzt wichtige industriepolitische Signale. BDLI fordert konkrete Angaben der Maßnahmen, mit denen Technologieführerschaft erreicht werden soll. BDLI erwartet Zusagen, klare Prioritäten, messbare Zwischenziele & Umsetzungsprozess mit definierten Zeitachse.
- Bundeshaushalt 2027 (Epl 30): Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation (RIKo): Für den Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. (BDLI) ist es ein zentrales Anliegen, die Mittel des Raumfahrtprogramms für Innovation und internationale Kooperation (RIKo) im Einzelplan 30 an die steigenden Anforderungen im europäischen Wettbewerb sowie an die gestiegenen Ansprüche der Bundesregierung als führende Raumfahrtnation in Europa zu agieren anzupassen und somit maßgeblich zu erhöhen.
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffGenV): Es handelt sich um einen Verordnungsentwurf, der von der Bundesregierung noch nicht beschlossen wurde. Ziel des Vorhabens ist es, bestehende Allgemeine Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz auszuweiten bzw. neue Allgemeine Genehmigungen einzuführen. Unter anderem sollen dadurch Erleichterungen für bestimmte Kriegswaffentransporte, Lieferungen an nach § 9 AWG zertifizierte Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie bestimmte Auslandsgeschäfte geschaffen werden. Ziel ist es, Einzelgenehmigungsverfahren in diesen Fällen zu reduzieren und Verfahren insgesamt zu vereinfachen.
- Umsetzung und Ausgestaltung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR): Gegenstand der Interessenvertretung ist die Anwendung, Konkretisierung und Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sowie der damit verbundenen nationalen Durchführungsvorschriften. Die Interessenvertretung betrifft insbesondere delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte, Leitlinien und sonstige Umsetzungsregelungen. Erfasst werden Regelungen zu Herstellerregistern, Rollen und Verantwortlichkeiten von Wirtschaftsakteuren, Registrierungs-, Dokumentations-, Melde- und Nachweispflichten, Anforderungen an Verpackungen und Verpackungssysteme, Transport- und Mehrwegverpackungen, B2B-Verpackungen, konzerninternen Warenströme sowie grenzüberschreitende Liefer- und Wertschöpfungsketten.
- Anpassung der Geheimschutzbetreuung und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG): Das Regelungsverfahren betrifft Bearbeitungsdauer, Finanzierung und organisatorische Verortung der Geheimschutzbetreuung und der Sicherheitsüberprüfungen, die gegenwärtig beim BMWE angesiedelt sind. Trotz des politisch formulierten Ziels des Rüstungshochlaufs gelten beide Verfahren nach wie vor als nachgeordnete Verwaltungsakte, die auch nach der SÜG-Novelle weiterhin zu lange Bearbeitungsdauern und Mehrfachüberprüfungen aufweisen. Planungen, die Verfahren auf eine nachgeordnete Behördenebene zu verlagern, bergen das Risiko, die Rückstände noch zu vergrößern. Notwendig sind darum aufwachsendes Personal bei den entsprechenden Stellen, ein Verbleib der Verfahren auf Ministeriumsebene, die gegenseitige Anerkennung bestehender Überprüfungen sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung.
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