Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V.
Text
Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (ZdK) ist ein Berufsverband für genossenschaftliche Unternehmen und Personenvereinigungen bürgerschaftlichen Engagements, die das Ziel der Befriedigung von Grundbedürfnissen ihrer Mitglieder verfolgen. Die Mitglieder sind im Wesentlichen Genossenschaften und (wirtschaftliche) Vereine, die sich der Versorgung ihrer Mitglieder in Bezug auf deren alltägliche Bedarfe widmen; dazu zählen insbesondere die Versorgung mit Konsumgütern, Dienstleistungen und Energie. Weitere Felder sind das Wohnen und der Bereich Arbeit, sei es als Beschäftigte oder als Personen, die freie Berufe ausüben. Der Verband vertritt die Interessen insbesondere der kleinen genossenschaftlichen Unternehmen. Hauptsächlich betrifft dies übergreifende Themenstellungen, insbesondere Regelungen:
- der Rechtsform (Weiterentwicklung besonders im Rahmen der Digitalisierung),
- der Finanzierung (inklusive öffentlicher Förderungsmöglichkeiten) und
- des Bürokratieabbaus (auch im Bereich des genossenschaftlichen Prüfungswesen).
Insgesamt setzt sich der Verband für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für dieses von Bürgern gemeinschaftlich geführte wirtschaftliche Engagement ein.
Hierzu ist der Verband Mitglied in Dachorganisationen und führt eigene Interessenvertretung durch, insbesondere durch Gespräche mit Ministerien und Bundestagsabgeordneten und durch Stellungnahmen gegenüber der Politik.
Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Verbraucherschutz; Klimaschutz; Digitalisierung; EU-Gesetzgebung; Zivilrecht; Wohnen; EU-Binnenmarkt; Bank- und Finanzwesen; Erneuerbare Energien; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kleine und mittlere Unternehmen; Ländlicher Raum; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Datenschutz und Informationssicherheit; Stadtentwicklung
Regelungsvorhaben:
- Änderung des Genossenschaftsgesetzes (GenG): - Ersetzung der Schriftform durch Textform bei Protokollen
- Klarstellung: kein Widerrufsrecht bei Beitritten und Beteiligungen
- Weiterentwicklung und Ausbau (teil-)virtueller Formate von Abstimmungen und Versammlungen/Sitzungen
- eingeschränkte Offenlegung von Gründungsprüfungsgutachten
- Verpflichtung der Registergerichte zur zügigen Bearbeitung von Eintragungsanträgen
- angemessene Verschärfung der Konsequenzen bei Förderzweckverfehlungen
- Erleichterung der Aufnahme von Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG
- Anhebung der Größenkriterien für die Jahresabschlussprüfung nach § 53 Abs. 2 GenG
- Erhalt und Weiterentwicklung der vereinfachten Prüfung nach § 53a GenG
- Klarstellung der Zuständigkeit für die Änderung von Wahlordnungen bei bestehenden Vertreterversammlungen
- Digitalisierung und Bürokratieabbau bei Genossenschaften: - Ersetzung der Schriftform durch Textform
- einfache Ermöglichung von elektronischen Abstimmungen bei General- und Vertreterversammlungen, die in Präsenz durchgeführt werden
- Anhebung der Schwellenwerte für die Jahresabschlussprüfung bei Genossenschaften
- Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Es ist geplant eine neue Rechtsform einzuführen (Gesellschaft mit gebundenem Vermögen). Dabei soll es auch Auswirkungen auf das Genossenschaftsrecht geben, ggf. Einführung einer Genossenschaft mit gebundenem Vermögen.
Relationen
Keine Relationen.