buildingSMART Deutschland e.V.
Text
buildingSMART Deutschland e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
buildingSMART Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die digitale Transformation der Bau- und Immobilienwirtschaft durch den Einsatz offener Standards und Lösungen und die Vermittlung digitaler Kompetenzen in Aus- und Weiterbildung effizienter und nachhaltiger zu gestalten.
buildingSMART Deutschland unterstützt mit dem Expertenwissen und den direkten Erfahrungen seiner vielfältigen Mitglieder aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette Bau, aus Forschung und Lehre sowie der öffentlichen Hand auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie die Bundesregierung und -verwaltung als sachverständige Organisation z.B. bei öffentlichen Anhörungen etc.
Hierzu werden Kontakte zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien, insbesondere in den Fachbereichen Bau, Wohnen, Infrastruktur, Digitales, Wirtschaft, Mittelstand, Normung und Standardisierung, Arbeitswelt, Transformation und öffentliche (Bau-)Verwaltung geknüpft.
Darüber hinaus lädt buildingSMART Deutschland auch direkt Mitglieder des Deutschen Bundestages zu eigenen Veranstaltungen ein, um den direkten Kontakt und Austausch zwischen unserem Verein, unseren Mitgliedern und der (Bundes-)Politik zu ermöglichen. In Einzelfällen plant buildingSMART Deutschland auch, Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben zu erarbeiten und einzureichen.
Interessenbereiche: Stadtentwicklung; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Kommunikations- und Informationstechnik; Wettbewerbsrecht; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Handwerk; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstige Interessenbereiche; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Berufliche Bildung; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Verkehrsinfrastruktur; Kleine und mittlere Unternehmen
Regelungsvorhaben:
- Einführung gesetzlicher Regelungen zur Nutzung von offenen digitalen Standards und Lösungen in der digitalen Wertschöpfungskette Bau: buildingSMART Deutschland setzt sich für gesetzliche und regulatorische Maßnahmen ein, die die konsequente Einführung und Anwendung offener und produktneutraler Standards für das digitale Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken (Open-BIM) fördern. Ziel ist es, die Interoperabilität von Softwarelösungen sicherzustellen, die Datenautonomie von Bauherren und Planern zu stärken und Abhängigkeiten von proprietären Systemen zu vermeiden.
Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche Auftraggeber - insbesondere Bund, Länder und Kommunen – sich dafür verpflichten, bei ihren Bauvorhaben Open-BIM anzuwenden und offene Standards zu nutzen. Die Pflege, Weiterentwicklung und Anwendung dieser Standards sollen durch Förderung und rechtliche Absicherung nachhaltig unterstützt werden.
- Änderungen im Vergaberecht: buildingSMART Deutschland fordert die verbindliche Verankerung der Open-BIM-Methode in Vergabeverfahren für Bauprojekte. Open-BIM ermöglicht eine transparente Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Ziel ist es, durch eine bessere Zusammenarbeit Planungs- und Bauprozesse effizienter, nachhaltiger, ressourcenschonender und budgettreuer zu gestalten. Konkret soll Open-BIM in die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) aufgenommen werden, inklusive klarer Regeln, wie BIM-Prozesse in Ausschreibungen und Verträgen anzuwenden sind. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Vergabe von Bauprojekten anerkannte und standardisierte BIM-Qualifikationen gefordert und nachgewiesen werden.
- Umsetzung der neuen EU-Bauproduktenverordnung BauPVO (2024/3110): buildingSMART Deutschland setzt sich für eine digitale, interoperable und nachhaltige Umsetzung der EU-Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 ein. Das betrifft insbesondere die Einführung des Digitalen Produktpasses und die Integration von Bauproduktdaten in offene Formate des Building Information Modelings (BIM). Ziel ist ein effizientes, transparentes und vernetztes Bauproduktemanagement, das Innovation und Nachhaltigkeit im Bausektor fördert.
Der Digitale Produktpass schafft Transparenz, fördert die Nachhaltigkeit und ebnet den Weg für eine kreislauforientierte Bauwirtschaft. Grundlagen sind durchgängige, strukturierte und maschineninterpretierbare Daten sowie Standards, Bauproduktnormen, international gültige Klassifikationen und Werkzeuge wie das buildingSMART Data Dictionary (bSDD).
- Einführung des BIM-basierten Bauantrags- und -genehmigungsverfahrens: buildingSMART Deutschland setzt sich für die Einführung des BIM-basierten Bauantrags ein. Der BIM-basierte Bauantrag bietet sowohl für die Antragsteller als auch für die zuständigen Behörden wesentliche Effizienzvorteile, wie der Blick nach Finnland zeigt. Er unterstützt, vereinfacht und beschleunigt die Kommunikation zwischen den Beteiligten und ist Grundlage für die automatisierte Bearbeitung von Teilprozessen, zum Beispiel auch durch den Einsatz von KI.
Die Einführung erfordert eine umfassende Schulung des Personals der Bauaufsichtsbehörden. Grundlage hierfür sollten am Markt anerkannte Qualifizierungen mit standardisierter Qualitätssicherung sein. Der in diesem Kontext entwickelte Standard vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und buildingSMART erfüllt diese Vorgabe.
- Anpassung Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Es erkennt BIM-Modelle erstmals als offizielle Planunterlagen an und verspricht durch BIM und KI eine Prozessbeschleunigung von bis zu 30 Prozent. Dieses Potenzial ist aus Sicht von buildingSMART Deutschland nur realisierbar, wenn BIM auf offenen und herstellerneutralen Standards basiert.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesetz im parlamentarischen Verfahren um eine explizite Open-BIM-Pflicht für alle geförderten Infrastrukturprojekte ergänzt wird.
- Präzisierung der Masterpläne BIM für Bundesbauten und Fernstraßen: Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung die Masterpläne BIM für Bundesbauten und Fernstraßen um verbindliche Open-BIM-Anforderungen ergänzt, auch als Voraussetzung für KI-gestützte Auswertungen und Nachnutzung über Projektgrenzen hinweg.
Relationen
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