Sachstand der automatisierten Baucode-Prüfung und des Building Information Modeling-basierten Bauantrags in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6854)
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Sachstand der automatisierten Baucode-Prüfung und des Building Information Modeling-basierten Bauantrags in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6854)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7198
21. Wahlperiode 16.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf Hilmer, Marc Bernhard, Carolin
Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6854 –
Sachstand der automatisierten Baucode-Prüfung und des Building Information
Modeling-basierten Bauantrags in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Digitalisierung des Bauwesens hat mit dem „Einer-für-Alle“-Dienst (EfA)
des digitalen Bauantrags eine erste Stufe erreicht. Die nächste logische Stufe
wäre eine automatisierte, regelbasierte Prüfung der Einhaltung von
Bauvorschriften direkt aus einem dreidimensionalen Gebäudedatenmodell (Building
Information Modeling [BIM]) – international als Automated Code
Compliance Checking (ACCC) bezeichnet.
In den Vereinigten Staaten von Amerika hat das Department of Housing and
Urban Development (HUD) hierzu mit der „Automated Permitting Systems
Demonstration, NOFO“ ein Demonstrationsprogramm aufgelegt, das den
Echtbetrieb einer automatisierten Genehmigungsplattform in einer realen
Genehmigungsumgebung testet. Ferner sollen empirische Erkenntnisse zu
Bearbeitungszeit, Workflow-Effizienz, Personalrollen, Kosten, Governance-
Anforderungen und Einsparpotenzialen gewonnen werden (www.huduser.gov/porta
l/ota/funding-opportunities.html).
In Deutschland bestehen mit Vorhaben wie dem „BIM-basierten Bauantrag“,
„MBO2BIM“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Projekten der
Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) sowie dem EU-Horizon-Projekt „ACCORD“
(Demonstrator Berlin-Tegel) vergleichbare Forschungsansätze.
Die damalige Bundesregierung hatte 2023 eingeräumt, dass kein System aus
einem BIM-Modell einen BIM-basierten Bauantrag generieren kann
(Bundestagsdrucksache 20/7809).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Zuständigkeit für die
Baugesetzgebung auf verschiedene Ebenen verteilt. Während der Bund für das
Baugesetzbuch und das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes verantwortlich ist,
obliegt nach dem Grundgesetz das Bauordnungsrecht und das
Landesverwaltungsverfahrensgesetz den jeweiligen Bundesländern. Die Bundesländer stim-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 16. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
men ihre grundlegende Ausrichtung des Bauordnungsrechts untereinander ab.
Dazu wurde durch die Länder die Musterbauordnung (MBO) erarbeitet. Die
MBO ist für die Landesgesetzgeber nicht verbindlich und dient den jeweiligen
Ländern als konsentierter Orientierungsrahmen für die eigenständige
gesetzgeberische Ausgestaltung der jeweiligen Landesbauordnungen. Dem Bund stehen
keine Aufsichts- oder Weisungsrechte zu. Building Information Modeling
(BIM) ist derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, doch es gibt Initiativen, die
den Einsatz dieser fortschrittlichen Technologie unterstützen.
Ein bedeutender Schritt zur Digitalisierung der Verwaltungsverfahren ist das
Onlinezugangsgesetz (OZG), das ein neues System des „Bund-Länder-
Tandems“ mit der „Einer-für-alle“-Lösung (EfA-Lösung) eingeführt hat. In diesem
Rahmen hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern (MV)
die Verantwortung für das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ übernommen. Ein
zentrales Projekt in diesem Bereich ist die Entwicklung eines web-basierten
Vorgangsraums „Digitale Baugenehmigung“, der mit Mitteln des
Konjunkturpakets des Bundes zur Verwaltungsdigitalisierung mit einer Laufzeit von 2020
bis 2023 finanziert wurde. Auf Basis des Reifegradmodells konnte mittels der
Abnahme von Meilensteinen so ein System für die digitale Einreichung von
Bauantragsunterlagen entwickelt und in nachnutzungsinteressierten Ländern
ausgerollt werden. Mit dem OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) verschob sich
der Fokus bei der Verwaltungsdigitalisierung seit 2024 von der reinen
Neuentwicklung und dem flächendeckenden Rollout hin zur flächendeckenden
Verknüpfung der bestehenden Systeme und der Standardisierung von IT-
Schnittstellen, damit EfA-Anträge ohne manuellen Aufwand direkt in den Systemen
beziehungsweise Fachverfahren der Sachbearbeitenden eingebunden werden
können.
Zur Unterstützung der Verwaltungsdigitalisierung wurde auf Beschluss des IT-
Planungsrats 2017 die verbindliche Anwendung der Standards XBau und
XPlanung als Austauschstandards im Bau- und Planungsbereich sowie die
Einrichtung einer Stelle zur Pflege- und Weiterentwicklung der Standards
vereinbart. Der XBau Standard ist ein föderaler Standard für das
Baugenehmigungsverfahren, der einheitliche technische Regeln sowie Datenstrukturen für den
digitalen Austausch von Bauanträgen und den dazugehörigen Dokumenten
definiert. Die Pflege und Weiterentwicklung des Standards werden gemeinsam von
den Ländern und dem Bund getragen. Die Aufgaben sind in der XLeitstelle,
angesiedelt beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung in Hamburg,
verortet worden.
Die Bundesregierung hat BIM als wesentliches Mittel für die Digitalisierung
des Bauwesens identifiziert. Die regierenden Parteien führen dazu im
Koalitionsvertrag 2025 aus: „Building Information Modeling (BIM) wird zum
zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens weiterentwickelt.“ Die
Verbreitung von BIM in den Prozessen des Planens, Bauens und Betreibens
von Bauwerken ist ein wesentlicher Hebel für Effizienzsteigerung. Das
BMWSB beteiligt sich an der ressortübergreifenden Initiative „BIM
Deutschland“, zur Unterstützung der Wertschöpfungskette Bau bei der Verbreitung der
Methode BIM. So werden im Rahmen der Initiative auch allgemeine
Informationen zum BIM-basierten Bauantrag bereitgestellt.
Im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt der Bund vor allem durch die
oben aufgezeigten Maßnahmen die Länder bei den Weiterentwicklungen des
Digitalen Bauantrages hin zu einem BIM-basierten
Baugenehmigungsverfahren. Einzelne der für das Baugenehmigungsverfahren zuständigen
Vollzugsbehörden konnten bereits über Pilotierungen oder Testungen im Realbetrieb
Erfahrungen sammeln. Diese liegen dem Bund im Detail nicht vor.
1. Welche vom Bund geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
zur automatisierten bzw. regelbasierten Prüfung der Einhaltung von
Bauvorschriften (ACCC) bestehen derzeit oder sind seit 2020 abgeschlossen,
und mit welchem jeweiligen Fördervolumen (bitte je Vorhaben Titel,
Träger, Laufzeit und Fördersumme angeben)?
Im Rahmen der Forschungsförderung „Zukunft Bau“ wurde das Projekt „3D-
Lageplan zum Baugesuch“ (Grundlagenforschung) vom Bund der Öffentlich
bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) durchgeführt. Laufzeit:
10.2024 bis 08.2026, Fördersumme: 247.535 Euro.
Das BMWSB unterstützt die Weiterentwicklung der EfA-Lösung
„Bauvorbescheid und Baugenehmigung“ (auch „Digitaler Bauantrag“ genannt) hin zu
einem BIM-basierten Baugenehmigungsverfahren aktuell mit dem
Entwicklungsvorhaben „Integration von Gebäudedaten in die digitale
Baugenehmigung“. Laufzeit: 10.2025 bis 08.2026, Zuweisung: 450.000 Euro.
2. Welche Ergebnisse liegen aus dem Vorhaben „MBO2BIM“ des DIBt
sowie aus den einschlägigen Vorhaben der Forschungsinitiative „Zukunft
Bau“ des BBSR zur maschinenlesbaren Abbildung
bauordnungsrechtlicher Vorschriften vor?
Die Ergebnisse aus dem Vorhaben „MBO2BIM" des Deutschen Instituts für
Bautechnik (DIBt) sind auf der Projektwebseite abrufbar (https://mbo2bim.de)
und können von allen Bundesländern als Grundlage für die Weiterentwicklung
der jeweiligen digitalen Verwaltungsprozesse genutzt werden. Die Ergebnisse
von MBO2BIM wurden zudem im BIM-Portal von BIM Deutschland
veröffentlicht (https://via.bund.de/bim/infrastruktur/landing).
Das Forschungsvorhaben wurde vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
in Auftrag gegeben und von der Ruhr-Universität Bochum durchgeführt.
Projektpartner war die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Freie und
Hansestadt Hamburg.
Im Rahmen des Innovationsprogramms „Zukunft Bau“ des BMWSB wird das
Projekt „3D-Lageplan zum Baugesuch“ (Grundlagenforschung) vom BDVI
umgesetzt. Die Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr vorliegen und können auf
der Webpräsenz des Forschungsprogramms abgerufen werden. Aktuelle
Informationen zum Projekt sind verfügbar unter www.zukunftbau.de/projekte/forsch
ungsfoerderung/1008187-2423.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das EU-Horizon-
Projekt „ACCORD“ und dessen deutschen Demonstrator (u. a. Tegel Projekt
GmbH, XLeitstelle Hamburg, Fraunhofer-Institut für Bauphysik [
Fraunhofer IBP]), und welche übertragbaren Erkenntnisse zieht sie daraus?
Das EU-Horizon-Projekt ACCORD (Automated Compliance Checks for
Construction, Renovation or Demolition Works) ist eine europäische
Forschungsinitiative mit dem Ziel, Baugenehmigungs- und Konformitätsprozesse durch
Digitalisierung und Bauwerksdatenmodellierung (BIM) zu automatisieren. Die
Ergebnisse sind unter https://accordproject.eu/ veröffentlicht und stehen den
jeweils für die Weiterentwicklung des Digitalen Bauantrages zuständigen
Organisationen zur Verfügung.
4. Plant die Bundesregierung ein eigenes Demonstrations- oder Reallabor-
Vorhaben zur Erprobung automatisierter Baugenehmigungsverfahren im
Echtbetrieb (vergleichbar der HUD-NOFO), und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit kein eigenes Demonstrations- oder
Reallabor-Vorhaben zur Erprobung automatisierter Baugenehmigungsverfahren im
Echtbetrieb, das vergleichbar mit der HUD-NOFO (U.S. Department of
Housing and Urban Development's Notice of Funding Opportunity) wäre. Siehe
dazu auch Erläuterungen zu den Zuständigkeiten in der Vorbemerkung. Das
Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen der Entwicklung des EfA-
Online-Dienstes von Reallaborvorhaben und Demonstratoren Gebrauch gemacht
und wird dies auch bei den Weiterentwicklungsmaßnahmen tun.
5. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Reifegrad verfügbarer
Prüfsoftware für ein vollständig modellbasiertes
Baugenehmigungsverfahren, und welche Funktionslücken bestehen aus ihrer Sicht?
In den jeweiligen Bundesländern werden, unterstützt durch den IT-Planungsrat,
über den Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ sowie die Geschäftsstelle
„Digitale Baugenehmigung“, gemeinsame Evaluationsmaßnahmen und
Reallabore koordiniert, um geeignete Prüfsoftware zu bewerten und auszuwählen. Die
Bewertungen sind noch nicht abgeschlossen.
6. Inwieweit ist die Erzeugung und automatisierte Prüfung eines BIM-
basierten Bauantrags seit der Auskunft auf Bundestagsdrucksache 20/7809
fortgeschritten, und welcher Stand wurde im dort genannten Teilprojekt
erreicht?
Einzelne Vollzugsbehörden konnten bereits über Pilotierungen oder Testungen
im Realbetrieb Erfahrungen mit dem BIM-basierten Bauantrag sammeln. Eine
genaue Übersicht der BIM-fähigen Vollzugsbehörden liegt dem Bund nicht vor.
Das BMWSB unterstützt aktuell ein Projekt zur technischen Integration von
BIM-Gebäudedaten in den Vorgangsraum „Digitale Baugenehmigung“ (siehe
Antwort zu Frage 1). Dieses Projekt zielt auf die technische Anbindung des
BIM-basierten Bauantrags an die modulare EfA-Lösung ab. Das Projekt
Integration von BIM-Gebäudedaten in den Vorgangsraum „Digitale
Baugenehmigung“ ist im November 2025 gestartet und soll im Sommer 2026 abgeschlossen
werden. Das Projekt umfasst die Ertüchtigung des Onlinedienstes „Digitale
Baugenehmigung“ www.digitalebaugenehmigung.de/ für Empfang,
Verarbeitung und Darstellung von BIM-Modellen sowie Konzeption und Entwicklung
einer generischen Schnittstelle zur Anbindung von Prüfsoftware an den
Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“.
7. Welche offenen Standards (insbesondere XBau, XPlanung, IFC/ISO
16739) legt die Bundesregierung der automatisierten Prüfung zugrunde,
und wie stellt sie Herstellerneutralität und die Vermeidung von
Anbietermonopolen sicher?
Die Bundesregierung legt keine Standards für die (teil-) automatisierte Prüfung
für Baugenehmigungsverfahren zugrunde, da sie hier keine Zuständigkeit hat
(siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
Der Bund unterstützt grundsätzlich den Einsatz offener Standards, um die
Interoperabilität, Herstellerneutralität und die Vermeidung von Anbietermonopolen
zu gewährleisten.
Der Industry Foundation Classes (IFC)-Standard ist ein internationaler
anerkannter Standard für den Datenaustausch im Bauwesen und ISO-normiert (ISO
16739) und erfüllt daher die Anforderungen für eine Anwendung in digitalen
Verwaltungsverfahren.
Zur Unterstützung der Verwaltungsdigitalisierung wurde auf Beschluss des IT-
Planungsrats 2017 die verbindliche Anwendung der Standards XBau und
XPlanung als Austauschstandards im Bau- und Planungsbereich vereinbart. Der
XBau Standard ist ein föderaler Standard, der bereits im digitalen
Bauantragsverfahren genutzt wird.
8. Auf welcher Rechtsgrundlage könnten automatisierte Prüfergebnisse im
Baugenehmigungsverfahren verbindlich werden, und wie verhält sich
dies zum Verbot des vollständig automatisierten Verwaltungsakts (§ 35a
des Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVfG]) sowie zu Artikel 22 der
Datenschutz-Grundverordnung?
Dem Bund ist nicht bekannt, dass in einem Bundesland automatisierte
Prüfergebnisse im Baugenehmigungsverfahren verbindlich werden sollen.
Die Schaffung der rechtlichen Grundlagen obliegt dem jeweiligen Bundesland
(siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
9. Wie sollen Verantwortlichkeit und Haftung bei fehlerhaften
automatisierten Prüfungen verteilt werden (Behörde, Softwarehersteller,
Entwurfsverfasser)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis eines bundesweit
einheitlichen automatisierten Prüfsystems zum landesrechtlichen
Bauordnungsrecht und zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht nach Artikel
28 Absatz 2 des Grundgesetzes?
Die Weiterentwicklung des Digitalen Bauantrags erfolgt in der bereits
etablierten EfA-Systematik. Sie wurde als neues Instrument der Bund-Länder-
Zusammenarbeit etabliert, um die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu
unterstützen. Dabei können Online-Dienste, die von einem Land zentral entwickelt
und betrieben werden, von den anderen Ländern und ihren Kommunen
deutschlandweit kosteneffizient nachgenutzt werden. Im Zuge der Nachnutzung
durch Bundesländer wird die IT-Anwendung jeweils an das Landesrecht
angepasst.
11. Welche Erkenntnisse aus bundesgeförderten Vorhaben oder
Pilotprojekten (etwa BIM Deutschland, „Zukunft Bau“) liegen der Bundesregierung
zu den Auswirkungen automatisierter Prüfung auf Bearbeitungszeiten,
Verfahrenseffizienz und Personalbedarf vor, und plant sie eine Erhebung
im Rahmen ihrer Zuständigkeit?
Aktuell liegen der Bundesregierung aus bundesgeförderten Vorhaben oder
Pilotprojekten keine Erkenntnisse zur Auswirkung von automatisierten Prüfungen
im Baugenehmigungsprozess vor. Mit der Weiterentwicklung des Digitalen
Bauantrages sowie der Implementierung von BIM-basierten Prozessen ins
Genehmigungsverfahren wird durch das den EfA-Dienst entwickelnde Land
Mecklenburg-Vorpommern ein Evaluierungskonzept erarbeitet.
12. Welche Kosten und welche möglichen Einsparungen erwartet die
Bundesregierung, und beabsichtigt sie – anders als beim digitalen Bauantrag
– eine systematische, empirische Evaluierung (bitte begründen)?
Die Automatisierung von Teilprozessschritten des digitalen
Baugenehmigungsverfahrens führt zu einer Effizienzsteigerung des Verwaltungsverfahrens. Die
konkreten Einsparungen sind abhängig vom Digitalisierungsgrad der
Vollzugsbehörde sowie dem Vorgangstyp.
Aktuell wird die EfA-Lösung – der webbasierte Vorgangsraum –
weiterentwickelt und den weiteren Ländern zur Nachnutzung angeboten sowie
ausgerollt. Eine Evaluierung ist erst nach einer Implementierung im Echtbetrieb und
in Abstimmung mit den Ländern sinnvoll.
13. Welche Qualifizierungs- und Schulungsangebote zur automatisierten
Prüfung stellt der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit bereit oder
fördert er (etwa über BIM Deutschland oder den Bundesbau), und plant er,
solche Angebote auszubauen?
Als Teil der Weiterentwicklung der EfA-Lösung werden Schulungen zum
System für die nachnutzenden Länder bereitgestellt.
Im Rahmen der Initiative BIM Deutschland werden regelmäßig Online-
Veranstaltungen durchgeführt, um Informationen zum Thema Digitalisierung im
Bauwesen zu vermitteln. Hier werden auch Veranstaltungen zum BIM-
basierten Baugenehmigungsverfahren angeboten. Qualifizierungs- und
Schulungsangebote fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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