Servier Deutschland GmbH
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Servier Deutschland GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Als global agierendes forschendes pharmazeutisches Unternehmen bringt sich Servier Deutschland GmbH als Interessenvertreter in die hiesige Verbandsarbeit ein und hat als Unternehmen ebenfalls Kontakt mit Politikern und Regierungsvertretern. Der Informationsaustausch hat zum Ziel, mögliche Verbesserungspotentiale der Standortbedingungen / Investitionschancen zu thematisieren, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Therapien zu ermöglichen und sicherzustellen. Themenfelder im Bereich der zahlreichen Regulierungen im Arzneimittelbereich stehen hier im Zentrum, aber auch Fragen der Verbesserung der Forschungsbedingungen und die Digitalisierung im Gesundheitswesen (z.B. Digitale Gesundheitsanwendungen).
Im Zuge dessen werden mit Abgeordneten und Vertretern der Ministerien Gespräche geführt. Abgeordnete sind auch in Funktion als Jury-Mitglied bei unserem i-care-Award (Verleihung beim Deutschen Pflegetag). Sie nehmen als Redner bei von uns organisierten Symposien teil oder sie sind Gast in unserer Veranstaltungsreihe "Forum Zukunft Gesundheit".
Informellen Austausch gibt es immer wieder bei öffentlichen politischen Veranstaltungen oder Verbandssitzungen. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben übermittelt.
Interessenbereiche: Arzneimittel; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Krankenversicherung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Reform der Arzneimittelregulierung und Stärkung des Pharmatsandorts Bayern: Die Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP), für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) sowie für Wissenschaft und Kunst (StMWK) stehen im Rahmen des Bayerischen Pharmagipfels im engen Austausch mit den Verbänden und Unternehmen der Pharma- und Biotechbranche. Gemeinsam wurden die Schwerpunktthemen für den diesjährigen Bayerischen Pharmagipfel erarbeitet. Im Fokus stehen dabei neben der Revision des EU-Arzneimittelrechts (EU-Pharmapaket), die sich auch auf den Pharmastandort Bayern auswirken wird, resiliente Lieferketten und damit eine robuste Versorgung mit Arzneimitteln sowie eine nachhaltige Weiterentwicklung der Zugangsvoraussetzungen für Orphan Drugs.
- Verhinderung eines dynamisierten Herstellerabschlags: Der in § 130a Absatz 1b beabsichtige höhere und ab Juli 2027 dynamisierte Herstellerrabatt hätte für die pharmazeutischen Hersteller und den Pharmastandort Deutschland weitaus mehr Nachteile als die Einsparvolumen für die GKV Vorteile hätte. Negative Auswirkungen betreffen Investitionen, Wertschöpfung und Arbeitsplätze (vgl. BASYS-Gutachten vom Oktober 2025). Für die Unternehmen ginge jegliche Planbarkeit für Patentprodukte verloren. Insofern sollte auf eine Anhebung des Herstellerrabattes gänzlich verzichtet werden.
- Verzerrungsfreie Anpassung der mengenbezogenen Staffelung von Erstattungsbeträgen nach § 130b Absatz 1a: Der im Gesetzesentwurf geplante Regelung zu mengenbezogenen Rabatten ist mit dem vorgelegten Algorithmus nicht zielführend. So ist der Bezug auf verhandelte oder geschiedste Erstattungsbeträge in den Fällen nicht anwendbar, bei denen die Erstattungsbeträge vertraulich sind oder Wirkstoffe per kassenspezifischer Ausschreibung vertraglich geregelt sind. In diesen Fällen wären die Abschläge deutlich höher im Vergleich zu den tatsächlichen Ausgaben für die GKV oder die Nettoumsätze der Hersteller. Außerdem ist die Definition des Referenzjahres als das Kalenderjahr nach Einführung des Produkts extrem verzerrungsanfällig, ja nachdem wann das Produkt im Vorjahr eingeführt wurde.
Relationen
Keine Relationen.