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Politische Verantwortung des Bundes für die Entschädigung von Geschädigten nach Corona-Schutzimpfungen im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs

dip / drucksache 30.09.2026 · WP 21 · 21/8292 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Politische Verantwortung des Bundes für die Entschädigung von Geschädigten nach Corona-Schutzimpfungen im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutscher Bundestag Drucksache 21/8292 21. Wahlperiode 30.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Pierre Lamely, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD Politische Verantwortung des Bundes für die Entschädigung von Geschädigten nach Corona-Schutzimpfungen im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs Mit ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 115 (Bundestagsdrucksache 21/2387, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pierre Lamely) betreffend die Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 2025 (Az. III ZR 180/24) hat die Bundesregierung ausgeführt, dass das Urteil nicht automatisch zu einer Staatshaftung führe und verwies im Übrigen auf die Voraussetzungen der Amtshaftung sowie auf die Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV). Zwischenzeitlich liegt den Fragestellern auch die Antwort der Hessischen Landesregierung auf die Große Anfrage „Im Dienste des Staates: Implikationen des BGH-Urteils vom 9. Oktober 2025 für die Haftung und Entschädigung bei Corona-Impfschäden in Hessen“ (Drucksache 21/4119) vor. Auch die Hessische Landesregierung vermeidet darin eine politische Bewertung der staatlichen Verantwortung und verweist stattdessen ausschließlich auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts sowie die allgemeinen Voraussetzungen der Amtshaftung. Ebenso lehnt sie die Einrichtung eines Härtefallfonds mit dem Hinweis ab, die Ansprüche seien im SGB XIV abschließend geregelt. Damit ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene bislang keine politische Position erkennbar, wonach sich der Staat unabhängig von den engen Voraussetzungen der Amtshaftung oder des Sozialen Entschädigungsrechts in einer besonderen Verantwortung sieht, Personen mit nachgewiesenen gesundheitlichen Schäden infolge staatlich empfohlener und organisierter Corona- Schutzimpfungen möglichst unbürokratisch und außergerichtlich zu entschädigen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Sieht sich die Bundesregierung unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen der Amtshaftung in einer besonderen politischen oder moralischen Verantwortung gegenüber Personen, die infolge staatlich empfohlener und organisierter Corona-Schutzimpfungen gesundheitliche Schäden erlitten haben? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Hält die Bundesregierung die bestehenden Leistungen nach dem SGB XIV für ausreichend, um sämtliche gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen schwerer Corona-Impfschäden angemessen auszugleichen? 3. Hat die Bundesregierung geprüft, ob ein bundesweiter Härtefallfonds oder eine außergerichtliche Entschädigungsregelung geeignet wäre, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und das Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken? 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass sowohl ihre eigene Antwort als auch die Antwort der Hessischen Landesregierung keine politische Aussage dazu enthalten, ob sich der Staat über die bestehenden gesetzlichen Mindestansprüche hinaus in einer besonderen Verantwortung gegenüber den Betroffenen sieht? Berlin, den 28. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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