Datengrundlage für eine belastbare Schätzung des gegenwärtigen Umfangs der muslimischen Bevölkerung in Deutschland
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Datengrundlage für eine belastbare Schätzung des gegenwärtigen Umfangs der muslimischen Bevölkerung in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6414
21. Wahlperiode 11.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath,
Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Datengrundlage für eine belastbare Schätzung des gegenwärtigen Umfangs der
muslimischen Bevölkerung in Deutschland
Die Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“ (MLD 2020),
durchgeführt im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz vom Forschungszentrum des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ), kommt zu dem
Ergebnis, dass im Jahr 2019 zwischen 5,3 und 5,6 Millionen muslimische
Religionsangehörige mit Migrationshintergrund aus muslimisch geprägten
Herkunftsländern in Deutschland lebten und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung von
83,1 Millionen demnach zwischen 6,4 und 6,7 Prozent lag (www.bamf.de/Shar
edDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb38-muslimisches-lebe
n.html, S. 9).
Die Hochrechnung der Studie basiert auf einem zweistufigen Modell: Zunächst
wird die Anzahl der Personen mit Migrationshintergrund aus 23 muslimisch
geprägten Herkunftsländern dem Mikrozensus 2019 entnommen. Dieser Wert
wird sodann mit dem Anteil der muslimischen Religionsangehörigen innerhalb
der jeweiligen Herkunftsgruppe multipliziert, der aus der eigenen Befragung
von 14 354 Personen gewonnen wird. Aus der Summe der einzelnen
Herkunftsgruppen ergibt sich die Gesamtzahl (zum Studiendesign vgl. ebd.,
S. 12 ff.).
Nach Auffassung der Fragesteller weist diese Schätzung mehrere methodische
Schwächen auf, die in ihrer Gesamtheit zu einer systematischen
Unterschätzung der muslimischen Bevölkerung in Deutschland führen dürften:
Erstens beziehen sich die verwendeten Bestandszahlen auf den Mikrozensus
2019. Seitdem sind erhebliche Zuwanderungsbewegungen aus muslimisch
geprägten Herkunftsländern erfolgt, insbesondere aus Syrien, Afghanistan und
der Türkei. Eine Aktualisierung der Schätzung ist bislang nicht erfolgt.
Zweitens erhebt der Mikrozensus seit 2017 die zur Bestimmung des
Migrationshintergrunds erforderlichen Merkmale nur noch für Personen in
Privathaushalten. Personen in Gemeinschaftsunterkünften, darunter ein erheblicher Teil
der Asylsuchenden aus muslimisch geprägten Herkunftsländern, bleiben
unberücksichtigt.
Drittens erfasst der Mikrozensus den Migrationshintergrund nur bis zur zweiten
Generation. Enkelkinder von Zuwanderern – die dritte Generation – erscheinen
statistisch als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Bei der türkischen
Zuwanderung, die in den frühen 1960er-Jahren begann, existiert inzwischen eine
substanzielle dritte Generation, die in der Hochrechnung der MLD-Studie nicht
berücksichtigt wird.
Viertens beschränkt sich die Studie auf 23 Herkunftsländer. Wesentliche
Herkunftsländer mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung, insbesondere aus
dem subsaharischen Afrika (etwa Somalia, Nigeria, Senegal, Guinea, Mali,
Niger), bleiben unberücksichtigt.
Fünftens werden Konvertitinnen und Konvertiten ohne Migrationshintergrund
aus methodischen Gründen ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragesteller, auf Grundlage amtlich
verfügbarer Daten eine eigene demografische Bestandsfortschreibung der
Bevölkerung mit Wurzeln in muslimisch geprägten Herkunftsländern
vorzunehmen. Hierzu werden Daten aus der Wanderungsstatistik, der Geburten- und
Sterbestatistik, der Einbürgerungsstatistik, dem Ausländerzentralregister, dem
Mikrozensus sowie dem Zensus 2022 benötigt.
Die nachfolgenden Fragen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf
Personen mit Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund aus den
folgenden Herkunftsländern mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung (im
Folgenden: „die genannten Herkunftsländer“):
Naher und Mittlerer Osten: Türkei, Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Pakistan,
Jordanien, Libanon, Jemen, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate,
Kuwait, Katar, Bahrain, Oman, Palästinensische Gebiete.
Nordafrika: Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Sudan.
Subsaharisches Afrika: Somalia, Senegal, Gambia, Guinea, Mali, Niger,
Nigeria, Mauretanien, Burkina Faso, Sierra Leone, Tschad, Dschibuti, Komoren,
Eritrea.
Zentralasien: Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Kirgisistan,
Kasachstan, Aserbaidschan.
Süd- und Südostasien: Indonesien, Malaysia, Bangladesch, Malediven, Brunei.
Südosteuropa: Kosovo, Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Nordmazedonien, Montenegro.
Bei Herkunftsländern mit religiös gemischter Bevölkerung (insbesondere
Nigeria, Eritrea, Nordmazedonien, Montenegro, Libanon) wird um differenzierte
Angaben gebeten, soweit verfügbar. Sollte eine Differenzierung nach
Einzelstaaten nicht möglich sein, wird um Angabe nach Herkunftsregionen gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit eines der genannten
Herkunftsländer sind seit 1961 jährlich nach Deutschland zugezogen (bitte
differenziert nach Herkunftsland und Jahr angeben)?
2. Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit eines der genannten
Herkunftsländer sind seit 1961 jährlich aus Deutschland fortgezogen (bitte
differenziert nach Herkunftsland und Jahr angeben)?
3. Wie hoch war der jährliche Wanderungssaldo (Zuzüge abzüglich
Fortzüge) für jedes der genannten Herkunftsländer seit 1961?
4. Wie viele ausländische Staatsangehörige aus jedem der genannten
Herkunftsländer lebten zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2015 bis 2025 in
Deutschland (bitte differenziert nach Herkunftsland, Geschlecht und
Altersgruppe – unter 18 Jahre, 18 bis 29 Jahre, 30 bis 44 Jahre, 45 bis
64 Jahre, 65 Jahre und älter – angeben)?
5. Wie hat sich die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen aus den
genannten Herkunftsländern insgesamt von 1967 bis 2025 jährlich
entwickelt (jeweils zum 31. Dezember)?
6. Wie viele Personen mit bisheriger Staatsangehörigkeit eines der
genannten Herkunftsländer wurden seit 1972 jährlich eingebürgert (bitte
differenziert nach bisheriger Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Altersgruppe –
unter 18 Jahre, 18 bis 29 Jahre, 30 bis 44 Jahre, 45 Jahre und älter –
angeben)?
7. Wie viele der in Frage 6 genannten Einbürgerungen entfielen auf
Minderjährige, die zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wurden
(Miteinbürgerung, bitte differenziert nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Jahr
angeben)?
8. Wie viele deutsche Staatsangehörige besitzen nach Kenntnis der
Bundesregierung zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines der genannten
Herkunftsländer (bitte nach Herkunftsland differenziert angeben, soweit
bekannt)?
9. Wie viele Kinder wurden seit 1961 jährlich in Deutschland geboren, bei
denen mindestens ein Elternteil die Staatsangehörigkeit eines der
genannten Herkunftsländer besaß (bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit des
Vaters und der Mutter sowie nach Jahr angeben)?
10. Wie viele Kinder wurden seit 2000 jährlich in Deutschland geboren, bei
denen mindestens ein Elternteil in einem der genannten Herkunftsländer
geboren wurde, unabhängig von der aktuellen Staatsangehörigkeit des
Elternteils (bitte differenziert nach Geburtsland des Vaters und der Mutter
sowie nach Jahr angeben)?
11. Wie viele Kinder haben seit dem Jahr 2000 die deutsche
Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG; Ius soli)
erworben, deren Eltern die Staatsangehörigkeit eines der genannten
Herkunftsländer besaßen (bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit der
Eltern und Jahr angeben)?
12. Wie viele Sterbefälle von Personen mit Staatsangehörigkeit eines der
genannten Herkunftsländer wurden seit 1970 jährlich in Deutschland
registriert (bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit und Jahr angeben)?
13. Wie viele Personen mit Migrationshintergrund aus jedem der genannten
Herkunftsländer lebten laut dem aktuellen verfügbaren Mikrozensus in
Deutschland (bitte differenziert nach Herkunftsland, eigener
Migrationserfahrung [selbst zugewandert oder in Deutschland geboren], Geschlecht
und Altersgruppe angeben)?
14. Für welche der genannten Herkunftsländer liegen im Mikrozensus keine
separat ausweisbaren Zahlen vor, und welche Sammelkategorien werden
stattdessen verwendet?
15. Welche Ergebnisse liefert der Zensus 2022 zur Zahl der Personen mit
Geburtsland oder Geburtsland der Eltern in den genannten Herkunftsländern
(bitte differenziert nach Herkunftsland angeben)?
16. Wie viele Personen lebten laut Zensus 2022 in Gemeinschaftsunterkünften
(insbesondere Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften),
differenziert nach Staatsangehörigkeit der genannten Herkunftsländer?
17. Wie hoch ist die zusammengefasste Geburtenziffer (Total Fertility Rate)
von Frauen mit Migrationshintergrund aus den genannten
Herkunftsländern laut dem aktuellen verfügbaren Mikrozensus (bitte differenziert nach
Herkunftsland und Zuwanderungsgeneration – selbst zugewandert oder in
Deutschland geboren – angeben)?
18. Wie hoch ist die durchschnittliche Kinderzahl von Frauen im Alter ab
45 Jahren mit Migrationshintergrund aus den genannten Herkunftsländern
laut dem aktuellen verfügbaren Mikrozensus (bitte differenziert nach
Herkunftsland und Zuwanderungsgeneration angeben)?
19. Wie viele Erstanträge auf Asyl wurden seit 2010 jährlich von
Staatsangehörigen der genannten Herkunftsländer gestellt (bitte differenziert nach
Herkunftsland und Jahr angeben)?
20. Wie viele der in Frage 19 genannten Antragsteller halten sich nach
Kenntnis der Bundesregierung noch in Deutschland auf, differenziert nach
aktuellem Status (Schutzstatus erteilt, geduldet, ausreisepflichtig, freiwillig
ausgereist, abgeschoben, anderweitig erledigt; bitte nach Herkunftsland
und Jahr der Antragstellung angeben)?
21. Wie viele Schutzsuchende aus den genannten Herkunftsländern lebten
zum jüngsten verfügbaren Stichtag in Deutschland, differenziert nach
Schutzstatus (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte,
Geduldete, Asylbewerber im Verfahren)?
22. Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit der genannten
Herkunftsländer wurden seit 2010 jährlich im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des
Bundes oder der Länder (§§ 22, 23 Absatz 1 und 2, 24 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)) in Deutschland aufgenommen (bitte differenziert nach
Rechtsgrundlage, Herkunftsland und Jahr angeben)?
23. Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit der genannten
Herkunftsländer wurden seit 2012 jährlich im Rahmen des UNHCR(United Nations
High Commissioner for Refugees)-Resettlement-Programms in
Deutschland aufgenommen (bitte differenziert nach Herkunftsland und Jahr
angeben)?
24. Wie viele Personen mit Staatsangehörigkeit der genannten
Herkunftsländer waren zum jüngsten verfügbaren Stichtag vollziehbar ausreisepflichtig
(bitte differenziert nach Herkunftsland und Duldungsstatus – geduldet
oder nicht geduldet – angeben)?
25. Wie viele Visa zum Familiennachzug (§§ 27 bis 36a AufenthG) wurden
seit 2010 jährlich an Staatsangehörige der genannten Herkunftsländer
erteilt (bitte differenziert nach Herkunftsland, Jahr und Art des Nachzugs –
Ehegattennachzug, Kindernachzug, Nachzug zu subsidiär
Schutzberechtigten, Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen – angeben)?
26. Wie viele Personen erhielten seit 2010 jährlich einen Aufenthaltstitel aus
familiären Gründen (§§ 27 bis 36a AufenthG) als Nachzug zu einer
Person mit Schutzstatus (bitte differenziert nach Staatsangehörigkeit der
nachziehenden Person und Jahr angeben)?
27. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung am islamischen Religionsunterricht in den Bundesländern teil,
und wie hat sich diese Zahl seit seiner Einführung in den jeweiligen
Ländern entwickelt?
28. Wie viele Moscheegemeinden und islamische Gebetsstätten existieren
nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie hat sich
diese Zahl seit 2010 entwickelt?
29. Auf welcher Grundlage schätzt die Bundesregierung aktuell die Zahl der
in Deutschland lebenden Muslime, und wann wurde diese Schätzung
zuletzt aktualisiert?
30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die MLD-
Studie 2020 aufgrund des Stichtags Mikrozensus 2019, des Ausschlusses
subsaharischer Herkunftsländer, des Ausschlusses von Konvertiten und
der fehlenden Berücksichtigung der dritten Zuwanderungsgeneration die
tatsächliche Zahl der Muslime in Deutschland systematisch unterschätzt?
31. Plant die Bundesregierung eine Aktualisierung der Schätzung über die
Zahl der muslimischen Religionsangehörigen in Deutschland, und wenn
ja, wann, und mit welcher Methodik?
32. Wie groß schätzt die Bundesregierung die Zahl der Personen der dritten
oder weiteren Zuwanderungsgeneration mit Wurzeln in muslimisch
geprägten Herkunftsländern, die aus der Mikrozensus-Erfassung des
Migrationshintergrunds herausfallen?
33. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der zum Islam
konvertierten Personen ohne Migrationshintergrund in Deutschland?
Berlin, den 20. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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