Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge
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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge
[Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 167/25
01.04.25
EU - AV - Fz - G - In - U - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die
Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge
JOIN(2025) 130 final; Ratsdok. 7558/25
Der Bundesrat wurde am 01. April 2025 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch
die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 532/22 = AE-Nr. 221026
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
HOHER VERTRETER
DER UNION FÜR
AUẞEN- UND
SICHERHEITSPOLITIK
Brüssel, den 26.3.2025
JOIN(2025) 130 final
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge
1
Einleitung
Frieden und Stabilität gehören unverbrüchlich zum europäischen Projekt. Jedoch sieht sich
Europa mit einer neuen Realität konfrontiert, die wachsende Risiken und große Unsicherheit
mit sich bringt. Russlands rechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine, zunehmende
geopolitische Spannungen, staatlich geförderte hybride Angriffe und Cyberattacken, Sabotage
gegen kritische Infrastrukturen, Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem
Ausland sowie elektronische Kriegsführung sind an der Tagesordnung. Dies ist ein Weckruf
für Europa.
Die COVID-19-Pandemie hat bereits bestehende Ungleichheiten weiter verschärft und gezeigt,
dass das Gesundheitswesen und die Lieferketten der Union, etwa für Energie,
Medizinprodukte, Lebensmittel und kritische Rohstoffe, tiefgreifend gestört werden können.
Angesichts des derzeitigen rauen geopolitischen und wirtschaftlichen Wettbewerbs und
konfliktgeladenen Kontexts werden sie immer anfälliger für wirtschaftliche Manipulation und
Nötigung.
Darüber hinaus ist die EU zunehmend den Folgen des Klimawandels, der fortschreitenden
Umweltzerstörung und dem Risiko weiterer Pandemien ausgesetzt. Auf dem europäischen
Kontinent schreitet die Erderwärmung am schnellsten voran. Überschwemmungen, Dürren,
Waldbrände, Küstenerosion, Hitze- und Kältewellen und Stürme verursachen verheerende
Naturkatastrophen. Wenn dieses Problem nicht angegangen wird, indem die Fähigkeit unserer
Gesellschaften zur Risikobewältigung strukturell verbessert wird, werden die menschlichen,
wirtschaftlichen und sozialen Kosten des Klimawandels in den kommenden Jahren noch weiter
steigen, auch durch zunehmenden Druck infolge der negativen Auswirkungen des
Klimawandels in anderen Teilen der Welt, z. B. durch Störungen der Handelsrouten und
globalen Lieferketten. Klima, Umwelt und Sicherheit hängen eng miteinander zusammen.
Europa hat auf diese Krisen mit beispielloser Geschwindigkeit und Entschlossenheit reagiert
und Solidarität und Resilienz unter Beweis gestellt. Es hat rasch eine Behörde für die
Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen eingerichtet, eine Strategie zur
gemeinsamen Beschaffung von Impfstoffen gegen COVID-19 entwickelt und die Programme
SURE1 und NextGenerationEU eingerichtet, um die wirtschaftlichen und sozialen
Auswirkungen der Krise zu bewältigen. Die Kommission hat mit Lösungen zur Abfederung
des Anstiegs der Energiepreise und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit – auch
durch innovative Verkehrslösungen – eine Vorreiterrolle übernommen. Millionen ukrainischer
Flüchtlinge fanden Zuflucht und gastfreundliche Aufnahme in der EU. Europäische
Instrumente wie das Katastrophenschutzverfahren der Union und die strategische Reserve der
EU für europäische Kapazitäten und Vorräte zur Katastrophenbewältigung (rescEU) haben
ihren Mehrwert bewiesen.
Keine der großen Krisen der vergangenen Jahre war ein isoliertes oder nur vorübergehendes
Phänomen, sondern sie zeugen von einem allgemeinen Trend, der von langfristigen politischen,
wirtschaftlichen, klimatischen, ökologischen und technologischen Veränderungen bestimmt
wird. Europa kann es sich nicht leisten, sich aufs Reagieren zu beschränken.
Der Niinistö-Bericht über Krisenvorsorge und Einsatzbereitschaft der EU2 kam zu dem
Schluss, dass die zivile und militärische Vorsorge und Bereitschaft Europas dringend gestärkt
werden müssen, damit die wachsenden aktuellen Herausforderungen und künftige Krisen
bewältigt werden können. In dem Bericht wurde ein grundsätzlich neuer Denkansatz gefordert
1 Vorübergehende Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage.
2 Safer Together – Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness.
2
und anerkannt, dass Krisenvorsorge nicht nur eine nationale Aufgabe, sondern auch ein
gemeinsames europäisches Unterfangen ist, das eine Stärkung der Rolle der Union bei der
Koordinierung und Unterstützung der Mitgliedstaaten erfordert.3 Die vorliegende Strategie
baut auf dem Niinistö-Bericht auf und enthält einen Aktionsplan für eine Union der
Krisenvorsorge.
3 Die vorliegende Strategie stützt sich auch auf die Strategische Agenda 2024-2029 der EU, die
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2023, März 2024 und Dezember 2024 sowie die politischen
Leitlinien für die Kommission 2024-2029.
3
Warum wir eine Union der Krisenvorsorge brauchen
Im Laufe der Zeit hat die EU vielfältige Instrumente zur Stärkung der strukturellen Resilienz
entwickelt und ausgebaut, um bestimmten Arten von Risiken zu begegnen und auf Krisen in
verschiedenen Sektoren zu reagieren. In der Praxis traten jedoch eine Reihe von Defiziten im
EU-Rahmen für die Krisenvorsorge zutage.
Erstens ist das Krisenmanagement der EU meist reaktiv und nicht proaktiv. Ein Grund hierfür
ist der unzureichende Einsatz von Instrumenten zur strategischen Vorausschau, Antizipation
und Frühwarnung. Es fehlt eine integrierte Bewertung der Risiken, Bedrohungen und ihrer
Kaskadeneffekte, auch von außerhalb der Union.
Zweitens sind für das EU-Instrumentarium für das Krisenmanagement verschiedene
Institutionen, Dienste und Agenturen zuständig und die sektorübergreifende und
grenzüberschreitende Koordinierung ist lückenhaft. Bei der zivil-militärischen Koordinierung
besteht ein Defizit und die Verzahnung von internem und auswärtigem Handeln der EU muss
gestärkt werden.
Drittens sind die auf EU-Ebene bestehenden Strukturen und Mechanismen hinsichtlich ihres
Umfangs und ihrer Ressourcen begrenzt. Auch das gesamtgesellschaftliche Engagement,
einschließlich des Privatsektors, ist im Bereich der Krisenreaktion nur begrenzt. Die
Finanzierungsmechanismen der Union sind nicht flexibel genug und die nationalen Haushalte
sind nicht ausreichend strategisch ausgerichtet.
Die Union der Krisenvorsorge wird einen Mehrwert zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten
bieten, insbesondere indem sie –unter uneingeschränkter Achtung der Subsidiarität, der
nationalen Zuständigkeiten und der Besonderheiten der Mitgliedstaaten – die nationalen
Anstrengungen ergänzt, die Koordinierung und Effizienz verbessert und eine Kultur der
Krisenvorsorge und Resilienz fördert. Sie unterstützt die Mitgliedstaaten, die verpflichtet sind,
im Geiste der Solidarität zu handeln und sich bei jedweder Krise im Einklang mit Artikel 222
AEUV4 gegenseitig zu helfen.
Das übergeordnete Ziel der Union der Krisenvorsorge besteht darin, eine sichere und resiliente
EU mit den Fähigkeiten zu schaffen, die erforderlich sind, um Bedrohungen und Gefahren
unabhängig von ihrer Art oder ihres Ursprungs zu antizipieren und zu bewältigen, zu
gewährleisten, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger angemessen geschützt und
vorbereitet sind, und die für die Gesellschaft lebenswichtigen Funktionen unter allen
Umständen zu erhalten. Die Krisenvorsorge muss in einem neuen Licht gesehen werden. Es ist
von entscheidender Bedeutung, das Bewusstsein zu schärfen und alle Interessenträger, auch
die Bürgerinnen und Bürger, in die Lage zu versetzen, individuell und kollektiv Krisenvorsorge
zu betreiben.
Ein besser vorbereitetes Europa erfordert eine stärkere Koordinierung zwischen den
Mitgliedstaaten sowie mit anderen Interessenträgern und internationalen Partnern,
insbesondere den Erweiterungsländern und den Partnerländern in der Nachbarschaft, deren
Krisenvorsorge und Resilienz auch für unsere eigene Sicherheit von entscheidender Bedeutung
sind. Forschung und Innovation in der EU leisten einen wesentlichen Beitrag, da auf diese
Weise jeweils angepasste, optimierte und dem neuesten Stand der Technik entsprechende
Reaktionen auf Krisen ermöglicht werden. Der Forschungs- und Innovationssektor sollte in das
4 „Die Union und ihre Mitgliedstaaten handeln gemeinsam im Geiste der Solidarität, wenn ein Mitgliedstaat von
einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist.“
4
Bewusstsein für Sicherheitsrisiken und hybride Bedrohungen sowie in die Resilienz dagegen
investieren, auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.
Der Weg zu einer Union der Krisenvorsorge
Damit die bestehenden Defizite der EU-Maßnahmen beseitigt werden und eine echte Union
der Krisenvorsorge geschaffen wird, stützt sich die Strategie auf die folgenden Grundsätze:
= einen integrierten gefahrenübergreifenden Ansatz, der das gesamte Spektrum
natürlicher und anthropogener Risiken und Bedrohungen abdeckt und alle
verfügbaren Instrumente einbezieht;
= einen behördenübergreifenden Ansatz, der alle relevanten Akteure auf allen
Regierungsebenen (lokal, regional, national und EU) einbezieht und die
Zusammenarbeit, die Politikkohärenz und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen
fördert. Ziel ist es, die zunehmenden Risiken und Bedrohungen, ihr Zusammenspiel
und ihre Kaskadeneffekte umfassend anzugehen. Dazu gehört eine wirksame
Zusammenarbeit zwischen den Zivil- und Verteidigungsbehörden und die kohärente
Berücksichtigung interner und externer Dimensionen;
= einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, der eine alle einbeziehende Kultur der
Krisenvorsorge und Resilienz fördert, an der Bürgerinnen und Bürger, lokale
Gemeinschaften, die Zivilgesellschaft, Unternehmen und Sozialpartner sowie
Wissenschaft und Hochschulen beteiligt sind.
Eine solide Krisenvorsorge gibt es nicht umsonst. Investitionen in die Krisenvorsorge sind mit
Kosten verbunden, die jedoch durch langfristige Resilienzgewinne, weniger Störungen,
niedrigere Erholungskosten und langfristige Wettbewerbsfähigkeit aufgewogen werden. Die
Finanzierung auf EU-Ebene muss flexibel, skalierbar und auf alle Gefahren ausgerichtet sein,
damit die Union in allen Phasen einer Krise rechtzeitig und solidarisch und unter
uneingeschränkter Achtung der jeweiligen Zuständigkeiten der EU und der Mitgliedstaaten
handeln kann. Wenn somit Vorsorge- und Resilienzerwägungen in den EU-
Haushaltsprogrammen von Anfang an berücksichtigt werden, kann dies dazu beitragen,
Schwachstellen und Risiken zu verringern und die Kosten von Abhilfemaßnahmen zu senken.
Um im Einklang mit diesen Grundsätzen eine Union der Krisenvorsorge zu schaffen, baut die
Strategie auf den Zielen für Katastrophenresilienz5 auf: Antizipieren, Vorsorgen, Warnen,
Bewältigen und Sichern. In diesem Rahmen werden Maßnahmen in folgenden sieben
Bereichen vorgeschlagen:
Vorausschau und Antizipation
Resilienz lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen
Vorsorge auf Ebene der Bevölkerung
Öffentlich-private Zusammenarbeit
Zivil-militärische Zusammenarbeit
Koordinierung der Krisenreaktion
Resilienz durch externe Partnerschaften
Die Strategie umfasst 30 Leitmaßnahmen, die eines oder mehrere der Ziele in den oben
genannten Bereichen betreffen, und wird von einem Aktionsplan begleitet (siehe Anhang).
5 Europäische Katastrophenresilienzziele – Europäische Kommission: https://civil-protection-humanitarian-
aid.ec.europa.eu/what/civil-protection/european-disaster-risk-management/european-disaster-
resiliencegoals_de.
5
Diese Strategie ergänzt andere wichtige EU-Initiativen und wird ihrerseits durch diese ergänzt.
Dies betrifft insbesondere die Strategie für die innere Sicherheit, das Weißbuch zur
europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030, den Europäischen Plan zur Anpassung an den
Klimawandel, den Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln, den Deal für eine saubere Industrie,
den Europäischen Pakt für die Meere, den Europäischen Schutzschild für die Demokratie, die
Union der Kompetenzen und die Union der Gleichheit.
1. VORAUSSCHAU UND ANTIZIPATION
In akuten Krisen, aber auch für deren Antizipation, spielt der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle.
Strategische Vorausschau, Lageerfassung und Frühwarnung sind entscheidend und müssen
weiter gestärkt werden. Die frühzeitige Erkennung von Risiken und Bedrohungen kann einen
wertvollen Zeitvorteil darstellen und dazu beitragen, Krisen abzuwenden oder ihre
Bewältigung zu erleichtern und ihre Auswirkungen zu minimieren. Sektorübergreifende
Risikobewertungen auf EU-Ebene, die auf Erkenntnissen beruhen, sich auf wissenschaftlichen
Rat stützen und von regelmäßigen Stresstests und Bedrohungsbewertungen begleitet werden,
sind von grundlegender Bedeutung.
Die Fähigkeiten der EU müssen vollständig interoperable, gefahrenübergreifende Ende-zu-
Ende-Frühwarnsysteme, die von zeitnahen, zuverlässigen Daten gespeist werden, umfassen,
um die Entscheidungsträger besser über Risiken und die damit zusammenhängenden
potenziellen Auswirkungen zu informieren.
Ein gefahrenübergreifender Ansatz, bei dem Risiko- und Bedrohungsbewertungen
zusammengeführt werden, muss verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidungsfindung
liefern, sodass die EU konsequent handeln und Bedrohungen wirksamer abwenden oder darauf
reagieren kann. Dabei müssen die Risikobewertungen auf nationaler und auf EU-Ebene
miteinander kombiniert werden, indem Daten- und Expertenanalysen in einen
sektorübergreifenden, grenzüberschreitenden Ansatz integriert werden.
Den Eckpfeiler einer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung sollte ein Rahmen für
systematische Evaluierungen, Stresstests und Schulungen bilden. Regelmäßige
Eignungsprüfungen der Krisenmanagementmechanismen und -instrumente der EU müssen i)
deren Eignung und Kohärenz gewährleisten, ii) die Ableitung bewährter Verfahren sowie die
Ermittlung von Lücken und Überschneidungen ermöglichen und iii) zur Maximierung von
Synergien und Effizienz beitragen.
Leitmaßnahmen
1) Entwicklung einer umfassenden EU-Bewertung der Risiken und Bedrohungen
Um einen vollständig integrierten Ansatz zu gewährleisten, werden die Kommission und die
Hohe Vertreterin mit Unterstützung der EU-Agenturen eine umfassende (sektor- und
gefahrenübergreifende) EU-Bewertung der Risiken und Bedrohungen entwickeln. Diese wird
Erkenntnisse aus verschiedenen Politikbereichen, einschließlich der inneren und äußeren
Sicherheit, einbeziehen und sich auf wissenschaftliche Analysen, EU-finanzierte Forschung
und Innovation, Echtzeit-Frühwarnsysteme, Satellitenüberwachung und Geodaten wie den
Copernicus-Katastrophen- und -Krisenmanagementdienst sowie auf bestehende Bewertungen
auf EU- und nationaler Ebene und Erkenntnisse aus der Wirtschaft stützen. Dadurch werden
die Berichtspflichten gestrafft, unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden und gleichzeitig die
Effizienz verbessert. Die Rolle des Einheitlichen Analyseverfahrens (SIAC) als zentrale Stelle
für die Zusammenführung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse der Mitgliedstaaten wird von
entscheidender Bedeutung sein. Das SIAC wird im Einklang mit dem Gemeinsamen Dokument
6
der Hohen Vertreterin und der Mitgliedstaaten bis Ende 2025 ausgebaut und erhält zusätzliche
Ressourcen.
Diese Bewertung wird zu gegebener Zeit dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.
2) Einrichtung eines „Krisen-Dashboards“ für Entscheidungsträger
Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
und mit Unterstützung der einschlägigen EU-Agenturen ein „Krisen-Dashboard“ entwickeln,
das sektorspezifische Schnellwarnsysteme vereint und die Koordinierung der
Entscheidungsträger verbessert.
Diese umfassende EU-Bewertung der Risiken und Bedrohungen und das „Krisen-Dashboard“
werden in die Beratungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder, insbesondere im
Format eines Sicherheitskollegiums, einfließen und zu einer vertieften Kenntnis des
sicherheitspolitischen und strategischen Umfelds Europas und zur gezielten politischen
Ausrichtung der Maßnahmen der Kommission in den Bereichen Krisenvorsorge und Resilienz
beitragen.
3) Stärkung des Zentrums für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC)
Um dem ERCC eine proaktivere Rolle bei der Bewältigung von Notfällen und Krisen zu
ermöglichen, wird es weiter ausgestattet, um i) regelmäßige Briefings mit operativen
Einschätzungen zu sektor- und gefahrenübergreifenden Risiken zu erstellen, ii) deren
Kaskadeneffekte zu ermitteln und zu analysieren und iii) Szenarien zu entwickeln.
4) Entwicklung eines EU-Ausbildungskatalogs und einer Plattform für gewonnene
Erkenntnisse
Um eine koordinierte und wirksame Krisenvorsorge und -reaktion zu gewährleisten, werden
die Kommission und die Hohe Vertreterin einen Katalog von Methoden und Leitlinien für die
Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Ausbildung im Bereich der Krisenvorsorge entwickeln.
Darüber hinaus werden sie einen umfassenden und inklusiven EU-weiten Plan für die
Ausbildung und Kompetenzentwicklung in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung und
Krisenmanagement konzipieren, der darauf abzielt, Fachkräfte, Freiwillige und
Entscheidungsträger mit dem erforderlichen Fachwissen in allen Sektoren und allen
Mitgliedstaaten auszustatten. Auf EU-Ebene wird eine Plattform für den Austausch
gewonnener Erkenntnisse geschaffen, die Erfahrungen aus früheren Krisen und Übungen für
künftige Einsätze vereint.
5) Einrichtung eines staatlichen Erdbeobachtungsdienstes der EU (EOGS)
Die EU wird einen staatlichen Erdbeobachtungsdienst entwickeln, der insbesondere eine
sichere, zuverlässige, zeitnahe, kontinuierliche und gezielte Satellitenerkundung ermöglicht,
bestehende und künftige Fähigkeiten stärkt und auf den langjährigen Erfahrungen mit der
Nutzung von Copernicus in den Bereichen Notfallmanagement und Sicherheit aufbaut.
2. RESILIENZ LEBENSWICHTIGER GESELLSCHAFTLICHER
FUNKTIONEN
Lebenswichtige gesellschaftliche Funktionen sind grundlegende Systeme und Strukturen, die
unter allen Umständen den gesellschaftlichen Betrieb ermöglichen und gleichzeitig unsere
Gesellschaften, Volkswirtschaften, Kulturen und demokratischen Institutionen schützen. Zu
diesen Funktionen gehören in erster Linie die Sicherheit der EU-Bevölkerung, einschließlich
des Schutzes vor Naturkatastrophen, die Kontinuität des Regierungshandelns und die staatliche
7
Entscheidungsfindung, demokratische Prozesse, sozialer Zusammenhalt und wirtschaftliche
Stabilität sowie die innere und äußere Sicherheit. Sie bilden die Grundlage für eine stabile und
sichere Gesellschaft.
Der bestehende EU-Rechtsrahmen6 deckt die meisten Bereiche ab (siehe Schaubild), die
lebenswichtige gesellschaftliche Funktionen gewährleisten. Dazu gehören sektorübergreifende
Krisenvorschriften sowie sektorspezifische Notfallpläne und Rechtsvorschriften zur Stärkung
der Resilienz unserer Gesellschaften in Bereichen wie Ernährungssicherheit, Trinkwasser,
Energieversorgung, Telekommunikation und Verkehr, Abfallbewirtschaftung,
Gesundheitssysteme, Baunormen, Naturschutz, Hochwasserschutzpläne,
Finanzdienstleistungen usw.
Damit die lebenswichtigen gesellschaftlichen Funktionen unter allen Umständen
aufrechterhalten werden können, wird ein geeigneter Rahmen benötigt: Erstens muss die EU
über geeignete Instrumente verfügen, um eine demokratische Regierungsführung und
demokratische Entscheidungsprozesse zu schützen und eine wirksame Risikominderung und
Krisenreaktion auf europäischer Ebene zu gewährleisten. Zweitens ist die Integrität des
6 Wie die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER) und die Richtlinie über die Sicherheit von
Netz- und Informationssystemen (NIS 2), die Elektrizitätsverordnung, die Verordnung über die sichere
Gasversorgung, die Bankenunion, die Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor
(DORA), das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V), die Europäische Gesundheitsunion, das Binnenmarkt-
Notfall- und Resilienzgesetz (IMERA).
Resilienz
wesentlicher
gesellschaftlicher
Funktionen
Energie
Bankwesen
Digitale
Infrastruktur
Öffentliche
Verwaltung
Gesundheit
Trinkwasser
Abwasser
Umwelt und
Klima
Landwirtschaft
und Fischerei
Verteidigung Kulturerbe
Allgemeine &
berufliche
Bildung
Unterkünfte &
Sanitärversorgung
Sozialschutz
Sozialfürsorge,
Kinderbetreuung &
Langzeitpflege
Finanzmarkt
infrastruktur
Produktion,
Verarbeitung &
Lebensmittelvertrieb
Weltraum
Verkehr
8
Binnenmarkts, untermauert durch den freien Personen-, Waren-, Kapital- und
Dienstleistungsverkehr sowie durch eine solide Sozial-, Wirtschafts- und Fiskalpolitik, von
wesentlicher Bedeutung für die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität und Resilienz.
Drittens muss die EU die Umwelt schützen und naturbasierte Lösungen wie auch eine
nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen fördern. Viertens muss die EU zur
Stärkung der strategischen Autonomie und zur Reduzierung der Schwachstellen die
Kreislaufwirtschaft, die langfristige Sicherheit der Lieferketten und die Resilienz gegenüber
Zwang von außen verbessern, den Zugang zu Rohstoffen, grundlegenden Gütern und kritischen
Versorgungsleistungen sicherstellen, die Nutzung von Weltraumressourcen und -diensten
optimieren und gleichzeitig in Forschung und Innovation investieren, um die industrielle
Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Führungsrolle zu erhalten.
Leitmaßnahmen
6) Systematische Verankerung der Krisenvorsorge in den Strategien und Maßnahmen
der EU
Vorsorge- und Sicherheitserwägungen werden in die Rechtsvorschriften, Strategien und
Programme der EU einbezogen und durchgängig berücksichtigt. Bei der Ausarbeitung oder
Überprüfung neuer Strategien, Rechtsvorschriften und Programme werden Vorsorge- und
Sicherheitsaspekte berücksichtigt, wobei konsequent die potenziellen Auswirkungen der
bevorzugten politischen Option auf Vorsorge und Sicherheit ermittelt werden. Zu diesem
Zweck werden politische Entscheidungsträger in der Kommission regelmäßig geschult.
Eine solide Wirtschafts- und Sozialpolitik, die im Rahmen des Europäischen Semesters
koordiniert wird, ist für die Resilienz und Krisenvorsorge von entscheidender Bedeutung.
Gegebenenfalls werden die Fortschritte bei der Umsetzung von Strukturreformen, die auch für
die Krisenvorsorge relevant sind, im Rahmen des Europäischen Semesters bewertet.
Wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen, die für die Krisenvorsorge wichtig sind, können
in den länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigt werden, wodurch Anreize für die
Mitgliedstaaten geschaffen werden, diese Reformen durchzuführen und umzusetzen.
Die Verringerung des damit verbundenen Verwaltungsaufwands und die Straffung der
Verfahren werden zur Flexibilität und Wirksamkeit der Vorsorgemaßnahmen beitragen. Die
Kommission wird in Absprache mit allen einschlägigen Interessenträgern die erforderlichen
Vereinfachungsmaßnahmen ausarbeiten.
Die Kommission wird die Notwendigkeit und Realisierbarkeit eines EU-Rechtsakts zur
Krisenvorsorge bewerten, um die Resilienz der lebenswichtigen gesellschaftlichen Funktionen
durch die Festlegung gemeinsamer Standards und messbarer langfristiger Ziele zu stärken.
7) Festlegung von Mindestanforderungen an die Krisenvorsorge
Unmittelbare Priorität hat die dringende und vollständige nationale Umsetzung und
Anwendung des Rechtsrahmens der Union, insbesondere der CER-Richtlinie und der NIS-2-
Richtlinie, wie dies auch in der künftigen Strategie für die innere Sicherheit dargelegt werden
wird. Auf der Grundlage der praktischen Umsetzung dieser Richtlinien wird die Kommission
prüfen, ob möglicherweise zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Parallel dazu wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weitere Sektoren und
Dienstleistungen ermitteln, die von den bestehenden Rechtsvorschriften nicht erfasst werden
und für die möglicherweise Handlungsbedarf besteht. Auf der Grundlage dieser Bewertung
wird die Kommission Empfehlungen zu Mindestanforderungen an die Krisenvorsorge,
einschließlich eines Überwachungsmechanismus, vorlegen. Diese werden mit den Zielen für
9
Katastrophenresilienz im Einklang stehen und die Resilienz-Grundanforderungen der
Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO)7 ergänzen.
Die EU-Institutionen werden Maßnahmen ergreifen, um ihre eigene interne Krisenvorsorge zu
verbessern, insbesondere durch eine verstärkte Sicherheit der Kommunikation zwischen den
EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten.
8) Überarbeitung des Katastrophenschutzverfahrens der Union
Die Kommission wird den Rechtsrahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union
überarbeiten, um dessen Wirksamkeit und Effizienz in Notfällen und Krisen mit
weitreichenden Auswirkungen, die eine umfassende Reaktion und Koordinierung auf
europäischer Ebene erfordern, weiter zu verbessern.
9) Vorschlag einer EU-Bevorratungsstrategie
Die Kommission wird eine EU-weite Bevorratungsstrategie vorschlagen, die alle bestehenden
sektorspezifischen Bevorratungsmaßnahmen einbezieht. Diese Strategie wird den Zugang zu
kritischen Ressourcen in der gesamten EU verbessern, z. B. im Hinblick auf die Notfall- und
Katastrophenbewältigung, medizinische Gegenmaßnahmen, kritische Rohstoffe, Ausrüstung
für die Energieversorgung, Schutzräume sowie eventuell Agrar-/Lebensmittelerzeugnisse und
Wasser. Ziel ist es, zentrale Reserven auf EU-Ebene mit Beiträgen der Mitgliedstaaten, die
durch öffentlich-private Partnerschaften unterstützt werden, zu kombinieren, um Effizienz,
Skalierbarkeit und Kostenwirksamkeit zu gewährleisten.
Die Kommission wird auch eine Strategie zur Unterstützung medizinischer Gegenmaßnahmen
bei Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit vorlegen, um die Gesundheitssicherheit in der
EU zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und die Bevölkerung vor
grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, einschließlich chemischer, biologischer,
radiologischer und nuklearer Bedrohungen (CBRN-Bedrohungen), zu schützen. Ergänzend
dazu sollen im Rahmen des kürzlich vorgeschlagenen Rechtsakts zu kritischen Arzneimitteln
Notfallreserven vorgehalten werden.
10) Vorschlag eines Plans zur Anpassung an den Klimawandel
Die Kommission wird einen Europäischen Plan zur Anpassung an den Klimawandel vorlegen,
um die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung auf Klimarisiken und der Stärkung der Resilienz
der Union zu unterstützen. Aufbauend auf der Europäischen Bewertung der Klimarisiken wird
mit dem Plan die Krisenvorsorge systematisch in den einschlägigen sektorspezifischen
Maßnahmen und Investitionen der EU verankert; zudem wird in der gesamten EU ein
proaktives Risikomanagement in den Bereichen Klima, Umwelt und Wasser gestärkt. Der Plan,
der sich auf gemeinsame Klima-Referenzszenarien stützt, wird für die Bevölkerung,
Unternehmen und politische Entscheidungsträger von Nutzen sein.
11) Sicherstellung der Versorgung mit Wasser und anderen kritischen natürlichen
Ressourcen
Wasser, Boden und andere natürliche Ressourcen sind nicht nur für die
Nahrungsmittelversorgung, sondern auch für das reibungslose Funktionieren unserer
Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Der Europäischen Zentralbank zufolge vergeben
die Banken im Euro-Währungsgebiet fast 75 % der Unternehmensdarlehen an Unternehmen,
die in hohem Maße von mindestens einer Ökosystemleistung, insbesondere von Wasser,
abhängig sind. Die Kommission wird eine Europäische Strategie für eine resiliente
7 NATO - Topic: Resilience, civil preparedness and Article 3.
10
Wasserversorgung vorschlagen, mit der der Weg zur Sicherheit und Resilienz der
Wasserversorgung aufgezeigt wird; hierfür ist die Verfügbarkeit von sauberem Wasser
sicherzustellen und die EU besser vor wasserbedingten Risiken zu schützen. Des Weiteren
sollen naturbasierte Lösungen gefördert werden, um die Krisenvorsorge und Resilienz, auch
für den Fall von Naturkatastrophen, zu verbessern. Im Rahmen einer Bioökonomie-Strategie
der EU und eines Rechtsakts zur Kreislaufwirtschaft wird die Kommission darauf hinwirken,
dass der Anteil kreislauffähiger und biobasierter Materialien in unseren Wertschöpfungsketten
erhöht und so unsere Unabhängigkeit von der Einfuhr kritischer Rohstoffe gestärkt wird.
3. VORSORGE AUF EBENE DER BEVÖLKERUNG
Krisenvorsorge ist eine kollektive Aufgabe. Behörden, Medien, Bildungs- und
Kultureinrichtungen, Jugendorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisation,
Sozialpartner, Unternehmen, lokale Netze und Gemeinschaften sowie Bürgerinnen und Bürger,
auch Kinder, spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Jüngste Eurobarometer-Umfragen8
zeigen, dass sich im Jahr 2024 fast die Hälfte der Europäerinnen und Europäer (49 %) nicht
gut über Katastrophenrisiken, von denen sie betroffen sein könnten, informiert fühlten und
65 % von ihnen mehr Informationen benötigen, um sich auf Katastrophen oder Notfälle
vorzubereiten.
Das Bewusstsein für Risiken und Bedrohungen ist von entscheidender Bedeutung, um
sicherzustellen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger und die Gemeinschaften in der EU aktiv
an den Bemühungen um Krisenvorsorge und -reaktion beteiligen. Ungleichheit ist ein
Risikofaktor für die Vorsorge. Frauen und Gruppen in prekären Situationen wie Kinder, ältere
Menschen und Menschen mit Behinderungen, die von Diskriminierung, Armut und/oder
sozialer Ausgrenzung betroffen sind, sind unverhältnismäßig stark von Krisen betroffen,
wodurch bereits bestehende Benachteiligungen und Ungleichheiten oft verschärft werden.
Daher müssen Gleichstellungsaspekte im Einklang mit dem Rahmen für die Union der
Gleichheit und insbesondere dem Fahrplan für Frauenrechte bei allen
Krisenvorsorgemaßnahmen durchgängig berücksichtigt werden. Desinformation sowie
Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland sind besonders schädlich, da
sie das Vertrauen der Öffentlichkeit untergraben und die Auswirkungen von Krisen verschärfen
können. Auch der Mangel an zugänglichen Informationen unterminiert die gesellschaftliche
Vorsorge.
Es bedarf eines Paradigmenwechsels hin zu einem Denkansatz, der eine Kultur der
Krisenvorsorge und Resilienz fördert.
Förderung einer Kultur der inklusiven Krisenvorsorge und der generationenübergreifenden
Resilienz der Gesellschaft
Krisenvorsorge ist Sache aller Teile der Gesellschaft. Eine gemeinschaftliche Zusammenarbeit
und Freiwilligentätigkeiten sollten unterstützt werden. Sozialdienste und ein angemessener
Sozialschutz sollten sicherstellen, dass niemand bei den Bemühungen zur Krisenvorsorge
zurückgelassen wird. Unter Rückgriff auf bewährte Vorgehensweisen, auch im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens der Union, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten die
Eigenständigkeit und die psychische Resilienz fördern und für mehr individuelle,
generationenübergreifende und private Krisenvorsorge eintreten.
8 Perceptions of EU crisis management (Juni 2024)
11
Die Kommission wird auf einen Europäischen Zivilschutzmechanismus9 hinarbeiten, bei dem
alle Aspekte des Krisen- und Katastrophenmanagements berücksichtigt werden, um die
Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Bewusstseins zu unterstützen und in die
Risikosensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger zu investieren.
Stärkung der Resilienz der Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinschaften in der gesamten EU müssen in der Lage sein,
Zugang zu hochwertigen und verlässlichen Informationen zu erhalten, sich die erforderlichen
Fähigkeiten für deren Bewertung anzueignen, sich aktiv für die Krisenprävention einzusetzen
und sich ausreichend auf die Reaktion auf Krisen vorzubereiten. Schulen, Lehrkräfte,
Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter sowie Ausbildende spielen eine Schlüsselrolle bei der
Förderung der digitalen Kompetenz, der Medienkompetenz, des kritischen Denkens und des
bürgerschaftlichen Engagements sowie bei der Vermittlung demokratiepolitischer Bildung,
wie es im Zusammenhang mit der Union der Kompetenzen hervorgehoben wurde. Die
Sozialpartner können einen entscheidenden Beitrag zu diesen Vorsorgeanstrengungen leisten,
unter anderem durch Information und Schulung der Arbeitskräfte. Um der
Informationsmanipulation und der Desinformation aus dem Ausland systematischer
entgegenzuwirken, sollten das EU-Instrumentarium gegen ausländische
Informationsmanipulation und Einmischung, das Gesetz über digitale Dienste und der geplante
Europäische Schutzschild für die Demokratie umfassend genutzt werden.
Verbesserung der öffentlichen Warnsysteme und der Krisenkommunikation
Es bedarf besserer EU-weiter öffentlicher Warnsysteme und zugänglicher, inklusiver
Krisenkommunikationssysteme, die sowohl im Vorfeld von Krisen (Risikokommunikation) als
auch während Krisen (Krisenkommunikation) zum Einsatz kommen, sodass alle Menschen
unabhängig von Alter, Sprache, Behinderung, Rechtsstatus usw. unter allen Umständen
erreicht werden können. Die jüngsten Krisenerfahrungen zeigen, dass das Augenmerk vor
allem auf besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen – von Diskriminierung, Armut
und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen – sowie auf Menschen aus anderen Ländern
(Reisenden, Saisonarbeitskräften, Migranten usw.) liegen und Desinformation verhindert
werden muss. Im Rahmen der EU-Brieftasche für die Digitale Identität10 könnte eine
öffentliche Warnfunktion für Notfallmeldungen entwickelt werden. So könnten Behörden auf
einfache Weise direkt mit den Bürgern kommunizieren und authentifizierte Warnungen
verbreiten.
Gewährleistung der Verfügbarkeit von Schlüsselkompetenzen und der
Arbeitskräftemobilität in Krisenzeiten
Wirksame Strategien im Bereich allgemeine und berufliche Bildung einschließlich für kritische
Funktionen sind – wie im Rahmen der Union der Kompetenzen hervorgehoben wurde – von
entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Arbeitskräfte über die benötigten
Kompetenzen verfügen und in Notsituationen in der gesamten EU eingesetzt werden können.
9 Der Begriff „Zivilschutzmechanismus“ lässt die Begrifflichkeiten unberührt, die die Mitgliedstaaten für
Instrumente oder Mechanismen mit ähnlichem Gegenstand wie der in dieser Strategie genannte
Zivilschutzmechanismus verwenden.
10 Die EU-Brieftasche für die Digitale Identität wird allen Menschen in Europa eine sichere und zuverlässige
private Möglichkeit zur elektronischen Identifizierung bieten. Jeder Mitgliedstaat wird allen Staatsangehörigen,
Aufenthaltsberechtigten und Unternehmen mindestens eine Brieftasche zur Verfügung stellen, die es ihnen
ermöglicht, ihre Identität nachzuweisen und wichtige digitale Dokumente sicher zu speichern, zu teilen und zu
unterzeichnen. Die digitalen Brieftaschen der EU werden ab Ende 2026 als Apps für Mobiltelefone und andere
Geräte verfügbar sein.
12
Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zusammenarbeiten, um
i) die Verfügbarkeit und Mobilität von qualifiziertem Personal in Notfällen sicherzustellen,
indem Grundlagen für die EU-weite rasche Entsendung von Arbeitskräften und Freiwilligen
geschaffen werden, und ii) die Attraktivität der beruflichen Laufbahnen in den Bereichen
Katastrophenschutz, Notfalldienste, einschließlich der medizinischen Notfallversorgung, und
Sicherheit zu erhöhen.
Leitmaßnahmen
12) Verbesserung der Frühwarnsysteme
Die Kommission wird im Rahmen der Initiative „PreparEU“ gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten Leitlinien ausarbeiten, um sie bei ihrer Kommunikation über die verschiedenen
Risiken und Situationen vor und während einer Krise zu unterstützen. Der Copernicus-
Katastrophen- und Krisenmanagementdienst sowie der bald verfügbare Galileo-
Satellitendienst für Notfallwarnungen (EWSS) werden es den nationalen
Katastrophenschutzbehörden ermöglichen, frühzeitig auf weltraumgestützte
Frühwarninformationen zuzugreifen, um direkte Warnmeldungen an die Bevölkerung zu
übermitteln.
13) Sensibilisierung für Risiken und Bedrohungen
Die Kommission wird einen jährlichen EU-Tag für Krisenvorsorge vorschlagen, um die
Bemühungen nationaler, regionaler und lokaler Behörden und Gemeinschaften zur
Verbesserung der Krisenvorsorge und zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die
Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen zu unterstützen. Ergänzend dazu sollen gemeinsam
mit den Mitgliedstaaten weitere Kommunikationsmaßnahmen wie Leitlinien für die
Kommunikation über die verschiedenen Risiken und Krisensituationen, auch was die
Bedürfnisse schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen angeht, entwickelt werden. Dabei werden
auch Sensibilisierungsprogramme wie Bürgerforen, das EUvsDisinfo-Portal, Online-
Kampagnen und Toolkits für die strategische Kommunikation und die Bekämpfung der
Informationsmanipulation eine Rolle spielen.
14) Entwicklung von Leitlinien zur Sicherstellung der Eigenvorsorge der Bevölkerung
für mindestens 72 Stunden
Bei extremen Störungen ist die Anfangsphase die kritischste. Die Kommission wird den
Mitgliedstaaten Leitlinien mit dem Ziel vorschlagen, eine Eigenvorsorge der Bevölkerung für
mindestens 72 Stunden sicherzustellen. Im Rahmen der Initiative „PreparEU“ werden diese
Leitlinien die Bevorratung grundlegender Güter, die Krisenplanung, die Verfügbarkeit von
Schutzräumen, Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit kritischer Boden- und
Raumressourcen sowie weitere Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Eigentum
im Krisenfall abdecken und durch gezielte Kampagnen und Aktivitäten begleitet werden. Eine
neue Online-Plattform der EU wird Bürgerinnen und Bürgern sowie Reisenden
maßgeschneiderte und zugängliche Informationen über die Risiken, mit denen sie konfrontiert
sein könnten, sowie praktische Schritte zur Minderung dieser Risiken zur Verfügung stellen.
15) Einbeziehung der Krisenvorsorge in schulische Lehrpläne und die Schulung des
Bildungspersonals
Im Einklang mit der Union der Kompetenzen wird die Kommission, beginnend mit der
frühkindlichen Bildung, Leitlinien für die Aufstellung von Lehrplänen entwickeln, um den
Erwerb von Grundfertigkeiten im Bereich der Krisenvorsorge, einschließlich
Medienkompetenz, als Schlüssel für eine aktive und informierte Bürgerschaft und die
Bekämpfung von Desinformation und Informationsmanipulation zu unterstützen. Lehrkräfte
13
werden Zugang zu Ressourcen und beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten auf der
Europäischen Plattform für Schulbildung erhalten.
16) Förderung der Krisenvorsorge in Jugendprogrammen
Im Rahmen von EU-Jugendprogrammen wie dem Europäischen Solidaritätskorps und
Erasmus+ soll Krisenvorsorge nun zu einer Priorität werden, um Vorsorge, Resilienz, Teilhabe
am demokratischen Leben und bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Dabei wird ein
Bottom-up-Ansatz verfolgt, mit dem Organisationen und Einrichtungen (Hochschulen,
Schulen, Berufsbildungseinrichtungen, Erwachsenenbildungszentren, Jugend- und
Sportorganisationen usw.) ermutigt werden, eine Finanzierung zu beantragen.
17) Anwerbung von Talenten zur Stärkung der Krisenvorsorge der EU
Die Anwerbung von Spitzenforschern stellt für Europa nicht nur eine Chance, sondern auch
eine Notwendigkeit dar, um die langfristige Resilienz und die Krisenvorsorge der EU
sicherzustellen. Daher will die EU schnellstmöglich konkrete Maßnahmen prüfen, um
Forschende anzuwerben.
Der EU-Talentpool wird die Einstellung von Arbeitsuchenden aus Drittländern erleichtern, was
es Fachkräften in für die Krisenvorsorge relevanten Bereichen, in denen Engpässe bestehen,
erleichtern könnte, sich um Stellen in der EU zu bewerben. Zudem könnten
Talentpartnerschaften genutzt werden, um Fachkräfte in kritischen Sektoren, die mit der
Krisenvorsorge zusammenhängen, anzusprechen und gleichzeitig in die entsprechenden
Kompetenzen in den Partnerländern zu investieren.
4. ÖFFENTLICH-PRIVATE ZUSAMMENARBEIT
Die öffentlich-private Zusammenarbeit ist ein entscheidender Pfeiler der Krisenvorsorge der
EU. Mit ihr wird sichergestellt, dass Ressourcen, Fachwissen und Innovation aus allen
Sektoren wirksam und effizient genutzt werden. Landwirtschaft und Fischerei sowie Industrie
und Unternehmen spielen eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung lebenswichtiger
gesellschaftlicher Funktionen und grundlegender Dienstleistungen. Gleichzeitig ist der
Privatsektor zunehmend Klima- und Umweltrisiken und den damit verbundenen steigenden
Kosten (z. B. Versicherungskosten, Verlust von Vermögenswerten, wirtschaftliche Schäden
aufgrund extremer Wetterereignisse) sowie Sicherheitsbedrohungen wie Unterbrechungen der
Lieferketten und Cyberangriffen ausgesetzt. Indem die EU die öffentlich-private
Zusammenarbeit fördert, kann sie Risiken besser antizipieren, die Grundversorgung
sicherstellen und ihre strategische Autonomie schützen.
Stärkung einer strukturierten öffentlich-privaten Zusammenarbeit bei der Krisenvorsorge
Die EU, die Behörden und die Industrie sollten die Mechanismen stärken für: i) einen gezielten
wechselseitigen Informationsaustausch, ii) die Beteiligung an der strategischen Vorausschau
oder antizipatorischen Initiativen, iii) gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen und iv) eine
koordinierte Reaktion auf Krisen. Aufbauend auf den bestehenden Vereinbarungen sollte die
EU öffentlich-private Partnerschaften stärken, um kritische Versorgungs- und Dienstleistungen
durch strategische Vorräte, gemeinsame Beschaffung, Rahmenverträge, Diversifizierung der
Quellen und kreislauforientierte Lösungen zu sichern und die Risiken von Störungen und
Schocks auf dem Weltmarkt zu verringern. Darüber hinaus müssen öffentliche und private
Lösungen geschaffen werden, um den wachsenden Herausforderungen bei der Absicherung
gegen Naturkatastrophen in der EU zu begegnen. Die Lücke beim Versicherungsschutz dürfte
sich aufgrund des zunehmenden Risikos durch den Klimawandel weiter vergrößern. Die
Kommission wird mögliche Lösungen zur Verringerung dieser Lücke prüfen,
14
erforderlichenfalls durch Weiterverfolgung der Vorschläge der Europäischen Zentralbank und
der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche
Altersversorgung.
Bei den bestehenden Investitions- und Kapazitätsaufbauprogrammen der EU sollten – in
Ergänzung der politischen Maßnahmen zur systematischen Verankerung der Krisenvorsorge
in wirtschaftlichen Entscheidungen – Erwägungen der Krisenvorsorge in die Unterstützung für
Unternehmen und Mitgliedstaaten miteinbezogen werden.
Im Einklang mit der Union der Kompetenzen muss die EU die Zusammenarbeit zwischen
öffentlichen und privaten Organisationen in strategischen Sektoren wie Cybersicherheit
fördern, um sicherzustellen, dass der Arbeitskräftebedarf und das Bildungsangebot aufeinander
abgestimmt sind.
Leitmaßnahmen
18) Einrichtung einer öffentlich-privaten Taskforce für Krisenvorsorge
Die Kommission wird eine Taskforce für Krisenvorsorge einrichten, die sich auf das
Industrieforum, das Enterprise Europe Network, das Europäische Cluster-Netzwerk11 und
andere bestehende Strukturen stützt. Darin werden wichtige Interessenträger des öffentlichen
Sektors, der Industrie, der Wirtschaft, des Finanzdienstleistungssektors, der
Wissenschaftsgemeinschaft sowie Vertreter der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft
zusammenkommen. Ziel der Taskforce ist es, i) bei der Stärkung des Kontinuitätsmanagements
für lebenswichtige Funktionen und grundlegende Dienstleistungen zusammenzuarbeiten, ii)
Informationen über Schwachstellen und Störungen der Lieferkette auszutauschen, iii)
Leitlinien, Rahmenvorgaben und Anreize bereitzustellen, um private Einrichtungen dabei zu
unterstützen, die Mindestanforderungen an die Krisenvorsorge zu erfüllen, iv) Koordinierung
von Eindämmungsmaßnahmen in den kritischen Sektoren, die grundlegende Dienstleistungen
erbringen, mit denen die lebenswichtigen gesellschaftlichen Funktionen gewährleistet werden,
und v) Unterstützung der Bemühungen im Bereich der Krisenkommunikation.
19) Entwicklung öffentlich-privater Notfallprotokolle
Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die einschlägigen rechtlichen und
operativen Rahmenvorgaben, gegebenenfalls einschließlich der Vorschriften für die Vergabe
öffentlicher Aufträge, überarbeiten, um in Notfällen eine gezielte Flexibilität sowohl in
rechtlicher als auch finanzieller Hinsicht zu ermöglichen. Dazu gehören gerechtfertigte und
zeitlich begrenzte Ausnahmen, um die rasche Verfügbarkeit kritischer Materialien, Güter und
Dienstleistungen sowie die Sicherheit kritischer Produktionslinien zu gewährleisten. Durch
Notfallprotokolle und durch die Arbeit der öffentlich-privaten Taskforce für Krisenvorsorge
werden die Kommission und die Mitgliedstaaten einen Rahmen für die koordinierte
Beteiligung kritischer Akteure des Privatsektors an der Krisenvorsorge entwickeln.
20) Überarbeitung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Die Kommission wird einen Vorschlag zur Überarbeitung des Rahmens für die Vergabe
öffentlicher Aufträge vorlegen, der auf dem derzeitigen Rahmen und den Lehren aus
vergangenen Krisen, einschließlich der Erfahrungen mit der COVID-19-Pandemie, aufbaut.
Ziel der Überarbeitung wird sein, die Krisenvorsorge zu stärken, indem die
11 Das Europäische Cluster-Netzwerk ist eine Zusammenarbeit von Industrieclustern in der gesamten EU, die
durch die Vernetzung von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden Innovation,
Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz fördert. Dabei werden die sektorübergreifende Zusammenarbeit unterstützt,
der Wissensaustausch erleichtert und die Sicherheit der Lieferketten, insbesondere in strategischen
Wirtschaftszweigen, gestärkt.
15
Versorgungssicherheit entlang der wichtigsten Wertschöpfungsketten, insbesondere in
Krisenzeiten, erhöht wird. Bereits jetzt gelten besondere Bestimmungen für Notfälle; so
können öffentliche Auftraggeber beispielsweise Fristen verkürzen, um Verfahren zu
beschleunigen.
21) Einrichtung eines Europäischen Kompetenzzentrums für Forschungssicherheit
Forschung und Innovation (FuI) sind in besonderem Maße der Bedrohung durch
Einflussnahme aus dem Ausland sowie Sicherheitsrisiken und hybriden Bedrohungen
ausgesetzt. Im Einklang mit der Empfehlung des Rates zur Stärkung der Forschungssicherheit12
wird die Kommission ein Europäisches Kompetenzzentrum für Forschungssicherheit
einrichten, das Erkenntnisse sammelt und die Mitgliedstaaten und die Akteure des Forschungs-
und Innovationssektors unterstützt.
5. ZIVIL-MILITÄRISCHE ZUSAMMENARBEIT
Wir müssen uns auf sektorübergreifende Vorfälle und Krisen großen Ausmaßes vorbereiten,
einschließlich der Möglichkeit bewaffneter Aggressionen, die einen oder mehrere
Mitgliedstaaten betreffen. In den meisten Krisenszenarien tragen die nationalen Zivilbehörden
die Hauptverantwortung. In einer wachsenden Zahl von Szenarien (z. B. Gesundheitsnotfälle,
extreme Wetterereignisse, hybride und Cyberangriffe) sind zivile Behörden auf militärische
Unterstützung angewiesen. Im Falle eines bewaffneten Angriffs würden die Streitkräfte
wiederum zivile Unterstützung benötigen, um das kontinuierliche Funktionieren des Staates
und der Gesellschaft sicherzustellen. Daher müssen wir – in uneingeschränkter
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten – die Interaktion zwischen zivilen und militärischen
Akteuren verbessern, ohne deren jeweilige Zuständigkeiten in Frage zu stellen. Darüber hinaus
werden groß angelegte Übungen oft zu kleinteilig, ohne Ausschöpfung ihres Potenzials
angegangen und die einschlägigen zivilen und militärischen Akteure werden nicht konsequent
einbezogen.
Entwicklung einer strategischen und nachhaltigen Abschreckung
Um Sicherheitsvorfällen und -krisen vorzubeugen, sie abzuwehren und wirksamer darauf zu
reagieren sowie um böswillige Akteure abzuschrecken, muss die EU ihr gesamtes
Instrumentarium nutzen, darunter: i) die Cyberdiplomatie, ii) das Instrumentarium gegen
ausländische Informationsmanipulation und Einmischung (FIMI-Toolbox), iii) hybride
Toolboxen und iv) die Architektur des Mechanismus zur Reaktion auf Bedrohungen im
Weltraum sowie v) die den zivilen und militärischen Gemeinschaften zur Verfügung stehenden
Verteidigungsfähigkeiten, gegebenenfalls einschließlich proaktiver Abwehrmaßnahmen im
Einklang mit dem Völkerrecht.
Die Hohe Vertreterin und die Kommission werden Strategien entwickeln, um spezifische
Bedrohungsakteure abzuschrecken, die die EU durch hybride, Cyber- und FIMI-Aktivitäten
ins Visier nehmen, sowie um solche Aktivitäten zu verhindern und darauf zu reagieren. Um
die Wirkung dieser Maßnahmen zu erhöhen und die Bedrohungsakteure abzuschrecken, ist
eine enge Koordinierung mit der NATO13 und anderen gleich gesinnten Partnern erforderlich.
Gewährleistung einer engeren zivil-militärischen Interoperabilität
12 Empfehlung des Rates zur Stärkung der Forschungssicherheit: https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202403510.
13 Unter uneingeschränkter Achtung der vereinbarten Leitprinzipien der Transparenz, Gegenseitigkeit und
Inklusivität sowie der Beschlussfassungsautonomie und der Verfahren beider Organisationen.
16
Die EU wird die Beistandsklausel (Artikel 42 Absatz 7 EUV) und die Solidaritätsklausel
(Artikel 222 AEUV) weiter operationalisieren und die Zusammenarbeit zwischen der EU und
der NATO verstärken, auch für den Fall, dass Artikel 5 des Nordatlantikvertrags aktiviert wird.
Darüber hinaus muss die EU, um gemeinsam im Geiste der Solidarität gemäß Artikel 222
AEUV handeln zu können, in der Lage sein, alle verfügbaren Mittel und Ressourcen zur
Unterstützung der Mitgliedstaaten einzusetzen. Dies könnte auch militärische Ressourcen
umfassen, die von den Mitgliedstaaten gemeinsam zur Verfügung gestellt werden.
Systematische Förderung des doppelten Verwendungszwecks
Die EU muss bei allen ihren Infrastrukturinvestitionen und ihrer gesamten Fähigkeitenplanung
Aspekte des doppelten Verwendungszwecks berücksichtigen (wobei „doppelter
Verwendungszweck“ bedeutet, dass eine Verwendung sowohl durch militärische als auch
durch zivile Stellen möglich ist), z. B. im Hinblick auf militärische Mobilität,
Massenevakuierungen, sichere Kommunikation und Konnektivität, maritime Sicherheit,
Cyberfähigkeiten sowie Weltraumressourcen und -dienste. Aufbauend auf den bestehenden
Bemühungen der Kommission und der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) sollte die
EU weiterhin Infrastrukturen, Kommunikationssysteme, Transportmittel, Ausrüstung,
Lagerbestände, medizinische Gegenmaßnahmen, Energieversorgungssysteme und
Technologien mit doppeltem Verwendungszweck fördern, die sowohl dem zivilen als auch
dem militärischen Bedarf gerecht werden.
Leitmaßnahmen
22) Treffen umfassender zivil-militärischer Vereinbarungen zur Krisenvorsorge
Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden Vereinbarungen für die zivil-militärische
Krisenvorsorge ausarbeiten, in denen die Aufgaben, Zuständigkeiten und Prioritäten der
Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sowie der Mitgliedstaaten bei der
Vorbereitung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und Krisen festgelegt werden. Diese
werden durch Standardarbeitsanweisungen ergänzt werden, um die Koordinierung zwischen
den EU-Stellen und den Mitgliedstaaten zu verstärken. Als Grundlage werden dabei Projekte
im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ), das Weißbuch zur
europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 und die aktuelle Analyse der Lücken bei der
Resilienz und den Bewältigungskapazitäten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der
Union sowie der Fortschrittskatalog für militärische Planziele dienen. Die Arbeit der
Kommission an einem Europäischen Zivilschutzmechanismus wird ebenfalls zu diesen
Vereinbarungen beitragen.
Die EU wird die operative Zusammenarbeit auf Personalebene mit der NATO in allen
Krisenkontexten – von hybriden Kampagnen bis hin zu bewaffneter Aggression – weiter
stärken.
23) Entwicklung von Normen für zivil-militärische Planungen und Investitionen mit
doppeltem Verwendungszweck
Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
Infrastrukturen und Ressourcen mit doppeltem Verwendungszweck in allen Mitgliedstaaten
ermitteln, um sicherzustellen, dass Investitionen die zivile Resilienz, die gesellschaftliche
Sicherheit und den militärischen Bedarf in einer sich gegenseitig verstärkenden Weise
unterstützen und dabei auf militärischen Anforderungen aufbauen. Darüber hinaus wird die
Kommission Standards für Maßnahmen zur Förderung des doppelten Verwendungszwecks
festlegen, die bereits in der Konzeptions- und Planungsphase sowohl zivilen als auch
militärischen Anforderungen Rechnung tragen. Die Kommission und die Hohe Vertreterin
werden sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten beim Bau oder Ausbau der Infrastruktur des
17
Transeuropäischen Verkehrsnetzes prüfen, ob es notwendig, zweckmäßig und machbar ist,
strengere Normen als diejenigen für den zivilen Verkehr anzuwenden, um Gewicht, Größe oder
Umfang der militärischen Beförderung von Truppen und Material im Einklang mit den
militärischen Anforderungen zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk wird auf die
spezifischen Anforderungen und Auswirkungen des Völkerrechts, einschließlich des
humanitären Völkerrechts, gelegt.
Die EU strebt an, technische Normen für die Konzeption von Infrastrukturen, Ressourcen und
Produkten mit potenziell doppeltem Verwendungszweck zu entwickeln und zu fördern,
gegebenenfalls unter Berücksichtigung bestehender NATO-Normen.
24) Organisation regelmäßiger EU-Übungen zur Förderung einer umfassenden
Krisenvorsorge
Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden in der gesamtem EU regelmäßige
umfassende und sektorübergreifende Übungen zur Krisenvorsorge organisieren. Zweck dieser
Übungen wird sein, die Beschlussfassung, Koordinierung und operative Reaktion innerhalb
der EU sowie sektorübergreifend zu testen, auch im Hinblick auf den Anwendungsbereich von
Artikel 42 Absatz 7 EUV und Artikel 222 AEUV. Diese Maßnahmen werden es den
Mitgliedstaaten zudem ermöglichen, ihre nationalen Übungen zu bündeln, die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern und die Anstrengungen aufeinander
abzustimmen. In der Kommission und im Rat wird ein spezifischer szenariobasierter Austausch
organisiert, um die Beschlussfassungsverfahren für komplexe und größere Krisen zu testen und
zu verbessern und strukturelle Schwachstellen zu ermitteln. Gegebenenfalls werden bei den
Übungen auch der Privatsektor und die internationalen Partner der EU einbezogen.
6. KRISENREAKTION
Eine wirksame Koordinierung der Krisenreaktion ist in Notfällen von entscheidender
Bedeutung. In den letzten zehn Jahren wurde eine wachsende Zahl von EU-Strukturen und -
Instrumenten eingerichtet, um die Mitgliedstaaten vor, während und nach einer Krise zu
unterstützen.
In der Kommission spielt das ERCC bereits eine zentrale Rolle bei der Bewältigung von
Krisen, Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen. In diesen
Krisensituationen unterstützt es sowohl die EU-Institutionen als auch die EU-Mitgliedstaaten.
Das ERCC gewährleistet rund um die Uhr die Einsatzfähigkeit des
Katastrophenschutzverfahrens der Union sowohl bei der Vorsorge als auch bei der
Bewältigung und steht den Mitgliedstaaten und der EU zur Verfügung, wenn die Integrierte
Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) aktiviert wird oder die
Solidaritätsklausel zur Anwendung kommt.
Innerhalb des EAD gewährleisten verschiedene Mechanismen eine koordinierte und zeitnahe
Reaktion der EU auf externe Krisen und Notfälle mit Auswirkungen auf die
Sicherheitsinteressen der EU. Zu diesen Mechanismen zählt das Krisenreaktionszentrum
(CRC), das für die Sicherheit des EU-Personals und die Geschäftskontinuität der Delegationen
in einer Krise zuständig ist und die Mitgliedstaaten im Falle einer konsularischen Krise
unterstützt. Das CRC sorgt für Kohärenz und Koordinierung bei der Sammlung von
Informationen zur Lageerfassung in einer Krise, indem es alle einschlägigen Dienststellen
unter Leitung der Hohen Vertreterin zusammenbringt.
18
Im Rat trägt die IPCR-Regelung zu einer koordinierten Beschlussfassung bei größeren und
komplexen Krisen bei. Sie erleichtert die gemeinsame Lageerfassung der Mitgliedstaaten und
EU-Institutionen und hat sich in den letzten Jahren als flexibel und skalierbar erwiesen.
Die meisten dieser Mechanismen betreffen nach wie vor nur einen einzigen Politikbereich,
während Krisen zunehmend miteinander verflochten sind. Daher muss für eine bessere
Koordinierung der bestehenden Mechanismen und Instrumente gesorgt werden.
Verbesserung der zentralen und sektorübergreifenden Koordinierung und Fähigkeit zur
Krisenreaktion
Die EU muss ihre Krisenkoordinierung verstärken und dabei auf bestehenden Strukturen
aufbauen. Koordinierungsmechanismen wie die IPCR-Regelung, der interne
Krisenkoordinierungsmechanismus der Kommission ARGUS, das ERCC und das CRC des
EAD müssen ausgebaut werden, um die bevorstehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Eine Optimierung der IPCR-Regelung würde die Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten
verbessern, die Solidaritätsklausel (Artikel 222 AEUV) anzuwenden, aber auch ihre
Aktivierung vereinfachen.
Die EU muss ihre Reaktionsfähigkeiten und strategischen Krisenreserven, einschließlich
Lagerbeständen und einsatzfähiger Mittel, weiter stärken, um kritische Engpässe zu beheben
und eine rasche Reaktion, auch bei hybriden Angriffen, sicherzustellen. Dazu gehören sichere
Kommunikationskanäle und die Einrichtung des Europäischen Systems für kritische
Kommunikation.
Die Schaffung eines Europäischen Zivilschutzmechanismus dürfte zur Stärkung der
sektorübergreifenden Reaktionsfähigkeiten beitragen. Das auswärtige Handeln der EU muss
wirksamer mit internen Krisenreaktionsfähigkeiten verknüpft werden.
Leitmaßnahmen
25) Einrichtung eines EU-Zentrums für Krisenkoordination
Die Kommission wird ein EU-Zentrum für Krisenkoordination einrichten, das auf den
Strukturen und dem Fachwissen des ERCC aufbaut. Das ERCC wird weiterhin seine
Katastrophenschutzfunktionen wahrnehmen, die bei der Reaktion auf Krisen auch künftig von
entscheidender Bedeutung sein werden. Ziel ist es, die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei
der Bewältigung der sektorübergreifenden Folgen von Krisen auf der Grundlage einer
verstärkten Planung und einer umfassenderen Analyse und Lageerfassung fortzusetzen und
auszubauen.
Das zum ERCC gehörende EU-Zentrum für Krisenkoordination wird sowohl innerhalb der
Kommission als auch bei der Unterstützung der Gesprächspartner in den Mitgliedstaaten eine
Rolle spielen, wobei der Schwerpunkt auf der Antizipation und Bewältigung der Folgen von
Krisen in allen Sektoren liegen wird. Um das auswärtige Handeln wirksamer mit der internen
Krisenreaktion zu verknüpfen, wird sich das EU-Zentrum für Krisenkoordination eng mit dem
EAD und insbesondere mit dem CRC abstimmen. Unbeschadet der Rolle des EAD wird das
Zentrum für Krisenkoordination i) auf allen Ebenen auf ein gemeinsames Verständnis von
Krisen und deren Auswirkungen auf verschiedene Sektoren und die gesamte Bevölkerung
hinarbeiten, ii) die sektorübergreifende Arbeit erleichtern, indem es federführende
Dienststellen beim Krisenmanagement unterstützt, ohne sektorale Zuständigkeiten zu
übernehmen, und iii) die Gesamtreaktion auf Krisen überwachen und gleichzeitig für eine
kontinuierliche Rückmeldung an den Rat, auch im Rahmen der IPCR-Regelung, sorgen.
26) Stärkung der auf EU-Ebene angesiedelten rescEU-Reserve für
Bewältigungskapazitäten
19
Aufbauend auf dem Erfolg bei der Entwicklung der Brandbekämpfung aus der Luft und anderer
rescEU-Kapazitäten wird die Kommission die Aufrechterhaltung und den möglichen Ausbau
ihrer vorhandenen Kapazitäten (Brandbekämpfung aus der Luft, medizinische Versorgung,
CBRN, Unterkünfte, Transport, Energie) sicherstellen. Außerdem wird sie die Einrichtung
eines europäischen Feldkrankenhauses zum Abschluss bringen. Gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, diese strategischen Reserven auf
andere Arten von Kapazitäten, bei denen Lücken festgestellt werden (z. B. Reparatur kritischer
Infrastrukturen, Telekommunikation usw.), auszuweiten.
7. RESILIENZ DURCH EXTERNE PARTNERSCHAFTEN
Die Sicherheit und Resilienz der EU und ihrer Mitgliedstaaten sind zunehmend auch mit der
Sicherheit und Resilienz ihrer Partner verknüpft, insbesondere der Erweiterungsländer und
Partnerländer in der Nachbarschaft, die mit ähnlichen globalen Krisen und Herausforderungen
konfrontiert sind. Unsere Partner sind häufig Ziel hybrider und anderer feindseliger
Aktivitäten, einschließlich wirtschaftlichen Zwangs durch böswillige ausländische Akteure,
die versuchen, ihre Schwachstellen und Abhängigkeiten als Waffe zu nutzen. Die
Zusammenarbeit mit unseren Partnern, wenn es darum geht, Krisen zu antizipieren, sich auf
sie vorzubereiten, sie zu verhindern und auf sie zu reagieren, ist für beide Seiten vorteilhaft.
Sie ist Ausdruck der Solidarität der EU und von grundlegender Bedeutung, um das Risiko von
Kaskaden- oder Spillover-Effekten für die EU bei Krisen, die woanders ihren Ursprung haben,
zu verringern.
In einem immer volatileren geopolitischen Umfeld sollten die EU und die Mitgliedstaaten zur
Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel und globale Gesundheit weiterhin
maßgeschneiderte und für beide Seiten vorteilhafte bilaterale und plurilaterale Partnerschaften
aufbauen und vertiefen, insbesondere indem sie mit den Kandidaten- und Nachbarländern der
EU enger zusammenarbeiten und sie unterstützen. Die EU sollte auch ihre Anstrengungen zur
Stärkung eines wirksamen Multilateralismus verstärken, insbesondere in der NATO und den
Vereinten Nationen.
Einbeziehung von Resilienz und Krisenvorsorge in das auswärtige Handeln der EU
Die EU und ihre Partner sollten gemeinsam ihre Resilienz stärken, um insbesondere den
zunehmenden hybriden Bedrohungen, einschließlich Informationsmanipulation und
Einflussnahme aus dem Ausland sowie Cyberangriffen, entgegenzuwirken, unter anderem in
folgenden Bereichen: i) wirtschaftliche Sicherheit, Handel und Investitionen, ii) Resilienz von
Gesellschaften, Rechtsstaatlichkeit und Institutionen, iii) kulturelles Erbe, iv)
Gesundheitssicherheit und Pandemievorsorge, v) Klimawandel und Umweltzerstörung, vi)
Energie, vii) Verkehr und sichere Versorgungsrouten, viii) Entwicklungshilfe und humanitäre
Hilfe14 sowie ix) Verringerung des Katastrophenrisikos, Katastrophenvorsorge und
Antizipation. Um die Resilienz weltweit zu stärken, sollten die Maßnahmen der EU auf die
Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung abgestimmt werden und den Sendai-
Rahmen der Vereinten Nationen für Katastrophenvorsorge unterstützen.
Leitmaßnahmen
27) Stärkung der gemeinsamen Resilienz mit den Kandidatenländern
14 Unter uneingeschränkter Achtung ihres spezifischen Mandats, insbesondere der internationalen humanitären
Grundsätze und des humanitären Völkerrechts.
20
Die EU wird im Rahmen der Erweiterungspolitik und im Zuge des Prozesses ihrer
schrittweisen Integration die gemeinsame Resilienz mit den Kandidatenländern fördern, unter
anderem durch deren Einbeziehung in die einschlägigen Vorsorgeinitiativen und den
Krisenmanagementrahmen der EU. Die EU wird die Zusammenarbeit mit diesen Ländern in
den Bereichen Vorsorge, Resilienz und Krisenmanagement sowie Sicherheit und Verteidigung
verstärken, insbesondere um hybride Bedrohungen, einschließlich Informationsmanipulation
und Einflussnahme aus dem Ausland sowie Cyberangriffe, zu bekämpfen.
28) Integration von Krisenvorsorge und Resilienz in bilaterale Partnerschaften und
multilaterale Institutionen
Die EU wird Instrumente wie Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften und Missionen
und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nutzen
und die Zusammenarbeit mit wichtigen Partnerländern und Gesellschaften im Bereich
Krisenvorsorge und Resilienz verbessern. Die EU muss ihre Krisenkommunikationsnetze auf
der ganzen Welt überprüfen und ausbauen, um ihre Partner bei der Bewältigung von
komplexen Krisen und Notfällen zu unterstützen.
Die multilaterale Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und regionalen Partnern,
insbesondere mit den Vereinten Nationen und ihren Organisationen, wird intensiviert werden.
Die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen wird Folgendes umfassen: Unterstützung von
Friedenssicherung, Friedenskonsolidierung, Konfliktverhütung, Stabilisierung und
Wiederaufbau nach Konflikten als Mittel zum Aufbau von Resilienz im Einklang mit den
gemeinsamen Prioritäten der EU und der Vereinten Nationen für 2025-2027. Darüber hinaus
wird die EU die Krisenvorsorge weiterhin durch Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe
stärken – ein Schlüsselelement, um die Resilienz der am stärksten gefährdeten
Bevölkerungsgruppen zu erhöhen und die Ursachen der Fragilität zu bekämpfen.
29) Integration von Krisenvorsorge und Resilienz in die Zusammenarbeit mit der NATO
Krisenvorsorge und Resilienz werden in die strukturierten Dialoge zwischen der EU und der
NATO, gegenseitige Briefings und Schulungen integriert werden. Besondere Aufmerksamkeit
gilt der militärischen Mobilität, dem Klima und der Sicherheit, neuen disruptiven
Technologien, dem Cyberraum, dem Weltraum und der Verteidigungsindustrie. Zur Förderung
der Krisenvorsorge und Resilienz sind Maßnahmen in den Bereichen Austausch in Bezug auf
hybride Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, maritime Sicherheit,
operative Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau für Partner geplant.
30) Stärkung der gemeinsamen Resilienz im Rahmen der auswärtigen Wirtschafts- und
Entwicklungspolitik
Die EU wird im Rahmen ihrer auswärtigen Wirtschafts- und Entwicklungspolitik gemeinsame
Resilienz mit ihren Partnern aufbauen und übermäßige Abhängigkeiten verringern. Dies wird
durch wichtige Initiativen wie Global Gateway, das Instrument für Nachbarschaft,
Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – Europa in der
Welt, das Instrument für Heranführungshilfe III und den bevorstehenden Neuen Pakt für den
Mittelmeerraum unterstützt. Auch die Diversifizierung und stärkere Integration der
Versorgungs- und Wertschöpfungsketten in den Partnerländern durch Freihandelsabkommen,
Partnerschaften für sauberen Handel und saubere Investitionen, strategische
Rohstoffpartnerschaften sowie Digitalpartnerschaften werden zu diesen Bemühungen
beitragen.
21
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND AUSBLICK
Vor dem Hintergrund zunehmender anthropogener und natürlicher Risiken und der sich
verschlechternden Sicherheitsperspektiven in Europa ist es für die EU und ihre Mitgliedstaaten
dringend an der Zeit, die Krisenvorsorge zu stärken. Zwar bleiben die Mitgliedstaaten die
Hauptakteure, wenn es um Katastrophenschutz, Krisenvorsorge und Krisenreaktion geht, doch
wird in der Strategie das Konzept einer Krisenfesten Union dargelegt, bei der die EU-
Unterstützung die nationalen Bemühungen ergänzt. Gemeinsam werden wir wirksamer und
flexibler sein – mit klaren Zuständigkeiten und einer stärkeren Antizipations- und
Reaktionsfähigkeit in allen relevanten Sektoren. Flexible Instrumente werden den
Mitgliedstaaten helfen, auf unvorhergesehene Notfälle zu reagieren. Die Bemühungen um eine
Krisenfeste Union werden auch dazu beitragen, die EU inklusiver, wettbewerbsfähiger und
wohlhabender zu machen. Auf diese Weise könnte Europa alle Größenvorteile und
Effizienzgewinne nutzen, die sich aus einem gemeinsamen Handeln auf Unionsebene ergeben.
Die Umsetzung der Strategie wird regelmäßig überwacht werden. Aktualisierungen werden
dem Rat und dem Europäischen Parlament regelmäßig mitgeteilt werden, um die Fortschritte
bei der Umsetzung zu verfolgen.
Gleichzeitig fordert die Kommission den Rat und das Europäische Parlament auf, mit der
Kommission und der Hohen Vertreterin gemeinsam an der Strategie und den im Aktionsplan
dargelegten Maßnahmen zu arbeiten und sich gemeinsam für ihre Umsetzung einzusetzen.
Gemeinsam können wir ein sichereres, resilienteres und besser geschütztes Europa schaffen.
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
HOHER VERTRETER
DER UNION FÜR
AUẞEN- UND
SICHERHEITSPOLITIK
Brüssel, den 26.3.2025
JOIN(2025) 130 final
ANNEX
ANHANG
der
GEMEINSAMEN MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge
1
Strategie für eine Union der Krisenvorsorge – Aktionsplan
Um die in der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge dargelegte Vision Wirklichkeit
werden zu lassen, sollten die Kommission, die Hohe Vertreterin und die Mitgliedstaaten die in
diesem Anhang aufgeführten Maßnahmen umsetzen. Die Maßnahmen sind jeweils unter dem
thematischen Abschnitt der Strategie aufgeführt, zu dem sie beitragen, einschließlich eines
vorläufigen Zeitplans für die Umsetzung.
Nr. Maßnahme Vorläufiger
Zeitplan
1. Vorausschau und Antizipation
1. (Leitmaßnahme) Entwicklung einer umfassenden EU-
Bewertung der Risiken und Bedrohungen
2. (Leitmaßnahme) Einrichtung eines „Krisen-Dashboards“
für Entscheidungsträger
3. (Leitmaßnahme) Stärkung des Zentrums für die
Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC)
4. (Leitmaßnahme) Entwicklung eines EU-
Ausbildungskatalogs und einer Plattform für gewonnene
Erkenntnisse
5. (Leitmaßnahme) Einrichtung eines staatlichen
Erdbeobachtungsdienstes der EU (EOGS)
6. Einrichtung einer Europäischen Plattform für
Krisenmanagement (ECMP), die bestehende
Frühwarnsysteme und andere Instrumente integriert und
harmonisiert und den sektorübergreifenden
Informationsaustausch und die sektorübergreifende
Koordinierung in Notfällen sicherstellt
7. Entwicklung spezieller Strategien zur Abschreckung von
Bedrohungsakteuren, um gegebenenfalls spezifische
Bedrohungsakteure abzuschrecken, die die EU durch hybride
Aktivitäten ins Visier nehmen, sowie solche Aktivitäten zu
verhindern und darauf zu reagieren
8. Förderung der Nutzung und Integration des Copernicus-
Katastrophen- und Krisenmanagementdienstes (CEMS) zu
Naturgefahren im Rahmen der nationalen Planungs-,
Überwachungs- und Frühwarnsysteme
9. Verstärkung der Überwachung von
Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem
Ausland und Desinformation im Rahmen des künftigen
Europäischen Schutzschilds für die Demokratie, unter anderem
Drucksache 167/25 - 24 -
durch Überprüfung des Bedrohungsniveaus und Bewertung der
sich weiterentwickelnden Risiken von
Desinformationskampagnen
10. Einrichtung eines Integrierten Sicherheitseinsatzzentrums
(ISOC) in der Kommission, um potenzielle Bedrohungen für
die Kommission zu überwachen, zu analysieren und zu
mindern und die Kontinuität des Betriebs in Krisensituationen
zu gewährleisten
11. Entwicklung eines Europäischen
Cybersicherheitswarnsystems, um die gemeinsame
Erkennung von Cyberbedrohungen und die Lageerfassung auf
europäischer Ebene zu verbessern
2. Resilienz lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen
12. (Leitmaßnahme) Systematische Verankerung der
Krisenvorsorge in den Strategien und Maßnahmen der EU
13. (Leitmaßnahme) Festlegung von Mindestanforderungen an
die Krisenvorsorge
14. (Leitmaßnahme) Überarbeitung des
Katastrophenschutzverfahrens der Union
15. (Leitmaßnahme) Vorschlag einer EU-
Bevorratungsstrategie
16. (Leitmaßnahme) Vorschlag eines Plans zur Anpassung an
den Klimawandel
17. (Leitmaßnahme) Sicherstellung der Versorgung mit Wasser
und anderen kritischen natürlichen Ressourcen
18. Schaffung eines Europäischen Weltraumschilds zur
besseren Verteidigung der Sicherheitsinteressen der EU und
ihrer Mitgliedstaaten
19. Annahme einer Strategie zur Unterstützung medizinischer
Gegenmaßnahmen
20. Entwicklung des Präventions-, Vorsorge- und
Reaktionsplans der Union für Gesundheitskrisen
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2022/2371 wird die
Kommission den Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan
der Union für Gesundheitskrisen in Abstimmung mit den
Mitgliedstaaten und den einschlägigen Agenturen und
Einrichtungen der EU veröffentlichen.
21. Schaffung einer Plattform für die Nachfragebündelung
und eines Matchmaking-Mechanismus für strategische
Rohstoffe. In einem zweiten Schritt, ergänzend zur
Verordnung zu kritischen Rohstoffen, Errichtung eines
speziellen EU-Zentrums für kritische Rohstoffe, um
Drucksache 167/25- 25 -
gemeinsam Rohstoffe im Auftrag interessierter Unternehmen
und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu kaufen
22. Vorschlag für einen Rechtsakt über die
Kreislaufwirtschaft, um die Nachfrage nach
Sekundärrohstoffen sowie Waren und Dienstleistungen, die
sich aus Tätigkeiten der Kreislaufwirtschaft ergeben, zu
steigern, das Funktionieren des Binnenmarkts für Abfälle und
Sekundärrohstoffe zu verbessern und die Deponierung und
Verbrennung von Abfällen zu verringern
23. Überprüfung des Rahmens für die
Energieversorgungssicherheit, um die Lehren aus der
Invasion der Ukraine zu berücksichtigen, den Rahmen an den
geopolitischen Kontext anzupassen und einen künftigen
Rahmen zu schaffen, der einfacher, dynamisch und
zukunftsorientiert ist
24. Verbesserung der Krisenvorsorge und Resilienz der
Sektoren der blauen Wirtschaft und der Küstengemeinden
durch den EU-Paket für die Meere und die Mitteilung über die
Resilienz von Küstengemeinden
25. Bewertung des Stands der Krisenvorsorge im Bereich
Finanzdienstleistungen, insbesondere der Fähigkeit, die
Kontinuität kritischer Funktionen, Zahlungen und die
Finanzierung der Wirtschaft unter allen Umständen zu
gewährleisten. Der Bericht ermittelt und kartiert potenzielle
Mängel und wird in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten, den
Europäischen Aufsichtsbehörden, der Europäischen
Zentralbank, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken,
dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss und der
Finanzdienstleistungsbranche erstellt.
3. Vorsorge auf Ebene der Bevölkerung
26. (Leitmaßnahme) Verbesserung der Frühwarnsysteme 2027
27. (Leitmaßnahme) Sensibilisierung für Risiken und
Bedrohungen
28. (Leitmaßnahme) Entwicklung von Leitlinien zur
Sicherstellung der Eigenvorsorge der Bevölkerung für
mindestens 72 Stunden
29. (Leitmaßnahme) Einbeziehung der Krisenvorsorge in
schulische Lehrpläne und Schulung des Bildungspersonals
30. (Leitmaßnahme) Förderung der Krisenvorsorge in
Jugendprogrammen
31. (Leitmaßnahme) Anwerbung von Talenten zur Stärkung
der Krisenvorsorge der EU
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32. Erweiterung und Optimierung der einschlägigen Dienste
des Galileo-Satellitendienstes für Notfallwarnungen
(EWSS), um die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig und
präzise auf unmittelbare Risiken, Bedrohungen und
Schutzmaßnahmen aufmerksam zu machen oder während
Krisen zu warnen
33. Entwicklung von Leitlinien für das Vorgehen in Notfällen,
die an alle Arten von Behinderungen (sensorisch, körperlich,
geistig) angepasst sind, und Ausbildung von Ersthelfern, um
die Art der Behinderung und das entsprechende Vorgehen zu
erkennen
34. Intensivierung der Arbeit im Bereich der digitalen
Kompetenz und der Medienkompetenz, auch im
Zusammenhang mit dem künftigen Europäischen Schutzschild
für die Demokratie und dem Fahrplan für die Zukunft der
digitalen Bildung und Kompetenzen bis 2030, um kritisches
Denken zu fördern und die Resilienz gegen Desinformation
und Cyberbedrohungen von der Kindheit an zu stärken
35. Einführung einer öffentlichen Warnfunktion für die EU-
Brieftaschen für die Digitale Identität, damit Behörden in
Krisenzeiten auf einfache und authentifizierte Weise direkt mit
den Bürgerinnen und Bürgern kommunizieren können. Im
Rahmen von PreparEU wird die Plattform (Website, App usw.)
EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Touristen mit
Informationen und Warnungen versorgen, die an verschiedene
Risiken und Bedrohungen angepasst sind.
4. Öffentlich-private Zusammenarbeit
36. (Leitmaßnahme) Einrichtung einer öffentlich-privaten
Taskforce für Krisenvorsorge
37. (Leitmaßnahme) Entwicklung öffentlich-privater
Notfallprotokolle
38. (Leitmaßnahme) Überarbeitung des Rahmens für die
Vergabe öffentlicher Aufträge
39. (Leitmaßnahme) Einrichtung eines Europäischen
Kompetenzzentrums für Forschungssicherheit, um in die
Evidenzbasis für die Politikgestaltung zu investieren und eine
EU-weite praxisorientierte Gemeinschaft zu schaffen
40. Überprüfung der Kriseninstrumente der EU, um zu
bewerten, ob sie das EU-System für Zwangslizenzen
auslösen sollten, und gegebenenfalls die Liste zu aktualisieren
41. Entwicklung einer maßgeschneiderten Methode zur
Prüfung der Resilienz, um die Krisenvorsorge und Resilienz
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der Forschungs- und Innovationssektoren der Mitgliedstaaten
zu bewerten
42. Organisation eines Gipfeltreffens der Sozialpartner zum
Thema Krisenvorsorge, um die Sozialpartner stärker in die
Entwicklung und Umsetzung von Initiativen zur Stärkung der
Krisenvorsorge einzubeziehen und bewährte Verfahren
auszutauschen
5. Zivil-militärische Zusammenarbeit
43. (Leitmaßnahme) Treffen umfassender zivil-militärischer
Vereinbarungen zur Krisenvorsorge
44. (Leitmaßnahme) Entwicklung von Normen für
zivilmilitärische Planung und Investitionen mit doppeltem
Verwendungszweck
45. (Leitmaßnahme) Organisation regelmäßiger EU-Übungen
zur Förderung einer umfassenden Krisenvorsorge
46. Einrichtung einer Plattform für den Austausch bewährter
nationaler Verfahren für zivil-militärische Interaktionen und
die sich wechselseitig unterstützende Nutzung ziviler und
militärischer Mittel
47. Organisation regelmäßiger Übungen unter Beteiligung der
NATO, auch im Rahmen des Konzepts für parallele und
koordinierte Übungen (PACE) der EU und der NATO
6. Krisenreaktion
48. (Leitmaßnahme) Einrichtung eines EU-Zentrums für
Krisenkoordination
49. (Leitmaßnahme) Stärkung der auf EU-Ebene angesiedelten
rescEU-Reserve für Bewältigungskapazitäten
50. Erstellung eines Unionsprotokolls für die
Krisenbewältigung, in dem die Aufgaben und
Zuständigkeiten der verschiedenen Dienststellen dargelegt
werden, die Regelungen der EU für das Krisenmanagement auf
strategischer Ebene (einschließlich IPCR, ARGUS,
Krisenreaktionsmechanismus des EAD, Aktivierung der
Solidaritätsklausel) und deren Zusammenspiel präzisiert
werden und die Wirksamkeit der einzelnen sektorspezifischen
Krisenpläne gestärkt/verbessert wird
51. Annahme von Leitlinien für „Stresstests“ von Notfall- und
Krisenzentren in der gesamten EU
52. Vorschlag einer Rechtsgrundlage für das Europäische
System für kritische Kommunikation (EUCCS) für
grenzüberschreitende Einsätze von Strafverfolgungs-,
Drucksache 167/25 - 28 -
Katastrophenschutz- und (öffentlichen) Gesundheitsbehörden
sowie anderen für öffentliche Sicherheit und Gefahrenabwehr
zuständigen Behörden und Unterstützung der weiteren
technischen Entwicklung, einschließlich Verknüpfung mit
GOVSATCOM und IRIS2
53. Überprüfung der Finanzierungsinstrumente für die
Krisenreaktion, um sicherzustellen, dass die
Krisenfinanzierungsmechanismen skalierbar sind und an
sich wandelnde Risiken und Krisen angepasst werden können
54. Durchgängige Berücksichtigung des Grundsatzes der
„systematisch verankerten Krisenvorsorge“ in der Arbeit
der EU-Delegationen, der GSVP-Missionen
und -Operationen und der EU-Sonderbeauftragten.
Stärkung der Fähigkeit der EU-Delegationen, die
diplomatische, politische, operative und konsularische
Reaktion der EU auf Krisen wirksamer zu unterstützen
7. Resilienz durch externe Partnerschaften
55. (Leitmaßnahme) Stärkung der gemeinsamen Resilienz mit
den Kandidatenländern
56. (Leitmaßnahme) Integration von Krisenvorsorge und
Resilienz in bilaterale Partnerschaften und multilaterale
Institutionen
57. (Leitmaßnahme) Integration von Krisenvorsorge und
Resilienz in die Zusammenarbeit mit der NATO
58. (Leitmaßnahme) Stärkung der gemeinsamen Resilienz im
Rahmen der auswärtigen Wirtschafts- und
Entwicklungspolitik
59. Ausbau eines Praktiker-Netzwerks, um die Resilienz von
Drittländern, insbesondere Erweiterungsländern und
Partnerländern in der Nachbarschaft, gegenüber hybriden
Bedrohungen sowie Cyber-, Klima- und FIMI-Bedrohungen zu
verbessern
60. Entwicklung eines integrierten Ansatzes zu Fragilität,
damit sichergestellt ist, dass die Politik in den Bereichen
humanitäre Hilfe, Entwicklung und Frieden sowie anderen
Bereichen verzahnt ist, um den Bedürfnissen der am stärksten
gefährdeten Menschen gerecht zu werden und Soforthilfe und
längerfristige Lösungen im Einklang mit dem integrierten
Ansatz der EU zur Bewältigung von Konflikten und Krisen
besser miteinander zu verknüpfen
61. Stärkung der „Ressourcendiplomatie“ in Bezug auf die
strategischen Bedürfnisse der EU und Entwicklung
gemeinsamer Strategien mit gleich gesinnten Partnern, um die
Versorgung mit kritischen Ressourcen zu diversifizieren, die
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erforderlich sind, um die strategische Autonomie und
gemeinsame Resilienz der EU und der Partnerländer zu
gewährleisten
62. Förderung der Zusammenarbeit im Bereich
Gesundheitssicherheit einschließlich bei der
Pandemievorsorge im Rahmen des Konzepts „Eine
Gesundheit“, mit strategischen Partnern (z. B. gemeinsame
Projekte, Schulungen, Informationen für EU-Delegationen), im
Einklang mit der EU-Strategie für globale Gesundheit
63. Verankerung der Krisenvorsorge in externen Investitionen
der EU, unter anderem durch verstärkte Umsetzung von
Projekten zur Anpassung an den Klimawandel und zur
Stärkung der Resilienz in Partnerländern im Rahmen der
Global-Gateway-Initiative und der Team-Europa-Initiative
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Relationen
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- part_of_vorgang → Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den (Unterrichtung)