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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026 - 2030

dip / drucksache 01.06.2026 · WP 21 · 193/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026 - 2030 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 193/1/26 01.06.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AIS - DS - FSFJ - G - In - K - R - Wi zu Punkt ... der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026 - 2030 COM(2026) 113 final A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (FSFJ) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat begrüßt die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026 - 2030 und hebt den intersektionalen Ansatz sowie die Verknüpfung zu den relevanten Dossiers zur „Union der Gleichheit“ positiv hervor. 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die EU-Gleichstellungsstrategie 2026 bis 2030 wichtige Zielsetzungen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Gewalt enthält. 3. Die Konkretisierung des Fahrplans für die Rechte der Frau durch die vorgelegte Strategie ist notwendig, um die formulierten Grundsätze für eine geschlechtergerechte Gesellschaft Wirklichkeit werden zu lassen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten verfolgen weiterhin konsequent die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, dafür kann die Gleichstellungsstrategie wichtige Impulse geben. Zu- EU FSFJ EU ... dem verweist der Bundesrat auf seinen Beschluss vom 15. Mai 2020 in BR- Drucksache 117/20 (Beschluss) zur letzten Gleichstellungsstrategie. 4. Der Bundesrat begrüßt das in der Strategie verankerte Bekenntnis zu Gleichstellung und Intersektionalität, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung. 5. Der Bundesrat erkennt an, dass im Bereich der Gleichstellungspolitik, insbesondere auf EU-Ebene, seit der Veröffentlichung der letzten Strategie Fortschritte erzielt und der Rechtsrahmen im Bereich Gewaltschutz und -prävention in besonderem Maße gestärkt wurde. Dennoch gibt es weiterhin Defizite in der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Kultur, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Daher ist die Fortschreibung der Gleichstellungsstrategie folgerichtig. 6. Der Bundesrat stellt fest, dass die Strategie Defizite in Bezug auf die systematische Berücksichtigung queerer Lebensrealitäten aufweist und insbesondere trans-, intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen in der Strategie nicht explizit und hinreichend adressiert werden. 7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Gleichstellungspolitik der Europäischen Union kohärent an die Positionierungen des Europäischen Parlaments sowie an die Standards vorangegangener EU- Strategien zur Geschlechtergleichstellung anknüpft, die bereits klarere Bezüge zu Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmalen enthalten und ein inklusives Verständnis von Gleichstellung unter ausdrücklicher Einbeziehung von Transfrauen bekräftigen. 8. FSFJ EU FSFJ FSFJ ... 9. Der Bundesrat verweist ferner auf seinen Beschluss vom 6. März 2026 in BR- Drucksache 797/25 (Beschluss) zum Europäischen Schutzschild für die Demokratie. Zum Ideal einer demokratischen Gesellschaft gehört die Wahrung von Frauenrechten und das Streben nach Geschlechtergerechtigkeit genauso wie die Wahrung von Meinungs- und Pressefreiheit. Autoritäre und demokratiefeindliche Akteure greifen diese Errungenschaften unserer pluralen Demokratien daher gezielt an. Alle politischen Ebenen sind dazu aufgefordert, sich diesen Angriffen gemeinsam entgegenzustellen und durch die konsequente Umsetzung des Europäischen Schutzschilds der Demokratie sowie der verschiedenen Strategien im Kontext der Union der Gleichheit die Resilienz unserer Demokratien zu stärken. 10. Der Bundesrat bekräftigt die Relevanz von Gewaltschutz im digitalen wie im analogen Raum. Die weitere Implementierung der Istanbul-Konvention sowie die Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie (2024/1385) im Verbund mit der konsequenten Anwendung des „Gesetzes über digitale Dienste“ wird zu einer Verbesserung der Schutzsituation von Frauen und Kindern insbesondere im digitalen Raum beitragen. 11. Der Bundesrat stellt fest, dass europäische Förderprogramme wie CERV, ESF+, Erasmus+ und der AMIF gezielt zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in der Gesellschaft beitragen. Auch der größere Stellenwert von Genderaspekten im Rahmenprogramm Horizont Europa sowie in InvestEU trägt aktiv zu einer Diversifizierung in Forschung und Innovation bei. 12. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich weiterhin für eine angemessene Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Ziele bei den Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen einzusetzen, damit die geschilderte positive Entwicklung fortgesetzt werden kann. Die in der Gleichstellungsstrategie angekündigten Fördermöglichkeiten im Rahmen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) sind zu begrüßen, um das Potential der europäischen Wirtschaft besser ausschöpfen zu können. EU EU EU EU B 13. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, der Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Kulturfragen, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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