Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026 - 2030
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026 - 2030
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 193/1/26
01.06.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AIS - DS - FSFJ - G - In - K - R - Wi
zu Punkt ... der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung der
Geschlechter 2026 - 2030
COM(2026) 113 final
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (FSFJ)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat begrüßt die EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter
2026 - 2030 und hebt den intersektionalen Ansatz sowie die Verknüpfung zu
den relevanten Dossiers zur „Union der Gleichheit“ positiv hervor.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass die EU-Gleichstellungsstrategie 2026 bis 2030
wichtige Zielsetzungen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer
Diskriminierung und Gewalt enthält.
3. Die Konkretisierung des Fahrplans für die Rechte der Frau durch die vorgelegte
Strategie ist notwendig, um die formulierten Grundsätze für eine
geschlechtergerechte Gesellschaft Wirklichkeit werden zu lassen. Die EU und ihre
Mitgliedstaaten verfolgen weiterhin konsequent die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten
Nationen, dafür kann die Gleichstellungsstrategie wichtige Impulse geben. Zu-
EU
FSFJ
EU
...
dem verweist der Bundesrat auf seinen Beschluss vom 15. Mai 2020 in BR-
Drucksache 117/20 (Beschluss) zur letzten Gleichstellungsstrategie.
4. Der Bundesrat begrüßt das in der Strategie verankerte Bekenntnis zu
Gleichstellung und Intersektionalität, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf hinsichtlich
der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung.
5. Der Bundesrat erkennt an, dass im Bereich der Gleichstellungspolitik,
insbesondere auf EU-Ebene, seit der Veröffentlichung der letzten Strategie
Fortschritte erzielt und der Rechtsrahmen im Bereich Gewaltschutz und -prävention
in besonderem Maße gestärkt wurde. Dennoch gibt es weiterhin Defizite in der
gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Kultur, Politik, Wirtschaft,
Wissenschaft und Verwaltung. Daher ist die Fortschreibung der
Gleichstellungsstrategie folgerichtig.
6. Der Bundesrat stellt fest, dass die Strategie Defizite in Bezug auf die
systematische Berücksichtigung queerer Lebensrealitäten aufweist und insbesondere
trans-, intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen in der Strategie nicht
explizit und hinreichend adressiert werden.
7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die
Gleichstellungspolitik der Europäischen Union kohärent an die
Positionierungen des Europäischen Parlaments sowie an die Standards vorangegangener EU-
Strategien zur Geschlechtergleichstellung anknüpft, die bereits klarere Bezüge
zu Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmalen
enthalten und ein inklusives Verständnis von Gleichstellung unter ausdrücklicher
Einbeziehung von Transfrauen bekräftigen.
8.
FSFJ
EU
FSFJ
FSFJ
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9. Der Bundesrat verweist ferner auf seinen Beschluss vom 6. März 2026 in BR-
Drucksache 797/25 (Beschluss) zum Europäischen Schutzschild für die
Demokratie. Zum Ideal einer demokratischen Gesellschaft gehört die Wahrung von
Frauenrechten und das Streben nach Geschlechtergerechtigkeit genauso wie die
Wahrung von Meinungs- und Pressefreiheit. Autoritäre und
demokratiefeindliche Akteure greifen diese Errungenschaften unserer pluralen Demokratien
daher gezielt an. Alle politischen Ebenen sind dazu aufgefordert, sich diesen
Angriffen gemeinsam entgegenzustellen und durch die konsequente Umsetzung
des Europäischen Schutzschilds der Demokratie sowie der verschiedenen
Strategien im Kontext der Union der Gleichheit die Resilienz unserer Demokratien
zu stärken.
10. Der Bundesrat bekräftigt die Relevanz von Gewaltschutz im digitalen wie im
analogen Raum. Die weitere Implementierung der Istanbul-Konvention sowie
die Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie (2024/1385) im Verbund mit der
konsequenten Anwendung des „Gesetzes über digitale Dienste“ wird zu einer
Verbesserung der Schutzsituation von Frauen und Kindern insbesondere im
digitalen Raum beitragen.
11. Der Bundesrat stellt fest, dass europäische Förderprogramme wie CERV, ESF+,
Erasmus+ und der AMIF gezielt zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit
in der Gesellschaft beitragen. Auch der größere Stellenwert von
Genderaspekten im Rahmenprogramm Horizont Europa sowie in InvestEU trägt aktiv zu
einer Diversifizierung in Forschung und Innovation bei.
12. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich weiterhin für eine
angemessene Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Ziele bei den
Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen einzusetzen, damit die geschilderte
positive Entwicklung fortgesetzt werden kann.
Die in der Gleichstellungsstrategie angekündigten Fördermöglichkeiten im
Rahmen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) sind zu
begrüßen, um das Potential der europäischen Wirtschaft besser ausschöpfen zu
können.
EU
EU
EU
EU
B
13. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung,
der Gesundheitsausschuss,
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten,
der Ausschuss für Kulturfragen,
der Rechtsausschuss und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)