Die Zukunft der europäischen Kulturförderung unter dem Dach von AgoraEU - Auswirkungen auf die Unabhängigkeit von Kunst und Medien
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Die Zukunft der europäischen Kulturförderung unter dem Dach von AgoraEU - Auswirkungen auf die Unabhängigkeit von Kunst und Medien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7522
21. Wahlperiode 07.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten David Schliesing, Janina Böttger, Desiree Becker, Clara
Bünger, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin
Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser,
Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Die Zukunft der europäischen Kulturförderung unter dem Dach von AgoraEU –
Auswirkungen auf die Unabhängigkeit von Kunst und Medien
Die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis
2034 – den langfristigen Haushaltsplan der EU für sieben Jahre – finden
inmitten tiefgreifender Krisen und Transformationsprozesse statt. Mit ihrem
Vorschlag verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die existierende Struktur
des MFR grundlegend zu verändern. Bisherige prioritäre Programme und
Ausgaben werden gekürzt und durch neue Prioritäten ersetzt, nach Ansicht der
Fragestellenden ohne adäquaten Ausgleich zu schaffen, bei weiterhin großem
Bedarf. Gleichzeitig werden Programme gebündelt, um so mehr Flexibilität zu
schaffen und Kürzungen zu verdecken. Im Bereich Kultur, Medien und
zivilgesellschaftlicher Werte steht dafür insbesondere das neue Dachprogramm Agora-
EU.
Das Programm AgoraEU integriert zwei bisher eigenständige Säulen der EU-
Förderung, die unterschiedliche Schwerpunkte verfolgten: Creative Europe
stärkte primär die kulturellen und audiovisuellen Sektoren, während CERV
(Citizens, Equality, Rights and Values) den Schutz der Grundrechte und die
Förderung der Rechtsstaatlichkeit priorisierte. Die Zusammenführung unter dem
Dach von AgoraEU soll Vereinfachung und Synergien schaffen. Sie birgt
jedoch das Risiko, dass kulturelle Förderung zunehmend einer
politischnormativen Zweckbestimmung unterworfen wird und der Fokus der jeweiligen
Säulen zwischen den unterschiedlichen Inhalten verschwimmt. Das Programm
AgoraEU ist Teil der Rubrik II im MFR für „Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand
und Sicherheit“, dies verdeutlicht nach Ansicht der Fragestellenden, dass
ebenso besonders die Wettbewerbsfähigkeit der Kreativwirtschaft gestärkt werden
soll.
Das vorgeschlagene Budget für AgoraEU beläuft sich im Vorschlag der
Kommission auf ca. 8,58 Mrd. Euro für den siebenjährigen Zeitraum von 2028 bis
2034. Obwohl dies eine nominale Verdoppelung der Vorgängerprogramme
darstellt, verweisen Beobachter darauf, dass diese in der aktuellen Förderperiode
massiv überzeichnet waren (vgl. www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRI
E/2026/782660/EPRS_BRI(2026)782660_EN.pdf, S. 6 unten). Insbesondere
im Kulturbereich blieb die Ausstattung hinter den realen Bedürfnissen zurück
und droht nach Einschätzung der Fragestellenden auch weiterhin dahinter
zurückzubleiben, wenn man die ambitionierten Ziele digitaler Transformation und
ökologischer Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Der Verhandlungsstand zeigt Divergenzen: Das Europäische Parlament fordert
ein deutlich höheres Volumen von bis zu 10,72 Mrd. Euro, während einige
Mitgliedstaaten im Rat der EU auf Haushaltsdisziplin drängen und kulturelle
Anteile kürzen könnten. In der letzten Verhandlungsbox zum MFR schlug Zypern
eine Verringerung des Volumens auf ca. 7,3 Mrd. Euro vor (vgl. https://culturea
ctioneurope.org/advocacy/the-councils-mff-budget-proposal-bad-news-for-agor
aeu/).
Die Bundesregierung setzt sich für eine horizontale Kürzung des MFR ein,
möchte demnach auch bei AgoraEU kürzen (vgl. www.bundesregierung.de/bre
g-de/suche/video-kanzler-er-zypern-2424982). Die Aufteilung sieht im
Vorschlag der Kommission 1,8 Mrd. Euro für Culture, 3,2 Mrd. für MEDIA+ und
3,6 Mrd. für CERV+ vor – wobei der Kulturbereich nur ca. 21 Prozent erhält,
trotz steigender Anforderungen durch den Green Deal und KI-Transformation
(KI bzw. AI = Künstliche Intelligenz; vgl. https://ec.europa.eu/transparency/doc
uments-register/detail?ref=COM(2025)550&lang=en). Kritik aus der Branche
(z. B. Spitzenorganisation der Filmwirtschaft [SPIO], unabhängige
Produzenten) betont zudem unklare Kriterien für die Mittelverteilung und potenzielle
Nachteile für kleine, innovative Akteure gegenüber großen
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Medienhäusern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Zusammenführung von
CERV und Creative Europe zugunsten des neuen Einheitsrahmens Agora-
EU?
2. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die
Verschmelzung von Kulturförderung und zivilgesellschaftlicher
Wertearbeit auf die Unabhängigkeit von Kunst und Medien (bitte begründen)?
3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Mittelvergabe innerhalb
von AgoraEU nicht zu einer Zentralisierung in Brüssel führt und lokale
bzw. regionalen Bedarfe berücksichtigt werden?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Ausschusses der
Regionen, nach einem Monitoring der Programmausgaben nach
territorialen Variablen (vgl. www.cor.europa.eu/en/our-work/opinions/cdr-3541-
2025)?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Budgetierung von Agora-
EU (ca. 8,58 Mrd. Euro im Vorschlag der Kommission und ca. 7,3 Mrd.
Euro aus der Verhandlungsbox der zyprischen Ratspräsidentschaft)
angesichts der massiven Überzeichnung der Vorläuferprogramme Creative
Europe und CERV?
6. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Aufteilung der Mittel
zwischen den drei Säulen von AgoraEU (Kreatives Europa – Kultur,
MEDIA+, CERV+), und wie begründet sie ihren gleichzeitigen Einsatz
für eine horizontale Kürzung des MFR angesichts der bereits heute
massiven Überzeichnung der Vorgängerprogramme?
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag,
Strafzahlungen aus dem Digital Services Act, dem Digital Markets Act und dem
AI Act für die zusätzliche Finanzierung des AgoraEU-Projekts zu nutzen
(vgl. https://cultureactioneurope.org/news/500-organisations-call-for-an-in
creased-budget-for-agoraeu/)?
8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil administrativer Kosten
(Kommission, Exekutivagenturen) innerhalb von AgoraEU ein?
9. Welche konkreten Änderungen am Kommissionsvorschlag hat die
Bundesregierung in den Ratsarbeitsgruppen eingebracht, und welche davon
haben in dem am 12. Mai 2026 im Rat beschlossenen Text Niederschlag
gefunden?
10. Hält die Bundesregierung an dem in der Verordnung (EU) 2021/692
festgelegten Schutzniveau für Kinder, LGBTIQ-Personen, Menschen mit
Behinderungen und andere von Gewalt besonders gefährdete Gruppen fest,
und wie setzt sie sich dafür ein, dass dieses Schutzniveau im künftigen
AgoraEU-Programm mindestens gewahrt bleibt?
11. Welche konkreten Formulierungen hat die Bundesregierung durchgesetzt,
um „Antisemitismus“ als eigenständiges Phänomen innerhalb der
AgoraEU-Verordnung prominenter zu verankern?
12. Welche parlamentarischen Kontrollrechte fordert die Bundesregierung für
die operative Umsetzung von AgoraEU und verwandten Instrumenten?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die in der allgemeinen Ausrichtung des
Rates zum AgoraEU-Programm vom 12. Mai 2026 enthaltene Fassung
des Erwägungsgrundes 15 zu Nichtdiskriminierung und Gleichstellung
(vgl. Ratsdokument ST 8313/26 vom 5. Mai 2026), und welche
Unterschiede sieht sie gegenüber dem in der Verordnung (EU) 2021/692 zur
Einrichtung des CERV-Programms verankerten Schutz vor
Diskriminierung und Gewalt, insbesondere hinsichtlich der ausdrücklichen
Benennung besonders betroffener und schutzbedürftiger Gruppen?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergänzung von
Erwägungsgrund 33a im Vorschlag des Rates vom 5. Mai 2026 (siehe https://data.con
silium.europa.eu/doc/document/ST-8313-2026-INIT/en/pdf), der die
Beachtung geltenden Rechts bei der Haushaltsumsetzung unterstreicht?
15. Aus welchen Gründen wurde die nach Kenntnis der Fragestellenden von
Deutschland vorgeschlagene, an das Nachhaltigkeitsziel 5 der Vereinten
Nationen angelehnte Fassung des Artikels 7 Buchstabe b zur Förderung
der Geschlechtergleichstellung, zur Stärkung und Selbstbestimmung aller
Frauen und Mädchen sowie zur vollständigen und gleichberechtigten
Wahrnehmung aller Menschenrechte nur teilweise in die partielle
allgemeine Ausrichtung des Rates zum AgoraEU-Programm übernommen?
16. Wer wird Deutschland im AgoraEU-Ausschuss, der gemäß dem Vorschlag
des Rates vom 5. Mai 2026 (siehe https://data.consilium.europa.eu/doc/do
cument/ST-8313-2026-INIT/en/pdf) eingerichtet werden soll, um die
Beteiligung der Mitgliedstaaten in der Implementierungsphase von AgoraEU
zu stärken, vertreten, und welchen Fokus wird die Bundesregierung dort
auf ihre Arbeit legen?
17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu geplanten
Pauschalfinanzierungen, wenn ja, welche sind dies, und wie sollen kleine, ressourcenarme
Organisationen vor Benachteiligung durch
Vorfinanzierungsanforderungen geschützt werden (bitte begründen)?
18. Inwieweit hat sich die Bundesregierung für den Schutz kleinerer,
unabhängiger Produktionen konkret eingesetzt, und welche „Safeguards“
wurden letztlich im finalen Text verankert, um eine Benachteiligung
gegenüber großen Marktakteuren zu verhindern?
19. Wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen einer verbindlichen
Maßnahmenliste in der AgoraEU-Verordnung, und teilt sie die Einschätzung
des Ausschusses der Regionen, dass diese Lücke die Beteiligung kleiner,
ressourcenarmer Organisationen erheblich erschwert (vgl. www.cor.europ
a.eu/en/our-work/opinions/cdr-3541-2025)?
20. Unterstützt die Bundesregierung die Forderungen mehrerer EU-
Mitgliedstaaten und des Europaparlaments nach einem verbindlichen
sektorspezifischen Ansatz innerhalb des Kultur-Strangs, wenn ja, wie soll
dieser konkret ausgestaltet werden, und wenn nein, warum nicht?
21. Wie soll mittels des AgoraEU-Programms die Wettbewerbsfähigkeit der
Kreativwirtschaft gestärkt werden, und welche Effekte erhofft sich die
Bundesregierung?
22. Gibt es innerhalb von AgoraEU feste Quoten für die Förderung von
unabhängigem Lokaljournalismus, um eine Konzentration der Mittel auf große,
EU‑weite Medienprojekte zu verhindern?
23. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Ausschusses der
Regionen, im AgoraEU-Verordnungstext eine eigene, territorial kalibrierte
Förderlinie für Lokal- und Regionaljournalismus und strukturschwache
und ländliche Räume zu verankern (vgl. www.cor.europa.eu/en/our-work/
opinions/cdr-3541-2025), und setzt die sich hierfür in den
Trilogverhandlungen ein?
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufnahme des „Level Playing
Field“ (LPF) in Artikel 5 (Säule Audiovisual) zur Unterstützung
strukturell benachteiligter Märkte?
25. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach einer festen
Prozentzuweisung innerhalb der Mediensäule für den Bereich „News Media“?
26. Welchen Anteil der für Media+ vorgesehenen Mittel hält die
Bundesregierung für das neu verankerte eigenständige Förderziel zur Unterstützung
von Nachrichtenmedien und Journalismus für angemessen?
27. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, einen strukturierten
zivilgesellschaftlichen Dialogmechanismus (entsprechend der bisherigen „Civil
Dialogue Group“ unter CERV) auch im Rahmen von AgoraEU bzw. CERV+
zu verankern, und wenn nein, warum nicht?
28. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die in
Artikel 4 AgoraEU neu verankerte Verpflichtung zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden mit Inhalt zu füllen, und hat sie
sich für entsprechende verbindliche Kriterien in den Arbeitsprogrammen
eingesetzt?
Berlin, den 23. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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