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Hintergründe und Schwerpunkte der EU-Medienförderung mithilfe der EU-Initiative AgoraEU (Antwort zu Drs. 21/7267)

dip / drucksache 05.08.2026 · WP 21 · 21/7493 · Antwort · Original ↗

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Hintergründe und Schwerpunkte der EU-Medienförderung mithilfe der EU-Initiative AgoraEU (Antwort zu Drs. 21/7267) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7493 21. Wahlperiode 05.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pierre Lamely, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7267 – Hintergründe und Schwerpunkte der EU-Medienförderung mithilfe der EU Initiative AgoraEU V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei „AgoraEU“ handelt es sich um ein vor einem Jahr vorgestelltes Programm der Europäischen Union für Kultur, Medien und Zivilgesellschaft, das Bereiche abdecken soll, die aus Sicht der Europäischen Union (EU) für die Stärkung der EU-Bürger und für den Aufbau widerstandsfähigerer Gesellschaften von zentraler Bedeutung seien (vgl. https://creative-europe-desk.de/artikel/ne ws/kommission-schlaegt-neues-programm-agoraeu-fuer-kultur-medien-und-zi vilgesellschaft-vor). Nach Angaben der EU verfolgt AgoraEU das Ziel, die Pressefreiheit zu stärken und Desinformation zu bekämpfen (vgl. https://creati ve-europe-desk.de/artikel/news/kommission-schlaegt-neues-programm-agorae u-fuer-kultur-medien-und-zivilgesellisher schaft-vor). Darüber hinaus geht es der EU darum, wie die Behörden der EU-Staaten die ihnen im Rahmen des AgoraEU-Programms anvertrauten Beträge verwalten werden (vgl. www.euro parl.europa.eu/legislative-train/spotlight-MFF%202028-2034/file-agoraeu). Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Mai 2026 seine Genehmigung für das Gesamtvorhaben erteilt (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/press-rel eases/2026/05/12/agoraeu-council-agrees-partial-mandate-on-new-programm e-to-support-culture-media-and-democratic-values/). Das Programm AgoraEU soll die „derzeitige Vielzahl von Instrumenten durch einen rationalisierten Ansatz […] ersetzen, der Synergien zwischen Kultur, Medienförderung und demokratischer Partizipation schafft und die Verwaltungslast für Begünstigte deutlich reduziert“ (vgl. https://kultur.creative-europ e-desk.de/news/eu-plant-neues-dachprogramm-agoraeu-kultur-und-demokrati e-ruecken-enger-zusammen/). Bei den bisherigen Programmen handelt es sich um die Programme CERV (Citizens, Equality, Rights and Values) und Creative Europe, die im alten Haushalt mit insgesamt ca. 4 Mio. Euro veranschlagt waren (vgl. www.europarl.europa.eu/legislative-train/spotlight-MFF%20202 8-2034/file-agoraeu). Die Europäische Kommission schlägt zu diesem Zweck für den Zeitraum von 2028 bis 2034 ein Gesamtbudget von rund 8,6 Mrd. Euro vor. Diese Summe soll wie folgt aufgeteilt werden: a) „Kreatives Europa – Kultur“: ca. 1,8 Mrd. Euro. Schwerpunkt von „Kreatives Europa – Kultur“ sei die Förderung von grenzüberschreitender kultureller Zusammenarbeit und das Schaffen von Kultur. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 5. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. b) „MEDIA+“ (Medienförderung): ca. 3,2 Mrd. Euro. Der Schwerpunkt von „Medien+“ ziele darauf wiederum ab, die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit der audiovisuellen Industrie und der Videospielbranche zu stärken sowie freien und unabhängigen Journalismus und Nachrichtenmedien zu unterstützen. c) „Demokratie, Bürgerrechte und Werte“ (CERV+): ca. 3,6 Mrd. Euro. Der Schwerpunkt „Demokratie, Bürger, Gleichheit, Rechte und Werte“ (CERV+) solle wiederum Grundrechte und Gleichheit fördern, Diskriminierung verhindern, die demokratische Teilhabe stärken und die Rechtsstaatlichkeit wahren (vgl. https://culturalfoundation.eu/stories/proposed-e8-6-billion-for-culture-an d-democracy-in-the-next-eu-budget/ auch www.europarl.europa.eu/legislativ e-train/spotlight-MFF%202028-2034/file-agoraeu). Von Medienvertretern wird dieses Programm umfassend kritisiert (vgl. www.p rog.film/positionen-aktuelles/unabhngige-produzentinnen-aus-unterschiedlich en-mitgliedstaaten-uern-bedenken-zum-neuen-agoraeu-programm-2028- 2034). Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass das Programm AgoraEU Medienunternehmen in strukturelle und finanzielle Abhängigkeit von der Europäischen Kommission bringen dürfte. Als Grund für diese Befürchtung wird ausgeführt, dass in den Vergabekriterien undefinierte Begriffe wie „Wirkung, Qualität und Relevanz“ enthalten sind (vgl. www.eca.europa.eu/ECAPublications/OP-202 6-11/OP-2026-11_DE.pdf), die jedoch vielfach auslegbar sind. Hierdurch wird ein Spielraum eröffnet, Medien, die EU-freundlich berichten oder die offizielle Linie zu „Desinformation“ verfolgen, anders zu behandeln als Medien, die dies nicht tun. Insbesondere kritische Stimmen gegenüber der EU- Integration laufen hierdurch Gefahr, anders behandelt zu werden als Stimmen, die eine solche Kritik nicht äußern. Die eigentliche Entscheidungshoheit verbleibt bei der Europäischen Kommission. Den Mitgliedstaaten und deren demokratisch legitimierten Regierungen kommt im neuen AgoraEU-Ausschuss lediglich eine beratende Rolle zu (vgl. www.berliner-zeitung.de/article/neues-eu-programm-agoraeu-milliarden- fuermedien-ngos-und-den-kampf-gegen-desinformation-10036150). Bereits heute profitieren Organisationen wie z. B. die Deutsche Presse- Agentur (dpa) von EU-Mitteln. Die dpa gibt hierzu an, dass das Volumen der projektgebundenen Förderungen von 2021 bis 2025 rund 2,4 Mio. Euro betrage (vgl. www.dpa.com/de/ueber-die-dpa/unabhaengigkeit). Die dpa koordiniert darüber hinaus den EU-finanzierten „European Newsroom“ (vgl. https://europeannewsroom.com/about/the-project/) und ist über das Netzwerk GADMO (German-Austrian Digital Media Observatory) Teil des EU-finanzierten Desinformationsobservatoriums EDMO (Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien; vgl. https://gadmo.eu/partner/dpa-logo/). Mithilfe von AgoraEU sollen derartige Engagements nun ausgebaut werden. Die Fragesteller leiten aus dieser Entwicklung die Möglichkeit ab, dass die Europäische Kommission mithilfe dieses Programms in die Unabhängigkeit und in die Staatsferne des Journalismus in den EU-Ländern und damit auch in Deutschland eingreifen könnte.  1. Haben Vertreter der Bundesregierung an der Konzeption und Entwicklung von AgoraEU mitgewirkt, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche, und in welcher Rolle (bitte lückenlos offenlegen)? Im Zusammenhang mit ihrem Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen legte die Europäische Kommission im Rahmen ihres Initiativrechts nach Artikel 17 Absatz 2 EUV am 16. Juli 2025 einen Vorschlag für eine Sektorverordnung vor, die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms „AgoraEU“ für den Zeitraum 2028–2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818. Entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften haben keine Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an dieser Konzeption mitgewirkt. Der Vorschlag wird – wie im EU-Gesetzgebungsverfahren vorgesehen – seither im Rat und seinen Vorbereitungsgremien, insbesondere im Ausschuss für Kulturfragen (Cultural Affairs Committee), zwischen den europäischen Mitgliedstaaten beraten. An den Beratungen des Rates der EU „Bildung, Jugend, Kultur, Sport“ am 28. November 2025 und am 12. Mai 2026 nahm Staatsminister Dr. Wolfram Weimer als Vertreter der Bundesregierung teil, im Ausschuss für Kulturfragen wechselnde Vertreterinnen und Vertreter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union, des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Länder. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 10 verwiesen.  2. Welche personellen, materiellen und immateriellen Beiträge haben Vertreter der Bundesregierung für AgoraEU geleistet (bitte lückenlos offenlegen und hierbei explizit offenlegen, ob in diesem Zusammenhang durch die Bundesregierung Geldzahlungen erfolgten oder ob die Bundesregierung geldwerte Leistungen erbracht hat, und wenn ja, in welchem Umfang)? Keine.  3. Welche Position vertrat, bzw. vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Programm AgoraEU? a) Welche Positionen hat der Vertreter der Bundesregierung im Rat der Europäischen Union zum Programm AgoraEU vertreten (bitte hierbei auch offenlegen, ob dieser dem Programm zugestimmt hat, und wenn ja, warum)? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Im Rat der EU „Bildung, Jugend, Kultur, Sport“ am 12. Mai 2026 wurde eine partielle allgemeine Ausrichtung zum Entwurf der Verordnung „AgoraEU“ erreicht. Der Vertreter der Bundesregierung hat diesem Beschluss zugestimmt. Hinsichtlich der im Rat vertretenen Position der Bundesregierung und die für die Zustimmung maßgeblichen Gründe wird auf die Einlassung des Vertreters der Bundesregierung während der öffentlichen Sitzung des Rates am 12. Mai 2026 (abrufbar unter: https://video.consilium.europa.eu/event/de/28485) verwiesen. Die Bundesregierung hat die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien sowie des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages über den Rat der EU-Kultur- und Medienminister vom 12. Mai 2026 per schriftlichen Nachbericht und in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 24. Juni 2026 informiert (www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=765 4646). Die vertretene Position der Bundesregierung ist unverändert. b) Hat sich die Bundesregierung beim Beschluss durch den Rat der Europäischen Union am 12. Mai 2026 für oder gegen die geplante Ausweitung der Medienförderung mithilfe von AgoraEU ausgesprochen (bitte die Begründung für das Handeln der Bundesregierung offenlegen)? Die Bundesregierung hat sich beim Beschluss durch den EU-Rat am 12. Mai 2026 für die partielle allgemeine Ausrichtung des Förderprogramms AgoraEU ausgesprochen, hierbei allerdings auf die notwendige Betrachtung des Programms im Gesamtkontext des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens mit Blick auf die budgetären Zwänge für nationale Haushalte hingewiesen. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Diskussion die Relevanz der Mediensäule unterstrichen und zur Begründung auf die großen Herausforderungen in diesem Bereich, insbesondere durch die Dominanz großer Online-Plattformen, hingewiesen.  4. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Vergabekriterien von AgoraEU mit dem Gebot der staatlichen Neutralität gegenüber Medieninhalten und dem Grundsatz der Pressefreiheit in Deutschland? a) Welche Rolle nimmt, nach Kenntnis der Bundesregierung, AgoraEU innerhalb des Democracy Shield der EU ein (bitte begründen)? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Das Programm AgoraEU ist eines der möglichen Finanzierungsinstrumente der EU, mit dem der Europäische Schutzschild für Demokratie (European Democracy Shield) künftig umgesetzt werden kann. b) Stärkt oder schwächt AgoraEU nach Überzeugung der Bundesregierung den Rundfunk in dem Punkt „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet“ (vgl. Präambel Medienstaatsvertrag www.gesetze-bayern.de/Content/Documen t/MStV/true; bitte begründen)? Das EU-Förderprogramm AgoraEU hat keine Auswirkungen auf die in der Frage genannte Verpflichtung zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks. Es begründet auch keine inhaltlichen Weisungsrechte der Europäischen Kommission gegenüber einzelnen Medienunternehmen und geförderten Rundfunkanbieter und berührt damit nicht die Meinungsbildung. Das Programm AgoraEU bezweckt die Unterstützung eines tragfähigen, zuverlässigen, unabhängigen und vielfältigen Informationsökosystems als Ganzes. Dies stärkt auch die Möglichkeiten des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks, zur Meinungsvielfalt beizutragen. c) Hält die Bundesregierung AgoraEU mit dem in Deutschland geltenden Grundsatz der Staatsferne von Medien für vereinbar (bitte begründen und hierbei explizit darauf eingehen, ob aus Sicht der Bundesregierung eine Medienförderung von 3,2 Mrd. Euro durch die EU den Grundsatz der Staatsferne der Medien in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung fördert, gefährdet oder unberührt lassen wird)? d) Hält die Bundesregierung AgoraEU mit dem in Deutschland geltenden Grundsatz der Unabhängigkeit des Rundfunks für vereinbar (bitte begründen und hierbei explizit darauf eingehen, ob aus Sicht der Bundesregierung eine Medienförderung von 3,2 Mrd. Euro durch die EU den Grundsatz der Unabhängigkeit der Medien in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung fördert, gefährdet oder unberührt lassen wird)? Die Fragen 4c und 4d werden gemeinsam beantwortet. Das Programm AgoraEU begründet keine inhaltlichen Weisungsrechte der Europäischen Kommission gegenüber einzelnen Medienunternehmen. Jede Art der Medienförderung aus dem Programm muss unabhängig von der Höhe der Förderung die Medienfreiheit und Medienunabhängigkeit achten. Die Projekte im Rahmen des laufenden Vorgängerprogrammes „Creative Europe MEDIA“ werden – unter Wahrung der Staatsferne und zur Sicherung der Unabhängigkeit der Medien – von unabhängigen Pools externer Branchenexperten bewertet. Diese Fachleute werden im Wege laufender Aufrufe zur Interessenbekundung in Auswahlverfahren von der Europäischen Kommission ausgewählt. Dieses Verfahren soll unter AgoraEU beibehalten bleiben. Die Grundsätze der Staatsferne und der Unabhängigkeit der Medien in Deutschland bleiben ohnehin unberührt.  5. Welche deutschen Medienunternehmen, Nachrichtenagenturen, Verlage oder Journalismusorganisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren EU-Fördermittel im Rahmen von Creative Europe, CERV oder vergleichbaren Programmen erhalten und in welcher Höhe (bitte lückenlos offenlegen und nach Empfängern, Programmen und Jahren aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hält keine vollständige Aufstellung aller deutschen Empfängerinnen und Empfänger von EU-Fördermitteln aus den genannten Programmen vor. Unter den EU-Programmen geförderte Projekte werden jedoch von der Europäischen Kommission im öffentlich zugänglichen „EU-Funding & Tenders Portal“ (https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/s creen/opportunities/projects-results) veröffentlicht, welches nach EU- Förderprogrammen und Jahren filterbar ist. Unter dem EU-Programm „Creative Europe“ geförderte Projekte sind zudem in der „Creative Europe Project Results“- Datenbank (https://culture.ec.europa.eu/creative-europe/projects) öffentlich einsehbar.  6. Hält die Bundesregierung den Umstand, dass die Europäische Kommission bei den Arbeitsprogrammen und Vergabeentscheidungen allein zuständig ist, für mit dem Subsidiaritätsprinzip bzw. dem Grundsatz der nationalen Medienhoheit vereinbar (bitte jeweils auch begründen)? Ja. Das Programm AgoraEU hat keine Auswirkung auf die originäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihres nationalen Medienrechts. Das Subsidiaritätsprinzip ist gewahrt, da eine zentralisierte Vergabeentscheidung zur Gewährleistung einheitlicher Förderkriterien und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ein effektiveres Verfahren ist als eine Verteilung auf 27 nationale Stellen. Die jährlichen Arbeitsprogramme werden unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Darüber hinaus wird auf Artikel 167 AEUV verwiesen.  7. Welche Rolle spielen, gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung, Nichtregierungsorganisationen bei der Ausgestaltung der Förderkriterien und Vergabeprozesse von AgoraEU (bitte in diesem Zusammenhang jede derjenigen Nichtregierungsorganisation namentlich benennen, von der die Bundesregierung im Zusammenhang mit AgoraEU Kenntnis erhalten hat, und in jedem dieser Fälle deren Tätigkeitsschwerpunkt offenlegen und in diesem Zusammenhang auch alle der Bundesregierung bekannten Verbindungen zur Open Society Foundation offenlegen)? a) Welche dieser Nichtregierungsorganisation ist gegenüber der Bundesregierung oder, nach Kenntnis der Bundesregierung, gegenüber der EU durch Lobbying für AgoraEU in Erscheinung getreten (bitte, soweit rechtlich möglich, lückenlos offenlegen vgl. www.igbk.de/im ages/news-wir-vernetzen/Joint_Letter_-_Call_to_Support_a_Reinfor ced_AgoraEU_in_the_next_MFF.pdf)? b) Sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit AgoraEU Zahlungen durch Nichtregierungsorganisationen bzw. Zahlungen von Privatpersonen bekannt (wenn ja, bitte diese Nichtregierungsorganisationen, soweit rechtlich zulässig, benennen und die jeweilige Summe offenlegen)? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Die Ausgestaltung der künftigen Förderkriterien und Vergabeprozesse unter AgoraEU obliegt der Europäischen Kommission auf Basis der Vorgaben aus der AgoraEU-Verordnung sowie des jeweiligen Arbeitsprogrammes. Art und Umfang einer Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen hierzu ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Europäische Kommission hatte vom 12. Februar bis zum 7. Mai 2025 eine öffentliche Konsultation (open public consultation) der Interessenträger durchgeführt, die in die Folgenabschätzung für EU-Programme in den Bereichen der grenzüberschreitenden Bildung, Jugend, Kultur, Medien, Werte und Zivilgesellschaft im Rahmen des MFR nach 2027 einfloss (siehe Nummer 3 der Begründung des Verordnungsvorschlages sowie Annex II des Commission Staff Working Document Impact Assessment Report, https://eur-lex.europa.eu/legal-cont ent/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025SC0550&qid=1753802363094).  8. Wie bewertet die Bundesregierung das Modell des „European Newsroom“, und wie bewertet die Bundesregierung das durch diesen „European Newsroom“ vorangetriebene Konzept, dass Nachrichtenagenturen EU-weit einheitliche Inhalte verbreiten (bitte in diesem Zusammenhang auch auf den möglichen Einfluss auf publizistische Vielfalt und Meinungsfreiheit eingehen)? Nach Auffassung der Bundesregierung treibt der „European Newsroom“ nicht das Konzept voran, dass Nachrichtenagenturen EU-weit einheitliche Inhalte verbreiten. Vielmehr unterstützt der „European Newsroom“ die unabhängigen Agenturen bei der Informationsbeschaffung und vermittelt durch Austausch- und Fortbildungsprogramme spezifisches journalistisches Fachwissen. Davon profitieren sowohl die journalistische Qualität als auch die Einhaltung hoher Berichterstattungsstandards. Die publizistische Vielfalt und die Meinungsfreiheit bleiben dabei vollständig gewahrt.  9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass jene deutsche Medienunternehmen, die AgoraEU-Fördermittel erhalten, ihre Leserschaft und Öffentlichkeit bei jeder Nachricht aus einer durch AgoraEU-Fördermittel unterstützten Quelle über diese EU-Finanzierung informieren (bitte begründen)? In der jetzigen Phase der Konzipierung des Förderprogramms als solches kann über die Ausgestaltung einzelner Förderbedingungen keine Aussage getroffen werden. Begünstigte, die eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Union erhalten, werden jedoch durch die EU grundsätzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit darüber zu informieren. 10. Auf welchen Wegen nahm die Bundesregierung bisher Einfluss auf AgoraEU und die in diesem Zusammenhang zu leistenden Förderungen (bitte alle derartigen Kontakte chronologisch offenlegen und, soweit rechtlich zulässig, die beteiligten Akteure benennen und die besprochenen Inhalte offenlegen)? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum Vorschlag der Europäischen Kommission für das künftige Programm „Agora- EU“ in den dafür auf europäischer Ebene vorgesehenen Gremien eingebracht. Im Rat wurde der Verordnungsvorschlag seit September 2025 im Ausschuss für Kulturfragen in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedern der Gruppe „Audiovisueller Sektor und Medien“ und der Gruppe „Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit“ in insgesamt 13 Sitzungen beraten: – 3. September 2025 (erste Aussprache zwischen den Mitgliedstaaten zum Verordnungsentwurf), – 26. September 2025 (Austausch zu den Artikeln 1 bis 3, zum „Citizens, Equality, Rights and Values-Strang“ (CERV, jetzt CERV+) sowie zu den Artikeln 7 bis 9), – 10. Oktober 2025 (Austausch zu Zielen und Struktur des Programms (Artikel 3) sowie zur „Kultur-Säule“, Artikel 4), – 15. Oktober 2025 (Austausch zur „Mediensäule“, Artikel 5 und 6), – 28. Oktober 2025 (Austausch zu den Artikeln 10, 12, 13, 14, 16, 17), – 14. November 2025 (Austausch zu Definitionen und Zuordnungen (Artikel 2), zur Rolle der Mitgliedstaaten, zur Komitologie und zu den „Desks“ bzw. nationalen Kontaktstellen, sowie zu den Erwägungsgründen 1 bis 18), – 9. Dezember 2025 (Austausch zu den Erwägungsgründen 20 bis 29, 32 bis 34, 36 bis 40), – 19. bis 21. Januar 2026 (Austausch zum ersten Kompromisstext zur Agora- EU-Verordnung, zu Mitwirkungsrechten und -optionen des Rates, zu Definitionen und zu den Artikel 5 und 6), – 16. bis 17. Februar 2026 (Austausch zum zweiten Kompromissvorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft und zu Mitwirkungsrechten und - optionen des Rates), – 11. März 2026 (erneuter Austausch zu Artikeln 1 bis 10 und korrespondierenden Erwägungsgründen), – 27. März 2026 (erneuter Austausch zu Artikeln 1 bis 5), – 31. März 2026 (erneuter Austausch zu einzelnen Artikeln und Erwägungsgründen), – 17. April 2026 (Finalisierung der allgemeinen partiellen Ausrichtung und Abschluss der Verhandlungen über die AgoraEU-Verordnung auf Arbeitsebene). Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union befasste sich in Vorbereitung des Rates vom 12. Mai 2026 am 29. April und 6. Mai 2026 mit dem finalisierten Kompromisstext, dem die deutsche Delegation zustimmte. Seit Erreichen der partiellen allgemeinen Ausrichtung zum Entwurf der „AgoraEU“-Verordnung im Rat der EU „Bildung, Jugend, Kultur, Sport“ am 12. Mai 2026 (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 3), fand im Ausschuss für Kulturfragen am 24. Juni 2026 ein Austausch u. a. zur Vorbereitung der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament statt. Fragen der konkreten finanziellen Ausgestaltung des Programms „Agora- EU“ stehen unter Vorbehalt der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und sind nicht Gegenstand der Beratungen des Ausschusses für Kulturfragen. Die finanziellen und horizontalen Elemente der Vorschläge der Europäischen Kommission für den MFR 2028–2034 zu prüfen und eine breite politische Einigung darüber vorzubereiten, ist Aufgabe der Ad-hoc-Gruppe „Mehrjähriger Finanzrahmen“. Die dortigen Verhandlungen dauern noch an. Vor Inkrafttreten der AgoraEU-Verordnung sind keinerlei Förderungen zu leisten. Die künftigen Förderkriterien werden durch die Europäische Kommission festgelegt. 11. Welche Randbedingungen muss oder soll die Bundesregierung erfüllen, um den Anforderungen der EU darüber gerecht zu werden, wie die nationalen Behörden diese Gelder verwalten werden? a) Mit welchen Stellen hat die Bundesregierung sich bereits darüber ausgetauscht, wie die nationalen Behörden diese EU-Gelder verwalten werden (bitte alle Stellen, die diese EU-Gelder verwalten werden oder die am Tag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage im Gespräch sind, diese EU-Gelder zu verwalten, benennen)? Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet. Eine geplante Verwaltung von EU-Geldern über nationale Behörden ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit AgoraEU nicht bekannt, ebenso wenig diesbezügliche Anforderungen oder Randbedingungen seitens der EU. Folglich stand die Bundesregierung diesbezüglich auch nicht im Austausch mit nationalen Stellen. b) Hat die Bundesregierung bereits Randbedingungen, Regeln oder Ähnliches darüber erstellt, wie die nationalen Behörden diese EU-Gelder verwalten werden, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie lauten diese (bitte lückenlos offenlegen)? Nein, aus den unter den in Antwort zu Frage 11 und 11a genannten Gründen. 12. Ist das Programm AgoraEU in der aktuell vorliegenden Ausgestaltung nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar (bitte begründen und hierbei separat auf die Fallgruppe eingehen, dass mit diesen EU-Geldern kommunale Vorhaben gefördert werden)? Ja. Aufgrund des Umfangs und der Wirkung des vorgeschlagenen Programms bringt eine Maßnahme auf Unionsebene einen Mehrwert, da diese oft grenzüberschreitenden Ziele von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend erreicht werden können. Ein EU-Ansatz ermöglicht insbesondere größere Kohärenz und gemeinsame Standards, effizientere Ressourcennutzung, eine Stärkung des Binnenmarktes für Kultur- und Medienprodukte sowie eine sichtbare Förderung von EU-Werten und Identität. Wegen des grenzüberschreitenden, europäischen Charakters des Programms ist von einer Förderung kommunaler Vorhaben nicht auszugehen. Eine Verletzung des Grundsatzes der Subsidiarität wird nicht gesehen. Im Übrigen wird auf die in der Antwort zu Frage 6 gemachten Ausführungen verwiesen. 13. Hat sich die Bundesregierung bereits eine Position dazu gebildet, ob sie eine Verdoppelung der Förderung der in der Vorbemerkung der Fragesteller dargelegten Programme zur Förderung von Kultur und Medien von ca. 4 Mio. Euro auf 8 Mio. Euro befürwortet, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie lautet diese? b) Erkennt die Bundesregierung in den fragegegenständlichen Fördersummen eine Ausweitung des EU-Haushalts zulasten nationaler Haushalte (bitte begründen)? Die Fragen 13 und 13b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung lehnt das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Gesamtvolumen für den kommenden MFR als zu hoch ab und fordert horizontale Kürzungen, um die Beiträge für die nationalen Haushalte tragbar zu halten. a) In welchem Budget des zukünftigen EU-Haushalts sieht die Bundesregierung die fragegegenständlichen Fördersummen ganz oder teilweise als richtig verortet an (bitte Budget offenlegen und begründen; vgl. auch www.europarl.europa.eu/legislative-train/spotlight-MFF%20202 8-2034/file-agoraeu)? Die Bundesregierung unterstützt in den laufenden MFR-Verhandlungen die Schaffung von AgoraEU als ein neues Programm zur Förderung von Kultur, Medien und Zivilgesellschaft. c) Welche Begründungen sind der Bundesregierung darüber bekannt, dass die EU das Budget für die geförderten Gegenstände von ca. 4 Mio. Euro bisher mindestens verdoppeln möchte (bitte sowohl die Begründung der EU aus dem aktuell in Verhandlung befindlichen Mittelfristigen Finanzrahmen als auch die Begründung der EU zu dem Programm AgoraEU offenlegen)? Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zur Finanzausstattung von AgoraEU für den Zeitraum 2028 bis 2034 in Höhe von 8,582 Mrd. Euro mit der Bündelung und Bedeutung der von diesem Programm behandelten Themen begründet. d) Welche Prüfungen zur Ermittlung der Effizienz und der Wirkung der im Rahmen des Programms AgoraEU eingesetzten Gelder bestehen bereits, sind nach Kenntnis der Economist Intelligence Unit geplant oder möchte die Bundesregierung in Zukunft verankern (bitte mitsamt der Offenlegung der Prüfmaßstäbe lückenlos offenlegen)? Die Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten für AgoraEU und andere EU-Programme werden im noch anzunehmenden Leistungsrahmen für den Haushalt 2028–2034 festgelegt. Der Kommissionsvorschlag hierfür ist öffentlich einsehbar (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CEL EX:52025PC0545). e) Teilt die Bundesregierung die Kritik des Europäischen Rechnungshofs, dass durch die Zusammenführung bisher getrennt geförderter Bereiche eine komplexe und dadurch schwer zu überprüfende „Governance“ geschaffen wird (vgl. www.eca.europa.eu/ECAPublications/OP-2026-1 1/OP-2026-11_DE.pdf und darin Stellungnahme 11/2026 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms „AgoraEU“ für den Zeitraum 2028–2034 (COM (2025) 550 final)? Der Europäische Rechnungshof führt in dem angeführten Gutachten aus, dass „[d]ie Zusammenführung von zwei Programmen zu einem einzigen Programm […] Vorteile im Hinblick auf eine Vereinfachung und eine gemeinsame Verwaltung“ biete. Diese Einschätzung teilt die Bundesregierung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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