Hintergründe und Schwerpunkte der EU-Medienförderung mithilfe der EU-Initiative AgoraEU (Antwort zu Drs. 21/7267)
Text
Hintergründe und Schwerpunkte der EU-Medienförderung mithilfe der EU-Initiative AgoraEU (Antwort zu Drs. 21/7267)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7493
21. Wahlperiode 05.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pierre Lamely, Dr. Götz Frömming,
Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7267 –
Hintergründe und Schwerpunkte der
EU-Medienförderung mithilfe der EU Initiative AgoraEU
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei „AgoraEU“ handelt es sich um ein vor einem Jahr vorgestelltes Programm
der Europäischen Union für Kultur, Medien und Zivilgesellschaft, das
Bereiche abdecken soll, die aus Sicht der Europäischen Union (EU) für die
Stärkung der EU-Bürger und für den Aufbau widerstandsfähigerer Gesellschaften
von zentraler Bedeutung seien (vgl. https://creative-europe-desk.de/artikel/ne
ws/kommission-schlaegt-neues-programm-agoraeu-fuer-kultur-medien-und-zi
vilgesellschaft-vor). Nach Angaben der EU verfolgt AgoraEU das Ziel, die
Pressefreiheit zu stärken und Desinformation zu bekämpfen (vgl. https://creati
ve-europe-desk.de/artikel/news/kommission-schlaegt-neues-programm-agorae
u-fuer-kultur-medien-und-zivilgesellisher schaft-vor). Darüber hinaus geht es
der EU darum, wie die Behörden der EU-Staaten die ihnen im Rahmen des
AgoraEU-Programms anvertrauten Beträge verwalten werden (vgl. www.euro
parl.europa.eu/legislative-train/spotlight-MFF%202028-2034/file-agoraeu).
Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Mai 2026 seine Genehmigung für
das Gesamtvorhaben erteilt (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/press-rel
eases/2026/05/12/agoraeu-council-agrees-partial-mandate-on-new-programm
e-to-support-culture-media-and-democratic-values/).
Das Programm AgoraEU soll die „derzeitige Vielzahl von Instrumenten durch
einen rationalisierten Ansatz […] ersetzen, der Synergien zwischen Kultur,
Medienförderung und demokratischer Partizipation schafft und die
Verwaltungslast für Begünstigte deutlich reduziert“ (vgl. https://kultur.creative-europ
e-desk.de/news/eu-plant-neues-dachprogramm-agoraeu-kultur-und-demokrati
e-ruecken-enger-zusammen/). Bei den bisherigen Programmen handelt es sich
um die Programme CERV (Citizens, Equality, Rights and Values) und
Creative Europe, die im alten Haushalt mit insgesamt ca. 4 Mio. Euro veranschlagt
waren (vgl. www.europarl.europa.eu/legislative-train/spotlight-MFF%20202
8-2034/file-agoraeu). Die Europäische Kommission schlägt zu diesem Zweck
für den Zeitraum von 2028 bis 2034 ein Gesamtbudget von rund 8,6 Mrd.
Euro vor. Diese Summe soll wie folgt aufgeteilt werden:
a) „Kreatives Europa – Kultur“: ca. 1,8 Mrd. Euro. Schwerpunkt von
„Kreatives Europa – Kultur“ sei die Förderung von grenzüberschreitender kultureller
Zusammenarbeit und das Schaffen von Kultur.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 5. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
b) „MEDIA+“ (Medienförderung): ca. 3,2 Mrd. Euro. Der Schwerpunkt von
„Medien+“ ziele darauf wiederum ab, die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit
der audiovisuellen Industrie und der Videospielbranche zu stärken sowie
freien und unabhängigen Journalismus und Nachrichtenmedien zu unterstützen.
c) „Demokratie, Bürgerrechte und Werte“ (CERV+): ca. 3,6 Mrd. Euro. Der
Schwerpunkt „Demokratie, Bürger, Gleichheit, Rechte und Werte“ (CERV+)
solle wiederum Grundrechte und Gleichheit fördern, Diskriminierung
verhindern, die demokratische Teilhabe stärken und die Rechtsstaatlichkeit wahren
(vgl. https://culturalfoundation.eu/stories/proposed-e8-6-billion-for-culture-an
d-democracy-in-the-next-eu-budget/ auch www.europarl.europa.eu/legislativ
e-train/spotlight-MFF%202028-2034/file-agoraeu).
Von Medienvertretern wird dieses Programm umfassend kritisiert (vgl. www.p
rog.film/positionen-aktuelles/unabhngige-produzentinnen-aus-unterschiedlich
en-mitgliedstaaten-uern-bedenken-zum-neuen-agoraeu-programm-2028-
2034). Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass das Programm AgoraEU
Medienunternehmen in strukturelle und finanzielle Abhängigkeit von der Europäischen
Kommission bringen dürfte. Als Grund für diese Befürchtung wird ausgeführt,
dass in den Vergabekriterien undefinierte Begriffe wie „Wirkung, Qualität und
Relevanz“ enthalten sind (vgl. www.eca.europa.eu/ECAPublications/OP-202
6-11/OP-2026-11_DE.pdf), die jedoch vielfach auslegbar sind. Hierdurch
wird ein Spielraum eröffnet, Medien, die EU-freundlich berichten oder die
offizielle Linie zu „Desinformation“ verfolgen, anders zu behandeln als Medien,
die dies nicht tun. Insbesondere kritische Stimmen gegenüber der EU-
Integration laufen hierdurch Gefahr, anders behandelt zu werden als Stimmen, die
eine solche Kritik nicht äußern.
Die eigentliche Entscheidungshoheit verbleibt bei der Europäischen
Kommission. Den Mitgliedstaaten und deren demokratisch legitimierten Regierungen
kommt im neuen AgoraEU-Ausschuss lediglich eine beratende Rolle zu (vgl.
www.berliner-zeitung.de/article/neues-eu-programm-agoraeu-milliarden-
fuermedien-ngos-und-den-kampf-gegen-desinformation-10036150).
Bereits heute profitieren Organisationen wie z. B. die Deutsche Presse-
Agentur (dpa) von EU-Mitteln. Die dpa gibt hierzu an, dass das Volumen der
projektgebundenen Förderungen von 2021 bis 2025 rund 2,4 Mio. Euro betrage
(vgl. www.dpa.com/de/ueber-die-dpa/unabhaengigkeit).
Die dpa koordiniert darüber hinaus den EU-finanzierten „European
Newsroom“ (vgl. https://europeannewsroom.com/about/the-project/) und ist über
das Netzwerk GADMO (German-Austrian Digital Media Observatory) Teil
des EU-finanzierten Desinformationsobservatoriums EDMO (Europäische
Beobachtungsstelle für digitale Medien; vgl. https://gadmo.eu/partner/dpa-logo/).
Mithilfe von AgoraEU sollen derartige Engagements nun ausgebaut werden.
Die Fragesteller leiten aus dieser Entwicklung die Möglichkeit ab, dass die
Europäische Kommission mithilfe dieses Programms in die Unabhängigkeit
und in die Staatsferne des Journalismus in den EU-Ländern und damit auch in
Deutschland eingreifen könnte.
1. Haben Vertreter der Bundesregierung an der Konzeption und
Entwicklung von AgoraEU mitgewirkt, wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
welche, und in welcher Rolle (bitte lückenlos offenlegen)?
Im Zusammenhang mit ihrem Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen
legte die Europäische Kommission im Rahmen ihres Initiativrechts nach
Artikel 17 Absatz 2 EUV am 16. Juli 2025 einen Vorschlag für eine
Sektorverordnung vor, die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Programms „AgoraEU“ für den Zeitraum 2028–2034 und zur
Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818. Entsprechend
den geltenden Rechtsvorschriften haben keine Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung an dieser Konzeption mitgewirkt.
Der Vorschlag wird – wie im EU-Gesetzgebungsverfahren vorgesehen – seither
im Rat und seinen Vorbereitungsgremien, insbesondere im Ausschuss für
Kulturfragen (Cultural Affairs Committee), zwischen den europäischen
Mitgliedstaaten beraten. An den Beratungen des Rates der EU „Bildung, Jugend, Kultur,
Sport“ am 28. November 2025 und am 12. Mai 2026 nahm Staatsminister
Dr. Wolfram Weimer als Vertreter der Bundesregierung teil, im Ausschuss für
Kulturfragen wechselnde Vertreterinnen und Vertreter der Ständigen Vertretung
der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union, des Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Länder. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 10 verwiesen.
2. Welche personellen, materiellen und immateriellen Beiträge haben
Vertreter der Bundesregierung für AgoraEU geleistet (bitte lückenlos
offenlegen und hierbei explizit offenlegen, ob in diesem Zusammenhang
durch die Bundesregierung Geldzahlungen erfolgten oder ob die
Bundesregierung geldwerte Leistungen erbracht hat, und wenn ja, in welchem
Umfang)?
Keine.
3. Welche Position vertrat, bzw. vertritt die Bundesregierung gegenüber
dem Programm AgoraEU?
a) Welche Positionen hat der Vertreter der Bundesregierung im Rat der
Europäischen Union zum Programm AgoraEU vertreten (bitte
hierbei auch offenlegen, ob dieser dem Programm zugestimmt hat, und
wenn ja, warum)?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Im Rat der EU „Bildung, Jugend, Kultur, Sport“ am 12. Mai 2026 wurde eine
partielle allgemeine Ausrichtung zum Entwurf der Verordnung „AgoraEU“
erreicht. Der Vertreter der Bundesregierung hat diesem Beschluss zugestimmt.
Hinsichtlich der im Rat vertretenen Position der Bundesregierung und die für
die Zustimmung maßgeblichen Gründe wird auf die Einlassung des Vertreters
der Bundesregierung während der öffentlichen Sitzung des Rates am 12. Mai
2026 (abrufbar unter: https://video.consilium.europa.eu/event/de/28485)
verwiesen. Die Bundesregierung hat die Mitglieder des Ausschusses für Kultur
und Medien sowie des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen
Union des Deutschen Bundestages über den Rat der EU-Kultur- und
Medienminister vom 12. Mai 2026 per schriftlichen Nachbericht und in öffentlicher
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
am 24. Juni 2026 informiert (www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=765
4646). Die vertretene Position der Bundesregierung ist unverändert.
b) Hat sich die Bundesregierung beim Beschluss durch den Rat der
Europäischen Union am 12. Mai 2026 für oder gegen die geplante
Ausweitung der Medienförderung mithilfe von AgoraEU ausgesprochen (bitte
die Begründung für das Handeln der Bundesregierung offenlegen)?
Die Bundesregierung hat sich beim Beschluss durch den EU-Rat am 12. Mai
2026 für die partielle allgemeine Ausrichtung des Förderprogramms AgoraEU
ausgesprochen, hierbei allerdings auf die notwendige Betrachtung des
Programms im Gesamtkontext des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens mit
Blick auf die budgetären Zwänge für nationale Haushalte hingewiesen. Die
Bundesregierung hat im Rahmen der Diskussion die Relevanz der Mediensäule
unterstrichen und zur Begründung auf die großen Herausforderungen in diesem
Bereich, insbesondere durch die Dominanz großer Online-Plattformen,
hingewiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Vergabekriterien
von AgoraEU mit dem Gebot der staatlichen Neutralität gegenüber
Medieninhalten und dem Grundsatz der Pressefreiheit in Deutschland?
a) Welche Rolle nimmt, nach Kenntnis der Bundesregierung, AgoraEU
innerhalb des Democracy Shield der EU ein (bitte begründen)?
Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet.
Das Programm AgoraEU ist eines der möglichen Finanzierungsinstrumente der
EU, mit dem der Europäische Schutzschild für Demokratie (European
Democracy Shield) künftig umgesetzt werden kann.
b) Stärkt oder schwächt AgoraEU nach Überzeugung der
Bundesregierung den Rundfunk in dem Punkt „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen
Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet“ (vgl.
Präambel Medienstaatsvertrag www.gesetze-bayern.de/Content/Documen
t/MStV/true; bitte begründen)?
Das EU-Förderprogramm AgoraEU hat keine Auswirkungen auf die in der
Frage genannte Verpflichtung zur freien individuellen und öffentlichen
Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen und
privaten Rundfunks. Es begründet auch keine inhaltlichen Weisungsrechte der
Europäischen Kommission gegenüber einzelnen Medienunternehmen und
geförderten Rundfunkanbieter und berührt damit nicht die Meinungsbildung. Das
Programm AgoraEU bezweckt die Unterstützung eines tragfähigen, zuverlässigen,
unabhängigen und vielfältigen Informationsökosystems als Ganzes. Dies stärkt
auch die Möglichkeiten des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks, zur
Meinungsvielfalt beizutragen.
c) Hält die Bundesregierung AgoraEU mit dem in Deutschland geltenden
Grundsatz der Staatsferne von Medien für vereinbar (bitte begründen
und hierbei explizit darauf eingehen, ob aus Sicht der
Bundesregierung eine Medienförderung von 3,2 Mrd. Euro durch die EU den
Grundsatz der Staatsferne der Medien in Deutschland nach
Einschätzung der Bundesregierung fördert, gefährdet oder unberührt lassen
wird)?
d) Hält die Bundesregierung AgoraEU mit dem in Deutschland geltenden
Grundsatz der Unabhängigkeit des Rundfunks für vereinbar (bitte
begründen und hierbei explizit darauf eingehen, ob aus Sicht der
Bundesregierung eine Medienförderung von 3,2 Mrd. Euro durch die EU
den Grundsatz der Unabhängigkeit der Medien in Deutschland nach
Einschätzung der Bundesregierung fördert, gefährdet oder unberührt
lassen wird)?
Die Fragen 4c und 4d werden gemeinsam beantwortet.
Das Programm AgoraEU begründet keine inhaltlichen Weisungsrechte der
Europäischen Kommission gegenüber einzelnen Medienunternehmen. Jede Art
der Medienförderung aus dem Programm muss unabhängig von der Höhe der
Förderung die Medienfreiheit und Medienunabhängigkeit achten. Die Projekte
im Rahmen des laufenden Vorgängerprogrammes „Creative Europe MEDIA“
werden – unter Wahrung der Staatsferne und zur Sicherung der Unabhängigkeit
der Medien – von unabhängigen Pools externer Branchenexperten bewertet.
Diese Fachleute werden im Wege laufender Aufrufe zur Interessenbekundung
in Auswahlverfahren von der Europäischen Kommission ausgewählt. Dieses
Verfahren soll unter AgoraEU beibehalten bleiben. Die Grundsätze der
Staatsferne und der Unabhängigkeit der Medien in Deutschland bleiben ohnehin
unberührt.
5. Welche deutschen Medienunternehmen, Nachrichtenagenturen, Verlage
oder Journalismusorganisationen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren EU-Fördermittel im Rahmen von
Creative Europe, CERV oder vergleichbaren Programmen erhalten und
in welcher Höhe (bitte lückenlos offenlegen und nach Empfängern,
Programmen und Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hält keine vollständige Aufstellung aller deutschen
Empfängerinnen und Empfänger von EU-Fördermitteln aus den genannten
Programmen vor. Unter den EU-Programmen geförderte Projekte werden jedoch
von der Europäischen Kommission im öffentlich zugänglichen „EU-Funding &
Tenders Portal“ (https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/s
creen/opportunities/projects-results) veröffentlicht, welches nach EU-
Förderprogrammen und Jahren filterbar ist. Unter dem EU-Programm „Creative
Europe“ geförderte Projekte sind zudem in der „Creative Europe Project Results“-
Datenbank (https://culture.ec.europa.eu/creative-europe/projects) öffentlich
einsehbar.
6. Hält die Bundesregierung den Umstand, dass die Europäische
Kommission bei den Arbeitsprogrammen und Vergabeentscheidungen allein
zuständig ist, für mit dem Subsidiaritätsprinzip bzw. dem Grundsatz der
nationalen Medienhoheit vereinbar (bitte jeweils auch begründen)?
Ja. Das Programm AgoraEU hat keine Auswirkung auf die originäre
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihres nationalen Medienrechts.
Das Subsidiaritätsprinzip ist gewahrt, da eine zentralisierte
Vergabeentscheidung zur Gewährleistung einheitlicher Förderkriterien und zur Vermeidung von
Wettbewerbsverzerrungen ein effektiveres Verfahren ist als eine Verteilung auf
27 nationale Stellen. Die jährlichen Arbeitsprogramme werden unter
Mitwirkung der Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Darüber hinaus wird auf Artikel 167
AEUV verwiesen.
7. Welche Rolle spielen, gegebenenfalls nach Kenntnis der
Bundesregierung, Nichtregierungsorganisationen bei der Ausgestaltung der
Förderkriterien und Vergabeprozesse von AgoraEU (bitte in diesem
Zusammenhang jede derjenigen Nichtregierungsorganisation namentlich benennen,
von der die Bundesregierung im Zusammenhang mit AgoraEU Kenntnis
erhalten hat, und in jedem dieser Fälle deren Tätigkeitsschwerpunkt
offenlegen und in diesem Zusammenhang auch alle der Bundesregierung
bekannten Verbindungen zur Open Society Foundation offenlegen)?
a) Welche dieser Nichtregierungsorganisation ist gegenüber der
Bundesregierung oder, nach Kenntnis der Bundesregierung, gegenüber
der EU durch Lobbying für AgoraEU in Erscheinung getreten (bitte,
soweit rechtlich möglich, lückenlos offenlegen vgl. www.igbk.de/im
ages/news-wir-vernetzen/Joint_Letter_-_Call_to_Support_a_Reinfor
ced_AgoraEU_in_the_next_MFF.pdf)?
b) Sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit AgoraEU
Zahlungen durch Nichtregierungsorganisationen bzw. Zahlungen von
Privatpersonen bekannt (wenn ja, bitte diese
Nichtregierungsorganisationen, soweit rechtlich zulässig, benennen und die jeweilige
Summe offenlegen)?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Ausgestaltung der künftigen Förderkriterien und Vergabeprozesse unter
AgoraEU obliegt der Europäischen Kommission auf Basis der Vorgaben aus
der AgoraEU-Verordnung sowie des jeweiligen Arbeitsprogrammes. Art und
Umfang einer Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen hierzu ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
Die Europäische Kommission hatte vom 12. Februar bis zum 7. Mai 2025 eine
öffentliche Konsultation (open public consultation) der Interessenträger
durchgeführt, die in die Folgenabschätzung für EU-Programme in den Bereichen der
grenzüberschreitenden Bildung, Jugend, Kultur, Medien, Werte und
Zivilgesellschaft im Rahmen des MFR nach 2027 einfloss (siehe Nummer 3 der
Begründung des Verordnungsvorschlages sowie Annex II des Commission Staff
Working Document Impact Assessment Report, https://eur-lex.europa.eu/legal-cont
ent/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025SC0550&qid=1753802363094).
8. Wie bewertet die Bundesregierung das Modell des „European
Newsroom“, und wie bewertet die Bundesregierung das durch diesen
„European Newsroom“ vorangetriebene Konzept, dass Nachrichtenagenturen
EU-weit einheitliche Inhalte verbreiten (bitte in diesem Zusammenhang
auch auf den möglichen Einfluss auf publizistische Vielfalt und
Meinungsfreiheit eingehen)?
Nach Auffassung der Bundesregierung treibt der „European Newsroom“ nicht
das Konzept voran, dass Nachrichtenagenturen EU-weit einheitliche Inhalte
verbreiten. Vielmehr unterstützt der „European Newsroom“ die unabhängigen
Agenturen bei der Informationsbeschaffung und vermittelt durch Austausch-
und Fortbildungsprogramme spezifisches journalistisches Fachwissen. Davon
profitieren sowohl die journalistische Qualität als auch die Einhaltung hoher
Berichterstattungsstandards. Die publizistische Vielfalt und die
Meinungsfreiheit bleiben dabei vollständig gewahrt.
9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass jene
deutsche Medienunternehmen, die AgoraEU-Fördermittel erhalten, ihre
Leserschaft und Öffentlichkeit bei jeder Nachricht aus einer durch
AgoraEU-Fördermittel unterstützten Quelle über diese EU-Finanzierung
informieren (bitte begründen)?
In der jetzigen Phase der Konzipierung des Förderprogramms als solches kann
über die Ausgestaltung einzelner Förderbedingungen keine Aussage getroffen
werden. Begünstigte, die eine Förderung aus Mitteln der Europäischen Union
erhalten, werden jedoch durch die EU grundsätzlich verpflichtet, die
Öffentlichkeit darüber zu informieren.
10. Auf welchen Wegen nahm die Bundesregierung bisher Einfluss auf
AgoraEU und die in diesem Zusammenhang zu leistenden Förderungen (bitte
alle derartigen Kontakte chronologisch offenlegen und, soweit rechtlich
zulässig, die beteiligten Akteure benennen und die besprochenen Inhalte
offenlegen)?
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum
Vorschlag der Europäischen Kommission für das künftige Programm „Agora-
EU“ in den dafür auf europäischer Ebene vorgesehenen Gremien eingebracht.
Im Rat wurde der Verordnungsvorschlag seit September 2025 im Ausschuss für
Kulturfragen in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedern der Gruppe
„Audiovisueller Sektor und Medien“ und der Gruppe „Grundrechte, Bürgerrechte und
Freizügigkeit“ in insgesamt 13 Sitzungen beraten:
– 3. September 2025 (erste Aussprache zwischen den Mitgliedstaaten zum
Verordnungsentwurf),
– 26. September 2025 (Austausch zu den Artikeln 1 bis 3, zum „Citizens,
Equality, Rights and Values-Strang“ (CERV, jetzt CERV+) sowie zu den
Artikeln 7 bis 9),
– 10. Oktober 2025 (Austausch zu Zielen und Struktur des Programms
(Artikel 3) sowie zur „Kultur-Säule“, Artikel 4),
– 15. Oktober 2025 (Austausch zur „Mediensäule“, Artikel 5 und 6),
– 28. Oktober 2025 (Austausch zu den Artikeln 10, 12, 13, 14, 16, 17),
– 14. November 2025 (Austausch zu Definitionen und Zuordnungen (Artikel
2), zur Rolle der Mitgliedstaaten, zur Komitologie und zu den „Desks“ bzw.
nationalen Kontaktstellen, sowie zu den Erwägungsgründen 1 bis 18),
– 9. Dezember 2025 (Austausch zu den Erwägungsgründen 20 bis 29, 32 bis
34, 36 bis 40),
– 19. bis 21. Januar 2026 (Austausch zum ersten Kompromisstext zur Agora-
EU-Verordnung, zu Mitwirkungsrechten und -optionen des Rates, zu
Definitionen und zu den Artikel 5 und 6),
– 16. bis 17. Februar 2026 (Austausch zum zweiten Kompromissvorschlag
der zypriotischen Ratspräsidentschaft und zu Mitwirkungsrechten und -
optionen des Rates),
– 11. März 2026 (erneuter Austausch zu Artikeln 1 bis 10 und
korrespondierenden Erwägungsgründen),
– 27. März 2026 (erneuter Austausch zu Artikeln 1 bis 5),
– 31. März 2026 (erneuter Austausch zu einzelnen Artikeln und
Erwägungsgründen),
– 17. April 2026 (Finalisierung der allgemeinen partiellen Ausrichtung und
Abschluss der Verhandlungen über die AgoraEU-Verordnung auf
Arbeitsebene).
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union befasste sich in Vorbereitung des Rates vom 12. Mai 2026
am 29. April und 6. Mai 2026 mit dem finalisierten Kompromisstext, dem die
deutsche Delegation zustimmte. Seit Erreichen der partiellen allgemeinen
Ausrichtung zum Entwurf der „AgoraEU“-Verordnung im Rat der EU „Bildung,
Jugend, Kultur, Sport“ am 12. Mai 2026 (siehe hierzu auch Antwort zu
Frage 3), fand im Ausschuss für Kulturfragen am 24. Juni 2026 ein Austausch
u. a. zur Vorbereitung der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament
statt. Fragen der konkreten finanziellen Ausgestaltung des Programms „Agora-
EU“ stehen unter Vorbehalt der Verhandlungen zum mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) und sind nicht Gegenstand der Beratungen des Ausschusses für
Kulturfragen. Die finanziellen und horizontalen Elemente der Vorschläge der
Europäischen Kommission für den MFR 2028–2034 zu prüfen und eine breite
politische Einigung darüber vorzubereiten, ist Aufgabe der Ad-hoc-Gruppe
„Mehrjähriger Finanzrahmen“. Die dortigen Verhandlungen dauern noch an.
Vor Inkrafttreten der AgoraEU-Verordnung sind keinerlei Förderungen zu
leisten. Die künftigen Förderkriterien werden durch die Europäische Kommission
festgelegt.
11. Welche Randbedingungen muss oder soll die Bundesregierung erfüllen,
um den Anforderungen der EU darüber gerecht zu werden, wie die
nationalen Behörden diese Gelder verwalten werden?
a) Mit welchen Stellen hat die Bundesregierung sich bereits darüber
ausgetauscht, wie die nationalen Behörden diese EU-Gelder
verwalten werden (bitte alle Stellen, die diese EU-Gelder verwalten werden
oder die am Tag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage im
Gespräch sind, diese EU-Gelder zu verwalten, benennen)?
Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet.
Eine geplante Verwaltung von EU-Geldern über nationale Behörden ist der
Bundesregierung im Zusammenhang mit AgoraEU nicht bekannt, ebenso
wenig diesbezügliche Anforderungen oder Randbedingungen seitens der EU.
Folglich stand die Bundesregierung diesbezüglich auch nicht im Austausch mit
nationalen Stellen.
b) Hat die Bundesregierung bereits Randbedingungen, Regeln oder
Ähnliches darüber erstellt, wie die nationalen Behörden diese EU-Gelder
verwalten werden, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie lauten
diese (bitte lückenlos offenlegen)?
Nein, aus den unter den in Antwort zu Frage 11 und 11a genannten Gründen.
12. Ist das Programm AgoraEU in der aktuell vorliegenden Ausgestaltung
nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundsatz der
Subsidiarität vereinbar (bitte begründen und hierbei separat auf die Fallgruppe
eingehen, dass mit diesen EU-Geldern kommunale Vorhaben gefördert
werden)?
Ja. Aufgrund des Umfangs und der Wirkung des vorgeschlagenen Programms
bringt eine Maßnahme auf Unionsebene einen Mehrwert, da diese oft
grenzüberschreitenden Ziele von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend
erreicht werden können. Ein EU-Ansatz ermöglicht insbesondere größere
Kohärenz und gemeinsame Standards, effizientere Ressourcennutzung, eine
Stärkung des Binnenmarktes für Kultur- und Medienprodukte sowie eine sichtbare
Förderung von EU-Werten und Identität. Wegen des grenzüberschreitenden,
europäischen Charakters des Programms ist von einer Förderung kommunaler
Vorhaben nicht auszugehen. Eine Verletzung des Grundsatzes der Subsidiarität
wird nicht gesehen. Im Übrigen wird auf die in der Antwort zu Frage 6
gemachten Ausführungen verwiesen.
13. Hat sich die Bundesregierung bereits eine Position dazu gebildet, ob sie
eine Verdoppelung der Förderung der in der Vorbemerkung der
Fragesteller dargelegten Programme zur Förderung von Kultur und Medien
von ca. 4 Mio. Euro auf 8 Mio. Euro befürwortet, wenn nein, warum
nicht, und wenn ja, wie lautet diese?
b) Erkennt die Bundesregierung in den fragegegenständlichen
Fördersummen eine Ausweitung des EU-Haushalts zulasten nationaler
Haushalte (bitte begründen)?
Die Fragen 13 und 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung lehnt das von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene Gesamtvolumen für den kommenden MFR als zu hoch ab und fordert
horizontale Kürzungen, um die Beiträge für die nationalen Haushalte tragbar zu
halten.
a) In welchem Budget des zukünftigen EU-Haushalts sieht die
Bundesregierung die fragegegenständlichen Fördersummen ganz oder
teilweise als richtig verortet an (bitte Budget offenlegen und begründen; vgl.
auch www.europarl.europa.eu/legislative-train/spotlight-MFF%20202
8-2034/file-agoraeu)?
Die Bundesregierung unterstützt in den laufenden MFR-Verhandlungen die
Schaffung von AgoraEU als ein neues Programm zur Förderung von Kultur,
Medien und Zivilgesellschaft.
c) Welche Begründungen sind der Bundesregierung darüber bekannt,
dass die EU das Budget für die geförderten Gegenstände von ca.
4 Mio. Euro bisher mindestens verdoppeln möchte (bitte sowohl die
Begründung der EU aus dem aktuell in Verhandlung befindlichen
Mittelfristigen Finanzrahmen als auch die Begründung der EU zu dem
Programm AgoraEU offenlegen)?
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zur Finanzausstattung von
AgoraEU für den Zeitraum 2028 bis 2034 in Höhe von 8,582 Mrd. Euro mit
der Bündelung und Bedeutung der von diesem Programm behandelten Themen
begründet.
d) Welche Prüfungen zur Ermittlung der Effizienz und der Wirkung der
im Rahmen des Programms AgoraEU eingesetzten Gelder bestehen
bereits, sind nach Kenntnis der Economist Intelligence Unit geplant
oder möchte die Bundesregierung in Zukunft verankern (bitte mitsamt
der Offenlegung der Prüfmaßstäbe lückenlos offenlegen)?
Die Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten für AgoraEU
und andere EU-Programme werden im noch anzunehmenden Leistungsrahmen
für den Haushalt 2028–2034 festgelegt. Der Kommissionsvorschlag hierfür ist
öffentlich einsehbar (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CEL
EX:52025PC0545).
e) Teilt die Bundesregierung die Kritik des Europäischen Rechnungshofs,
dass durch die Zusammenführung bisher getrennt geförderter Bereiche
eine komplexe und dadurch schwer zu überprüfende „Governance“
geschaffen wird (vgl. www.eca.europa.eu/ECAPublications/OP-2026-1
1/OP-2026-11_DE.pdf und darin Stellungnahme 11/2026 zu dem
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Einrichtung des Programms „AgoraEU“ für den Zeitraum
2028–2034 (COM (2025) 550 final)?
Der Europäische Rechnungshof führt in dem angeführten Gutachten aus, dass
„[d]ie Zusammenführung von zwei Programmen zu einem einzigen Programm
[…] Vorteile im Hinblick auf eine Vereinfachung und eine gemeinsame
Verwaltung“ biete. Diese Einschätzung teilt die Bundesregierung.
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