Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034
Text
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034
[Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 333/25
16.07.25
EU - AV - Fz - G - In - K - U - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat,
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein
dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen
2028-2034
COM(2025) 570 final, Ratsdok. 11690/25
Der Bundesrat wurde am 17. Juli 2025 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die
Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 166/18 = AE-Nr. 180391;
Drucksache 245/18 = AE-Nr. 180396;
Drucksache 297/23 = AE-Nr. 230592;
Drucksache 65/25 = AE-Nr. 250115;
Drucksache 78/25 = AE-Nr. 250129;
Drucksache 147/25 = AE-Nr. 250286
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 16.7.2025
COM(2025) 570 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der
Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034
{SWD(2025) 570 final} - {SWD(2025) 571 final}
1
1. EINLEITUNG
Der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 wird viel mehr sein als nur ein
Haushaltsplan. Er wird eine strategische Positionierung darstellen, mit der die Union ihr
gemeinsames politisches Ziel bekräftigt, ihre Prioritäten zu verwirklichen und im kommenden
Jahrzehnt auf der Weltbühne entschieden und geschlossen zu handeln. Der EU-Haushalt ist
der Motor der Union, hat als Triebkraft für Investitionen und Wachstum immer wieder seine
transformative Wirkung unter Beweis gestellt und bringt deutlich die europäische Solidarität
zum Ausdruck. Allein in den vergangenen fünf Jahren hat der EU-Haushalt dazu beigetragen,
während der Pandemie Leben zu retten und Existenzgrundlagen zu sichern, die Union in die
Lage versetzt, Energie- und Lieferkettenkrisen zu überwinden, und die unerschütterliche
Unterstützung der Union für die Ukraine untermauert.
Es ist Zeit, ein unabhängigeres Europa aufzubauen, denn die Union kann sich nicht nur
auf andere verlassen, um langfristig ihre Sicherheit und ihren Wohlstand zu
gewährleisten. Der russische Angriffskrieg an den Grenzen der Union, die allgemeine
geopolitische Instabilität und Störungen der globalen Handelsbeziehungen waren ein
dramatischer Weckruf für Europa. Diese Ereignisse haben uns gezwungen, unsere
strategischen Prioritäten neu zu bewerten und umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um
unabhängiger und weniger anfällig für die Vielzahl von Bedrohungen unserer Sicherheit und
Lebensweise zu werden. Dies erfordert eine erneute Fokussierung auf Wettbewerbsfähigkeit,
Sicherheit, Verteidigung, Migration, Ernährungssicherheit und strategische Autonomie sowie
auf unsere Vorbereitungen auf die künftige Erweiterung der Union. Das hat unser Bekenntnis
zu den Grundsätzen und Werten, die Europa vereinen und der Union Signalwirkung für
Stabilität und Fortschritt in einer turbulenten Welt verleihen, verstärkt.
Wenn wir unsere gemeinsame Zukunft in die Hand nehmen wollen, muss die Union mit
einem sowohl vom Umfang als auch von der Gestaltung her ambitionierten Haushalt
ausgestattet werden. Um Chancen für die heutige Generation und künftige Generationen von
Europäerinnen und Europäern zu schaffen und diejenigen zu unterstützen, die Hilfe
benötigen. Um unsere strategischen Interessen und Werte zu verteidigen. Um auf dem
Potenzial des Binnenmarkts aufzubauen und neue Technologien zur Förderung von Wachstum
und Innovation zu nutzen. Um unsere Klimaziele zu erreichen und Unternehmen – vor allem
kleinen Unternehmen – sowie Bürgerinnen und Bürgern beim Übergang zu einer
klimaneutralen Wirtschaft zu helfen. Um unsere Umwelt zu schützen, unsere natürlichen
Ressourcen zu erhalten, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit und
Resilienz, auch die Wasserresilienz, Europas zu stärken. Um unsere kollektive Sicherheit zu
gewährleisten, den Wettbewerbsvorteil Europas wiederherzustellen, den wirtschaftlichen,
sozialen und territorialen Zusammenhalt zu verbessern und die Folgen der demografischen
Entwicklung zu bewältigen. Um die EU-Außengrenzen zu stärken, die Migration zu steuern
und das reibungslose Funktionieren des Schengen-Raums zu gewährleisten. Um die
historische Chance der Erweiterung für eine weitere Stärkung der Union zu nutzen. Und um
strategische globale Partnerschaften aufzubauen, die die Union zu einem stabilen und
verlässlichen Akteur auf der Weltbühne machen – fest verankert in den Grundsätzen des
regelbasierten internationalen Handels.
Europa muss jetzt anders vorgehen – auch beim EU-Haushalt. In Zeiten erhöhter
geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheit sieht sich die Union enormen Erwartungen
gegenüber, Antworten auf eine Reihe generationenübergreifender Herausforderungen zu
finden. Die Erwartungen sind größer denn je, und der Umfang des EU-Haushalts muss in
einem angemessenen Verhältnis zur wachsenden Verantwortung der Union stehen. Die
2
Ressourcen sind jedoch begrenzt. Die nationalen Haushalte stehen unter Druck und können
grenzüberschreitende Herausforderungen nicht allein bewältigen. Die zur Finanzierung von
NextGenerationEU gemeinsam aufgenommenen Mittel müssen in den kommenden Jahren
zurückgezahlt werden. Das bedeutet, dass wir jeden Euro aus dem EU-Haushalt in vollem
Umfang nutzen müssen, um in Bereiche zu investieren, in denen der EU-Mehrwert am
größten ist, und um private und öffentliche Investitionen anzuziehen.
Die Union braucht einen ambitionierteren Haushalt, der einfacher, flexibler und
strategischer ist. Und vor allem muss der EU-Haushalt Ergebnisse liefern. Dies ist die
klare Botschaft, die aus den breit angelegten öffentlichen Konsultationen der Kommission
zum künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen1, den Empfehlungen des einschlägigen
europäischen Bürgerforums2 und aus der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit auf europäischer,
nationaler, regionaler und lokaler Ebene hervorging. Es ist nun an der Zeit, diese Erkenntnisse
in die Praxis umzusetzen und die Union mit einem modernen Haushalt für eine sich rasch
verändernde Welt auszustatten.
Die Erfahrung hat zeigt, dass Flexibilität von entscheidender Bedeutung ist. Der
mehrjährige Finanzrahmen schafft die Stabilität und Vorhersehbarkeit, die den EU-Haushalt
zu einer so starken Triebkraft für langfristige Investitionen macht. Aber in einer unsicheren
und instabilen Welt muss der EU-Haushalt auch über eine wesentlich stärkere strukturelle
Fähigkeit verfügen, sich an unerwartete Situationen anzupassen. Bereits allzu oft hat die
haushaltspolitische Reaktion auf Krisen und sich verändernde Bedürfnisse ad hoc und
improvisiert stattgefunden. Das ist keine solide Grundlage für eine langfristige Politik.
Deshalb schlägt die Kommission einen flexibleren Haushalt vor, der sowohl für erwartete als
auch für unerwartete Situationen besser gerüstet ist. Die Rolle des Europäischen Parlaments
und des Rates bei der Lenkung des Haushalts wird zu jedem Zeitpunkt ein hohes Maß an
politischer Kontrolle, Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht gewährleisten.
Die Kommission unternimmt beispiellose Anstrengungen, um Europa einfacher zu
machen – und das muss auch für den EU-Haushalt gelten. Die öffentlichen
Konsultationen haben bestätigt, dass die Finanzierungsprogramme der EU mittlerweile zu
stark fragmentiert sind: Es gibt Überschneidungen, Lücken und voneinander abweichende
Vorschriften. Dies stiftet Verwirrung und verringert Zugänglichkeit, Flexibilität und Wirkung.
Die Kommission schlägt daher vor, die Finanzierungsprogramme der EU zu straffen und zu
harmonisieren, um es wesentlich einfacher zu machen, Finanzierungsmöglichkeiten aufzutun,
Synergien zu erzielen und einen schlanken, transparenten und kohärenten Haushalt im
Dienste aller Europäerinnen und Europäer zu schaffen.
Der nächste langfristige EU-Haushalt bietet die Gelegenheit, das Bekenntnis Europas zu
unseren gemeinsamen Zielen und Werten zu bekräftigen. Mit den Vorschlägen der
Kommission soll sichergestellt werden, dass die EU-Investitionen von unseren politischen
Prioritäten gelenkt werden und bessere Ergebnisse erzielen, als es den Mitgliedstaaten allein
möglich wäre. Die Vorschläge gründen auf der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und sind
Ausdruck der uneingeschränkten Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die EU-Mittel sinnvoll
unter Wahrung der höchsten Standards der wirtschaftlichen Haushaltsführung verwendet
werden.
1 Der nächste langfristige Haushalt der EU (Mehrjähriger Finanzrahmen, MFR) – Verwendung von EU-Mitteln
zusammen mit Mitgliedstaaten und Regionen
2 Europäisches Bürgerforum zum neuen EU-Haushalt – Europäische Kommission
3
Die Kommission schlägt einen ambitionierten Haushalt von 1,98 Bio. EUR für den
Zeitraum 2028-2034 vor, was 1,26 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU
entspricht. Die Union kann ihre ehrgeizigen Ziele nur dann erreichen, wenn sie über die
dafür erforderlichen Haushaltsmittel verfügt. Dieser Haushalt wird es der Union ermöglichen,
die durch NextGenerationEU geschaffene Dynamik zu nutzen und die ihr übertragenen
Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahrzunehmen.
Die Modernisierung der Finanzierung des EU-Haushalts ist ein wesentlicher Bestandteil
dieses Pakets und wird trotz der Aufstockung des Haushalts stabile nationale Beiträge
ermöglichen. Ein ehrgeiziger, auf die europäischen Prioritäten ausgerichteter Haushalt sollte
auf einem moderneren und stärker europäischen Einnahmensystem beruhen. Zu diesem
Zweck schlägt die Kommission ein verbessertes neues Eigenmittelpaket vor, das
Anpassungen des Vorschlags zu neuen Eigenmitteln von 2023 vorsieht und zusätzliche
Optionen umfasst. Die auf diese Weise generierten Einnahmen werden einen EU-Haushalt
ermöglichen, der den ehrgeizigen Zielen gerecht wird; gleichzeitig können so die
Verpflichtungen der Union zur Rückzahlung der im Rahmen von NextGenerationEU
aufgenommenen Mittel erfüllt werden.
Der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 bietet eine einzigartige Gelegenheit, unseren
langfristigen Haushalt so umzugestalten, dass er für eine Welt des ständigen Wandels
gewappnet ist. Der EU-Haushalt und die durch ihn unterstützten gemeinsamen
Politikbereiche gehören zum Grundgerüst unserer Union. An den Grundprinzipien und Zielen,
die den EU-Haushalt seit seinen Anfängen geprägt haben, wird sich nichts ändern. Aber die
Herausforderungen, vor denen die Union steht, sind so groß, dass Stillstand keine Option ist.
Indem wir den EU-Haushalt und seine Programme einfacher und flexibler gestalten und
strategisch auf die Prioritäten von heute – und morgen – ausrichten, werden wir der Union
den modernen Haushalt an die Hand geben, den sie benötigt, um die europäischen
Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die europäischen Unternehmen florieren zu lassen und
das europäische Sozialmodell zu stärken. Und um die Bürgerinnen und Bürger, Forschenden
und Unternehmen aus der EU und darüber hinaus davon zu überzeugen, sich für den Standort
Europa zu entscheiden.
Kurz gesagt, um ein unabhängiges Europa aufzubauen, das in der Lage ist, seine eigene
Zukunft zu gestalten.
2. DER EU-HAUSHALT: DIE EU-PRIORITÄTEN IN DIE PRAXIS UMSETZEN
Der neue EU-Haushalt wird ein politikbasierter Haushalt sein. Die nächste Generation von
EU-Finanzierungsprogrammen muss ein kohärentes Ganzes bilden, das die europäische
Zusammenarbeit in vorrangigen Bereichen wie Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit,
Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit sowie wirtschaftlicher, sozialer und territorialer
Zusammenhalt voranbringt. Die Programme des umgestalteten EU-Haushalts sind so
konzipiert, dass sie einander ergänzen und eine Kombination von Mitteln zur Unterstützung
der europäischen Prioritäten sowohl innerhalb der Union als auch weltweit ermöglichen.
4
I. Förderung von Wohlstand, Nachhaltigkeit und Sicherheit – zielgerichtete
Investitionen und Reformen durch nationale und regionale
Partnerschaftspläne
In den nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen werden EU-Mittel, die von den
Mitgliedstaaten und Regionen eingesetzt werden, in einem kohärenten, maßgeschneiderten
Planungsprozess zusammengeführt, der voll und ganz auf die gemeinsamen Prioritäten der
Union abgestimmt ist. Die Pläne werden die Wirkung jedes ausgegebenen Euros
maximieren, mehr Flexibilität bei der Anpassung an regionale und lokale Bedürfnisse
bieten und die Vorschriften für die Mitgliedstaaten und Regionen vereinfachen.
Die neuen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne für Investitionen und
Reformen werden auf der bisherigen beachtlichen Erfolgsbilanz der gemeinsamen
Politikbereiche der EU aufbauen und diese stärker und wirkungsvoller machen. Die
Partnerschaften werden die Synergien zwischen den derzeitigen politischen Maßnahmen zur
Unterstützung der europäischen Prioritäten verbessern und den wirtschaftlichen, sozialen und
territorialen Zusammenhalt stärken. Zudem werden sie die EU-Maßnahmen zur Beseitigung
von Binnenmarkthemmnissen vorantreiben. Mit einer Mittelausstattung von 865 Mrd. EUR
(einschließlich 50 Mrd. EUR aus dem Klima-Sozialfonds) werden die Pläne die gemeinsamen
Politikbereiche Europas mit einem modernisierten Ansatz weiter unterstützen.
Die Mittelausstattung der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne 2028-2034
5
Die Partnerschaftspläne sind eng mit den europäischen Prioritäten verknüpft, aber auch
auf die spezifischen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und Regionen zugeschnitten. Die
Pläne werden den wichtigsten Prioritäten und Herausforderungen Rechnung tragen, unter
anderem im Rahmen des Europäischen Semesters. Sie werden gemeinsam mit nationalen und
regionalen Behörden konzipiert und umgesetzt. Das neue Umsetzungssystem wird der Vielfalt
unter den Mitgliedstaaten Rechnung tragen und ihnen wie auch unter den geltenden
Vorschriften Flexibilität bei der Entwicklung nationaler, sektoraler und gegebenenfalls
regionaler und territorialer Kapitel bieten, je nach den verfassungsrechtlichen Strukturen und
Traditionen der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Pläne werden in allen Politikbereichen der EU
gezielt auf dringende Bedürfnisse eingehen, wie z. B. die Herausforderungen, mit denen die
am stärksten vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine betroffenen östlichen
Grenzregionen konfrontiert sind. Die Partnerschaften werden somit nicht vorschreiben, wie
gemeinsame Ziele erreicht werden können, sondern vorgeben, was zu erreichen ist, wobei die
uneingeschränkte Achtung des Subsidiaritätsprinzips gewährleistet wird.
Die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne werden 14 bestehende Fonds
zusammenführen, die Kohärenz und gemeinsame Programmplanung dieser Fonds
gewährleisten und gleichzeitig ihre Besonderheiten berücksichtigen. Dadurch werden
komplexe Programmplanungsprozesse gestrafft, langwierige Validierungsverfahren verkürzt
und neue Möglichkeiten für Synergien geschaffen.
200
600
1 000
2028-2034
Thematische Fazilität-Polster
Thematische Fazilität
Fonds für Landwirtschaft, Fischerei, Kohäsion
und Inneres
Klima-Sozialfonds
(in Mrd. EUR, zu
jeweiligen Preisen)
Catalyst Europe
(Policy Loans)
6
Landwirtschaft und ländliche Gebiete stellen weiterhin eine wichtige Priorität dar,
da sie die strategische Autonomie, die Ernährungssicherheit und die Nachhaltigkeit
der EU stärken. Die Partnerschaften sind eine Gelegenheit, den politischen Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik einfacher, zielgerichteter und wirkungsvoller zu gestalten, um
ein Gleichgewicht zwischen Anreizen, Investitionen und Vorschriften zu finden. Die
Einkommensstützung aus dem EU-Haushalt wird für die Landwirtinnen und Landwirte
planbar und stabil bleiben; gleichzeitig können sie zusätzliche Möglichkeiten für
Investitionen und gemeinsame Maßnahmen für ländliche Gebiete nutzen. Die
Mitgliedstaaten werden Synergien erzielen können, um die Herausforderungen für
Landwirtinnen und Landwirte sowie ländliche Gemeinschaften besser zu bewältigen,
Chancen für Junglandwirtinnen und ‑landwirte zu schaffen und den Generationswechsel
zu fördern, und dabei die langfristige Ernährungssicherheit gewährleisten. Die EU wird
ihre Absatzförderung für Agrarerzeugnisse aus der EU verstärken, um neue Marktchancen
zu eröffnen. Angesichts der zunehmenden Unsicherheit auf den Agrarmärkten wird die EU
die Landwirtinnen und Landwirte schützen und die Märkte im Falle von Marktstörungen
durch das einheitliche Sicherheitsnetz stabilisieren.
Die Kohäsionspolitik wird gestärkt und modernisiert, wobei die Regionen im
Mittelpunkt stehen, und sie wird ihre Grundprinzipien der Partnerschaft, der Multi-
Level-Governance und des ortsbezogenen Handelns beibehalten. Sie wird Synergien mit
den anderen Politikbereichen schaffen, von einer größeren Wirkung durch gezielte
Investitionen und Reformen profitieren und dabei weiterhin einen stärkeren
Zusammenhalt in Europa fördern und dafür sorgen, dass alle Europäerinnen und Europäer
unabhängig von ihrem Wohnort in den Genuss wirtschaftlicher Chancen und einer
höheren Lebensqualität kommen. Sie wird weniger entwickelten Regionen dabei helfen,
aufzuholen und Regionen durch einen gerechten Übergang begleiten, um sicherzustellen,
dass niemand zurückgelassen wird. Den Gebieten in äußerster Randlage wird sie
besondere Aufmerksamkeit widmen und ihre spezifischen Herausforderungen und ihr
einzigartiges Potenzial anerkennen.
Europa ist nur so stark wie seine einzelnen Bürgerinnen und Bürger – daher werden
die Menschen und das europäische Sozialmodell im Mittelpunkt der Pläne stehen.
Für nationale und regionale Partnerschaftspläne wird ein soziales Ziel von 14 %
gelten, um erhebliche Investitionen in die Umsetzung der europäischen Säule sozialer
Rechte zu lenken und hochwertige Beschäftigung, Kompetenzen, soziale Inklusion und
Wohnraum in allen Mitgliedstaaten, Regionen und Sektoren zu fördern.
Die Pläne werden sicherstellen, dass die Unterstützung der EU in den Bereichen
Migration, Grenzmanagement und Sicherheit auf die Bedürfnisse jedes
Mitgliedstaats und jeder Region zugeschnitten ist. Die Verknüpfung von Reformen und
Investitionen wird den Mitgliedstaaten stärkere Anreize zur Umsetzung des Migrations-
und Asylpakets und der EU-Strategie für die innere Sicherheit bieten. Die EU-Fazilität
wird eine flexible, geschlossene Reaktion der EU auf dringende Bedarfe und neue
Herausforderungen gewährleisten.
Die Fischerei bleibt die Triebfeder für das Leben und die Wirtschaft in unseren
Küstengebieten. Die Partnerschaften werden eine engere Verbindung zwischen der
Fischerei- und der Meerespolitik der EU, der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen
Agrarpolitik herstellen, um unsere Fischerinnen und Fischer besser zu unterstützen und
gleichzeitig dazu beizutragen, wirtschaftliche Tätigkeiten wie Aquakultur, Tourismus und
7
Schifffahrt anzuregen, Arbeitsplätze zu schaffen und die Lebensgrundlagen in
Küstenregionen zu verbessern.
Die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne werden zusammen mit anderen EU-
Programmen dabei helfen, bei der Dekarbonisierung Europas bis 2050 auf Kurs zu
bleiben. Die durch die Pläne unterstützten Investitionen und Reformen werden Innovationen
ankurbeln, die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels stärken,
die Konnektivität verbessern und Europa dabei unterstützen, energieunabhängiger zu werden.
Die Pläne werden Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in allen Teilen der Union
dabei unterstützen, den Herausforderungen und Chancen des Übergangs zu einer sauberen
Wirtschaft zu begegnen, und sicherstellen, dass niemand zurückgelassen wird.
Finanzierung von Migration und Grenzmanagement im Haushalt 2028-2034
Ergebnisorientierte Maßnahmen und die Kombination von sich gegenseitig
verstärkenden Investitionen und Reformen werden eine größere Wirkung und ein
besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielen. Die Zahlungen werden von der Erfüllung der
Etappenziele und Zielwerte für Investitionen und Reformen abhängig gemacht, die mit den
vereinbarten Prioritäten verknüpft sind. Dies dürfte zu einer schnelleren und effizienteren
Bereitstellung von Finanzmitteln und entsprechenden Ergebnissen führen. Dadurch wird der
Schwerpunkt folgerichtig auf die Wirkung der EU-Ausgaben gelegt. Durch solide Prüfungs-
und Kontrollregelungen wird sichergestellt, dass die Partnerschaftspläne im Einklang mit den
höchsten Standards der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung umgesetzt werden.
8
Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und die Charta der Grundrechte sind nicht
verhandelbar. Die Konditionalitätsverordnung3 wird weiterhin für den gesamten EU-
Haushalt gelten (siehe Abschnitt 5). Durch die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne
wird eine engere Verknüpfung zwischen den Empfehlungen des Berichts über die
Rechtsstaatlichkeit und der Bereitstellung finanzieller Unterstützung hergestellt. Falls einem
Mitgliedstaat Mittel aufgrund anhaltender Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit oder die
Charta der Grundrechte verloren gehen, werden sie für Programme mit direkter oder
indirekter Mittelverwaltung zur Verfügung stehen, insbesondere solche, die zur Unterstützung
der Demokratie in Europa, der Zivilgesellschaft, der Werte der Union oder der
Korruptionsbekämpfung beitragen.
Eine EU-Fazilität wird die Umsetzung auf nationaler und regionaler Ebene
unterstützen. Mit der Fazilität werden Maßnahmen gefördert, die auf Unionsebene
effizienter durchgeführt werden können und die die von den Mitgliedstaaten und Regionen
durchgeführten Projekte ergänzen. Dazu gehört die Umsetzung der ausschließlichen
Zuständigkeiten der Union, etwa bei der Erhaltung der biologischen Meeresressourcen im
Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik, der Unterstützung der Meerespolitik, der
Förderung sozialer Maßnahmen und Investitionen in soziale Infrastruktur und die
Sozialwirtschaft auf EU-Ebene, auch durch den Einsatz von Garantieinstrumenten, und die
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Regionen oder Städten. Die Fazilität wird die
Reaktion auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen erleichtern und
Synergien mit anderen Politikbereichen schaffen, die unter die Partnerschaften fallen, wie
etwa die Landwirtschaft. Ein nicht zugewiesenes Polster wird es ermöglichen, auf unerwartete
Ereignisse und Katastrophen in den Mitgliedstaaten zu reagieren, falls andere
Flexibilitätsmechanismen im Rahmen der nationalen und regionalen Zuweisungen nicht
ausreichen.
Die EU wird die türkisch-zyprische Gemeinschaft weiter durch ein spezielles Instrument
unterstützen.
II. Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit: Europäischer Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit und Horizont Europa
3 Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020
über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union.
9
(*) Die kooperative FuI steht im Einklang mit den Tätigkeiten im Rahmen des Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit.
Der neue Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, der in Synergie mit Horizont
Europa funktioniert, wird europäische Innovatoren von der Forschung bis zur Marktreife,
von den ersten Ideen über Start-up-Gründungen bis hin zu deren Expansion durchgehend
unterstützen. Der Fonds wird die Umsetzung des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit
finanziell unterstützen und es der Union ermöglichen, in strategischen Sektoren einen
Wettbewerbsvorteil zu erlangen, unter anderem durch die Erleichterung
länderübergreifender und grenzüberschreitender Projekte mit hohem EU-Mehrwert. Auf
diese Weise wird er Wohlstand und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze ermöglichen.
Der nächste langfristige EU-Haushalt muss einen grundlegenden Wandel hinsichtlich
der EU-Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit vollziehen. Europa ist die Wiege von
Innovation, wissenschaftlichem Fortschritt und Unternehmertum und ein Industriestandort
von Weltrang. Die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Sicherheit Europas werden
jedoch durch Hindernisse im Binnenmarkt, fragmentierte Kapitalmärkte, unzureichende
Digitalisierung, unlauteren internationalen Wettbewerb, hohe Energiepreise, Fachkräfte- und
Arbeitskräftemangel, eine schleppende Umsetzung von Forschungsergebnissen in
marktfähige Resultate und Hindernisse bei der Zusammenführung von Projekten und
Finanzmitteln behindert.
Europa muss deutlich besser gewährleisten, dass seine besten Projekte und
Unternehmen gedeihen und expandieren können, was auch die Draghi4- und Letta-
Berichte5 und der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit6 bestätigen. Wie im Deal für eine
saubere Industrie dargelegt, müssen Dekarbonisierung und Wirtschaftswachstum Hand in
Hand gehen, und zwar durch erschwingliche Energiepreise, die Unterstützung für in der EU
hergestellte saubere Produkte (über den Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der
Industrie), hochwertige Arbeitsplätze und eine Aufstockung der finanziellen Unterstützung,
4 Draghi, M. (2024), „Eine Wettbewerbsstrategie für Europa“.
5 Letta, E. (2024) „Weit mehr als ein Markt”.
6 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige
EU (COM(2025) 30 final).
10
etwa durch die Bank zur Dekarbonisierung der Industrie. Die Stärkung der wirtschaftlichen
Sicherheit Europas muss ebenfalls ein zentrales Ziel sein; so muss sichergestellt werden, dass
Schlüsselsektoren angesichts der geopolitischen und technologischen Entwicklungen
widerstandsfähig und wettbewerbsfähig bleiben. Die EU muss zudem Investitionen in
zukunftsweisende Spitzentechnologien, wie Raumfahrt, künstliche Intelligenz und
Quantentechnologie, Vorrang einräumen. Um Wettbewerbsfähigkeit, Autonomie und
Sicherheit zu gewährleisten, muss Europa eine sichere digitale Infrastruktur von Weltrang
aufbauen, z. B. Netze mit hoher Kapazität und KI-Gigafabriken.
Der mit einer Gesamtmittelausstattung von 409 Mrd. EUR ausgestattete Europäische
Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich Horizont Europa, wird die EU-
Budgethilfe für Forschung, Innovation, Entwicklung und Einführung in beispielloser
Weise ankurbeln7.
Der neue Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit wird Investitionen auf EU-Ebene
mobilisieren, um die Hochskalierung, die Herstellung und den Einsatz strategischer
Technologien in Europa zu beschleunigen. Er wird zu einem Schlüsselinstrument werden,
um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu verbessern und die industrielle
Basis der EU zu stärken, unter anderem durch die Unterstützung von Technologien, Produkten
und Dienstleistungen aus Europa. Der Fonds, der den derzeitigen Flickenteppich aus sich
überschneidenden Programmen ersetzt und für den einheitliche Regeln gelten, wird die EU-
Finanzierung erheblich vereinfachen und beschleunigen, unter anderem für kleine
Unternehmen. So kann die EU künftig an den richtigen Stellen wirkungsvoll investieren. Der
Fonds wird vereinfachte und beschleunigte Auswahl-, Evaluierungs- und Vergabeverfahren
umfassen und vereinfachte Anforderungen an die Berichterstattung für die Empfänger von
EU-Mitteln bieten, wodurch die Fördermittel die Projektträger schneller erreichen.
Entsprechend der Empfehlung des Draghi-Berichts wird sich der Europäische Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit auf die europäischen öffentlichen Güter konzentrieren. Mit dem
Fonds werden Bereiche unterstützt, die für die Wettbewerbsfähigkeit der EU entscheidend
sind: Energiewende und Dekarbonisierung, digitale Führungsrolle, Resilienz und Sicherheit,
Verteidigungsindustrie und Weltraum sowie Gesundheit, Biotechnologie, Landwirtschaft und
Bioökonomie. Er wird auch Beratungsleistungen für Projektträger anbieten.
Öffentliche Investitionen auf europäischer Ebene spielen eine entscheidende Rolle als
Katalysator für private Investitionen. Der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit
wird ein umfassendes Finanzierungsinstrumentarium für die Mobilisierung privater
Investitionen bieten. Auf diese Weise wird jedes ausgewählte Projekt Zugang zu der am
besten geeigneten Form von Unterstützung erhalten, sei es durch Zuschüsse oder Darlehen,
Auftragsvergabe oder Finanzierungsinstrumente, einschließlich Beteiligungsinvestitionen.
Entscheidend ist, dass die nachgewiesene Schlagkraft von InvestEU öffentliche und private
Investitionen in vorrangigen Sektoren der EU mobilisiert, wobei eine enge Zusammenarbeit
mit den Durchführungspartnern – der Europäischen Investitionsbank und anderen nationalen
Förderbanken – gewährleistet wird. Aus dem Fonds werden auch öffentlich-private
Partnerschaften, einschließlich wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem
Interesse, unterstützt.
7 Zusammen mit der Unterstützung aus dem Innovationsfonds belaufen sich die Mittel für den Europäischen
Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und Horizont Europa auf 450,8 Mrd. EUR.
11
Das weltbekannte Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizont Europa“ wird
weiterhin in bahnbrechende Grundlagen- und Verbundforschung sowie in
Sprunginnovationen in strategischen Bereichen investieren. Es wird als eigenständiges
Programm fungieren, das durch integrierte Arbeitsprogramme für Verbundforschung und ein
gemeinsames Regelwerk eng mit dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit
verknüpft ist. Das neue Programm „Horizont Europa“ wird vereinfacht und gestärkt, damit
die EU-Ausgaben dank klarerer Vorschriften und transparenterer Verfahren für Antragsteller
und Interessenträger schneller und strategischer einsetzbar sind. Es wird sektorübergreifende
Maßnahmen im Bereich der Grundlagenforschung unterstützen, indem es sich auf seinen
bewährten, exzellenzbasierten Ansatz stützt und die künftigen Triebfedern für Wachstum und
eine technologische Führungsrolle fördert. „Horizont Europa“ wird auf vier Säulen aufbauen:
Wissenschaftsexzellenz, Wettbewerbsfähigkeit und Gesellschaft, Innovation und Europäischer
Forschungsraum. Ein erweiterter Europäischer Forschungsrat wird die Grundlagenforschung
fördern, und die Unterstützung des Europäischen Innovationsrats für Start-up-Unternehmen
wird ausgeweitet. Im Rahmen des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung
werden Forschung und Ausbildung im Nuklearbereich finanziert und das ITER-Projekt für
Kernfusion unterstützt.
III. Schaffung einer Europäischen Verteidigungsunion
175,0
130,7
54,8
22,6
67,4
50
150
250
350
450
2028-2034
Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit*
(einschließlich Horizont Europa)
in Mrd. EUR, zu
jeweiligen Preisen
Horizont Europa
Digitaler Wandel
Gesundheit und Bioökonomie
Energiewende und
Dekarbonisierung
Verteidigung und
Weltraum
* Gesamtbetrag umfasst
11 Mrd. EUR für das InvestEU-
Instrument.
12
Mit dem neuen langfristigen EU-Haushalt wird die Europäische Verteidigungsunion wahr
gemacht, was in Zeiten zunehmender Bedrohungen und Unsicherheit dringend geboten ist.
Eine Finanzierung durch eine Kombination aus Europäischem Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit, nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen, der Fazilität
„Connecting Europe“ und externen Finanzierungsquellen wird bei den nationalen
Verteidigungsausgaben einen beispiellosen europäischen Mehrwert bringen.
Mit dem neuen EU-Haushalt muss der Schaffung einer echten Europäischen
Verteidigungsunion neuer Schwung gegeben werden. Da durch den russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine der Krieg auf europäischen Boden zurückgekehrt ist, wurde
die Fähigkeit der Union, ihre Verteidigungsbereitschaft zu finanzieren, im Rahmen des
derzeitigen langfristigen EU-Haushalts gestärkt. Zu nennen sind hier die neue Verordnung zur
Förderung der Munitionsproduktion und das Instrument für die gemeinsame Beschaffung von
Verteidigungsgütern sowie der Ausbau der Europäischen Friedensfazilität.
Im Weißbuch zur Europäischen Verteidigungsbereitschaft 2030 ist dargelegt, was die
Union tun kann, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Stärkung der
industriellen Basis im Verteidigungsbereich und zur Verteidigungsbereitschaft der EU
insgesamt zu unterstützen und zu koordinieren. Dabei verfügen die Mitgliedstaaten über
weitere haushaltspolitische Spielräume zur Erhöhung der Verteidigungsausgaben, auch durch
zusätzliche Darlehen, die durch gemeinsame Mittelaufnahme finanziert werden (das
Instrument „Sicherheitsmaßnahmen für Europa“8). Doch das reicht nicht. Mit dem nächsten
Haushalt muss eine neue Ära strategischer Investitionen in die europäische
Verteidigungsfähigkeit und Verteidigungsbereitschaft eingeläutet werden, die auch die
gemeinsame Entwicklung europäischer kritischer Verteidigungsfähigkeiten umfasst. Ein
besonderer Schwerpunkt wird darauf liegen, die Herausforderungen in den Mitgliedstaaten zu
bewältigen, die konventionellen militärischen Bedrohungen am stärksten ausgesetzt sind, und
zwar durch gemeinsame Vorhaben wie den Schutzschild Ost.
8 Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates vom 27. Mai 2025 zur Festlegung des Instruments
„Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“.
13
Aus dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit wird umfangreiche
Unterstützung für Investitionen in Verteidigung, Sicherheit und Raumfahrt
bereitgestellt werden. Die Kommission schlägt vor, die Mittel im Vergleich zum derzeitigen
Finanzrahmen erheblich aufzustocken. Auch was die Herangehensweise betrifft, ist das ein
großer Schritt nach vorn, denn es wird Unterstützung über den gesamten Investitionszyklus
hinweg – von der Forschung und Entwicklung über die Herstellung bis hin zum Einsatz – im
Rahmen eines einzigen Instruments bereitgestellt. Dies trägt außerdem dazu bei, die Risiken
bei gemeinsamen Verteidigungsvorhaben zu mindern. Somit erfolgt eine bessere Abstimmung
der Investitionen in Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck und in die
Cybersicherheit. Die EU wird ihre Weltraumsysteme, insbesondere Galileo, EGNOS,
Copernicus und IRIS2, weiter modernisieren und gleichzeitig neue Kapazitäten aufbauen, um
Herausforderungen bei Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck zu begegnen.
Hierunter fallen beispielsweise ein staatlicher Erdbeobachtungsdienst sowie Ortung,
Navigation und Zeitgebung in erdnahen Umlaufbahnen.
Die Finanzierung von Ausgaben für Verteidigung und Raumfahrt aus dem
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit bringt mehrere Vorteile mit sich. Erstens
gewährleistet sie kohärente Vorschriften für Begünstigte und erleichtert den Zugang zu
Finanzmitteln. Zweitens werden Synergien zwischen der Unterstützung für die
Verteidigungsindustrie und der Unterstützung für die Raumfahrtindustrie genutzt, da sich
diese gegenseitig befruchten können. Gleichzeitig wird eine kontinuierliche und umfassende
Unterstützung für EU-Investitionen in Raumfahrtinfrastruktur und wichtige europäische
Weltraumressourcen sichergestellt. Drittens wird dadurch der Zugang zur gesamten Palette an
Finanzierungsinstrumenten im Rahmen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit
gewährt, um ein maßgeschneidertes Vorgehen zu ermöglichen.
Die Mitgliedstaaten und Regionen können zudem im Rahmen ihrer nationalen und
regionalen Partnerschaftspläne Investitionen und Reformen im Bereich der
Verteidigungsfähigkeiten der Union sowie Sicherheitsprojekte fördern, und zwar im
Einklang mit den Prioritäten der EU und unter Nutzung von Synergien mit EU-
Finanzierungsinstrumenten. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die
Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Basis in Europa in den Bereichen Verteidigung,
Sicherheit und Technologie zu erhöhen und die Krisenvorsorge, die Bedrohungserkennung
und die Krisenreaktionsfähigkeit der Union zu verbessern, auch durch Stärkung der
Cybersicherheit und eine resiliente kritische Infrastruktur. Darüber hinaus werden die
Mitgliedstaaten die nationalen Anteile transeuropäischer Verkehrsnetze, nationale
Energieübertragungs- und -verteilungsnetze sowie wichtige Vorhaben von gemeinsamem
europäischem Interesse (auch im Verteidigungsbereich) im Rahmen der nationalen und
regionalen Partnerschaftspläne finanzieren können.
14
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist,
in militärische Mobilität zu investieren, um sicherzustellen, dass die Streitkräfte der
Mitgliedstaaten schnell und mit ausreichender Schlagkraft auf Krisen reagieren können, die
an den Außengrenzen der EU und auch weiter entfernt ausbrechen. Durch eine Stärkung der
Fazilität „Connecting Europe“ wird daher der Fokus vermehrt auf Korridore für die
militärische Mobilität und die bestmögliche Nutzung von Synergien mit anderen Investitionen
im Bereich der Verkehrsnetze ausgerichtet. Entsprechende Investitionen werden den Transport
von Truppen und Ausrüstung auf Schiene und Straße, über Flughäfen, Häfen und
Binnenwasserstraßen sowie multimodale Terminals erleichtern.
Die Europäische Friedensfazilität wird weiterhin als haushaltsexternes Instrument
funktionieren, das zu den Bemühungen der Union beiträgt, den Frieden zu wahren,
Konflikte zu verhindern und die internationale Sicherheit zu stärken. Die Fazilität
umfasst zwei Säulen, aus denen vom Rat beschlossene Maßnahmen finanziert werden: die
gemeinsamen Kosten militärischer Operationen und Missionen sowie
Unterstützungsmaßnahmen9. Angesichts des sich rasch wandelnden geopolitischen Umfelds
sollte die Fazilität Partner weltweit, einschließlich in der Ukraine, auch über die Laufzeit des
nächsten Finanzrahmens hinaus unterstützen können und hierfür auf 30,5 Mrd. EUR
aufgestockt werden.
9 Im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates.
15
IV. Stärkung des europäischen Binnenmarkts
Der Binnenmarkt ist eine der herausragenden Errungenschaften der Union. Allerdings hat
die jüngste Binnenmarktstrategie10 einmal mehr gezeigt, dass der Binnenmarkt noch längst
nicht vollendet ist. Der Mehrwert von Investitionen aus dem EU-Haushalt ist am größten,
wenn dadurch Hindernisse abgebaut und Verbindungen geschaffen werden. Der neue EU-
Haushalt wurde mit diesem Leitgedanken erarbeitet.
Der EU-Haushalt hat stets die Ausweitung und Vertiefung des europäischen
Binnenmarkts unterstützt. Dies geschieht durch gemeinsames Vorgehen wie im Rahmen der
Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik, aber auch durch Investitionen in
physische Infrastruktur, durch die transeuropäische Netze verwirklicht werden, und durch
Investitionen in Verwaltungsinfrastruktur, durch die die Bedingungen für einen erfolgreichen
Binnenmarkt geschaffen werden.
Aus der neuen Fazilität „Connecting Europe“ wird die Verwirklichung der
transeuropäischen Netze finanziert und die Energie- und Verkehrswende in der EU
gefördert. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Notwendigkeit, sich von
fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig zu machen, haben gezeigt, wie wichtig eine
echte Energieunion und gut integrierte Infrastrukturnetze in der EU sind. Allerdings sind bei
wichtigen Infrastrukturvorhaben wie grenzüberschreitenden Bahnverbindungen und
Verbindungsleitungen zu wenige Fortschritte zu verzeichnen. Die Fazilität wird solch
entscheidende Investitionen in die Resilienz und Sicherheit Europas ankurbeln, unter anderem
durch die Unterstützung von Projekten in den am wenigsten vernetzten Teilen der Union, wie
Inseln und Gebiete in äußerster Randlage. Investiert wird auch in grenzüberschreitende
10 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der Binnenmarkt: unser europäischer Heimatmarkt in einer
unsicheren Welt, COM(2025) 500.
16
Verbindungsleitungen und Netze, grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, Offshore-
Netze, erneuerbare Energiequellen, Energiespeicherung und Infrastruktur für alternative
Brennstoffe, um die Klimaziele der Union erreichen zu können. Durch die Fazilität werden
zivil-militärische Verkehrsprojekte mit doppeltem Verwendungszweck finanziert, um eine
ungehinderte militärische Mobilität in der gesamten EU zu ermöglichen, die eine
Voraussetzung für eine stärkere und besser vorbereitete Europäische Verteidigungsunion ist.
Das neue Binnenmarktprogramm wird aus dem EU-Haushalt unterstützte Maßnahmen
bündeln, um grenz- und länderübergreifende Barrieren abzubauen und die
Zusammenarbeit zwischen nationalen Verwaltungen zu fördern. Es wird zur
Durchsetzung der EU-Binnenmarktvorschriften und der Wettbewerbspolitik, zu
Normungsmaßnahmen, zum Verbraucherschutz und zur Zusammenarbeit zwischen
Statistikbehörden zur Erstellung hochwertiger Statistiken beitragen, um die Ausgestaltung,
Überwachung und Evaluierung aller Politikbereiche der Union zu unterfüttern. Außerdem
wird dadurch die bisher bestehende Fragmentierung der EU-Finanzierung in diesem Bereich
beendet und in den Bereichen Zölle, Steuern und Betrugsbekämpfung, die alle für ein
effizientes Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung sind, die
Zusammenarbeit nationaler Behörden gefördert und der Verwaltungsaufwand verringert. Auch
die Umsetzung der EU-Zollreform nach deren Verabschiedung und der Spar- und
Investitionsunion wird dadurch erleichtert.
17
V. Ein starkes Europa in einer unsicheren Welt: das Instrument „Europa in der
Welt“
Mit „Europa in der Welt“ werden die EU-Mittel strategisch gezielter auf die wichtigsten
Prioritäten ausgerichtet, indem die Unterstützung auf die Bedürfnisse der Partner Europas
und die Interessen der Union zugeschnitten und flexibel an die Entwicklung der lokalen,
regionalen und globalen Bedingungen angepasst wird. Auf diese Weise werden die
Kandidatenländer auf ihrem europäischen Weg in die Union nachdrücklich unterstützt und
die Stabilität in der unmittelbaren Nachbarschaft der Union gefördert. Mit „Europa in der
Welt“ setzt die Union ihre unerschütterliche Unterstützung für die Ukraine fort und
untermauert ihre Antwort auf Herausforderungen wie Konflikte im Nahen Osten und
deren Folgen.
18
Die globale politische und wirtschaftliche Landschaft ist zunehmend unbeständig und
unberechenbar: anhaltende oder aufkeimende Konflikte, unlauterer Wettbewerb und eine
rigorosere Durchsetzung wirtschafts- und geopolitischer Interessen internationaler Akteure.
Andere Faktoren wie Klimawandel, Migrationsdruck und Sicherheitsbedrohungen stellen die
EU und ihre Partner weltweit weiterhin vor erhebliche Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund muss die EU die Finanzierung ihres auswärtigen Handelns im
nächsten Finanzrahmen neu gestalten und verstärken. Das auswärtige Handeln der EU
muss gezielter auf unsere Partner ausgerichtet werden und dringenden Bedürfnissen vor Ort
Rechnung tragen. Gleichzeitig sollte dies den strategischen Interessen der Union auf der
Weltbühne dienen, indem Mittel für zentrale politische Prioritäten bereitgestellt und sich
wandelnde Umstände flexibel berücksichtigt werden. Grundlage hierfür wird das Instrument
„Europa in der Welt“ mit einer aufgestockten Mittelausstattung von 200 Mrd. EUR sein.
Davon sollte ein Richtbetrag von 25 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe bestimmt sein.
Mit „Europa in der Welt“ in seiner neuen Form wird die Finanzierung des auswärtigen
Handelns der EU im Rahmen des nächsten langfristigen Haushalts optimiert,
konsolidiert und gestrafft. Für jede Makroregion wird ein Richtbetrag zur Verfügung stehen,
der den Partnern der Union Berechenbarkeit bietet, verbunden mit der flexiblen Möglichkeit,
Mittel zwischen den Finanzausstattungen umzuschichten und eine allgemeine nicht
zugewiesene Reserve zu mobilisieren, um neuen Bedürfnissen und Prioritäten gerecht zu
werden. „Europa in der Welt“ wird auch eine globale Säule für Maßnahmen mit naturgemäß
globaler Reichweite umfassen, z. B. die Finanzierung von Initiativen über internationale
19
Organisationen wie die Vereinten Nationen oder Maßnahmen in Bereichen wie
Terrorismusbekämpfung, globale Gesundheit, Cybersicherheit, Informationsmanipulation und
Einflussnahme aus dem Ausland oder internationale Klima- und Meerespolitik.
Der EU werden alle außenpolitischen Instrumente zur Verfügung stehen, um die
einzelnen Makroregionen gezielt zu unterstützen. „Europa in der Welt“ umfasst
mehrjährige Kooperationsprogramme mit Partnern sowie naturgemäß nicht programmierbare
Maßnahmen, z. B. humanitäre Hilfe11 und Maßnahmen im Zusammenhang mit Krisen,
Frieden und außenpolitischen Belangen. Darüber hinaus wird mit „Europa in der Welt“
Unterstützung auf der Grundlage politischer Auflagen geleistet, zu denen die Durchführung
von Reformen und Investitionen gehört. „Europa in der Welt“ wird es der EU ermöglichen,
die richtige Kombination politischer Instrumente einzusetzen, mit denen den sich wandelnden
außenpolitischen Zielen und den spezifischen Bedürfnissen der EU-Partner am wirksamsten
entsprochen werden kann.
Die EU wird umfassende, für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaftspakete anbieten,
um eine wirksamere und gezieltere Finanzierung des auswärtigen Handelns zu
erreichen. Die Partnerschaftspakete werden auf die Partner bzw. Regionen zugeschnitten
sein, sodass die geeigneten politischen Instrumente mobilisiert werden können, um das
Handeln der EU vor Ort möglichst wirksam zu gestalten, den strategischen Interessen der EU
zu dienen und die Sichtbarkeit und das Verständnis des auswärtigen Handelns der EU zu
verbessern. Die EU wird eine neue europäische Außenwirtschaftspolitik voranbringen, die
sich stärker an den internen Prioritäten der EU wie wirtschaftlicher Sicherheit, Handel und
Wettbewerbsfähigkeit, Energieversorgungssicherheit und Dekarbonisierung,
Ernährungssicherheit, Migrationsmanagement, Verkehrsverbindungen, Klima- und
Umweltschutz, Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, Konnektivität mithilfe
vertrauenswürdiger Anbieter und Zugang zu kritischen Rohstoffen orientiert.
Die Erweiterung ist ein politisches und geostrategisches Gebot. Zwanzig Jahre nach der
größten Erweiterungsrunde in der Geschichte der EU stellt die Erweiterung nach wie vor eine
bedeutende Investition auf lange Sicht in Sicherheit, Frieden und Stabilität und in
nachhaltigen Wohlstand in Europa dar. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat
gezeigt, wie wichtig die europäische Integration und wie notwendig eine größere und stärkere
Union ist, um globale Herausforderungen angehen zu können. Die Union ist fest entschlossen,
mit den Kandidatenländern und potenziellen Kandidaten bei ihren Beitrittsvorbereitungen
zusammenzuarbeiten, und zwar unter uneingeschränkter Einhaltung des leistungsorientierten
Verfahrens und in der festen Überzeugung, dass ihre Zukunft in der Europäischen Union liegt.
„Europa in der Welt“ wird wesentliche finanzielle, politikbasierte Unterstützung ermöglichen,
um den Kandidatenländern und potenziellen Kandidaten dabei zu helfen, auf diesem Weg
voranzukommen.
Die EU wird die Ukraine so lange wie nötig unterstützen. Sie wird der Ukraine von der
Unterstützung im Beitrittsprozess bis hin zum längerfristigen Wiederaufbau zur Seite stehen.
Diese Unterstützung umfasst Darlehen, die durch gemeinsame EU-Anleihen finanziert
werden und durch den Handlungsspielraum des EU-Haushalts abgesichert sind. Angesichts
des großen, jedoch noch nicht abzuschätzenden Bedarfs wird die Unterstützung für die
Ukraine im Rahmen der geografischen Säule von „Europa in der Welt“ durchgeführt und
jenseits der Haushaltsobergrenzen aus einer speziellen Reserve finanziert.
11 Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe.
20
„Europa in der Welt“ wird durch andere Formen des auswärtigen Handelns der EU
ergänzt, die aus rechtlichen Gründen aus getrennten Programmen finanziert werden müssen.
Mit dem nächsten langfristigen EU-Haushalt wird die Unterstützung für die überseeischen
Länder und Gebiete12 aufgestockt und die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fortgesetzt.
VI. In Bildung, Demokratie und europäische Werte investieren
Der neue langfristige EU-Haushalt wird ein Haushalt für alle Europäerinnen und
Europäer sein. Er sieht höhere Investitionen in Bildung und Kompetenzen vor, um
Studierenden und Arbeitnehmenden in der EU dabei zu helfen, Chancen in der ganzen EU
zu nutzen. Er wird weiterhin die reiche kulturelle Vielfalt, die demokratischen Werte und
die Freiheiten Europas fördern. Er wird auf der Achtung der Rechte und Werte beruhen,
für die unsere Union steht.
Die Förderung von Bildung, Kultur, Medien und demokratischen Werten ist eine
Investition in unsere gemeinsame Zukunft. Dieser Förderung wurde im EU-Haushalt mit
seinen Programmen ein hoher Stellenwert eingeräumt. Er trägt dazu bei, dass bei der
Kompetenzentwicklung auf transnationaler Ebene zusammengearbeitet wird und das
Zugehörigkeitsgefühl zur EU und das gegenseitige Verständnis verbessert werden, indem die
Werte der EU gefördert und die demokratische und gesellschaftliche Resilienz, der kulturelle
Austausch, das Finanzwissen und ein vertrauenswürdiger Informationsraum unterstützt
werden.
12 Beschluss (EU) 2021/1764 des Rates vom 5. Oktober 2021 über die Assoziierung der überseeischen Länder
und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union
einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee-Assoziationsbeschluss
einschließlich Grönlands) (ABl. L 355 vom 7.10.2021, S. 6, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/1764/oj).
2021/1764
21
Das Programm Erasmus+ wird durch die Kombination des derzeitigen Programms
Erasmus+ mit dem Europäischen Solidaritätskorps gestärkt, was seinen Status als eines
der symbolträchtigsten EU-Programme widerspiegelt. Erasmus+ wird weiterhin eine
hochwertige Bildung und die Lernmobilität junger Menschen fördern, damit diese
Kompetenzen entwickeln und gemeinsame Erfahrungen sammeln können. Durch
Investitionen in Jugend, Freiwilligendienst und Sport wird Erasmus+ dazu beitragen,
stärkere und besser vernetzte Gesellschaften aufzubauen, bürgerschaftliches und
demokratisches Engagement zu fördern und den sozialen Zusammenhalt auf allen Ebenen zu
verbessern. Die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne, die vollständig mit den
länderspezifischen Empfehlungen abgestimmt sind, werden ebenfalls die Reformen und
Investitionen zur Förderung der Kompetenzentwicklung und der dazugehörigen sozialen
Infrastruktur in erheblichem Maße unterstützen.
Das neue Programm AgoraEU dient der Festigung der Säulen einer starken Demokratie
wie Kultur, Medien und Zivilgesellschaft. Die Kultur- und Kreativwirtschaft und der
audiovisuelle und Mediensektor der EU sind ein wichtiger Pfeiler der Wirtschaft und
Gesellschaft in der EU. Der audiovisuelle Sektor ist mit einem starken Wettbewerb von
außerhalb der EU und mit Herausforderungen angesichts der zunehmenden Bedeutung von
Plattformen konfrontiert. Im Bereich der Nachrichtenmedien werden der Rückgang des
Medienpluralismus und Desinformation zu einer Bedrohung für das europäische Projekt und
die Demokratie. Europa steht auch vor Herausforderungen im Zusammenhang mit
demokratischer Teilhabe, Gleichheit, kultureller Vielfalt und Bedrohungen der künstlerischen
Freiheit. Um diesen Trends entgegenzuwirken, spielt eine gut konzipierte und verstärkte
finanzielle Unterstützung auf europäischer Ebene eine wichtige Rolle. Die kulturelle und
sprachliche Vielfalt, unser kulturelles Erbe und unsere gemeinsamen Werte Gleichheit und
Demokratie sind maßgeblich für die europäische Identität und werden auch im nächsten
langfristigen Haushalt wieder unterstützt. Durch die Bündelung der Unterstützung für Kultur,
Medien und Zivilgesellschaft im Rahmen von AgoraEU wird den Begünstigten dank
gemeinsamer Vorschriften und Finanzierungsregelungen der Zugang erleichtert.
10
30
50
2021-2027 2028-2034
Bildung, Kompetenzen, Kultur, Medien und Werte
In EUR billion, current
prices
x2
Erasmus+
AgoraEU
Justiz
22
Das Programm „Justiz“ wird zur Entwicklung eines effizienten, inklusiven und
resilienten europäischen Rechtsraums beitragen. Zudem wird damit die Digitalisierung der
Justiz auf EU-Ebene unterstützt.
VII. Schutz der Menschen und Verbesserung der Krisenvorsorge und Resilienz
Der neue langfristige EU-Haushalt sieht Instrumente zur Umsetzung der Union der
Krisenvorsorge13 und der Strategie ProtectEU14 vor. Die jüngsten Katastrophen und Krisen
wie die Pandemie, der Krieg in der Ukraine oder die Energiekrise sowie die zahlreichen
Sicherheitsbedrohungen haben den Mehrwert koordinierter Maßnahmen der EU und der
Mitgliedstaaten für die Verbesserung der Krisenvorsorge und den Schutz unserer inneren
Sicherheit aufgezeigt. Der nächste langfristige EU-Haushalt wird die Präventions-,
Vorsorge- und Bewältigungskapazitäten der EU stärken und Investitionen in die Sicherheit
Europas ermöglichen.
Im Niinistö-Bericht15 wurden die zahlreichen Bedrohungen, denen die Union ausgesetzt
ist, hervorgehoben und konkrete Empfehlungen dazu abgegeben, wie größeren Krisen, die
die EU oder einige ihrer Mitgliedstaaten treffen, vorgebeugt bzw. auf sie reagiert werden
kann. Der künftige langfristige Haushalt wird alle Aspekte des Krisenmanagements –
Prävention, Vorsorge, Bewältigung und Erholung sowie Verbesserung des Vorsorge-
Instrumentariums der EU – abdecken und erhebliche finanzielle Unterstützung aus dem EU-
Haushalt hierfür vorsehen.
Bei dem neuen Katastrophenschutzverfahren der Union und der Unionsunterstützung
für Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen sollen die Synergien
zwischen den EU-Maßnahmen in den Bereichen Katastrophenschutz und
13 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Strategie für eine
Union der Krisenvorsorge (JOIN(2025) 130 final).
14 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: ProtectEU – eine Europäische Strategie für die innere
Sicherheit (COM(2025) 148 final).
15 Niinistö, S. (2024), Safer together – Strengthening Europe’s civilian and military preparedness and readiness.
23
Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen genutzt werden. Da der
Mehrjährige Finanzrahmen dem Grundsatz der „eingebauten Krisenvorsorge“ folgen soll,
schlägt die Kommission vor, die Mittel in diesem Bereich um das Fünffache auf
10,7 Mrd. EUR aufzustocken. Das Katastrophenschutzverfahren der Union wird sicherstellen,
dass in allen relevanten Sektoren und Regionen Bewältigungskapazitäten, einschließlich
Lagerbeständen, auf EU-Ebene aufgebaut und aufrechterhalten werden und die nationalen
Anstrengungen ergänzt werden. Ein deutlich gestärktes Katastrophenschutzverfahren der
Union in Kombination mit der Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen
wird eine bessere sektorübergreifende Koordinierung gewährleisten und Kapazitätslücken im
Hinblick auf Notfälle schließen, die z. B. durch den Klimawandel und Veränderungen der
Sicherheitslandschaft (etwa der kritischen Infrastruktur) oder der globalen
Gesundheitslandschaft entstehen.
Beim kommenden Finanzrahmen wird das Ziel der „systematischen Verankerung der
Krisenvorsorge“ in seiner Struktur umgesetzt. Zusätzlich zu den zentralen EU-
Kapazitäten, die im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union bereitgestellt
werden, wird es nationale und regionale Partnerschaftspläne geben, um Investitionen und
Reformen zur Verbesserung der Krisenprävention, der Klimaresilienz und der Vorsorge auf
Ebene der Mitgliedstaaten sowie auf regionaler Ebene zu unterstützen. Aus der EU-Fazilität
wird die Reaktion auf Katastrophen und unerwartete Ereignisse finanziert – entweder zur
Ergänzung nationaler Mittelzuweisungen oder zur direkten Finanzierung von Maßnahmen auf
EU-Ebene. Der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit wird die Vorsorge und die
strategische Autonomie der EU in Schlüsselsektoren und im Zusammenhang mit
Schlüsseltechnologien und -infrastrukturen stärken. Auf diese Weise wird die Entwicklung
industrieller Kapazitäten und modernster Technologien (z. B. Krisenhilfe-Instrumentarium
von Copernicus, Galileo und IRIS², Gesundheitsinnovationen und Gesundheitsindustrie)
unterstützt und ein Beitrag zur Stärkung der Resilienz der EU geleistet, unter anderem durch
Investitionen in den Schutz kritischer Infrastrukturen. „Europa in der Welt“ wird ein
umfassendes Instrumentarium für Maßnahmen in Drittländern bieten.
Sicherheit ist das Fundament, auf dem alle unsere Freiheiten aufbauen. Die Fähigkeit der
EU-Mitgliedstaaten, Sicherheit für ihre Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, hängt von
einem einheitlichen europäischen Ansatz zum Schutz unserer inneren Sicherheit ab. Der neue
24
langfristige EU-Haushalt wird Europa dabei unterstützen, sein dauerhaftes Versprechen von
Frieden und Stabilität einzuhalten. Mit der Strategie ProtectEU engagiert sich die EU
gegenüber allen ihren Bürgerinnen und Bürgern für mehr Sicherheit in Europa.
Der künftige langfristige Haushalt wird das Engagement für mehr Sicherheit in Europa
untermauern. Dies geschieht, indem die Resilienz kritischer Infrastrukturen gesteigert wird,
die Zusammenarbeit zwischen den Notdiensten der Mitgliedstaaten bei der Reaktion auf
Bedrohungen der inneren Sicherheit der EU ermöglicht wird, die Systeme für den
Informationsaustausch und die Zusammenarbeit verbessert werden und eine gemeinsame
Reaktion auf schwere Straftaten, einschließlich Terrorismus und organisierter Kriminalität,
gefördert wird. Der neue langfristige EU-Haushalt wird über „Europa in der Welt“ auch eine
engere Zusammenarbeit mit Drittländern zur Verbesserung der inneren Sicherheit der Union
ermöglichen.
Die Union wird weiterhin Unterstützung im Bereich der nuklearen Sicherheit leisten.
Dazu gehören die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit sowie
die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Litauen sowie der EU-eigenen kerntechnischen
Anlagen. Die Beteiligung der EU an der Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bulgarien
und der Slowakei dürfte bis 2027 abgeschlossen sein. Die Finanzierungen aus dem EU-
Haushalt werden dazu beitragen, die Gesundheit der Arbeitskräfte und der ganzen
Bevölkerung zu fördern, die nukleare Sicherheit zu gewährleisten und Umweltzerstörung zu
verhindern.
VIII. Eine moderne und effiziente öffentliche Verwaltung für Europa
Ein Personalabbau um 5 % in den Jahren 2013 bis 2017, gefolgt von einem längeren
Zeitraum stabiler Personalausstattung, hat zu erheblichen Einsparungen bei den
Verwaltungsausgaben geführt – aber er hat auch eine erhebliche Kapazitätslücke in der
Kommission hinterlassen und sie Risiken hinsichtlich der Betriebskontinuität ausgesetzt.
Die rasche Veränderung des wirtschaftlichen und globalen Kontexts führte zu neuen
politischen Erfordernissen, und der Kommission wurden neue Initiativen und Aufgaben
übertragen, die zusätzliche Ressourcen erfordern. Um diese neuen Aufgaben zu bewältigen,
braucht die Kommission einen angemessenen Personalbestand, und die Mitarbeiter müssen
die richtigen Profile aufweisen. Dies bedeutet auch, dass die Kommission in der Lage sein
muss, die besten Talente für sich zu gewinnen und eine ausgewogenere geografische
Verteilung bei ihren Mitarbeitern zu erreichen.
Zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2021-202716 hatte die
Kommission den sich aus neuen Aufgaben ergebenden Personalbedarf aller EU-Organe
sowie den Bedarf an Fachwissen im Bereich Cybersicherheit bewertet. Seit der Vorlage
des Vorschlags im Rahmen der Halbzeitüberprüfung wurden weitere Gesetzgebungsinitiativen
angenommen, ohne dass eine entsprechende Aufstockung des Personals erfolgte. Auch andere
EU-Organe stehen vor neuen Herausforderungen, nicht zuletzt in Bezug auf Sicherheit, KI
und neue regulatorische Verpflichtungen, die die Kapazitäten der Organe an ihre Grenzen
bringen. Angesichts der zunehmenden Zahl und Schwere der Cyberangriffe ist die Lücke auch
bei der Cybersicherheit erheblich.
16 SWD(2023) 336 final.
25
Daher wird vorgeschlagen, in den ersten drei Jahren der Laufzeit des neuen
langfristigen Haushalts eine Aufstockung des Personals um 2 500 Stellen in der Rubrik
„Verwaltungskosten“ vorzusehen, die den festgestellten Bedarf und potenzielle
Entwicklungen bis 2027 im Einklang mit den Legislativvorschlägen abdeckt. Bei einer
schrittweisen Umsetzung dieser Aufstockung in den ersten Jahren des nächsten langfristigen
Haushalts würde die Kommission über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um die
ordnungsgemäße Durchführung sowie den ordnungsgemäßen Abschluss der laufenden
Programme zu gewährleisten, die neue Generation von Programmen schneller auf den Weg zu
bringen und die Union auf künftige Erweiterungen vorzubereiten. Mit Blick auf die Zukunft
dürften die vorgeschlagene Vereinfachung und die Verringerung der Zahl der Programme zu
Effizienzgewinnen führen, die zur Bewältigung neuer Aufgaben, die sich während der
Laufzeit des nächsten langfristigen Haushalts ergeben könnten, beitragen werden. In
Verbindung mit einer umfassenden Überprüfung der Organisation und der Tätigkeiten der
Kommission dürfte dies das Organ in die Lage versetzen, künftige Herausforderungen mit der
bestmöglichen Personalstruktur flexibel und entschlossen anzugehen.
Bei den nicht mit den Dienstbezügen in Verbindung stehenden Ausgaben ist eine
jährliche Erhöhung um 2 % während des nächsten Finanzrahmens nach wie vor
möglich, sofern der tatsächliche Bedarf bereits zu Beginn berücksichtigt wird. Mehrere
Organe planen in den kommenden Jahren umfangreiche Bauvorhaben. Es sind angemessene
IT-Investitionen, unter anderem in die Cybersicherheit, erforderlich, was letztlich zu einer
Rationalisierung der in Zukunft entstehenden Kosten beitragen wird. Schließlich muss der
Europäische Auswärtige Dienst in der Lage sein, die Sicherheit der Delegationen zu
gewährleisten. Der nächste langfristige Haushalt muss der Unsicherheit bei der
Preisentwicklung Rechnung tragen, die sich insbesondere auf die Fixkosten und sonstige
rechtliche Verpflichtungen auswirkt (siehe Abschnitt 3).
3. EIN FLEXIBLERER EU-HAUSHALT
Der nächste langfristige EU-Haushalt wird ein flexiblerer Haushalt sein, der Stabilität und
Vorhersehbarkeit mit einer stärker strukturell ausgerichteten Fähigkeit zur Anpassung an
sich wandelnde Bedürfnisse und Prioritäten verbindet. Der nächste langfristige EU-
Haushalt muss nicht nur am 1. Januar 2028, sondern während seiner gesamten
Ausführung bis 2034 und darüber hinaus der richtige sein: Er muss zukunftsfähig sein.
Flexibilität wird ein entscheidendes Merkmal des nächsten langfristigen Haushalts sein.
Flexibilität ist von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass der EU-Haushalt
zukunftssicher, anpassungsfähig und während seiner gesamten Laufzeit zweckdienlich ist.
Der nächste langfristige Haushalt erfordert ein besseres Gleichgewicht zwischen der für
Investitionen erforderlichen Vorhersehbarkeit und der Flexibilität, die Ausgabenprioritäten
anzupassen und auf unerwarteten Bedarf und unvorhersehbare Krisen zu reagieren. Für
Investitionen, die seitens unserer Begünstigten, seitens der Projektträger und seitens der
Verwaltungsbehörden eine langfristige Planung erfordern, wie etwa größere Investitionen in
den Bereichen Energie und Verkehr sowie Investitionen in den Bereichen Forschung und
Innovation, wird stets die erforderliche Vorhersehbarkeit gewährleistet. Gleichzeitig wird die
Verringerung der Zahl der Rubriken und Programme die Umschichtung nicht vorab
gebundener Ressourcen innerhalb von Programmen und zwischen Programmen erleichtern.
Es werden mehr Möglichkeiten bestehen, Mittel zwischen den einzelnen Aktionsbereichen
26
oder Finanzierungsfenstern der EU-Haushaltsprogramme zu übertragen. Darüber hinaus
werden die einschlägigen Flexibilitätsinstrumente gestärkt.
Der nächste Finanzrahmen wird einfacher aufgebaut sein und weniger Programme, einen
höheren Anteil nicht gebundener Beträge sowie Mechanismen und in die Programme selbst
eingestellte Reserven aufweisen, die eine bessere, schnellere und weniger disruptive Reaktion
auf einen sich wandelnden Bedarf ermöglichen. Umschichtungen innerhalb von und
zwischen Programmen werden dadurch erleichtert, dass Merkmale des Haushalts, die der
Flexibilität abträglich sind, abgebaut werden, während gleichzeitig weiter an der Schaffung
stabiler Bedingungen für langfristige Investitionen gearbeitet wird. Die
Katastrophenbewältigung wird durch Integration der derzeitigen Instrumente in Form von
Reserven und Polstern innerhalb der Obergrenzen des Finanzrahmens und innerhalb der
Programme sowie durch vereinfachte Verfahren für die Neuausrichtung der Finanzierung
gestrafft. Die besonderen Instrumente, die über die Obergrenzen hinausgehen, werden
rationalisiert, wobei das Flexibilitätsinstrument Unterstützung für neuen oder unerwarteten
Bedarf bietet, wenn keine anderen Möglichkeiten einer Flexibilität zur Verfügung stehen. Das
Flexibilitätsinstrument wird neben einem festen jährlichen Betrag Beträge enthalten, die den
im Vorjahr aufgehobenen Mittelbindungen sowie den im Vorjahr in den Haushaltsplan
eingestellten Nettogeldbußen entsprechen17.
Die vergangenen Jahre haben auch gezeigt, dass Häufigkeit, Schwere und Ausmaß
schwerer Krisen, Notlagen und Bedrohungen zugenommen haben. Die mangelnde
Flexibilität der derzeitigen Haushaltsstruktur schränkte die Fähigkeit der Union, auf solche
Krisen zu reagieren, ein. Dies machte deutlich, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass die
Union strukturell mit flexiblen und geeigneten Instrumenten ausgestattet ist, die eine solche
Reaktion ermöglichen.
Es wird ein neuer außerordentlicher und befristeter Mechanismus eingerichtet, damit
auf die Auswirkungen schwerer Krisen, schwerer Notlagen oder der ernsten Gefahr
solcher Krisen oder Notlagen, von denen die Union oder ihre Mitgliedstaaten betroffen
sind, reagiert werden kann. Mit diesem außerordentlichen Kriseninstrument werden durch
EU-Anleihen finanzierte Darlehen an die Mitgliedstaaten ausschließlich für den Zeitraum des
17 Die Kommission wird zu gegebener Zeit eine Änderung der Haushaltsordnung vorschlagen, mit der die
Behandlung von Negativeinnahmen nach Artikel 48 Absatz 2 der Haushaltsordnung über das Jahr 2027 hinaus
verlängert wird.
27
bevorstehenden langfristigen Haushalts bereitgestellt, sollte eine schwere Krise eintreten. Die
Aktivierung dieses außerordentlichen und gezielten Krisenreaktionsinstruments wird vom Rat
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, jeweils unter Berücksichtigung der
Besonderheiten der Krise und des bestehenden Bedarfs, beschlossen. Der Rat wird die von der
Kommission auf den Kapitalmärkten getätigte Aufnahme der Mittel für die Darlehen an die
Mitgliedstaaten je nach Bedarf und je nach den Umständen genehmigen. Mit dem nächsten
langfristigen Haushalt muss sichergestellt werden, dass im Falle einer schweren Krise rasch
und effizient reagiert werden kann. Bei der Umsetzung dieses Krisenreaktionsinstruments
wird – unter anderem durch eine ordnungsgemäße und angemessene Einbeziehung des
Europäischen Parlaments – ein institutionelles Gleichgewicht gewährleistet.
Ein neuer politischer Steuerungsmechanismus wird eine starke interinstitutionelle
Governance bei der Zuweisung flexibler Mittel gewährleisten. Die Flexibilität wird durch
eine solide Governance und ein transparentes Verfahren gestützt, wobei das Europäische
Parlament und der Rat bei der Festlegung der Investitionsprioritäten für EU-Programme eine
Führungsrolle innehaben werden. Angesichts der im Haushaltsplan vorgesehenen größeren
Flexibilität müssen die EU-Organe die wichtigsten zu finanzierenden Prioritäten festlegen,
was sich dann auf das jährliche Haushaltsverfahren auswirken wird. Durch den
Steuerungsmechanismus wird der EU-Haushalt stärker auf die Prioritäten der Union
abgestimmt, sodass eine flexiblere Reaktion auf eine sich rasch verändernde Realität
ermöglicht wird. Der Steuerungsmechanismus wird durch einen integrierten Strategiebericht
gestützt, der auf bestehenden sektorspezifischen Verfahren und Berichten wie dem
Europäischen Semester, dem neuen Koordinierungsinstrument für Wettbewerbsfähigkeit, dem
Bericht zur Lage der Energieunion, den nationalen Energie- und Klimaplänen, der
Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik und dem Bericht über den Binnenmarkt und
die Wettbewerbsfähigkeit aufbaut. Der nach wichtigen Politikbereichen gegliederte integrierte
Strategiebericht wird Prioritäten auf EU-Ebene enthalten, die vom Europäischen Parlament,
dem Rat und der Kommission zu erörtern und zu vereinbaren sind.
Die Kapazität des Haushalts sollte nicht von unerwarteten Inflationsschocks abhängen.
In den vergangenen Jahren hat die hohe Inflation die Kaufkraft des EU-Haushalts erheblich
belastet18. Dies führte zu einer Kürzung der Mittel für regionale Behörden, Landwirte und
Forscher. Für den nächsten langfristigen Haushalt schlägt die Kommission vor, dass die
Obergrenzen weiterhin auf einem festen Deflator von 2 % beruhen, wenn die Inflation in der
EU zwischen 1 % und 3 % liegt. Liegt die tatsächliche Inflation unter 1 % oder über 3 %,
wird eine Anpassung auf der Grundlage der tatsächlichen Inflation vorgenommen, um
sicherzustellen, dass die Leistungsfähigkeit des EU-Haushalts nicht übermäßig beeinträchtigt
wird.
Flexibilität ermöglicht zwar die Anpassung an sich ändernde Umstände, doch ist für die
Begünstigten und die Finanzplanung der Mitgliedstaaten Vorhersehbarkeit erforderlich.
Mehrere Aspekte der Vorschläge der Kommission werden die Vorhersehbarkeit im nächsten
langfristigen Haushalt verbessern, beginnend mit einer Verringerung und Rationalisierung der
Instrumente über die Obergrenzen hinaus. Die Rückzahlung im Rahmen von
NextGenerationEU wird vorhersehbarer sein als im laufenden Zeitraum, da es keine neue
Nettoanleiheemission geben wird. Die verbleibende Volatilität aufgrund von
18 Dies wurde vom Europäischen Rechnungshof in seinen Jahresberichten 2022 über die Ausführung des EU-
Haushaltsplans und über die Tätigkeiten im Rahmen des neunten, zehnten und elften Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2022 hervorgehoben.
28
Refinanzierungsgeschäften wird vollständig durch einen festen jährlichen Finanzrahmen für
die Rückzahlung im Rahmen von NextGenerationEU gedeckt, der sowohl die Zinsen als auch
das Kapital abdeckt.
4. EIN EINFACHERER EU-HAUSHALT MIT MEHR WIRKUNG
Der EU-Haushalt wird in erster Linie für seine Endempfänger konzipiert. Werden die
Vorschriften und Verfahren für den Zugang zu EU-Mitteln vereinfacht und harmonisiert,
verringert dies den Aufwand für Empfänger und Begünstigte von EU-Mitteln, insbesondere
für kleine Unternehmen. Mit vereinfachten Vorschriften und Prüfungsregelungen können sich
die Projektträger darauf konzentrieren, Ergebnisse zu liefern.
Den Begünstigten wird der Zugang zu EU-Mitteln erleichtert. Informationen über
Finanzierungsmöglichkeiten werden in einem einzigen Portal konsolidiert, das Projektträgern
in der EU einen vereinfachten Zugang zu Informationen bietet und auf den Erfahrungen mit
dem Förder- und Ausschreibungsportal und dem STEP-Portal aufbaut. Beratungsdienste und
Dienste zur Unterstützung von Unternehmen werden gestrafft. Dadurch wird die Zeit, um
einschlägige Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, verkürzt.
Der neue Finanzrahmen wird eine einfachere Architektur mit weniger Programmen
aufweisen, was einen geringeren Verwaltungsaufwand zur Folge hat. Dadurch werden
Überschneidungen minimiert, Synergien und Größenvorteile maximiert und der Haushalt
sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Interessenträger verständlicher.
Darüber hinaus sorgen stabile Regelungsrahmen mit geteilter, direkter und indirekter
Mittelverwaltung für einen geringeren Verwaltungsaufwand. Mit den nationalen und
regionalen Partnerschaftsplänen werden wir im Vergleich zur derzeitigen Menge an Plänen
und Arbeitsprogrammen im Rahmen zahlreicher Fonds einen deutlichen Rückgang der Anzahl
an Programmplanungsdokumenten erreichen, wodurch der Aufwand für die nationalen und
regionalen Behörden verringert wird.
Zur Steigerung der Wirkung wird sich der neue langfristige EU-Haushalt in hohem
Maße auf ergebnisorientierte Finanzierungen stützen. Dadurch verlagert sich der
Schwerpunkt auf das Wesentliche: sicherzustellen, dass die Investitionen die gewünschten
Ergebnisse erzielen. Durch eine ergebnisorientierte Finanzierung, bei der Mittel bei der
Erreichung von Zwischenschritten ausgezahlt werden können, werden die EU-Mittel schneller
in der Realwirtschaft ankommen. Eine breitere Nutzung vereinfachter Kostenoptionen und
nicht mit Kosten verknüpfter Finanzierungen wird die Berichterstattungspflichten der
Mittelempfänger erheblich verringern, indem die Überprüfungen und Kontrollen auf die
Ergebnisse der Projekte und nicht auf deren Kosten ausgerichtet werden.
Der verstärkte Einsatz von Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien wird
die Hebelwirkung erhöhen und dafür sorgen, dass der EU-Haushalt eine größere Rolle
bei der Minderung des Risikos privater Investitionen und der Erschließung von
Finanzierungen durch institutionelle Investoren spielt. Private Partner und Investitionen
des Privatsektors gewinnen für ein breites Spektrum von Maßnahmen und Programmen
zunehmend an Bedeutung. Daher werden Haushaltsgarantien, Finanzierungsinstrumente und
Mischfinanzierungsmaßnahmen (die rückzahlbare Unterstützung mit einer
Finanzhilfekomponente kombinieren) zu einem festen Bestandteil des
29
Finanzierungsinstrumentariums werden und Produkte wie Venture Debt, Darlehen und
Beteiligungsinvestitionen unterstützen.
Der verstärkte Einsatz von Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien wird
mit einer vereinfachten Steuerung einhergehen. Harmonisierte technische Vorschriften für
interne und externe Programme werden die Kohärenz im gesamten Haushalt steigern und den
Verwaltungsaufwand für die Durchführungspartner verringern. Es wird eine einzige
Haushaltsgarantie für interne Politikbereiche eingeführt, die im Rahmen des Europäischen
Fonds für Wettbewerbsfähigkeit eingerichtet wird, aber auch für andere Programme
zugänglich ist. Daneben wird es eine gesonderte Garantie für externe Politikbereiche im
Rahmen von „Europa in der Welt“ geben. Eine offene Architektur, die die Zusammenarbeit
mit einer Vielzahl internationaler Finanzinstitutionen ermöglicht, etwa mit der Europäischen
Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, nationalen
Förderbanken und Institutionen zur Entwicklungsfinanzierung, wird ein zentrales Element des
langfristigen EU-Haushalts bleiben.
Die Wirkung des nächsten langfristigen EU-Haushalts wird durch politikbasierte
Darlehen an die Mitgliedstaaten und im Rahmen von „Europa in der Welt“ an
Drittländer weiter verstärkt, was bedeutet, dass die Finanzarchitektur der EU stärker
genutzt wird. Auch die Bereitstellung weiterer Finanzmittel zur Unterstützung der politischen
Ziele der EU durch Kreditaufnahme für Darlehensvergabe bei gleichzeitiger Bewältigung
länderspezifischer Herausforderungen wird die Wirkung des EU-Haushalts steigern. Diese
zusätzliche Unterstützung wird den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung der ersten Fassung
ihres Plans zur Verfügung stehen, damit sie Zugang zu Finanzmitteln erhalten, die ihren
Bedürfnissen und Ambitionen gerecht werden.
Eine größere Kohärenz zwischen den Investitionsprioritäten der EU und der
Mitgliedstaaten wird die Wirkung und Wirksamkeit der Finanzierungen maximieren.
Durch die künftigen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne werden die EU, die
Mitgliedstaaten und die Regionen die Investitions- und Reformprioritäten besser aufeinander
abstimmen können. Bei diesen Partnerschaften werden EU- und nationale Kofinanzierungen
für Initiativen, mit denen sowohl EU-Prioritäten umgesetzt als auch lokale Bedürfnisse
gedeckt werden, miteinander kombiniert.
Ein stärkerer Leistungsrahmen wird der Umsetzung der politischen Prioritäten der EU
dienen und die Transparenz erhöhen. Er wird die einheitliche Anwendung der horizontalen
Prioritäten im gesamten EU-Haushalt sicherstellen, sowohl im Bereich Klima und
Biodiversität als auch in Bezug auf den Grundsatz der Vermeidung erheblicher
Beeinträchtigungen, die Sozialpolitik und die Gleichstellung der Geschlechter.
Mit einem allgemeinen Ausgabenziel für Klima- und Umweltziele von mindestens 35 %
des Gesamtbetrags der Haushaltsmittel wird die Unterstützung leichter auf die Ziele des
europäischen Grünen Deals gelenkt werden können. Darüber hinaus wird der
Leistungsrahmen ein einziges verhältnismäßiges Regelwerk für die Umsetzung des
Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in sämtlichen EU-Programmen
enthalten.
Dieser Leistungsrahmen steht für eine erhebliche Vereinfachung und wird den mit der
Überwachung und Berichterstattung verbundenen Verwaltungsaufwand verringern.
Alle einschlägigen Programme werden einem einheitlichen Ausgaben- und
Leistungsüberwachungssystem unterliegen, das einen umfassenden Überblick darüber
30
ermöglicht, wo EU-Mittel zugewiesen werden und was mit ihnen erreicht wird. Mit dem
Rahmen werden über 5 000 Indikatoren durch 900 Output- und Ergebnisindikatoren ersetzt
und gestrafft, 32 programmspezifische Berichte in einer einzigen jährlichen Management- und
Leistungsbilanz konsolidiert und über 30 Online-Portale mit Informationen zum Haushalt zu
einem nutzerfreundlichen Zugang (dem sog. „zentralen Portal“) zusammengeführt, wodurch
sich der Aufwand für Begünstigte verringert und die Öffentlichkeit einen leichteren Zugang
zu Informationen zum Haushalt erhält. Im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen
Rechnungshofs wird dieses System dafür sorgen, dass die Wirksamkeit und Effizienz des EU-
Haushalts einheitlich bewertet werden kann19.
5. RECHTSSTAATLICHKEIT, GRUNDRECHTE UND SCHUTZ DER
FINANZIELLEN INTERESSEN DER UNION
Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist eine unabdingbare Voraussetzung für die
Verwendung sämtlicher Mittel. Strenge Schutzmechanismen für die Wahrung der
Rechtsstaatlichkeit sind bei den EU-Ausgaben von entscheidender Bedeutung, um den Schutz
der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten. Auch zeigen die Erfahrungen mit den
aktuellen Finanzierungsinstrumenten, dass die finanzielle Unterstützung von Investitionen
und Reformen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch die EU einen echten Mehrwert
bieten kann. Die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne werden dafür sorgen, dass die
finanzielle Unterstützung gezielter Reformen und Maßnahmen zur Stärkung der
institutionellen und zivilgesellschaftlichen Kapazitäten zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit
eng mit den Empfehlungen im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit verknüpft ist. Durch die
finanzielle Unterstützung von Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in Verbindung mit
einer strikten Anwendung von Schutzmechanismen und Konditionalitäten wird sichergestellt,
dass der EU-Haushalt geschützt ist und die Haushaltsmittel dazu verwendet werden, eine auf
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten beruhende Union zu verwirklichen.
Eine Bedingung für die nationalen und regionalen Partnerschaften wird sein, dass die
Mitgliedstaaten die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und die Charta der Grundrechte
achten. Auf der Grundlage der Bestimmungen der Dachverordnung und der Aufbau- und
Resilienzfazilität wird dies die Auszahlung von Geldern ermöglichen, wenn die wichtigsten
Voraussetzungen für die Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Charta der
Grundrechte erfüllt sind. Im nächsten Finanzrahmen sollte – wie aktuell im Rahmen von
NextGenerationEU – die Möglichkeit vorgesehen werden, bei systemischen Mängeln im
Bereich der Rechtsstaatlichkeit Zahlungen zu blockieren; so sollte beispielsweise die
Finanzierung von Bildungseinrichtungen ausgesetzt werden können, wenn das Grundrecht auf
akademische Freiheit nicht gewahrt wird.
Entsprechend den Empfehlungen des jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit werden
aus dem EU-Haushalt auch Reformen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in den
Mitgliedstaaten unterstützt. So erhalten alle Mitgliedstaaten positive Anreize, ihre
Fähigkeiten zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu stärken, indem offene, auf Rechten
beruhende, demokratische, gleichberechtigte und inklusive Gesellschaften gestützt und
weiterentwickelt werden, die Rechtsstaatlichkeit durch eine Stärkung der Justizsysteme, der
19 Europäischer Rechnungshof, Analyse Nr. 03/2025: Chancen für den Mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit
nach 2027.
31
Korruptionsbekämpfung und des Medienpluralismus sowie eine wirksame Gewaltenteilung
gefördert und gewahrt wird, und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung und institutionelle
Kapazitäten gestärkt werden.
Die Haushaltsordnung stellt den Schutz der finanziellen Interessen der Union sicher, und
die Mitgliedstaaten werden darin dazu verpflichtet, bei der Ausführung des Haushaltsplans für
die Einhaltung der Charta der Grundrechte zu sorgen und die in Artikel 2 des Vertrags über
die Europäische Union verankerten Werte der Union zu achten. Darüber hinaus wird die
Konditionalitätsverordnung, die nicht zeitlich befristet ist, den EU-Haushalt weiterhin vor
Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit schützen. Sie ist unser Bollwerk, das
sämtliche EU-Programme schützt.
Die Transparenz in Bezug auf die Begünstigten des EU-Haushalts wird gestärkt. Ab
2028 werden Angaben zu den Begünstigten von EU-Mitteln in einer zentralen Datenbank auf
der Website der Kommission veröffentlicht. Um den EU-Haushalt – insbesondere vor
Missbrauch zur Verbreitung radikalen oder extremistischen Gedankenguts in den
Mitgliedstaaten – zu schützen, ist die Kommission bereit, neue Verfahren oder Maßnahmen zu
prüfen, um Begünstigte von EU-Mitteln einer gründlichen risikobasierten Prüfung auf
Sicherheitsrisiken und Unvereinbarkeit mit den Werten der EU zu unterziehen. Mit der
Änderung der Haushaltsordnung 2024 wurde eine Verurteilung wegen Aufstachelung zu
Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt als neuer Grund für den Ausschluss von EU-
Mitteln aufgenommen, und dieser wird konsequent angewandt werden. Das Früherkennungs-
und Ausschlusssystem, das den EU-Haushalt vor Betrug und Unregelmäßigkeiten schützt,
wird auf Fonds mit geteilter Mittelverwaltung ausgeweitet.
Der EU-Haushalt muss sich auf eine solide Prüf- und Kontrollstrategie stützen, die eine
enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof
umfasst, um sicherzustellen, dass die EU-Mittel im Einklang mit den geltenden Vorschriften
ausgegeben werden. Bei den nationalen und regionalen Partnerschaften wird sich die
Kommission auf die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen stützen und diese
durch eigene Kontrollen ergänzen, wobei der Schwerpunkt auf den Systemen liegt, die von
den Mitgliedstaaten eingerichtet wurden, um den zuverlässigen Schutz der finanziellen
Interessen der EU sicherzustellen. Außerdem werden Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen der
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen, d. h. der zufriedenstellenden
Erreichung der Etappenziele und Zielwerte, kombiniert, beginnend mit der Analyse der von
den Mitgliedstaaten vorgelegten Pläne, worauf Kontrollen der eingereichten Zahlungsanträge
und schließlich Ex-post-Prüfungen folgen.
Mit der laufenden Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur wird sichergestellt,
dass alle beteiligten Akteure – einschließlich OLAF, der Europäischen Staatsanwaltschaft und
Europol – beim Vorgehen gegen Unregelmäßigkeiten, Betrug und Korruption zulasten des
EU-Haushalts enger zusammenarbeiten. Diese umfassende Überprüfung, an der alle
einschlägigen Akteure der Betrugsbekämpfungsarchitektur der EU beteiligt sind, wird
stärkere Synergien schaffen und durch die Vermeidung von Doppelarbeit in den
verschiedenen Phasen des Betrugsbekämpfungszyklus – Verhütung, Aufdeckung,
Untersuchung und Behebung von Betrug und Einziehung der betroffenen Beträge,
einschließlich jener, die den EU-Haushalt betreffen – Effizienzgewinne herbeiführen.
32
6. EIN EHRGEIZIGER EU-HAUSHALT MIT EINER MODERNISIERTEN
EINNAHMENSEITE
Die finanzielle Schlagkraft des EU-Haushalts muss den Ambitionen der Union gerecht
werden. Angesichts des Ausmaßes der internen Herausforderungen, mit denen die Union
konfrontiert ist, und der erhöhten geopolitischen Unsicherheit sowie des zunehmenden
Wettbewerbs muss die EU mit einem ausreichend großen Haushalt ausgestattet werden, um in
den in dieser Mitteilung genannten vorrangigen Bereichen wirklich etwas bewegen zu
können. Gleichzeitig müssen die Verpflichtungen der Union zur Rückzahlung der im Rahmen
von NextGenerationEU aufgenommenen Mittel ab 2028 erfüllt werden.
Die Kommission schlägt einen langfristigen EU-Haushalt in Höhe von 1,98 Bio. EUR
vor, was 1,26 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU entspricht. Die
Ausgaben- und die Einnahmenseite des EU-Haushalts sind zwei Seiten derselben
Medaille. Das beispiellose Zusammenfallen von drängenden Herausforderungen und einer
angespannten Haushaltslage bietet die einzigartige Gelegenheit, die Ausgaben- und
Einnahmenseite des Haushalts der dringend erforderlichen Modernisierung zu unterziehen.
Um einen ehrgeizigeren mehrjährigen Finanzrahmen, der den strategischen Prioritäten
der Union gerecht wird, und die Rückzahlung von NextGenerationEU sicherzustellen,
sind neue Eigenmittel unerlässlich. Es bedarf einer gemeinsamen finanziellen Anstrengung
für die Union, die nicht allein durch die nationalen Beiträge getragen werden kann. Neue
Eigenmittel werden die Belastung der Mitgliedstaaten verringern und die nachhaltige
Finanzierung der gemeinsamen EU-Politik gewährleisten, während gleichzeitig die nationalen
Beiträge insgesamt stabil bleiben. Der EU-Haushalt soll einen europäischen Mehrwert für alle
schaffen, was auch eine gemeinschaftlich getragene Finanzierung der gemeinsamen
Prioritäten erfordert.
Daher wird die Kommission im Rahmen des Vorschlags für den neuen langfristigen
Haushalt einen neuen Eigenmittelbeschluss vorlegen. Darin wird die Modernisierung und
Diversifizierung der Einnahmequellen des EU-Haushalts vorgeschlagen. Gleichzeitig schlägt
die Kommission vor, die Eigenmittelobergrenzen für Zahlungen auf 1,75 % des
Bruttonationaleinkommens der EU-27 anzuheben, um einem höheren Finanzierungsbedarf
gerecht zu werden und den Spielraum zu bieten, der erforderlich ist, damit die Union unter
allen Umständen in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Die Interinstitutionelle Vereinbarung zielte darauf ab, den Verhandlungen über neue
Eigenmittel nach 2020 einen Rahmen und eine Richtung zu geben. Diese Verhandlungen
sind jedoch ins Stocken geraten. Um ihnen neuen Schwung zu verleihen, hat die
Kommission die gesamte Einnahmenseite des EU-Haushalts überarbeitet. Dies umfasst die
Einführung neuer Kategorien von Eigenmitteln und Vorschläge für gezielte Anpassungen der
bestehenden Eigenmittel. Die Finanzierung des EU-Haushalts kann auch durch weitere neue
Einnahmequellen gestärkt werden. Das vorgeschlagene Paket steht im Einklang mit den
politischen Prioritäten der EU, beruht auf den bestehenden Rechtsvorschriften oder dem
Eigenmittelbeschluss selbst und ließe sich mit einem akzeptablen Verwaltungsaufwand
umsetzen.
Neue Eigenmittel zur Finanzierung der Prioritäten der EU
Die Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems sind eng mit den
Klimazielen der Union verknüpft und verfügen über ein maßgebliches
33
Einnahmenpotenzial. Die Möglichkeit von Eigenmitteln auf der Grundlage des
Emissionshandelssystems bietet einzigartige Vorteile aufgrund der sofortigen Verfügbarkeit in
ausreichendem Umfang. Während 30 % der Einnahmen dem EU-Haushalt zugutekommen
würden, würden die meisten Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten
weiterhin in die nationalen Haushalte fließen.
Die Eigenmittel auf der Grundlage des CO2-Grenzausgleichssystems können als
„externe Dimension“ des Emissionshandelssystems betrachtet werden, und die
entsprechenden Eigenmittel bleiben daher ein integraler Bestandteil des Pakets. Mit dem
CO2-Grenzausgleichssystem wird sichergestellt, dass Einfuhren in die EU einem CO2-Preis
unterliegen, der den Kosten der Herstellung dieser Waren in der EU entspricht.
Neue Eigenmittel auf der Grundlage der Menge nicht gesammelter E-Abfälle würden
sich positiv auf die Umwelt auswirken und gleichzeitig zur strategischen Autonomie der
Union in Bezug auf kritische Rohstoffe beitragen. Elektro- und Elektronik-Altgeräte, oder
E-Abfälle, gehören zu den am schnellsten wachsenden Abfallströmen. Da E-Abfälle wichtige
kritische Rohstoffe enthalten, können Recycling und Wiederverwendung einen wichtigen
Beitrag zur Verringerung der Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten leisten. Trotz
eindeutiger Fortschritte beim Recycling liegt die Sammelquote nach wie vor deutlich unter
den Unionszielen. Die Einführung eines nationalen Beitrags auf der Grundlage der von den
Mitgliedstaaten gemeldeten nicht gesammelten Abfälle wird Anreize für die Abfallminderung
und die getrennte Sammlung bieten.
Im Rahmen des vorgeschlagenen Unternehmensbeitrags für Europa werden
Unternehmen zur Finanzierung des EU-Haushalts beitragen. Unternehmen werden über
mehrere EU-Finanzierungsprogramme bei der Modernisierung, Innovation und Expansion
unterstützt. Der neue langfristige EU-Haushalt wird die Wettbewerbsfähigkeit und das
Wirtschaftswachstum fördern und die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch
langfristige Investitionen, insbesondere über den Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit, verbessern. Diese Eigenmittel werden grundsätzlich nicht für KMU
gelten.
Eigenmittel auf der Grundlage der Verbrauchsteuer auf Tabak würden die
gesundheitspolitischen Ziele der EU unterstützen und gleichzeitig Einnahmen für den
EU-Haushalt generieren. Die unterschiedliche Besteuerung innerhalb der Union wirkt sich
negativ auf die Politik der Mitgliedstaaten zur Abschreckung vom Tabakkonsum durch
Besteuerung aus. Der Vorschlag für Eigenmittel auf der Grundlage der Verbrauchsteuer auf
Tabak ergänzt die anstehende Neufassung der Richtlinie über die Verbrauchsteuer auf Tabak,
mit der die Mindestverbrauchsteuern in der EU und bestimmte Kategorien traditioneller
Tabakerzeugnisse angepasst werden sollen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im
Binnenmarkt zu gewährleisten.
Anpassung der bestehenden Eigenmittel
Es werden gezielte Anpassungen der bestehenden Eigenmittel vorgeschlagen, um die
einnahmenseitige Grundlage des EU-Haushalts zu erhalten. Die traditionellen
Eigenmittel, die in erster Linie aus Zöllen bestehen, werden von den Mitgliedstaaten im
Namen der Union erhoben. Darüber hinaus soll nun der Abrufsatz für die auf nicht recycelten
Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, die zu Beginn des derzeitigen
Finanzrahmens eingeführt wurden, erhöht werden, um der Inflationsentwicklung Rechnung zu
tragen.
34
Übrige Einnahmen
Der EU-Haushalt kann auch mit den übrigen Einnahmen finanziert werden. Die übrigen
Einnahmen ergänzen die Eigenmittel. Sie fließen direkt in den EU-Haushalt und verringern so
den Druck auf die nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten. Zusätzliche übrige Einnahmen
werden z. B. durch eine Erhöhung der bestehenden ETIAS-Gebühr zur Angleichung an
andere Länder erzielt. Die Kommission wird auch weiterhin auf die Einführung neuer
Gebühren im Zusammenhang mit der Unionspolitik hinarbeiten.
7. SCHLUSSFOLGERUNG
Die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 bieten der Union
die Gelegenheit, Einigkeit bei den Zielsetzungen zu zeigen und die Union in die Lage zu
versetzen, die gemeinsamen Ambitionen verwirklichen zu können.
Die Kommission schlägt einen ehrgeizigen, flexiblen und zukunftsorientierten
langfristigen EU-Haushalt vor. Er beruht auf denselben Stärken und Grundprinzipien wie
der aktuelle Rahmen, wird aber einfacher, flexibler und wirkungsvoller sein. Die Erwartungen
an die Union, die eigenen Ziele zu erreichen und gleichzeitig die finanziellen Verpflichtungen
im Rahmen von NextGenerationEU zu erfüllen, sind riesig, und schrittweise Änderungen
werden nicht reichen, diese komplexe Aufgabe zu lösen. Wir müssen es wagen, neue Wege
einzuschlagen, und sicherstellen, dass jeder eingesetzte Euro Europa voranbringt.
Jeder Bestandteil dieser Vorschläge bedarf solider Steuerung, Transparenz und einer
starken politischen Kontrolle. Die Kommission wird eng mit dem Europäischen Parlament
und dem Rat zusammenarbeiten, um rasch eine ehrgeizige und ausgewogene Einigung über
den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen und die sektorspezifischen Programme zu erzielen.
Als Haushaltsbehörde werden das Europäische Parlament und der Rat den langfristigen
Haushalt steuern und sicherstellen, dass er während seiner gesamten Laufzeit vollständig auf
unsere gemeinsamen Prioritäten abgestimmt bleibt.
Ein unabhängigeres Europa muss bereit sein, sein Schicksal selbst in die Hand zu
nehmen. Die Union darf sich bei der Verteidigung ihrer Interessen und Werte nicht allein auf
andere verlassen. Wir müssen alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um
unsere gemeinsame Agenda umzusetzen und unsere Ambitionen zu verwirklichen. Mit dem
EU-Haushalt können die Investitionen und Reformen angestoßen werden, die für den
künftigen Wohlstand, den Zusammenhalt, die Sicherheit und die Nachhaltigkeit der Union
unerlässlich sind.
Es ist an der Zeit, an einem Strang zu ziehen, um dies in die Tat umzusetzen.
35
Anhang Der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 – Tabellen
Nominale Beträge zu jeweiligen Preisen, in Mio. EUR 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034
Gesamt
2028-2034
163 088 160 860 158 053 155 565 152 274 140 140 132 240 1 062 220
Nationale und regionale Partnerschaftspläne, davon: 135 571 133 134 130 130 127 411 123 879 111 535 103 415 865 075
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Einkommensstützung und Fischerei 42 003 41 994 41 985 41 976 41 965 41 908 41 870 293 701
Migration und Grenzmanagement 5 847 5 633 5 407 5 170 4 922 3 945 3 291 34 215
Wirtschaftlicher, territorialer und sozialer Zusammenhalt einschließlich Fischerei
sowie ländliche Gemeinschaften und Tourismus
75 768 73 334 70 769 68 074 65 240 53 715 46 065 452 965
p. m. – Klima-Sozialfonds 10 500 10 300 10 100 9 800 9 400 - - 50 100
Interreg - 1 753 1 782 1 810 1 840 1 524 1 555 10 264
EU-Fazilität - Maßnahmen der Union 10 512 8 951 8 690 8 852 8 353 8 853 9 012 63 223
Sonstiges (Städte, Beschäftigung und soziale Innovation ...) 900 900 900 900 901 900 900 6 301
Solidaritätsfonds der EU 2 706 2 760 2 815 2 872 2 929 2 988 3 047 20 117
Thematische Fazilitäten im Bereich Inneres 3 401 3 469 3 539 3 609 3 682 3 755 3 830 25 285
Sonstiges (Städte, Beschäftigung und soziale Innovation ...) 3 505 1 822 1 436 1 471 841 1 210 1 235 11 520
EU-Fazilität - Polster 1 172 1 195 1 219 1 243 1 268 1 294 1 319 8 710
Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft 58 63 61 62 64 64 66 438
Dezentrale Agenturen, davon: 2 677 2 866 3 048 3 261 3 483 3 676 3 877 22 888
Frontex 1 309 1 421 1 561 1 694 1 827 1 963 2 113 11 888
Europol 320 361 395 430 464 498 531 2 999
Rückzahlung von NGEU 24 000 24 000 24 000 24 000 24 000 24 000 24 000 168 000
Spielraum 782 798 814 831 847 864 881 5 817
66 875 81 300 83 176 87 312 88 611 90 706 91 614 589 594
Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit 42 703 56 663 58 374 70 978 72 286 74 158 75 346 450 508
Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ausgenommen Innovationsfonds) 42 653 56 613 58 324 61 925 62 343 63 498 63 945 409 301
Horizont Europa 16 243 25 183 26 265 26 891 26 607 27 048 26 765 175 002
Energiewende und Dekarbonisierung der Industrie 3 004 3 566 3 636 12 971 13 940 14 737 15 560 67 416
MFR-Komponente 2 954 3 516 3 586 3 919 3 997 4 077 4 159 26 210
p. m. – Innovationsfonds 50 50 50 9 052 9 943 10 660 11 401 41 206
Resilienz und Sicherheit, Verteidigungsindustrie und Weltraum 14 733 17 534 17 884 19 544 19 935 20 334 20 741 130 704
Digitale Führungsrolle 6 176 7 350 7 497 8 194 8 358 8 525 8 695 54 793
Gesundheit, Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie 2 547 3 031 3 092 3 378 3 446 3 515 3 585 22 593
Mindestbetrag Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit Instrument "InvestEU"
und Beratungsleistungen, vorläufiger Beitrag aus den Fenstern
(Teil des gesamten Fonds für Wettbewerbsfähigkeit)
1 143 1 643 1 642 1 643 1 643 1 643 1 643 11 000
Erasmus+ 5 261 5 440 5 625 5 819 6 019 6 224 6 439 40 827
Connecting Europe Facility 10 906 11 290 11 342 11 569 11 982 12 045 12 294 81 428
Connecting Europe Facility (CEF) - Transport, of which: 7 124 7 354 7 246 7 308 7 550 7 434 7 499 51 515
Military mobility 2 842 2 899 2 609 2 483 2 533 2 214 2 071 17 651
Connecting Europe Facility (CEF) - Energy 3 782 3 936 4 096 4 261 4 432 4 610 4 795 29 912
Katastrophenschutzverfahren der Union + 1 316 1 437 1 477 1 535 1 569 1 644 1 697 10 675
AgoraEU 1 099 1 139 1 180 1 223 1 268 1 313 1 360 8 582
Kreatives Europe - Kultur 230 238 247 256 265 275 285 1 796
Media+ 409 424 439 455 472 489 506 3 194
Demokratie, Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte 460 477 494 512 531 550 569 3 593
Binnenmarktprogramm 833 916 860 885 904 915 925 6 238
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung, davon: 1 599 1 434 1 287 1 143 1 219 1 653 1 459 9 794
Beitrag zum ITER 946 848 762 676 721 978 863 5 794
Instrument für die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union (ESI) - - - - - - - -
Schutz des Euro gegen Geldfälschung ( Programm "Pericles V") 1 1 1 1 1 1 1 7
Stilllegung kerntechnischer Anlagen (Litauen) 91 124 87 84 94 94 104 678
Nukleare Sicherheit – Zusammenarbeit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen 135 103 121 128 144 158 177 966
Justiz 101 105 109 114 118 123 128 798
Dezentrale Agenturen 1 271 1 319 1 354 1 397 1 441 1 486 1 530 9 798
Sonstiges (sonstige Maßnahmen, Befugnisse) 699 273 277 302 306 320 316 2 493
Spielraum 908 1 104 1 129 1 185 1 203 1 231 1 239 7 999
Europa in der Welt 24 555 25 127 25 578 30 603 35 761 36 442 37 137 215 203
Instrument "Europa in der Welt" (*) 22 787 23 243 23 708 28 448 33 369 34 037 34 717 200 309
Erweiterung, östliche Nachbarschaft und übriges Europa 4 843 4 940 5 039 6 046 7 093 7 235 7 380 42 576
Subsahara-Afrika 6 795 6 931 7 069 8 482 9 950 10 149 10 352 59 728
Asien und Pazifik 1 900 1 938 1 976 2 372 2 782 2 838 2 895 16 701
Amerika und die Karibik 1 024 1 045 1 065 1 278 1 499 1 529 1 560 9 000
Naher Osten, Nordafrika und Golfregion 4 835 4 932 5 030 6 036 7 080 7 222 7 367 42 502
Globale Angelegenheiten 1 706 1 741 1 775 2 131 2 498 2 548 2 599 14 998
Polster 1 684 1 718 1 752 2 103 2 467 2 517 2 567 14 808
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 443 454 467 483 494 507 521 3 369
Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) (einschl. Grönland) 94 144 147 199 153 156 106 999
Sonstiges (sonstige Maßnahmen, Befugnisse) 310 344 297 325 404 376 400 2 456
Spielraum 920 942 958 1 147 1 340 1 366 1 392 8 065
Verwaltung 14 945 15 584 16 281 16 870 17 466 18 062 18 669 117 877
- - - - - - -
Gesamtspielraum 2 714 1 196 1 229 1 463 1 663 2 051 2 074 12 390
- - - - - - -
GESAMT 269 463 282 871 283 088 290 350 294 112 285 350 279 660 1 984 894
In % des BNE (EU-27) 1,31% 1,33% 1,29% 1,29% 1,27% 1,19% 1,13% 1,26%
Über die Obergrenzen hinaus, davon:
Flexibilitätsinstrument 2 122 2 165 2 208 2 252 2 297 2 343 2 390 15 777
Ukraine 14 286 14 286 14 286 14 286 14 286 14 286 14 286 100 002
Catalyst Europe (Policy Loans Nationale Aufbau- und Resilienzpläne) (150 Mrd.)
Krisenmechanismus (0,25 % des BNE - 395 Mrd.)
Außerhalb des MFR
Europäische Friedensfazilität 4 357 4 357 4 357 4 357 4 357 4 357 4 357 30 499
MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN 2028-2034 (MITTELBINDUNGEN)
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt,
Landwirtschaft, ländlicher Raum und Meere, Wohlstand und
Sicherheit
Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit
36
Nominale Beträge zu Preisen von 2025, in Mio. EUR 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034
Gesamt
2028-2034
153 681 148 610 143 153 138 137 132 563 119 607 110 652 946 404
Nationale und regionale Partnerschaftspläne, davon: 127 751 122 995 117 863 113 137 107 844 95 194 86 533 771 317
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Einkommensstützung und Fischerei 39 580 38 796 38 027 37 274 36 533 35 768 35 035 261 013
Migration und Grenzmanagement 5 510 5 204 4 897 4 591 4 285 3 367 2 754 30 608
Wirtschaftlicher, territorialer und sozialer Zusammenhalt einschließlich Fischerei
sowie ländliche Gemeinschaften und Tourismus
71 398 67 749 64 097 60 447 56 796 45 845 38 545 404 877
p. m. – Klima-Sozialfonds 9 894 9 516 9 148 8 702 8 183 - - 45 443
Interreg - 1 620 1 614 1 607 1 601 1 301 1 301 9 044
EU-Fazilität - Maßnahmen der Union 9 906 8 269 7 870 7 861 7 272 7 556 7 541 56 275
Einheitliches Sicherheitsnetz/ Agrarreserve 848 831 815 799 784 768 753 5 598
Solidaritätsfonds der EU 2 550 2 550 2 550 2 550 2 550 2 550 2 550 17 850
Thematische Fazilitäten im Bereich Inneres 3 205 3 205 3 205 3 205 3 205 3 205 3 205 22 435
Sonstiges (Städte, Beschäftigung und soziale Innovation ...) 3 303 1 683 1 300 1 307 733 1 033 1 033 10 392
EU-Fazilität - Polster 1 104 1 104 1 104 1 104 1 104 1 104 1 104 7 728
Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft 55 58 55 55 56 55 55 389
Dezentrale Agenturen, davon: 2 522 2 648 2 761 2 896 3 032 3 137 3 244 20 240
Frontex 1 233 1 313 1 414 1 504 1 591 1 675 1 768 10 498
Europol 302 333 358 382 404 425 444 2 649
Rückzahlung von NGEU 22 616 22 172 21 738 21 311 20 893 20 484 20 082 149 296
Spielraum 737 737 738 738 737 738 737 5 161
63 017 75 108 75 335 77 530 77 141 77 416 76 658 522 205
Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit 40 240 52 348 52 871 63 026 62 929 63 293 63 046 397 753
Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ausgenommen Innovationsfonds) 40 193 52 302 52 826 54 988 54 273 54 195 53 506 362 283
Horizont Europa 15 306 23 265 23 789 23 878 23 163 23 085 22 396 154 882
Energiewende und Dekarbonisierung der Industrie 2 831 3 294 3 293 11 518 12 136 12 578 13 020 58 670
MFR-Komponente 2 784 3 248 3 248 3 480 3 480 3 480 3 480 23 200
p. m. – Innovationsfonds 47 46 45 8 038 8 656 9 098 9 540 35 470
Resilienz und Sicherheit, Verteidigungsindustrie und Weltraum 13 883 16 198 16 198 17 355 17 355 17 355 17 355 115 699
Digitale Führungsrolle 5 820 6 790 6 790 7 276 7 276 7 276 7 276 48 504
Gesundheit, Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie 2 400 2 800 2 800 3 000 3 000 3 000 3 000 20 000
Mindestbetrag Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit Instrument
"InvestEU" und Beratungsleistungen, vorläufiger Beitrag aus den Fenstern
(Teil des gesamten Fonds für Wettbewerbsfähigkeit)
1 077 1 518 1 488 1 459 1 430 1 402 1 375 9 749
Erasmus+ 4 958 5 026 5 095 5 167 5 240 5 312 5 388 36 186
Fazilität "Connecting Europe" (CEF) 10 277 10 430 10 273 10 273 10 431 10 280 10 287 72 251
Fazilität "Connecting Europe" (CEF) - Transport, davon: 6 713 6 794 6 563 6 489 6 573 6 345 6 275 45 752
Militärische Mobilität 2 678 2 678 2 363 2 205 2 205 1 890 1 733 15 752
Fazilität "Connecting Europe" (CEF) - Energie 3 564 3 636 3 710 3 784 3 858 3 935 4 012 26 499
Katastrophenschutzverfahren der Union + 1 240 1 328 1 338 1 363 1 366 1 403 1 420 9 458
AgoraEU 1 036 1 052 1 069 1 086 1 104 1 121 1 138 7 606
Kreatives Europe - Kultur 217 220 224 227 231 235 238 1 592
Media+ 385 391 398 404 411 417 423 2 830
Demokratie, Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte 434 440 447 455 462 469 476 3 184
Binnenmarktprogramm 785 846 779 786 787 781 774 5 538
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung, davon: 1 507 1 325 1 166 1 015 1 061 1 411 1 221 8 706
Beitrag zum ITER 892 784 690 600 628 835 722 5 150
Instrument für die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union (ESI) - - - - - - - -
Schutz des Euro gegen Geldfälschung ( Programm "Pericles V") 1 1 1 1 1 1 1 7
Stilllegung kerntechnischer Anlagen (Litauen) 86 115 79 75 82 80 87 604
Nukleare Sicherheit – Zusammenarbeit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen 127 95 110 114 125 135 148 854
Justiz 95 97 99 101 103 105 107 707
Dezentrale Agenturen 1 198 1 219 1 226 1 240 1 254 1 268 1 280 8 687
Sonstiges (sonstige Maßnahmen, Befugnisse) 659 252 251 268 266 273 264 2 233
Spielraum 855 1 020 1 023 1 053 1 048 1 051 1 037 7 085
Europa in der Welt 23 138 23 213 23 166 27 174 31 132 31 103 31 074 190 000
Instrument "Europa in der Welt" (*) 21 473 21 473 21 473 25 261 29 050 29 050 29 050 176 830
Erweiterung, östliche Nachbarschaft und übriges Europa 4 564 4 564 4 564 5 369 6 175 6 175 6 175 37 586
Subsahara-Afrika 6 403 6 403 6 403 7 532 8 662 8 662 8 662 52 727
Asien und Pazifik 1 790 1 790 1 790 2 106 2 422 2 422 2 422 14 742
Amerika und die Karibik 965 965 965 1 135 1 305 1 305 1 305 7 945
Naher Osten, Nordafrika und Golfregion 4 556 4 556 4 556 5 360 6 164 6 164 6 164 37 520
Globale Angelegenheiten 1 608 1 608 1 608 1 892 2 175 2 175 2 175 13 241
Polster 1 587 1 587 1 587 1 867 2 148 2 148 2 148 13 072
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 417 419 423 429 430 433 436 2 987
Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) (einschl. Grönland) 89 133 133 177 133 133 89 887
Sonstiges (sonstige Maßnahmen, Befugnisse) 292 318 269 289 352 321 335 2 176
Spielraum 867 870 868 1 018 1 167 1 166 1 164 7 120
Verwaltung 14 083 14 397 14 746 14 980 15 205 15 415 15 621 104 447
Gesamtspielraum 2 557 1 105 1 113 1 299 1 448 1 751 1 735 11 008
GESAMT 253 919 261 328 256 400 257 822 256 041 243 541 234 005 1 763 056
In % des BNE (EU-27) 1,31% 1,33% 1,29% 1,29% 1,27% 1,19% 1,13% 1,26%
(*) 25 Mrd. EUR aus der Mittelausstattung 2028-2034 könnten als Beitrag zu humanitärer Hife aufgewendet werden.
Über die Obergrenzen hinaus, davon:
Flexibilitätsinstrument 2 000 2 000 2 000 2 000 2 000 2 000 2 000 14 000
Ukraine 13 462 13 198 12 939 12 685 12 437 12 193 11 954 88 867
Catalyst Europe (Policy Loans Nationale Aufbau- und Resilienzpläne) (150 Mrd. zu jeweiligen Preisen)
Krisenmechanismus (0,25 % des BNE - 350 Mrd.)
Außerhalb des MFR
Europäische Friedensfazilität 4 106 4 025 3 946 3 869 3 793 3 719 3 646 27 104
MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN 2028-2034 (MITTELBINDUNGEN)
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt,
Landwirtschaft, ländlicher Raum und Meere, Wohlstand und
Sicherheit
Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit
Drucksache 333/25- 37 -]
Relationen
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