polradar

Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · zu527/24(B) · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 527/24 (Beschluss) 25.03.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen Bundesministerium Berlin, 25. März 2026 des Innern Parlamentarische Staatssekretärin An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, auf Ihre Nachfrage zum Verfahrensstand der im Betreff genannten Entschließung nehme ich für die Bundesregierung wie folgt Stellung: Mit der Entschließung hat der Bundesrat auf das Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und dessen Auswirkungen auf das Meldewesen reagiert. Er hat die Bundesregierung aufgefordert, „zeitnah die Übermittlung des früheren Geschlechtseintrags sowie Ort, Behörde und Datum der Änderung bezogen auf Änderungen der Vornamen und des Geschlechtseintrags vorzusehen und bezüglich des früheren Geschlechtseintrags die hierfür nötigen DSMeld-Blätter zu schaffen.“ Die genannten DSMeld-Blätter sind zum 1. April 2025 in Kraft getreten. Seitdem werden der frühere Geschlechtseintrag sowie Ort, Behörde und Datum der Änderung im Melderegister gespeichert. Um die in der Entschließung geforderten Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden, sowie von den Meldebehörden an weitere Behörden zu ermöglichen, hat das Bundesministerium des Innern die „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ (BR-Drs. 419/25) mit den Ländern fachlich einvernehmlich erarbeitet und dem Bundesrat für die Sitzung am 17. Oktober 2025 zur Zustimmung vorgelegt. Der federführende Innenausschuss und der Rechtsausschuss des Bundesrates haben dem Plenum die Zustimmung empfohlen, der Familienausschuss die Ablehnung. Der TOP wurde von der Tagesordnung des Bundesrates genommen; ein Beschluss des Bundesrates liegt noch nicht vor. Das Bundesministerium des Innern teilt die geäußerten Bedenken gegen die Erforderlichkeit der Verordnung, namentlich gegen die Übermittlung des früheren Geschlechtseintrags, nicht. Vielmehr ist der Entschließung des Bundesrates beizupflichten, in deren Begründung die Erforderlichkeit der Übermittlung für die Richtigkeit und Aktualität der amtlichen Register, der Einhaltung des Offenbarungsverbots und zur Erfüllung öffentlicher Aufgabe überzeugend dargelegt wird. Das Bundesministerium des Innern bemüht sich weiterhin um eine Einigung zu der Verordnung. Eine Unterstützung dieser Bemühungen auch durch Einbringung von zustimmungsfähigen Änderungsvorschlägen wird, auch im Interesse der vollziehenden Behörden der Länder, begrüßt. Mit freundlichen Grüßen Daniela Ludwig

Relationen