Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen
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Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 527/24 (Beschluss)
25.03.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates zur Verordnung zur Bereinigung der
Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen
Bundesministerium Berlin, 25. März 2026
des Innern
Parlamentarische Staatssekretärin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
auf Ihre Nachfrage zum Verfahrensstand der im Betreff genannten Entschließung
nehme ich für die Bundesregierung wie folgt Stellung:
Mit der Entschließung hat der Bundesrat auf das Inkrafttreten des Gesetzes über die
Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und dessen
Auswirkungen auf das Meldewesen reagiert. Er hat die Bundesregierung aufgefordert,
„zeitnah die Übermittlung des früheren Geschlechtseintrags sowie Ort, Behörde und
Datum der Änderung bezogen auf Änderungen der Vornamen und des
Geschlechtseintrags vorzusehen und bezüglich des früheren Geschlechtseintrags die
hierfür nötigen DSMeld-Blätter zu schaffen.“ Die genannten DSMeld-Blätter sind
zum 1. April 2025 in Kraft getreten. Seitdem werden der frühere Geschlechtseintrag
sowie Ort, Behörde und Datum der Änderung im Melderegister gespeichert.
Um die in der Entschließung geforderten Datenübermittlungen zwischen den
Meldebehörden, sowie von den Meldebehörden an weitere Behörden zu ermöglichen,
hat das Bundesministerium des Innern die „Verordnung zur Umsetzung des
Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im
Meldewesen“ (BR-Drs. 419/25) mit den Ländern fachlich einvernehmlich erarbeitet
und dem Bundesrat für die Sitzung am 17. Oktober 2025 zur Zustimmung
vorgelegt. Der federführende Innenausschuss und der Rechtsausschuss des Bundesrates
haben dem Plenum die Zustimmung empfohlen, der Familienausschuss die
Ablehnung. Der TOP wurde von der Tagesordnung des Bundesrates genommen; ein
Beschluss des Bundesrates liegt noch nicht vor.
Das Bundesministerium des Innern teilt die geäußerten Bedenken gegen die
Erforderlichkeit der Verordnung, namentlich gegen die Übermittlung des früheren
Geschlechtseintrags, nicht. Vielmehr ist der Entschließung des Bundesrates
beizupflichten, in deren Begründung die Erforderlichkeit der Übermittlung für die
Richtigkeit und Aktualität der amtlichen Register, der Einhaltung des
Offenbarungsverbots und zur Erfüllung öffentlicher Aufgabe überzeugend dargelegt wird.
Das Bundesministerium des Innern bemüht sich weiterhin um eine Einigung zu der
Verordnung. Eine Unterstützung dieser Bemühungen auch durch Einbringung von
zustimmungsfähigen Änderungsvorschlägen wird, auch im Interesse der
vollziehenden Behörden der Länder, begrüßt.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig
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