Sicherung und Zugänglichmachung bedrohter wissenschaftlicher Datenbestände (Antwort zu Drs. 21/369)
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Sicherung und Zugänglichmachung bedrohter wissenschaftlicher Datenbestände (Antwort zu Drs. 21/369)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/558
21. Wahlperiode 19.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Misbah Khan, Annalena
Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/369 –
Sicherung und Zugänglichmachung bedrohter wissenschaftlicher Datenbestände
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der freie Zugang zu verlässlichen Forschungsdaten ist zentrale Voraussetzung
für die freie Wissenschaft, von der Grundlagenforschung bis hin zur
praktischen Anwendung. Dieser Zugang ist – wie auch andere Aspekte der
akademischen Freiheit – in den letzten Monaten in den USA stark eingeschränkt und
gefährdet worden (www.forschung-und-lehre.de/forschung/sicherung-von-for
schungsdaten-ist-zeitkritisch-7082). Wie zahlreiche Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler betonte auch der ehemalige Bundesminister für Bildung und
Forschung Cem Özdemir die Notwendigkeit, den Zugang zu
wissenschaftlichen Datenbeständen sicherzustellen und die dafür relevanten Infrastrukturen
hierzulande und in Europa auszubauen (www.zeit.de/politik/deutschland/202
5-04/cem-oezdemir-us-datenbanken-forschung-europa-deutschland). Im
Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist vereinbart,
„wissenschaftlich relevante Datenbestände, deren Existenz bedroht sind [sic]“ (vgl.
Koalitionsvertrag, S. 75) sichern und verfügbar halten zu wollen. Angesichts der
weitreichenden, weltweit drohenden Auswirkungen sowohl für die
Wissenschaft als auch für zahlreiche Lebensbereiche von der öffentlichen Gesundheit
über die globale Entwicklung bis zur Prävention von Klimarisiken haben
einzelne Forscherinnen und Forscher, wissenschaftliche Einrichtungen und
Fachgesellschaften schnell reagiert, um unmittelbar bedrohte Datenbestände vor
Löschung, Manipulation oder Zensur zu schützen. Aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller müssen die Ankündigungen des Koalitionsvertrags
nun schnell umgesetzt werden, um diese ersten Initiativen zur Sicherung der
Datenbestände zu stärken, systematisch auszubauen und den freien
Datenzugang für die Forschung langfristig gewährleisten zu können.
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits eingeleitet, um
wissenschaftlich relevante Datenbestände, deren Existenz bedroht ist, zu
identifizieren, zu sichern und zugänglich zu halten?
Die Bundesregierung fördert ein regional und nach Wissenschaftsdisziplinen
breit gefächertes Netz an wissenschaftlichen Institutionen, die sich in der
Nationalen Forschungsdaten-Infrastruktur (NFDI) zusammengeschlossen
haben und deren Aufgabe es ist, Forschungsdaten zu erheben, zu sichern und für
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 18. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nutzer aufzubereiten. Die Bundesregierung steht in einem engen Dialog mit
den Einrichtungen in Deutschland und unterstützt die Hilfestellung dieser
Einrichtungen für Partnerorganisationen in den USA für den Fall, dass relevante
Datenbestände nicht mehr gepflegt, in ihrer Integrität verletzt oder in ihrer
Zugänglichkeit signifikant beschränkt werden. Hinsichtlich entsprechender
Maßnahmen sieht die Bundesregierung eine Abstimmung und Koordinierung auf
europäischer Ebene als unerlässlich an. Erste kurzfristige Maßnahmen bestehen
insbesondere in der Sicherung von gefährdeten Daten, insbesondere der
Spiegelung von Datenbanken durch die Einrichtungen. Die Bundesregierung steht
hierzu in einem engen Austausch mit der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen.
2. Welche Folgen drohen aus Sicht der Bundesregierung für die
Wissenschaft und darüber hinaus, wenn es nicht gelingt, die derzeit durch
politische Eingriffe in den USA in ihrer Existenz bedrohten,
wissenschaftlichen Datenbestände zu sichern und zugänglich zu halten?
Mögliche Folgen können u. a. Informationsverluste durch die Löschung oder
den fehlenden Zugang zu Daten, die Diskontinuität in der Datenerhebung sowie
Unsicherheiten bezüglich der Integrität vorhandener Daten sein.
3. Umfasst das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel der Sicherung und
Zugänglichmachung von in der Existenz bedrohten Datenbeständen auch
solche, die beispielsweise aufgrund von politisch motivierten Eingriffen
in die bestehende Taxonomie und Verschlagwortung oder durch die
Einstellung weiterer Datenerhebung in ihrer Qualität massiv eingeschränkt
werden?
4. Inwiefern und entlang welcher Kriterien nimmt die Bundesregierung
eine Priorisierung vor, welche Datenbestände unmittelbar gesichert
werden müssen, und was ist das Ergebnis dieses Prozesses?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung betrachtet sämtliche interessengeleiteten Veränderungen
von Daten, Taxonomien sowie die Löschung von Daten, die nicht Ergebnis
eines (fach-)wissenschaftlich begründeten und transparenten Prozesses sind,
grundsätzlich als möglichen Anlass, relevante Datenbestände zu sichern. Die
Auswahl von zu sichernden Datenbeständen erfolgt anhand von
wissenschaftsgeleiteten Kriterien durch Wissenschaftsorganisationen und in europäischer und
internationaler Abstimmung. Vorgaben der Bundesregierung für die Auswahl
und Priorisierung von zu sichernden Datenbeständen existieren nicht.
5. Wie groß schätzt die Bundesregierung den Umfang gefährdeter,
wissenschaftlich relevanter Datenbestände ein, hält sie auf dieser Grundlage den
Ausbau finanzieller, infrastruktureller und personeller Kapazitäten für
notwendig, und wenn ja, in welchem Ausmaß?
6. Welche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten bestehen im
Geschäftsbereich der Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis auch
darüber hinaus derzeit für wissenschaftliche Einrichtungen, die Kapazitäten
für die Sicherung und Zugänglichmachung gefährdeter Forschungsdaten
zur Verfügung stellen?
7. Welche weiteren Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten sind dafür
vorgesehen, und ab wann?
Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist im kontinuierlichen Dialog mit den betroffenen
Einrichtungen in Deutschland, u. a. mit Blick auf den Umgang von
Datenbeständen, eine Konkretisierung der Bedarfe und mögliche Unterstützungsleistungen
für die Wissenschaft. Parallel dazu haben Wissenschaftseinrichtungen bereits
mit Sicherungsmaßnahmen begonnen.
8. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine europäische
Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Sicherung und Zugänglichmachung
der Datenbestände ein?
9. Welche bereits bestehenden oder aufzubauenden nationalen,
europäischen und internationalen Institutionen und Netzwerke sind aus Sicht
der Bundesregierung geeignet, die Sicherung und Zugänglichmachung
wissenschaftlich relevanter Datenbestände zu koordinieren und gegen
Eingriffe zu schützen, und welche Maßnahmen unternimmt oder plant
die Bundesregierung in diesem Bereich?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hält ein abgestimmtes europäisches Vorgehen für
erforderlich und arbeitet daher mit ihren Europäischen Partnern eng zusammen,
beispielsweise im Kontext der European Open Science Cloud (EOSC). Die EOSC
ist das zentrale Vorhaben, das in Europa nationale Institutionen und Projekte
verbindet, ihr Vorgehen bei Bedarf koordiniert und den Zugriff auf
unterschiedliche Ressourcen grundsätzlich ermöglicht. Im Rahmen der EOSC werden
Fragen der Sicherung und Zugänglichmachung gefährdeter Datenbestände dabei
mit sehr großem Anwendungs- und Umsetzungsbezug diskutiert und
koordiniert. Weitere Abstimmungsprozesse, insbesondere mit Blick auf ein
konzertiertes Vorgehen der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission, erfolgen u. a. im
Rahmen der ERA Subgroup on Global Approach.
10. Entlang welcher Prinzipien sollen die wissenschaftlich relevanten
Datenbestände zugänglich gehalten bzw. wieder zugänglich gemacht werden?
11. Bietet die aktuelle Rechtslage aus Sicht der Bundesregierung
ausreichende Sicherheit für wissenschaftliche Einrichtungen, die „gerettete“
wissenschaftliche Datenbestände frei für die Forschung zur Verfügung
stellen möchten, insbesondere wenn die Datenbestände im
Ursprungsland aufgrund politischer Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit bewusst
nicht mehr vorgehalten werden?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Rechtlich unbedenklich ist nach Auffassung der Bundesregierung die
Spiegelung von öffentlich zugänglichen Daten. Das Anbieten von Daten über
bestehende Datenbankstrukturen erfordert eine Beurteilung aus rechtlicher Sicht im
Einzelfall.
Sofern Daten von in Deutschland ansässigen Einrichtungen gespiegelt und/oder
zur Nutzung bereitgestellt werden können, sind die entsprechenden
Datenbestände nach dem Verständnis der Bundesregierung gemäß den von den hiesigen
wissenschaftlichen Einrichtungen angewandten FAIR-Prinzipien (Findable,
Accessible, Interoperable und Reusable – also auffindbar, zugänglich,
interoperabel und wiederverwendbar) zur Verfügung zu stellen.
12. Welche Maßnahmen sind im noch für dieses Jahr angekündigten
Forschungsdatengesetz (vgl. Koalitionsvertrag, S. 79) vorgesehen, um die
Sicherung und Zugänglichmachung gefährdeter Datenbestände sowohl
rechtlich als auch infrastrukturell zu unterstützen?
13. Inwiefern plant die Bundesregierung, im Rahmen des angekündigten
Forschungsdatengesetzes Maßnahmen zu verankern, die gezielt den
Aufbau einer öffentlich verantworteten, resilienten Speicherstruktur zur
Sicherung gefährdeter internationaler Datenbestände ermöglichen – etwa
durch die Erweiterung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur
(NFDI) oder in Kooperation mit der European Open Science Cloud?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Ziel des Forschungsdatengesetzes (FDG) ist es, vielfältige Daten der
öffentlichen Hand in Deutschland rechtssicher und in größtmöglichem Umfang für
Forscherinnen und Forscher nutzbar zu machen. Dafür soll das FDG
Rechtsgrundlagen schaffen, die einen sektorenübergreifenden Anspruch auf Nutzung
von Daten begründen und eine datenschutzkonforme und technisch sichere
Datenverknüpfung ermöglichen. Realisiert werden sollen die Ansprüche in einer
kontrollierten, besonders sicheren Verarbeitungsumgebung in einer zentralen
Datenzugangs- und Datentreuhandstelle. Das FDG und die Angebote und
Entwicklungen bei NFDI und EOSC stehen im Zusammenhang. Es gilt dabei,
Doppelstrukturen zu vermeiden.
14. Welche konkreten Maßnahmen sind im angekündigten Registergesetz
(vgl. Koalitionsvertrag, S. 111) vorgesehen, um den Zugang zu
Forschungsdaten und die Datennutzbarkeit zu verbessern, und wann bringt
die Bundesregierung dieses auf den Weg?
Mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 21.
Legislaturperiode vereinbarten Gesetzesinitiative für ein Medizinregistergesetz soll ein
übergreifender Rechtsrahmen für nicht spezialgesetzlich geregelte
Medizinregister geschaffen werden, um deren Datennutzung für versorgungsnahe
Forschung, Patientensicherheit und Qualitätsverbesserung der Versorgung zu
fördern. Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Gesundheit einen
entsprechenden Referentenentwurf.
15. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung ausreichende IT-Kapazitäten,
um eine verstärkte Datenübernahme zu gewährleisten, und wenn nein,
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung dagegen?
Als erforderliche IT-Kapazitäten für die o. g. kurzfristigen Maßnahmen sind
hardwareseitig vor allem Speicherkapazitäten für eine einfache Spiegelung
anzusprechen. Hierbei bestehen keine unmittelbaren Engpässe bzw. können
entsprechende Ressourcen angemietet werden. Die Bereitstellung von
übernommenen Forschungsdaten für eine wissenschaftliche Community erfordert ggf.
jedoch spezialisierte IT- und Fachkenntnisse, deren Verfügbarkeit im Einzelfall
zu prüfen ist. Das im Rahmen der Nationalen Forschungsdaten-Infrastruktur
(NFDI) etablierte Netzwerk stellt hierfür eine wesentliche Grundlage dar.
16. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um offene
und interoperable Datenstandards sowie technische Verfahren wie
Hashing zur fälschungssicheren Archivierung wissenschaftlicher Daten
verpflichtend zu fördern, insbesondere bei durch politische Eingriffe
gefährdeten Datensätzen?
Die Bundesregierung bekennt sich zu einer möglichst breiten Anwendung von
Open-Data-Prinzipien im Bereich der Wissenschaft. Entsprechende Vorgaben
bestehen für zahlreiche Fördermaßnahmen des Bundes wie auch der
Europäischen Union.
Die Bundesregierung begrüßt die breite Anwendung technischer Maßnahmen
zur fälschungssicheren Archivierung wissenschaftlicher Daten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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