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Sicherung und Zugänglichmachung bedrohter wissenschaftlicher Datenbestände (Antwort zu Drs. 21/369)

dip / drucksache 19.06.2025 · WP 21 · 21/558 · Antwort · Original ↗

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Sicherung und Zugänglichmachung bedrohter wissenschaftlicher Datenbestände (Antwort zu Drs. 21/369) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/558 21. Wahlperiode 19.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Misbah Khan, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/369 – Sicherung und Zugänglichmachung bedrohter wissenschaftlicher Datenbestände V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der freie Zugang zu verlässlichen Forschungsdaten ist zentrale Voraussetzung für die freie Wissenschaft, von der Grundlagenforschung bis hin zur praktischen Anwendung. Dieser Zugang ist – wie auch andere Aspekte der akademischen Freiheit – in den letzten Monaten in den USA stark eingeschränkt und gefährdet worden (www.forschung-und-lehre.de/forschung/sicherung-von-for schungsdaten-ist-zeitkritisch-7082). Wie zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler betonte auch der ehemalige Bundesminister für Bildung und Forschung Cem Özdemir die Notwendigkeit, den Zugang zu wissenschaftlichen Datenbeständen sicherzustellen und die dafür relevanten Infrastrukturen hierzulande und in Europa auszubauen (www.zeit.de/politik/deutschland/202 5-04/cem-oezdemir-us-datenbanken-forschung-europa-deutschland). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist vereinbart, „wissenschaftlich relevante Datenbestände, deren Existenz bedroht sind [sic]“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 75) sichern und verfügbar halten zu wollen. Angesichts der weitreichenden, weltweit drohenden Auswirkungen sowohl für die Wissenschaft als auch für zahlreiche Lebensbereiche von der öffentlichen Gesundheit über die globale Entwicklung bis zur Prävention von Klimarisiken haben einzelne Forscherinnen und Forscher, wissenschaftliche Einrichtungen und Fachgesellschaften schnell reagiert, um unmittelbar bedrohte Datenbestände vor Löschung, Manipulation oder Zensur zu schützen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller müssen die Ankündigungen des Koalitionsvertrags nun schnell umgesetzt werden, um diese ersten Initiativen zur Sicherung der Datenbestände zu stärken, systematisch auszubauen und den freien Datenzugang für die Forschung langfristig gewährleisten zu können.  1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits eingeleitet, um wissenschaftlich relevante Datenbestände, deren Existenz bedroht ist, zu identifizieren, zu sichern und zugänglich zu halten? Die Bundesregierung fördert ein regional und nach Wissenschaftsdisziplinen breit gefächertes Netz an wissenschaftlichen Institutionen, die sich in der Nationalen Forschungsdaten-Infrastruktur (NFDI) zusammengeschlossen haben und deren Aufgabe es ist, Forschungsdaten zu erheben, zu sichern und für Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 18. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Nutzer aufzubereiten. Die Bundesregierung steht in einem engen Dialog mit den Einrichtungen in Deutschland und unterstützt die Hilfestellung dieser Einrichtungen für Partnerorganisationen in den USA für den Fall, dass relevante Datenbestände nicht mehr gepflegt, in ihrer Integrität verletzt oder in ihrer Zugänglichkeit signifikant beschränkt werden. Hinsichtlich entsprechender Maßnahmen sieht die Bundesregierung eine Abstimmung und Koordinierung auf europäischer Ebene als unerlässlich an. Erste kurzfristige Maßnahmen bestehen insbesondere in der Sicherung von gefährdeten Daten, insbesondere der Spiegelung von Datenbanken durch die Einrichtungen. Die Bundesregierung steht hierzu in einem engen Austausch mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen.  2. Welche Folgen drohen aus Sicht der Bundesregierung für die Wissenschaft und darüber hinaus, wenn es nicht gelingt, die derzeit durch politische Eingriffe in den USA in ihrer Existenz bedrohten, wissenschaftlichen Datenbestände zu sichern und zugänglich zu halten? Mögliche Folgen können u. a. Informationsverluste durch die Löschung oder den fehlenden Zugang zu Daten, die Diskontinuität in der Datenerhebung sowie Unsicherheiten bezüglich der Integrität vorhandener Daten sein.  3. Umfasst das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel der Sicherung und Zugänglichmachung von in der Existenz bedrohten Datenbeständen auch solche, die beispielsweise aufgrund von politisch motivierten Eingriffen in die bestehende Taxonomie und Verschlagwortung oder durch die Einstellung weiterer Datenerhebung in ihrer Qualität massiv eingeschränkt werden?  4. Inwiefern und entlang welcher Kriterien nimmt die Bundesregierung eine Priorisierung vor, welche Datenbestände unmittelbar gesichert werden müssen, und was ist das Ergebnis dieses Prozesses? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung betrachtet sämtliche interessengeleiteten Veränderungen von Daten, Taxonomien sowie die Löschung von Daten, die nicht Ergebnis eines (fach-)wissenschaftlich begründeten und transparenten Prozesses sind, grundsätzlich als möglichen Anlass, relevante Datenbestände zu sichern. Die Auswahl von zu sichernden Datenbeständen erfolgt anhand von wissenschaftsgeleiteten Kriterien durch Wissenschaftsorganisationen und in europäischer und internationaler Abstimmung. Vorgaben der Bundesregierung für die Auswahl und Priorisierung von zu sichernden Datenbeständen existieren nicht.  5. Wie groß schätzt die Bundesregierung den Umfang gefährdeter, wissenschaftlich relevanter Datenbestände ein, hält sie auf dieser Grundlage den Ausbau finanzieller, infrastruktureller und personeller Kapazitäten für notwendig, und wenn ja, in welchem Ausmaß?  6. Welche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten bestehen im Geschäftsbereich der Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis auch darüber hinaus derzeit für wissenschaftliche Einrichtungen, die Kapazitäten für die Sicherung und Zugänglichmachung gefährdeter Forschungsdaten zur Verfügung stellen?  7. Welche weiteren Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten sind dafür vorgesehen, und ab wann? Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist im kontinuierlichen Dialog mit den betroffenen Einrichtungen in Deutschland, u. a. mit Blick auf den Umgang von Datenbeständen, eine Konkretisierung der Bedarfe und mögliche Unterstützungsleistungen für die Wissenschaft. Parallel dazu haben Wissenschaftseinrichtungen bereits mit Sicherungsmaßnahmen begonnen.  8. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine europäische Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Sicherung und Zugänglichmachung der Datenbestände ein?  9. Welche bereits bestehenden oder aufzubauenden nationalen, europäischen und internationalen Institutionen und Netzwerke sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, die Sicherung und Zugänglichmachung wissenschaftlich relevanter Datenbestände zu koordinieren und gegen Eingriffe zu schützen, und welche Maßnahmen unternimmt oder plant die Bundesregierung in diesem Bereich? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hält ein abgestimmtes europäisches Vorgehen für erforderlich und arbeitet daher mit ihren Europäischen Partnern eng zusammen, beispielsweise im Kontext der European Open Science Cloud (EOSC). Die EOSC ist das zentrale Vorhaben, das in Europa nationale Institutionen und Projekte verbindet, ihr Vorgehen bei Bedarf koordiniert und den Zugriff auf unterschiedliche Ressourcen grundsätzlich ermöglicht. Im Rahmen der EOSC werden Fragen der Sicherung und Zugänglichmachung gefährdeter Datenbestände dabei mit sehr großem Anwendungs- und Umsetzungsbezug diskutiert und koordiniert. Weitere Abstimmungsprozesse, insbesondere mit Blick auf ein konzertiertes Vorgehen der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission, erfolgen u. a. im Rahmen der ERA Subgroup on Global Approach. 10. Entlang welcher Prinzipien sollen die wissenschaftlich relevanten Datenbestände zugänglich gehalten bzw. wieder zugänglich gemacht werden? 11. Bietet die aktuelle Rechtslage aus Sicht der Bundesregierung ausreichende Sicherheit für wissenschaftliche Einrichtungen, die „gerettete“ wissenschaftliche Datenbestände frei für die Forschung zur Verfügung stellen möchten, insbesondere wenn die Datenbestände im Ursprungsland aufgrund politischer Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit bewusst nicht mehr vorgehalten werden? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Rechtlich unbedenklich ist nach Auffassung der Bundesregierung die Spiegelung von öffentlich zugänglichen Daten. Das Anbieten von Daten über bestehende Datenbankstrukturen erfordert eine Beurteilung aus rechtlicher Sicht im Einzelfall. Sofern Daten von in Deutschland ansässigen Einrichtungen gespiegelt und/oder zur Nutzung bereitgestellt werden können, sind die entsprechenden Datenbestände nach dem Verständnis der Bundesregierung gemäß den von den hiesigen wissenschaftlichen Einrichtungen angewandten FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable und Reusable – also auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar) zur Verfügung zu stellen. 12. Welche Maßnahmen sind im noch für dieses Jahr angekündigten Forschungsdatengesetz (vgl. Koalitionsvertrag, S. 79) vorgesehen, um die Sicherung und Zugänglichmachung gefährdeter Datenbestände sowohl rechtlich als auch infrastrukturell zu unterstützen? 13. Inwiefern plant die Bundesregierung, im Rahmen des angekündigten Forschungsdatengesetzes Maßnahmen zu verankern, die gezielt den Aufbau einer öffentlich verantworteten, resilienten Speicherstruktur zur Sicherung gefährdeter internationaler Datenbestände ermöglichen – etwa durch die Erweiterung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) oder in Kooperation mit der European Open Science Cloud? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Ziel des Forschungsdatengesetzes (FDG) ist es, vielfältige Daten der öffentlichen Hand in Deutschland rechtssicher und in größtmöglichem Umfang für Forscherinnen und Forscher nutzbar zu machen. Dafür soll das FDG Rechtsgrundlagen schaffen, die einen sektorenübergreifenden Anspruch auf Nutzung von Daten begründen und eine datenschutzkonforme und technisch sichere Datenverknüpfung ermöglichen. Realisiert werden sollen die Ansprüche in einer kontrollierten, besonders sicheren Verarbeitungsumgebung in einer zentralen Datenzugangs- und Datentreuhandstelle. Das FDG und die Angebote und Entwicklungen bei NFDI und EOSC stehen im Zusammenhang. Es gilt dabei, Doppelstrukturen zu vermeiden. 14. Welche konkreten Maßnahmen sind im angekündigten Registergesetz (vgl. Koalitionsvertrag, S. 111) vorgesehen, um den Zugang zu Forschungsdaten und die Datennutzbarkeit zu verbessern, und wann bringt die Bundesregierung dieses auf den Weg? Mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 21. Legislaturperiode vereinbarten Gesetzesinitiative für ein Medizinregistergesetz soll ein übergreifender Rechtsrahmen für nicht spezialgesetzlich geregelte Medizinregister geschaffen werden, um deren Datennutzung für versorgungsnahe Forschung, Patientensicherheit und Qualitätsverbesserung der Versorgung zu fördern. Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Gesundheit einen entsprechenden Referentenentwurf. 15. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung ausreichende IT-Kapazitäten, um eine verstärkte Datenübernahme zu gewährleisten, und wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung dagegen? Als erforderliche IT-Kapazitäten für die o. g. kurzfristigen Maßnahmen sind hardwareseitig vor allem Speicherkapazitäten für eine einfache Spiegelung anzusprechen. Hierbei bestehen keine unmittelbaren Engpässe bzw. können entsprechende Ressourcen angemietet werden. Die Bereitstellung von übernommenen Forschungsdaten für eine wissenschaftliche Community erfordert ggf. jedoch spezialisierte IT- und Fachkenntnisse, deren Verfügbarkeit im Einzelfall zu prüfen ist. Das im Rahmen der Nationalen Forschungsdaten-Infrastruktur (NFDI) etablierte Netzwerk stellt hierfür eine wesentliche Grundlage dar. 16. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um offene und interoperable Datenstandards sowie technische Verfahren wie Hashing zur fälschungssicheren Archivierung wissenschaftlicher Daten verpflichtend zu fördern, insbesondere bei durch politische Eingriffe gefährdeten Datensätzen? Die Bundesregierung bekennt sich zu einer möglichst breiten Anwendung von Open-Data-Prinzipien im Bereich der Wissenschaft. Entsprechende Vorgaben bestehen für zahlreiche Fördermaßnahmen des Bundes wie auch der Europäischen Union. Die Bundesregierung begrüßt die breite Anwendung technischer Maßnahmen zur fälschungssicheren Archivierung wissenschaftlicher Daten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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