Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen (Antwort zu Drs. 21/6638)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen (Antwort zu Drs. 21/6638)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7309
21. Wahlperiode 23.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6638 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für
Sucht- und Drogenfragen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren
2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten
der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli
2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t
hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche
Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für
Sucht- und Drogenfragen transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts
zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen
die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder
koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits
bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen
sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz,
Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 22. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der
Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt,
welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen
und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
In der Geschäftsstelle des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen sind aktuell zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt,
die sich auf die folgenden Besoldungs- und Entgeltgruppen verteilen: einmal
B 3, einmal A 15, einmal E 15, einmal A 13 h, dreimal E 13, einmal E 11,
einmal E 9a und einmal E 6.
2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe
Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit
welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
Im Rahmen von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Amtstätigkeiten des
Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen wurden
folgende Dienstleistungen beauftragt.
Dienstleistung Summe in Euro
IT-Dienstleister 14 614,84
Tagungstechnik/-ausstattung 3 479,09
Fotografie 2 740,91
Presseabonnements 2 162,04
Media-Monitoring 7 323,55
Fachliche Begleitung 2 800,00
Datenaufbereitung 14 591,59
Gebärdensprachenvideoproduktion 1 738,75
Kreativagentur-Leistung 23 728,60
3. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie
viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls nach
Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen
Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden
oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen
fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte
gegebenenfalls nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen
Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie
viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls einzeln und
nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen
zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn
ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden
im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls
einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen
Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die öffentlichen Termine sowie Termine mit Social-Media-Begleitung des
Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen können der
Öffentlichkeitsarbeit des Beauftragten und der allgemeinen
Presseberichterstattung entnommen werden.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen steht im
engen Austausch zu vielen Institutionen und Personen, die Bezüge zu dessen
Aufgabenfeld haben. Dazu gehören unter anderem Ministerien, die
Bundestagsfraktionen sowie Akteurinnen und Akteure der Selbstverwaltung im deutschen
Gesundheitswesen. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer
effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, Informationen
und Daten zu allen diesen Treffen vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen.
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung
für Sucht- und Drogenfragen im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
Die Begleitung einer Dienstreise findet in der Regel durch eine Mitarbeiterin
oder einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle statt.
Folgende Dienstreisen haben im angesetzten Zeitraum stattgefunden:
– 17. bis 18. Juni 2025: EUDA-Exekutivausschuss in Lissabon, Reisekosten
885,26 Euro
– 15. Juli 2025: Diverse Gespräche und Termine in Berlin, Reisekosten
455,42 Euro
– 21. Juli 2025: Diverse Gespräche und Termine in Berlin, Reisekosten
455,42 Euro
– 23. bis 24. April 2025: Diverse Gespräche und Termine in Berlin,
Reisekosten 489,42 Euro
– 19. bis 21. August 2025: Diverse Gespräche und Termine in Berlin,
Reisekosten 537,42 Euro
– 1. bis 4. September2025: Diverse Gespräche und Termine in Berlin,
Reisekosten 375,42 Euro
– 21. bis 22. September 2025: Gespräche und Kongressteilnahme in Berlin,
Reisekosten 279,42 Euro
– 20. bis 21. Oktober 2025: Ministergespräche und andere Termine in Berlin,
Reisekosten 116,60 Euro
– 24. November 2025: Brandenburg Forum 2025 in Lübbenau, Reisekosten
14,00 Euro
– 9. bis 12. Dezember 2025: EUDA-Exekutivausschuss in Lissabon,
Reisekosten 614,55 Euro
– 19. bis 22. Januar 2026: Diverse Gespräche und Termine in Erfurt und
Dresden, Reisekosten 397,34 Euro
– 8. bis 10. März 2026: 69. Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen in
Wien, Reisekosten 1 224,69 Euro
– 27. April 2026: Veranstaltung „Rauchfrei im Mai“ in Berlin, Reisekosten
noch in Abrechnung
– 11. bis 14. Mai 2026: Diverse Gespräche und Termine in Leer
(Ostfriesland), Reisekosten noch in Abrechnung
8. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher
Höhe, und für welche Maßnahmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
9. Nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu
welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen
Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen nutzt
LinkedIn, Instagram, Bluesky, X und Facebook. Die Kanäle dienen als
Informationsangebot und Mittel der Öffentlichkeitsarbeit. Im angefragten Zeitraum
wurden die unten genannten Kennzahlen erzielt. Für LinkedIn kann abweichend
nur ein kürzerer Zeitraum von 28. Juni 2025 31. Mai 2026 angegeben werden.
Instagram (28. Mai 2025 bis 31. Mai 2026): Reichweite: 60 127; Ansichten:
348 972 und Content-Interaktionen: 6.971.
Facebook (28. Mai 2025 bis 31. Mai 2026): Keine Angaben zu Reichweite
möglich, Ansichten: 9.755 und Content-Interaktionen: 287.
LinkedIn (28. Juni 2025 bis 31. Mai 2026): Keine Angaben für Reichweite
möglich, Ansichten: 170 583, Reaktionen: 3 919 und Kommentare: 391.
Bluesky: Keine Angaben zu Reichweite und Ansichten möglich. Angaben zu
Interaktionen nur durch händische Auswertung aller Postings möglich.
X: Keine Angaben zu Reichweite möglich. Angaben zu Ansichten und
Interaktionen nur durch händische Auswertung aller Postings möglich.
10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte Gesetzesvorhaben
begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?
Es ist die Aufgabe des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen, die Politik der Bundesregierung in seinem Feld zu koordinieren und
gegenüber Politik, Fachwelt und Öffentlichkeit zu erläutern und zu vertreten.
Hierbei setzt er unter anderem Schwerpunkte bei der Vorbereitung auf eine
drohende Opioidproblematik sowie dem problematischen Konsum von Kokain/
Crack. Zu beiden Themen hat er Strukturen für die kontinuierliche
Zusammenarbeit und Abstimmung der beteiligten Ressorts eingerichtet. In diesem
Zusammenhang konnte eine Vielzahl von Maßnahmen der beteiligten Ressorts
begleitet und zum Teil bereits umgesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem das
Verbot von Gamma-Butyrolacton (GBL) und Lachgas (Bundesministerium für
Gesundheit (BMG)), der Aufbau eines Monitoring- und Frühwarnsystems für
Synthetische Opioide (BMG), neue Kampagnen zu den Themenfeldern Kokain
(Bundesministerium des Innern) und Kinder aus suchtbelasteten Familien
(Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Auch
ist es gelungen, die Mittel für Suchtprävention im Bundeshaushalt 2025 auf ein
Rekordniveau anzuheben. Eine Vielzahl weiterer Maßnahmen befindet sich in
der finalen Abstimmung. Gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien sind Beauftragte bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben
berühren, frühzeitig zu beteiligen. Dies trifft auch auf die Arbeit des Beauftragten der
Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen zu.
11. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja,
um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein,
warum nicht?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen hat bis dato
keine externen Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte veröffentlicht. Interne
Strategie- und Positionspapiere werden seitens der Bundesregierung nicht
veröffentlicht.
12. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen Ziele, die im Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD genannt
werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits
umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen sieht sich
der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
darlegten Ziele im Bereich der Sucht- und Drogenpolitik verpflichtet und unterstützt
die zuständigen Ressorts bei der Umsetzung.
13. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder
mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form, und
zu welchen Themen?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen hat dem
Bundestag in seinem ersten Amtsjahr keinen mündlichen oder schriftlichen
Bericht erstattet.
14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen gegenüber dem Deutschen Bundestag und der
Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen stehen im
Rahmen des Bundeshaushalts 2026 110 000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit
zur Verfügung. Hieraus werden unter anderem die Kosten für den
Internetauftritt, die Social Media-Angebote und ein umfassendes Datenportal zu Sucht-
und Drogen getragen. Darüber hinaus nutzt der Beauftragte der
Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen die Möglichkeiten der Pressearbeit, um die
Öffentlichkeit über sein Handeln zu informieren.
15. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale
Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der
Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen?
Die Bundesregierung bewertet die Arbeit der Beauftragten nicht nach
allgemeinen Kriterien.
Es wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 330 der
Großen Anfrage „Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der
Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ auf Bundestagsdrucksache 21/6171
verwiesen.
17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
Die Bundesregierung formuliert keine Jahresziele für die Arbeit einzelner
Beauftragter.
18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
für Sucht- und Drogenfragen vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch
wen?
Eine Evaluation der Arbeit der Beauftragten ist nicht vorgesehen. Beauftragte
der Bundesregierung werden in der Regel durch Kabinettbeschluss bestellt. In
diesem Zusammenhang prüft die Bundesregierung regelmäßig, ob und in
welcher Konstellation die Arbeit eines Beauftragten fortgeführt werden soll, siehe
in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD – Drucksache 20/5075 – „Beauftragte der
Bundesregierung und ihre Aufgaben“ auf Bundesdrucksache 20/5251.
19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen?
Die Bestellung von Beauftragten unterstreicht die besondere Bedeutung dieser
Politikbereiche für die Bundesregierung. Ihre Aufgabe ist es, die wesentlichen
Aktivitäten der Bundesregierung in ihren Politikbereichen zu koordinieren und
die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu
repräsentieren. Sie sind zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für
Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verbänden in ihren
jeweiligen Aufgabengebieten.
Die Bundesregierung formuliert keine Jahresziele; das Wirken der Beauftragten
orientiert sich an deren allgemeinen Aufgaben, die unter anderem darin liegen,
Themen sichtbar zu machen, diplomatische Wirkung zu entfalten und
Unterstützung für spezifische Zielgruppen zu organisieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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