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Deutschlandfonds - Zielsetzung, staatliche Risikoübernahme und Steuerung

dip / drucksache 15.06.2026 · WP 21 · 21/6507 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Deutschlandfonds - Zielsetzung, staatliche Risikoübernahme und Steuerung Deutscher Bundestag Drucksache 21/6507 21. Wahlperiode 15.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Uwe Schulz, Adam Balten und der Fraktion der AfD Deutschlandfonds – Zielsetzung, staatliche Risikoübernahme und Steuerung Die Bundesregierung hat mit dem sogenannten Deutschlandfonds ein neues Instrument angekündigt, mit dem durch staatliche Garantien und Risikoübernahmen private Investitionen in erheblichem Umfang mobilisiert werden sollen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandfonds-gestartet-240 0860). Nach den Planungen der Bundesregierung sollen hierfür Garantien des Bundes in Höhe von rund 30 Mrd. Euro bereitgestellt werden, um Investitionen von bis zu 130 Mrd. Euro auszulösen (s. o.). Der Deutschlandfonds zählt damit zu den zentralen wirtschaftspolitischen Vorhaben der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode (s. o.). Ziel ist es, Investitionshemmnisse zu überwinden und privates Kapital in strategisch bedeutsame Bereiche der Wirtschaft zu lenken (s. o.). Zugleich ist der Fonds jedoch mit erheblichen finanziellen Risiken für den Bund verbunden, weil staatliche Garantien im Schadensfall unmittelbar zu Zahlungsverpflichtungen des Bundes führen können (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/deutsch landfonds-130-milliarden-euro-fuer-die-wirtschaftswende/100183949.html). Bislang ist jedoch nicht hinreichend erkennbar, wie der Deutschlandfonds im Einzelnen ausgestaltet, gesteuert und vor allem kontrolliert werden soll (s. o.). Unklar bleibt insbesondere, nach welchen Kriterien Investitionsentscheidungen vorbereitet werden, wie die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt und in welchem Verhältnis staatliche Risikoübernahmen zu privaten Renditeerwartungen stehen (s. o.). Ebenso wenig ist bislang transparent, wie sichergestellt werden soll, dass der Fonds tatsächlich zusätzliche und strukturwirksame Investitionen auslöst und nicht lediglich bestehende Marktaktivitäten mit staatlichen Risiken unterlegt (s. o.). Zudem bleibt für die Fragesteller offen, wie die Bundesregierung die mit dem Deutschlandfonds verbundenen Risiken systematisch bewertet, wie sie diese Risiken begrenzt und wie sie über Umfang, Entwicklung und mögliche Inanspruchnahmen der staatlichen Garantien Rechenschaft ablegt. Angesichts der Größenordnung der vorgesehenen Mittel und der langfristigen Bindungswirkungen staatlicher Garantien kommt diesen Fragen nach Auffassung der Fragesteller besondere Bedeutung zu. Gerade weil der Deutschlandfonds erhebliche staatliche Risiken mobilisiert, bedarf seine Ausgestaltung einer klaren politischen Verantwortungszuordnung. Die vorliegende Kleine Anfrage zielt daher darauf ab, den Deutschlandfonds nicht nur als wirtschaftspolitisches Förderinstrument, sondern auch als staatliches Risiko- und Steuerungsinstrument transparent zu machen. Sie soll Aufschluss darüber geben, welche Ziele die Bundesregierung mit dem Fonds verfolgt (auch Ziele fernab seiner institutionellen und formellen Zielsetzung), wie sie dessen Risiken steuert und wie sie sicherstellt, dass staatliche Garantien zielgerichtet, wirksam und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten wirtschafts- und strukturpolitischen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem Deutschlandfonds und anhand welcher messbaren Kriterien soll nach Auffassung der Bundesregierung beurteilt werden, ob, wann und wie diese Ziele erreicht werden (müssen), und sofern keine messbaren Kriterien vorgesehen sind, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?  2. Wie ist der Deutschlandfonds organisatorisch und institutionell ausgestaltet, insbesondere im Hinblick auf Zuständigkeiten, Entscheidungswege und die Abgrenzung der Verantwortung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium der Finanzen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), und wenn die Ausgestaltung noch nicht abschließend festgelegt ist, welche Modelle werden derzeit geprüft?  3. Nach welchen Kriterien sollen Investitionsprojekte oder Finanzierungsinstrumente im Rahmen des Deutschlandfonds ausgewählt werden, welche Rolle spielen dabei Aspekte wie Zusätzlichkeit, volkswirtschaftlicher Nutzen und langfristige Strukturwirkung, und wenn hierzu noch keine verbindlichen Kriterien definiert wurden, bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, diese festzulegen?  4. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, durch den Deutschlandfonds gezielt bestimmte Wirtschaftsbereiche oder Technologien zu fördern, wie wird dabei sichergestellt, dass die Auswahl nicht primär renditegetrieben erfolgt, und sofern keine sektoralen oder technologischen Schwerpunkte vorgesehen sind, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung?  5. Welche Rolle spielen externe Akteure, insbesondere private Finanzinvestoren oder Beratungsgesellschaften, bei der Vorbereitung, Bewertung oder Auswahl von Investitionsentscheidungen im Rahmen des Deutschlandfonds, und wenn externe Akteure eingebunden werden, wie wird nach Auffassung der Bundesregierung eine klare Verantwortungszuordnung gewährleistet?  6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Entscheidungen im Rahmen des Deutschlandfonds transparent, nachvollziehbar, kohärent und frei von Zielkonflikten getroffen werden, insbesondere vor dem Hintergrund staatlicher Risikoübernahmen, und sofern hierfür keine spezifischen Verfahren vorgesehen sind, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?  7. In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung ggf., im Rahmen des Deutschlandfonds staatliche Garantien oder sonstige Risikoübernahmen einzugehen, wie verteilen sich diese nach Art der Instrumente (z. B. Garantien, Haftungsübernahmen, Absicherungen), und sofern hierzu noch keine abschließenden Festlegungen getroffen wurden, welche Bandbreiten oder Obergrenzen liegen den bisherigen Planungen zugrunde?  8. Nach welchen Festlegungen entscheidet die Bundesregierung ggf., in welchem Umfang Risiken durch den Bund übernommen werden und in welchem Umfang Risiken bei privaten Investoren verbleiben sollen, und wenn hierzu keine übergreifenden Festlegungen definiert wurden, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?  9. Wie schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme staatlicher Garantien im Rahmen des Deutschlandfonds ein, auf welche Annahmen oder Szenarien stützt sie diese Bewertung, und sofern keine systematische Bewertung vorgenommen wurde, wie begründet die Bundesregierung diesen Verzicht vor dem Hintergrund der vorgesehenen Garantiesummen? 10. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., um eine Bündelung oder Konzentration staatlicher Risiken innerhalb einzelner Projekte, Sektoren oder Zeiträume zu vermeiden, und wenn keine solchen Vorkehrungen vorgesehen sind, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung dies nicht für erforderlich? 11. In welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung ggf. mögliche Wechselwirkungen zwischen den Risiken des Deutschlandfonds und bestehenden staatlichen Garantien oder Haftungsinstrumenten des Bundes, und sofern keine übergreifende Betrachtung erfolgt, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Gesamtrisiken für den Bund angemessen erfasst werden? 12. Welche Kriterien legt die Bundesregierung ggf. zugrunde, um im Fall einer Inanspruchnahme staatlicher Garantien im Rahmen des Deutschlandfonds politische Verantwortung und Konsequenzen zu bewerten, und wenn hierfür keine Kriterien vorgesehen sind, aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung auf eine entsprechende Festlegung? 13. Welche Informationen beabsichtigt die Bundesregierung, regelmäßig über Umfang, Struktur und Entwicklung des Deutschlandfonds bereitzustellen, gegenüber wem, insbesondere im Hinblick auf eingegangene Garantien, bewilligte Projekte und potenzielle Risiken, und sofern keine regelmäßige Berichterstattung vorgesehen ist, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? 14. In welcher Form plant die Bundesregierung ggf., die Wirksamkeit des Deutschlandfonds zu evaluieren, insbesondere im Hinblick auf die Zusätzlichkeit der ausgelösten Investitionen und deren strukturpolitische Effekte, und wenn keine systematische Evaluation vorgesehen ist, wie begründet die Bundesregierung diesen Verzicht? 15. Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass mit dem Deutschlandfonds nicht primär Investitionen abgesichert werden, die auch ohne staatliche Risikoübernahme erfolgt wären, und sofern hierfür keine spezifischen Prüfmechanismen vorgesehen sind, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung dies nicht für erforderlich? 16. Welche Rolle spielen ggf. zeitliche Befristungen, Überprüfungsklauseln oder Ausstiegsoptionen bei der Ausgestaltung des Deutschlandfonds, insbesondere vor dem Hintergrund langfristiger staatlicher Risikoübernahmen, und wenn solche Instrumente nicht vorgesehen sind, welche Erwägungen waren hierfür maßgeblich? 17. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder unerwartete Entwicklungen und Externalitäten im Rahmen des Deutschlandfonds zu reagieren, insbesondere wenn sich Risiken erhöhen oder die angestrebten Investitionseffekte ausbleiben, und sofern hierfür keine klaren Verfahren vorgesehen sind, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? Berlin, den 11. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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