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Deutschlandfonds - Zielsetzung, staatliche Risikoübernahme und Steuerung (Antwort zu Drs. 21/6507)

dip / drucksache 29.06.2026 · WP 21 · 21/6787 · Antwort · Original ↗

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Deutschlandfonds - Zielsetzung, staatliche Risikoübernahme und Steuerung (Antwort zu Drs. 21/6507) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6787 21. Wahlperiode 29.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6507 – Deutschlandfonds – Zielsetzung, staatliche Risikoübernahme und Steuerung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat mit dem sogenannten Deutschlandfonds ein neues Instrument angekündigt, mit dem durch staatliche Garantien und Risikoübernahmen private Investitionen in erheblichem Umfang mobilisiert werden sollen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandfonds-gestartet-2 400860). Nach den Planungen der Bundesregierung sollen hierfür Garantien des Bundes in Höhe von rund 30 Mrd. Euro bereitgestellt werden, um Investitionen von bis zu 130 Mrd. Euro auszulösen (s. o.). Der Deutschlandfonds zählt damit zu den zentralen wirtschaftspolitischen Vorhaben der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode (s. o.). Ziel ist es, Investitionshemmnisse zu überwinden und privates Kapital in strategisch bedeutsame Bereiche der Wirtschaft zu lenken (s. o.). Zugleich ist der Fonds jedoch mit erheblichen finanziellen Risiken für den Bund verbunden, weil staatliche Garantien im Schadensfall unmittelbar zu Zahlungsverpflichtungen des Bundes führen können (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/deutsc hlandfonds-130-milliarden-euro-fuer-die-wirtschaftswende/100183949.html). Bislang ist jedoch nicht hinreichend erkennbar, wie der Deutschlandfonds im Einzelnen ausgestaltet, gesteuert und vor allem kontrolliert werden soll (s. o.). Unklar bleibt insbesondere, nach welchen Kriterien Investitionsentscheidungen vorbereitet werden, wie die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt und in welchem Verhältnis staatliche Risikoübernahmen zu privaten Renditeerwartungen stehen (s. o.). Ebenso wenig ist bislang transparent, wie sichergestellt werden soll, dass der Fonds tatsächlich zusätzliche und strukturwirksame Investitionen auslöst und nicht lediglich bestehende Marktaktivitäten mit staatlichen Risiken unterlegt (s. o.). Zudem bleibt für die Fragesteller offen, wie die Bundesregierung die mit dem Deutschlandfonds verbundenen Risiken systematisch bewertet, wie sie diese Risiken begrenzt und wie sie über Umfang, Entwicklung und mögliche Inanspruchnahmen der staatlichen Garantien Rechenschaft ablegt. Angesichts der Größenordnung der vorgesehenen Mittel und der langfristigen Bindungswirkungen staatlicher Garantien kommt diesen Fragen nach Auffassung der Fragesteller besondere Bedeutung zu. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Gerade weil der Deutschlandfonds erhebliche staatliche Risiken mobilisiert, bedarf seine Ausgestaltung einer klaren politischen Verantwortungszuordnung. Die vorliegende Kleine Anfrage zielt daher darauf ab, den Deutschlandfonds nicht nur als wirtschaftspolitisches Förderinstrument, sondern auch als staatliches Risiko- und Steuerungsinstrument transparent zu machen. Sie soll Aufschluss darüber geben, welche Ziele die Bundesregierung mit dem Fonds verfolgt (auch Ziele fernab seiner institutionellen und formellen Zielsetzung), wie sie dessen Risiken steuert und wie sie sicherstellt, dass staatliche Garantien zielgerichtet, wirksam und verantwortungsvoll eingesetzt werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Unter dem Dach des Deutschlandfonds werden verschiedene Maßnahmen zur Privatkapitalmobilisierung für Investitionen in Deutschland gebündelt. Es handelt sich beim Deutschlandfonds daher weder um einen Staatsfonds noch um einen Fonds im finanzwirtschaftlichen Sinne. Er vereint unterschiedliche Finanzierungsinstrumente wie Garantien, Kredite, Eigenkapital und Verbriefungen. Die einzelnen Maßnahmen des Deutschlandfonds werden durch die KfW umgesetzt. Die zentralen Investitionsfelder des Deutschlandfonds sind Energie, Mittelstand und Industrie sowie Start-ups und Scale-ups. Der Deutschlandfonds setzt da an, wo haushaltsschonend die Finanzierung von Investitionen ermöglicht wird, die ohne staatliche Unterstützung nicht bereitgestellt würden. Durch die gewählte Strukturierung erzielt der Deutschlandfonds eine Hebelwirkung der eingesetzten öffentlichen Mittel (v. a. Garantien). Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragestellerinnen und Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.  1. Welche konkreten wirtschafts- und strukturpolitischen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem Deutschlandfonds und anhand welcher messbaren Kriterien soll nach Auffassung der Bundesregierung beurteilt werden, ob, wann und wie diese Ziele erreicht werden (müssen), und sofern keine messbaren Kriterien vorgesehen sind, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? Die Bundesregierung zielt mit dem Deutschlandfonds darauf ab, die Mobilisierung privaten Kapitals, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum in Deutschland zu stärken. Durch den Deutschlandfonds stellt der Bund öffentliche Mittel und Garantien in Höhe von etwa 30 Mrd. Euro bereit, um Investitionen in Höhe von rund 130 Mrd. Euro zu initiieren (vgl. www.kfw.de/%C3 Pr ozent9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_87545 6.html). Der Deutschlandfonds ist ein neues Angebot. Die endgültige Nachfrage nach diesem Angebot wird am Ende über den tatsächlichen Effekt entscheiden.  2. Wie ist der Deutschlandfonds organisatorisch und institutionell ausgestaltet, insbesondere im Hinblick auf Zuständigkeiten, Entscheidungswege und die Abgrenzung der Verantwortung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium der Finanzen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), und wenn die Ausgestaltung noch nicht abschließend festgelegt ist, welche Modelle werden derzeit geprüft? Der Deutschlandfonds wird vom Bund getragen. Die Gesamtkoordination liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und beim Bundesministerium der Finanzen (BMF). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau setzt den Deutschlandfonds um. Der Deutschlandfonds knüpft dabei unter anderem an etablierte und bewährte Governance-Strukturen der KfW an.  3. Nach welchen Kriterien sollen Investitionsprojekte oder Finanzierungsinstrumente im Rahmen des Deutschlandfonds ausgewählt werden, welche Rolle spielen dabei Aspekte wie Zusätzlichkeit, volkswirtschaftlicher Nutzen und langfristige Strukturwirkung, und wenn hierzu noch keine verbindlichen Kriterien definiert wurden, bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, diese festzulegen? Es handelt sich nicht um einen Fonds im finanzwirtschaftlichen Sinne. Unter dem Dach des Deutschlandfonds werden verschiedene Instrumente zur Mobilisierung von privatem Kapital gebündelt. Die Finanzierungskriterien werden in den spezifischen Einzelinstrumenten definiert.  4. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, durch den Deutschlandfonds gezielt bestimmte Wirtschaftsbereiche oder Technologien zu fördern, wie wird dabei sichergestellt, dass die Auswahl nicht primär renditegetrieben erfolgt, und sofern keine sektoralen oder technologischen Schwerpunkte vorgesehen sind, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung? Der Deutschlandfonds soll private Investitionen in Industrie und Mittelstand, Wagniskapital sowie die Energieinfrastruktur mobilisieren. Dazu gehören Zukunftsinvestitionen in neue Technologien und Produktionsanlagen, der Ausbau von Erneuerbaren Energien, Wärmenetzen und Stromnetzen, aber auch die Gewinnung von Rohstoffen und die Finanzierung von innovativen Technologien in den Bereichen Deep-Tech, KI, Biotech und Defense Tech sowie die Entwicklung von Lösungen zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit.  5. Welche Rolle spielen externe Akteure, insbesondere private Finanzinvestoren oder Beratungsgesellschaften, bei der Vorbereitung, Bewertung oder Auswahl von Investitionsentscheidungen im Rahmen des Deutschlandfonds, und wenn externe Akteure eingebunden werden, wie wird nach Auffassung der Bundesregierung eine klare Verantwortungszuordnung gewährleistet? Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen.  6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Entscheidungen im Rahmen des Deutschlandfonds transparent, nachvollziehbar, kohärent und frei von Zielkonflikten getroffen werden, insbesondere vor dem Hintergrund staatlicher Risikoübernahmen, und sofern hierfür keine spezifischen Verfahren vorgesehen sind, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? Aufgrund der Struktur des Deutschlandfonds erfolgen die Entscheidungen nicht zentralisiert, sondern anhand transparenter Finanzierungskriterien in den spezifischen Einzelinstrumenten. Dabei hat die KfW als umsetzende Institution eine zentrale Rolle. Die KfW hat über 75 Jahre Erfahrung bei der diskriminierungsfreien Vergabe von Fördermitteln.  7. In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung ggf., im Rahmen des Deutschlandfonds staatliche Garantien oder sonstige Risikoübernahmen einzugehen, wie verteilen sich diese nach Art der Instrumente (z. B. Garantien, Haftungsübernahmen, Absicherungen), und sofern hierzu noch keine abschließenden Festlegungen getroffen wurden, welche Bandbreiten oder Obergrenzen liegen den bisherigen Planungen zugrunde?  8. Nach welchen Festlegungen entscheidet die Bundesregierung ggf., in welchem Umfang Risiken durch den Bund übernommen werden und in welchem Umfang Risiken bei privaten Investoren verbleiben sollen, und wenn hierzu keine übergreifenden Festlegungen definiert wurden, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?  9. Wie schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme staatlicher Garantien im Rahmen des Deutschlandfonds ein, auf welche Annahmen oder Szenarien stützt sie diese Bewertung, und sofern keine systematische Bewertung vorgenommen wurde, wie begründet die Bundesregierung diesen Verzicht vor dem Hintergrund der vorgesehenen Garantiesummen? 10. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., um eine Bündelung oder Konzentration staatlicher Risiken innerhalb einzelner Projekte, Sektoren oder Zeiträume zu vermeiden, und wenn keine solchen Vorkehrungen vorgesehen sind, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung dies nicht für erforderlich? 11. In welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung ggf. mögliche Wechselwirkungen zwischen den Risiken des Deutschlandfonds und bestehenden staatlichen Garantien oder Haftungsinstrumenten des Bundes, und sofern keine übergreifende Betrachtung erfolgt, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Gesamtrisiken für den Bund angemessen erfasst werden? 12. Welche Kriterien legt die Bundesregierung ggf. zugrunde, um im Fall einer Inanspruchnahme staatlicher Garantien im Rahmen des Deutschlandfonds politische Verantwortung und Konsequenzen zu bewerten, und wenn hierfür keine Kriterien vorgesehen sind, aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung auf eine entsprechende Festlegung? 13. Welche Informationen beabsichtigt die Bundesregierung, regelmäßig über Umfang, Struktur und Entwicklung des Deutschlandfonds bereitzustellen, gegenüber wem, insbesondere im Hinblick auf eingegangene Garantien, bewilligte Projekte und potenzielle Risiken, und sofern keine regelmäßige Berichterstattung vorgesehen ist, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? 14. In welcher Form plant die Bundesregierung ggf., die Wirksamkeit des Deutschlandfonds zu evaluieren, insbesondere im Hinblick auf die Zusätzlichkeit der ausgelösten Investitionen und deren strukturpolitische Effekte, und wenn keine systematische Evaluation vorgesehen ist, wie begründet die Bundesregierung diesen Verzicht? Die Fragen 7 bis 14 werden zusammen beantwortet. Der Bund stellt für den Deutschlandfonds öffentliche Mittel, insbesondere in Form von Garantien, in Höhe von insgesamt rund 30 Mrd. Euro bereit. Damit sollen vor allem Investitionen in den Bereichen Energie, Industrie und Mittelstand sowie Start-ups und Scale-ups abgesichert bzw. ermöglicht werden. Die Übernahme von Gewährleistungen, insbesondere von Garantien und Bürgschaften des Bundes, ist an die Erfüllung haushaltsrechtlicher Vorgaben und Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören neben der volkswirtschaftlichen Förderungswürdigkeit des jeweiligen Vorhabens, insbesondere auch die Subsidiarität, d. h. das Fehlen privatwirtschaftlicher Finanzierungsmöglichkeiten, die wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie eine angemessene Verteilung von Chancen und Risiken zwischen Gesellschaftern, Fremdkapitalgebern und der öffentlichen Hand. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird für jede Maßnahme individuell geprüft. Wesentliche haushaltsrechtliche Vorgabe ist die Risikotragfähigkeit. So darf zum Zeitpunkt der Garantieübernahme nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Inanspruchnahme des Bundes aus seiner Garantieübernahme gerechnet werden. Die diesbezügliche Bewertung erfolgt durch das fachlich federführende Ressort auf der Basis etablierter Verfahren und Expertise. Eine Überprüfung – insbesondere auch der risikomäßigen Vertretbarkeit – erfolgt zudem immer auch durch das BMF. Informationen zur Höhe, Entwicklung und Belegung des Gewährleistungsrahmens des Bundes fließen regelmäßig in das jährliche Haushaltsaufstellungsverfahren und die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes ein. Zudem unterliegen Gewährleistungsübernahmen der parlamentarischen Kontrolle und bedürfen ab einem Volumen von mehr als 700 Mio. Euro im Einzelfall der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages (Wahrung des Budgetrechts des Parlaments). Der Deutschlandfonds ist im Dezember 2025 gestartet und wird stetig markt- und bedarfsgerecht weiterentwickelt. Eine Evaluierung der Einzelinstrumente erfolgt im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Bundeshaushaltsordnung. 15. Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass mit dem Deutschlandfonds nicht primär Investitionen abgesichert werden, die auch ohne staatliche Risikoübernahme erfolgt wären, und sofern hierfür keine spezifischen Prüfmechanismen vorgesehen sind, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung dies nicht für erforderlich? Die Finanzierungsinstrumente des Deutschlandfonds sind so ausgestaltet, dass diese privates Kapital mobilisieren – nicht verdrängen. Finanzierungen des Deutschlandfonds erfolgen daher grundsätzlich gemeinsam mit privaten Akteuren. Der Deutschlandfonds beteiligt sich in vielen Fällen in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Finanzierungspartner. Der Deutschlandfonds wirkt somit marktverbreiternd. 16. Welche Rolle spielen ggf. zeitliche Befristungen, Überprüfungsklauseln oder Ausstiegsoptionen bei der Ausgestaltung des Deutschlandfonds, insbesondere vor dem Hintergrund langfristiger staatlicher Risikoübernahmen, und wenn solche Instrumente nicht vorgesehen sind, welche Erwägungen waren hierfür maßgeblich? Im Deutschlandfonds werden Finanzierungen ausgereicht und/oder Garantie- und Risikoteilungsinstrumente genutzt, die überwiegend klar definierte, vertraglich vereinbarte Laufzeiten sowie eindeutige Bedingungen für Beginn und Ende der jeweiligen Förderung aufweisen. Umfang und Dauer der Risikoübernahme sind an die jeweilige Garantievereinbarung gebunden. Zudem ist während der Laufzeit der Maßnahmen eine enge Begleitung durch das fachlich federführende Ressort vorgesehen und, wie bereits geschildert, eine Evaluierung der einzelnen Maßnahmen ist haushaltsrechtlich vorgegeben. 17. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder unerwartete Entwicklungen und Externalitäten im Rahmen des Deutschlandfonds zu reagieren, insbesondere wenn sich Risiken erhöhen oder die angestrebten Investitionseffekte ausbleiben, und sofern hierfür keine klaren Verfahren vorgesehen sind, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet? Die Umsetzung der einzelnen Instrumente des Deutschlandfonds wird kontinuierlich überprüft, um sicherzustellen, dass diese wirksam sind. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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