Deutschlandfonds - Zielsetzung, staatliche Risikoübernahme und Steuerung (Antwort zu Drs. 21/6507)
Text
Deutschlandfonds - Zielsetzung, staatliche Risikoübernahme und Steuerung (Antwort zu Drs. 21/6507)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6787
21. Wahlperiode 29.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte
Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6507 –
Deutschlandfonds – Zielsetzung, staatliche Risikoübernahme und Steuerung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat mit dem sogenannten Deutschlandfonds ein neues
Instrument angekündigt, mit dem durch staatliche Garantien und
Risikoübernahmen private Investitionen in erheblichem Umfang mobilisiert werden
sollen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandfonds-gestartet-2
400860). Nach den Planungen der Bundesregierung sollen hierfür Garantien
des Bundes in Höhe von rund 30 Mrd. Euro bereitgestellt werden, um
Investitionen von bis zu 130 Mrd. Euro auszulösen (s. o.).
Der Deutschlandfonds zählt damit zu den zentralen wirtschaftspolitischen
Vorhaben der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode (s. o.). Ziel ist
es, Investitionshemmnisse zu überwinden und privates Kapital in strategisch
bedeutsame Bereiche der Wirtschaft zu lenken (s. o.). Zugleich ist der Fonds
jedoch mit erheblichen finanziellen Risiken für den Bund verbunden, weil
staatliche Garantien im Schadensfall unmittelbar zu Zahlungsverpflichtungen
des Bundes führen können (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/deutsc
hlandfonds-130-milliarden-euro-fuer-die-wirtschaftswende/100183949.html).
Bislang ist jedoch nicht hinreichend erkennbar, wie der Deutschlandfonds im
Einzelnen ausgestaltet, gesteuert und vor allem kontrolliert werden soll (s. o.).
Unklar bleibt insbesondere, nach welchen Kriterien
Investitionsentscheidungen vorbereitet werden, wie die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt und
in welchem Verhältnis staatliche Risikoübernahmen zu privaten
Renditeerwartungen stehen (s. o.). Ebenso wenig ist bislang transparent, wie sichergestellt
werden soll, dass der Fonds tatsächlich zusätzliche und strukturwirksame
Investitionen auslöst und nicht lediglich bestehende Marktaktivitäten mit
staatlichen Risiken unterlegt (s. o.).
Zudem bleibt für die Fragesteller offen, wie die Bundesregierung die mit dem
Deutschlandfonds verbundenen Risiken systematisch bewertet, wie sie diese
Risiken begrenzt und wie sie über Umfang, Entwicklung und mögliche
Inanspruchnahmen der staatlichen Garantien Rechenschaft ablegt. Angesichts der
Größenordnung der vorgesehenen Mittel und der langfristigen
Bindungswirkungen staatlicher Garantien kommt diesen Fragen nach Auffassung der
Fragesteller besondere Bedeutung zu.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 29. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Gerade weil der Deutschlandfonds erhebliche staatliche Risiken mobilisiert,
bedarf seine Ausgestaltung einer klaren politischen
Verantwortungszuordnung. Die vorliegende Kleine Anfrage zielt daher darauf ab, den
Deutschlandfonds nicht nur als wirtschaftspolitisches Förderinstrument, sondern auch als
staatliches Risiko- und Steuerungsinstrument transparent zu machen. Sie soll
Aufschluss darüber geben, welche Ziele die Bundesregierung mit dem Fonds
verfolgt (auch Ziele fernab seiner institutionellen und formellen Zielsetzung),
wie sie dessen Risiken steuert und wie sie sicherstellt, dass staatliche
Garantien zielgerichtet, wirksam und verantwortungsvoll eingesetzt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Unter dem Dach des Deutschlandfonds werden verschiedene Maßnahmen zur
Privatkapitalmobilisierung für Investitionen in Deutschland gebündelt. Es
handelt sich beim Deutschlandfonds daher weder um einen Staatsfonds noch um
einen Fonds im finanzwirtschaftlichen Sinne. Er vereint unterschiedliche
Finanzierungsinstrumente wie Garantien, Kredite, Eigenkapital und
Verbriefungen. Die einzelnen Maßnahmen des Deutschlandfonds werden durch die KfW
umgesetzt. Die zentralen Investitionsfelder des Deutschlandfonds sind Energie,
Mittelstand und Industrie sowie Start-ups und Scale-ups. Der Deutschlandfonds
setzt da an, wo haushaltsschonend die Finanzierung von Investitionen
ermöglicht wird, die ohne staatliche Unterstützung nicht bereitgestellt würden. Durch
die gewählte Strukturierung erzielt der Deutschlandfonds eine Hebelwirkung
der eingesetzten öffentlichen Mittel (v. a. Garantien).
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragestellerinnen und
Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu,
noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten
Sachverhalte.
1. Welche konkreten wirtschafts- und strukturpolitischen Ziele verfolgt die
Bundesregierung mit dem Deutschlandfonds und anhand welcher
messbaren Kriterien soll nach Auffassung der Bundesregierung beurteilt
werden, ob, wann und wie diese Ziele erreicht werden (müssen), und sofern
keine messbaren Kriterien vorgesehen sind, aus welchen Gründen wurde
darauf verzichtet?
Die Bundesregierung zielt mit dem Deutschlandfonds darauf ab, die
Mobilisierung privaten Kapitals, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum
in Deutschland zu stärken. Durch den Deutschlandfonds stellt der Bund
öffentliche Mittel und Garantien in Höhe von etwa 30 Mrd. Euro bereit, um
Investitionen in Höhe von rund 130 Mrd. Euro zu initiieren (vgl. www.kfw.de/%C3 Pr
ozent9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_87545
6.html). Der Deutschlandfonds ist ein neues Angebot. Die endgültige
Nachfrage nach diesem Angebot wird am Ende über den tatsächlichen Effekt
entscheiden.
2. Wie ist der Deutschlandfonds organisatorisch und institutionell
ausgestaltet, insbesondere im Hinblick auf Zuständigkeiten,
Entscheidungswege und die Abgrenzung der Verantwortung zwischen dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium der Finanzen
und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), und wenn die
Ausgestaltung noch nicht abschließend festgelegt ist, welche Modelle werden
derzeit geprüft?
Der Deutschlandfonds wird vom Bund getragen. Die Gesamtkoordination liegt
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und beim
Bundesministerium der Finanzen (BMF). Die Kreditanstalt für Wiederaufbau setzt
den Deutschlandfonds um. Der Deutschlandfonds knüpft dabei unter anderem
an etablierte und bewährte Governance-Strukturen der KfW an.
3. Nach welchen Kriterien sollen Investitionsprojekte oder
Finanzierungsinstrumente im Rahmen des Deutschlandfonds ausgewählt werden,
welche Rolle spielen dabei Aspekte wie Zusätzlichkeit,
volkswirtschaftlicher Nutzen und langfristige Strukturwirkung, und wenn hierzu noch
keine verbindlichen Kriterien definiert wurden, bis wann beabsichtigt die
Bundesregierung, diese festzulegen?
Es handelt sich nicht um einen Fonds im finanzwirtschaftlichen Sinne. Unter
dem Dach des Deutschlandfonds werden verschiedene Instrumente zur
Mobilisierung von privatem Kapital gebündelt. Die Finanzierungskriterien werden in
den spezifischen Einzelinstrumenten definiert.
4. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, durch den
Deutschlandfonds gezielt bestimmte Wirtschaftsbereiche oder Technologien zu
fördern, wie wird dabei sichergestellt, dass die Auswahl nicht primär
renditegetrieben erfolgt, und sofern keine sektoralen oder technologischen
Schwerpunkte vorgesehen sind, wie begründet die Bundesregierung
diese Entscheidung?
Der Deutschlandfonds soll private Investitionen in Industrie und Mittelstand,
Wagniskapital sowie die Energieinfrastruktur mobilisieren. Dazu gehören
Zukunftsinvestitionen in neue Technologien und Produktionsanlagen, der Ausbau
von Erneuerbaren Energien, Wärmenetzen und Stromnetzen, aber auch die
Gewinnung von Rohstoffen und die Finanzierung von innovativen Technologien
in den Bereichen Deep-Tech, KI, Biotech und Defense Tech sowie die
Entwicklung von Lösungen zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit.
5. Welche Rolle spielen externe Akteure, insbesondere private
Finanzinvestoren oder Beratungsgesellschaften, bei der Vorbereitung, Bewertung
oder Auswahl von Investitionsentscheidungen im Rahmen des
Deutschlandfonds, und wenn externe Akteure eingebunden werden, wie wird
nach Auffassung der Bundesregierung eine klare
Verantwortungszuordnung gewährleistet?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen.
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Entscheidungen im Rahmen
des Deutschlandfonds transparent, nachvollziehbar, kohärent und frei
von Zielkonflikten getroffen werden, insbesondere vor dem Hintergrund
staatlicher Risikoübernahmen, und sofern hierfür keine spezifischen
Verfahren vorgesehen sind, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?
Aufgrund der Struktur des Deutschlandfonds erfolgen die Entscheidungen nicht
zentralisiert, sondern anhand transparenter Finanzierungskriterien in den
spezifischen Einzelinstrumenten. Dabei hat die KfW als umsetzende Institution eine
zentrale Rolle. Die KfW hat über 75 Jahre Erfahrung bei der
diskriminierungsfreien Vergabe von Fördermitteln.
7. In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung ggf., im Rahmen
des Deutschlandfonds staatliche Garantien oder sonstige
Risikoübernahmen einzugehen, wie verteilen sich diese nach Art der Instrumente (z. B.
Garantien, Haftungsübernahmen, Absicherungen), und sofern hierzu
noch keine abschließenden Festlegungen getroffen wurden, welche
Bandbreiten oder Obergrenzen liegen den bisherigen Planungen
zugrunde?
8. Nach welchen Festlegungen entscheidet die Bundesregierung ggf., in
welchem Umfang Risiken durch den Bund übernommen werden und in
welchem Umfang Risiken bei privaten Investoren verbleiben sollen, und
wenn hierzu keine übergreifenden Festlegungen definiert wurden, aus
welchen Gründen wurde darauf verzichtet?
9. Wie schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit einer
Inanspruchnahme staatlicher Garantien im Rahmen des Deutschlandfonds
ein, auf welche Annahmen oder Szenarien stützt sie diese Bewertung,
und sofern keine systematische Bewertung vorgenommen wurde, wie
begründet die Bundesregierung diesen Verzicht vor dem Hintergrund der
vorgesehenen Garantiesummen?
10. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., um eine
Bündelung oder Konzentration staatlicher Risiken innerhalb einzelner Projekte,
Sektoren oder Zeiträume zu vermeiden, und wenn keine solchen
Vorkehrungen vorgesehen sind, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung
dies nicht für erforderlich?
11. In welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung ggf. mögliche
Wechselwirkungen zwischen den Risiken des Deutschlandfonds und
bestehenden staatlichen Garantien oder Haftungsinstrumenten des Bundes,
und sofern keine übergreifende Betrachtung erfolgt, wie stellt die
Bundesregierung sicher, dass die Gesamtrisiken für den Bund angemessen
erfasst werden?
12. Welche Kriterien legt die Bundesregierung ggf. zugrunde, um im Fall
einer Inanspruchnahme staatlicher Garantien im Rahmen des
Deutschlandfonds politische Verantwortung und Konsequenzen zu bewerten, und
wenn hierfür keine Kriterien vorgesehen sind, aus welchen Gründen
verzichtet die Bundesregierung auf eine entsprechende Festlegung?
13. Welche Informationen beabsichtigt die Bundesregierung, regelmäßig
über Umfang, Struktur und Entwicklung des Deutschlandfonds
bereitzustellen, gegenüber wem, insbesondere im Hinblick auf eingegangene
Garantien, bewilligte Projekte und potenzielle Risiken, und sofern keine
regelmäßige Berichterstattung vorgesehen ist, aus welchen Gründen
wurde darauf verzichtet?
14. In welcher Form plant die Bundesregierung ggf., die Wirksamkeit des
Deutschlandfonds zu evaluieren, insbesondere im Hinblick auf die
Zusätzlichkeit der ausgelösten Investitionen und deren strukturpolitische
Effekte, und wenn keine systematische Evaluation vorgesehen ist, wie
begründet die Bundesregierung diesen Verzicht?
Die Fragen 7 bis 14 werden zusammen beantwortet.
Der Bund stellt für den Deutschlandfonds öffentliche Mittel, insbesondere in
Form von Garantien, in Höhe von insgesamt rund 30 Mrd. Euro bereit. Damit
sollen vor allem Investitionen in den Bereichen Energie, Industrie und
Mittelstand sowie Start-ups und Scale-ups abgesichert bzw. ermöglicht werden.
Die Übernahme von Gewährleistungen, insbesondere von Garantien und
Bürgschaften des Bundes, ist an die Erfüllung haushaltsrechtlicher Vorgaben und
Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören neben der volkswirtschaftlichen
Förderungswürdigkeit des jeweiligen Vorhabens, insbesondere auch die
Subsidiarität, d. h. das Fehlen privatwirtschaftlicher Finanzierungsmöglichkeiten, die
wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie eine angemessene Verteilung von Chancen
und Risiken zwischen Gesellschaftern, Fremdkapitalgebern und der
öffentlichen Hand. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird für jede Maßnahme
individuell geprüft. Wesentliche haushaltsrechtliche Vorgabe ist die
Risikotragfähigkeit. So darf zum Zeitpunkt der Garantieübernahme nicht mit hoher
Wahrscheinlichkeit mit einer Inanspruchnahme des Bundes aus seiner
Garantieübernahme gerechnet werden. Die diesbezügliche Bewertung erfolgt durch das
fachlich federführende Ressort auf der Basis etablierter Verfahren und
Expertise. Eine Überprüfung – insbesondere auch der risikomäßigen Vertretbarkeit –
erfolgt zudem immer auch durch das BMF.
Informationen zur Höhe, Entwicklung und Belegung des
Gewährleistungsrahmens des Bundes fließen regelmäßig in das jährliche
Haushaltsaufstellungsverfahren und die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes ein. Zudem
unterliegen Gewährleistungsübernahmen der parlamentarischen Kontrolle und
bedürfen ab einem Volumen von mehr als 700 Mio. Euro im Einzelfall der
Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages (Wahrung des
Budgetrechts des Parlaments).
Der Deutschlandfonds ist im Dezember 2025 gestartet und wird stetig markt-
und bedarfsgerecht weiterentwickelt. Eine Evaluierung der Einzelinstrumente
erfolgt im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der
Bundeshaushaltsordnung.
15. Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass mit dem
Deutschlandfonds nicht primär Investitionen abgesichert werden, die auch ohne
staatliche Risikoübernahme erfolgt wären, und sofern hierfür keine
spezifischen Prüfmechanismen vorgesehen sind, aus welchen Gründen hält die
Bundesregierung dies nicht für erforderlich?
Die Finanzierungsinstrumente des Deutschlandfonds sind so ausgestaltet, dass
diese privates Kapital mobilisieren – nicht verdrängen. Finanzierungen des
Deutschlandfonds erfolgen daher grundsätzlich gemeinsam mit privaten
Akteuren. Der Deutschlandfonds beteiligt sich in vielen Fällen in marktüblicher Art
und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Finanzierungspartner. Der
Deutschlandfonds wirkt somit marktverbreiternd.
16. Welche Rolle spielen ggf. zeitliche Befristungen, Überprüfungsklauseln
oder Ausstiegsoptionen bei der Ausgestaltung des Deutschlandfonds,
insbesondere vor dem Hintergrund langfristiger staatlicher
Risikoübernahmen, und wenn solche Instrumente nicht vorgesehen sind, welche
Erwägungen waren hierfür maßgeblich?
Im Deutschlandfonds werden Finanzierungen ausgereicht und/oder Garantie-
und Risikoteilungsinstrumente genutzt, die überwiegend klar definierte,
vertraglich vereinbarte Laufzeiten sowie eindeutige Bedingungen für Beginn und
Ende der jeweiligen Förderung aufweisen. Umfang und Dauer der
Risikoübernahme sind an die jeweilige Garantievereinbarung gebunden. Zudem ist
während der Laufzeit der Maßnahmen eine enge Begleitung durch das fachlich
federführende Ressort vorgesehen und, wie bereits geschildert, eine
Evaluierung der einzelnen Maßnahmen ist haushaltsrechtlich vorgegeben.
17. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, auf veränderte wirtschaftliche
Rahmenbedingungen oder unerwartete Entwicklungen und Externalitäten
im Rahmen des Deutschlandfonds zu reagieren, insbesondere wenn sich
Risiken erhöhen oder die angestrebten Investitionseffekte ausbleiben,
und sofern hierfür keine klaren Verfahren vorgesehen sind, aus welchen
Gründen wurde darauf verzichtet?
Die Umsetzung der einzelnen Instrumente des Deutschlandfonds wird
kontinuierlich überprüft, um sicherzustellen, dass diese wirksam sind.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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