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Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes "Demokratie leben!"

dip / drucksache 13.11.2025 · WP 21 · 669/25 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" [Bundesrat Drucksache 669/25 13.11.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ Die Ministerpräsidentin Schwerin, 12. November 2025 des Landes Mecklenburg-Vorpommern An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der Sitzung am 21. November 2025 zur Plenumsbefassung zu setzen und eine sofortige Entscheidung in der Sache herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen Manuela Schwesig Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ Der Bundesrat möge beschließen: Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist ein essentieller Rahmen für die Arbeit der Demokratiestärkung und Extremismusprävention in den Ländern. Eine verlässliche finanzielle Perspektive bis zum Ende der Programmlaufzeit 2032 sowie eine kontinuierliche Umsetzung des Programmes in enger Abstimmung mit den Ländern ist Voraussetzung dafür, die etablierten Beratungsprojekte zur Demokratiestärkung und Extremismusprävention in den Ländern abzusichern. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, 1. eine künftige finanzielle Absicherung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ auch nach 2026 bis zum Ende der Laufzeit 2032 mindestens in der bisherigen Höhe zu gewährleisten, um die wichtige Arbeit insbesondere der etablierten Beratungsprojekte zur Demokratiestärkung, Vielfaltsgestaltung und Extremismusprävention, in den Ländern abzusichern. 2. die Länder mit verlässlichen und verbindlichen Informationen zur aktuellen operationellen Ausgestaltung sowie zur künftigen Ausrichtung des Programmes zu versorgen und die Länder in entsprechende Diskussionen um inhaltliche Anpassungen von Anfang an einzubeziehen und dabei bestehende Expertise, Beratungs- und Angebotsstrukturen in den Ländern zu berücksichtigen. 3. zu berücksichtigen, dass die größte Herausforderung für die Demokratie im Land der Rechtsextremismus in all seinen Ausprägungen ist und bleibt und daher der Fokus der Programmförderung auch künftig auf der Bekämpfung des Rechtsextremismus liegen sollte. Begründung: Gegenwärtig stellen sich mehrere Herausforderungen hinsichtlich der zukünftigen Absicherung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“. Es ist zum einen nicht gewährleistet, dass die finanzielle Absicherung des Bundesprogrammes über 2026 in der bisherigen Höhe erfolgen kann, da Kürzungen in künftigen Bundeshaushalten zu erwarten sind. Des Weiteren erfolgen derzeit seitens des Bundes Planungen zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Programmes. Eine Schwerpunktverschiebung ist nicht auszuschließen und wird mit Sorge in den Ländern beobachtet. Es ist zu berücksichtigen, dass die größte Herausforderung für die Demokratie im Land der Rechtsextremismus in all seinen Ausprägungen ist und bleibt und daher der Fokus der Programmförderung auch künftig auf der Bekämpfung des Rechtsextremismus liegen sollte. Eine Kommunikation des Bundes mit den Ländern zu der geplanten inhaltlichen Neuausrichtung des Bundesprogrammes und möglicher Auswirkungen auf die bestehende Beratungsstruktur in den Ländern ist bislang jedoch nicht erfolgt. Die Länder teilen die Haltung der Bundesregierung, dass das Förderprogramm „Demokratie Leben!“ regelmäßig hinsichtlich der Strukturen, Ziele und Verfahren überprüft und bei Bedarf angepasst werden sollte. Damit einhergehende Evaluationen der Programmumsetzung auf Länderebene werden jetzt schon insbesondere durch die Landesdemokratiezentren konstruktiv begleitet. Die Länder, und hier insbesondere die Landesdemokratiezentren, sind unerlässliche Partner des Bundes in der Umsetzung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ und müssen daher in einem angemessenen Zeitrahmen und Format von Beginn an eingebunden werden. Drucksache 669/25]

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