Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes "Demokratie leben!"
Text
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes "Demokratie leben!"
[Bundesrat Drucksache 669/25
13.11.25
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung
des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“
Die Ministerpräsidentin Schwerin, 12. November 2025
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem Bundesrat
die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des
Bundesprogrammes „Demokratie leben!“
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf die Tagesordnung der Sitzung am 21. November 2025 zur
Plenumsbefassung zu setzen und eine sofortige Entscheidung in der Sache herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Schwesig
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des
Bundesprogrammes „Demokratie leben!“
Der Bundesrat möge beschließen:
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist ein essentieller Rahmen für die Arbeit der
Demokratiestärkung und Extremismusprävention in den Ländern. Eine verlässliche finanzielle
Perspektive bis zum Ende der Programmlaufzeit 2032 sowie eine kontinuierliche Umsetzung
des Programmes in enger Abstimmung mit den Ländern ist Voraussetzung dafür, die
etablierten Beratungsprojekte zur Demokratiestärkung und Extremismusprävention in den Ländern
abzusichern.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
1. eine künftige finanzielle Absicherung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“
auch nach 2026 bis zum Ende der Laufzeit 2032 mindestens in der bisherigen Höhe
zu gewährleisten, um die wichtige Arbeit insbesondere der etablierten
Beratungsprojekte zur Demokratiestärkung, Vielfaltsgestaltung und Extremismusprävention,
in den Ländern abzusichern.
2. die Länder mit verlässlichen und verbindlichen Informationen zur aktuellen
operationellen Ausgestaltung sowie zur künftigen Ausrichtung des Programmes zu
versorgen und die Länder in entsprechende Diskussionen um inhaltliche
Anpassungen von Anfang an einzubeziehen und dabei bestehende Expertise, Beratungs-
und Angebotsstrukturen in den Ländern zu berücksichtigen.
3. zu berücksichtigen, dass die größte Herausforderung für die Demokratie im Land
der Rechtsextremismus in all seinen Ausprägungen ist und bleibt und daher der
Fokus der Programmförderung auch künftig auf der Bekämpfung des
Rechtsextremismus liegen sollte.
Begründung:
Gegenwärtig stellen sich mehrere Herausforderungen hinsichtlich der zukünftigen
Absicherung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“. Es ist zum einen nicht gewährleistet, dass
die finanzielle Absicherung des Bundesprogrammes über 2026 in der bisherigen Höhe
erfolgen kann, da Kürzungen in künftigen Bundeshaushalten zu erwarten sind. Des Weiteren
erfolgen derzeit seitens des Bundes Planungen zur inhaltlichen Weiterentwicklung des
Programmes. Eine Schwerpunktverschiebung ist nicht auszuschließen und wird mit Sorge in den
Ländern beobachtet. Es ist zu berücksichtigen, dass die größte Herausforderung für die
Demokratie im Land der Rechtsextremismus in all seinen Ausprägungen ist und bleibt und daher der
Fokus der Programmförderung auch künftig auf der Bekämpfung des Rechtsextremismus
liegen sollte. Eine Kommunikation des Bundes mit den Ländern zu der geplanten inhaltlichen
Neuausrichtung des Bundesprogrammes und möglicher Auswirkungen auf die bestehende
Beratungsstruktur in den Ländern ist bislang jedoch nicht erfolgt. Die Länder teilen die Haltung
der Bundesregierung, dass das Förderprogramm „Demokratie Leben!“ regelmäßig hinsichtlich
der Strukturen, Ziele und Verfahren überprüft und bei Bedarf angepasst werden sollte. Damit
einhergehende Evaluationen der Programmumsetzung auf Länderebene werden jetzt schon
insbesondere durch die Landesdemokratiezentren konstruktiv begleitet. Die Länder, und hier
insbesondere die Landesdemokratiezentren, sind unerlässliche Partner des Bundes in der
Umsetzung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ und müssen daher in einem
angemessenen Zeitrahmen und Format von Beginn an eingebunden werden.
Drucksache 669/25]
Relationen
- authored ← Bremen
- authored ← Hamburg
- authored ← Mecklenburg-Vorpommern
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" (Länderantrag)