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Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" aussetzen - Wissenschaftliche Evaluationen und Wirkungsanalysen als Maßstab anlegen

dip / drucksache 19.05.2026 · WP 21 · 21/6013 · Antrag · Original ↗

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Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" aussetzen - Wissenschaftliche Evaluationen und Wirkungsanalysen als Maßstab anlegen Deutscher Bundestag Drucksache 21/6013 21. Wahlperiode 19.05.2026 Antrag der Abgeordneten Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Schahina Gambir, Marlene Schönberger, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Marcel Emmerich, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Karoline Otte, Jamila Schäfer, Julia Schneider, Mayra Vriesema und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ aussetzen – Wissenschaftliche Evaluationen und Wirkungsanalysen als Maßstab anlegen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Eine wirksame Demokratieförderung setzt eine evidenzbasierte Politik voraus. Gerade im Bereich der Stärkung demokratischer Strukturen, der Prävention von Extremismus und der Förderung gesellschaftlichen Zusammenhalts ist es erforderlich, politische Entscheidungen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und belastbarer Evaluationen zu treffen. Gesellschaftliche Zusammenhänge sind komplex, Förderbedarfe unterscheiden sich regional und lokal erheblich. Insbesondere in Ostdeutschland und in ländlichen Räumen braucht es langfristig finanzierte Strukturen, die zivilgesellschaftliches Engagement und Austausch fördern. Umso wichtiger ist es, bestehende Programme kontinuierlich zu evaluieren, Wirkungsmechanismen zu analysieren und bestehende Förderstrukturen zielgerichtet weiterzuentwickeln. Eine solche Weiterentwicklung fand beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in den früheren Förderperioden kontinuierlich statt. Zuletzt wurden Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs bei der Konzeption der dritten Förderperiode, laut Aussage des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe BT- Drucksache 21/5895) berücksichtigt. Ebenso wurden „die Kriterien und die Konzeption der Evaluation […] gegenüber der zweiten Förderperiode weiterentwickelt und wirkungsorientiert ausgestaltet“ (BT-Drucksache 21/5895). Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die derzeit laufende unabhängige Evaluation und Wirkungsanalyse der dritten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ eine wissenschaftlich fundierte und wirkungsorientierte Antwort darauf geben wird, an welchen Stellen das Förderprogramm noch wirkungsvoller und effizienter ausgestaltet werden kann und an welchen Stellen diese Voraussetzung bereits erfüllt sind. Nicht nachvollziehbar ist daher, dass bereits vor Abschluss der laufenden Evaluationen und Vorlage belastbarer Evaluationsergebnisse umfassende Umstrukturierungen des Programms vorgenommen werden. Eine grundlegende Neuausrichtung ohne abgeschlossene wissenschaftliche Bewertung birgt die Gefahr, funktionierende und wirksame Strukturen zu schwächen, während zugleich Bereiche fortgeführt oder gestärkt werden könnten, deren Wirksamkeit bislang nicht hinreichend belegt ist. Derart weitreichende Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel dürfen nicht in einem solchen Blindflug erfolgen. Zugleich ist kritisch festzustellen, dass seitens der Verantwortlichen des zuständigen Bundesministeriums, aber auch anderer Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, wiederholt Zweifel an der Wirksamkeit einzelner Programmbereiche geäußert wurden, ohne hierfür eine nachvollziehbare wissenschaftliche oder inhaltliche Grundlage vorzulegen (BT-Drucksache 21/5895). Hinzu kommt, dass die derzeitigen Umstrukturierungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das BMBFSFJ absehbar zu deutlich mehr Bürokratie und Hürden auf der kommunalen Ebene führen. Partnerschaften für Demokratie müssen ab 2026 nachweislich durch Kommunalparlamente beschlossen werden. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf der kommunalen Ebene durch antidemokratische politische Kräfte zukünftig sehr viel leichter blockiert werden kann. Das ist gerade für die zivilgesellschaftlichen Strukturen in ländlichen ostdeutschen Regionen bedrohlich, in denen Engagement besonders wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. Kurzfristige oder fachlich nicht nachvollziehbar begründete Umstrukturierungen gefährden mühsam aufgebaute, gewachsene Netzwerke, erzeugen massive Unsicherheit bei Trägern und Beschäftigten und erschweren nachhaltige Projektarbeit. Die derzeitige Vorgehensweise der Bundesregierung sendet insgesamt ein hochproblematisches Signal an die zahlreichen Initiativen und Engagierten, die tagtäglich extrem wichtige demokratische Bildungsarbeit im Sinne des Gemeinwohls leisten. Gerade in Zeiten zunehmender demokratiefeindlicher, autoritärer und menschenfeindlicher Tendenzen braucht es Kontinuität, Planungssicherheit und eine verlässliche Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die derzeit laufende Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bis zum Vorliegen der vom BMBFSFJ in Auftrag gegebenen wissenschaftlich fundierten Evaluation sowie einer belastbaren Wirkungsanalyse der dritten Förderperiode auszusetzen; 2. die weitere Ausgestaltung und mögliche Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auf Grundlage von wissenschaftlichen Evaluationsergebnissen und Wirkungsanalysen sowie unter enger Einbeziehung der langjährig bewährten Träger, der Partnerschaften für Demokratie, der Landes- Demokratiezentren und des Deutschen Bundestages vorzunehmen; 3. bei allen zukünftigen Entscheidungen zur Struktur und Ausrichtung des Bundesprogramms sicherzustellen, dass die Evaluierungsergebnisse der jeweiligen Programmbereiche sowie die Erfahrungen der zivilgesellschaftlichen Praxis maßgeblich berücksichtigt werden; 4. die notwendige Planungs- und Finanzierungssicherheit für zivilgesellschaftliche Träger, kommunale Partnerschaften und Beratungsstrukturen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu gewährleisten, damit demokratische Bildungs-, Präventions- und Beratungsarbeit langfristig und verlässlich fortgeführt werden kann; 5. die Regelung, nach der die Kommunen den Nachweis über eine Beschlussfassung eines nach der jeweiligen Gemeindeordnung gewählten Organs der kommunalen Selbstverwaltung oder eines zuständigen beschlussfassenden Ausschusses über eine Partnerschaft für Demokratie bis zum 31. Dezember 2026 erbringen müssen, abzuschaffen; 6. sämtliche offenen Fragen zur Anwendung des sog. „Haber-Verfahrens“ auch im Rahmen von „Demokratie Leben!“ für die betroffenen Fördermittelempfänger nachvollziehbar schnellstmöglich und umfassend aufzuklären, die Praxis des Verfahrens in ihrer derzeitigen Form zu beenden; 7. das bisher angewandte Verfahren durch ein verhältnismäßiges Verfahren mit hinreichenden Rechtsgrundlagen, gesetzlichen Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen ein Verfahren eingeleitet werden darf, und der Möglichkeit, sich gerichtlich hiergegen zu wehren, zu ersetzen, um zukünftig in Einzelfällen rechtsstaatlich sicherzustellen, dass Empfänger staatlicher Förderung keine Extremistinnen und Extremisten sind. Berlin, den 19. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln erfordert Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine konsequente Orientierung an wissenschaftlicher Evidenz. Öffentliche Mittel stehen nur begrenzt zur Verfügung. Jeder eingesetzte Euro muss daher so verwendet werden, dass er die größtmögliche demokratische und gesellschaftliche Wirkung entfalten kann. Diesem Anspruch wird die derzeitige Umstrukturierung des Bundesprogramms Demokratie leben! nach gegenwärtigem Stand nicht gerecht. Das Bundesprogramm Demokratie leben! leistet seit Jahren einen zentralen Beitrag zur Stärkung demokratischer Kultur in Deutschland. Es unterstützt Kommunen, Vereine, Initiativen und zivilgesellschaftliche Träger dabei, demokratische Teilhabe zu fördern, Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten und gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort zu stärken. Insbesondere in ländlichen Räumen und strukturschwachen Regionen stellt das Programm häufig eine der wenigen dauerhaft verfügbaren Förderstrukturen für demokratische Bildungs-, Beratungs- und Präventionsarbeit dar. Die Arbeit der geförderten Initiativen basiert in hohem Maße auf Vertrauen, langfristigen Beziehungen und verlässlichen Strukturen. Demokratieförderung entfaltet ihre Wirkung vielfach langfristig und präventiv. Erfolge zeigen sich häufig gerade darin, dass Radikalisierung verhindert, gesellschaftliche Konflikte bearbeitet und demokratische Beteiligung gestärkt werden. Diese Wirkungen lassen sich oftmals nicht kurzfristig oder rein quantitativ erfassen. Umso wichtiger ist eine Förderpolitik, die sich an wissenschaftlicher Evidenz, fachlicher Expertise und den Erfahrungen zivilgesellschaftlicher Praxis orientiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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