Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" aussetzen - Wissenschaftliche Evaluationen und Wirkungsanalysen als Maßstab anlegen
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Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" aussetzen - Wissenschaftliche Evaluationen und Wirkungsanalysen als Maßstab anlegen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6013
21. Wahlperiode 19.05.2026
Antrag
der Abgeordneten Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Schahina Gambir,
Marlene Schönberger, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Ulle Schauws, Nyke
Slawik, Marcel Emmerich, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Andrea Lübcke, Claudia
Müller, Karoline Otte, Jamila Schäfer, Julia Schneider, Mayra Vriesema und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ aussetzen –
Wissenschaftliche Evaluationen und Wirkungsanalysen als Maßstab anlegen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Eine wirksame Demokratieförderung setzt eine evidenzbasierte Politik voraus. Gerade
im Bereich der Stärkung demokratischer Strukturen, der Prävention von Extremismus
und der Förderung gesellschaftlichen Zusammenhalts ist es erforderlich, politische
Entscheidungen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und belastbarer
Evaluationen zu treffen. Gesellschaftliche Zusammenhänge sind komplex, Förderbedarfe
unterscheiden sich regional und lokal erheblich. Insbesondere in Ostdeutschland und
in ländlichen Räumen braucht es langfristig finanzierte Strukturen, die
zivilgesellschaftliches Engagement und Austausch fördern. Umso wichtiger ist es, bestehende
Programme kontinuierlich zu evaluieren, Wirkungsmechanismen zu analysieren und
bestehende Förderstrukturen zielgerichtet weiterzuentwickeln.
Eine solche Weiterentwicklung fand beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in
den früheren Förderperioden kontinuierlich statt. Zuletzt wurden Kritikpunkte des
Bundesrechnungshofs bei der Konzeption der dritten Förderperiode, laut Aussage des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe BT-
Drucksache 21/5895) berücksichtigt. Ebenso wurden „die Kriterien und die
Konzeption der Evaluation […] gegenüber der zweiten Förderperiode weiterentwickelt und
wirkungsorientiert ausgestaltet“ (BT-Drucksache 21/5895).
Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die derzeit laufende unabhängige
Evaluation und Wirkungsanalyse der dritten Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ eine wissenschaftlich fundierte und wirkungsorientierte Antwort darauf
geben wird, an welchen Stellen das Förderprogramm noch wirkungsvoller und
effizienter ausgestaltet werden kann und an welchen Stellen diese Voraussetzung bereits
erfüllt sind.
Nicht nachvollziehbar ist daher, dass bereits vor Abschluss der laufenden Evaluationen
und Vorlage belastbarer Evaluationsergebnisse umfassende Umstrukturierungen des
Programms vorgenommen werden. Eine grundlegende Neuausrichtung ohne
abgeschlossene wissenschaftliche Bewertung birgt die Gefahr, funktionierende und
wirksame Strukturen zu schwächen, während zugleich Bereiche fortgeführt oder gestärkt
werden könnten, deren Wirksamkeit bislang nicht hinreichend belegt ist. Derart
weitreichende Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel dürfen nicht in einem
solchen Blindflug erfolgen.
Zugleich ist kritisch festzustellen, dass seitens der Verantwortlichen des zuständigen
Bundesministeriums, aber auch anderer Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung, wiederholt Zweifel an der Wirksamkeit einzelner Programmbereiche geäußert
wurden, ohne hierfür eine nachvollziehbare wissenschaftliche oder inhaltliche
Grundlage vorzulegen (BT-Drucksache 21/5895).
Hinzu kommt, dass die derzeitigen Umstrukturierungen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ durch das BMBFSFJ absehbar zu deutlich mehr Bürokratie und
Hürden auf der kommunalen Ebene führen. Partnerschaften für Demokratie müssen ab
2026 nachweislich durch Kommunalparlamente beschlossen werden. Diese Regelung
birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf der kommunalen Ebene durch
antidemokratische politische Kräfte zukünftig sehr viel leichter blockiert werden kann. Das
ist gerade für die zivilgesellschaftlichen Strukturen in ländlichen ostdeutschen
Regionen bedrohlich, in denen Engagement besonders wichtig für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt ist.
Kurzfristige oder fachlich nicht nachvollziehbar begründete Umstrukturierungen
gefährden mühsam aufgebaute, gewachsene Netzwerke, erzeugen massive Unsicherheit
bei Trägern und Beschäftigten und erschweren nachhaltige Projektarbeit.
Die derzeitige Vorgehensweise der Bundesregierung sendet insgesamt ein
hochproblematisches Signal an die zahlreichen Initiativen und Engagierten, die tagtäglich
extrem wichtige demokratische Bildungsarbeit im Sinne des Gemeinwohls leisten.
Gerade in Zeiten zunehmender demokratiefeindlicher, autoritärer und
menschenfeindlicher Tendenzen braucht es Kontinuität, Planungssicherheit und eine verlässliche
Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die derzeit laufende Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ bis zum Vorliegen der vom BMBFSFJ in Auftrag gegebenen
wissenschaftlich fundierten Evaluation sowie einer belastbaren Wirkungsanalyse der dritten
Förderperiode auszusetzen;
2. die weitere Ausgestaltung und mögliche Weiterentwicklung des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auf Grundlage von wissenschaftlichen
Evaluationsergebnissen und Wirkungsanalysen sowie unter enger Einbeziehung der
langjährig bewährten Träger, der Partnerschaften für Demokratie, der Landes-
Demokratiezentren und des Deutschen Bundestages vorzunehmen;
3. bei allen zukünftigen Entscheidungen zur Struktur und Ausrichtung des
Bundesprogramms sicherzustellen, dass die Evaluierungsergebnisse der jeweiligen
Programmbereiche sowie die Erfahrungen der zivilgesellschaftlichen Praxis
maßgeblich berücksichtigt werden;
4. die notwendige Planungs- und Finanzierungssicherheit für zivilgesellschaftliche
Träger, kommunale Partnerschaften und Beratungsstrukturen im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu gewährleisten, damit demokratische
Bildungs-, Präventions- und Beratungsarbeit langfristig und verlässlich
fortgeführt werden kann;
5. die Regelung, nach der die Kommunen den Nachweis über eine Beschlussfassung
eines nach der jeweiligen Gemeindeordnung gewählten Organs der kommunalen
Selbstverwaltung oder eines zuständigen beschlussfassenden Ausschusses über
eine Partnerschaft für Demokratie bis zum 31. Dezember 2026 erbringen müssen,
abzuschaffen;
6. sämtliche offenen Fragen zur Anwendung des sog. „Haber-Verfahrens“ auch im
Rahmen von „Demokratie Leben!“ für die betroffenen Fördermittelempfänger
nachvollziehbar schnellstmöglich und umfassend aufzuklären, die Praxis des
Verfahrens in ihrer derzeitigen Form zu beenden;
7. das bisher angewandte Verfahren durch ein verhältnismäßiges Verfahren mit
hinreichenden Rechtsgrundlagen, gesetzlichen Vorgaben, unter welchen
Voraussetzungen ein Verfahren eingeleitet werden darf, und der Möglichkeit, sich
gerichtlich hiergegen zu wehren, zu ersetzen, um zukünftig in Einzelfällen
rechtsstaatlich sicherzustellen, dass Empfänger staatlicher Förderung keine Extremistinnen
und Extremisten sind.
Berlin, den 19. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln erfordert Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine
konsequente Orientierung an wissenschaftlicher Evidenz. Öffentliche Mittel stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Jeder eingesetzte Euro muss daher so verwendet werden, dass er die größtmögliche demokratische und
gesellschaftliche Wirkung entfalten kann. Diesem Anspruch wird die derzeitige Umstrukturierung des
Bundesprogramms Demokratie leben! nach gegenwärtigem Stand nicht gerecht.
Das Bundesprogramm Demokratie leben! leistet seit Jahren einen zentralen Beitrag zur Stärkung demokratischer
Kultur in Deutschland. Es unterstützt Kommunen, Vereine, Initiativen und zivilgesellschaftliche Träger dabei,
demokratische Teilhabe zu fördern, Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten und gesellschaftlichen
Zusammenhalt vor Ort zu stärken. Insbesondere in ländlichen Räumen und strukturschwachen Regionen stellt das Programm
häufig eine der wenigen dauerhaft verfügbaren Förderstrukturen für demokratische Bildungs-, Beratungs- und
Präventionsarbeit dar.
Die Arbeit der geförderten Initiativen basiert in hohem Maße auf Vertrauen, langfristigen Beziehungen und
verlässlichen Strukturen. Demokratieförderung entfaltet ihre Wirkung vielfach langfristig und präventiv. Erfolge
zeigen sich häufig gerade darin, dass Radikalisierung verhindert, gesellschaftliche Konflikte bearbeitet und
demokratische Beteiligung gestärkt werden. Diese Wirkungen lassen sich oftmals nicht kurzfristig oder rein
quantitativ erfassen. Umso wichtiger ist eine Förderpolitik, die sich an wissenschaftlicher Evidenz, fachlicher
Expertise und den Erfahrungen zivilgesellschaftlicher Praxis orientiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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