Krisenresilienz in der Pflege stärken - Häusliche und stationäre Pflege verlässlich auf Krisen vorbereiten
Text
Krisenresilienz in der Pflege stärken - Häusliche und stationäre Pflege verlässlich auf Krisen vorbereiten
Antrag
der Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner, Dr. Armin Grau, Misbah
Khan, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Krisenresilienz in der Pflege stärken – Häusliche und stationäre Pflege
verlässlich auf Krisen vorbereiten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Wiederkehrende Krisenereignisse wie Stromausfälle, Hochwasser, Hitzeperioden,
Pandemien und Störungen der Kommunikationsinfrastruktur haben in der
Vergangenheit deutlich gemacht, wie verletzlich Versorgungsstrukturen in Deutschland sind. Der
Stromausfall in Berlin im Januar 2026 hat erneut sichtbar gemacht, dass eine Gruppe
besonders gefährdet war und künftig besser geschützt sein sollte: pflege- und
hilfebedürftige Menschen. Rettungskräfte und Verantwortliche hatten keine ausreichenden
Informationen darüber, wer akut Hilfe brauchte, etwa aufgrund einer Abhängigkeit
von Beatmungsgeräten. Pflegedienste standen vor der Herausforderung, die von ihnen
betreuten Menschen zu erreichen, auch wenn Klingeln und Handys nicht
funktionieren. Es gab Berichte darüber, dass Schneebälle gegen Fensterscheiben geworfen
werden mussten.1 Während Krankenhäuser durch Notstromaggregate abgesichert waren,
blieben mehrere Pflegeheime ohne Strom und die Temperatur kühlte sich für die
Bewohner*innen zunehmend ab. Pflegebedürftige Menschen verbrachten Nächte in
Notunterkünften, die dafür nicht geeignet waren. Nicht umsonst entlud sich die Wut eines
Angehörigen darüber gegenüber Bürgermeister Kai Wegener vor laufender Kamera.2
Die Erfahrungen aus verschiedenen Krisenlagen zeigen: Die pflegerische Versorgung
muss auch unter außergewöhnlichen Bedingungen verlässlich aufrechterhalten
werden. Bei Ereignissen wie großflächigen Stromausfällen, Hochwasserlagen,
Hitzeperioden, Pandemien oder im Verteidigungs- oder Spannungsfall sind insbesondere
pflegebedürftige Menschen in der häuslichen und stationären Versorgung und in
besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe auf belastbare Vorsorge-, Informations- und
Unterstützungsstrukturen angewiesen. Dabei sind neben pflegebedürftigen Menschen
ausdrücklich auch Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, die unabhängig
von einem Pflegegrad auf Assistenz, Unterstützungsleistungen oder barrierefreie
Infrastruktur angewiesen sind und in Krisensituationen besonderen Risiken ausgesetzt
sein können.
1 vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/warfen-schneeballe-weil-klingel-ausfiel-wie-pflegedienste-den-stromaus-
fall-in-berlin-erlebten-15153432.html.
2 vgl. www.rbb-online.de/rbbspezial/videos/Blackout_Berlin_50000_ohne_Strom1.html.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6344
21. Wahlperiode 09.06.2026
Zugleich machen Erfahrungen aus Praxis und Verbänden deutlich, dass die Pflege
bereits heute vielerorts Verantwortung übernimmt, aber bislang nicht systematisch in
Krisenplanung, Katastrophenvorsorge, Bevölkerungsschutz und
Versorgungssteuerung einbezogen ist. Insbesondere bei einem Stromausfall treten Schwachstellen bei
Kommunikationswegen, Datenverfügbarkeit, Zuständigkeiten, technischer
Ausstattung, personeller Vorbereitung und Refinanzierung besonders deutlich hervor.
Eine wirksame Krisenresilienz in der Pflege verlangt deshalb ein abgestimmtes
Vorgehen von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialversicherungsträgern,
Leistungserbringern und den professionell sowie informell Pflegenden. Ziel muss es sein, Vorsorge
verbindlicher zu regeln, Verantwortlichkeiten zu klären, pflegerische Akteure
strukturell einzubinden und die Handlungssicherheit in allen Versorgungssettings unter
Wahrung der Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen bundespolitischen Maßnahmenplan zur Stärkung der Krisenresilienz in der
häuslichen und stationären Pflege sowie in besonderen Wohnformen der
Eingliederungshilfe vorzulegen, der Stromausfälle, Hitzelagen, Hochwasser, Pandemien
und weitere Krisenszenarien wie einen Verteidigungs- oder Spannungsfall
systematisch berücksichtigt;
2. die besonderen Bedarfe der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege und in
besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe in der Erarbeitung eines
Gesundheitssicherstellungsgesetzes angemessen zu berücksichtigen;
3. im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes darauf hinzuwirken, dass die Pflege im
Bevölkerungsschutz und der gesundheitliche Krisenvorsorge verbindlicher
einbezogen wird, und dabei die besonderen Anforderungen ambulanter Dienste,
stationärer Einrichtungen, besondere Wohnformen und andere relevante
Leistungserbringer der Eingliederungshilfe und häuslicher Pflegearrangements
ausdrücklich zu berücksichtigen;
4. gemeinsam mit den Ländern ein bundesweit gemeingültiges
Musternotfallhandbuch für Krisen-, Notfall- und Evakuierungssituationen in stationären,
teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen
und bei anderen relevanten Leistungserbringern der Eingliederungshilfe zu
entwickeln, das verbindliche Orientierung gibt;
5. gemeinsam mit den Ländern und Kommunen geeignete Voraussetzungen dafür
zu schaffen, dass Leistungserbringer der Pflege und der Eingliederungshilfe in
kommunale und regionale Krisenstäbe, Meldewege und Lagebilder besser
eingebunden werden; die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu prüfen und zu
schaffen, dass im Krisenfall erforderliche Informationen über besonders vulnerable
pflegebedürftige Menschen, insbesondere bei Abhängigkeit von
stromgebundenen Hilfsmitteln, Beatmung, Kühlung von Medikamenten oder kontinuierlicher
Unterstützung, die den Pflegekassen vorliegen, unter Wahrung des Datenschutzes
rechtssicher, zweckgebunden und zeitlich begrenzt genutzt werden können.
Dabei ist die Beteiligung von Selbstvertretungsorganisationen pflegebedürftiger
Menschen und von Menschen mit Behinderungen sowie von
Angehörigenvertretungen sicherzustellen;
6. gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern
zielgruppengerechte Informationen, Handreichungen und Orientierungshilfen zur
Krisenvorsorge für pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Versorgung,
ambulante Dienste, stationäre Einrichtungen, besondere Wohnformen der
Eingliederungshilfe sowie pflegende An- und Zugehörige zu entwickeln und breit
zugänglich zu machen;
7. dabei barrierefreie, mehrsprachige und auch bei Strom- und Internetausfällen
nutzbare Kommunikationswege besonders zu berücksichtigen. Hierzu zählen
insbesondere Informationen in Leichter Sprache, Gebärdensprachdolmetschung
sowie assistive Kommunikationsformen;
8. die technische Resilienz der Pflegeinfrastruktur zu verbessern, insbesondere
durch dauerhafte Finanzierung von Resilienzmaßnahmen für
Notstromanschlüsse, mobile oder stationäre Ersatzstromversorgung, stromunabhängige
Kommunikationswege, digitale Ausfallsicherheit, Vorratshaltung und dezentral
nutzbare Technik;
9. verlässliche Finanzierungsmöglichkeiten für Krisenvorsorge, technische
Ausstattung, Schulungen, Übungen und organisatorisches Krisenmanagement in der
Pflege gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern
zu schaffen, damit die Kosten nicht einseitig bei Pflegebedürftigen, Angehörigen
oder einzelnen Einrichtungen verbleiben;
10. pflegende An- und Zugehörige sowie Selbsthilfe- und Unterstützungsstrukturen
stärker in die Krisenvorsorge einzubeziehen und ihre Rolle als tragende Säule der
häuslichen Versorgung in Planungs- und Entscheidungsprozessen angemessen zu
berücksichtigen;
11. Krisen- und Katastrophenvorsorge in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von
Pflegefachpersonen sowie in hochschulischen Weiterbildungsangeboten gezielt zu
stärken, pflegewissenschaftliche und pflegepädagogische Forschung auszubauen
und erweiterte Kompetenzen wie Disaster Nursing und Advanced Practice
Nursing weiterzuentwickeln.
Berlin, den 9. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Pflegebedürftige Menschen zählen in Krisenlagen in besonderer Weise zu den gefährdeten
Bevölkerungsgruppen. Dies gilt sowohl für Bewohner*innen stationärer Einrichtungen und in besonderen Wohnformen der
Eingliederungshilfe als auch für Menschen, die zu Hause leben und auf ambulante Dienste der Pflege oder
Eingliederungshilfe, technische Hilfsmittel, Medikamente, funktionierende Kommunikation und die Unterstützung
durch Angehörige angewiesen sind.
Die Herausforderungen je nach Versorgungssetting unterscheiden sich dabei, zugleich werden aber vergleichbare
strukturelle Defizite erkennbar. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass insbesondere fehlende oder
uneinheitliche Notfallkonzepte, unklare Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen, unzureichende Einbindung der
Pflege in Krisenstäbe, Schwierigkeiten beim Auffinden und Erreichen besonders vulnerabler Personen, Defizite
bei technischer Vorsorge und Unsicherheiten bei der Finanzierung von Krisenvorhaltung die pflegerische
Versorgung in Krisenfällen vor Herausforderungen stellt.
Für die häusliche Pflege ist besonders relevant, dass ein großer Teil pflegebedürftiger Menschen außerhalb
stationärer Strukturen versorgt wird und nicht ohne Weiteres in behördlichen oder versorgungsbezogenen
Krisenlagen sichtbar ist. Die Erreichbarkeit und Identifikation pflegebedürftiger Menschen ist eine zentrale
Herausforderung. Dabei müssen pflegende An- und Zugehörige stärker als bisher einbezogen werden.
Für die stationäre Pflege zeigen die Erfahrungen, dass Evakuierungen regelmäßig nur das letzte Mittel sein
können und Einrichtungen stattdessen frühzeitig in Lagebilder, Kommunikationsketten und
Unterstützungsstrukturen eingebunden werden müssen. Zugleich wird deutlich, dass bundesweit anschlussfähige
Mindestanforderungen notwendig sind, sofern sie die Unterschiedlichkeit der Einrichtungen berücksichtigen und nicht auf ein
einziges technisches Modell reduziert werden. Auch Menschen mit Behinderungen, die auf Assistenzleistungen –
insbesondere im Arbeitgebermodell – angewiesen sind, benötigen verlässliche Krisen- und
Vertretungsstrukturen, damit Unterstützung auch in Krisensituationen gewährleistet bleibt.
Ein Stromausfall macht diese Schwachstellen in besonderer Weise sichtbar. Fällt Elektrizität aus, geraten
Beleuchtung, Aufzüge, Dokumentationssysteme, digitale Kommunikation, Kühlketten, Küchenversorgung,
Hygieneabläufe und die Nutzung bestimmter Hilfsmittel gleichzeitig unter Druck. Daraus folgt die Notwendigkeit,
technische Vorsorge breiter zu denken als nur über einzelne Notstromaggregate und stattdessen Gesamtkonzepte
aus Infrastruktur, Kommunikation, Vorratshaltung, Kooperation und klaren Zuständigkeiten zu fördern.
Krisenresilienz bezieht sich jedoch ausschließlich nicht nur auf Stromausfälle, sondern auch andere Krisenszenarien
wie Pandemien, Hochwasser, Hitzeperioden oder einen Verteidigungs- oder Spannungsfall.
Zugleich ist Krisenresilienz eine Frage von Qualifikation und professioneller Handlungssicherheit. Das
Positionspapier des Deutschen Pflegerats zur Notwendigkeit der Einbindung pflegender An- und Zugehöriger in den
Bevölkerungsschutz betont, dass belastbare Versorgungsstrukturen gerade in Krisensituationen auf
Pflegefachpersonen angewiesen sind, die Verantwortung übernehmen, interprofessionell kooperieren und dafür ihre
Kompetenzen fortlaufend erweitern können.3 Die Flutkatastrophe im Ahrtal sowie in Baden-Württemberg und Bayern,
wiederholte Stromausfälle in Berlin sowie Hitzelagen und pandemische Lagen haben gezeigt, dass
Krisenvorsorge in der Pflege kein Ausnahmeproblem ist, sondern eine dauerhafte Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge.
Deshalb verbindet der Antrag Vorsorge-, Infrastruktur-, Daten-, Bildungs- und Finanzierungsfragen. Eine
nachhaltige Stärkung der Krisenresilienz in der Pflege erfordert kein Nebeneinander isolierter Einzelmaßnahmen,
sondern einen abgestimmten politischen Rahmen, der die tatsächlichen Versorgungsrealitäten in der häuslichen
und stationären Pflege aufgreift und die Zusammenarbeit aller Ebenen verbessert.
3 vgl. https://deutscher-pflegerat.de/download/2025-12-12_einbindung_bevoelkerungsschutz.pdf.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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