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Starke Kommunen, starke Demokratie - Für mehr Zusammenhalt vor Ort

dip / drucksache 02.03.2026 · WP 21 · 21/4393 · Antrag · Original ↗

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Starke Kommunen, starke Demokratie - Für mehr Zusammenhalt vor Ort Antrag der Abgeordneten Karoline Otte, Marlene Schönberger, Dr. Alaa Alhamwi, Victoria Broßart, Dr. Janosch Dahmen, Leon Eckert, Marcel Emmerich, Simone Fischer, Schahina Gambir, Dr. Lena Gumnior, Dr. Armin Grau, Julian Joswig, Lamya Kaddor, Michael Kellner, Misbah Khan, Sven Lehmann, Denise Loop, Dr. Anna Lührmann, Lisa Paus, Filiz Polat, Dr. Anja Reinalter, Claudia Roth, Corinna Rüffer, Ulle Schauws, Julia Schneider, Nyke Slawik, Awet Tesfaiesus, Sylvia Rietenberg, Dr. Julia Verlinden, Dr. Konstantin von Notz, Mayra Vriesema, Niklas Wagener, Johannes Wagner, Tina Winklmann, Kassem Taher Saleh, Hanna Steinmüller, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Andrea Lübcke, Swantje Henrike Michaelsen, Claudia Müller, Dr. Ophelia Nick, Sandra Stein, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Starke Kommunen, starke Demokratie – Für mehr Zusammenhalt vor Ort Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Kommunen sind die Herzkammern unseres demokratischen Zusammenlebens. Sie werden von den Menschen mit Leben gefüllt, die sich vor Ort für Austausch und ein gutes Miteinander einsetzen, Problemlösungen gemeinsam erarbeiten und aushandeln. Für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt braucht es lebendige und lebenswerte Stadt- und Dorfgesellschaften, die ein gutes und vielfältiges sowie gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander fördern. Genauso braucht es funktionierende Beteiligungsstrukturen, eine starke Zivilgesellschaft und Ressourcen für die Menschen vor Ort, um das mitzugestalten, was ihnen wichtig ist. Jede*r soll teilhaben können, ob im Sportverein, der Jugendgruppe, am Stammtisch, einem lokalen Wirtschaftsdialog, der freiwilligen Feuerwehr, Volksfesten oder beim Elternabend. Doch Orte des Miteinanders und die Stabilität unserer Demokratie sind gefährdet. Viele Menschen sind frustriert davon, dass ihre Probleme vor Ort nicht gelöst werden und führen das auf eine fehlende staatliche Handlungsfähigkeit zurück.1 Nur noch etwa die Hälfte der Menschen in Deutschland glaubt, dass die Demokratie im Großen und Ganzen gut funktioniert.2 Das ist eine fatale Entwicklung und begründet sich auch aus Alltagssorgen wie z. B. zu hohen Mieten, geschlossenen Kitas, kaum nutzbaren Sporthallen und gestrichenen Buslinien. Im Alltag wird somit die größte kommunale Finanzkrise seit der Wiedervereinigung deutlich spürbar. Und gerade dort, wo öffentliche Angebote und Infrastrukturen wegfallen, sind Menschen einsam, fehlen Orte der Begegnung und Räume für Austausch und Teilhabe. Diesen Zustand gilt es auch auf 1 ST-LW_Studie_Schwindendes_Vertrauen_in_Politik_und_Parteien_2019.pdf 2 www.fes.de/mitte-studie#c445981 Deutscher Bundestag Drucksache 21/4393 21. Wahlperiode 02.03.2026 Bundesebene anzuerkennen, politische Gegenmaßnahmen zu fördern und dem grundgesetzlich verankerten Anspruch, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, gerecht zu werden. Die Feinde der Demokratie profitieren von der aktuellen gesellschaftlichen Lage. Wo Menschen verunsichert sind oder sich abgehängt fühlen, verfangen emotionalisierte und polarisierende Erzählungen besonders schnell. Desinformationskampagnen nutzen dies, um Unmut, Misstrauen und Resignation weiter zu befeuern. Die zunehmende Schärfe, mit der rechtsextreme und populistische Parteien wie insbesondere die Alternative für Deutschland (AfD) solche Narrative aufgreifen, Hass und Hetze schüren, ist ein klares Alarmzeichen. Rechtspopulistische und rechtsextreme Akteur*innen besetzen den vorpolitischen Raum: von informellen Alltagsorten wie Kneipen über organisierte Freizeitstrukturen bis hin zu lokalen Bürger*inneninitiativen. Demokratiefeindliche und menschenverachtende Parolen stoßen dabei auf eine schrumpfende lokale Medienlandschaft. Der Rückgang und mancherorts der Verlust des Lokaljournalismus erodieren die gemeinsame Faktenbasis und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.3 Gleichermaßen steigt die Gewaltbereitschaft: Politisch motivierte Straftaten nehmen zu. Insbesondere rechtsextreme Straftaten sind im Jahr 2024 um fast 50 % angestiegen.4 Auch kommunale Mandatsträger*innen werden zunehmend angefeindet und bedroht.5 Zur Zielscheibe werden dabei vermehrt bunte Straßenfeste und CSDs sowie lokale und ehrenamtlich gepflegte Gedenkstätten und Erinnerungsorte, die in vielen Kommunen eine wichtige Säule der politisch-historischen Bildung darstellen. Insgesamt sind diese Entwicklungen eine zunehmende Bedrohung für alle, die sich für eine offene Gesellschaft und Demokratie einsetzen oder ein aktiver Teil von ihr sein wollen. Parallel gefährden Budgetkürzungen die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die vor Ort oft das letzte Bollwerk gegen menschenverachtende und demokratiezersetzende Rechtsextremist*innen sind. Gerade Einsparungen in der Jugendsozialarbeit schaffen Lücken in der Extremismusprävention für junge Menschen und führen dazu, dass sich rechtsextreme Jugendarbeit als Alternativangebot etablieren kann. Auch die 1,8 Millionen Menschen, die sich in Deutschland im Blaulichtbereich (beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr) engagieren, treffen aufgrund von Investitionsstau, schlechter Ausstattung und zu geringen Ausbildungskapazitäten auf erschwerten Bedingungen. Dabei ist ihr Engagement das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes in Deutschland und Garant dafür, dass im Krisenfall Menschen in Not schnell geholfen wird. Gefahren für die Sicherheit der hier lebenden Menschen ergeben sich jedoch nicht nur durch Extremist*innen im Inland. Auch aus dem Ausland werden die Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) unserer Kommunen und damit auch unser Miteinander angegriffen – etwa durch Cyberangriffe auf unsere Rathäuser, über die Instrumentalisierung extremistischer Gruppierungen, Personen und Parteien im Inland oder durch die Verbreitung von Desinformationen. Der, nach derzeitigem Ermittlungsstand linksextreme, Anschlag auf die Berliner Stromversorgung hat gezeigt, wie verwundbar Kritische Infrastruktur immer noch ist – und dass der bestmögliche Schutz unserer KRITIS der Garant dafür ist, dass die Daseinsvorsorge funktioniert und die Menschen vor Ort haben, was sie zum täglichen Leben brauchen. Diese Entwicklungen sind inakzeptabel und erfordern wirksame Gegenmaßnahmen, für die Bund und Länder an einem Strang ziehen müssen. So müsste die Bundesregierung an Maßnahmen der Vorgängerregierung anknüpfen, und beispielsweise zentrale Unterstützungsangebote wie die „Starke Stelle“ für Kommunalpolitiker*innen aus- 3 www.boell.de/sites/default/files/2025-09/e-paper_demokratie-beginnt-im-lokalen_zeit-fuer-neue-medienfo- erderung.pdf oder www.wuestenradar.de/wp-content/uploads/sites/18/2024/11/Wuestenradar-2024-web.pdf 4 www.verfassungsschutz.de/DE/themen/rechtsextremismus/zahlen-und-fakten/zahlen-und-fakten_arti- kel.html 5 www.deutschlandfunk.de/zahl-der-angriffe-auf-kommunale-mandatstraeger-hat-2024-deutlich-zugenom- men-102.html bauen. Doch statt bei der Stärkung von Engagement, Kommunalfinanzen und Gemeinschaftsorten voranzugehen, blieb die Bundesregierung bisher vollkommen untätig – weder gab es kommunale Finanzhilfen noch ein Demokratiefördergesetz, eine übergreifende Anti-Desinformations-Strategie oder eine Strategie für Gemeinschaftsorte. Auch in der Vorhabenplanung der Bundesregierung ist hier nichts zu finden. So bleiben Menschen außen vor und der Frust in der Gesellschaft wächst weiter. Verlorenes Vertrauen kann wiederhergestellt werden, indem der Staat dort funktioniert, wo die Menschen mit ihm in Berührung kommen und Orte für Gemeinschaft finden. Der Bürgertreff muss zuverlässig öffnen, die Dorfkneipe vor der Schließung bewahrt werden und das Schuldach endlich saniert werden. Auch alltägliche soziale Leistungen wie Pflege- und Gesundheitsangebote, Kitas oder Buslinien gilt es zu stärken und so Vertrauen in Staat und Gemeinschaft zu fördern. Wir werden nicht zulassen, dass die Probleme vor Ort ungelöst bleiben und Extremist*innen, insbesondere von Rechts, versuchen, unsere Gesellschaft zu spalten. Wir wehren uns gegen ein zunehmendes internationales Paktieren von Demokratiefeinden, das in Deutschland und weltweit demokratische Gesellschaften unter Druck setzt und zivilgesellschaftliche Räume einschränkt. Dafür braucht es jetzt einen Pakt für starke Demokratie vor Ort, der den Zusammenhalt und die Resilienz stärkt und unsere demokratische Grundordnung schützt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Pakt für starke Demokratie vor Ort im Austausch mit den Ländern und Kommunen auf den Weg zu bringen. Zur Umsetzung eines solchen Pakts fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, 1. Orte der Begegnung und des Austauschs sowie Debattenräume gezielt zu fördern, indem sie a) die kommunale Engagement-, Sport-, Jugend- und Kulturinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anerkennt und in den Investitionsprogrammen von Bund und Ländern gezielt die Sanierung von (ehrenamtlich getragenen) Sport- und Kulturstätten, Vereinsheimen, Jugendzentren, Bürgerhäusern und Nachbarschaftstreffs fördert; b) gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, Sozial- und Kulturverbänden, Wissenschaft und weiteren Stakeholdern die konsequente Ausrichtung von Förderprogrammen und dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz auf soziale Infrastruktur voranbringt, offene Bedarfe ermittelt und mit finanziellen Maßnahmen versieht; c) ein Bundesprogramm zur strukturellen Stärkung des unabhängigen Journalismus mit einem besonderen Fokus auf ländliche Räume auflegt: Die Förderung soll dabei staatsfern erfolgen, die journalistische Arbeit in Lokalredaktionen stärken und Distributions- und Erlösmodell neutral gestaltet sein, zum Beispiel in Form von Redaktionskostenzuschüssen sowie einen Innovationsfonds, um Digitalisierungsprojekte auch für lokale Medien zugänglich zu machen; d) Kommunen gezielt finanziell beim Umbau von leerstehenden Gewerbeflächen zu gemeinwohlorientierten Orten unterstützt; e) eine kulturfördernde Liegenschaftspolitik ermöglicht, d. h. die Bereitstellung und Sicherung von (öffentlichen) Räumen und Flächen zum Erhalt und zur Schaffung von Begegnungsorten (u. a. sog. Dritte Orte wie Bühnen, Kinos, Clubs, Bibliotheken und Ausstellungsräume), die die kulturelle Nutzung einschließlich der kulturellen Bildung zulässt, und insbesondere das kommunale Vorkaufsrecht zur Ermöglichung und Sicherung soziokultureller Nutzungen stärkt; f) gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein Programm für Sport und Demokratie vor Ort auflegt, das die Sportinfrastruktur insbesondere in benachteiligten Quartieren und ländlichen Regionen langfristig absichert und ausbaut und Sportvereine bei ihrer Arbeit für Fairplay, Antidiskriminierung, Gewalt- und Extremismusprävention sowie Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche systematisch unterstützt; g) ein Bundesprogramm „Gesundheitsfördernde Kommune“ ins Leben ruft, das gesundheitsfördernde Maßnahmen im öffentlichen Raum stärkt und dessen Zugänglichkeit und Attraktivität erhöht (z. B. durch die Begrünung öffentlicher Räume oder Bewegungsangebote im Quartier) und h) das 2028 auslaufende Bundesprogramm für Mehrgenerationenhäuser fortführt, den Aufbau neuer Einrichtungen ermöglicht und die mehrgenerationelle Idee von Teilhabe fördert und inhaltlich weiterentwickelt; 2. die Zivilgesellschaft zu stärken, indem sie a) ihr eine langfristige Perspektive für die demokratische Präventionsarbeit schafft und dafür einen Entwurf für ein Demokratiefördergesetz als bundesgesetzliche Grundlage vorlegt. Mit dem Gesetz sollen die zivilgesellschaftliche Arbeit zur Demokratieförderung und die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft on- und offline, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politisch-historische Bildung als staatliche Daueraufgabe festgeschrieben werden. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Arbeit der Partnerschaften für Demokratie und lokaler Initiativen sowie positiv evaluierter Modellprojekte dauerhaft und langfristig gewährleistet wird und verlässliche Strukturen geschaffen werden, um die Abhängigkeit von Projektfinanzierungen zu beenden; b) Aufarbeitung, Erinnerung und Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, der SED-Diktatur und des Kolonialismus an den zusammen mit Praktiker*innen ermittelten tatsächlichen Bedarfen orientiert und finanziell absichert sowie Schutzkonzepte für Gedenkorte gegen physische und digitale Angriffe etabliert; c) eine nachhaltige Infrastruktur für gedenkstättenübergreifende Kooperation und ein dezentrales Kompetenznetzwerk aufbaut, das auch ehrenamtlich und föderal organisierte Gedenkorte niedrigschwellig in Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote einbindet; d) in enger Abstimmung mit Ländern und Kommunen demokratische Kultur und Partizipation in Bildungseinrichtungen von der Kita über allgemein- und berufsbildende Schulen bis hin zu Volkshochschulen stärkt, beispielsweise durch eine bessere Verankerung von Demokratiebildung in der pädagogischen Aus- und Weiterbildung und Demokratieförderprojekte an Volkshochschulen, den Ausbau multiprofessioneller Teams und des Präventionsprogramms der „Respekt Coaches“ sowie der Schaffung von Unterstützungsstrukturen für Lehrkräfte, die anti-demokratischen Angriffen ausgesetzt sind; e) im Rahmen eines Nationalen Aktionsplans Medienkompetenz die Vermittlung von Medien- und Digitalkompetenzen in allen Bevölkerungsgruppen fördert, um die Resilienz gegen Desinformation und Manipulation zu erhöhen; f) die Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort stärkt, durch einen Ausbau von Regionalbudgets innerhalb von Bundesprogrammen; g) Anreize für bessere Beteiligungsmöglichkeiten schafft etwa bei der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende durch unbürokratische Bürgerenergieprojekte, genossenschaftliche Wärmeversorgung oder kommunales E- Carsharing („Dorfautos“), sozial-gestaffelte Leasingangebote und Mitfahrbörsen sowie Ergänzung dessen in ländlichen Regionen durch ÖPNV-Taxis; h) in kommunalen und regionalen Planungsprozessen eine frühzeitige und zielführende Bürgerbeteiligung sichert (z. B. in Form von Bürgerräten); i) freiwillige und ehrenamtlich Engagierte entlastet, indem sie Bürokratie im Vereins- und Projektalltag abbaut; mit Förderprogrammen den Abbau der im Vierten Engagementbericht herausgearbeiteten Schwellen für Menschen mit geringem Einkommen, Behinderungen, Migrationshintergrund sowie queeren Personen vorsieht; die bundesweiten Engagementzusammenschlüsse und -strukturen stärkt, um darüber z. B. die Beratung, Qualifizierung und Fortbildung der Engagierten, etwa in Jugend-, Umwelt-, Sport-, Kultur- und Sozialverbänden in die Fläche zu tragen; j) auf ein aktives und passives kommunales Wahlrecht durch Grundgesetzänderung für Personen mit Aufenthaltstitel ohne deutsche oder EU‑ Staatsangehörigkeit hinwirkt; k) die Mitspracherechte von Kindern und Jugendlichen durch Beteiligungsmöglichkeiten wie Jugendparlamente und die Unterstützung von Jugendbeiräten stärkt sowie die Unterstützung von Initiativen wie die der „Kinderfreundlichen Kommune“ ausbaut; l) die Kinder- und Jugendarbeit selbst stärkt, etwa durch den Erhalt von Freiwilligen Feuerwehren, (queeren und migrantischen) Kinder- und Jugendzentren und die Unterstützung von Jugendfahrdiensten in ländlichen Räumen und darüber hinaus die Begleitung durch pädagogisches Personal vor Ort sowie die Kreisjugendringe und die Jugendbeteiligung in Einrichtungen der Jugendhilfe fördert; m) Initiativen von und für Senior*innen unterstützt, indem Mittel für Veranstaltungen und Räume zur Verfügung gestellt werden und ihre politische Beteiligung gezielt unterstützt wird; n) Angebote zur Förderung von kommunalen Partnerschaften und von Partnerschaften zwischen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen weltweit ausweitet sowie schulische und außerschulische Austauschprogramme und Bildungsreisen in Partnerländer unterstützt, um demokratische Kompetenz und globales Lernen zu stärken; o) Migrant*innenorganisationen, postmigrantische Organisationen und postmigrantische und migrantische Familien- und Wohlfahrtsverbände als zentrale Akteure der demokratischen Teilhabe und des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch vollständige und langfristige Projektförderungen absichert, insbesondere durch eine Erweiterung der Strukturförderung beim BAMF oder der Integrationsbeauftragten sowie eine Verankerung community-basierter Beratungsstrukturen; p) die Einrichtung und Stärkung kommunaler Integrations- und Partizipationsstrukturen wie Integrationsräte, Migrant*innenbeiräte oder vergleichbare Gremien fördert und q) ehrenamtliches Engagement in der Kommunalpolitik stärkt, beispielsweise durch die Unterstützung bei Fortbildungsangeboten, steuerliche Entlastungen bei kommunalen Aufwandsentschädigungen und durch eine Förderung der Vereinbarkeit eines kommunalen Mandats mit Familie und Beruf; 3. Kommunen in der Stadt und auf dem Land stark zu machen, indem die Daseinsvorsorge wie im Antrag auf Drucksache 21/1310 gefordert zukunftsfest aufgestellt wird und die Bundesregierung a) umgehend und dauerhaft zusätzliche frei verfügbare finanzielle Mittel im Zusammenspiel mit den Ländern für die Kommunen bereitstellt, die in der aktuellen Lage ein historisches Gesamtdefizit zu verzeichnen haben, hierzu zählt kurzfristig vor allem eine spürbare Umverteilung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen; b) Spielräume und Rechtssicherheit für eigene kommunale Einnahmequellen stärkt, hierzu gehören insbesondere Verbesserungen bei Verpackungssteuern, Parkraumgebühren, Bettensteuern oder Abgaben wie den 0,2ct/kWh aus Erneuerbaren Energien; c) die Rolle und Möglichkeiten der Kommunen bei der Gesundheits- und Pflegeversorgung stärkt, insbesondere durch erleichterte Gründungen von (kommunalen) medizinischen Versorgungszentren (MVZs), einer verbesserten Förderung des Einsatzes von Community Health Nurses, sowie einer verbesserte Pflegestrukturplanung im Dialog mit den Ländern; d) für gleichwertige Lebensverhältnisse mit einem hohen Niveau an Angeboten der Daseinsvorsorge im Bundesgebiet sorgt und in diesem Zusammenhang etwa dauerhaft mehr Mittel für den Bau und die Sanierung von kommunaler Fußverkehrs-, Rad- und ÖPNV-Infrastruktur bereitstellt, sowie die Pflege- und Gesundheitsversorgung insbesondere in ländlichen Räumen stärkt (etwa durch den verstärkten Einsatz von Gemeindenotfallsanitäter*innen); e) eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Kliniken sicherstellt, damit die betroffenen Kommunen hier keinen milliardenschweren Ausgleich tragen müssen; f) die europäische Förderkulisse erhält, verbessert und sich für Programme wie bspw. LEADER, welches speziell für ländliche Räume unerlässlich ist, einsetzt; g) die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als zentrales Instrument zur Erreichung der gleichwertigen Lebensverhältnisse und regionaler Wirtschaftsförderung stärkt und dafür den GRW-Fördertatbestand „regionale Daseinsvorsorge“ verstetigt und ausbaut, um diese gezielter auf gesellschaftlichen Zusammenhalt (Daseinsvorsorge, Nahversorgung und Soziale Orte als sog. „weiche Standortfaktoren“) auszurichten; h) gemeinsam mit den Ländern eine Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Räume“ einrichtet, um, unabhängig von den Interessen der Landwirtschaft, Mittel gezielt in den gesellschaftlichen Zusammenhalt in ländlichen Räumen fließen zu lassen und i) Kommunalen Klimaschutz und Klimaanpassung stärkt, beispielsweise durch eine Ausweitung der entsprechenden Förderprogramme wie dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und einem Bereitstellen weiterer notwendiger Finanzierungsgrundlagen etwa durch Gemeinschafts- und Daueraufgaben in diesem Bereich. So kann der Bund gemeinsam mit den Ländern die Kommunen ermächtigen, einen wirksamen und nachhaltigen Schutz der Bevölkerung vor extremer Hitze, Starkregen, Hochwassern, Dürreperioden sowie weiteren Klimarisiken zu gewährleisten; 4. unsere Kommunen gegenüber Angriffen auf unsere Demokratie wehrhaft zu machen durch a) den verbesserten Schutz insbesondere der Privatsphäre von kommunalpolitisch Engagierten, Journalist*innen und Aktiven mittels vereinfachter Melderegistersperren; b) eine systematische Erfassung der Angriffe auf (lokale) Politiker*innen, Journalist*innen und politische demokratische Institutionen, und auch eine Unterstützung für die Erstellung von Lagebildern diesbezüglich auf kommunaler Ebene; c) die Stärkung und dauerhafte Fortführung von zentralen Unterstützungsstrukturen für Kommunalpolitiker*innen, die bei der Ausübung ihres Mandats von Gewalt und Anfeindungen betroffen sind (insbesondere der „Starken Stelle“); d) die Förderung von Schulungen von Sicherheitsbehörden, Lehrkräften und anderen Berufsgruppen, damit diese die spezifischen Gefahren für kommunalpolitisch Engagierte und Aktive sowie rechtsextreme Agitation erkennen und etwa durch verbesserte Sicherheits- und Präventionskonzepte verhindern können; e) verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren, mit denen die Verfassungstreue von Angehörigen des öffentlichen Dienstes überprüft wird, die Mitglied der AfD sind, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen zu erwirken; f) durch die Förderung der Sensibilisierung und besserer Ausstattung von Strafverfolgungsbehörden und Justiz, um Angriffe auf Kommunalpolitiker*innen konsequent verfolgen und ahnden zu können; g) die finanzielle und personelle Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die Förderung des überregionalen Ausbaus sowie kommunaler Antidiskriminierungsstellen, insgesamt müssen Erfahrungen mit Diskriminierung ernst genommen werden, und auch durch diese Maßnahmen besser dokumentiert und konsequent verfolgt werden, sowie niedrigschwellige Angebote, die alle Formen von Diskriminierung behandeln, ausgebaut werden; h) die Bekämpfung von antifeministischen und frauenfeindlichen Tendenzen, indem u. a. kommunale Gleichstellungsbeauftragte gestärkt und verbindlich abgesichert werden, auf Geschlechterparität in den Kommunalparlamenten hingewirkt wird, die Hilfestruktur bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt verbessert wird sowie die Abdeckung mit Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, sichergestellt wird; i) den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer Leben“ umfassend weiterführt und in Zusammenarbeit mit den Ländern queere Institutionen und Engagement im Bereich Vielfalt vor Gewalt und Hetze schützt; j) den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus fortführt, umsetzt, überarbeitet und weiterentwickelt; k) indem Waffenbehörden sorgfältig die Verfassungsfeindlichkeit der Antragstellenden im Rahmen der Erteilung waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse überprüfen und bei fehlender Zuverlässigkeit die Erlaubnis verweigern; l) einen deutlich verbesserten Schutz unserer Kritischen Infrastrukturen, insbesondere durch ein KRITIS-Dach-Gesetz, das einen einheitlichen physischen und digitalen Schutz sicherstellt und m) eine spürbare Verbesserung der Einsatzbedingungen für die Ehrenamtlichen der Blaulichtorganisationen im Bereich der örtlichen Gefahrenabwehr durch eine bessere finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden. Berlin, den 2. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Der Zusammenhalt und die Demokratie vor Ort sind unter Druck. Dies wird besonders in unseren Kommunen spürbar. So steigen die Zahlen von rechtsextremen Straftaten deutlich an und auch Anfeindungen gegenüber Kommunalpolitiker*innen und Engagierten vor Ort nehmen drastisch zu. Auch die Gesamtzahl der rassistischen und antisemitischen Gewalttaten ist in Deutschland zuletzt auf einen bitteren Höchststand gestiegen. Ebenso nehmen Islamfeindlichkeit, Gewalt gegenüber Geflüchteten und Anfeindungen gegenüber queeren Personen zu. Am Ende gilt jeder einzelne dieser Angriffe unserer offenen Gesellschaft und der demokratischen Zugehörigkeit und Teilhabe von Menschen. Parallel hierzu verschlechtern sich durch knappe Kassen und wegfallende Begegnungsorte auch die Voraussetzungen für Engagement und Gestaltung der lokalen Politik. Auch Einsamkeit ist ein Problem, denn einsame Menschen neigen zu Verschwörungstheorien und autoritären, antidemokratischen Einstellungen.6 Um Demokratiefeinden mehr entgegenzuhalten, Begegnungsorte zu fördern und politisches Engagement vor Ort zu stärken, muss die Bundesregierung auf vielen Ebenen aktiv werden und die Kommunen entschiedener unterstützen. Statt schließender Jugendzentren, Lokalzeitungsredaktionen oder Senior*innentreffs braucht es zusätzliche Unterstützung vom Bund für Gemeinschaftsorte und gesellschaftlichen Austausch. Gemeinsamen mit den Ländern und kommunalen Stakeholdern müssen hierfür Strategien entwickelt, Bedarfe genauer ermittelt und mit finanziellen Maßnahmen hinterlegt werden. Außerdem muss denen der Rücken gestärkt werden, die sich tagtäglich für ein besseres Miteinander engagieren oder (kommunal-)politisch aktiv sind. Die sich häufenden Anfeindungen müssen besser vor Ort bekämpft werden können. Hierfür braucht es Unterstützung seitens der Bundesebene. Auch die kommunale Finanzausstattung muss grundlegend verbessert, sowie strukturell neu aufgestellt werden und Kommunen mehr Freiheit bieten. Im Zuge des Rekorddefizits der kommunalen Ebene ist dies dringend notwendig, um noch weitergehende Kürzungen vor Ort zu vermeiden. Zur Abwehr von Demokratiefeinden vor Ort muss die Bundesregierung umgehend weitere Maßnahmen ergreifen. Politiker*innen und Institutionen müssen besser geschützt werden vor Angriffen insbesondere rechtsextremer Extremist*innen. 6 www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/magazin/studie-extrem-einsam-251990 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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