Starke Kommunen, starke Demokratie - Für mehr Zusammenhalt vor Ort
Text
Starke Kommunen, starke Demokratie - Für mehr Zusammenhalt vor Ort
Antrag
der Abgeordneten Karoline Otte, Marlene Schönberger, Dr. Alaa Alhamwi,
Victoria Broßart, Dr. Janosch Dahmen, Leon Eckert, Marcel Emmerich,
Simone Fischer, Schahina Gambir, Dr. Lena Gumnior, Dr. Armin Grau, Julian
Joswig, Lamya Kaddor, Michael Kellner, Misbah Khan, Sven Lehmann, Denise
Loop, Dr. Anna Lührmann, Lisa Paus, Filiz Polat, Dr. Anja Reinalter, Claudia
Roth, Corinna Rüffer, Ulle Schauws, Julia Schneider, Nyke Slawik, Awet
Tesfaiesus, Sylvia Rietenberg, Dr. Julia Verlinden, Dr. Konstantin von Notz,
Mayra Vriesema, Niklas Wagener, Johannes Wagner, Tina Winklmann,
Kassem Taher Saleh, Hanna Steinmüller, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Andrea
Lübcke, Swantje Henrike Michaelsen, Claudia Müller, Dr. Ophelia Nick, Sandra
Stein, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Starke Kommunen, starke Demokratie – Für mehr Zusammenhalt vor Ort
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Kommunen sind die Herzkammern unseres demokratischen Zusammenlebens. Sie
werden von den Menschen mit Leben gefüllt, die sich vor Ort für Austausch und ein
gutes Miteinander einsetzen, Problemlösungen gemeinsam erarbeiten und aushandeln.
Für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt braucht es lebendige und
lebenswerte Stadt- und Dorfgesellschaften, die ein gutes und vielfältiges sowie gewalt- und
diskriminierungsfreies Miteinander fördern. Genauso braucht es funktionierende
Beteiligungsstrukturen, eine starke Zivilgesellschaft und Ressourcen für die Menschen
vor Ort, um das mitzugestalten, was ihnen wichtig ist. Jede*r soll teilhaben können,
ob im Sportverein, der Jugendgruppe, am Stammtisch, einem lokalen
Wirtschaftsdialog, der freiwilligen Feuerwehr, Volksfesten oder beim Elternabend.
Doch Orte des Miteinanders und die Stabilität unserer Demokratie sind gefährdet.
Viele Menschen sind frustriert davon, dass ihre Probleme vor Ort nicht gelöst werden
und führen das auf eine fehlende staatliche Handlungsfähigkeit zurück.1 Nur noch etwa
die Hälfte der Menschen in Deutschland glaubt, dass die Demokratie im Großen und
Ganzen gut funktioniert.2 Das ist eine fatale Entwicklung und begründet sich auch aus
Alltagssorgen wie z. B. zu hohen Mieten, geschlossenen Kitas, kaum nutzbaren
Sporthallen und gestrichenen Buslinien. Im Alltag wird somit die größte kommunale
Finanzkrise seit der Wiedervereinigung deutlich spürbar. Und gerade dort, wo
öffentliche Angebote und Infrastrukturen wegfallen, sind Menschen einsam, fehlen Orte der
Begegnung und Räume für Austausch und Teilhabe. Diesen Zustand gilt es auch auf
1 ST-LW_Studie_Schwindendes_Vertrauen_in_Politik_und_Parteien_2019.pdf
2 www.fes.de/mitte-studie#c445981
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4393
21. Wahlperiode 02.03.2026
Bundesebene anzuerkennen, politische Gegenmaßnahmen zu fördern und dem
grundgesetzlich verankerten Anspruch, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen,
gerecht zu werden.
Die Feinde der Demokratie profitieren von der aktuellen gesellschaftlichen Lage. Wo
Menschen verunsichert sind oder sich abgehängt fühlen, verfangen emotionalisierte
und polarisierende Erzählungen besonders schnell. Desinformationskampagnen
nutzen dies, um Unmut, Misstrauen und Resignation weiter zu befeuern. Die zunehmende
Schärfe, mit der rechtsextreme und populistische Parteien wie insbesondere die
Alternative für Deutschland (AfD) solche Narrative aufgreifen, Hass und Hetze schüren, ist
ein klares Alarmzeichen. Rechtspopulistische und rechtsextreme Akteur*innen
besetzen den vorpolitischen Raum: von informellen Alltagsorten wie Kneipen über
organisierte Freizeitstrukturen bis hin zu lokalen Bürger*inneninitiativen.
Demokratiefeindliche und menschenverachtende Parolen stoßen dabei auf eine schrumpfende lokale
Medienlandschaft. Der Rückgang und mancherorts der Verlust des Lokaljournalismus
erodieren die gemeinsame Faktenbasis und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.3
Gleichermaßen steigt die Gewaltbereitschaft: Politisch motivierte Straftaten nehmen
zu. Insbesondere rechtsextreme Straftaten sind im Jahr 2024 um fast 50 %
angestiegen.4 Auch kommunale Mandatsträger*innen werden zunehmend angefeindet und
bedroht.5 Zur Zielscheibe werden dabei vermehrt bunte Straßenfeste und CSDs sowie
lokale und ehrenamtlich gepflegte Gedenkstätten und Erinnerungsorte, die in vielen
Kommunen eine wichtige Säule der politisch-historischen Bildung darstellen.
Insgesamt sind diese Entwicklungen eine zunehmende Bedrohung für alle, die sich für eine
offene Gesellschaft und Demokratie einsetzen oder ein aktiver Teil von ihr sein wollen.
Parallel gefährden Budgetkürzungen die Arbeit von zivilgesellschaftlichen
Organisationen, die vor Ort oft das letzte Bollwerk gegen menschenverachtende und
demokratiezersetzende Rechtsextremist*innen sind. Gerade Einsparungen in der
Jugendsozialarbeit schaffen Lücken in der Extremismusprävention für junge Menschen und führen
dazu, dass sich rechtsextreme Jugendarbeit als Alternativangebot etablieren kann.
Auch die 1,8 Millionen Menschen, die sich in Deutschland im Blaulichtbereich
(beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr) engagieren, treffen aufgrund von
Investitionsstau, schlechter Ausstattung und zu geringen Ausbildungskapazitäten auf
erschwerten Bedingungen. Dabei ist ihr Engagement das Rückgrat des
Bevölkerungsschutzes in Deutschland und Garant dafür, dass im Krisenfall Menschen in Not schnell
geholfen wird.
Gefahren für die Sicherheit der hier lebenden Menschen ergeben sich jedoch nicht nur
durch Extremist*innen im Inland. Auch aus dem Ausland werden die Kritischen
Infrastrukturen (KRITIS) unserer Kommunen und damit auch unser Miteinander
angegriffen – etwa durch Cyberangriffe auf unsere Rathäuser, über die Instrumentalisierung
extremistischer Gruppierungen, Personen und Parteien im Inland oder durch die
Verbreitung von Desinformationen. Der, nach derzeitigem Ermittlungsstand linksextreme,
Anschlag auf die Berliner Stromversorgung hat gezeigt, wie verwundbar Kritische
Infrastruktur immer noch ist – und dass der bestmögliche Schutz unserer KRITIS der
Garant dafür ist, dass die Daseinsvorsorge funktioniert und die Menschen vor Ort
haben, was sie zum täglichen Leben brauchen.
Diese Entwicklungen sind inakzeptabel und erfordern wirksame Gegenmaßnahmen,
für die Bund und Länder an einem Strang ziehen müssen. So müsste die
Bundesregierung an Maßnahmen der Vorgängerregierung anknüpfen, und beispielsweise zentrale
Unterstützungsangebote wie die „Starke Stelle“ für Kommunalpolitiker*innen aus-
3 www.boell.de/sites/default/files/2025-09/e-paper_demokratie-beginnt-im-lokalen_zeit-fuer-neue-medienfo-
erderung.pdf oder www.wuestenradar.de/wp-content/uploads/sites/18/2024/11/Wuestenradar-2024-web.pdf
4 www.verfassungsschutz.de/DE/themen/rechtsextremismus/zahlen-und-fakten/zahlen-und-fakten_arti-
kel.html
5 www.deutschlandfunk.de/zahl-der-angriffe-auf-kommunale-mandatstraeger-hat-2024-deutlich-zugenom-
men-102.html
bauen. Doch statt bei der Stärkung von Engagement, Kommunalfinanzen und
Gemeinschaftsorten voranzugehen, blieb die Bundesregierung bisher vollkommen untätig –
weder gab es kommunale Finanzhilfen noch ein Demokratiefördergesetz, eine
übergreifende Anti-Desinformations-Strategie oder eine Strategie für Gemeinschaftsorte.
Auch in der Vorhabenplanung der Bundesregierung ist hier nichts zu finden. So
bleiben Menschen außen vor und der Frust in der Gesellschaft wächst weiter.
Verlorenes Vertrauen kann wiederhergestellt werden, indem der Staat dort
funktioniert, wo die Menschen mit ihm in Berührung kommen und Orte für Gemeinschaft
finden. Der Bürgertreff muss zuverlässig öffnen, die Dorfkneipe vor der Schließung
bewahrt werden und das Schuldach endlich saniert werden. Auch alltägliche soziale
Leistungen wie Pflege- und Gesundheitsangebote, Kitas oder Buslinien gilt es zu
stärken und so Vertrauen in Staat und Gemeinschaft zu fördern. Wir werden nicht
zulassen, dass die Probleme vor Ort ungelöst bleiben und Extremist*innen, insbesondere
von Rechts, versuchen, unsere Gesellschaft zu spalten. Wir wehren uns gegen ein
zunehmendes internationales Paktieren von Demokratiefeinden, das in Deutschland und
weltweit demokratische Gesellschaften unter Druck setzt und zivilgesellschaftliche
Räume einschränkt.
Dafür braucht es jetzt einen Pakt für starke Demokratie vor Ort, der den Zusammenhalt
und die Resilienz stärkt und unsere demokratische Grundordnung schützt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Pakt für starke Demokratie vor Ort im Austausch mit den Ländern und
Kommunen auf den Weg zu bringen. Zur Umsetzung eines solchen Pakts fordert der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auf,
1. Orte der Begegnung und des Austauschs sowie Debattenräume gezielt zu fördern,
indem sie
a) die kommunale Engagement-, Sport-, Jugend- und Kulturinfrastruktur als
Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anerkennt und in den
Investitionsprogrammen von Bund und Ländern gezielt die Sanierung von (ehrenamtlich
getragenen) Sport- und Kulturstätten, Vereinsheimen, Jugendzentren,
Bürgerhäusern und Nachbarschaftstreffs fördert;
b) gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, Sozial- und
Kulturverbänden, Wissenschaft und weiteren Stakeholdern die konsequente
Ausrichtung von Förderprogrammen und dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaschutz auf soziale Infrastruktur voranbringt, offene Bedarfe ermittelt
und mit finanziellen Maßnahmen versieht;
c) ein Bundesprogramm zur strukturellen Stärkung des unabhängigen
Journalismus mit einem besonderen Fokus auf ländliche Räume auflegt: Die
Förderung soll dabei staatsfern erfolgen, die journalistische Arbeit in
Lokalredaktionen stärken und Distributions- und Erlösmodell neutral gestaltet sein,
zum Beispiel in Form von Redaktionskostenzuschüssen sowie einen
Innovationsfonds, um Digitalisierungsprojekte auch für lokale Medien
zugänglich zu machen;
d) Kommunen gezielt finanziell beim Umbau von leerstehenden
Gewerbeflächen zu gemeinwohlorientierten Orten unterstützt;
e) eine kulturfördernde Liegenschaftspolitik ermöglicht, d. h. die
Bereitstellung und Sicherung von (öffentlichen) Räumen und Flächen zum Erhalt und
zur Schaffung von Begegnungsorten (u. a. sog. Dritte Orte wie Bühnen,
Kinos, Clubs, Bibliotheken und Ausstellungsräume), die die kulturelle
Nutzung einschließlich der kulturellen Bildung zulässt, und insbesondere das
kommunale Vorkaufsrecht zur Ermöglichung und Sicherung
soziokultureller Nutzungen stärkt;
f) gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein Programm für Sport und
Demokratie vor Ort auflegt, das die Sportinfrastruktur insbesondere in
benachteiligten Quartieren und ländlichen Regionen langfristig absichert und
ausbaut und Sportvereine bei ihrer Arbeit für Fairplay, Antidiskriminierung,
Gewalt- und Extremismusprävention sowie Beteiligungsformate für Kinder
und Jugendliche systematisch unterstützt;
g) ein Bundesprogramm „Gesundheitsfördernde Kommune“ ins Leben ruft,
das gesundheitsfördernde Maßnahmen im öffentlichen Raum stärkt und
dessen Zugänglichkeit und Attraktivität erhöht (z. B. durch die Begrünung
öffentlicher Räume oder Bewegungsangebote im Quartier) und
h) das 2028 auslaufende Bundesprogramm für Mehrgenerationenhäuser
fortführt, den Aufbau neuer Einrichtungen ermöglicht und die
mehrgenerationelle Idee von Teilhabe fördert und inhaltlich weiterentwickelt;
2. die Zivilgesellschaft zu stärken, indem sie
a) ihr eine langfristige Perspektive für die demokratische Präventionsarbeit
schafft und dafür einen Entwurf für ein Demokratiefördergesetz als
bundesgesetzliche Grundlage vorlegt. Mit dem Gesetz sollen die
zivilgesellschaftliche Arbeit zur Demokratieförderung und die Verteidigung einer
vielfältigen Gesellschaft on- und offline, die Prävention von gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit und die politisch-historische Bildung als staatliche
Daueraufgabe festgeschrieben werden. Darüber hinaus sollen die
Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Arbeit der Partnerschaften für
Demokratie und lokaler Initiativen sowie positiv evaluierter Modellprojekte
dauerhaft und langfristig gewährleistet wird und verlässliche Strukturen
geschaffen werden, um die Abhängigkeit von Projektfinanzierungen zu
beenden;
b) Aufarbeitung, Erinnerung und Gedenken an die Opfer des
Nationalsozialismus, der SED-Diktatur und des Kolonialismus an den zusammen mit
Praktiker*innen ermittelten tatsächlichen Bedarfen orientiert und finanziell
absichert sowie Schutzkonzepte für Gedenkorte gegen physische und digitale
Angriffe etabliert;
c) eine nachhaltige Infrastruktur für gedenkstättenübergreifende Kooperation
und ein dezentrales Kompetenznetzwerk aufbaut, das auch ehrenamtlich und
föderal organisierte Gedenkorte niedrigschwellig in Qualifizierungs- und
Fortbildungsangebote einbindet;
d) in enger Abstimmung mit Ländern und Kommunen demokratische Kultur
und Partizipation in Bildungseinrichtungen von der Kita über allgemein- und
berufsbildende Schulen bis hin zu Volkshochschulen stärkt, beispielsweise
durch eine bessere Verankerung von Demokratiebildung in der
pädagogischen Aus- und Weiterbildung und Demokratieförderprojekte an
Volkshochschulen, den Ausbau multiprofessioneller Teams und des
Präventionsprogramms der „Respekt Coaches“ sowie der Schaffung von
Unterstützungsstrukturen für Lehrkräfte, die anti-demokratischen Angriffen
ausgesetzt sind;
e) im Rahmen eines Nationalen Aktionsplans Medienkompetenz die
Vermittlung von Medien- und Digitalkompetenzen in allen Bevölkerungsgruppen
fördert, um die Resilienz gegen Desinformation und Manipulation zu
erhöhen;
f) die Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort stärkt, durch einen Ausbau von
Regionalbudgets innerhalb von Bundesprogrammen;
g) Anreize für bessere Beteiligungsmöglichkeiten schafft etwa bei der Energie-,
Wärme- und Mobilitätswende durch unbürokratische
Bürgerenergieprojekte, genossenschaftliche Wärmeversorgung oder kommunales E-
Carsharing („Dorfautos“), sozial-gestaffelte Leasingangebote und Mitfahrbörsen
sowie Ergänzung dessen in ländlichen Regionen durch ÖPNV-Taxis;
h) in kommunalen und regionalen Planungsprozessen eine frühzeitige und
zielführende Bürgerbeteiligung sichert (z. B. in Form von Bürgerräten);
i) freiwillige und ehrenamtlich Engagierte entlastet, indem sie Bürokratie im
Vereins- und Projektalltag abbaut; mit Förderprogrammen den Abbau der
im Vierten Engagementbericht herausgearbeiteten Schwellen für Menschen
mit geringem Einkommen, Behinderungen, Migrationshintergrund sowie
queeren Personen vorsieht; die bundesweiten
Engagementzusammenschlüsse und -strukturen stärkt, um darüber z. B. die Beratung,
Qualifizierung und Fortbildung der Engagierten, etwa in Jugend-, Umwelt-, Sport-,
Kultur- und Sozialverbänden in die Fläche zu tragen;
j) auf ein aktives und passives kommunales Wahlrecht durch
Grundgesetzänderung für Personen mit Aufenthaltstitel ohne deutsche oder EU‑
Staatsangehörigkeit hinwirkt;
k) die Mitspracherechte von Kindern und Jugendlichen durch
Beteiligungsmöglichkeiten wie Jugendparlamente und die Unterstützung von
Jugendbeiräten stärkt sowie die Unterstützung von Initiativen wie die der
„Kinderfreundlichen Kommune“ ausbaut;
l) die Kinder- und Jugendarbeit selbst stärkt, etwa durch den Erhalt von
Freiwilligen Feuerwehren, (queeren und migrantischen) Kinder- und
Jugendzentren und die Unterstützung von Jugendfahrdiensten in ländlichen Räumen
und darüber hinaus die Begleitung durch pädagogisches Personal vor Ort
sowie die Kreisjugendringe und die Jugendbeteiligung in Einrichtungen der
Jugendhilfe fördert;
m) Initiativen von und für Senior*innen unterstützt, indem Mittel für
Veranstaltungen und Räume zur Verfügung gestellt werden und ihre politische
Beteiligung gezielt unterstützt wird;
n) Angebote zur Förderung von kommunalen Partnerschaften und von
Partnerschaften zwischen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen weltweit ausweitet
sowie schulische und außerschulische Austauschprogramme und
Bildungsreisen in Partnerländer unterstützt, um demokratische Kompetenz und
globales Lernen zu stärken;
o) Migrant*innenorganisationen, postmigrantische Organisationen und
postmigrantische und migrantische Familien- und Wohlfahrtsverbände als
zentrale Akteure der demokratischen Teilhabe und des gesellschaftlichen
Zusammenhalts durch vollständige und langfristige Projektförderungen
absichert, insbesondere durch eine Erweiterung der Strukturförderung beim
BAMF oder der Integrationsbeauftragten sowie eine Verankerung
community-basierter Beratungsstrukturen;
p) die Einrichtung und Stärkung kommunaler Integrations- und
Partizipationsstrukturen wie Integrationsräte, Migrant*innenbeiräte oder vergleichbare
Gremien fördert und
q) ehrenamtliches Engagement in der Kommunalpolitik stärkt, beispielsweise
durch die Unterstützung bei Fortbildungsangeboten, steuerliche
Entlastungen bei kommunalen Aufwandsentschädigungen und durch eine Förderung
der Vereinbarkeit eines kommunalen Mandats mit Familie und Beruf;
3. Kommunen in der Stadt und auf dem Land stark zu machen, indem die
Daseinsvorsorge wie im Antrag auf Drucksache 21/1310 gefordert zukunftsfest
aufgestellt wird und die Bundesregierung
a) umgehend und dauerhaft zusätzliche frei verfügbare finanzielle Mittel im
Zusammenspiel mit den Ländern für die Kommunen bereitstellt, die in der
aktuellen Lage ein historisches Gesamtdefizit zu verzeichnen haben, hierzu
zählt kurzfristig vor allem eine spürbare Umverteilung der
Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen;
b) Spielräume und Rechtssicherheit für eigene kommunale Einnahmequellen
stärkt, hierzu gehören insbesondere Verbesserungen bei
Verpackungssteuern, Parkraumgebühren, Bettensteuern oder Abgaben wie den 0,2ct/kWh aus
Erneuerbaren Energien;
c) die Rolle und Möglichkeiten der Kommunen bei der Gesundheits- und
Pflegeversorgung stärkt, insbesondere durch erleichterte Gründungen von
(kommunalen) medizinischen Versorgungszentren (MVZs), einer verbesserten
Förderung des Einsatzes von Community Health Nurses, sowie einer
verbesserte Pflegestrukturplanung im Dialog mit den Ländern;
d) für gleichwertige Lebensverhältnisse mit einem hohen Niveau an Angeboten
der Daseinsvorsorge im Bundesgebiet sorgt und in diesem Zusammenhang
etwa dauerhaft mehr Mittel für den Bau und die Sanierung von kommunaler
Fußverkehrs-, Rad- und ÖPNV-Infrastruktur bereitstellt, sowie die Pflege-
und Gesundheitsversorgung insbesondere in ländlichen Räumen stärkt (etwa
durch den verstärkten Einsatz von Gemeindenotfallsanitäter*innen);
e) eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Kliniken sicherstellt,
damit die betroffenen Kommunen hier keinen milliardenschweren Ausgleich
tragen müssen;
f) die europäische Förderkulisse erhält, verbessert und sich für Programme wie
bspw. LEADER, welches speziell für ländliche Räume unerlässlich ist,
einsetzt;
g) die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als zentrales Instrument zur Erreichung der gleichwertigen
Lebensverhältnisse und regionaler Wirtschaftsförderung stärkt und dafür den
GRW-Fördertatbestand „regionale Daseinsvorsorge“ verstetigt und ausbaut,
um diese gezielter auf gesellschaftlichen Zusammenhalt (Daseinsvorsorge,
Nahversorgung und Soziale Orte als sog. „weiche Standortfaktoren“)
auszurichten;
h) gemeinsam mit den Ländern eine Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche
Räume“ einrichtet, um, unabhängig von den Interessen der Landwirtschaft,
Mittel gezielt in den gesellschaftlichen Zusammenhalt in ländlichen Räumen
fließen zu lassen und
i) Kommunalen Klimaschutz und Klimaanpassung stärkt, beispielsweise
durch eine Ausweitung der entsprechenden Förderprogramme wie dem
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und einem Bereitstellen weiterer
notwendiger Finanzierungsgrundlagen etwa durch Gemeinschafts- und
Daueraufgaben in diesem Bereich. So kann der Bund gemeinsam mit den
Ländern die Kommunen ermächtigen, einen wirksamen und nachhaltigen
Schutz der Bevölkerung vor extremer Hitze, Starkregen, Hochwassern,
Dürreperioden sowie weiteren Klimarisiken zu gewährleisten;
4. unsere Kommunen gegenüber Angriffen auf unsere Demokratie wehrhaft zu
machen durch
a) den verbesserten Schutz insbesondere der Privatsphäre von
kommunalpolitisch Engagierten, Journalist*innen und Aktiven mittels vereinfachter
Melderegistersperren;
b) eine systematische Erfassung der Angriffe auf (lokale) Politiker*innen,
Journalist*innen und politische demokratische Institutionen, und auch eine
Unterstützung für die Erstellung von Lagebildern diesbezüglich auf
kommunaler Ebene;
c) die Stärkung und dauerhafte Fortführung von zentralen
Unterstützungsstrukturen für Kommunalpolitiker*innen, die bei der Ausübung ihres
Mandats von Gewalt und Anfeindungen betroffen sind (insbesondere der
„Starken Stelle“);
d) die Förderung von Schulungen von Sicherheitsbehörden, Lehrkräften und
anderen Berufsgruppen, damit diese die spezifischen Gefahren für
kommunalpolitisch Engagierte und Aktive sowie rechtsextreme Agitation erkennen
und etwa durch verbesserte Sicherheits- und Präventionskonzepte
verhindern können;
e) verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren, mit
denen die Verfassungstreue von Angehörigen des öffentlichen Dienstes
überprüft wird, die Mitglied der AfD sind, um gegebenenfalls dienstrechtliche
Maßnahmen zu erwirken;
f) durch die Förderung der Sensibilisierung und besserer Ausstattung von
Strafverfolgungsbehörden und Justiz, um Angriffe auf
Kommunalpolitiker*innen konsequent verfolgen und ahnden zu können;
g) die finanzielle und personelle Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes und die Förderung des überregionalen Ausbaus sowie kommunaler
Antidiskriminierungsstellen, insgesamt müssen Erfahrungen mit
Diskriminierung ernst genommen werden, und auch durch diese Maßnahmen besser
dokumentiert und konsequent verfolgt werden, sowie niedrigschwellige
Angebote, die alle Formen von Diskriminierung behandeln, ausgebaut werden;
h) die Bekämpfung von antifeministischen und frauenfeindlichen Tendenzen,
indem u. a. kommunale Gleichstellungsbeauftragte gestärkt und verbindlich
abgesichert werden, auf Geschlechterparität in den Kommunalparlamenten
hingewirkt wird, die Hilfestruktur bei häuslicher und
geschlechtsspezifischer Gewalt verbessert wird sowie die Abdeckung mit
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die einen
Schwangerschaftsabbruch vornehmen, sichergestellt wird;
i) den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller
und geschlechtlicher Vielfalt „Queer Leben“ umfassend weiterführt und in
Zusammenarbeit mit den Ländern queere Institutionen und Engagement im
Bereich Vielfalt vor Gewalt und Hetze schützt;
j) den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus fortführt, umsetzt,
überarbeitet und weiterentwickelt;
k) indem Waffenbehörden sorgfältig die Verfassungsfeindlichkeit der
Antragstellenden im Rahmen der Erteilung waffen- und sprengstoffrechtlicher
Erlaubnisse überprüfen und bei fehlender Zuverlässigkeit die Erlaubnis
verweigern;
l) einen deutlich verbesserten Schutz unserer Kritischen Infrastrukturen,
insbesondere durch ein KRITIS-Dach-Gesetz, das einen einheitlichen
physischen und digitalen Schutz sicherstellt und
m) eine spürbare Verbesserung der Einsatzbedingungen für die Ehrenamtlichen
der Blaulichtorganisationen im Bereich der örtlichen Gefahrenabwehr durch
eine bessere finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden.
Berlin, den 2. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Der Zusammenhalt und die Demokratie vor Ort sind unter Druck. Dies wird besonders in unseren Kommunen
spürbar. So steigen die Zahlen von rechtsextremen Straftaten deutlich an und auch Anfeindungen gegenüber
Kommunalpolitiker*innen und Engagierten vor Ort nehmen drastisch zu. Auch die Gesamtzahl der rassistischen
und antisemitischen Gewalttaten ist in Deutschland zuletzt auf einen bitteren Höchststand gestiegen. Ebenso
nehmen Islamfeindlichkeit, Gewalt gegenüber Geflüchteten und Anfeindungen gegenüber queeren Personen zu.
Am Ende gilt jeder einzelne dieser Angriffe unserer offenen Gesellschaft und der demokratischen Zugehörigkeit
und Teilhabe von Menschen.
Parallel hierzu verschlechtern sich durch knappe Kassen und wegfallende Begegnungsorte auch die
Voraussetzungen für Engagement und Gestaltung der lokalen Politik. Auch Einsamkeit ist ein Problem, denn einsame
Menschen neigen zu Verschwörungstheorien und autoritären, antidemokratischen Einstellungen.6 Um
Demokratiefeinden mehr entgegenzuhalten, Begegnungsorte zu fördern und politisches Engagement vor Ort zu stärken,
muss die Bundesregierung auf vielen Ebenen aktiv werden und die Kommunen entschiedener unterstützen.
Statt schließender Jugendzentren, Lokalzeitungsredaktionen oder Senior*innentreffs braucht es zusätzliche
Unterstützung vom Bund für Gemeinschaftsorte und gesellschaftlichen Austausch. Gemeinsamen mit den Ländern
und kommunalen Stakeholdern müssen hierfür Strategien entwickelt, Bedarfe genauer ermittelt und mit
finanziellen Maßnahmen hinterlegt werden.
Außerdem muss denen der Rücken gestärkt werden, die sich tagtäglich für ein besseres Miteinander engagieren
oder (kommunal-)politisch aktiv sind. Die sich häufenden Anfeindungen müssen besser vor Ort bekämpft werden
können. Hierfür braucht es Unterstützung seitens der Bundesebene.
Auch die kommunale Finanzausstattung muss grundlegend verbessert, sowie strukturell neu aufgestellt werden
und Kommunen mehr Freiheit bieten. Im Zuge des Rekorddefizits der kommunalen Ebene ist dies dringend
notwendig, um noch weitergehende Kürzungen vor Ort zu vermeiden.
Zur Abwehr von Demokratiefeinden vor Ort muss die Bundesregierung umgehend weitere Maßnahmen
ergreifen. Politiker*innen und Institutionen müssen besser geschützt werden vor Angriffen insbesondere
rechtsextremer Extremist*innen.
6 www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/magazin/studie-extrem-einsam-251990
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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